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ThemaWer hat einen Brandschutzbedarfsplan ? war:Brandschutzbedarfsplan BF..14 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorHenn8ing8 R.8, Flensburg / Schleswig-Holstein567109
Datum29.06.2009 23:387746 x gelesen
Wer hat in seiner Gemeinde/Stadt einen Brandschutzbedarfsplan und was wird darin an Zielen definiert ?
Egal ob Stadt mit BF, FF oder BF und FF.

Mkg
Henning


NEU im Netz: www.spritzenhaus.info
Meine Wehr: www.feuerwehr-engelsby.de
Ob Fahrzeuge, ob Alarmierung..es lebe das "Flensburger Modell" ;) xD
Flensburg..gaaanz oben im Norden :D

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AutorPhil8ip 8P., Bretten / Baden-Württemberg567110
Datum29.06.2009 23:505714 x gelesen
Klar haben wir sowas. Feuerwehrbedarfsplan heisst das hier und darin erfolgt die Analyse der Leistungsfähigkeit, aus der dann klar wird, wo es Bedarf gibt gegebenenfalls die AAO anzupassen oder Investitionen in die Ausstattung zu tätigen.

Hier im Kreis ist es mittlerweile übrigens so, dass man keine Zuschüsse mehr bekommt, wenn man keinen Feuerwehrbedarfsplan vorlegt. Weil wo soll der Bedarf denn sonst herkommen?

Grüße,

Philip


Feuer und Flamme: www.feuerwehr-bretten.de

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AutorAndr8é S8., Essen / NRW567111
Datum29.06.2009 23:555481 x gelesen
Hallo Henning.

das sagt google.


Gruß
André


Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/ jetzt auch mit Blog

Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder!

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner im Rheinland / NRW physisch, Baden emotional567112
Datum29.06.2009 23:555768 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Philip PannierKlar haben wir sowas. Feuerwehrbedarfsplan heisst das hier und darin erfolgt die Analyse der Leistungsfähigkeit, aus der dann klar wird, wo es Bedarf gibt gegebenenfalls die AAO anzupassen oder Investitionen in die Ausstattung zu tätigen.

Und haben wir schon seit 15 (?) Jahren.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Für die Notlandung eines Airbus auf dem Hudson River in New York vor vier Wochen waren kanadische Gänse verantwortlich" (FOCUS Online, 13.02.2009)
Nicht auszudenken, wenn iranische Gänse verantwortlich gewesen wären...

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AutorPhil8ip 8P., Bretten / Baden-Württemberg567113
Datum30.06.2009 00:025577 x gelesen
Ja, lang halt. Gab´s schon vor meiner Zeit. Nannte man damals "Feuerwehrkonzept" und war nicht ganz so ausführlich wie es die Bürokratie heute will. Kann es dennoch sehr empfehlen. Man lernt seinen Laden dadurch sehr gut kennen und einzuschätzen. Bald ist die Revision fällig...

Grüße,

Philip


Feuer und Flamme: www.feuerwehr-bretten.de

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AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen567164
Datum30.06.2009 11:225569 x gelesen
Geschrieben von Christi@n Pannier
Und haben wir schon seit 15 (?) Jahren

Mist. Können wir nicht mithalten. Nur 14 Jahre.

Nannte man damals Brandschutzkonzept, erarbeitet von einer aus Stadtkommando und Verwaltung gebildeten "AG Brandschutz", die Risiken, Zahl und Art der Einsätze, tatsächliche Stärken der Ortswehren bei Alarmierungen zu verschiedenen Tageszeiten (FüKr, MA, AGT) usw. ermittelt hat (ja, damals schon, die ersten Arbeiten dazu begannen ca. 1990). Unter Berücksichtigung landesrechtlicher Vorgaben wurde dann ein Ausstattungssoll festgelegt bzw. auch ein Soll - Ist - Abgleich (Fahrzeuge, techn. Ausstattung, FME usw.) erstellt. Ergebnis war, dass die Risiken, ergehend u.a. aus Einwohnerzahl, Industrie und Gewerbe, Verkehrsinfrastruktur pp. so hoch eingeschätzt wurden, dass die Vorgaben der damaligen MindeststärkeVO nicht ausreichten und höhere Standards geschaffen bzw. bereits vorhandene festgeschrieben wurden.

Bsp.: etwa ein zusätzlicher Stützpunkt und Ausrüstung von zwei OF mit Grundausstattung nicht mit TSF, sondern LF.

Eine Ratsvorlage wurde erstellt und das Konzept wurde vom Rat der Stadt Peine verabschiedet. 1999 wurde auf Drängen der FF dazu übergegangen, dass statt TSF und LF 8 laut Sollliste von 1995 ab sofort nur noch TSF-W und LF 8/6 (jetzt 10/6) beschafft wurden.

Ausführliche Überarbeitung als BSBPl ist nunmehr angedacht, mein StBM ließ mal die (mir etwas hochtrabend erscheinende) Wortschöpfung AGENDA 2020 fallen, mit der die Aufstellung der FF Peine für die Jahre 2010 bis 2020 festgeschrieben werden soll.

Aber richtig liegt er damit, m.E. sollte man seine strategische Aufstellung wirklich ca. alle 10, spätestens 15 Jahre eingehender überprüfen, neben der ständigen "Qualitätskontrolle" im Tagesgeschäft.

Gruß, Sven


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen567166
Datum30.06.2009 11:305333 x gelesen
Geschrieben von Henning RolappWer hat in seiner Gemeinde/Stadt einen Brandschutzbedarfsplan und was wird darin an Zielen definiert ?

Ich hoffe, inzwischen jede Gemeinde in NRW...


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü567168
Datum30.06.2009 11:355172 x gelesen
Hallo,

hier mal ein Plan aus einer relativ ländlich geprägten Stadt:

FW Schramberg

Zumindest aus meiner Sicht gut gemacht, was mir allerdings mutig erscheint ist die (geplante) Fahrzeuglaufzeit von 25 Jahren...(ganz unten, Anlage 2)

Gruß Andi


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AutorEric8 P.8, Hohentengen a.H. / Baden Württemberg567178
Datum30.06.2009 12:005282 x gelesen
Geschrieben von Philip PannierBald ist die Revision fällig...

Alle wie viel Jahre sollte / muss der Bedarfsplan überarbeitet werden ? Gibts da auch wieder Länderichtlinien ? Wie siehts in BW aus ?

Danke. Gruß Eric


Das ist natürlich ausschließlich meine private und eigene Meinung !

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg567182
Datum30.06.2009 12:065377 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Eric Pesler

Wie siehts in BW aus ?

Einige Infos:

-> " Muster für die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans ".

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorEric8 P.8, Hohentengen a.H. / Baden Württemberg567185
Datum30.06.2009 12:265364 x gelesen
Wir haben ja schon einen erstellt. Dürfte aber auch schon ein paar Jährchen her sein.
Deswegen interessiert mich das " Haltbarkeitsdatum" eines solchen Planes.

Gruß Eric


Das ist natürlich ausschließlich meine private und eigene Meinung !

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AutorJörg8 O.8, Hauneck / Hessen567192
Datum30.06.2009 12:505248 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Eric PeslerDeswegen interessiert mich das " Haltbarkeitsdatum" eines solchen Planes.
Hessen hat das so gereglt:
Verordnung über die Organisation, Mindeststärke und Mindestausrüstung der
öffentlichen Feuerwehren (Feuerwehr-Organisationsverordnung - FwOVO)
§ 2 Bedarfs- und Entwicklungsplanung
(1) Die in Abstimmung mit den zuständigen Brandschutzaufsichtsbehörden zu erarbeitenden
Bedarfs- und Entwicklungspläne der Gemeinden beinhalten
1. eine Analyse der im Gemeindegebiet bestehenden Gefährdungsarten und Gefährdungsstufen
sowie eine Aufstellung über die personelle Stärke, die Verfügbarkeit, den Ausbildungsstand und
die Ausrüstung der Feuerwehr (Ist-Wert),
2. die Ermittlung der erforderlichen personellen Stärke, Verfügbarkeit, Ausbildung und Ausrüstung
der Feuerwehr auf der Grundlage der in der Anlage festgelegten Richtwerte für die Mindestausrüstung
der Feuerwehren unter Beachtung der festgestellten Gefährdungsarten und Gefährdungsstufen
sowie der Regelhilfsfrist des § 3 Abs. 2 des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz,
die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Soll-Wert),
3. eine Gegenüberstellung der vorhandenen und der erforderlichen personellen Stärke, Verfügbarkeit,
Ausbildung und Ausrüstung und bei vorliegenden Abweichungen eine Entwicklungsplanung
für die erforderliche Angleichung des Ist-Wertes an den Soll-Wert,
4. eine Personalprognose mit Vorschlägen zur Personalerhaltung und Personalgewinnung,
5. die Dokumentation bekannter Sicherheitsmängel.

(2) Die Bedarfs- und Entwicklungspläne sind alle fünf Jahre oder bei erheblichen Veränderungen
der örtlichen Verhältnisse in Abstimmung mit den zuständigen Brandschutzaufsichtsbehörden
fortzuschreiben.

Gruss Jörg


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AutorPhil8ip 8P., Bretten / Baden-Württemberg567204
Datum30.06.2009 13:065135 x gelesen
Alle fünf Jahre ist der Vorschlag. Wir fanden es sinnvoll (u.a. weils auch zuvor beim Feuerwehrkonzept schon so war), und haben das übernommen.


Feuer und Flamme: www.feuerwehr-bretten.de

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 567357
Datum30.06.2009 22:305189 x gelesen
Mahlzeit

mit der Revision des SBKG wurde auch der Brandschutzbedarf und Entwicklungsplan festgelegt.

Der umfasst die Einstufung in Risikoklassen, Definition der Schutzziele und so weiter..

Rechtsgrundlage

Für die FFVK wurde auch bereits ein Gutachten erstellt..

Was mich wunderte waren die Laufzeiten der Fahrzeuge.
In der Regel sollten die nämlich um die 25 Jahre laufen..


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Ich bin ein Freund der klaren Worte

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 29.06.2009 23:38 Henn7ing7 R.7, Flensburg
 29.06.2009 23:50 Phil7ip 7P., Bretten
 29.06.2009 23:55 Chri7sti7@n 7P., ein Badner im Rheinland
 30.06.2009 00:02 Phil7ip 7P., Bretten
 30.06.2009 12:00 ., Hohentengen a.H.
 30.06.2009 12:06 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 30.06.2009 12:26 ., Hohentengen a.H.
 30.06.2009 12:50 Jörg7 O.7, Hauneck
 30.06.2009 13:06 Phil7ip 7P., Bretten
 30.06.2009 11:22 Sven7 B.7, Peine
 29.06.2009 23:55 Andr7é S7., Essen
 30.06.2009 11:30 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 30.06.2009 11:35 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
 30.06.2009 22:30 Flor7ian7 B.7, Völklingen
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