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Thema | Ausstellungsverbot und Rückruf von Feuerwehrstiefeln - war: 2. Unters. | 17 Beträge | |||
Rubrik | pers. Ausrüstung | ||||
Infos: | |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 559594 | |||
Datum | 21.05.2009 13:04 | 12458 x gelesen | |||
hallo, Schritt für Schritt ( = Urteil für Urteil ) wird die Rechtslage in Sachen Feuerwehrstiefel klarer. Bei der Gerichtsverhandlung im März wurde eine mögliche Rückrufaktion angesprochen. Jetzt wurden weitere Details dazu in der Begründung zum Beschuss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 18. Mai 2009 bekannt: Außerdem gab sie der Firma auf, die seit Januar 2003 in den Verkehr gebrachten Feuerwehrstiefel zurückzurufen und zu beseitigen. Dazu muss sie die Käufer, Benutzer und Zwischenhändler schriftlich über die gravierenden Sicherheitsmängel der Stiefel und die damit verbundenen Gefahren informieren. Eine entsprechende Bekanntmachung ist in den Verkaufsräumen der Firma anzubringen. Die Bezirksregierung hat angeordnet, dass diese Verfügung sofort vollzogen werden kann. Einen Eilantrag dagegen hat die 3. Kammer abgelehnt.Quelle: Pressemitteliung des VG Aachen Wenn dieses Urteil rechtskräftig wird muss die Firma Hanrath woh sehr viele Stiefel zurückrufen und das dafür auch wohl das Geld zurückerstatten. Ob das diese Firma wirtschaftlich auch durchhalten kann steht meiner Ansicht nach in den Sternen. Bei der letzten Gerichtsverhandlung im März wurde schon eine mögliche Insolvenz angesprochen. MkG Jürgen Mayer Neu: ![]() | |||||
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Autor | Step8han8ie 8G., Untergruppenbach / Baden Württemberg | 559598 | |||
Datum | 21.05.2009 14:03 | 9374 x gelesen | |||
Hallo, tja, die werden jedenfalls bestraft. Vielleicht bewirkt dies auch was gutes. Nachahmer wissen jedenfalls was ihnen blüht wenn sie mit anderer Leute Leben spielt. Mal sehen was noch kommt. Steffie Alles was geschrieben steht ist mein eigener Gedankensprung | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 559603 | |||
Datum | 21.05.2009 14:19 | 9305 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Stephanie Göttert
in den Verwaltungsgerichtsverfahren wird niemand bestraft. Da geht es um die Annordnung Unterlassungen bzw. von "Aktionen" die man dann durchführen muss. Hier z.B. um die Untersagung des Invehrkehrbringens von Stiefeln und um die Veröffentlichung von Informationen und um die Durchführung einer Rückrufaktion. Strafen gibts z.B. beim Amtsgericht. MkG Jürgen Mayer Neu: ![]() | |||||
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Autor | Step8han8ie 8G., Untergruppenbach / Baden Württemberg | 559604 | |||
Datum | 21.05.2009 14:22 | 9181 x gelesen | |||
Hallo, meinte auch im übertragenem Sinn. Für mich wäre es jedenfalls eine Strafe, wenn man mir eine solche Anordnung übergibt. Die ruinieren sich ja damit. Was nicht heißen soll, dass ich jetzt Mitleid mit der Firma habe. Gruss Steffie Alles was geschrieben steht ist mein eigener Gedankensprung | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 559615 | |||
Datum | 21.05.2009 14:59 | 9349 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yerEine entsprechende Bekanntmachung ist in den Verkaufsräumen der Firma anzubringen. Die Bezirksregierung hat angeordnet, dass diese Verfügung sofort vollzogen werden kann. Fallen da auch Verkaufsstände auf Messen drunter ? Wenn ja, wie war das auf der letzten Messe in Holland ? Weiß jemand ob Hanrath dort war, bzw. wie der Stand aussah ? mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Jörg8-Mi8cha8el 8H., Essen / NRW | 559627 | |||
Datum | 21.05.2009 15:53 | 9212 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Michael Roleff--- Fallen da auch Verkaufsstände auf Messen drunter ? In jedem Fall, so denke ich, wird die Verfügung eines deutschen VG ohnehin nur für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland Gültigkeit haben. Alle von mir hier im Forum verfassten Beiträge geben ausschließlich meine persönliche Meinung, bzw. Interpretation zu den besprochenen Sachverhalten wieder und sind kein offizielles Statement meiner Dienststelle. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 559635 | |||
Datum | 21.05.2009 16:33 | 9276 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Jörg-Michael Holz In jedem Fall, so denke ich, wird die Verfügung eines deutschen VG ohnehin nur für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland Gültigkeit haben. Die Verfügungen der Bezirksregierung in Sachen der Stiefel gelten in der gesamten Europäische Union. Da die 1. Untersagungsverfügung schon seit letztem Jahr rechtskräftig ist gilt dese auch in den Niederlanden. Ab wann die 2. Untersagungsverfügung dann auch EU-weit rechtskräftig sein wird kann ich jetzt nicht sagen. Das Urteil vom März 09 ist ja noch nicht rechtskräftig. Ob die Beschlüsse die in den Eilverfahren gefällt wurden nun auch Auswirkungen ausserhalb Deutschlands haben muss ein Verwaltungsjurist erklären. MkG Jürgen Mayer Neu: ![]() | |||||
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Autor | Clau8s K8., Wetzlar / Hessen | 559679 | |||
Datum | 22.05.2009 09:35 | 8817 x gelesen | |||
In 3 Wochen: Bundeskongress Rettungsdienst Gruß, Claus Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 560718 | |||
Datum | 28.05.2009 11:22 | 8951 x gelesen | |||
Hallo, inzwischen wurde nun das aktuelle Urteile des VG Aachens in Sachen Hanrath-Feuerwehrstiefel veröffentlicht: ![]() Aus dem Urteil kann man interessante Details zu weiteren Ordnungsverfügungen der Bezirksregierung Köln entnehmen: Es finden sich darin also insbesondere für die Käufer die nun auf "unbrauchbaren" Feuerwehrstiefel sitzen interessante Infos für die weitere Vorgehensweise um diese mangelhaften Feuerwehrstiefel zurückzugeben. MkG Jürgen Mayer Neu: ![]() | |||||
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Autor | Nikl8as 8R., Niederburg / RLP | 562251 | |||
Datum | 05.06.2009 15:06 | 8516 x gelesen | |||
Wie Verhält sich das bei einem von der Firma geschicktem Zertifikat mit dem Rückruf der Stiefel?? Die Stiefel sind von 2007 Gruß Niklas | |||||
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Autor | Step8han8ie 8G., Untergruppenbach / Baden Württemberg | 562287 | |||
Datum | 05.06.2009 16:01 | 8539 x gelesen | |||
Hallo Niklas, wenn Du Dir mal die Mühe gemacht hättesr, zu diesem Thema alles Threads zu lesen und vor allem auch das aktuelle Urteil, hättest Du bemerkt, dass ALLE Stiefel der Firma ab 2003 egal ob mit oder ohne Zertifikat zurückgenommen werden müssen. D.h. die Firma muss auch Stiefel zurückrufen, welchen sie auch ein Zertifikat ausgestellt haben. Es kann nicht gewährleistet werden, dass die Stiefel des Zertifikats würdig sind, da keine Qualitätskontrollen durchgeführt wurden. Gruss Steffie Alles was geschrieben steht ist mein eigener Gedankensprung | |||||
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Autor | Nikl8as 8R., Niederburg / RLP | 562290 | |||
Datum | 05.06.2009 16:05 | 8205 x gelesen | |||
Habe mir das schon alles durchgelesen wollte da nur noch mal sicher gehen. Danke für die Antwort. MFG Niklas | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 562303 | |||
Datum | 05.06.2009 16:34 | 8449 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Stephanie Göttert wenn Du Dir mal die Mühe gemacht hättesr, zu diesem Thema alles Threads zu lesen und vor allem auch das aktuelle Urteil, hättest Du bemerkt, dass ALLE Stiefel der Firma ab 2003 egal ob mit oder ohne Zertifikat zurückgenommen werden müssen. D.h. die Firma muss auch Stiefel zurückrufen, welchen sie auch ein Zertifikat ausgestellt haben. Es kann nicht gewährleistet werden, dass die Stiefel des Zertifikats würdig sind, da keine Qualitätskontrollen durchgeführt wurden. Aber vorher muss die entsprechende Verfügung rechtskräftig werden. Und das ist jetzt noch nicht der Fall. Die Sache hängt ja noch in den Mühlen der Justiz. MkG Jürgen Mayer Neu: ![]() | |||||
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Autor | Jörg8 R.8, Steppach / Bayern | 562347 | |||
Datum | 05.06.2009 20:29 | 8296 x gelesen | |||
Hallo Jürgen aus deiner ja leider reichlichen Justizerfahren heraus, wie lange meinst du dauert es noch mit zur Rechtskräftigkeit der Urteile? Gruß Jörg | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 562348 | |||
Datum | 05.06.2009 20:34 | 8178 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Jörg Raber aus deiner ja leider reichlichen Justizerfahren heraus, wie lange meinst du dauert es noch mit zur Rechtskräftigkeit der Urteile? keine Ahnung :-( meine hellseherischen Fähigkeiten sind diesbezüglich sehr beschränkt. MkG Jürgen Mayer Neu: ![]() | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 564120 | |||
Datum | 15.06.2009 17:05 | 8439 x gelesen | |||
hallo, Nun hat auch die Unfallkasse RLP einen neuen Newsletter zu den Hanrath-Stiefel herausgegeben. Darin wird nun auch Bezug auf die angeordnete Kundeninformation und die Rückrufaktionen genommen: ![]() MkG Jürgen Mayer Neu: ![]() | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 564215 | |||
Datum | 16.06.2009 09:50 | 8198 x gelesen | |||
Besonders interessant an diesem Newsletter: Das genrelle Verwendungsverbot für Hanrath Feuerwehrstiefel ab 1. Januar 2003. Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz geht damit aufgrund der aktuellen Urteile weit über die bisherigen Empfehlungen der DGUV hinaus. Es ist nach Rücksprache mit der UKRLP und der DGUV zu erwarten, das dieses Verwendungsverbot von der DGUV und den anderen Unfallkassen übernommen und auch auf die Hilfsorganisationen ausgedehnt wird. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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