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Thema | Zulassung Feuerwehrfahrzeuge | 14 Beträge | |||
Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
Autor | Phil8ip 8K., Saarbrücken / Saarland | 572652 | |||
Datum | 27.07.2009 16:10 | 7539 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk WagnerD Wieso dass denn ? Seit wann ist das denn nicht mehr erlaubt ??? Gruß mit erstauntem Blick ... Philip | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 572654 | |||
Datum | 27.07.2009 16:14 | 4949 x gelesen | |||
Seit einiger Zeit und seit die entsprechende Zulassungsverordnung geändert wurde! Die Behördenkennzeichen ohne Zwischenbuchstaben gehören somit grundsätzlich der Vergangenheit an. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 572655 | |||
Datum | 27.07.2009 16:15 | 4752 x gelesen | |||
Irgendwann 2007 wurde eine Zulassungsordnung erlassen und damit sind die Behördenkennzeichen weggefallen. Gruß ML Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Hilm8ar 8K., Köln / NRW | 572656 | |||
Datum | 27.07.2009 16:23 | 4813 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Philip Koch Wieso dass denn ? Seit wann ist das denn nicht mehr erlaubt ??? seit dem 01.03.2007, Ausnahmen gibt es soweit ich weiß in den Stadtstaaten. mfG Hilmar | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 572662 | |||
Datum | 27.07.2009 17:54 | 4611 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Hilmar König seit dem 01.03.2007, Ausnahmen gibt es soweit ich weiß in den Stadtstaaten. Formal sind das keine Ausnahmen: Behördenkennzeichen gibt es gem. FZV §8(1) Satz 4 für "Bundes- und Landesorgane, das Diplomatische Corps und bevorrechtigte Internationale Organisationen". Wer alles dazu gehört, ist in Anlage 3 nachzulesen. Da in den Stadtstaaten das Land auch Träger der Fw ist, bleiben dort die Behördenkennzeichen auch für neue Fw-Fahrzeuge. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 572663 | |||
Datum | 27.07.2009 17:56 | 4482 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Hilmar König Ausnahmen gibt es soweit ich weiß in den Stadtstaaten. so, nicht ganz richtig. Landesbehörden (und da gehören in den Stadtstaaten eben auch die Feuerwehren zu) dürfen weiterhin Behördenkennzeichen führen. Gruß, Sebastian | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern | 572665 | |||
Datum | 27.07.2009 18:16 | 4453 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Hilmar König seit dem 01.03.2007 dazu eine Frage von einem, der das zwar mitbekommen hat, aber sich sonst mit der Materie nicht so beschäftigt: Welchen Vorteil bringt es, dass Kommunen nun keine Behördenkennzeichen mehr führen dürfen? mkG Adrian Ridder Take Care, Be Careful, Stay Safe! deutscher Teil von firetactics.com atemschutzunfaelle.eu "Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt. Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist, dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8H., Stadtlohn / NRW | 572673 | |||
Datum | 27.07.2009 18:48 | 4335 x gelesen | |||
Geschrieben von Adrian RidderWelchen Vorteil bringt es, dass Kommunen nun keine Behördenkennzeichen mehr führen dürfen? das einzige, was mir einfallen würde, wäre bei zivil aussehenden Fahrzeugen eine bessere Tarnung und nicht über das Kennzeichen als Behördenfahrzeug erkennbar... Der gesamte Beitrag ist ausschließlich meine private Meinung ! | |||||
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Autor | Olaf8 G.8, Haiger / Hessen | 572674 | |||
Datum | 27.07.2009 18:57 | 4478 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian Rakso, nicht ganz richtig. Landesbehörden (und da gehören in den Stadtstaaten eben auch die Feuerwehren zu) dürfen weiterhin Behördenkennzeichen führen. hmm, was Hessen betrifft stellt man hier wohl alles auf Behördenkennzeichen um. Hessische Polizei fährt heute mit WI-HP xxxx und die Strassenbauverwaltung bzw. Land Hessen Fahrzeuge mit WI-SV xxx oder auch auch F-SV xxx usw..... Mfg O.Gyrnich | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 572677 | |||
Datum | 27.07.2009 19:07 | 4370 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Henning Koch FZV §8(1) Satz 4 In dem Zusammenhang: Ist jemand bekannt, ob die Stadt Köln entgegen Anlage 2 auch an zivile Fahrzeuge Kennzeichen mit fünfstelliger Ziffer vergibt? MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Miss Unsexy 2009: Nach Platz 27 in 2007 dieses mal auf Platz 30. Überraschung auf Platz 13 | |||||
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Autor | Kai 8H., Köln / NRW | 572753 | |||
Datum | 28.07.2009 00:43 | 4168 x gelesen | |||
Moin Christian, Geschrieben von ---Christian Pannier---
Wenn ich recht verstehe, meinst Du rein zivile Kennzeichen "K-XX 12345"? Sowas ist mir noch nie aufgefallen. Gesehen habe ich schon 5-stellige Behördenkennzeichen an zivilen Fahrzeugen der Polizei, des Ordnungsamtes und anderer Behörden von Köln. | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 572755 | |||
Datum | 28.07.2009 00:49 | 4144 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Kai Hoffmeyer Wenn ich recht verstehe, meinst Du rein zivile Kennzeichen "K-XX 12345"? Bis auf den Doppelbuchstaben, ja (ich meine K-X 12345) Geschrieben von Kai Hoffmeyer Sowas ist mir noch nie aufgefallen. Mir auch noch nicht. Sehe ich aber mittlerweile jeden Tag, parkt bei unserem Büro auch auf'm Parkplatz MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Miss Unsexy 2009: Nach Platz 27 in 2007 dieses mal auf Platz 30. Überraschung auf Platz 13 | |||||
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Autor | Kai 8H., Köln / NRW | 572756 | |||
Datum | 28.07.2009 01:01 | 4115 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von ---Christian Pannier (ich meine K-X 12345) Für die Öffentlichkeit vorgesehen ist das anscheinend aber nicht. click Stadt Köln und hier Wunschkennzeichen Gruss Kai | |||||
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Autor | Stef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 572777 | |||
Datum | 28.07.2009 10:32 | 3937 x gelesen | |||
Hi, Kostenersparniss und Vereinfachung der Zulassung - Fahrzeuge können völlig normal über den Landkreis zugelassen werden und brauchen keine Zulassung über eine Zentralstelle des Landes- oder Bundes. Das ist ein positiver Effekt, der aber ürsprünglich nicht erreicht werden sollte ;-) Wie bei vielem ist ist hier die EU-Harmonisierung schuld. Mit der Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) zum 01. März 2007 kamen ja die neuen "EU-Fahrzeugpapiere" und Ausnahmen von dieser Regelung sollten so gering wie möglich gehalten werden..warum es dann überhaupt noch Ausnahmen geben muss kann nur steuerliche Hintergründe haben... Grüße Stefan "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | |||||
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