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ThemaUnd immer wieder Sonderrecht und Wegerecht mit privaten PKW.47 Beträge
RubrikÖffentlichkeitsarbeit
 
AutorWilh8elm8 S.8, Kierspe / NRW572997
Datum29.07.2009 13:4913252 x gelesen
Warum können wir nicht einmal eine Regelung treffen die für alle Verkehrsteilnehmer passt.

Ich kann so mansche Kollegen der FF nicht verstehen warum Sie mit solchen Geschwindigkeiten zum Feuerwehrhaus fahren.

Ich bin auch zu meiner Dienstzeit schneller zum Feuerwehrhaus gefahren aber höchstens 5 km/h schneller, und bin oft von jungen Kollegen im Ort oder an der Ampel überholt worden.

Das geht solange gut bis einer unsere Kollegen einem Menschen überfährt, muss es soweit kommen?

Hier ein Link: zu diesem Thema.
Link


Wilhelm Sperling

Dieses Beitrag basiert auf Art. 5 (1) GG
Beiträge von mir sind meine persönliche Meinung, da ich keiner Feuerwehr mehr angehöre, sage ich hier was ich zu dem Thema Feuerwehr denke aus ganz privaten Stücken.

Es gibt Feuerwehr die brauchen kein Wissen aus 35 Jahre aktiven Dienst.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg572999
Datum29.07.2009 13:5510775 x gelesen
hallo,

diesmal war die Bild aber langsam :-() - das Thema ist ja schon "alt":

guck hier 'FF - fahrt zum Gerätehaus - Führerscheinentzug' von Lars Gardhoff


MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorSven8 K.8, Vogtland / Sachsen573041
Datum29.07.2009 16:0110291 x gelesen
Geschrieben von Wilhelm Sperling Warum können wir nicht einmal eine Regelung treffen die für alle Verkehrsteilnehmer passt.

Ansich gibts die doch schon.

Geschrieben von Wilhelm SperlingIch bin auch zu meiner Dienstzeit schneller zum Feuerwehrhaus gefahren aber höchstens 5 km/h schneller, und bin oft von jungen Kollegen im Ort oder an der Ampel überholt worden.

Etwas polemisch oder?


MkG Sven

-meine Meinung-

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AutorWilh8elm8 S.8, Kierspe / NRW573096
Datum29.07.2009 18:2110236 x gelesen
Etwas polemisch oder?
nein Sven nur Vater von einer Tochter und ein Mensch der mit offenen Augen durch diese Welt geht.

Ich weis was für Rechte wir alle haben wollen, bis es zu einem Unfall kommt und du vor dem Richter stehst.

Ich wünsche, dass wirklich keinem Feuerwehrmann, man sollte nur einmal nachdenken wie viel Sek./Min. du schneller am Feuerwehrhaus bist.

Hast du mal ausgerechnet welchen Bremsweg bzw. Anhalteweg du hast wenn du mit 70 km/h gegenüber der Vorgeschrieben Geschwindigkeit durch einen geschlossen Ortschaft fährst, hast dich mit Sicherheit auch nicht Angeschnallt damit du sofort ins Feuerwehrhaus rennen kannst, oder.

Das sollte dir doch einmal zu denken geben.

Bremsweg / Anhalteweg Berechnung:
30Km/h Reaktionszeit 8,3m Bremsweg 4,6m Anhalteweg 12,9m
50Km/h Reaktionszeit 13,9m Bremsweg 12,9m Anhalteweg 26,8m
70Km/h Reaktionszeit 19,4m Bremsweg 25,2m Anhalteweg 44,6m


Wilhelm Sperling

Dieses Beitrag basiert auf Art. 5 (1) GG
Beiträge von mir sind meine persönliche Meinung, da ich keiner Feuerwehr mehr angehöre, sage ich hier was ich zu dem Thema Feuerwehr denke aus ganz privaten Stücken.

Es gibt Feuerwehr die brauchen kein Wissen aus 35 Jahre aktiven Dienst.

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AutorChri8sti8an 8K., Klempau, z.Zt. Kiel / Schleswig-Holstein573109
Datum29.07.2009 20:229835 x gelesen
Moin!

Geschrieben von Sven Keller
Etwas polemisch oder?

Klingt zumindest so.
Und ganz ehrlich, 5 km/h drüber, eher 10-15 km/h drüber gehört für die meisten Autofahrer ja schon zum guten Ton. Da wird man wohl eher von fast allen Autofahrern überholt.
Gut ich hab auch leicht reden, ich laufe zu Fuß zum Feuerwehrhaus.


Viele Grüße,
Christian
PS: Frei nach Dieter Hallervorden "Das ist nur meine Meinung!"

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen573114
Datum29.07.2009 20:409794 x gelesen
Geschrieben von Wilhelm Sperling50Km/h Reaktionszeit 13,9m Bremsweg 12,9m Anhalteweg 26,8m
70Km/h Reaktionszeit 19,4m Bremsweg 25,2m Anhalteweg 44,6m


Oder anders gesagt, da wo du bei 50 km/h zum stehen kommst, schlägst du bei 70 km/h mit 50 km/h auf. Autsch

Gruß
Heinrich


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AutorBert8hol8d B8., Bergkamen / Nrw573129
Datum29.07.2009 21:369924 x gelesen
Es gibt doch ein Gesetz in dem es geregelt ist!

Wenn ich mal überlege alle würden mit 5 km/h schneller zum GH fahren (bei der Geschwindigkeit kommt dann wohl eher eine Überholaktion von anderen Verkehrsteilnehmern), dann würde eine Freiwillige Feuerwehr keine Ausrückzeit von max. 3 min erreichen. Somit währe eine FF gestorben und jede Stadt müsste an jedem Standort eine Hauptamtliche Wehr schaffen. Kosten die jedes Stadtsäckel sprengen würde!

Das heißt jetzt nicht man soll wie ein Irrer zum GH fahren!

Was ist denn mit der Zivilstreife der Polizei. Fährt die dann auch mit 5 km/h mehr zum Einsatz oder haben die dann andere Rechte?

Ich denke die Gesetzgebung sollte mal einen eindeutiges Urteil für Privatfahrzeuge geben, dann ist es für alle klar!
Und ein Feuerwehrmann/-frau muss sich keine Gedanken machen, wenn er/sie mal zu spät, weil er sich an die Verkehrsregeln halten musste, zu einem Wohnungsbrand fährt, bei dem dann Menschen zu Tode gekommen sind.

Bleibt spannend was der Fall "Castrop Rauxel" am Ende bringt! Zumindest vergraule ich mir so weitere ehrenamtliche Mitglieder.

Immer eine Unfallfreie Fahrt
Berti


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AutorAlex8and8er 8H., Weissach / BaWü573136
Datum29.07.2009 22:029963 x gelesen
Geschrieben von Berthold BodenIch denke die Gesetzgebung sollte mal einen eindeutiges Urteil für Privatfahrzeuge geben, dann ist es für alle klar!
(Ironie an) Und die Physik sollte man auch mal in ihre Schranken weisen! Einfach ein Gesetz beschließen, dass man nicht mehr aus der Kurve fliegen kann und der Anhalteweg kürzer ist! (Ironie aus)
Wenn schon ein Gesetz, dann das vorhandene auf Fahrzeuge mit Sondersignalanlage beschränken, sonst wird das nichts.

Gruß Alex


Das ist meine persönliche Meinung!

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen573137
Datum29.07.2009 22:379709 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Alexander HäfeleWenn schon ein Gesetz, dann das vorhandene auf Fahrzeuge mit Sondersignalanlage beschränken, sonst wird das nichts.

... oder endlich mal verstehen, dass sich §35 StVO nicht primär auf Geschwindigkeitsüberschreitungen bezieht, sondern z.B. auch auf Parken im Halteverbot, Befahren von "Anlieger frei Straßen" im Durchgangsverkehr usw. ... usw.
Also auch Dinge, die je nach (Alt-) Bausituation oder "Verkehrsberuhigungswahn" teilweise notwendig/sinnvoll sind, dass FF teilweise funktionieren kann.

... der Gesetzgeber hat sich durchaus was bei der bestehenden Formulierung gedacht, zumal die anderen in Abs. 1 genannen (Bw, KatS (beorderte Fzg.), auch Pol. usw.) eben diese Sonderrechte durchaus mit Dienstfahrzeugen in Anspruch nehmen können (und tun) welche auch über keine SoSi verfügen oder aus polizeitaktischen Gründen diese eben im Einzelfall nicht einsetzen ...

Gruss
Gerhard


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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg573143
Datum29.07.2009 23:099573 x gelesen
Geschrieben von Berthold BodenWenn ich mal überlege alle würden mit 5 km/h schneller zum GH fahren, dann würde eine Freiwillige Feuerwehr keine Ausrückzeit von max. 3 min erreichen.

Das ist (im Gegensatz zu deinem Führerschein) nicht dein Problem, sondern das Problem deiner Kommune.

Geschrieben von Berthold BodenIch denke die Gesetzgebung sollte mal einen eindeutiges Urteil für Privatfahrzeuge geben, dann ist es für alle klar!

Welches Schweinderl hättens den gern? "Der FA darf die vorgeschriebene Geschwindigkeit um n km/h überschreiten?" Überdenk dir das nochmal, dann wirst du sehen, dass diese "eindeutige Lösung" maximal merkbefreit ist.

Geschrieben von Berthold BodenZumindest vergraule ich mir so weitere ehrenamtliche Mitglieder.

Wie man das sieht. Ich kenne FFs, in denen FA rausfliegen, wenn sie mit guten 60 durch die 30er-Zone fahren. Da ist dann gar kein "vergraulen" mehr nötig. Klappt übrigens prima, und ich sehne mich zu dieser Wehr zurück.War ein sehr entspanntes und sicheres ausrücken.

Gruß, MaWe


Um schon vorab die größte Sorge vieler Ausländer vorwegzunehmen: Die Deutschen sind im Allgemeinen sehr, sehr nett, sie haben schon seit 60 Jahren kein Nachbarland mehr überfallen und man kann mit ihnen sogar lachen! (De Volkskrant, Niederlande)

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg573146
Datum29.07.2009 23:3110079 x gelesen
Geschrieben von Berthold BodenWenn ich mal überlege alle würden mit 5 km/h schneller zum GH fahren (bei der Geschwindigkeit kommt dann wohl eher eine Überholaktion von anderen Verkehrsteilnehmern), dann würde eine Freiwillige Feuerwehr keine Ausrückzeit von max. 3 min erreichen.

Falscher Gedankenansatz. Ob irgend welche Hilfsfristen eingehalten werden ist nicht mein Problem als einzelner FM. Sondern das Problem der Gemeinde als diejenige Einrichtung welche eine leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten hat, welche die Hilfsfristen einhält.


Geschrieben von Berthold BodenSomit währe eine FF gestorben und jede Stadt müsste an jedem Standort eine Hauptamtliche Wehr schaffen. Kosten die jedes Stadtsäckel sprengen würde!


Vorher werden die Hilfsfristen auf ein praktikableres Maß "angepaßt". Da wette ich mit Dir.
Ich habe es ohnehin nie verstanden, warum man sich die sehr eng gefaßten Hilfsfristen einer AGBF (also für Berufsfeuerwehren in großstädtisch-dicht besiedelten Bereichen) für die Verwendung in/ bei FFen hat ans Bein nageln lassen. Das hätte ich als kommunale Spitzenverbände bekämpft bis aufs Messer.

Außerdem solltest Du mal eine Weg-Zeit Berechnung machen. Wiviel Du auf der gesamten Strecke von daheim zum Feuerwehrhaus schneller fahren mußt um von 5 auf 3 Minuten zu kommen bzw. wie lang Dein Weg sein muß damit es überhaupt bei erreichbaren/ vertretbaren Geschwindigkeiten machbar ist.
Und alle diese Berechnungen gehen i.d.R. nur mit einer als konstant angenommenen Geschwindigkeit, was in einer Stadt illusorisch ist.
Bei Modellrechnungen die ich immer zeige wird das recht deutlich. Auf einer Strecke von ca. 1,1km (Bei uns Entfernung Stadtmitte - Feuerwehrhaus, somit bei uns durchschnittliche Anfahrtstrecke) sparst Du bei einer Geschwindigkeitserhöhung von 50 km/h auf 80 km/h gerade mal 30 Sekunden ein. Nur daß auf dieser Strecke eine konstante Erhöhung um 30 km/h vom ersten bis zum letzten Meter gar nicht möglich wäre (Ampeln, andere Verkehrsteilnehmer, Straßenverlauf,...). Also reduziert sich dieser geringe Gewinn noch durch jeden Verzögerungsvorgang mit anschließender Beschleunigung weiter.
Ganz nebenbei steigt aber der Anhalteweg auf mehr als das Doppelte an.
Man gewinnt also quasi nichts, riskiert aber unnötig viel.


Geschrieben von Berthold BodenWas ist denn mit der Zivilstreife der Polizei. Fährt die dann auch mit 5 km/h mehr zum Einsatz oder haben die dann andere Rechte?

Ohne Sondersignal ist eine Zivilstreife wie ein FM auf dem Weg zum Feuerwehrhaus zu betrachten. Sonderrechte sind vorhanden, dürfen aber wie immer nur unter Berücksichtigung §35 Abs. 8 StVO in Anspruch genommen werden was auch bei einsatzfahrzeugen und auch mit Licht und Horn gilt). Ob sie 5km/h schneller fahren oder 30 hängt wie auch im einsatzfahrzeug der Fw (oder eben im Privat-Pkw) von vielen verschiedenen Faktoren ab, die man in seine Entscheidung einfließen lassen muß.

Und wenn SoSi nach §38 Abs. 1 StVO verwendet wird ist es wie bei jedem anderen Einsatzfahrzeug auch.


Geschrieben von Berthold BodenIch denke die Gesetzgebung sollte mal einen eindeutiges Urteil für Privatfahrzeuge geben, dann ist es für alle klar!

Gesetzgebung und Urteil schließen sich gegenseitig aus. Legislative/ Judikative.
Es würde vollkommen reichen, wenn die Gerichte die bestehenden Vorschriften mal fehlerfrei anwenden würden.
Wenns zu schnell war, dann wars zu schnell. OK
Sonderrechte sind nach §35 Abs. 1 StVO grundsätlich gegeben.
Ich kann dann nur prüfen, ob es erforderlich war, ob der Umfang erforderlich war und ob §35 Abs. 8 StVO beachtet wurde.
Daraus kann ich aber immer noch zu dem Schluss kommen, daß die Inanspruchnahme von SoRe nicht oder nicht in dem Umfang erforderlich waren und derjenige zahlt/ zu Fuß geht.
Das gilt aber auch für jedes Einsatzfahrzeug. Der einzige Fehler ist bei einen oder anderen Gericht, daß er entgegen der Auffassung des Gesetzgebers SoRe ausschließt.
Würden die Gerichte Sagen "Ja, SoRe gegeben, aber §35 Abs. 8 nicht eingehalten/ andere gefährdet/ behindert/..." wäre das wesentlich besser verständlich und unangreifbarer.


Geschrieben von Berthold BodenUnd ein Feuerwehrmann/-frau muss sich keine Gedanken machen, wenn er/sie mal zu spät, weil er sich an die Verkehrsregeln halten musste, zu einem Wohnungsbrand fährt, bei dem dann Menschen zu Tode gekommen sind.

Soll ich es Dir ganz ehrlich sagen? Das wäre mir sowas von egal. Wir kommen, wenn wir da sind. Wir tun, was wir können. Aber wir können eben nicht jeden retten. Und wenns Dir darum geht, da gibt es ganz andere Baustellen die feuerwehrintern sind, bei denen wir Zeit/ Qualität gewinnen könnten. Ohne Gesetzesänderngen. Oder wie schnell steht bei Euch eine Steckleiter (45 Sekunden mit 40m Anlauf ist übrigens langsam) oder eine Scheibleiter voll einsatzbereit am Gebäude? Wie schnell ist der Sprunretter in Stellung? Wie schnell ist der WTr als SiTr ausgerüstet (aller über 120 Sekunden ist indiskutabel). Ich schlage vor, wer Zeit gewinnen will setzt hier an. Das sind eigene Baustellen.

Und was bringt es, wenn zwar ich schnell am Feuerwehrhaus bin, aber eben alleine am Feuerwehrhaus stehe und noch auf 5-X andere FM warten muß? Nichts. Es würde nur dann was bringen, wenn ich der letzte FM wäre nach dem die Fahrzeugtür am Einsatzfahrzeug zugeht und das Fahrzeug ausrückt. Und das ist bei zig alarmierten FM eher unwahrscheinlich...

Diese ganze "Wir-machen-schnell-weil-wir-dem-Bürger-helfen-wollen" Masche ist doch Selbstbetrug.
Wir machen schnell, weil wir noch auf ein ausrückendes Fahrzeug kommen wollen/ auf ein interessantes ausrückendes Fahrzeug kommen wollen. Und wir wissen, daß es beim Redundanzsystem der FF-Alarmierung immer Leute gibt, die das eben nicht mehr schaffen und die im Feuerwehhrhaus zurück bleiben. Das ist normal, das muß so sein. Nur darf das nicht dazu führen daß man unter dem Deckmantel der SoRe und dem Wohl des Bürgers ohne Not von der StVO abweicht.


Geschrieben von Berthold BodenBleibt spannend was der Fall "Castrop Rauxel" am Ende bringt! Zumindest vergraule ich mir so weitere ehrenamtliche Mitglieder.


Ich denke in diesem besonderen Fall kommen mehrere Faktoren zusammen.
Zum einen besteht offensichtlich ein Interessenkonflikt zwischen Ordnungsamt/ Stadtverwaltung und ehrenamtlich dienst leistenden FM.
Zum anderen hat wieder mal ein Gericht in der Beurteilung des Falls/ der Anwendung des §35 Abs. 1 daheben gegriffen.

Dennoch kann man auch in "ganz normalen" Fällen zum selben Urteil mit den selben Konsequenzen kommen. Nur anders begründet.

Und das ist es, was ich meinen Jungs und Mädels im TrM1 in Rechtsgrundlagen zur StVO beibringe.
Es geht nachher um Euren Führerschein, um Euren Geldbeutel, um Eure Punktekonto, um Euer Vortsrafenregister (fahrlässige KV/ Tötung) und ggf. um euren Job (wenn der am Führerschein hängt). Ist es das wirklich wert? Und der Wahre Grund steht oben. Und der heißt nicht "Bürger" oder "Hilfsfrist". Sondern "Sitzplatz".
Und Ihr seid als einzelner FM nicht für die Einhaltung der Hilfsfrist verantwortlich zu machen.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorStef8fen8 H8., Bad Vilbel / Hessen573148
Datum29.07.2009 23:369503 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerChristian Fischer
Wernau



Wahre Worte, darf ich das ausdrucken und in die FF hängen?


Grüße, der Steffen!

Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausgebrochen ist, beweist nicht, dass insofern keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen lediglich einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.
(OVG NRW)

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg573149
Datum29.07.2009 23:379526 x gelesen
Geschrieben von Steffen HaasWahre Worte, darf ich das ausdrucken und in die FF hängen?


Gerne.
Wenns hilft auch nur einen Anfahrtunfall zu verhindern...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorBjör8n M8., Petershagen / NRW573151
Datum30.07.2009 00:2210169 x gelesen
Geschrieben von Alexander Häfele Wenn schon ein Gesetz, dann das vorhandene auf Fahrzeuge mit Sondersignalanlage beschränken, sonst wird das nichts.


Weil die Sondersignale die Physik beeinflussen?


Eigentlich ist doch das Thema indiskutabel. Es kommt auf derart viele Details an, das man das aus der Ferne kaum beurteilen kann was nun angemessen ist und was nicht.
Beeinflussen Straßenschilder die Physik? Und sollte ich davon ausgehen das die erlaubte Geschwindigkeit angemessen ist?
Ich muß im Ernstfall abschätzen, wie schnell ich gebraucht werde. Einem Truppmann würde ich beispielsweise immer raten ganz normal anzurücken.
Aber: Bin ich z.B. AGT, evtl. Tagsüber einer von wenigen Einsatzbereiten? Bin ich vielleicht am Tage der einzige Kl.-C-Fahrer? Von diesen Personen hängt die Ausrückezeit maßgeblich ab. (Und mal ehrlich: Hilfsfristen hin oder her, ich bin in der Feuerwehr um zu helfen. Da ist mir die Ausrückezeit nicht egal).
Wie weit ist es bis zum FwGH? Bin ich ganz nah habe ich Zeit, bin eh früh genug da. Bin ich weiter weg habe ich auch Zeit, ich komme eh nicht früh genug für das 1. Fz. Dazwischen muß man sich dann wieder entscheiden.
Nicht zuletzt spielt auch die Technik eine Rolle. Gute Reifen, alte Reifen? Gutes/neues Auto, oder Klapperiste?. Nasse Straße, Glatteis? Dann ist das Erlaubte evtl. schon zu schnell. Kann ich Auto fahren oder ist der Gangwechsel schon Stress pur? Fahranfänger? Vielfahrer?
Viele viele Faktoren, und die führen dazu das ich in unserer Ortschaft Stellen finde an denen (Situationsabhängig) doppelte Geschwindigkeit angemessen sein kann, aber auch Stellen wo man besser nur Schrittgeschwindigkeit fährt.

Wie schnell ich zum Gerätehaus fahre? Ich weiß es einfach nicht! Ich gucke nicht auf den Tacho sondern achte auf den Verkehr bzw. was neben der Straße so passiert. (Ich fahre wesentlich aufmerksamer und habe an neuralgischen Stellen z.B. schon den Fuß auf der Bremse. An manchen Stellen fahre ich sogar langsamer als Alltags, denn ich muß ja damit rechnen das ich nicht der einzige bin der zum Gerätehaus will ;-)) Sonderrechte erlauben mir den Luxus der Situation angemessen zu fahren und nicht so wie es Politiker gerne hätten.
Geschwindigkeitsbegrenzungen geben vielleicht einen Hinweis auf ein Gefahrenpotential, aber ein hinreichendes Argument sind sie längst nicht. Insbesondere wenn man sich auskennt. Ich fahre einen großen Teil der Strecke täglich mehrmals. Da bin ich mir absolut Sicher wo ich Ecken nicht einsehen kann, wo man mich nicht sehen kann (sehr wichtig!) und wo ich freie Fahrt habe. Und das gilt wohl für viele FA. Und darum finde ich es etwas vermessen aus der Ferne zu urteilen. (Richter dürfen das... manchmal geht's daneben)

Übrigens: Ortschaften und 30-Zonen dienen zum großen Teil der Lärmreduzierung, sollen Durchgangsverkehr abhalten etc. und somit die Wohn- und Lebensqualität steigern. Jedenfalls sind sie nicht auf Gefahrenstellen beschränkt, das sollte man beachten und nicht pauschal sagen das schneller gleich total gefährlich ist.

Und wer jetzt meint ich wolle für's Rasen und Heizen plädieren, der lese bitte noch mal gründlicher. Eigentlich gehe ich konform mit den meisten hier, nur nicht mit "höchstens 5km/h schneller" oder "x km/h ist auf jeden Fall zu viel". Und selbst wenn es mal zu viel war, sollte man dann nicht besser (Intern) diskutieren welche Argumente pro, contra, hin und her zu welcher gewählten Geschwindigkeit führen sollten/geführt haben/nicht hätten führen dürfen?
Man muß doch ein Gefühl vermitteln wie man richtig entscheidet, das das evtl. korrigieren wenn's aus dem Ruder läuft. Jemanden Rausschmeißen wegen sowas? Find ich überhaupt nicht gut. Tut man das auch wenn derjenige Privat geblitzt wird? Ich zumindest finde zu schnell ohne Sonderrechte sehr viel schlimmer...

Nur meine Meinung.


Grüße
Björn

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg573161
Datum30.07.2009 07:439580 x gelesen
Geschrieben von Björn MöhlenbrockIch muß im Ernstfall abschätzen, wie schnell ich gebraucht werde.

Ah ja. Die Friedhöfe sind voll von Leuten, die sich für unersetzlich gehalten haben...


Geschrieben von Björn MöhlenbrockAber: Bin ich z.B. AGT, evtl. Tagsüber einer von wenigen Einsatzbereiten? Bin ich vielleicht am Tage der einzige Kl.-C-Fahrer? Von diesen Personen hängt die Ausrückezeit maßgeblich ab. (Und mal ehrlich: Hilfsfristen hin oder her, ich bin in der Feuerwehr um zu helfen. Da ist mir die Ausrückezeit nicht egal).

Das sollte es Dir aber. Denn durch eine entsprchende Organisation ist sicher zu bstellen, daß Du ebe nicht nur einer der wenigen einsatzbereiten AGT oder der einzige Fahrer C bist.
Und selbst wenn. Das ist es nicht wert, den Führerschein, das Vorstrafenregister, den Job,... zu riskieren.
Wie gesagt. Wenn wir alle ganz ehrlich sind ist das mit dem "ich will fehlfen" nur ein Scheinargument.

Geschrieben von Björn MöhlenbrockJemanden Rausschmeißen wegen sowas? Find ich überhaupt nicht gut.

Warum nicht? Das ist wenigstens klare Kante. Vorher ansagen "wir nehmen auf der Fahrt zum FwH keine Sonderechte in Anspruch", die Konsequenzen aufzeigen und umsetzen. Und ich denke nicht, daß dadurch die betroffene Gemeinde in einer Feuersbrunst untergeht.

Und ganz ehrlich. Ich bezweifele, daß 90% der FF-Angehörigen in Deutschland die Inanspruchnahme von Sonderrechten auch nur einigermaßen fehlerfrei vorher prüfen können.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorSeba8sti8an 8K., Visselhövede / NDS573172
Datum30.07.2009 09:039463 x gelesen
Mir persönlich wird die Diskusion zu emotionla und oberflächlich geführt.

1. Wenn wir schon von Sicherheitsaspekten ausgehen, die sich auf physikalische Grundlagen stützen, dann ist es vollkommen unerheblich, ob ich mit einem Bobby.Car, einem Privat- / Zivilfahrzeug, oder einem Einsatzfahrzeug mit SoSi unterwegs bin.
Würde also ersteinmal heißen, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung unabdingbar für alle gilt.

Ich wage mal die Bahauptung, dass JEDER schneller zu Feuerwehrhaus fährt, oder gefahren ist.

2. Wenn die Gesetze mir schon einen Ermessensspielraum geben, MUSS ich diesen auch nutzen können und dürfen >straffrei Wenn man dieses nicht möchte, oder dem gemeinen Bürger ohnehin nicht zutraut, dann müssen klare Grenzen gezogen werden. Und zwar nicht durch die Judikative....
Was bringt mir als Bürger ein Gesetz, auf welches ich micht berufen kann?

Also entweder wird das Gesetz um einem Passus wie "darf die zulässige Höchstgeschwindikkeit um nicht mehr als (z.B.) 20%überschreiten", oder ein jeder, auch die Polizei und Gerichte, muss damit leben, dass der vorhandene Ermessensspielraum genutzt wird.

Jemanden zu bestrafen, nur weil er sein Recht wahr genommen hat, dass kann auch nicht Sinn zund Zweck unserer unzähligen Gesetze sein.

Ich bin kein Freund von Raserei (bin auch Vater) oder Leichtsinn, aber jemand der es hasst, wenn Menschen bestraft werden, nur weil sie sich an die Gesetze gehalten haben. Dieses ist meiner Meinung nach die größte Ungerechtigkeit.


Ich möchte betonen, dass ich hier ausschließlich meine eigene Meinung vertrete!
Diese erhebt keinen Anspruch auf allgemeine Gülrtigkeit oder Unfehlbarkeit.
Wie jedem Anderen, unterlaufen auch mir Fehler.
Dieses bitte ich zu berücksichtigen. DANKE

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AutorSeba8sti8an 8K., Visselhövede / NDS573173
Datum30.07.2009 09:079325 x gelesen
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.

-> Sau blöd, dass man seine Beiträge nicht editieren kann.... Da fallen einem Schreibfehler auf, und mann kann sie nicht mehr ändern. Und alle halten einen für blöd...


Ich möchte betonen, dass ich hier ausschließlich meine eigene Meinung vertrete!
Diese erhebt keinen Anspruch auf allgemeine Gülrtigkeit oder Unfehlbarkeit.
Wie jedem Anderen, unterlaufen auch mir Fehler.
Dieses bitte ich zu berücksichtigen. DANKE

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AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg573174
Datum30.07.2009 09:179409 x gelesen
Geschrieben von Sebastian Kahl

-> Sau blöd, dass man seine Beiträge nicht editieren kann.... Da fallen einem Schreibfehler auf, und mann kann sie nicht mehr ändern. Und alle halten einen für blöd...
Nutz doch einfach die Vorschau-Funktion ;-)

Gruß
Jörg


Wir können alles, außer unseren Rettungsdienst vernünftig organisieren.


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AutorSeba8sti8an 8K., Visselhövede / NDS573175
Datum30.07.2009 09:219372 x gelesen
Mach ich ja... Dennoch fallen mir viele Fehler erst später auf. Dafür gibt es einen Grund, der aber nicht hierher gehört... Für mich eben unglücklich :o(


Ich möchte betonen, dass ich hier ausschließlich meine eigene Meinung vertrete!
Diese erhebt keinen Anspruch auf allgemeine Gülrtigkeit oder Unfehlbarkeit.
Wie jedem Anderen, unterlaufen auch mir Fehler.
Dieses bitte ich zu berücksichtigen. DANKE

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AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland573181
Datum30.07.2009 10:199395 x gelesen
Hallo Sebastian,



das geht mir als "halbprofessioneller 5 1/2-Finger-Tipper" auch so, dass ich einiges an Fehlern reintippe. Da ich aber den Firefox nutze, hab ich
das zur Verfügung, alles was falsch getippt ist, ist rot unnnterstrichen, (wie das Wort vor der Klammer)
damit erkenne ich ganz einfach die meisten Fehler,

also dann,
viele Grüße Paul


alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten

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AutorPatr8ick8 K.8, Soest / 573183
Datum30.07.2009 11:009426 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerWie gesagt. Wenn wir alle ganz ehrlich sind ist das mit dem "ich will fehlfen" nur ein Scheinargument.

Sehe ich auch so. Aber warum hört dann dort jeder auf zu denken / handeln???

Das ist doch IMHO der einzig richtige Ansatz um solchen Problemen Herr zu werden, solange 1. die Feuerwehren ( wie schon genannt ) auf diese Motivation zum Zügigen angewiesen sind oder 2. die Rechtsprechung nicht berechenbarer wird.

Das 2. halte ich für relativ unwahrscheinlich - den 1. Punkt habe ich genannt, da ich denke, wenn man die Fahrt Aufenthaltsort -> Wache dermaßen entschärft, daß es eine "normale" Fahrt wird wie für jeden anderen auch der mal eben zum Einkaufen fährt, lässt man sich auch gerne etwas mehr Zeit BEVOR man losfährt. Und dort geht meines Wissens nach am meisten WERTVOLLE Zeit verloren. Und mit einer Anhebung der Hilfsfristen um vllt 1/4 ist auch nur so lange geholfen, bis das dann wieder nicht reicht...

Also, warum geht man dann diese "Ich will mit aufs x.te Fahrzeug" - Misere nicht aktiv an ? Wer zu spät kommt hat Pech gehabt?

Das ist natürlich die einfachste / billigste Lösung - aber ( wie sehr oft gezeigt ) nicht die günstigste für die ehrenamtlichen FwA.

( Wer jetzt NUR antworten möchte -> "Mach doch nen Vorschlag" , braucht dies nach meinem Bedürfnis nicht zu tun ! )


Some say...

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg573197
Datum30.07.2009 12:239275 x gelesen
Geschrieben von Patrick KIuemperswenn man die Fahrt Aufenthaltsort -> Wache dermaßen entschärft, daß es eine "normale" Fahrt wird wie für jeden anderen auch der mal eben zum Einkaufen fährt, lässt man sich auch gerne etwas mehr Zeit BEVOR man losfährt. Und dort geht meines Wissens nach am meisten WERTVOLLE Zeit verloren.

Wie kommst du den darauf? Das ist Unsinn!

Geschrieben von Patrick KIuempersWer zu spät kommt hat Pech gehabt?

Ja. Das trifft je nach Alarmkonzept bis zu 18 Leuten pro Gruppenfahrzeug - egal wie schnell gefahren wird. Den FA das zu vermitteln ist u.a. die Aufgabe der Führung.

Gruß, MaWe


Um schon vorab die größte Sorge vieler Ausländer vorwegzunehmen: Die Deutschen sind im Allgemeinen sehr, sehr nett, sie haben schon seit 60 Jahren kein Nachbarland mehr überfallen und man kann mit ihnen sogar lachen! (De Volkskrant, Niederlande)

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AutorAlex8and8er 8H., Weissach / BaWü573204
Datum30.07.2009 12:409145 x gelesen
Geschrieben von Björn MöhlenbrockWeil die Sondersignale die Physik beeinflussen?
Nein, aber die anderen Verkehrsteilnehmer erkennen dich eher als im privat-PKW, vor allem jetzt auf Vorfahrtsregeln bezogen.

Gruß Alex


Das ist meine persönliche Meinung!

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AutorAlex8and8er 8H., Weissach / BaWü573206
Datum30.07.2009 12:499171 x gelesen
Geschrieben von Björn Möhlenbrock(Ich fahre wesentlich aufmerksamer und habe an neuralgischen Stellen z.B. schon den Fuß auf der Bremse. An manchen Stellen fahre ich sogar langsamer als Alltags, denn ich muß ja damit rechnen das ich nicht der einzige bin der zum Gerätehaus will ;-)) Sonderrechte erlauben mir den Luxus der Situation angemessen zu fahren und nicht so wie es Politiker gerne hätten.
"Ich", "Ich, "Ich"... Schön, dass Du so fährst. Aber wenn ich schon andere Kameraden gesehen habe, die mit Warnblinkanlage und ohne zu bremsen über Hauptstraßenkreuzungen rasen, dann bezweifle ich, dass sich jeder so viele Gedanken macht wie du.

Gruß Alex


Das ist meine persönliche Meinung!

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg573209
Datum30.07.2009 12:549241 x gelesen
Geschrieben von Björn MöhlenbrockSonderrechte erlauben mir den Luxus der Situation angemessen zu fahren und nicht so wie es Politiker gerne hätten.

Was ist denn der Situation angemessen und wie sieht das aus?
Haben nicht auch Politiker die Strassenverkehrsordnung erlassen? Wie hätten es die Politiker denn gerne dass Du fährst? Und warum deckt sich das nicht mit deiner eigenen Einschätzung?

Gruß,

Daniel


Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorBjör8n M8., Petershagen / NRW573228
Datum30.07.2009 14:359358 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerAh ja. Die Friedhöfe sind voll von Leuten, die sich für unersetzlich gehalten haben...

Ich denke eher voll von Leuten die ihr Hirn auf Sparflamme gestellt haben. Und darum ging es mir ja, man muß die Leute Sensibilisieren was geht und was nicht. Und das man eben als FM total ersetzlich ist. (also meinte ich das eher andersrum ;-))

Geschrieben von Christian FischerIch bezweifele, daß 90% der FF-Angehörigen in Deutschland die Inanspruchnahme von Sonderrechten auch nur einigermaßen fehlerfrei vorher prüfen können.

Das wäre genau das was zu ändern wäre. Da mangelt es augenscheinlich an der richtigen Ausbildung/Sensibilisierung. Und damit meine ich gerade nicht zu sagen xkm/h drüber ist ok oder Sonderrechte gibts nicht.

Geschrieben von Christian FischerDas ist es nicht wert, den Führerschein, das Vorstrafenregister, den Job,... zu riskieren.

Das tue ich schon wenn ich in's Auto steige. Und wie schon jemand schrieb, 10-20km/h drüber ist normalität, das macht der großteil der Autofahrer. Und im Einsatzfall, mit Sonderrechten, soll ich auf einmal langsamer fahren!?

Geschrieben von Christian FischerWenn wir alle ganz ehrlich sind ist das mit dem "ich will fehlfen" nur ein Scheinargument.

Also bei mir, ganz ehrlich, nicht. In unserer LG ist aber auch noch niemand stehen geblieben, und das wird auch nicht passieren. Und ich lege garkeinen Wert auf das 1. Fz. zu kommen, nur aussuchen kann man sich das nicht.

Geschrieben von Christian FischerWarum nicht? Das ist wenigstens klare Kante. Vorher ansagen "wir nehmen auf der Fahrt zum FwH keine Sonderechte in Anspruch", die Konsequenzen aufzeigen und umsetzen. Und ich denke nicht, daß dadurch die betroffene Gemeinde in einer Feuersbrunst untergeht.

Wenn ich geblitzt werde während ich im Dienst bin und Sonderrechte in anspruch nehme werde ich also wesentlich härter bestraft als wenn ich das in meiner Freizeit just4fun tue? Das halte ich eben nicht für verhältnismäßig.

Und wenn mir jemand die Sonderrechte im Privat-PKW abspricht, muß er sie konsequenterweise für Einsatzfahrzeuge auch ausschließen. Denn zum einen, meinen PKW kann ich einschätzen und beherrschen, fahre ich ja auch Täglich mit. Einsatzfahrzeuge bewege ich seltener. Und unser LF wiegt mehr als das 10-Fache meines Autos...

Es geht halt nur über vernunft. Und dauernde Sensibilisierung für das Thema. Und da finde ich z.B. die jährliche Fahrerbelehrung einfach nur Stumpf und jedenfalls nicht ausreichend.

Habe ich eigentlich Sonderrechte wirklich nur im Einsatzfall? Ich meine z.B. den Fall Hydrandtenkontrolle im Halteverbot, das Be- und Entladen von Fahrzeugen vorm Gerätehaus (auch Halteverbot) oder auch Übungen an Objekten, wo ich dann ein Fahrzeug Verbotswidrig abstellen muß etc. Für meine Begriffe ist das Inanspruchnahme von Sonderrechten. Nur mal so nebenher, weil's mich gerade interessiert.


Grüße
Björn

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AutorPatr8ick8 K.8, Soest / 573232
Datum30.07.2009 14:519255 x gelesen
Geschrieben von Markus WeberWie kommst du den darauf?

?
Das steht direkt vor dem von dir Zitierten:
Geschrieben von Patrick KIuempersda ich denke, wenn man die Fahrt Aufenthaltsort -> Wache dermaßen entschärft,
Das ist also eine ABSOLUT subjektive Einschätzung, die ICH nicht belegen kann. Wenn du jedoch das Gegenteil belegen kannst, bin ich selbstverständlich sehr gerne bereit mich überzeugen zu lassen.

Und:
Geschrieben von Markus WeberJa. Das trifft je nach Alarmkonzept bis zu 18 Leuten pro Gruppenfahrzeug - egal wie schnell gefahren wird. Den FA das zu vermitteln ist u.a. die Aufgabe der Führung.

Meine Frage "Wer zu spät kommt hat Pech gehabt" war rhetorischer Natur - es ist mir sehr wohl klar das es so läuft. Und ich schrieb auch Geschrieben von Patrick KIuempersDas ist natürlich die einfachste / billigste Lösung - aber ( wie sehr oft gezeigt ) nicht die günstigste für die ehrenamtlichen FwA.

Und diese Einschätzung meinerseits hat sich bis dato noch nicht sonderlich geändert.

Wenn du jedoch unter
Geschrieben von Markus WeberDen FA das zu vermitteln ist u.a. die Aufgabe der Führung. mehr verstehst als die reine Kommunikation, daß es so ist, würde ich mich freuen wenn du es mir ein wenig näher erläutern würdest.

Gruß


Some say...

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AutorBjör8n M8., Petershagen / NRW573234
Datum30.07.2009 14:569070 x gelesen
Geschrieben von Alexander HäfeleAber wenn ich schon andere Kameraden gesehen habe, die mit Warnblinkanlage und ohne zu bremsen über Hauptstraßenkreuzungen rasen, dann bezweifle ich, dass sich jeder so viele Gedanken macht wie du.


Und dann blinken am Gerätehaus die Autos einsam weiter...
Jane, da kann man dann auch getrost aus der Ferne verurteilen.

Zumal, bei Vorfahrtsregeln hört im Privat-PKW auch der Spaß (wenn man es so nennen darf) absolut auf. Denn zum einen geht das in Richtung Wegerecht, und zum anderen ist das wirklich Sau gefährlich. Und das (fast) Situationsunabhängig.


Grüße
Björn

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AutorBjör8n M8., Petershagen / NRW573244
Datum30.07.2009 15:399178 x gelesen
Geschrieben von Daniel HermannHaben nicht auch Politiker die Strassenverkehrsordnung erlassen? Wie hätten es die Politiker denn gerne dass Du fährst? Und warum deckt sich das nicht mit deiner eigenen Einschätzung?

Das ist in wenigen Sätzen schwer zu erklären. Jedenfalls gelten die Geschwindigkeitsbegrenzungen für alle (und das ist auch gut so!) Aber Ich soll halt genauso schnell (oder langsam) fahren wie z.B. Fahranfänger oder ein 80-Jähriger. Nun, ich bin runinierter und sicherer als es ein Fahranfänger mangels übung sein kann und meine Reaktion ist ganz sicher besser als die eines 80-Jährigen. Also ist eine höhere Geschwindigkeit für mich beherrschbar. Im Normalfall darf ich das nicht nutzen, bei sonderrechtsfahrten aber schon.

Und dann wird hier viel über Anhaltewege geschrieben. Nun, das kann man locker zuende Denken und sagen, wenn Otto-Normal in 25m Anhält ist das IO, ein moderner Porsche aber schafft das vermutlich von höherer Geschwindigkeit als ein Fiesta Baujahr 88. Das ist eben nicht allein von der Geschwindigkeit abhängig.

Nochwas: Bei uns im Ort gibt es Strecken die durch's freie Feld führen. Dafür wird die Ortschaft nicht aufgehoben, ist auch in Ordnung, aber das hält mich doch nicht davon ab im Sonderrechtsfall Gas zu geben, wo ich ein paar hundert Meter nur über Stoppelfeld gucke.

Und: In der Nacht sind viele Gefahrenpunkte entschärft, und es kommen andere hinzu.

Das Gefahranpotential ist halt eine Gemengelage aus vielen Faktoren. Geschwindigkeit ist nur einer davon. Und wenn man jeden Faktor für jede Situation neu bewertet kommt man halt auf Abweichungen von der erlaubten Geschwindigkeit, nach oben wie nach unten. Das das in den Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht berücksichtigt wird ist doch normal und richtig, das kann ja auch garnicht gehen.
Sonderrechte geben mir die Möglichkeit selber zu bewerten, ob ich dann zum richtigen Ergebnis komme bleibt erstmal offen. Denn dazu müsste man genau wissen was richtig ist und das kann man mMn eben garnicht.


Grüße
Björn

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg573256
Datum30.07.2009 16:179245 x gelesen
Geschrieben von Patrick KIuempersmehr verstehst als die reine Kommunikation, daß es so ist, würde ich mich freuen wenn du es mir ein wenig näher erläutern würdest.

Das funktioniert nur über "gelebtes Selbstverständnis".

Jeder ist wichtig! Der AT auf dem Erstangreifer, der FA in der Funkzentrale, der FA der eben nicht mit darf. Dieses Selbstverständnis kann ich aber nicht in einer §§35/38-Unterrichts-Einheit abhandeln - das muss ich leben.

Wer Egozentriker ausbildet, die sich nur dann bestätigt fühlen, wenn sie den EL/ZF/GF/AT spielen dürfen, der darf sich nicht wundern.

Sicher ein schwieriges Thema, und sicher werden beim Wechsel von der Egozentriker-Feuerwehr zur "richtigen" Feuerwehr einige abspringen - ich glaube aber daran, dass es in jeder FF funktionieren kann.

Gruß,

MaWe


Um schon vorab die größte Sorge vieler Ausländer vorwegzunehmen: Die Deutschen sind im Allgemeinen sehr, sehr nett, sie haben schon seit 60 Jahren kein Nachbarland mehr überfallen und man kann mit ihnen sogar lachen! (De Volkskrant, Niederlande)

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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz573267
Datum30.07.2009 17:259120 x gelesen
Geschrieben von Markus WeberSicher ein schwieriges Thema, und sicher werden beim Wechsel von der Egozentriker-Feuerwehr zur "richtigen" Feuerwehr einige abspringen

Hallo zusammen,

können wir es uns in Zeiten des demografischen Wandels und sinkender Mitgliederzahlen wirklich leisten, auf diese Art und Weise FW-Kameraden durch Austritte zu verlieren ?
Es sind doch gerade die Kameraden, die auch wirklich bei jeder Kleinigkeit kommen.

Sicher muss man immer wieder auf die Gefahren hinweisen, muss sie anhalten, vorsichtig zu fahren (privat wie FW), muss betonen, dass es voll auf ihr eigenes Risiko geht (auch privat wie FW).

Ich würde aber auf keinen Fall riskieren, dass diese Kameraden "abspringen". Neue werden nicht nachkommen.

MfG, Thomas Klee


Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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AutorPatr8ick8 K.8, Soest / 573274
Datum30.07.2009 18:399042 x gelesen
Geschrieben von Thomas KleeIch würde aber auf keinen Fall riskieren, dass diese Kameraden "abspringen". Neue werden nicht nachkommen.

Und da wirds meiner Meinung nach extrem interessant ! Wie ist sowas anzustellen?

( Wobei ich im Prinzip Markus' Gedankengang nachvollziehen kann - es jedoch nicht so extrem als "Egozentriker-Feuerwehr" bezeichnen würde )


Some say...

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg573277
Datum30.07.2009 19:039327 x gelesen
Geschrieben von Björn MöhlenbrockDas wäre genau das was zu ändern wäre. Da mangelt es augenscheinlich an der richtigen Ausbildung/Sensibilisierung.

Egal wie Du es ausbildest. Du hast einen Prozentsatz X, der wird und kann das einfach nicht begreifen.
Auch nicht wenn es nachher darum geht dies fehlerfrei für ein Einsatzfahrzeug zu entscheiden. Leider...


Geschrieben von Björn MöhlenbrockDas tue ich schon wenn ich in's Auto steige. Und wie schon jemand schrieb, 10-20km/h drüber ist normalität, das macht der großteil der Autofahrer. Und im Einsatzfall, mit Sonderrechten, soll ich auf einmal langsamer fahren!?

Nein. Aber dann nachher nicht jammern, wenn der Lappen weg ist oder es zumindest Geld kostet.
Natürlich fährt jeder mal schneller als erlaubt. Aber das ist dann eben das eigene Risiko. Das dann aber beim Einsatz unter dem Deckmantel der SoRe zu verstecken oder die Übertretung gar noch zu steigern ist dadurch nicht zu rechtfertigen. Und mal ehrlich. Alles was nur Geld ksotet weil jemand 10 km/h zu schnell ist. Schnauze halten und bezahlen. Fertig. wir reden dann von Übertretungen, die man privat ab und zu ggf. auch begeht und die ohne Punkte, Fahrverbot,... ausgehen. Wenn das Ordnungsamt einen gute Tag hat gibt es dem Einspruch wegen SoRe vielleicht statt. dann komme ich billig davon. Wenn nicht, dann zahle ich eben die bis zu 35 Euro. Das Problem sind vielmehr Verstöße, die weit darüber liegen bzw. die mit Gefährdung/ Schädigung einher gehen. Und die sind das Problem. Geschwindigkeitübertretungen, die im Bereich Punkte/ Fahrverbot liegen oder Rotlicht bzw. Vorfahrtverstöße. Die sind das eigentliche Problem. Und leider können das viele FM nicht trennen7 einschätzen, egal wie gut Du sie ausbildest.


Geschrieben von Björn Möhlenbrock
Also bei mir, ganz ehrlich, nicht. In unserer LG ist aber auch noch niemand stehen geblieben, und das wird auch nicht passieren.


???

Die erste Möglichkeit ist, daß Ihr ein Personalproblem habt. Sprich es kommen egal wie Ihr alarmiert gerade so viele Leute, wie auch auf die Fahrzeuge die benötigt werden passen. Sprich wenn man mehr brauchen würde wäre Ende.

Die zweite Möglichkeit ist, daß Ihr ein verdammt gutes Alarmierungssystem habt das Redundanzen nahezu überflüssig macht (z.B. "Diensthabendensystem" von dem 95% beim Alarm kommen, dann kann ich mir die Redundanz sparen).

Die Dritte Möglichkeit ist, daß Ihr egal wie das Stichwort lautet mit allem was rot ist und Räder hat rausfahrt, und sei es auch noch so sinnlos und überflüssig. Dann wäre das ein Führungsproblem, denn mit einer sinnvollen AAO hat das nichts zu tun. Das ist dann wieder in Verbindung mit der ersten Möglichkeit zu sehen, sprich Ihr habt zu viele Sitzplätze oder gesamt zu wenig Leute (es sei denn Ihr laßt alles was noch laufen kann in Privatfahrzeugen nachkommen was auch nicht gerade eine taktische Meisterleistung ist).

Die meisten Wehren die ich kenne alarmieren redundant. d.h. für jede benötigte Funktion im Einsatz werden je nach Situation (Tageszeit, bekannte Verfügbarkeit,...) zwei bis sechs Einsatzkräfte alarmiert. Kommen zufällig alle alarmierten Kräfte ist eine gewisse Anzahl eben nur Reserve im Feuerwehrhaus und wird in diesem konkreten Einsatz nicht ausrücken. Ist eben so, das muß man den Leuten nur klar machen.


Geschrieben von Björn MöhlenbrockWenn ich geblitzt werde während ich im Dienst bin und Sonderrechte in anspruch nehme werde ich also wesentlich härter bestraft als wenn ich das in meiner Freizeit just4fun tue? Das halte ich eben nicht für verhältnismäßig.

Wenn der Chef der Meinung ist dieses disziplinare Mittel einzusetzen um die Sicherheit aller Einsatzkräfte zu gewährleisten (Stichwort Anfahrtunfälle), dann hat der die Möglichkeit dazu. Disziplinarecht und Strafrecht/ OwiRecht laufen eben parallel. Es kann auch anderen im öffentlichen Dienst tätigen passieren daß sie disziplinarisch für etwas belangt werden, das strafrechtlich keine Relevanz hat. Beispiel aus dem olivgrünen Bereich: Ehebruch durch einen Soldaten während des Auslandsaufenthaltes eines Kameraden mit dessen Frau. Das kann als unkameradschaftliches Verhalten im Diszi enden, ohne daß Du den Tatbestand im StGB finden wirst und ohne daß Du oder ich als Zivilisten für das selbe Verhalten bestraft werden könnten.



Geschrieben von Björn MöhlenbrockUnd wenn mir jemand die Sonderrechte im Privat-PKW abspricht, muß er sie konsequenterweise für Einsatzfahrzeuge auch ausschließen. Denn zum einen, meinen PKW kann ich einschätzen und beherrschen, fahre ich ja auch Täglich mit. Einsatzfahrzeuge bewege ich seltener. Und unser LF wiegt mehr als das 10-Fache meines Autos...

Dann solltest Du kein Einsatzfahrzeug fahren...
Es geht schlicht um die erforderlichkeit im Bezug auf den Einsatzerfolg. Wie wirkt es sich aus, wenn der einzelne FM an der Ampel steht und 60 Sekunden warten muß (dafür kommt ein anderer FM früher als er am Feuerwehrhaus an) und wie wirkt es sich auf den Einsatzerfolg aus, wenn ein vollbesetztes LF an der Ampel 60 Sekunden warten muß. Das ist eben ein Unterschied. Und dies gilt es in die beurteilung mit einzubeziehen.


Geschrieben von Björn MöhlenbrockEs geht halt nur über vernunft. Und dauernde Sensibilisierung für das Thema. Und da finde ich z.B. die jährliche Fahrerbelehrung einfach nur Stumpf und jedenfalls nicht ausreichend.

Wie gesagt. Die leichten Fälle sind kein Problem. Und die harten Fälle begreifen es im Zweifel nie. Das ist dann eben ein Fall für die disziplinaren Maßnahmen bzw. früher oder später erledigt das dann die Straßenverkehrsbehörde...



Geschrieben von Björn MöhlenbrockHabe ich eigentlich Sonderrechte wirklich nur im Einsatzfall? Ich meine z.B. den Fall Hydrandtenkontrolle im Halteverbot, das Be- und Entladen von Fahrzeugen vorm Gerätehaus (auch Halteverbot) oder auch Übungen an Objekten, wo ich dann ein Fahrzeug Verbotswidrig abstellen muß etc. Für meine Begriffe ist das Inanspruchnahme von Sonderrechten.

In der StVO steht nichts von Einsatz. Sondern von der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben. Da gehört ggf. auch die Übung/ Ausbildung/ Fortbildung dazu. Aber auch da gilt es zu prüfen, ob es dringend erforderlich ist oder ob es "mildere Mittel" gibt (z.B. bei einer Objektbegehung ums Eck auf dem Firmenparkplatz anstelle von er Hauptverkehrsstraße im Kreuzungsbereich parken).


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen573288
Datum30.07.2009 20:169119 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Björn Möhlenbrock
Und wie schon jemand schrieb, 10-20km/h drüber ist normalität, das macht der großteil der Autofahrer. Und im Einsatzfall, mit Sonderrechten, soll ich auf einmal langsamer fahren!?
Nö, nur das Risiko in eine Strafe zu laufen ist diesselbe.
Wenn ich mit meinem Pivatfahrzeug geblitzt werde ist es dasselbe als wenn ich mit einem Firmenfahrzeug auf einer Gescghäftsreise belangt werde und keiner hilft mir...

Und unser LF wiegt mehr als das 10-Fache meines Autos...
Wow...oder hast Du einen Trabi? Mein Pkw hat ein zGM von 1935kg!


mkg hwk

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AutorStef8an 8R., Regenstauf / Bayern573289
Datum30.07.2009 20:259021 x gelesen
Geschrieben von Hanswerner Kögler Wow...oder hast Du einen Trabi? Mein Pkw hat ein zGM von 1935kg!

naja, wenn man davon ausgeht, dass ein Privat-PKW im Normalfall nicht voll beladen ist und sich bei einer tatsächlichen Masse im Bereich 1,4 bis 1,6to einpendeln dürfte, liegt er doch gar nicht so weit daneben. 14to ist auf jeden Fall schon eine Gewichtsklasse, die von aktuellen LFs erreicht wird!
Und die 20to packen wir mit den (T)LFs auch noch irgendwann ;-)


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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen573290
Datum30.07.2009 20:319011 x gelesen
Geschrieben von Stefan Rückl
naja, wenn man davon ausgeht, dass ein Privat-PKW im Normalfall nicht voll beladen ist
Ein Fw-Fahrzeug ist es aber immer, sonst wäre das ja Ehrenrührig! (weil der Nachbar schwerer ist)


mkg hwk

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AutorStef8an 8R., Regenstauf / Bayern573296
Datum30.07.2009 20:489047 x gelesen
soll jetzt nicht heißen, dass ich das bedingungslos befürworte. Aber die Erfahrung zeigt schon, dass etwaige Gewichtsreserven gut ausgenutzt werden. Und sei es, dass man einem HLF 20/16 einen 3.000 Liter Wassertank verpasst.


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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg573320
Datum31.07.2009 00:058934 x gelesen
Hallo Forum, Hallo Christian,

Geschrieben von Christian FischerEs geht nachher um Euren Führerschein, um Euren Geldbeutel, um Eure Punktekonto, um Euer Vortsrafenregister (fahrlässige KV/ Tötung) und ggf. um euren Job (wenn der am Führerschein hängt). Ist es das wirklich wert? Und der Wahre Grund steht oben. Und der heißt nicht "Bürger" oder "Hilfsfrist". Sondern "Sitzplatz".Ich ging sogar noch einen Schritt weiter. Ich habe den Jungs und Mädels (anhand von Meldungen etc.) vor Augen geführt, dass es Ihr Leben kosten kann. Vor allem wen sie die Gesetze der Physik missachten.

Gruß
Michael

In der Hoffnung das dies nie eintreten möge!


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 573323
Datum31.07.2009 00:198988 x gelesen
Geschrieben von Wilhelm Sperlinghast dich mit Sicherheit auch nicht Angeschnallt damit du sofort ins Feuerwehrhaus rennen kannst,

Wobei ich mir das bei keinem halbwegs vernünftigen FA vorstellen kann.

Geschrieben von Wilhelm Sperling
Ich weis was für Rechte wir alle haben wollen,


Weist du auch was für Recht wir haben?

Und Recht haben ist in D nicht Recht bekommen.


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Ich bin ein Freund der klaren Worte

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 573324
Datum31.07.2009 00:259073 x gelesen
Geschrieben von Berthold Bodenalle würden mit 5 km/h schneller zum GH fahren

Die 5 km/h als max Übertretung ist doch lächerlich. Wahrscheinlich hat die jeder drauf auf Grund der Ungenauigkeit des Tachos..

Geschrieben von Berthold Bodendann würde eine Freiwillige Feuerwehr keine Ausrückzeit von max. 3 min erreichen.

Wobei sich mir die Frage stellt wie die Vorgaben überhaupt zu Stande gekommen sind. Man rechnet igO mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 40 km/h mit Einsatzfahrzeugen...

Geschrieben von Berthold BodenDas heißt jetzt nicht man soll wie ein Irrer zum GH fahren!

Langsam ist sicher und sicher ist schnell.. Geschrieben von Berthold Boden
Was ist denn mit der Zivilstreife der Polizei. Fährt die dann auch mit 5 km/h mehr zum Einsatz oder haben die dann andere Rechte


Dienstfahrzeuge die von im Dienst befindlichen Beamten... Geschrieben von Berthold Boden
Ich denke die Gesetzgebung sollte mal einen eindeutiges Urteil für Privatfahrzeuge geben, dann ist es für alle klar!


Was wäre ein eindeutiges Urteil für dich? Wesentlich einfacher halte ich eine vorgefertigtes Expertengutachten ähnlich der sogenannten "Notkompetenz" im Rettungsdienst. Geschrieben von Berthold BodenZumindest vergraule ich mir so weitere ehrenamtliche Mitglieder.


Oder ich schütze Sie vor sich selbst.

Ausnutzung der Sonderrechte (was weitaus mehr ist als Geschwindigkeitsübertretungen) mit Maß und Ziel. Langsam ist sicher und sicher ist schnell ...


Grüße, BeschFl

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 573325
Datum31.07.2009 00:318886 x gelesen
Geschrieben von Markus WeberWie kommst du den darauf? Das ist Unsinn!

Jein.. wenn ich mich und meine Umgebung organisiere (Alarmstuhl) dann spare ich die 20 sec die ich mir einbilde nachher wieder rausfahren zu müssen. Dazu gehört auch das ich mal - vor Alarm - mir überlege welche Strecke ich fahre und ob es keine sinnvollere Strecke (tausche 800m Wohngebiet mit recht vor links gegen 1100m Hauptverkehrsstr.) gibt.

Geschrieben von Markus WeberDas trifft je nach Alarmkonzept bis zu 18 Leuten pro Gruppenfahrzeug - egal wie schnell gefahren wird. Den FA das zu vermitteln ist u.a. die Aufgabe der Führung

Es geht schon vorher los.. Muss ich 70 FA alarmieren um mit 3 FA mit der DL auszurücken?


Grüße, BeschFl

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 573326
Datum31.07.2009 00:358908 x gelesen
Geschrieben von Markus WeberDieses Selbstverständnis kann ich aber nicht in einer §§35/38-Unterrichts-Einheit abhandeln - das muss ich leben.


Wahre und kluge Worte. Nur wie will ich so ein Selbstverständniss in einem System leben das in der Masse gar kein hat oder das Selbstverständniss sich über den Rußgeruch der Nomexjacke definiert.

Leider wird es Jahre dauern bis flächendeckend eine entsprechende Betriebsauffassung vorherrscht.


Grüße, BeschFl

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 573327
Datum31.07.2009 00:378978 x gelesen
Geschrieben von Thomas Klee
können wir es uns in Zeiten des demografischen Wandels und sinkender Mitgliederzahlen wirklich leisten, auf diese Art und Weise FW-Kameraden durch Austritte zu verlieren ?


Gegenfrage: Muss ich um jeden Preis jeden FA halten auch wenn er eher eine Gefahr für sich und andere darstellt. Laufe ich nicht Gefahr das mehrere FA im Dunstkreis des Super Maschinisten/ AGT/ EL ihr Licht unter den Scheffel stellen weil der Fritz ja immer alles kann und alles macht?

Geschrieben von Thomas KleeNeue werden nicht nachkommen.
Vielleicht entwickeln sich dann aber andere..


Grüße, BeschFl

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 573329
Datum31.07.2009 00:469207 x gelesen
Geschrieben von Christian Fischer
Diese ganze "Wir-machen-schnell-weil-wir-dem-Bürger-helfen-wollen" Masche ist doch Selbstbetrug.


Das ist richtig..

Geschrieben von Christian Fischer
Wir machen schnell, weil wir noch auf ein ausrückendes Fahrzeug kommen wollen/ auf ein interessantes ausrückendes Fahrzeug kommen wollen.


Und woher kommt das?


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

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AutorBjör8n M8., Petershagen / NRW573341
Datum31.07.2009 02:138836 x gelesen
Geschrieben von Hanswerner KöglerWow...oder hast Du einen Trabi? Mein Pkw hat ein zGM von 1935kg!

OK, bei der zGM sind es nur das 6,5-Fache, aber ich muß ja das Realgewicht vergleichen. Und der LF wiegt 8To.


Grüße
Björn

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AutorBjör8n M8., Petershagen / NRW573343
Datum31.07.2009 03:259147 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerEgal wie Du es ausbildest. Du hast einen Prozentsatz X, der wird und kann das einfach nicht begreifen.
Auch nicht wenn es nachher darum geht dies fehlerfrei für ein Einsatzfahrzeug zu entscheiden. Leider...

Wer ohne Bestrafung nicht lernt kann ja für eine gewisse Zeit vom Fahren der Feuerwehr-Fahrzeuge "befreit" werden oder zahlt die Kaltgetränke nach dem Einsatz oder ähnlcihes. Es gibt viele maßvollere Maßnahmen als den oben diskutierten Rauswurf.

Geschrieben von Christian FischerDas Problem sind vielmehr Verstöße, die weit darüber liegen bzw. die mit Gefährdung/ Schädigung einher gehen. [...] Geschwindigkeitübertretungen, die im Bereich Punkte/ Fahrverbot liegen oder Rotlicht bzw. Vorfahrtverstöße.
Das gleichzusetzen ist wieder eine Pauschalisierung die ich eben nicht unterstütze. (Weil ich Paradigmen eben ablehne) Wobei diese Faustregel in den allermeisten Fällen schon ganz gut hinkommen dürfte. Rotlicht und Vorfahrt ist m.E. ein ganz anderes Thema (als Geschwindigkeit) und eigentlich immer Tabu im PKW.

Geschrieben von Christian Fischer???
also, in unserer LG stehen 25 Sitzplätze zur Verfügung, das reicht.

Geschrieben von Christian FischerDie erste Möglichkeit ist, daß Ihr ein Personalproblem habt. Sprich es kommen egal wie Ihr alarmiert gerade so viele Leute, wie auch auf die Fahrzeuge die benötigt werden passen. Sprich wenn man mehr brauchen würde wäre Ende.
Tagsüber durchaus mal möglich, aber schon lange nicht mehr vorgekommen.

Geschrieben von Christian FischerDie zweite Möglichkeit ist, daß Ihr ein verdammt gutes Alarmierungssystem habt das Redundanzen nahezu überflüssig macht (z.B. "Diensthabendensystem" von dem 95% beim Alarm kommen, dann kann ich mir die Redundanz sparen).
Es werden alle Löschgruppenmitglieder alarmiert, es gibt nur Stichwort "Dringend" oder "Einsatzbereitschaft herstellen" Wir bekommen nicht alle Sitzplätze voll, es werden aber auch nicht alle Fahrzeuge gleichzeitig im vollem Umfang gebraucht. Das MTF sowiso nicht und der GKW ist halt für andere Lagen als der LF.

Geschrieben von Christian FischerDie Dritte Möglichkeit ist, daß Ihr egal wie das Stichwort lautet mit allem was rot ist und Räder hat rausfahrt, und sei es auch noch so sinnlos und überflüssig. Dann wäre das ein Führungsproblem, denn mit einer sinnvollen AAO hat das nichts zu tun. Das ist dann wieder in Verbindung mit der ersten Möglichkeit zu sehen, sprich Ihr habt zu viele Sitzplätze oder gesamt zu wenig Leute (es sei denn Ihr laßt alles was noch laufen kann in Privatfahrzeugen nachkommen was auch nicht gerade eine taktische Meisterleistung ist).
Es rollt tatsächlich so ziehmlich alles. Die meisten LG haben auch nur den Erstangreifer und evtl. ein MTF. Da viele Objekte etwas vom Schlag sind ist zum einen das Wasser auf den Fz. und auch die Manpower für evtl. etwas längere Schlauchstrecken ganz nützlich.
Und tatsächlich fahren auch PKW hinterher. Das mag vielleicht Taktisch nicht so toll sein, das kann ich nicht einschätzen, aber zumindest haben wir keine Probleme mit der Moral und die Leute packen auch gerne beim Aufräumen mit an.

Geschrieben von Christian FischerDie meisten Wehren die ich kenne alarmieren redundant. d.h. für jede benötigte Funktion im Einsatz werden je nach Situation (Tageszeit, bekannte Verfügbarkeit,...) zwei bis sechs Einsatzkräfte alarmiert. Kommen zufällig alle alarmierten Kräfte ist eine gewisse Anzahl eben nur Reserve im Feuerwehrhaus und wird in diesem konkreten Einsatz nicht ausrücken. Ist eben so, das muß man den Leuten nur klar machen.
Bei uns wird die Redundanz hergestellt indem je nach Situation mehrere LG alarmiert werden. Nach der Rückmeldung der ersten eintreffenden Kräfte können dann regelmäßig andere Wehren abbrechen. Das ist dann eben so, damit muß man leben.

Geschrieben von Christian FischerDann solltest Du kein Einsatzfahrzeug fahren...
Warum? Weil ich nicht täglich damit fahre? Dann hätten wir hier ein Problem...

Geschrieben von Christian FischerEs geht schlicht um die erforderlichkeit im Bezug auf den Einsatzerfolg.
Das sollte man sich vielleicht an die Sonnenblende heften...


Grüße
Björn

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AutorSeba8sti8an 8K., Visselhövede / NDS573360
Datum31.07.2009 10:118968 x gelesen
Und das meine ich mit Ermessensspielraum. Wenn man den Verkehrsteilnehmern diesen einräumt, dann sollten sie ihn auch nutzen dürfen.

Im Nachherein eine objektive Bewertung abzugeben (wenn man die Meinung eines Richters dann als objektiv ansehen möchte) finde ich vollkommen para. Viel zu individuell sind die Entscheidungskriterien, die (zumindest mich) bei der Fahrweise zur Fw beeinflussen.
Als Beispiel allein der Wildwechsel... Dieser ist in unserer Gegend sehr stark. Ich fahre auf einem Teilabschnitt der Landstraße, auf der man eigentlich 100 km/h fahren darf, abends und nachts nur 80. Wenn ich aber tagsüber einen halben Kilometer weit sehen kann, dann fahre ich auch mal 130. Ich sehe da garkein Problem...

Und nur weil eine Handvoll FA meint, für sie gäbe es bei Alarm plötzlich keine Verkehrsregeln mehr, muss man jetzt nicht jeden Ehrenamtlich zum notorischen Raser abstempeln. Ich denke schon, dass der signifikante Teil der FA einen durchaus vertretbaren Fahrstil an den Tag legt.

Und wenn man die Leute aus der Wehr wirft, weil sie bei der Anfahrt geblitzt wurden, dann sollte man auf jeden Fall auch alle die rauswerfen, welche sich bei einer ölspur nicht sehen lassen. Wer nur bei "geil, FEUER" und Festlichkeiten kommt, DER kann auch ganz zu Hause bleiben.


Ich möchte betonen, dass ich hier ausschließlich meine eigene Meinung vertrete!
Diese erhebt keinen Anspruch auf allgemeine Gülrtigkeit oder Unfehlbarkeit.
Wie jedem Anderen, unterlaufen auch mir Fehler.
Dieses bitte ich zu berücksichtigen. DANKE

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