News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | Feuerwehrführerschein | 7 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Ingo8 K.8, Storkow / Brandenburg | 569412 | |||
Datum | 10.07.2009 22:59 | 6953 x gelesen | |||
Feuerwehrführerschein soll durch sein.null Dies ist meine ganz persönliche Meinung und nicht die meiner Feuerwehr. | |||||
| |||||
Autor | Jörn8 P.8, Briesen (Mark) / Brandenburg | 569544 | |||
Datum | 11.07.2009 20:24 | 4554 x gelesen | |||
Ist er auch. Ich habe heute die Pressemitteilung aus erster Hand bekommen. MkG Gruss Jörn | |||||
| |||||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 578130 | |||
Datum | 25.08.2009 13:29 | 4588 x gelesen | |||
Hallo! Zum Thema Feuerwehrführerschein nun was aktuelles aus Rheinland-Pfalz. So wie es aussieht wird es vor den Wahlen eh nichts mehr. Nach mehreren aufschlussreichen Gesprächen mit einigen Wehrleitern und KFI`s will man auf Gemeinde- bzw. auf Verbandsgemeinde- und Kreisebene nur die Fahrer der Klasse B auf Fahrzeuge mit 4,75 to lassen, die mindestens an einem Fahrsicherheitstrainig teilgenommen haben. Auch wenn später das Land weniger scharfe Anforderungen stellen sollte. Kurz gesagt und prinzipiell, ohne Fahrsicherheitstraining keinen Feuerwehrführerschein für 4,75 to!! So, nun aber zu dem Schreiben: Sehr geehrter Herr Theobald, ihre Anfrage vom 20.8.2009 beantworte ich wie folgt: Nachdem das Straßenverkehrsgesetz (StVG) geändert wurde (das 5. Gesetz zur Änderung des StVG soll noch im August 09 Rechtskraft erlangen), ergeben sich folgende Änderungen: 1.Führen von Fahrzeugen bis 4,75 t Gesamtmasse -Führerschein (FS) der Klasse B ist ausreichend -Auszubildender muss bereits 2 Jahre über FS Klasse B verfügen -der Fahrer muss eine organisationsinterne praktische Ausbildung und Prüfung erfolgreich absolviert haben -der Ausbilder muss mindestens 5 Jahre im Besitz einer gültigen FE der Klasse C1 sein und das 30. Lebensjahr vollendet haben -der Ausbilder darf im Zeitpunkt der Einweisungsfahrten im Verkehrszentralregister mit nicht mehr als 3 Punkten belastet sein. Weitere Festlegungen wie z.B. der Inhalt der Ausbildung werden die Länder individuell treffen. 2.Führen von Fahrzeugen bis 7,5 t Gesamtmasse (C1 Feuerwehr) Diese Regelung ist Gegenstand einer Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung, die in Kürze im Bundesrat beraten wird. Laut Bundesverkehrsministerium soll die Änderung noch in dieser Legislaturperiode erfolgen. Weiter sind demnächst Gespräche zwischen dem Bund und den Ländern geplant, um zu einheitlichen Regelungen zu kommen. Diese sind auch deshalb notwendig, weil der vorliegende Entwurf der Fahrerlaubnis-Verordnung nicht ganz mit den Änderungen des StVG übereinstimmt. Es ist aber davon auszugehen, dass als Ergebnis der Beratungen -eine abgespeckte Ausbildung ohne theoretische Ausbildung und schriftliche Prüfung möglich sein wird, -nach 2 Jahren Fahrberechtigung bei der Feuerwehr oder einer anderen anerkannten Hilfsorganisation der FS C1 erteilt werden kann. Nach dem Inkrafttreten des StVG muss zunächst die Umsetzung in den Ländern durch Rechtsverordnung erfolgen. Hierfür ist in Rheinland-Pfalz das Verkehrsministerium (MWVLW) federführend. Bis wann das Verfahren voraussichtlich abgeschlossen sein wird, kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag -- Herbert Gauer Referat Rettungsdienst, Krisenmanagement-Land, Zivile Verteidigung, Schutz vor Gefahrstoffen MINISTERIUM DES INNERN UND FÜR SPORT Schillerplatz 3-5 55116 Mainz Gruß vom Berg Jakob Dieser Beitrag ist meine ganz private Meinung und ist unter widrigsten Umständen, mit Hilfe einer Taschenlampe in das offene Ende eines Glasfaserkabels gemorst worden... Suche folgende Reservistenkrüge (Soldatenkrüge): 22. Inf.-Reg. Saargemünd / 5. Chevaulegers -Reg. Zweibrücken / 1. MG-Abteilung Landau / 23. Inf.-Reg. Germersheim / 2. Train-Bataillon Germersheim / 2. Pionierbataillon Germersheim / 23. Inf.-Reg. Kaiserslautern / 18. Inf.-Reg Kaiserslautern. | |||||
| |||||
Autor | Stef8fi 8H., Langenfeld / NRW | 578132 | |||
Datum | 25.08.2009 13:34 | 4428 x gelesen | |||
Gibt es schon erkennbare Entwicklungen in NRW? ... auch zeitlich ... | |||||
| |||||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 578235 | |||
Datum | 25.08.2009 20:40 | 4310 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Jakob Theobald Es ist aber davon auszugehen, dass als Ergebnis der Beratungen Das wird ja immer wilder (und in diesem Punkt sogar schlechter als zu Klasse-3-Zeiten..). Dann weiss der frischgebackene Fw-C1-Fahrer also noch nichtmals, was er mit diesem "Schein" nun darf oder nicht. Geschweige denn, was er mit dem entsprechenden Auto dann darf oder nicht. Dummerweise kann man solche theoretischen Kenntnisse auch nicht durch learning by doing erwerben. Trotzdem wird er natürlich für alle Verstöße gegen die (ihm potentiell unbekannten) Vorschriften ganz regulär zur Rechenschaft gezogen werden (wenn er denn erwischt wird). Zumindestens auf die Prüfung sollte man IMNSHO nicht verzichten. Ob sich der Bewerber die Kenntnisse nun im eigenverantwortlichen Selbststudium, per organisiertem E-Learning oder in einer Feuerwehr-Ausbildungsveranstaltung aneignet ist ja im Grunde egal. Selbst für die Mofa-Prüfbescheinigung muss man eine theoretische Unterweisung und Prüfung absolvieren! Gruß, Henning | |||||
| |||||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 578236 | |||
Datum | 25.08.2009 20:43 | 4179 x gelesen | |||
Geschrieben von Steffi HuberGibt es schon erkennbare Entwicklungen in NRW? NRW ist dagegen. Geschrieben von Steffi Huber ... auch zeitlich ... hoffentlich dauerhaft. Alternativ fordere ich schonmal den Verzicht auf die G26-Untersuchungspflicht für ehrenamtliche Atemschutzgeräteträger. Denen sind diese Belastung und diese Kosten auch keinesfalls zuzumuten! Wenn die ehrenamtlichen Geräteträger eine anerkannte Fortbildung zur Selbstrettung (aber bitte ohne großen Aufwand und ohne Kosten...) nachweisen können, sollte man auch auf den Sicherheitstrupp verzichten dürfen. Gruß, Henning | |||||
| |||||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 578249 | |||
Datum | 25.08.2009 21:44 | 4260 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Henning Koch Selbst für die Mofa-Prüfbescheinigung muss man eine theoretische Unterweisung und Prüfung absolvieren! Kenne ich, wäre ich vor dem 01.04.1965 geboren, hätte ich auch keine Bescheiniung gebraucht. Aber mach Dir mal keine Sorge, ich denke nicht, dass die "Suppe" so heiß gegessen wird wie sie gekocht wurde. Einige Kommunen haben schon wieder Angst vor der eigenen Courage bekommen. Das fängt bei der Altersbeschränkung an, geht über das obligatorische Fahrsicherheitstraining bis hin zum abgespeckten theoretischen Unterricht. Ich kann mir gut vorstellen, dass aus dem Feuerwehrführerschein für Fahrzeuge über 4,75 to schon eine Art C1 "light" werden wird. Also bitte ganz schnell das "Einsteigen, Anlassen und Losfahren vergessen"!! Davor werden Hürden sein! Der 4,75 Schein wird da einfacher. Aber nur mit dem B ist es da auch nichts. Auch hier wird es eine Überprüfungs- und Einweisungsfahrt geben; Fahrsicherheitstrainig hatte ich ja schon angesprochen. Also so ganz kostenfrei für die Kommune wird der nun auch nicht werden. Zum Glück!! Wir haben eine Vorlage bekommen, mit der müssen wir nun leben. Lasst uns was halbwegs vernünftiges daraus machen. Ich bin nur mal auf die "neuen" Fahrzeuge der 4,75 to Klasse gespannt und... auf den Zeitpunkt, wo die 4,75 to auch nicht mehr reichen werden! Denn nach fast jeder "Interschutz" höre ich aus Düsseldorf ein leises Weinen und ein sanftes Kopf auf den Schreibtisch schlagen. Gruß vom Berg Jakob Dieser Beitrag ist meine ganz private Meinung und ist unter widrigsten Umständen, mit Hilfe einer Taschenlampe in das offene Ende eines Glasfaserkabels gemorst worden... Suche folgende Reservistenkrüge (Soldatenkrüge): 22. Inf.-Reg. Saargemünd / 5. Chevaulegers -Reg. Zweibrücken / 1. MG-Abteilung Landau / 23. Inf.-Reg. Germersheim / 2. Train-Bataillon Germersheim / 2. Pionierbataillon Germersheim / 23. Inf.-Reg. Kaiserslautern / 18. Inf.-Reg Kaiserslautern. | |||||
| |||||
|