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ThemaGebühren für Fehleinsätze (war: Rauch erzeugen im Wald)13 Beträge
RubrikSonstiges
 
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW565465
Datum22.06.2009 20:375736 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von Sebastian KahlDieses ergibt sich i.d.R. aus der Gebührenordnung für die Feuerwehr der jeweiligen Gemeinde. zu über 90% ist dort der Passus enthalten, dass Fehlarlame von dem Verursacher zu tragen sind.

in welchen Bundesländern ist das denn so möglich?

Für NRW sehe ich (abgesehen von den Betreibern von BMA) keine Rechtsgrundlage dafür.

Gruß,
Henning


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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen565466
Datum22.06.2009 20:394094 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Henning Koch
Für NRW sehe ich (abgesehen von den Betreibern von BMA) keine Rechtsgrundlage dafür.
Das gilt für Sachsen ebenso!


mkg hwk

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AutorSeba8sti8an 8K., Visselhövede / NDS565471
Datum22.06.2009 20:544029 x gelesen
Ich habe hier einige Gebührenordnungen liegen (aus NDS und Bremen), denen ich dieses so entnehme.

Zumindest wenn man sich darüber einig ist, dass es als grob fahrlässig angesehen werden kann, große Nebel- oder Ruchmengen zu erzeugen, welche von Außenstehenden sicherlich als Begleiterscheinung eines Feuers interpretiert werden. Die aus diesem Verhalten resultierende Alarmierung der Feuerwehr durch einen Dritten dürfte damit Gebührenbewährt sein.

Und da auch die Komunen immer weniger zu verschenken haben, wird die Wahrscheinlichkeit der Berechnung eines solchen Einsatzes immer größer.


Ich möchte betonen, dass ich hier ausschließlich meine eigene Meinung vertrete!
Und wie jedem Anderen, unterlaufen auch mir Fehler.
Dieses bitte ich zu berücksichtigen. DANKE

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AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen565472
Datum22.06.2009 20:593991 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Sebastian KahlIch habe hier einige Gebührenordnungen liegen (aus NDS und Bremen), denen ich dieses so entnehme.

Link zum Wortlaut?

Gruß,
Thorben


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AutorSeba8sti8an 8K., Visselhövede / NDS565475
Datum22.06.2009 21:103948 x gelesen
Für Bremen wäre das z. B. Feuerwehr- Bremen

Für alle anderen Gemeinden bitte infach Googl´n. Das sind nämlich wirklich viele.

Suche nach -> Gebührenordnung, Feuerwehr, *Gemeinde*

Viel Spaß beim lesen ;o)

Gruß, Sebastian


Ich möchte betonen, dass ich hier ausschließlich meine eigene Meinung vertrete!
Und wie jedem Anderen, unterlaufen auch mir Fehler.
Dieses bitte ich zu berücksichtigen. DANKE

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AutorRand8y T8., Münster / NRW565499
Datum23.06.2009 00:574025 x gelesen
Hm, aufgrund der Formulierung der Gebührenordnung bei uns würde ich das aber auch so deuten:

Gebührenordung Feuerwehr Münster


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AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen565501
Datum23.06.2009 01:333798 x gelesen
Morgen,

Geschrieben von Randy TaylorHm, aufgrund der Formulierung der Gebührenordnung bei uns würde ich das aber auch so deuten:

Gebührenordung Feuerwehr Münster


aufgrund welcher Stelle?


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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AutorSeba8sti8an 8K., Visselhövede / NDS565510
Datum23.06.2009 08:483723 x gelesen
In der Tat sehe ich bei der Gebührenordnung "Münster" auch keinen Hinweis darauf.


Ich möchte betonen, dass ich hier ausschließlich meine eigene Meinung vertrete!
Und wie jedem Anderen, unterlaufen auch mir Fehler.
Dieses bitte ich zu berücksichtigen. DANKE

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AutorJan 8P., Arnsberg / NRW565521
Datum23.06.2009 09:153760 x gelesen
In unserer Gebührensatzung Klick wird in §2 (1) auf den §41 (2) im FSHG NRW verwiesen

Dort steht:

(2) Die Gemeinden können Ersatz der ihnen durch Einsätze entstandenen Kosten verlangen

1. von dem Verursacher, wenn er die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich herbeigeführt hat,

2. von dem Betreiber von Anlagen oder Einrichtungen gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 im Rahmen ihrer Gefährdungshaftung nach sonstigen Vorschriften,

3. von dem Fahrzeughalter, wenn die Gefahr oder der Schaden beim Betrieb von Kraft-, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeugen entstanden ist, sowie von dem Ersatzpflichtigen in sonstigen Fällen der Gefährdungshaftung,

4. von dem Transportunternehmer, Eigentümer, Besitzer oder sonstigen Nutzungsberechtigten, wenn die Gefahr oder der Schaden bei der Beförderung von brennbaren Flüssigkeiten im Sinne der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF) vom 13. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1937) in der jeweils geltenden Fassung oder von besonders feuergefährlichen Stoffen oder gefährlichen Gütern im Sinne der Gefahrgutverordnung Straße (GGVS) vom 12. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1886) in der jeweils geltenden Fassung oder § 19 g Abs. 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 12. November 1996 (BGBl. I S. 1695) in der jeweils geltenden Fassung entstanden ist,

5. von dem Eigentümer, Besitzer oder sonstigen Nutzungsberechtigten, wenn die Gefahr oder der Schaden beim sonstigen Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten oder besonders feuergefährlichen Stoffen oder gefährlichen Gütern gemäß Nummer 4 entstanden ist, soweit es sich nicht um Brände handelt,

6. vom Eigentümer, Besitzer oder sonstigen Nutzungsberechtigten einer Brandmeldeanlage ausser in Fällen nach Nummer 7, wenn der Einsatz Folge einer nicht bestimmungsgemäßen oder mißbräuchlichen Auslösung war,

7. von einem Sicherheitsdienst, wenn dessen Mitarbeiter eine Brandmeldung ohne eine für den Einsatz der Feuerwehr erforderliche Prüfung weitergeleitet hat.

8. von demjenigen, der vorsätzlich grundlos die Feuerwehr alarmiert.


Sind damit nicht auch Fehlarlarme abgedeckt (insbesondere unter (1) "Herbeiführen einer Gefahr") ?


Dieser Post gibt nur meine ganz private Meinung wieder und steht in keinem Zusammenhang mit irgendwelchen Organisationen, Institutionen, Firmen o.ä.

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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz565538
Datum23.06.2009 10:113661 x gelesen
Geschrieben von Jan PaterSind damit nicht auch Fehlarlarme abgedeckt (insbesondere unter (1) "Herbeiführen einer Gefahr") ?
Nein, Voraussetzung für (1) ist, dass eine Gefahr oder ein Schaden bestanden hat
Grüße
Stefan


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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AutorJan 8P., Arnsberg / NRW565683
Datum23.06.2009 16:423650 x gelesen
Wäre das nicht in diesem Fall mit dem künstlich Rauch gegeben gewesen?


Dieser Post gibt nur meine ganz private Meinung wieder und steht in keinem Zusammenhang mit irgendwelchen Organisationen, Institutionen, Firmen o.ä.

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen565684
Datum23.06.2009 16:453639 x gelesen
Geschrieben von Jan Pater Wäre das nicht in diesem Fall mit dem künstlich Rauch gegeben gewesen?

Was ist daran so gefährlich?

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorSeba8sti8an 8K., Visselhövede / NDS565706
Datum23.06.2009 17:583581 x gelesen
Geschrieben von Jan Pater
Wäre das nicht in diesem Fall mit dem künstlich Rauch gegeben gewesen?


Was ist daran so gefährlich?


Sehe ich erstmal auch so.

Allerdings könnte eine Gemeinde ja argumentieren, dass das "Vortäuschen" einer Gefahrensituation dem Herbeiführen einer tatsächlichen Gefahrensituation gleich kommt.

Für den Alarmierenden ist der Unterschied nicht zu erkennen. Und der Einsatz erfolgte auf Grund dieser Täuschung.

Könnte für den verursacher eng werden.

Ich aber kein Jurist... Also ist die Annahme rein spekulativ!


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Dieses bitte ich zu berücksichtigen. DANKE

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xxx

 22.06.2009 09:09 Seba7sti7an 7K., Visselhövede Rauch erzeugen im Wald
 22.06.2009 20:37 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 22.06.2009 20:39 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
 22.06.2009 20:54 Seba7sti7an 7K., Visselhövede
 22.06.2009 20:59 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
 22.06.2009 21:10 Seba7sti7an 7K., Visselhövede
 23.06.2009 00:57 Rand7y T7., Münster
 23.06.2009 01:33 Math7ias7 Z.7, Offenbach
 23.06.2009 08:48 Seba7sti7an 7K., Visselhövede
 23.06.2009 09:15 Jan 7P., Arnsberg
 23.06.2009 10:11 Stef7an 7J., Birlenbach
 23.06.2009 16:42 Jan 7P., Arnsberg
 23.06.2009 16:45 ., Bad Hersfeld
 23.06.2009 17:58 Seba7sti7an 7K., Visselhövede
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