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ThemaBefreiung vom Dienst wegen eines Einsatzes.26 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorAloi8s W8., München / Bayern571923
Datum23.07.2009 11:4811736 x gelesen
Hallo liebe FFW´ler.
Ich habe zur Zeit bei meinem Dienstherrn, dieser ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der LH München, schwierigkeiten zwecks der Dienstbefreiung für die FF.
Innerhalb eines halben Jahres mußte ich zweimal während der Dienstzeit ausrücken und jetzt wird nachgeforscht ob es rechtens ist das ich nicht ausgestempelt habe.
Wer kann mir dazu näheres erläutern.
Danke


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen571924
Datum23.07.2009 11:498803 x gelesen
Geschrieben von Alois WittmannWer kann mir dazu näheres erläutern.

Bei der Branddirektion warst Du bestimmt schon?!


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg571925
Datum23.07.2009 11:508818 x gelesen
Geschrieben von Alois WittmannIch habe zur Zeit bei meinem Dienstherrn, dieser ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der LH München, schwierigkeiten zwecks der Dienstbefreiung für die FF.

Hallo und willkommen im Forum!

LH München heißt Landeshauptstadt München?

Gruß, MaWe


Um schon vorab die größte Sorge vieler Ausländer vorwegzunehmen: Die Deutschen sind im Allgemeinen sehr, sehr nett, sie haben schon seit 60 Jahren kein Nachbarland mehr überfallen und man kann mit ihnen sogar lachen! (De Volkskrant, Niederlande)

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AutorAloi8s W8., München / Bayern571927
Datum23.07.2009 11:548687 x gelesen
Entschuldige die Abkürzung. :-))


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional571931
Datum23.07.2009 12:068685 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Alois WittmannIch habe zur Zeit bei meinem Dienstherrn, dieser ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der LH München, schwierigkeiten zwecks der Dienstbefreiung für die FF.
Innerhalb eines halben Jahres mußte ich zweimal während der Dienstzeit ausrücken und jetzt wird nachgeforscht ob es rechtens ist das ich nicht ausgestempelt habe.
Wer kann mir dazu näheres erläutern.


BayFwG, Artikel 9 sowie Pkt. 9.1 in der Vollzugsabekanntmachung.
Da rechtlich gesehen während eines Einsatzes keine Pflicht zur Arbeitsleistung besteht gibt es auch nichts zu stempeln.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Miss Unsexy 2009: Nach Platz 27 in 2007 dieses mal auf Platz 30. Überraschung auf Platz 13

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AutorVolk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen571934
Datum23.07.2009 12:118519 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von Christi@n PannierDa rechtlich gesehen während eines Einsatzes keine Pflicht zur Arbeitsleistung besteht gibt es auch nichts zu stempeln.

Nichstdestotrotz hat der gemeine Arbeitnehmer üblicherweise zu stempeln, wenn er den Betrieb betritt und verläßt. Allein schon versicherungstechnische Belange spielen hier eine Rolle.

Also muss er sicher nicht arbeiten, sich m. A. nach aber an- und abmelden.


Gruß,
Volker

Alles jederzeit und immer meine persönliche Meinung! Irrtümer vorbehalten!

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AutorStef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz571935
Datum23.07.2009 12:138377 x gelesen
Geschrieben von Volker EhrhardtAllein schon versicherungstechnische Belange spielen hier eine Rolle. Und welche sollen das sein?

Grüße
Stefan


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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AutorVolk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen571937
Datum23.07.2009 12:158282 x gelesen
Geschrieben von Stefan Jurgahn
Und welche sollen das sein?

z. B. die Berufsgenossenschaft, die gern zwischen Arbeits- und Wegeunfall trennen möchte


Gruß,
Volker

Alles jederzeit und immer meine persönliche Meinung! Irrtümer vorbehalten!

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AutorAloi8s W8., München / Bayern571938
Datum23.07.2009 12:178223 x gelesen
Bin doch auf dem Weg zum FFeinsatz aber sowieso versichert.


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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen571940
Datum23.07.2009 12:188025 x gelesen
Geschrieben von Stefan Jurgahn
Und welche sollen das sein?
...und die Feuerwehr, die im Schadensfall wissen möchte/muß, wie viele Personen sich im Gebäude befinden und ggf. vermißt werden... Stichpunkt: Überprüfung der Vollzähligkeit bei einer Räumung...
(wäre zumindest bei meiner Firma so)


Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

****************************************************************************
Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen571941
Datum23.07.2009 12:198223 x gelesen
Geschrieben von Alois Wittmannund jetzt wird nachgeforscht ob es rechtens ist das ich nicht ausgestempelt habe.

Auch wenn das vielleicht nur ein Nebenaspekt ist mal eine Gegenfrage:

Ich lese, dass ihr ein Zeiterfassungssystem habt. Ich würde jetzt nicht zwingend verlangen, dass sofort (also auf dem Weg zum Einsatz) aus- bzw. umgestempelt wird. Bei uns (sehr große Firma) gibt es für alles eine Kostenstelle und die bezahlte, jedoch in der Feuerwehr verbrachte Arbeitszeit muss zumindest anders gebucht werden. Daher die Frage: Hast Du einfach gar nicht ausgestempelt, oder hast Du der Verwaltung zumindest nachträglich den Sachverhalt mitgeteilt und eine Korrektur (im Sinne der internen Verrechnung) ermöglicht. Immerhin wäre es ja sogar möglich, dass Du durch falsche Zeitbuchung bestimmte Zuschläge bekommen hast, die dir sonst nicht zustehen. Da hier auch nicht ganz eindeutig steht, welcher Art die Schwierigkeiten sind bzw. was genau geforscht wird könnte es ja auch sein, dass der zuständige Abteilungsleiter die Kosten nicht aus dem Budget für seine Abteilung tragen will sondern diese Kosten auf eine Kostenstelle der gesamten Firma abwälzen will.

Was die Hauptfrage angeht: Das sehe ich nicht als Problem an.

MfG/MkG

Uwe Stegemann


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AutorVolk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen571943
Datum23.07.2009 12:218158 x gelesen
Geschrieben von Alois WittmannBin doch auf dem Weg zum FFeinsatz aber sowieso versichert.

Stimmt natürlich auch, aber die Arbeitgeber, die ich bisher kennengelernt habe, verlangen grundsätzlich das Ein und Ausstemplen. Hat also mit der Arbeitspflicht an sich eigentlich nichts zu tun.

Kommst du denn an dem Automat gar nicht vorbei?

Ansonsten: wieder ein typischer Fall, wie selbst öffentliche AG den EA FM (SB) das Leben schwer machen. Aber ist halt ein anderes Budget :-(


Gruß,
Volker

Alles jederzeit und immer meine persönliche Meinung! Irrtümer vorbehalten!

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AutorStef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz571944
Datum23.07.2009 12:228008 x gelesen
Im Einsatzfall übernimmt die GUV die Versicherungsleistungen.

Grüße
Stefan


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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AutorStef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz571946
Datum23.07.2009 12:257919 x gelesen
Das kannst du aber nicht pauschalisieren, da bei vielen Zeiterfassungssystemen ein adhoc Zugriff auf solche Daten gar nicht möglich ist

Grüße
Stefan


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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AutorManu8el 8M., Fürstenfeldbruck / Bayern571947
Datum23.07.2009 12:377898 x gelesen
Servus Alois,

ich gehe fast davon aus das wir den selben Arbeitgeber haben, nachdem ich dich auch in unserem Mitarbeiterverzeichnis gefunden habe.

Fakt ist du musst ein und ausstempeln! Nach deinem Einsatz (egal ob vor der Arbeit oder während) musst du eine Zeitkorrektur vornehmen lassen. In der Regel solltest du ja eine Bestätigung deines Kommandant für die Einsatzzeit haben...

Wenn du noch detaillierte Angaben brauchst kannst mir ja über den Dienstweg schreiben.

Grüße Manu


Alles meine private Meinung!

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AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg571949
Datum23.07.2009 12:457839 x gelesen
Geschrieben von Manuel Mai

Fakt ist du musst ein und ausstempeln!
Wie läuft das ab, wenn ein Mitarbeiter seinen Ausweis vergessen hat bzw. vergißt zu stempeln?

Gruß
Jörg


Wir können alles, außer unseren Rettungsdienst vernünftig organisieren.


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AutorLars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen571950
Datum23.07.2009 12:527639 x gelesen
Geschrieben von Manuel MaiFakt ist du musst ein und ausstempeln!
Das wurde mir von meiner Personalstelle auch mal "vorgeschlagen", nur habe ich im Falle eines Einsatzes nicht immer meine Stempelkarte dabei oder komme nicht am Terminal vorbei.

Ich stempel nie aus, wenn ich zum Einsatz muss, die Zeit wird nachträglich entsprechend erfasst, umgebucht und im Zeitnachweis als "staatsbürgerliche Pflichten" geführt.


Grüße aus Lüneburg,

Lars

Alles natürlich nur meine persönliche Meinung!

www.feuerwehrtaucher-lueneburg.de

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AutorManu8el 8M., Fürstenfeldbruck / Bayern571951
Datum23.07.2009 12:527812 x gelesen
Wie läuft das ab, wenn ein Mitarbeiter seinen Ausweis vergessen hat bzw. vergißt zu stempeln?


Dann muss er es manuell, in Form eines Formulares nachbuchen lassen. Wenn er seinen Ausweis natürlich genau dann vergisst wenn er zum Einsatz muss, ist das natürlich bisschen blöd. Da muss ers sich sicherlich rechtfertigen. Aber wie oben schonmal geschrieben, solange er eine Bestätigung der FW hat.... kein Problem..


Alles meine private Meinung!

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen571952
Datum23.07.2009 13:047668 x gelesen
Mh,

viel Formalismus, oder? Bei uns hier - sicherlich ähnliche Situation wie bei euch, nur dass bei uns die LH anders heißt - besteht auch grundsätzlich für alle Mitarbeiter deren Arbeitszeit nicht nach einem Dienstplan nachzuvollziehen ist (i.d.R. die Verwaltung und die Werkstätten) der Zwang zum Beginn und zum Ende der Arbeit auszustempeln. Ebenso bei Arbeitsunterbrechungen, die aufgrund der Gleitzeitregelung ggf. möglich sind.

Wenn ein MA, unabhängig ob Feuerwehreinsatz oder nicht, seinen Dienstausweis (gleichzeitig Stechkarte) vergessen hat dann teilt der seine fehlende Kommt- bzw. Gehtzeit mittels eines dafür vorgesehenen Formulars seinem Chef mit, der dass dann prüft, unterschreibt und dem Zeitbeauftragten zum buchen gibt.

Wenn ich zu einem Feuerwehreinsatz oder sonstwohin gehe wird die Freistellung nachträglich mittels eines weiteren dafür vorgesehenen Blattes, auf dem auch sämtliche anderen möglichen Freistellungen beantragt werden, beantragt und vom Vorgesetzten und der Personalstelle genehmigt. Die Zeitgutschrift und die Anforderung der Ersatzzahlung für die ausgefallene Arbeitszeit (bei uns i.d.R. nur die Differenz zwischen tatsächlicher Anwesendheit und 7,8 h) sind dann Sache der Personalstelle. Die haben i.d.R. auch die entsprechenden Formulare, zumindest für Wiesbaden, schon vorliegen.

Warum also für was rechtfertigen? Alte Weißheit im ÖD - wer schreibt, der bleibt ;-))

Gruß, otti


"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog

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AutorManu8el 8M., Fürstenfeldbruck / Bayern571954
Datum23.07.2009 13:067437 x gelesen
nur habe ich im Falle eines Einsatzes nicht immer meine Stempelkarte dabei

wie stempelst du dann bei Arbeitsbeginn?

Also wie gesagt normalerweise muss ausgestempelt werden. Wenn er die Karte gerade nicht dabei hat, dann muss er dies halt Erklären. Einen Terminal bei uns zu finden ist z.B. keine Ausrede. Denke die Zeit hat man immer.

die Zeit wird nachträglich entsprechend erfasst, umgebucht und im Zeitnachweis als "staatsbürgerliche Pflichten" geführt.

Bei uns nicht anders... Wird halt auf +/- 0 korrigiert.


Alles meine private Meinung!

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AutorManu8el 8M., Fürstenfeldbruck / Bayern571956
Datum23.07.2009 13:107418 x gelesen
Letztlich läufts ja bei uns genauso... Gibt dafür ein Formular und fertig.

Mit rechtfertigen ist gemeint, dass der Chef da schonmal nachhacken wird warum nicht ausgestempelt wurde obwohl dies so vereinbart ist. Weiß jetzt nicht wie es beim meinem o.g. Kollegen ist, bei mir in der Abteilung wird da schonmal freundlich nachgefragt.


Alles meine private Meinung!

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AutorLars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen571960
Datum23.07.2009 13:247396 x gelesen
Geschrieben von Manuel Maiwie stempelst du dann bei Arbeitsbeginn?
Mit meiner Karte, die habe ich aber meistens nicht bei mir sondern in meiner Tasche am Arbeitsplatz.

Ich bin auch relativ häufig außerhaus unterwegs, dann erübrigt sich das Stempeln sowieso.


Grüße aus Lüneburg,

Lars

Alles natürlich nur meine persönliche Meinung!

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AutorAlex8and8er 8B., Bamberg / Bayern571973
Datum23.07.2009 14:237224 x gelesen
Bei mir ist es auch kein Problem, während der Dienstzeit Einsatz = Dienstgang buchen...
Ansonsten wird die Sollstundenzahl des jeweiligen Tages aufgefüllt, grad bei zu spät ins Amt etc.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 572104
Datum24.07.2009 06:096972 x gelesen
Geschrieben von Alois Wittmanndieser ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der LH München

Schön wenn sich der öffentliche Dienst in der Förderung des Ehrenamtes hervorhebt...

Geschrieben von Alois Wittmann
Innerhalb eines halben Jahres mußte ich zweimal während der Dienstzeit ausrücken und jetzt wird nachgeforscht ob es rechtens ist das ich nicht ausgestempelt habe.


Nachgeforscht von wem? Deinem Chef? Der Personalabteilung? Was meint der Betriebsrat dazu?

Geschrieben von Alois WittmannWer kann mir dazu näheres erläutern.

Ich kenne ähnliches aus einer Nachbargemeinde. Dort wurde das durch den Bürgermeister nach einem nachhaltigen Gespräch mit dem Wehrführer geregelt.

Ich würde klare Vereinbarung / Dienstanweisung erwirken

a) Du brauchst nicht zu stempeln, du bringst ein Formular und Alarmzeit = Arbeitsende
b) Du vereinbarst das ein Kollege dich sofort ausbucht und bringst ein Formluar.


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Ich bin ein Freund der klaren Worte

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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW572109
Datum24.07.2009 06:526882 x gelesen
Geschrieben von Manuel Maibei mir in der Abteilung wird da schonmal freundlich nachgefragt.

Was meines erachtens auch absolut rechtens ist! Imho kann ein Arbeitgeber auch, wird in vielen Firmen aber nicht verlangt, einen Nachweis fordern das Arbeitnehmer/Helfer für Zeit X im Einsatz war.
Einfach auch um Verdienstausfälle geltdend machen zu können, bei uns im OV wird das pauschal der Firma mitgeteilt mit entsprechenden Formular für die Geltendmachung, sowie in einigen Firmen ja genaue Statistiken über die Produktivität gemacht werden.
Wenn jetzt bei einen Arbeitnehmer hier Zeiten fehlen durch Einsätze sinkt seine Produktivität, wenn das nicht nachgewiesen und entsprechend eingetragen wird, und bekommt dadurch eventuelle Probleme wenn es um leistungsbezogene Vergütung/Lohnerhöhungen geht bzw. mal MAs entlassen werden müssen....
Wie schon mal geschrieben wurde: Wer schreibt der bleibt und melden befreit und belastet den Vorgesetzten.
Gruß
Sven


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AutorAloi8s W8., München / Bayern572620
Datum27.07.2009 12:486866 x gelesen
Ich möchte mich bei Euch allen bedanken, denn durch diesen Beitrag hat sich bei mir alles erledigt und zwar zum besten.
Nochmals vielen, vielen Dank.
-von einem BayerwaldFFler der nebebei auch in München "Dienst" tut.


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 23.07.2009 11:48 Aloi7s W7., München
 23.07.2009 11:49 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 23.07.2009 11:50 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 23.07.2009 11:54 Aloi7s W7., München
 23.07.2009 12:06 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 23.07.2009 12:11 Volk7er 7E., Eydelstedt
 23.07.2009 12:13 Stef7an 7J., Birlenbach
 23.07.2009 12:15 Volk7er 7E., Eydelstedt
 23.07.2009 12:17 Aloi7s W7., München
 23.07.2009 12:21 Volk7er 7E., Eydelstedt
 23.07.2009 12:22 Stef7an 7J., Birlenbach
 23.07.2009 12:18 Lars7 T.7, Oerel
 23.07.2009 12:25 Stef7an 7J., Birlenbach
 23.07.2009 12:19 Uwe 7S., Bürstadt
 23.07.2009 12:37 Manu7el 7M., Fürstenfeldbruck
 23.07.2009 12:45 ., Stuttgart
 23.07.2009 12:52 Manu7el 7M., Fürstenfeldbruck
 23.07.2009 13:04 Matt7hia7s O7., Waldems
 23.07.2009 13:10 Manu7el 7M., Fürstenfeldbruck
 24.07.2009 06:52 Sven7 H.7, Ibbenbüren
 23.07.2009 12:52 ., Lüneburg
 23.07.2009 13:06 Manu7el 7M., Fürstenfeldbruck
 23.07.2009 13:24 ., Lüneburg
 23.07.2009 14:23 Alex7and7er 7B., Bamberg
 24.07.2009 06:09 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 27.07.2009 12:48 Aloi7s W7., München
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