News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | Prüfungen trotz abgelaufenem Prüfgerät (Testor) | 14 Beträge | |||
Rubrik | Atemschutz | ||||
Autor | Oliv8er 8S., Berlin / Berlin | 562611 | |||
Datum | 07.06.2009 13:41 | 6855 x gelesen | |||
Hallo, trotz abgelaufenem Prüfgerät (April!) werden/müssen Prüfungen auf Anordnung durchgeführt werden. Meinungen? Gruß Oliver Steinbeck | |||||
| |||||
Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 562617 | |||
Datum | 07.06.2009 13:48 | 5200 x gelesen | |||
Hallo! Geht es um die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel? Ich halte es für gefährlich Prüfungen mit einem abgelaufenen Prüfgerät durchzuführen. Es ist keine sichere Aussage möglich, wenn die Funktion des Gerätes nicht eindeutig festgestellt wurde und dies mit einer Prüfplakette und Dokumentation bestätigt wurde. Falls etwas passieren sollte, ist der Prüfer wohl dran. Immerhin wusste er von dem mutmaßlich nicht funktionierenden Prüfgerät. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 562620 | |||
Datum | 07.06.2009 13:51 | 5064 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Daniel Hermann Ich halte es für gefährlich Prüfungen mit einem abgelaufenen Prüfgerät durchzuführen. Es ist keine sichere Aussage möglich, wenn die Funktion des Gerätes nicht eindeutig festgestellt wurde und dies mit einer Prüfplakette und Dokumentation bestätigt wurde. ganz klar. April ist auch schon ein Weilchen her. ABER: Das Messgerät misst doch nicht von heute auf morgen Mist, nur weil da die Plakette abgelaufen ist!? EIne Messuhr ist ja auch nicht bis zum 31.05. absolut genau und ab dem 1.6. funktioniert sie nicht mehr... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 562621 | |||
Datum | 07.06.2009 13:52 | 4823 x gelesen | |||
Noch was vergessen: die Prüfung muss ganz klar dann noch mit einem geprüften Geräte gemacht werden, wäre also nur eine Vergleichsmessung! Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
| |||||
Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 562622 | |||
Datum | 07.06.2009 13:54 | 4988 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FleschhutABER: Das Messgerät misst doch nicht von heute auf morgen Mist, nur weil da die Plakette abgelaufen ist!? Na klar. Aber es muss eine Fehlfunktion vermutet werden, sobald die Prüfplakette abgelaufen ist. Danach darf einfach nicht mehr geprüft werden. Ob das jetzt logisch ist, ist erstmal egal. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
| |||||
Autor | Stef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 562648 | |||
Datum | 07.06.2009 15:11 | 4804 x gelesen | |||
In § 5 UVV GUV-V A3 heißt es: "Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden . . . in bestimmten Zeitabständen" Das bedeutet auch für die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, dass der Verantwortliche (das ist der Unternehmer, Vorgesetzte und auch Elektrofachkräfte, die die Prüfung durchführen sollen) in eigener Verantwortung die Prüfintervalle festlegt. Natürlich wird einem die Arbeit erleichtert solche Intervalle abzuschätzen und festzulegen, daher werden Prüffristen in Durchführunganweisungen vorgegeben. Diese Fristen haben aber Empfehlungscharakter, die dem Verantwortlichen als Anhaltspunkte dienen sollen. So kann die Prüffrist auch verkürzt und verlängert werden, je nach Beanspruchungsgrad! Gleiches gilt auch für die Prüfgeräte. Ein Überschreitung der Prüffrist um 2 Monate stellt daher kein strafbewehrtes Vergehen dar, aber es ist dafür Sorge zu tragen, das Messgerät zeitnah einer Überprüfung zuzuführen. Andersherum kann man die Fragestellung auch angehen, wie Christian schon festgestellt hat, ist ein Gerät nicht gleich defekt wenn ein Prüfintervall überschriten ist. Wozu sind Prüffristen dann überhaupt da? § 5 der UVV " . . . Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden" Das Beispiel Kfz als Vergleich: Die Bertiebserlaubnis erlischt auch nicht sofort, wenn die HU um 1 Monat überschritten ist.. Grüße Stefan "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner im Rheinland / NRW physisch, Baden emotional | 562650 | |||
Datum | 07.06.2009 15:20 | 4857 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Daniel Hermann Geht es um die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel? Da in der Überschrift von einem Testor die Rede ist geht es vermutlich um die Prüfung von Atemschutzgeräten. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Für die Notlandung eines Airbus auf dem Hudson River in New York vor vier Wochen waren kanadische Gänse verantwortlich" (FOCUS Online, 13.02.2009) Nicht auszudenken, wenn iranische Gänse verantwortlich gewesen wären... | |||||
| |||||
Autor | Oliv8er 8S., Berlin / Berlin | 562653 | |||
Datum | 07.06.2009 15:22 | 4872 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierDa in der Überschrift von einem Testor die Rede ist geht es vermutlich um die Prüfung von Atemschutzgeräten.Deshalb die Rubrik AS und Testor. Gruß Oliver Steinbeck | |||||
| |||||
Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 562655 | |||
Datum | 07.06.2009 15:23 | 4773 x gelesen | |||
Geschrieben von Oliver SteinbeckDeshalb die Rubrik AS und Testor. Hoppala... Betriebsblindheit... :-( Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
| |||||
Autor | Stef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 562656 | |||
Datum | 07.06.2009 15:23 | 4684 x gelesen | |||
Von Sachverhalt her aber eigentlich auch egal.. "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | |||||
| |||||
Autor | Stef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 562659 | |||
Datum | 07.06.2009 15:25 | 4778 x gelesen | |||
kommt auch bei mir vor, wenn man nicht genau liest und auf alles anspringt was so geschrieben wird ;-) "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | |||||
| |||||
Autor | Eric8 P.8, Hohentengen a.H. / Baden Württemberg | 562686 | |||
Datum | 07.06.2009 17:47 | 4786 x gelesen | |||
Hallo Oliver, die Jungs von Dräger sind doch in solchen Sachen ziemlich flexibel. Da sollte es doch kein Problem sein, das da nächste Woche mal jemand vorbei kommt und den Testor einer Prüfung unterzieht. Falls man trotzdem bis dahin prüfen muss, gibts ja einen Selbsttest am Gerät, wo man sehen kann ob er den Druck hält. Gruß Eric Das ist natürlich ausschließlich meine private und eigene Meinung ! | |||||
| |||||
Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 562691 | |||
Datum | 07.06.2009 17:55 | 4609 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Oliver Steinbeck trotz abgelaufenem Prüfgerät (April!) werden/müssen Prüfungen auf Anordnung durchgeführt werden. Ohne jetzt in die Bedienungsanleitung geschaut zu haben bin ich mir ziemlich sicher, dass der Testor nur vor Gebrauch auf Dichtheit zu prüfen ist. IIRC war es das, was am Testor zu prüfen ist, eine Prüfmittelüberwachung i.F.v. beim Kundendienst nicht gefordert. MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
| |||||
Autor | Oliv8er 8S., Berlin / Berlin | 562702 | |||
Datum | 07.06.2009 18:22 | 4590 x gelesen | |||
Geschrieben von Eric PeslerDa sollte es doch kein Problem sein, das da nächste Woche mal jemand vorbei kommt und den Testor einer Prüfung unterzieht.Einschicken ist gewünscht! Die Frage hat ja auch einen rechtl. Aspekt. Gruß Oliver Steinbeck | |||||
| |||||
|