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ThemaAusrüstung, war: Ausbildung in WGA und RDA wo zwingend vorgeschrieben?33 Beträge
RubrikAusbildung
 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW563108
Datum10.06.2009 09:2211122 x gelesen
Geschrieben von Markus WeberAnmeldeformular der FF Aalen (.doc, 39kB):

Klick!


Erstaunlich - noch mehr, dass anscheinend sogar auf Überhosen ganz verzichtet werden kann (wenn auch "mit mitleidigem" Blick).

Bisher waren sich in allen mit mir/uns geführten Diskussionen alle (Betreiber von Brandübungsanlagen) einig, dass gewisse Mindeststandards an die PSA zu stellen sind, die den Forderungen, wie sie jetzt auch die vfdb in ihrer Mustergefährdungsbeurteilung stellt bzw. auch in der UVV-Feuerwehren genannt sind, seit Jahren entsprechen!

Wie sind die Regelungen nun in "echt"?


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW563115
Datum10.06.2009 09:459029 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoBisher waren sich in allen mit mir/uns geführten Diskussionen alle (Betreiber von Brandübungsanlagen) einig, dass gewisse Mindeststandards an die PSA zu stellen sind, die den Forderungen, wie sie jetzt auch die vfdb in ihrer Mustergefährdungsbeurteilung stellt bzw. auch in der UVV-Feuerwehren genannt sind, seit Jahren entsprechen!

Der Ausbildungsleiter einer Feuerwehr aus dem südwestdeutschen Raum hat mir direkt eine PM geschickt, dass in ihrer nicht-kommerziell betriebenen Anlage ausschließlich "komplette PSA wie Überjacke, Überhose, Flammschutzhaube, etc." zu tragen wäre und alles andere nicht zugelassen würde.


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMark8us 8H., Auerbach / Bayern563127
Datum10.06.2009 11:078811 x gelesen
feststoffbefeuerte WGA Landkreis AS: Überjacke und Flammschutzhaube sind zu tragen, Überhose ist nicht erforderlich. Da dieses Jahr endlich der Großteil der AGT im Landkreis mit Überhosen ausgerüstet wurde, bleibt abzuwarten, ob sich daran etwas ändert.
Ob es bezüglich der Handschuhe Vorgaben gibt, ist mir spontan nicht bekannt.

feststoffbefeuerte RDA Landkreis ABI: ohne komplette PSA darf niemand in den FO-Container. Überjacke, Überhose, Flammschutzhaube, geeignete Handschuhe, Stiefel und Helm sind Voraussetzung für die Teilnahme und die Ausbilder kontrollieren jeden Kameraden vor Betreten des Containers


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AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin563128
Datum10.06.2009 11:088644 x gelesen
Geschrieben von Markus HeldÜberhose ist nicht erforderlich. Klasse...


Gruß
Oliver Steinbeck

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW563129
Datum10.06.2009 11:438882 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoWie sind die Regelungen nun in "echt"?

weitere PM von einem Übungsteilnehmer einer Fw aus Bayern:

"Wir hatten im Jahr 2008 einen gasbetriebenen RDA vor Ort. Es waren alle ohne Überhosen drin. Die Zahl der kleinen Brandwunden spricht für sich."


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin563131
Datum10.06.2009 11:558770 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoDie Zahl der kleinen Brandwunden spricht für sich.Wie rechtfertigt man das?


Gruß
Oliver Steinbeck

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen563132
Datum10.06.2009 12:058806 x gelesen
Geschrieben von Oliver SteinbeckWie rechtfertigt man das?

Lieber 10 mal unter kontrillierten Bedingungen den Nacken rot als einmal Hautverpflanzungen unter Realbedingungen.


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen563133
Datum10.06.2009 12:108650 x gelesen
Geschrieben von Andreas Bräutigam
Lieber 10 mal unter kontrillierten Bedingungen den Nacken rot als einmal Hautverpflanzungen unter Realbedingungen.
Tja, schade nur daß hier "Lernen durch Schmerz" scheinbar nicht fruchtet und man sich auch mit 10x rotem Nacken nicht vor den den Realbedingungen drücken kann bzw. es da dann u.U. auch nicht mit Hauttransplantationen getan ist, sondern hinterher vielleicht auch der Sarg zu Grabe getragen werden muß....


Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

****************************************************************************
Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin563134
Datum10.06.2009 12:108647 x gelesen
Geschrieben von Andreas BräutigamLieber 10 mal unter kontrillierten Bedingungen den Nacken rot als einmal Hautverpflanzungen unter Realbedingungen.Klar.
Könnte man beides mit vernünftiger PSA umgehen.


Gruß
Oliver Steinbeck

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AutorFlor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern563135
Datum10.06.2009 12:128579 x gelesen
Hallo.

Aus meiner Erfahrung kann ich nur sagen, dass in den Containern in denen ich war, auch Leute ohne Überhose durften. Wir haben Überhosen und verwenden diese auch und ich bin froh darüber, wenn ich es mit meinem Durchgang im Brandhaus noch ohne Überhose vergleiche.

MFG Flo


Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein.

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen563136
Datum10.06.2009 12:178834 x gelesen
Geschrieben von Oliver SteinbeckKönnte man beides mit vernünftiger PSA umgehen.

Nein, könnte man nicht, nur verringern. Denn genau DIE haben wir (und trotzdem schon mal rote Haut), und auch mit der ist es in .de schon zu schweren Unfällen gekommen. Manchmal ist die Welt halt nicht schwarz-weiß.


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin563139
Datum10.06.2009 12:268536 x gelesen
Könnte - nicht kann!


Gruß
Oliver Steinbeck

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen563143
Datum10.06.2009 12:318603 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Oliver SteinbeckWie rechtfertigt man das?

wahrscheinlich gar nicht. Man schompft darauf, dass die Anlage unrealistisch heiß gefahren wurde und beschränkt sich zukünftig wieder aufs ungefährliche Hofballett :-P

MfG

Ingo


--


"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

-
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW563173
Datum10.06.2009 15:018546 x gelesen
Geschrieben von Andreas BräutigamNein, könnte man nicht, nur verringern. Denn genau DIE haben wir (und trotzdem schon mal rote Haut), und auch mit der ist es in .de schon zu schweren Unfällen gekommen. Manchmal ist die Welt halt nicht schwarz-weiß.

Seit Einführung der neuen PSA haben wir m.W. KEINEN einzige schwerere Verletzung von Kollegen (abgesehen von Hautrötungen) gehabt, obwohl es MEHRERE Fälle von Durchzündungen o.ä. gegeben hat.
KEINE davon wäre m.E. - weil vorher schlicht nicht zu erkennen - mit der alten Kleidung gleich glimpflich abgelaufen!

Dass man nebenbei auch noch einen höheren mechanischen Schutz hat, dafür bedanken sich die Kollegen, die sich bei einem abgeschnittenen Rückzugsweg über Glasscherben der zerstörten Scheibe in die DLK retten konnten.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz563182
Datum10.06.2009 15:428521 x gelesen
Geschrieben von Andreas BräutigamNein, könnte man nicht, nur verringern. Denn genau DIE haben wir (und trotzdem schon mal rote Haut), und auch mit der ist es in .de schon zu schweren Unfällen gekommen. Manchmal ist die Welt halt nicht schwarz-weiß.

Beim "sanften Roll-Over" in einer RDA sollte es mit EN469 Kleidung zu keinen Verletzungen kommen, die über vereinzelte, kleinflächige Verbrennungen ersten Grades hinaus gehen.

Sicherlich ist richtig: Wenn man in einer richtigen Rauchgasdurchzündung mitten drinnen war oder in einem Raum während eines Flammenübersprunges wird man auch mit guter EN469-Kleidung schwere Verletzungen davon tragen.

Jemand anderes hat hier sicherlich die entsprechende Passage in der Norm im Kopf.
Denn dort ist IIRC festgelegt wieviel Prozent der Körperoberfläche nach der "Normbeflammung" zweit und drittgradig verbrannt sein darf.


Manuel


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AutorStef8fen8 H8., Bad Vilbel / Hessen563194
Datum10.06.2009 16:478637 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoWie sind die Regelungen nun in "echt"?

Ich war in Dortmund bei der DMT, dort Durchgang nur mit Überbekleidung Hupf 1 und 4b oder gleichwertig! Kleidung wird durch Ausbilder kontrolliert, wir hatten Kollegen dabei, die mit der alten "Hessenhose" angereist waren, diese durften nur mit Unterbekleidung in den Durchgang. Auf meine Frage ob er auch schon Wärmefensterverfechter dahatte bekam ich als Antwort: Noch nicht, ich freue mich aber schon auf die, die es ohne Überbekleidung versuchen wollen;-)


Grüße, der Steffen!

Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang
kein Brand ausgebrochen ist, beweist nicht, dass insofern keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen lediglich einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.
(OVG NRW)

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AutorMich8ael8 K.8, Waldachtal / BaWü563198
Datum10.06.2009 17:338561 x gelesen
Auch wenn alle ohne Überhose in den Container gehen werde ich mich hüten keine anzuziehen.
Es geht ja schließlich um die eigene Sicherheit.

Aber wir hatten auch einen langen weg dieses denken an unsere AGT zu bringen.
Die neu beschafften Überhosen hingen im Spint, ist ja schlißlich zu warm im Sommer die zu tragen.

Mittlerweile muss ich sagen werden in unserer Feuerwehr zu Übung und Einsatz generell von den AGT die Überhose und Überjacke getragen.

Bei offensichtlicher Ölspur oder sonstigem "Kram" natürlich nicht !


MkG

Michael Krüger
Feuerwehr Waldachtal
www.feuerwehr-waldachtal.de

Meine persönliche Meinung ....

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AutorStef8an 8F., Stuttgart / B-W563222
Datum10.06.2009 21:538475 x gelesen
Realbrandausbildung ist eine tolle und notwendige Sache. Allerdings sollte diese mit der entsprechenden Schutzkleidung betrieben werden. Zudem sollte die Ausbildung/ Qualität der Ausbilder einheitlich festgeschrieben werden. Auch verschiedenen Sicherheitseinrichtungen sollten eingebaut werden. Oft bedienen "Ausbilder" diese Anlagen die sich meiner Meinung nach nicht ganz sicher sind was Sie tun.
Kann es sein, dass bei den Bildern oben von der FW Altensteig ein Eimer an einem Stiel, gefüllt mit flüssigen Brandbeschleunigern in die Flammen geschüttete wird.
Oder ist das eien neue Löschtechnik...lol

Eine Feuerwehr die Heissausbildung betreiben möchte ,das Geld aber für einen ( zB Überhosenpool) nicht hat oder investieren will versteh ich nicht. Da stellt sich wieder die Frage nach der Henne und dem Ei...

cheers

Stefan


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner im Rheinland / NRW physisch, Baden emotional563229
Datum10.06.2009 22:368430 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Manuel SchmidtSicherlich ist richtig: Wenn man in einer richtigen Rauchgasdurchzündung mitten drinnen war oder in einem Raum während eines Flammenübersprunges wird man auch mit guter EN469-Kleidung schwere Verletzungen davon tragen.

Die Frage ist, wie man "schwere Verletzung" definiert. Auch wenn alle Tests nach EN 469 unter definierten Laborbedingungen stattfinden und nicht 1:1 auf die Realität übertragbar sind, so halte ich doch bei einer guten Schutzkleidung nach EN 469 Lst. 2 - auch bei einer richtigen Rauchgasdurchzündung - geringe, evt. mittelschwere, Verletzungen für realistisch.

Geschrieben von Manuel SchmidtJemand anderes hat hier sicherlich die entsprechende Passage in der Norm im Kopf.
Denn dort ist IIRC festgelegt wieviel Prozent der Körperoberfläche nach der "Normbeflammung" zweit und drittgradig verbrannt sein darf.


Nein, ist in der Norm nicht definiert.
Die HuPF nennt eine maximale Anzahl an Sensoren, das ist m.E. problematisch, weil sie sich ausschließlich auf die DuPont-Puppe bezieht und nicht auf andere Manikins (z.B. RALPH, SOPHIE, EMPA etc.) nach ISO 13506.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Für die Notlandung eines Airbus auf dem Hudson River in New York vor vier Wochen waren kanadische Gänse verantwortlich" (FOCUS Online, 13.02.2009)
Nicht auszudenken, wenn iranische Gänse verantwortlich gewesen wären...

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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW563230
Datum10.06.2009 22:438538 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Stefan FeuchtKann es sein, dass bei den Bildern oben von der FW Altensteig ein Eimer an einem Stiel, gefüllt mit flüssigen Brandbeschleunigern in die Flammen geschüttete wird.

Oh ha, meine Lieblingsanlage :-(.
Ich hörte mal, dass es sich um Leinöl handelt!! Warum man das braucht, hab ich bis heute nicht verstanden. Bin ich wohl zu doof zu...


Gruß,
Christian Rieke

***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen563248
Datum11.06.2009 09:288414 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Steffen Haaswir hatten Kollegen dabei, die mit der alten "Hessenhose" angereist waren, diese durften nur mit Unterbekleidung in den Durchgang.

das steht auch so in der Gebrauchsanleitung des "Hessen-Anzuges"...


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorMich8ael8 K.8, Waldachtal / BaWü563274
Datum11.06.2009 11:468409 x gelesen
Hallo Christian,

darüber haben wir uns ja bei unserem Besuch bei Erhatec drüber unterhalten ....
Wir waren die Bekannten von Andi ... :-)

Es gibt hier im Forum ja auch schon einen Beitrag zu dem Thema, welches ich hier nicht weiter aufrollen will !


MkG

Michael Krüger
Feuerwehr Waldachtal
www.feuerwehr-waldachtal.de

Meine persönliche Meinung ....

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AutorMaik8 M.8, Großschönau / Sachsen563548
Datum12.06.2009 12:518384 x gelesen
Laut dieser Betriebsanweisung, klick den Download, ist die vollständige Schutzausrüstung zu tragen. Man beachte ebenfalls die Gefahren.
In der SächsFwVo §7 Abs.1 (Anlage 3) ist die Überjacke, Überhose Typ B in Verbindung mit weitern Schutzkleidungsteilen zu tragen. (Gefahrenbereich einer möglichen Stichflammenbildung)
Dies zählt nicht nur für den Einsatz, sondern auch für Ausbildungen (heiß). Also erübrigt sich meiner Meinung nach die Frage, ob man Überhosen weglassen kann.


Diese Worte, sind meine Meinung und mein Standpunkt.

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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen563747
Datum13.06.2009 12:018418 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Maik Müllervollständige Schutzausrüstung
Was ist denn vollständige Schutzausrüstung? M. E. ist die Formulierung ungünstig gewählt, da viel zu unspezifisch.

Weiterhin kann ein Hollandtuch im Regelfall nicht die Feuerschutzhaube ersetzen, sondern lediglich ergänzen.

In der SächsFwVo §7 Abs.1 (Anlage 3) ist die Überjacke, Überhose Typ B in Verbindung mit weitern Schutzkleidungsteilen zu tragen. (Gefahrenbereich einer möglichen Stichflammenbildung)
Der Ansatz ist (war) zwar ganz gut, aber wird damit faktisch untersagt, PSA nach EN 469 zu beschaffen. Weiterhin wurde die Feuerschutzhaube in der Auflistung vergessen/weggelassen/wie auch immer... Wann ist eigentlich die Überarbeitung der Verordnung abgeschlossen?


Dies zählt nicht nur für den Einsatz, sondern auch für Ausbildungen (heiß). Also erübrigt sich meiner Meinung nach die Frage, ob man Überhosen weglassen kann.
Wenn ich mich recht erinnere, konnte man anfangs den gasbefeuerten Container an der LFS Sachsen auch ohne Überhose besuchen. Mittlerweise ist sie allerdings Pflicht.


MkG Sascha

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AutorMaik8 M.8, Großschönau / Sachsen563771
Datum13.06.2009 14:518185 x gelesen
Geschrieben von ---Sascha Tröger---
Der Ansatz ist (war) zwar ganz gut, aber wird damit faktisch untersagt, PSA nach EN 469 zu beschaffen. Weiterhin wurde die Feuerschutzhaube in der Auflistung vergessen/weggelassen/wie auch immer...

Da könnte man damit etwas schlauer werden. Link Wobei ich die Feuerschutzhaube zu weiteren Schutzkleidungsteilen zähle.
Mit dem Hollandtuch sehe ich die Sache genau wie du.

Gruß Maik


Diese Worte, sind meine Meinung und mein Standpunkt.

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner im Rheinland / NRW physisch, Baden emotional563776
Datum13.06.2009 15:098276 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Sascha TrögerDer Ansatz ist (war) zwar ganz gut, aber wird damit faktisch untersagt, PSA nach EN 469 zu beschaffen.

Auch in Sachsen kann Schutzkleidung nach EN 469 beschafft werden und wird es auch.


MkG,
Christi@n

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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen563783
Datum13.06.2009 15:478213 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Christi@n PannierAuch in Sachsen kann Schutzkleidung nach EN 469 beschafft werden und wird es auch.
Logisch - HuPF 1+4 erfüllt EN 469. Ich hätte das anders formulieren sollen: PSA, die EN 469 entspricht aber nicht HuPF 1+4. Wenn man sich an die Verordnung hält, geht das nicht. Die Frage ist, ob man sich an die Verordnung halten muss...


MkG Sascha

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner im Rheinland / NRW physisch, Baden emotional563785
Datum13.06.2009 15:548353 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Sascha TrögerLogisch - HuPF 1+4 erfüllt EN 469. Ich hätte das anders formulieren sollen: PSA, die EN 469 entspricht aber nicht HuPF 1+4. Wenn man sich an die Verordnung hält, geht das nicht. Die Frage ist, ob man sich an die Verordnung halten muss...

Es gibt dazu
- ein eindeutiges Urteil des EuGH
- ca. drei Abhandlungen des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages
- eine juristische Stellungnahme des Bundesverbandes der Unfallkassen
und alle besagen das Gleiche: Jede Form der Alleinstellung der HuPF ist rechtswidrig. In alle Bundesländern kann und darf Schutzkleidung nach EN 469 gekauft werden, die nicht der HuPF entspricht.


MkG,
Christi@n

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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen563795
Datum13.06.2009 16:118235 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierEs gibt dazu
- ein eindeutiges Urteil des EuGH
- ca. drei Abhandlungen des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages
- eine juristische Stellungnahme des Bundesverbandes der Unfallkassen
und alle besagen das Gleiche: Jede Form der Alleinstellung der HuPF ist rechtswidrig. In alle Bundesländern kann und darf Schutzkleidung nach EN 469 gekauft werden, die nicht der HuPF entspricht.

Genau auf diese Erläuterung von Dir habe ich spekuliert. :-) Danke!


MkG Sascha

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern564666
Datum18.06.2009 09:298229 x gelesen
Geschrieben von Christian RiekeIch hörte mal, dass es sich um Leinöl handelt!! Warum man das braucht, hab ich bis heute nicht verstanden. Bin ich wohl zu doof zu...

Würde mich aber trotzdem interessieren womit das begründet wurde?
außerdem seh ich dort auch Teilnehmer ohne Überhosen wenn mich meine Augen nicht täuschen .....


Grüßle
Christian





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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern564667
Datum18.06.2009 09:318098 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoErstaunlich - noch mehr, dass anscheinend sogar auf Überhosen ganz verzichtet werden kann (wenn auch "mit mitleidigem" Blick).

Traurig.
Da noch nicht genannt in diesem Thread: Bei der Fa. Erhatec geht es nicht ohne Überhosen (HUPF, EN 469) in den Container, wer keine hat kann sich welche ausleihen oder bleibt draußen.

Als Ausbilder könnte und wollte ich auch nicht die Verantwortung für was anderes übernehmen und das sehen die Kollegen genau gleich.


Grüßle
Christian





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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW564687
Datum18.06.2009 11:078144 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Christian SchorerWürde mich aber trotzdem interessieren womit das begründet wurde?

Ich glaube, damit soll eine "extreme Flammenerscheinung" simuliert werden ... Abgesehen von der Art und Weise: In ner WGA sowieso schon extrem sinnvoll ...

Geschrieben von Christian Schoreraußerdem seh ich dort auch Teilnehmer ohne Überhosen wenn mich meine Augen nicht täuschen .....

Hättest Du etwas anderes erwartet :-((?


Gruß,
Christian Rieke

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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW564688
Datum18.06.2009 11:098034 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Michael Krügerdarüber haben wir uns ja bei unserem Besuch bei Erhatec drüber unterhalten ....
Wir waren die Bekannten von Andi ... :-)


Ich weiß ;-))

Geschrieben von Michael KrügerEs gibt hier im Forum ja auch schon einen Beitrag zu dem Thema, welches ich hier nicht weiter aufrollen will !


Jaa, da kann ich mich dunkel dran erinnern *g*!


Gruß,
Christian Rieke

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 10.06.2009 08:35 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd Ausbildung in WGA und RDA wo zwingend vorgeschrieben?
 10.06.2009 09:22 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 10.06.2009 09:45 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 10.06.2009 11:07 Mark7us 7H., Auerbach
 10.06.2009 11:08 ., Berlin
 10.06.2009 11:43 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 10.06.2009 11:55 ., Berlin
 10.06.2009 12:05 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 10.06.2009 12:10 Lars7 T.7, Oerel
 10.06.2009 12:10 ., Berlin
 10.06.2009 12:17 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 10.06.2009 12:26 ., Berlin
 10.06.2009 15:01 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 10.06.2009 15:42 ., Westerwald
 10.06.2009 22:36 Chri7sti7@n 7P., ein Badner im Rheinland
 10.06.2009 12:31 Ingo7 H.7, Vockenhausen
 10.06.2009 12:12 Flor7ian7 H.7, Münnerstadt
 10.06.2009 16:47 Stef7fen7 H7., Bad Vilbel
 11.06.2009 09:28 Chri7sti7an 7F., Fürth
 10.06.2009 17:33 Mich7ael7 K.7, Waldachtal
 10.06.2009 21:53 Stef7an 7F., Stuttgart
 10.06.2009 22:43 Chri7sti7an 7R., Hilchenbach
 11.06.2009 11:46 Mich7ael7 K.7, Waldachtal
 18.06.2009 11:09 Chri7sti7an 7R., Hilchenbach
 18.06.2009 09:29 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 18.06.2009 11:07 Chri7sti7an 7R., Hilchenbach
 12.06.2009 12:51 Maik7 M.7, Großschönau
 13.06.2009 12:01 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
 13.06.2009 14:51 Maik7 M.7, Großschönau
 13.06.2009 15:09 Chri7sti7@n 7P., ein Badner im Rheinland
 13.06.2009 15:47 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
 13.06.2009 15:54 Chri7sti7@n 7P., ein Badner im Rheinland
 13.06.2009 16:11 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
 18.06.2009 09:31 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
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