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Thema | Ausschreibung von Hanrath-Feuerwehrstiefel bei bei der VEBEG :-() | 18 Beträge | |||
Rubrik | pers. Ausrüstung | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 570691 | |||
Datum | 17.07.2009 09:29 | 9657 x gelesen | |||
Hallo, die Stadt Arnsberg schreibt 104 Paar Stiefel "Hanrath" auf der Webseite der VEBEG aus: => Ausschreibung/Los: 93140.003 Dort ist auch folgendes vermerkt: Hinweis: MkG Jürgen Mayer Neu: ![]() | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Berlin / Berlin | 570693 | |||
Datum | 17.07.2009 09:53 | 6523 x gelesen | |||
Was ist das denn für eine Logik? Freundliche Grüße Oliver Steinbeck | |||||
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Autor | Eber8har8d C8., Marl / NRW | 570695 | |||
Datum | 17.07.2009 09:55 | 6330 x gelesen | |||
Moin ! Den Verlust (Schaden) so klein wie möglich zu halten ?! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8 N.8, Frielendorf Obergrenzebach / Hessen | 570696 | |||
Datum | 17.07.2009 09:58 | 6385 x gelesen | |||
Hallo, das ist keine Ausschreibung zum Kauf ;-) Die wollen die Dinger loswerden. Gruß Christian | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Berlin / Berlin | 570697 | |||
Datum | 17.07.2009 10:00 | 6424 x gelesen | |||
Oh, sorry. Ich hatte lediglich nur schnell überflogen. *ascheübermeinhaupt* Freundliche Grüße Oliver Steinbeck | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 571666 | |||
Datum | 22.07.2009 11:05 | 5347 x gelesen | |||
Das Los wurde storniert. ;) Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 571679 | |||
Datum | 22.07.2009 12:22 | 5299 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Udo Burkhard Das Los wurde storniert. vielleicht gibt es rechtliche Probleme wenn man Hanrath-Stiefel weiterverkauft? MkG Jürgen Mayer Neu: ![]() | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 571682 | |||
Datum | 22.07.2009 12:31 | 5252 x gelesen | |||
Durchaus möglich. ;) § 2 Abs. 8 GPSG Inverkehrbringen ist jedes Überlassen eines Produkts an einen anderen, unabhängig davon, ob das Produkt neu, gebraucht, wiederaufgearbeitet oder wesentlich verändert worden ist. Die Einfuhr in den Europäischen Wirtschaftsraum steht dem Inverkehrbringen eines neuen Produkts gleich. Also auch einfach Produktnamen ändern geht nicht .... Nach § 9 der 8.GPSGV ist es 'ne Owi, wenn die erforderlichen Informationen nicht beigelegt sind, nach § 20 GPSG (vorsätzliche Handlung) 'ne Straftat. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Ippinghausen / Hessen | 571683 | |||
Datum | 22.07.2009 12:34 | 5289 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo BurkhardAlso auch einfach Produktnamen ändern geht nicht .... Ob das bei H... jemanden juckt? Gruß Sebastian ------------------------------------------------------------------------------- Alles meine Meinung und hat nichts mit meiner Feuerwehr zu tun. ------------------------------------------------------------------------------- | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 571686 | |||
Datum | 22.07.2009 12:44 | 5081 x gelesen | |||
Ehrliche, ganz private Meinung? Nö. Aber der Rechtsweg und die zuständigen Behörden benötigen halt ihre Zeit. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 571693 | |||
Datum | 22.07.2009 13:16 | 5069 x gelesen | |||
Tach, Post! Der Weiterverkauf gebrauchter PSA ist kein Inverkehrbringen im Sinne der 89/686/EWG bzw. 8. GPSGV. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Miss Unsexy 2009: Nach Platz 27 in 2007 dieses mal auf Platz 30. Überraschung auf Platz 13 | |||||
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Autor | Max 8G., London / UK | 571694 | |||
Datum | 22.07.2009 13:18 | 5012 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KoinzackOb das bei H... jemanden juckt? muss es das? Hier hat eine Stadt Stiefel weiterverkaufen wollen, nicht der Hersteller. Aber wie Christian bereits schreib gilt das zitierte gesetz hier sowieso nicht und mal ganz ehrlich: was spricht dagegen, dass irgendeine Gartenbaufirma die Schuhe fuer ihre Mitarbeiter einsetzt? Max | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 571695 | |||
Datum | 22.07.2009 13:19 | 5036 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierDer Weiterverkauf gebrauchter PSA ist kein Inverkehrbringen im Sinne der 89/686/EWG bzw. 8. GPSGV. Als Verkäufer aber, wider besseren Wissens, zu behaupten es handele sich dabei um PSA mit gewisssen Eigenschaften, dürfte dennoch strafbar sein. Der Verkauf als Schrott, Dekoartikel o.ä. dürfte hingegen unproblematisch sein. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 571697 | |||
Datum | 22.07.2009 13:21 | 4963 x gelesen | |||
Geschrieben von Max Grueningwas spricht dagegen, dass irgendeine Gartenbaufirma die Schuhe fuer ihre Mitarbeiter einsetzt? Vermutlich die Tatsache, daß das Gartenbauunternehmen für ihre Mitarbeiter Schuhwerk beschaffen muß, was gewissen Vorgaben entspricht und daß das bezeichnete Schuhwerk nicht entsprechend zertifiziert ist - auch wenn es möglicherweise diese im Vergleich geringeren Anforderungen erfüllt. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 571703 | |||
Datum | 22.07.2009 13:46 | 4987 x gelesen | |||
Moooment ... Dröseln wir doch mal auf: die 8.GPSGV ist eine Rechtsverordnung nach §3 GPSG ... soweit einverstanden? §2 Abs.8 des GPSG definiert, was mit "Inverkehrbringen" gemeint ist. Richtig!? Somit gilt diese Definition des Gesetzes auch für die nachgeordnete Verordnung. Richtig!? (Zitat des §2 Abs.8 GPSG siehe weiter oben.) Somit ist der Weiterverkauf von gebrauchter PSA in jedem Fall ein "Inverkehrbringen" und, nach meiner Sicht genauso wichtig, dieses ist der Definition nach nicht an den Hersteller gebunden. Zudem hege ich arge Zweifel daran, das die für das Inverkehrbringen der PSA notwendigen Herstellerunterlagen nach §3 8.GPSGV vorliegen ... ;) Das Fehlen dieser Informationen ist eine Ordnungswidrigkeit nach §9, Nr.2 8.GPSGV, i.v. mit §19 Abs.1 Nr.1 GPSG sind das mal eben bis zu 30.000 EUR. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8H., Stadtlohn / NRW | 571706 | |||
Datum | 22.07.2009 13:58 | 4890 x gelesen | |||
Es stand ja anscheindend dabei, dass die Stiefen nicht mehr für Einsätze und ähnliches zugelassen sind. Der gesamte Beitrag ist ausschließlich meine private Meinung ! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Ippinghausen / Hessen | 571716 | |||
Datum | 22.07.2009 14:53 | 4811 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Udo Burkhard--- Also auch einfach Produktnamen ändern geht nicht .... Mir ging es um die Änderung des Produktnames. Dass hatte ich dann auf diesen Thread bezogen. Gruß Sebastian ------------------------------------------------------------------------------- Alles meine Meinung und hat nichts mit meiner Feuerwehr zu tun. ------------------------------------------------------------------------------- | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 571811 | |||
Datum | 22.07.2009 19:54 | 4831 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Udo Burkhard die 8.GPSGV ist eine Rechtsverordnung nach §3 GPSG ... soweit einverstanden? Richtig. Geschrieben von Udo Burkhard §2 Abs.8 des GPSG definiert, was mit "Inverkehrbringen" gemeint ist. Richtig!? Richtig. Geschrieben von Udo Burkhard Somit gilt diese Definition des Gesetzes auch für die nachgeordnete Verordnung. Richtig!? Das ist Blödsinn. Du suchst dir aus verschiedenen Gesetzen und Verordnungen scheinbar wahllos irgendwelche Schnipsel raus, vermengst sie und versuchst anschließend damit zu beweisen, dass irgendwer einen Gesetzesverstoß begeht. Die 8. GPSGV ist eine Rechtsverordnung nach § 3 GPSG und regelt das Inverkehrbringen und die grundsätzlichen Sicherheitsanforderungen von NEUEN persönlichen Schutzausrüstungen. Das steht auch ganz ausdrücklich in § 1 Abs. 1. Wenn nun also jemand eine GEBRAUCHTE PSA weiterverkauft, dann kann man nicht mit einer Rechtsverordnung argumentieren, die ausdrücklich und ausschließlich für neue PSA gilt. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Miss Unsexy 2009: Nach Platz 27 in 2007 dieses mal auf Platz 30. Überraschung auf Platz 13 | |||||
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