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Thema | Befreiung vom Dienst wegen eines Einsatzes. | 26 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Aloi8s W8., München / Bayern | 571923 | |||
Datum | 23.07.2009 11:48 | 11736 x gelesen | |||
Hallo liebe FFW´ler. Ich habe zur Zeit bei meinem Dienstherrn, dieser ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der LH München, schwierigkeiten zwecks der Dienstbefreiung für die FF. Innerhalb eines halben Jahres mußte ich zweimal während der Dienstzeit ausrücken und jetzt wird nachgeforscht ob es rechtens ist das ich nicht ausgestempelt habe. Wer kann mir dazu näheres erläutern. Danke | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 571924 | |||
Datum | 23.07.2009 11:49 | 8803 x gelesen | |||
Geschrieben von Alois WittmannWer kann mir dazu näheres erläutern. Bei der Branddirektion warst Du bestimmt schon?! Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 571925 | |||
Datum | 23.07.2009 11:50 | 8818 x gelesen | |||
Geschrieben von Alois WittmannIch habe zur Zeit bei meinem Dienstherrn, dieser ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der LH München, schwierigkeiten zwecks der Dienstbefreiung für die FF. Hallo und willkommen im Forum! LH München heißt Landeshauptstadt München? Gruß, MaWe Um schon vorab die größte Sorge vieler Ausländer vorwegzunehmen: Die Deutschen sind im Allgemeinen sehr, sehr nett, sie haben schon seit 60 Jahren kein Nachbarland mehr überfallen und man kann mit ihnen sogar lachen! (De Volkskrant, Niederlande) | |||||
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Autor | Aloi8s W8., München / Bayern | 571927 | |||
Datum | 23.07.2009 11:54 | 8687 x gelesen | |||
Entschuldige die Abkürzung. :-)) | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 571931 | |||
Datum | 23.07.2009 12:06 | 8685 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Alois Wittmann Ich habe zur Zeit bei meinem Dienstherrn, dieser ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der LH München, schwierigkeiten zwecks der Dienstbefreiung für die FF. BayFwG, Artikel 9 sowie Pkt. 9.1 in der Vollzugsabekanntmachung. Da rechtlich gesehen während eines Einsatzes keine Pflicht zur Arbeitsleistung besteht gibt es auch nichts zu stempeln. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Miss Unsexy 2009: Nach Platz 27 in 2007 dieses mal auf Platz 30. Überraschung auf Platz 13 | |||||
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Autor | Volk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen | 571934 | |||
Datum | 23.07.2009 12:11 | 8519 x gelesen | |||
Mahlzeit! Geschrieben von Christi@n Pannier Da rechtlich gesehen während eines Einsatzes keine Pflicht zur Arbeitsleistung besteht gibt es auch nichts zu stempeln. Nichstdestotrotz hat der gemeine Arbeitnehmer üblicherweise zu stempeln, wenn er den Betrieb betritt und verläßt. Allein schon versicherungstechnische Belange spielen hier eine Rolle. Also muss er sicher nicht arbeiten, sich m. A. nach aber an- und abmelden. Gruß, Volker Alles jederzeit und immer meine persönliche Meinung! Irrtümer vorbehalten! | |||||
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Autor | Stef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 571935 | |||
Datum | 23.07.2009 12:13 | 8377 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker EhrhardtAllein schon versicherungstechnische Belange spielen hier eine Rolle.Und welche sollen das sein? Grüße Stefan "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | |||||
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Autor | Volk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen | 571937 | |||
Datum | 23.07.2009 12:15 | 8282 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan JurgahnUnd welche sollen das sein? z. B. die Berufsgenossenschaft, die gern zwischen Arbeits- und Wegeunfall trennen möchte Gruß, Volker Alles jederzeit und immer meine persönliche Meinung! Irrtümer vorbehalten! | |||||
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Autor | Aloi8s W8., München / Bayern | 571938 | |||
Datum | 23.07.2009 12:17 | 8223 x gelesen | |||
Bin doch auf dem Weg zum FFeinsatz aber sowieso versichert. | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 571940 | |||
Datum | 23.07.2009 12:18 | 8025 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan JurgahnUnd welche sollen das sein? ...und die Feuerwehr, die im Schadensfall wissen möchte/muß, wie viele Personen sich im Gebäude befinden und ggf. vermißt werden... Stichpunkt: Überprüfung der Vollzähligkeit bei einer Räumung... (wäre zumindest bei meiner Firma so) Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 571941 | |||
Datum | 23.07.2009 12:19 | 8223 x gelesen | |||
Geschrieben von Alois Wittmannund jetzt wird nachgeforscht ob es rechtens ist das ich nicht ausgestempelt habe. Auch wenn das vielleicht nur ein Nebenaspekt ist mal eine Gegenfrage: Ich lese, dass ihr ein Zeiterfassungssystem habt. Ich würde jetzt nicht zwingend verlangen, dass sofort (also auf dem Weg zum Einsatz) aus- bzw. umgestempelt wird. Bei uns (sehr große Firma) gibt es für alles eine Kostenstelle und die bezahlte, jedoch in der Feuerwehr verbrachte Arbeitszeit muss zumindest anders gebucht werden. Daher die Frage: Hast Du einfach gar nicht ausgestempelt, oder hast Du der Verwaltung zumindest nachträglich den Sachverhalt mitgeteilt und eine Korrektur (im Sinne der internen Verrechnung) ermöglicht. Immerhin wäre es ja sogar möglich, dass Du durch falsche Zeitbuchung bestimmte Zuschläge bekommen hast, die dir sonst nicht zustehen. Da hier auch nicht ganz eindeutig steht, welcher Art die Schwierigkeiten sind bzw. was genau geforscht wird könnte es ja auch sein, dass der zuständige Abteilungsleiter die Kosten nicht aus dem Budget für seine Abteilung tragen will sondern diese Kosten auf eine Kostenstelle der gesamten Firma abwälzen will. Was die Hauptfrage angeht: Das sehe ich nicht als Problem an. MfG/MkG Uwe Stegemann | |||||
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Autor | Volk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen | 571943 | |||
Datum | 23.07.2009 12:21 | 8158 x gelesen | |||
Geschrieben von Alois WittmannBin doch auf dem Weg zum FFeinsatz aber sowieso versichert. Stimmt natürlich auch, aber die Arbeitgeber, die ich bisher kennengelernt habe, verlangen grundsätzlich das Ein und Ausstemplen. Hat also mit der Arbeitspflicht an sich eigentlich nichts zu tun. Kommst du denn an dem Automat gar nicht vorbei? Ansonsten: wieder ein typischer Fall, wie selbst öffentliche AG den EA FM (SB) das Leben schwer machen. Aber ist halt ein anderes Budget :-( Gruß, Volker Alles jederzeit und immer meine persönliche Meinung! Irrtümer vorbehalten! | |||||
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Autor | Stef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 571944 | |||
Datum | 23.07.2009 12:22 | 8008 x gelesen | |||
Im Einsatzfall übernimmt die GUV die Versicherungsleistungen. Grüße Stefan "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | |||||
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Autor | Stef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 571946 | |||
Datum | 23.07.2009 12:25 | 7919 x gelesen | |||
Das kannst du aber nicht pauschalisieren, da bei vielen Zeiterfassungssystemen ein adhoc Zugriff auf solche Daten gar nicht möglich ist Grüße Stefan "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | |||||
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Autor | Manu8el 8M., Fürstenfeldbruck / Bayern | 571947 | |||
Datum | 23.07.2009 12:37 | 7898 x gelesen | |||
Servus Alois, ich gehe fast davon aus das wir den selben Arbeitgeber haben, nachdem ich dich auch in unserem Mitarbeiterverzeichnis gefunden habe. Fakt ist du musst ein und ausstempeln! Nach deinem Einsatz (egal ob vor der Arbeit oder während) musst du eine Zeitkorrektur vornehmen lassen. In der Regel solltest du ja eine Bestätigung deines Kommandant für die Einsatzzeit haben... Wenn du noch detaillierte Angaben brauchst kannst mir ja über den Dienstweg schreiben. Grüße Manu Alles meine private Meinung! | |||||
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Autor | Jörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 571949 | |||
Datum | 23.07.2009 12:45 | 7839 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel MaiFakt ist du musst ein und ausstempeln! Wie läuft das ab, wenn ein Mitarbeiter seinen Ausweis vergessen hat bzw. vergißt zu stempeln? Gruß Jörg Wir können alles, außer unseren Rettungsdienst vernünftig organisieren. | |||||
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Autor | Lars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen | 571950 | |||
Datum | 23.07.2009 12:52 | 7639 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel MaiFakt ist du musst ein und ausstempeln! Das wurde mir von meiner Personalstelle auch mal "vorgeschlagen", nur habe ich im Falle eines Einsatzes nicht immer meine Stempelkarte dabei oder komme nicht am Terminal vorbei. Ich stempel nie aus, wenn ich zum Einsatz muss, die Zeit wird nachträglich entsprechend erfasst, umgebucht und im Zeitnachweis als "staatsbürgerliche Pflichten" geführt. Grüße aus Lüneburg, Lars Alles natürlich nur meine persönliche Meinung! www.feuerwehrtaucher-lueneburg.de | |||||
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Autor | Manu8el 8M., Fürstenfeldbruck / Bayern | 571951 | |||
Datum | 23.07.2009 12:52 | 7812 x gelesen | |||
Wie läuft das ab, wenn ein Mitarbeiter seinen Ausweis vergessen hat bzw. vergißt zu stempeln? Dann muss er es manuell, in Form eines Formulares nachbuchen lassen. Wenn er seinen Ausweis natürlich genau dann vergisst wenn er zum Einsatz muss, ist das natürlich bisschen blöd. Da muss ers sich sicherlich rechtfertigen. Aber wie oben schonmal geschrieben, solange er eine Bestätigung der FW hat.... kein Problem.. Alles meine private Meinung! | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 571952 | |||
Datum | 23.07.2009 13:04 | 7668 x gelesen | |||
Mh, viel Formalismus, oder? Bei uns hier - sicherlich ähnliche Situation wie bei euch, nur dass bei uns die LH anders heißt - besteht auch grundsätzlich für alle Mitarbeiter deren Arbeitszeit nicht nach einem Dienstplan nachzuvollziehen ist (i.d.R. die Verwaltung und die Werkstätten) der Zwang zum Beginn und zum Ende der Arbeit auszustempeln. Ebenso bei Arbeitsunterbrechungen, die aufgrund der Gleitzeitregelung ggf. möglich sind. Wenn ein MA, unabhängig ob Feuerwehreinsatz oder nicht, seinen Dienstausweis (gleichzeitig Stechkarte) vergessen hat dann teilt der seine fehlende Kommt- bzw. Gehtzeit mittels eines dafür vorgesehenen Formulars seinem Chef mit, der dass dann prüft, unterschreibt und dem Zeitbeauftragten zum buchen gibt. Wenn ich zu einem Feuerwehreinsatz oder sonstwohin gehe wird die Freistellung nachträglich mittels eines weiteren dafür vorgesehenen Blattes, auf dem auch sämtliche anderen möglichen Freistellungen beantragt werden, beantragt und vom Vorgesetzten und der Personalstelle genehmigt. Die Zeitgutschrift und die Anforderung der Ersatzzahlung für die ausgefallene Arbeitszeit (bei uns i.d.R. nur die Differenz zwischen tatsächlicher Anwesendheit und 7,8 h) sind dann Sache der Personalstelle. Die haben i.d.R. auch die entsprechenden Formulare, zumindest für Wiesbaden, schon vorliegen. Warum also für was rechtfertigen? Alte Weißheit im ÖD - wer schreibt, der bleibt ;-)) Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog | |||||
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Autor | Manu8el 8M., Fürstenfeldbruck / Bayern | 571954 | |||
Datum | 23.07.2009 13:06 | 7437 x gelesen | |||
nur habe ich im Falle eines Einsatzes nicht immer meine Stempelkarte dabei wie stempelst du dann bei Arbeitsbeginn? Also wie gesagt normalerweise muss ausgestempelt werden. Wenn er die Karte gerade nicht dabei hat, dann muss er dies halt Erklären. Einen Terminal bei uns zu finden ist z.B. keine Ausrede. Denke die Zeit hat man immer. die Zeit wird nachträglich entsprechend erfasst, umgebucht und im Zeitnachweis als "staatsbürgerliche Pflichten" geführt. Bei uns nicht anders... Wird halt auf +/- 0 korrigiert. Alles meine private Meinung! | |||||
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Autor | Manu8el 8M., Fürstenfeldbruck / Bayern | 571956 | |||
Datum | 23.07.2009 13:10 | 7418 x gelesen | |||
Letztlich läufts ja bei uns genauso... Gibt dafür ein Formular und fertig. Mit rechtfertigen ist gemeint, dass der Chef da schonmal nachhacken wird warum nicht ausgestempelt wurde obwohl dies so vereinbart ist. Weiß jetzt nicht wie es beim meinem o.g. Kollegen ist, bei mir in der Abteilung wird da schonmal freundlich nachgefragt. Alles meine private Meinung! | |||||
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Autor | Lars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen | 571960 | |||
Datum | 23.07.2009 13:24 | 7396 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel Maiwie stempelst du dann bei Arbeitsbeginn? Mit meiner Karte, die habe ich aber meistens nicht bei mir sondern in meiner Tasche am Arbeitsplatz. Ich bin auch relativ häufig außerhaus unterwegs, dann erübrigt sich das Stempeln sowieso. Grüße aus Lüneburg, Lars Alles natürlich nur meine persönliche Meinung! www.feuerwehrtaucher-lueneburg.de | |||||
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Autor | Alex8and8er 8B., Bamberg / Bayern | 571973 | |||
Datum | 23.07.2009 14:23 | 7224 x gelesen | |||
Bei mir ist es auch kein Problem, während der Dienstzeit Einsatz = Dienstgang buchen... Ansonsten wird die Sollstundenzahl des jeweiligen Tages aufgefüllt, grad bei zu spät ins Amt etc. Mit kameradschaftlichen Grüßen | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 572104 | |||
Datum | 24.07.2009 06:09 | 6972 x gelesen | |||
Geschrieben von Alois Wittmanndieser ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der LH München Schön wenn sich der öffentliche Dienst in der Förderung des Ehrenamtes hervorhebt... Geschrieben von Alois Wittmann
Nachgeforscht von wem? Deinem Chef? Der Personalabteilung? Was meint der Betriebsrat dazu? Geschrieben von Alois Wittmann Wer kann mir dazu näheres erläutern. Ich kenne ähnliches aus einer Nachbargemeinde. Dort wurde das durch den Bürgermeister nach einem nachhaltigen Gespräch mit dem Wehrführer geregelt. Ich würde klare Vereinbarung / Dienstanweisung erwirken a) Du brauchst nicht zu stempeln, du bringst ein Formular und Alarmzeit = Arbeitsende b) Du vereinbarst das ein Kollege dich sofort ausbucht und bringst ein Formluar. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Sven8 H.8, Ibbenbüren / NRW | 572109 | |||
Datum | 24.07.2009 06:52 | 6882 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel Maibei mir in der Abteilung wird da schonmal freundlich nachgefragt. Was meines erachtens auch absolut rechtens ist! Imho kann ein Arbeitgeber auch, wird in vielen Firmen aber nicht verlangt, einen Nachweis fordern das Arbeitnehmer/Helfer für Zeit X im Einsatz war. Einfach auch um Verdienstausfälle geltdend machen zu können, bei uns im OV wird das pauschal der Firma mitgeteilt mit entsprechenden Formular für die Geltendmachung, sowie in einigen Firmen ja genaue Statistiken über die Produktivität gemacht werden. Wenn jetzt bei einen Arbeitnehmer hier Zeiten fehlen durch Einsätze sinkt seine Produktivität, wenn das nicht nachgewiesen und entsprechend eingetragen wird, und bekommt dadurch eventuelle Probleme wenn es um leistungsbezogene Vergütung/Lohnerhöhungen geht bzw. mal MAs entlassen werden müssen.... Wie schon mal geschrieben wurde: Wer schreibt der bleibt und melden befreit und belastet den Vorgesetzten. Gruß Sven | |||||
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Autor | Aloi8s W8., München / Bayern | 572620 | |||
Datum | 27.07.2009 12:48 | 6866 x gelesen | |||
Ich möchte mich bei Euch allen bedanken, denn durch diesen Beitrag hat sich bei mir alles erledigt und zwar zum besten. Nochmals vielen, vielen Dank. -von einem BayerwaldFFler der nebebei auch in München "Dienst" tut. | |||||
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