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ThemaKennzeichnung Rauchmelder10 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorAlex8 D.8, Helpsen / Niedersachsen572793
Datum28.07.2009 12:0215976 x gelesen
Hallo,
Gibt es eine Vorschrift, wie Rauchmelder gekennzeichnet werden müssen in Betrieben?
Ich meine die Beschriftung Linie/Melder wo die angebracht werden muss?

Ich habe es jetzt erst gesehen, dass die Beschriftung mit einem Labeler am Melder seitlich angebracht wurde und je höher die Decke ist, desto besch**** ist das zu lesen. Ich muss erst um den Melder im Kreis laufen, um die Beschriftung lesen zu können.

Bestimmt gehört auch eine Mindestschriftgröße dazu, je nach Entfernung des Melders, ansonsten muss ich demnächst ein Fernglas mit zur BMA Erkudung nehmen **G**

Freundlich grüßend
Alexander Diedler


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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü572797
Datum28.07.2009 12:169542 x gelesen
Hallo,

du wirst lachen:

Geschrieben von Alex DiedlerBestimmt gehört auch eine Mindestschriftgröße dazu, je nach Entfernung des Melders, ansonsten muss ich demnächst ein Fernglas mit zur BMA Erkudung nehmen **G**


Auf den Stuttgarter ELW's ist unter anderem aus diesem Grund jeweils eines verladen.


Gruß Andi


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AutorDenn8is 8B., Gerlingen / Ba-Württemberg572807
Datum28.07.2009 12:579192 x gelesen
Geschrieben von Andreas RometschAuf den Stuttgarter ELW's ist unter anderem aus diesem Grund jeweils eines verladen.

Schon von Vorteil, auch für andere Einsätze, aber ist da nicht der Bock zum Gärtner gemacht?
Gibts da nichts von seiten der LBO o.äh.?


MkG Dennis

Dies ist ausschließlich meine eigene Meinung!
Meine Homepage:
www.feuerwehr-aermelabzeichen.de

Meine Feuerwehr:
www.feuerwehrgerlingen.de

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AutorWilh8elm8 S.8, Kierspe / NRW572809
Datum28.07.2009 13:099191 x gelesen
Diese Melder gehören mit Sicherheit zu einer BMA und hier sollten sich Laufkarten befinden für die einzelnen Melder Lienen. Hier sind die Melder mit Ihren Beschriftungen eingetragen.


Wilhelm Sperling

Dieses Beitrag basiert auf Art. 5 (1) GG
Beiträge von mir sind meine persönliche Meinung, da ich keiner Feuerwehr mehr angehöre, sage ich hier was ich zu dem Thema Feuerwehr denke aus ganz privaten Stücken.

Es gibt Feuerwehr die brauchen kein Wissen aus 35 Jahre aktiven Dienst.

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AutorMarc8 S.8, Borken / NRW572820
Datum28.07.2009 13:539616 x gelesen
Genaue Anforderungen gibt es in den technischen Regeln nicht, aber immerhin das hier:

DIN VDE 0833-2, Kap. 6.6.1 Melder:
Brandmelder müssen in jeder Meldergruppe fortlaufend nummeriert werden (...).

DIN 14675, Kap. 5.2 Anforderungen:
Bezüglich der BMA sind ... festzulegen: ... Art und Anordnung der Melder

Da könnte man meiner Meinung nach auch die Kennzeichnung mit rein interpretieren. Auf jeden Fall sind bei den Festlegungen gem. DIN 14675 die Brandschutzdienststelle bzw. die örtliche Feuerwehr zu beteiligen.

DIN 14663, Hinweissschilder für Brandmelder
macht nur Aussagen zur Kennzeichnung verdeckt eingebauter Melder.

Lösung Deines Problems:
Ihr müsst in den örtlichen (sic!) Aufschaltbedingungen festlegen, dass die Melderkennzeichnung so auszuführen ist, dass diese von dem für die Feuerwehr zugänglichen Standort zu erkennen ist. Anhaltspunkte zur erforderlichen Schriftgröße in Abhängigkeit der Entfernung Betrachter - Schild gibt es dann in anderen DIN-Normen (zum Thema Schriftgrößen, Erkennbarkeit, etc.)

Damit gilt (wie für so viele Sachen): Sich schlau machen, was vorbereiten (Aufschaltbedingungen) und dann in der Planungsbesprechung die Forderungen stellen. Bei der Abnahme schließlich überprüfen, ob alles i.O. ist. Und es gilt auch (wie für so viele Sachen): Habe ich das vergessen, bedeutet das: Spielschulden sind Ehrenschulden. Im Bauwesen nennt sich das auch Bestandsschutz.


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AutorMarc8 S.8, Borken / NRW572830
Datum28.07.2009 14:258801 x gelesen
Ich habe noch einen Hinweis vergessen, denn eine Lösung habe ich Dir oben nur für die künftige Melderkennzeichnung gegeben:

Wenn ihr aktuell Probleme bei einem konkreten Objekt habt, aber bisher keine Festlegungen zu einer lesbaren Kennzeichung von Brandmeldern getroffen habt, dann ist der einzige Weg zu einer Änderung im Bestand: überzeugt den Bauherrn/Betreiber des Objektes, dass eine ausreichend große Kennzeichnung für den Feuerwehreinsatz erforderlich ist. Bittet ihn, die Kennzeichnung entsprechend anzupassen. Zwingen könnt ihr ihn wahrscheinlich nicht ... aber freundlich bitten reicht meistens ja schon.


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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz572844
Datum28.07.2009 15:398701 x gelesen
Also da meist BMA eingebaut werden, die auch von den Sachversicherern anerkannt sind, würde ich mal in der VdS 2095 oder tangierenden Richtlinien nachschauen. Aber nur zum Nachschauen sind die mir zu teuer ;-)

Ich kenne das eigentlich so, dass die Bezeichnung immer in der Zuständigkeit des Betreibers liegt oder kann eine Forderung der Feuerwehr sein (Anschaltbedingungen)
In der Regel sind dies Resopal-Schilder, die mit einem speziellen Haftkleber an die Gehäuse oder Decke geklebt werden.
Ein findiger Schilderhersteller hat die Lesbarkeit an der DIN 1450 dargestellt link

Grüße
Stefan


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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AutorRain8er 8H., Schüttorf / Niedersachsen572861
Datum28.07.2009 18:178666 x gelesen
Der KD-Monteur, der bei uns in der Firma Rauchmelder installiert hat, ging nach einer Formel, um festzustellen, wie groß die Schrift sein muss. Wenn ich mich nicht vollkommen irre, waren es ein Zentimeter Schriftgröße pro zwei Meter Abstand zum Boden. Also bei 8m Deckenhöhe 4cm hohe Ziffern.

Die Schilder sind platt an der Decke neben den Meldern angebracht, also von unten erkennbar. Rote Schrift auf weißem Grund, Meldergruppe / Meldernummer. Man kann sie gut ablesen.

Ob das allerdings aus einer Norm stammt, kann ich nicht sagen. Ich könnte aber mal nachhaken.


--Erfahrung ist die Summe aller Misserfolge--

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AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen572961
Datum29.07.2009 11:118566 x gelesen
Morgen,

Geschrieben von Wilhelm SperlingDiese Melder gehören mit Sicherheit zu einer BMA und

vermutlich,

Geschrieben von Wilhelm Sperlinghier sollten sich Laufkarten befinden für die einzelnen Melder Lienen. Hier sind die Melder mit Ihren Beschriftungen eingetragen.


aber eine Eintragung der einzelnen Meldernummern auf den Laufkarten ist nicht überall gegeben. Macht bei älteren Anlagen ohne Einzelmelderkennung von der Alarmverfolgung her auch nur wenig Sinn; da reicht es, wenn die Standorte aller Melder einer Linie auf der Karte grafisch dargestellt sind.


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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AutorFlor8ian8 G.8, Sangerhausen / Sachsen-Anhalt572962
Datum29.07.2009 11:198712 x gelesen
Geschrieben von Andreas Rometsch
Auf den Stuttgarter ELW's ist unter anderem aus diesem Grund jeweils eines verladen.

Ein Fernglas ist nach DIN auf jedem ELW 1.

MkG


Ich äußere hier nur meine eigene Meinung.
http://www.feuerwehroberroeblingen.net/

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 28.07.2009 12:02 Alex7 D.7, Helpsen
 28.07.2009 12:16 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
 28.07.2009 12:57 Denn7is 7B., Gerlingen
 29.07.2009 11:19 Flor7ian7 G.7, Sangerhausen
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 28.07.2009 18:17 Rain7er 7H., Schüttorf
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