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ThemaPrüfungen trotz abgelaufenem Prüfgerät (Testor)14 Beträge
RubrikAtemschutz
 
AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin562611
Datum07.06.2009 13:416855 x gelesen
Hallo,

trotz abgelaufenem Prüfgerät (April!) werden/müssen Prüfungen auf Anordnung durchgeführt werden.

Meinungen?


Gruß
Oliver Steinbeck

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg562617
Datum07.06.2009 13:485200 x gelesen
Hallo!

Geht es um die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel? Ich halte es für gefährlich Prüfungen mit einem abgelaufenen Prüfgerät durchzuführen. Es ist keine sichere Aussage möglich, wenn die Funktion des Gerätes nicht eindeutig festgestellt wurde und dies mit einer Prüfplakette und Dokumentation bestätigt wurde.
Falls etwas passieren sollte, ist der Prüfer wohl dran. Immerhin wusste er von dem mutmaßlich nicht funktionierenden Prüfgerät.


Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen562620
Datum07.06.2009 13:515064 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Daniel HermannIch halte es für gefährlich Prüfungen mit einem abgelaufenen Prüfgerät durchzuführen. Es ist keine sichere Aussage möglich, wenn die Funktion des Gerätes nicht eindeutig festgestellt wurde und dies mit einer Prüfplakette und Dokumentation bestätigt wurde.

ganz klar. April ist auch schon ein Weilchen her.

ABER: Das Messgerät misst doch nicht von heute auf morgen Mist, nur weil da die Plakette abgelaufen ist!?
EIne Messuhr ist ja auch nicht bis zum 31.05. absolut genau und ab dem 1.6. funktioniert sie nicht mehr...


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen562621
Datum07.06.2009 13:524823 x gelesen
Noch was vergessen:

die Prüfung muss ganz klar dann noch mit einem geprüften Geräte gemacht werden, wäre also nur eine Vergleichsmessung!


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg562622
Datum07.06.2009 13:544988 x gelesen
Geschrieben von Christian FleschhutABER: Das Messgerät misst doch nicht von heute auf morgen Mist, nur weil da die Plakette abgelaufen ist!?
EIne Messuhr ist ja auch nicht bis zum 31.05. absolut genau und ab dem 1.6. funktioniert sie nicht mehr...


Na klar. Aber es muss eine Fehlfunktion vermutet werden, sobald die Prüfplakette abgelaufen ist. Danach darf einfach nicht mehr geprüft werden. Ob das jetzt logisch ist, ist erstmal egal.


Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz562648
Datum07.06.2009 15:114804 x gelesen
In § 5 UVV GUV-V A3 heißt es: "Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden . . . in bestimmten Zeitabständen"
Das bedeutet auch für die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, dass der Verantwortliche (das ist der Unternehmer, Vorgesetzte und auch Elektrofachkräfte, die die Prüfung durchführen sollen) in eigener Verantwortung die Prüfintervalle festlegt.
Natürlich wird einem die Arbeit erleichtert solche Intervalle abzuschätzen und festzulegen, daher werden Prüffristen in Durchführunganweisungen vorgegeben. Diese Fristen haben aber Empfehlungscharakter, die dem Verantwortlichen als Anhaltspunkte dienen sollen.
So kann die Prüffrist auch verkürzt und verlängert werden, je nach Beanspruchungsgrad! Gleiches gilt auch für die Prüfgeräte.
Ein Überschreitung der Prüffrist um 2 Monate stellt daher kein strafbewehrtes Vergehen dar, aber es ist dafür Sorge zu tragen, das Messgerät zeitnah einer Überprüfung zuzuführen.

Andersherum kann man die Fragestellung auch angehen, wie Christian schon festgestellt hat, ist ein Gerät nicht gleich defekt wenn ein Prüfintervall überschriten ist. Wozu sind Prüffristen dann überhaupt da? § 5 der UVV " . . . Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden" Das Beispiel Kfz als Vergleich: Die Bertiebserlaubnis erlischt auch nicht sofort, wenn die HU um 1 Monat überschritten ist..
Grüße
Stefan


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner im Rheinland / NRW physisch, Baden emotional562650
Datum07.06.2009 15:204857 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Daniel HermannGeht es um die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel?

Da in der Überschrift von einem Testor die Rede ist geht es vermutlich um die Prüfung von Atemschutzgeräten.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Für die Notlandung eines Airbus auf dem Hudson River in New York vor vier Wochen waren kanadische Gänse verantwortlich" (FOCUS Online, 13.02.2009)
Nicht auszudenken, wenn iranische Gänse verantwortlich gewesen wären...

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AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin562653
Datum07.06.2009 15:224872 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierDa in der Überschrift von einem Testor die Rede ist geht es vermutlich um die Prüfung von Atemschutzgeräten.Deshalb die Rubrik AS und Testor.


Gruß
Oliver Steinbeck

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg562655
Datum07.06.2009 15:234773 x gelesen
Geschrieben von Oliver SteinbeckDeshalb die Rubrik AS und Testor.


Hoppala... Betriebsblindheit... :-(


Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz562656
Datum07.06.2009 15:234684 x gelesen
Von Sachverhalt her aber eigentlich auch egal..


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz562659
Datum07.06.2009 15:254778 x gelesen
kommt auch bei mir vor, wenn man nicht genau liest und auf alles anspringt was so geschrieben wird ;-)


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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AutorEric8 P.8, Hohentengen a.H. / Baden Württemberg562686
Datum07.06.2009 17:474786 x gelesen
Hallo Oliver,

die Jungs von Dräger sind doch in solchen Sachen ziemlich flexibel. Da sollte es doch kein Problem sein, das da nächste Woche mal jemand vorbei kommt und den Testor einer Prüfung unterzieht.
Falls man trotzdem bis dahin prüfen muss, gibts ja einen Selbsttest am Gerät, wo man sehen kann ob er den Druck hält.

Gruß Eric


Das ist natürlich ausschließlich meine private und eigene Meinung !

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz562691
Datum07.06.2009 17:554609 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Oliver Steinbecktrotz abgelaufenem Prüfgerät (April!) werden/müssen Prüfungen auf Anordnung durchgeführt werden.
Ohne jetzt in die Bedienungsanleitung geschaut zu haben bin ich mir ziemlich sicher, dass der Testor nur vor Gebrauch auf Dichtheit zu prüfen ist. IIRC war es das, was am Testor zu prüfen ist, eine Prüfmittelüberwachung i.F.v. beim Kundendienst nicht gefordert.


MfG
Daniel

Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin562702
Datum07.06.2009 18:224590 x gelesen
Geschrieben von Eric PeslerDa sollte es doch kein Problem sein, das da nächste Woche mal jemand vorbei kommt und den Testor einer Prüfung unterzieht. Einschicken ist gewünscht!
Die Frage hat ja auch einen rechtl. Aspekt.


Gruß
Oliver Steinbeck

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 07.06.2009 13:41 ., Berlin
 07.06.2009 13:48 Dani7el 7H., Schriesheim
 07.06.2009 13:51 Chri7sti7an 7F., Fürth
 07.06.2009 13:52 Chri7sti7an 7F., Fürth
 07.06.2009 13:54 Dani7el 7H., Schriesheim
 07.06.2009 15:11 Stef7an 7J., Birlenbach
 07.06.2009 15:20 Chri7sti7@n 7P., ein Badner im Rheinland
 07.06.2009 15:22 ., Berlin
 07.06.2009 15:23 Dani7el 7H., Schriesheim
 07.06.2009 15:25 Stef7an 7J., Birlenbach
 07.06.2009 15:23 Stef7an 7J., Birlenbach
 07.06.2009 17:47 ., Hohentengen a.H.
 07.06.2009 18:22 ., Berlin
 07.06.2009 17:55 Dani7el 7M., Jockgrim
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