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Thema | JF in NRW Träger der freien Jugendhilfe nach §75 SGB 8.Buch? | 12 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Jens8 M.8, Siele / NRW | 570520 | |||
Datum | 16.07.2009 11:18 | 5907 x gelesen | |||
Hallo, ich suche gerade nach einer Information. Handelt es sich bei einer JF aus NRW immer um einen Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII Buch? Laut Landesjugendordnung (2 Seite) ist die JF NRW zumindest ein solcher, gilt das dann aber auch für eine einzelne JF einer Stadt aus NRW? Oder muss da etwas speziell anerkannt - niedergeschrieben - sein? Dank euch. | |||||
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Autor | Timo8 L.8, Langerwehe / NRW | 570523 | |||
Datum | 16.07.2009 11:22 | 3814 x gelesen | |||
Ich glaube ja. Meine, das zumindest im Kommentar zum FSHG am WE zufällig gelesen zu haben. Leider habe ich das Werk aber gerade nicht zur Hand. Schau doch da mal nach. Gruß Timo | |||||
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Autor | Jens8 M.8, Siele / NRW | 570535 | |||
Datum | 16.07.2009 11:55 | 3684 x gelesen | |||
Geschrieben von Timo Löfgench glaube ja. Meine, das zumindest im Kommentar zum FSHG am WE zufällig gelesen zu haben. Hallo, meinst du das hier? http://www.lfv-nrw.org/lfv-nrw/literatur/fshg-klaus-schneider.html Das habe ich leider nicht, auch keinen Zugriff drauf. Gruß | |||||
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Autor | Ralf8 F.8, Duisburg / NRW | 570540 | |||
Datum | 16.07.2009 12:11 | 3609 x gelesen | |||
Hallo Jens, nähere Informationen dazu kannst du sicherlich am besten über den Vorstand der Landesjugendfeuerwehr erhalten. Gruß Ralf | |||||
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Autor | Timo8 L.8, Langerwehe / NRW | 570542 | |||
Datum | 16.07.2009 12:21 | 3625 x gelesen | |||
Geschrieben von Jens MeyerHallo, meinst du das hier? http://www.lfv-nrw.org/lfv-nrw/literatur/fshg-klaus-schneider.html Ja, genau.... | |||||
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Autor | Ralf8 F.8, Duisburg / NRW | 570543 | |||
Datum | 16.07.2009 12:25 | 3683 x gelesen | |||
Hallo Timo, was hat das FSHG mit der Jugendarbeit in der JUGENDfeuerwehr bzw. mit der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach SGB VIII zu tun ? Gruß Ralf | |||||
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Autor | Mich8ael8 K.8, GL / Köln / NRW | 570551 | |||
Datum | 16.07.2009 12:54 | 4144 x gelesen | |||
Hallo Jens, schau doch einfach in die "Bibel" der Jugendfeuerwehr, dem "Helfer in der Jugendfeuerwehr" (welcher übrigens jeder bei der DJF gemeldeten JF bei íhrer Gründung kostenlos zugeschickt wurde). Den "Helfer in der Jugendfeuerwehr" hat Dein Stadt-Jugend- feuerwehrwart vielleicht zur Hand. Im Kapitel 06.01 "Organisation der Jugendfeuerwehr" ist das Anerkennungsschreiben abgelichtet und im Text steht unter Punkt 2.0: Die JF sind in Bund und Ländern als „förderungswürdige Jugendgemeinschaft“ behördlich anerkannt. Mit Schreiben vom 27.11.1973 erteilte der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW der Deutschen Jugendfeuerwehr die Anerkennung als Träger der Jugendhilfe. Bei Fragen zur Anerkennung und Förderungswürdigkeit der JF sollten sich die Jugendfeuerwehrwarte und Leiter der Feuerwehren auf diese Anerkennung berufen (siehe Abdrucke des Anerkennungsschreibens). Viele Grüße Michael ehemaliger hauptberuflicher JFM :o) >> Eigentlich ist längst schon alles gesagt - nur nicht von jedem! << | |||||
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Autor | Timo8 L.8, Langerwehe / NRW | 570570 | |||
Datum | 16.07.2009 14:18 | 3570 x gelesen | |||
Nichts! Habe ich aber auch nicht gesagt... Diese Anmerkung habe ich lediglich im Kommentar gelesen. Ich kann Dir aber auch nicht mehr genau sagen in welchem Zusammenhang, denn ich war auf der Suche nach was anderem... | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 570579 | |||
Datum | 16.07.2009 14:56 | 3742 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf Freyerwas hat das FSHG mit der Jugendarbeit in der JUGENDfeuerwehr bzw. mit der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach SGB VIII zu tun ? Nichts. Dennoch hat Kamerad Schneider dazu eine gute Zusammenfassung in den Kommentar geschrieben. - JF im LFV NRW ist seit 1973 anerkannt - über das AG-KJHG von 1990 und einen Erlass des MAGS NRW von 1994 (MBl. NRW 1994, S. 567) gilt dieser Anerkennung auch für die JF der Gemeinden Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Timo8 L.8, Langerwehe / NRW | 570584 | |||
Datum | 16.07.2009 15:23 | 3527 x gelesen | |||
Danke! Da brauch ich heute Abend nicht mehr blättern ;-) | |||||
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Autor | Jens8 M.8, Siele / NRW | 570585 | |||
Datum | 16.07.2009 15:28 | 3750 x gelesen | |||
Hallo. Ah, alles klar. Dann hätte ich es heute Abend im JF Büro ja sicher auch gefunden, aber so weiß ich ja schon bescheid. Danke auch an Andreas Bräutigam. :-) Gruß | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Wuppertal / NRW | 570605 | |||
Datum | 16.07.2009 17:15 | 3608 x gelesen | |||
Mich würde interessieren, wie du auf die Frage gekommen bist? Falls es zu konkret oder problematisch sein sollte, gern auch per PM. | |||||
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