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ThemaGruppenführer gewält oder bestimmt.19 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorRein8hol8d H8., Lingen / Niedersachsen570950
Datum19.07.2009 01:388732 x gelesen
Hallo
Werden Gruppenführer nun von der wehrführung bestimmt
oder werden sie von den FA gewählt ?
Ich für meinen Teil bin fest der Meinung das sie von der
Gruppe gewählt werden in Niedersachsen zumindest
Leider habe ich mich's scharz auf weis .
Die Suche im Forum hat keinen Erfolg gebracht weder das
niedersächsische brandschutzgesetz mit der vo hat mich weiter
gebracht . Weshalb ich hir jetz mit meiner Frage an euch wende.
Bin für jeden Tip dankbar . Hab schon viehl aus dem Forum gelernt
leider ist mein erster Beitrag hir gleich eine Frage .
Ich will hoffen es nimmt mir keiner krum.

Gruß


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner im Rheinland / NRW physisch, Baden emotional570953
Datum19.07.2009 02:126442 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Reinhold HenseWerden Gruppenführer nun von der wehrführung bestimmt
oder werden sie von den FA gewählt ?
Ich für meinen Teil bin fest der Meinung das sie von der
Gruppe gewählt werden in Niedersachsen zumindest
Leider habe ich mich's scharz auf weis .


Sie werden durch den Ortsbrandmeister bestellt. Zumindest steht das so in der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Lingen


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Für die Notlandung eines Airbus auf dem Hudson River in New York vor vier Wochen waren kanadische Gänse verantwortlich" (FOCUS Online, 13.02.2009)
Nicht auszudenken, wenn iranische Gänse verantwortlich gewesen wären...

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AutorRein8hol8d H8., Lingen / Niedersachsen570957
Datum19.07.2009 03:356236 x gelesen
Danke für die shnelle nächtliche Antwort . Auch Nachtschicht?!

Ok es steht tatsächlich in der Satzung meine aber auf den Gruppenführer lehrgang
etwas anderes gelernt zu haben.

Ist es vieleicht so das es den Gemeinden frei steht wie sie ihre Gruppenführer
( binden ) also eine kann soll Klausel ???

Sorry für die Klaue ist per handygeschrieben


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Autorjürg8en 8s., Trier / RLP570978
Datum19.07.2009 11:345779 x gelesen
In RLP zwingend durch den Bürgermeister berufen bzw. ernannt.


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AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen570982
Datum19.07.2009 11:445530 x gelesen
Hallo,

bei uns in Thüringen werden die GF durch den Bürgermeister nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs bestellt.
Du könntest quasi den GF-Lehrgang absolvieren und bestehen, bist aber automatisch noch kein GF innerhalb der Wehr.

Solltest du aber das Auswahlverfahren innerhalb der Wehr für den Besuch des GF-Lehrgangs an der LFS meinen,so sollte diese Auswahl an Kandidaten durch die Wehrleitung bzw. dem Kommando erfolgen.

Hier ist dann immerhin abzuwägen ist der betreffende Kandidat fachlich & menschlich dazu geeignet die Funktion zu übernehmen und was evtl. auch noch viel wichtig ist, wäre der betreffende FA auch greifbar bei Einsätzen, sprich wie und was arbeitet der/die FA,was nützt mir bzw. der Wehr z.B. ein ausgebildeter GF innerhalb der Wehr,welcher z.B. auf Ölplattform arbeitet oder auf Montage und nur alle 2-3 Wochen zum Wo-ende verfügbar wäre.....

MkG

Lars


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AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz570985
Datum19.07.2009 12:165601 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von ---Jürgen Schmitz---
In RLP zwingend durch den Bürgermeister berufen bzw. ernannt.

Bist du dir da sicher und verwechselst das nicht mit Löschgruppenführer??

Also, bei uns hat das nichts mit dem Bürgermeister zu tun, wer den Lehrgang hat, wird auch als GF eingesetzt, und die Führung entscheidet, wer den Lehrgang macht.

Gruss
Ralf


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!!

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AutorFlor8ian8 P.8, Breitscheid / Rheinland-Pfalz570993
Datum19.07.2009 13:005382 x gelesen
Geschrieben von Ralf RötterBist du dir da sicher und verwechselst das nicht mit Löschgruppenführer??


Ganz sicher, wurde bei uns auf dem Gruppenführerlehrgang extra mehrfach erwähnt. Mit bestandenem GF-Lehrgang ist man nicht automatisch in RLP auch Gruppenführer. Eine Ernennung durch den Bürgermeister muss erfolgen.


Das ist meine persönliche Meinung, nicht die meiner Feuerwehr

Gruß Florian

www.ff-breitscheid.de

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AutorBori8s L8., Neuburg am Rhein / Rheinland-Pfalz570995
Datum19.07.2009 13:035431 x gelesen
Die Führung entscheidet im Gespräch mit der Mannschaft wer auf die LFKS geht. Derjenige wird nach bestandenem GF-Lehrgang durch den Bürgermeister zum Gruppenführer ernannt, genauso wie nach ZF-Lehrgang oder bei der Ernennung zum Wehrführer (Löschgruppenführer).
So jedenfalls in RLP.
Man wird auch beim Eintritt in die Fw per Handschlag durch den Bürgermeister verpflichtet.


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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP570999
Datum19.07.2009 13:105348 x gelesen
Ich bin in zwei rheinland-pfälzischen Feuerwehren als Gruppenführer eingesetzt, bin aber in beiden nie vom Bgm ernannt worden. Kann das sein, das da Dienstgrad (hier Brandmeister) und Funktion (Gruppenführer) verwechselt werden?

Gruß
ML


Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorPaul8 H.8, Bremen / Bremen571000
Datum19.07.2009 13:155270 x gelesen
Hallo
Es findet keine direkte Wahl statt. Die Mitgliederversammlung unterbreitet dem Ortsbrandmeister nur einen Vorschlag ( was oft mit einer Wahl verwechselt wird.), den kann dieser annehmen oder aber auch ablehnen. So ist´s in Niedersachsen geregelt.

Gruß Paul


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AutorFlor8ian8 P.8, Breitscheid / Rheinland-Pfalz571003
Datum19.07.2009 13:185272 x gelesen
Nein, es geht hier definitiv um den Gruppenführer als Führer einer taktischen Einheit. Um ganz ehrlich zu sein, ich wurde auch nie extra dazu ernannt aber das LBKG sieht es streng genommen vor.


Das ist meine persönliche Meinung, nicht die meiner Feuerwehr

Gruß Florian

www.ff-breitscheid.de

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz571020
Datum19.07.2009 14:085259 x gelesen
Geschrieben von Michael LinkenbachIch bin in zwei rheinland-pfälzischen Feuerwehren als Gruppenführer eingesetzt, bin aber in beiden nie vom Bgm ernannt worden. Kann das sein, das da Dienstgrad (hier Brandmeister) und Funktion (Gruppenführer) verwechselt werden?
Nein. In RLP muss jede Funktion, sei es Atemschutzgerätewart, Jugendfeuerwehrwart, Gruppenführer oder sonst was vom Bürgermeister offiziell ernannt werden.


MfG
Daniel

Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP571022
Datum19.07.2009 14:175227 x gelesen
Ein Blick ins LBKG und die FwVo erleichtert manchmal doch so einiges. Das scheint dann aber in beiden Kommunen durchgegangen zu sein oder wird in die Beförderung zum Bradnmeister mit reingepackt. Interessant...

Gruß
ML


Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz571026
Datum19.07.2009 14:295110 x gelesen
Geschrieben von ML---
Ich bin in zwei rheinland-pfälzischen Feuerwehren als Gruppenführer eingesetzt, bin aber in beiden nie vom Bgm ernannt worden. Kann das sein, das da Dienstgrad (hier Brandmeister) und Funktion (Gruppenführer) verwechselt werden?


Dito, aber nur in 1 Feuerwehr.

Gruss
Ralf


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!!

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AutorThom8as 8E., Hohenstein / Thüringen571028
Datum19.07.2009 14:375216 x gelesen
Hallo,

in Thüringen z.B. in Hohenstein wird gewählt und berufen. d.h. das ThBKG in seiner aktuellen Fassung gibt unter §15 Abs. 3 die Berufung von Führern und Unterführern durch den Bürgermeister vor.

Weiterhin gibt es noch das Satzungsrecht in den Gemeinden und Städten welches die Zusammensetzung der Fw Führung regelt. So gibt es bei uns pro Ortsteil einen s.g. Feuerwehrausschuss (Wehrleitung) Darin gibt es auch einen zu wählenden Gruppenführer als Beisitzer. Diese Fw Satzungen können sich aber von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden. Nach der Wahl sind die Mitglieder der Fw-Ausschüsse auch zu berufen, da der GF ja im Einsatz auch Grundrechte einschränken kann und daher auch eine entsprechnde Berufung benötigt. Das ist aber nicht nur in Thüringen so.

Hier sind unter dem Button "Satzungen" unsere Fw Satzungen veröffentlicht:

http://gemeindehohenstein-harz.de/


MkG
Thomas


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg571029
Datum19.07.2009 14:465223 x gelesen
Guten Tag

für BaWü:

"Feuerwehrgesetz

§ 8 Leitung der Gemeindefeuerwehr

(5) Die Unterführer (Zug- und Gruppenführer) bei den aktiven Abteilungen der freiwilligen Feuerwehr werden durch den Abteilungskommandanten im Einvernehmen mit dem
Feuerwehrkommandanten bestellt.
(6) Feuerwehrkommandant, Abteilungskommandanten, ihre Stellvertreter und die Unterführer dürfen nur bestellt werden, wenn sie die für ihr Amt erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen."


Zu den Unterführern zählen die Gruppen- und Zugführer.

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorLars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen571065
Datum19.07.2009 16:475272 x gelesen
Nennt sich dann korrekterweise "Wahl eines Vorschlages zur/zum ..."!

Wissen aber die wenigsten und denken, Sie wählen direkt GF, ZF, OrtsBM, etc.


Grüße aus Lüneburg,

Lars

Alles natürlich nur meine persönliche Meinung!

www.feuerwehrtaucher-lueneburg.de

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AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen571071
Datum19.07.2009 17:155188 x gelesen
Geschrieben von Lars Konrad
Wissen aber die wenigsten und denken, Sie wählen direkt GF, ZF, OrtsBM, etc.

Mal eine Unterrichtseinheit "Rechtsgrundlagen in der Feuerwehr" geben ...

MkG, Sven


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AutorRein8hol8d H8., Lingen / Niedersachsen572261
Datum24.07.2009 15:404854 x gelesen
Hallo

Ich war im Urlaub konnte mich Leider nicht melden.
Also hat kennt niemand eine stelle im Ndsbsg wo
beschrieben steht ob man wählt oder bestellt wird ?

Bzw kennt keiner eine Vo wo es beschrieben steht .
Ich selber hab nichs in der richtung finden Können

Gruß Reinhold


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xxx

 19.07.2009 01:38 Rein7hol7d H7., Lingen
 19.07.2009 02:12 Chri7sti7@n 7P., ein Badner im Rheinland
 19.07.2009 03:35 Rein7hol7d H7., Lingen
 19.07.2009 11:34 jürg7en 7s., Trier
 19.07.2009 12:16 Ralf7 R.7, Kirchen
 19.07.2009 13:00 Flor7ian7 P.7, Breitscheid
 19.07.2009 13:03 Bori7s L7., Neuburg am Rhein
 19.07.2009 13:10 Mich7ael7 L.7, Dausenau
 19.07.2009 13:18 Flor7ian7 P.7, Breitscheid
 19.07.2009 14:08 Dani7el 7M., Jockgrim
 19.07.2009 14:17 Mich7ael7 L.7, Dausenau
 19.07.2009 14:29 Ralf7 R.7, Kirchen
 19.07.2009 11:44 Lars7 B.7, Zwinge
 19.07.2009 13:15 Paul7 H.7, Bremen
 19.07.2009 16:47 ., Lüneburg
 19.07.2009 17:15 Sven7 B.7, Peine
 19.07.2009 14:37 Thom7as 7E., Hohenstein
 19.07.2009 14:46 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 24.07.2009 15:40 Rein7hol7d H7., Lingen
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