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ThemaZulassung Feuerwehrfahrzeuge14 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorPhil8ip 8K., Saarbrücken / Saarland572652
Datum27.07.2009 16:107539 x gelesen
Geschrieben von Dirk WagnerD
Es gibt ja anscheinend sogar noch Landkreise die FW-Fahrzeuge mit kommunaler Numer (XY-2079) zulassen....



Wieso dass denn ? Seit wann ist das denn nicht mehr erlaubt ???

Gruß mit erstauntem Blick ...

Philip


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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW572654
Datum27.07.2009 16:144949 x gelesen
Seit einiger Zeit und seit die entsprechende Zulassungsverordnung geändert wurde! Die Behördenkennzeichen ohne Zwischenbuchstaben gehören somit grundsätzlich der Vergangenheit an.


Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP572655
Datum27.07.2009 16:154752 x gelesen
Irgendwann 2007 wurde eine Zulassungsordnung erlassen und damit sind die Behördenkennzeichen weggefallen.

Gruß
ML


Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorHilm8ar 8K., Köln / NRW572656
Datum27.07.2009 16:234813 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Philip Koch
Wieso dass denn ? Seit wann ist das denn nicht mehr erlaubt ???

seit dem 01.03.2007, Ausnahmen gibt es soweit ich weiß in den Stadtstaaten.

mfG
Hilmar


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW572662
Datum27.07.2009 17:544611 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Hilmar Königseit dem 01.03.2007, Ausnahmen gibt es soweit ich weiß in den Stadtstaaten.

Formal sind das keine Ausnahmen:
Behördenkennzeichen gibt es gem. FZV §8(1) Satz 4 für "Bundes- und Landesorgane, das Diplomatische Corps und bevorrechtigte Internationale Organisationen". Wer alles dazu gehört, ist in Anlage 3 nachzulesen.

Da in den Stadtstaaten das Land auch Träger der Fw ist, bleiben dort die Behördenkennzeichen auch für neue Fw-Fahrzeuge.

Gruß,
Henning


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AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin572663
Datum27.07.2009 17:564482 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Hilmar KönigAusnahmen gibt es soweit ich weiß in den Stadtstaaten.

so, nicht ganz richtig. Landesbehörden (und da gehören in den Stadtstaaten eben auch die Feuerwehren zu) dürfen weiterhin Behördenkennzeichen führen.

Gruß,
Sebastian


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AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern572665
Datum27.07.2009 18:164453 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Hilmar Königseit dem 01.03.2007

dazu eine Frage von einem, der das zwar mitbekommen hat, aber sich sonst mit der Materie nicht so beschäftigt: Welchen Vorteil bringt es, dass Kommunen nun keine Behördenkennzeichen mehr führen dürfen?


mkG
Adrian Ridder

Take Care, Be Careful, Stay Safe!

deutscher Teil von firetactics.com

atemschutzunfaelle.eu

"Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit
offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt.
Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass
auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist,
dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und
Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen

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AutorChri8sti8an 8H., Stadtlohn / NRW572673
Datum27.07.2009 18:484335 x gelesen
Geschrieben von Adrian RidderWelchen Vorteil bringt es, dass Kommunen nun keine Behördenkennzeichen mehr führen dürfen?

das einzige, was mir einfallen würde, wäre bei zivil aussehenden Fahrzeugen eine bessere Tarnung und nicht über das Kennzeichen als Behördenfahrzeug erkennbar...


Der gesamte Beitrag ist ausschließlich meine private Meinung !

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AutorOlaf8 G.8, Haiger / Hessen572674
Datum27.07.2009 18:574478 x gelesen
Geschrieben von Sebastian Rakso, nicht ganz richtig. Landesbehörden (und da gehören in den Stadtstaaten eben auch die Feuerwehren zu) dürfen weiterhin Behördenkennzeichen führen.

hmm, was Hessen betrifft stellt man hier wohl alles auf Behördenkennzeichen um.
Hessische Polizei fährt heute mit WI-HP xxxx und die Strassenbauverwaltung bzw. Land Hessen Fahrzeuge mit WI-SV xxx oder auch auch F-SV xxx usw.....

Mfg O.Gyrnich


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional572677
Datum27.07.2009 19:074370 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Henning KochFZV §8(1) Satz 4

In dem Zusammenhang: Ist jemand bekannt, ob die Stadt Köln entgegen Anlage 2 auch an zivile Fahrzeuge Kennzeichen mit fünfstelliger Ziffer vergibt?


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Miss Unsexy 2009: Nach Platz 27 in 2007 dieses mal auf Platz 30. Überraschung auf Platz 13

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AutorKai 8H., Köln / NRW572753
Datum28.07.2009 00:434168 x gelesen
Moin Christian,

Geschrieben von ---Christian Pannier---
In dem Zusammenhang: Ist jemand bekannt, ob die Stadt Köln entgegen Anlage 2 auch an zivile Fahrzeuge Kennzeichen mit fünfstelliger Ziffer vergibt?


Wenn ich recht verstehe, meinst Du rein zivile Kennzeichen "K-XX 12345"?

Sowas ist mir noch nie aufgefallen.

Gesehen habe ich schon 5-stellige Behördenkennzeichen an zivilen Fahrzeugen der Polizei, des Ordnungsamtes und anderer Behörden von Köln.


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional572755
Datum28.07.2009 00:494144 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Kai HoffmeyerWenn ich recht verstehe, meinst Du rein zivile Kennzeichen "K-XX 12345"?

Bis auf den Doppelbuchstaben, ja (ich meine K-X 12345)

Geschrieben von Kai HoffmeyerSowas ist mir noch nie aufgefallen.

Mir auch noch nicht. Sehe ich aber mittlerweile jeden Tag, parkt bei unserem Büro auch auf'm Parkplatz


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Miss Unsexy 2009: Nach Platz 27 in 2007 dieses mal auf Platz 30. Überraschung auf Platz 13

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AutorKai 8H., Köln / NRW572756
Datum28.07.2009 01:014115 x gelesen
Hallo,


Geschrieben von ---Christian Pannier (ich meine K-X 12345)

Für die Öffentlichkeit vorgesehen ist das anscheinend aber nicht.

click Stadt Köln

und hier
Wunschkennzeichen

Gruss Kai


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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz572777
Datum28.07.2009 10:323937 x gelesen
Hi,
Kostenersparniss und Vereinfachung der Zulassung - Fahrzeuge können völlig normal über den Landkreis zugelassen werden und brauchen keine Zulassung über eine Zentralstelle des Landes- oder Bundes.
Das ist ein positiver Effekt, der aber ürsprünglich nicht erreicht werden sollte ;-) Wie bei vielem ist ist hier die EU-Harmonisierung schuld. Mit der Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) zum 01. März 2007 kamen ja die neuen "EU-Fahrzeugpapiere" und Ausnahmen von dieser Regelung sollten so gering wie möglich gehalten werden..warum es dann überhaupt noch Ausnahmen geben muss kann nur steuerliche Hintergründe haben...
Grüße
Stefan


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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 27.07.2009 14:41 Dirk7 W.7, Hofheim/Ried Zulassung Bootsanhänger
 27.07.2009 16:10 Phil7ip 7K., Saarbrücken
 27.07.2009 16:14 ., Kirchheim unter Teck
 27.07.2009 16:15 Mich7ael7 L.7, Dausenau
 27.07.2009 16:23 Hilm7ar 7K., Köln
 27.07.2009 17:54 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 27.07.2009 19:07 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 28.07.2009 00:43 Kai 7H., Köln
 28.07.2009 00:49 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 28.07.2009 01:01 Kai 7H., Köln
 27.07.2009 17:56 Seba7sti7an 7R., Berlin
 27.07.2009 18:57 Olaf7 G.7, Haiger
 27.07.2009 18:16 Adri7an 7R., Bergrheinfeld/Wuppertal
 27.07.2009 18:48 Chri7sti7an 7H., Stadtlohn
 28.07.2009 10:32 Stef7an 7J., Birlenbach
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