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ThemaZuordnung Ausbildung BF - FF16 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
Infos:
  • BaWü: Anerkennung Ausbildung BF - FF
  •  
    AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern561968
    Datum04.06.2009 13:567578 x gelesen
    Hola,

    ich brauche mal kurz Unterstützung in folgender Frage:

    Ich meine erst kürzlich in einem offiziellen Schriftstück gelesen zu haben, wie Lehrgänge bzw. Laufbahnen bei der BF in der FF anerkannt werden können/sollen, z.B. nach dem Muster gD Feu --> Zugführer FF.

    Natürlich komme ich jetzt aber nicht mehr darauf wo ich das gelesen zu haben meine, daher die Frage: Kennt jemand derartige oder ähnliche offizielle Zuordnungen inklusive Quelle?


    mkG
    Adrian Ridder

    Take Care, Be Careful, Stay Safe!

    deutscher Teil von firetactics.com

    atemschutzunfaelle.eu

    "Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit
    offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt.
    Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass
    auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist,
    dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und
    Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen

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    AutorAlex8and8er 8W., Ingolstadt / Bayern561969
    Datum04.06.2009 13:595240 x gelesen
    Für Bayern nach FwDV 2/2:

    Ausbildung im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst = TM, TF, AS

    Ausbildung im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst mit Hauptbrandmeisterprüfung = GF


    Die Ausbildung im gD und hD dürfte im Bereich Verbandsführer anzusiedeln sein.


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    AutorSeba8sti8an 8P., Achern / Baden561970
    Datum04.06.2009 14:014991 x gelesen
    für Baden:
    http://www.lfs-bw.de/servlet/PB/menu/1199216/index.html?ROOT=1226555&LISTVIEW=2

    mfg

    Sebastian


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    AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg561971
    Datum04.06.2009 14:034893 x gelesen
    Moin,

    für Niedersachsen hier im Vorwort.


    Viele Grüße
    Jan Ole

    DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran!

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    AutorMarc8 S.8, Borken / NRW561972
    Datum04.06.2009 14:134834 x gelesen
    Wenn keine speziellen landesrechtlichen Regelungen existieren und sofern in den einzelnen Bundesländern eingeführt, ergibt sich das allgemein aus der FwDV 2, Tabelle aus Abschnitt 1.12.:

    FwDV 2 als pdf auf www.idf.nrw.de


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg561973
    Datum04.06.2009 14:144870 x gelesen
    hallo,

    für BaWü:

    Verwaltungsvorschrift Feuerwehrausbildung

    Anlage 2: Anerkennung der hauptamtlichen Qualifikation als Ausbildung für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern561974
    Datum04.06.2009 14:164794 x gelesen
    Hi,

    danke an alle, die Tabelle in der FwDV 2 war es gewesen... und ich schau in Gesetzen und VOs umeinander ;-)


    mkG
    Adrian Ridder

    Take Care, Be Careful, Stay Safe!

    deutscher Teil von firetactics.com

    atemschutzunfaelle.eu

    "Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit
    offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt.
    Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass
    auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist,
    dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und
    Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen

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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg561976
    Datum04.06.2009 14:255074 x gelesen
    Geschrieben von Alexander WeckerFür Bayern nach FwDV 2/2:

    Ausbildung im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst = TM, TF, AS

    Ausbildung im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst mit Hauptbrandmeisterprüfung = GF


    Die Ausbildung im gD und hD dürfte im Bereich Verbandsführer anzusiedeln sein.


    Ich denke mal, dass das auch ein wenig auf das Bundesland ankommt, in welchem der BF-Kollege seine Ausbildung gemacht hat und in dem er arbeitet. Ich meine, BFler macht Ausbildung in Hessen, arbeitet dort auch weiterhin, wohnt aber in Bayern (Aschaffenburg, z. B.) und ist dort auch bei der FF. In Hessen ist der BFler nach bestandener Ausbildung Gruppenführer einer Berufsfeuerwehr und dann sollte er in Bayern nur den TF anerkannt bekommen?

    Ich arbeite in Hessen und wohne in Ba-Wü. Mir wurde der GF auch anerkannt. Sowie alle Lehrgänge innerhalb der Ausbildung.


    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen561978
    Datum04.06.2009 14:334861 x gelesen
    Geschrieben von Daniel HermannIch arbeite in Hessen und wohne in Ba-Wü. Mir wurde der GF auch anerkannt. Sowie alle Lehrgänge innerhalb der Ausbildung.


    umgekehrt geht auch...


    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach


    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg561979
    Datum04.06.2009 14:364785 x gelesen
    Geschrieben von Christian Fleschhutumgekehrt geht auch...

    Nur ist in BA-Wü der BFler nach Abschluss der Grundausbildung wirklich nur Truppführer. Der Fahrzeugführerlehrgang kommt erst später. Eventuell.


    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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    AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg562020
    Datum04.06.2009 16:344668 x gelesen
    Geschrieben von Daniel HermannNur ist in BA-Wü der BFler nach Abschluss der Grundausbildung wirklich nur Truppführer. Der Fahrzeugführerlehrgang kommt erst später. Eventuell.

    Hallo,

    auch in Ba-Wü gibt es Unterschiede:-))

    Bei uns wird nach dem Laufbahnlehrgang noch der GF FF angehängt, - auf die paar Stunden kommt es ja bei der BF-Ausbildung auch nicht mehr drauf an und die teilweise recht seltsamen Diskussionen bei der FF haben sich auch erledigt.

    Der GF FF hat natürlich mit dem BF-Führungslehrgang nichts zu tun.

    Mit freundlichen Grüßen

    Gerhard Pfeiffer


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    AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz562053
    Datum04.06.2009 18:054600 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard PfeifferBei uns wird nach dem Laufbahnlehrgang noch der GF FF angehängt, - auf die paar Stunden kommt es ja bei der BF-Ausbildung auch nicht mehr drauf an und die teilweise recht seltsamen Diskussionen bei der FF haben sich auch erledigt.

    Ich hörte davon, dass in Stuttgart der FIII inklusive ist.
    Welcher Art waren denn die Diskussionen?


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg562054
    Datum04.06.2009 18:154600 x gelesen
    Geschrieben von Manuel SchmidtWelcher Art waren denn die Diskussionen?

    Um mal grob zu raten:

    BF-Angehöriger in der FF: Meine Ausbildung war doch um X Monate länger als die in der FF und ich mache das doch ejden Tag beruflich...

    FF-Führungskraft: Lt. DV2/ VwV-Feuerwehrausbildung wird diese Ausbildung nicht als Äquivalent zum GrFü-Lehrgang (FF) anerkannt (was m.E. auch im Hinblick auf die Lernziele der Ausbildung zutrefend ist).


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern562113
    Datum04.06.2009 21:314497 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Daniel Hermann Ich meine, BFler macht Ausbildung in Hessen, arbeitet dort auch weiterhin, wohnt aber in Bayern (Aschaffenburg, z. B.) und ist dort auch bei der FF. In Hessen ist der BFler nach bestandener Ausbildung Gruppenführer einer Berufsfeuerwehr und dann sollte er in Bayern nur den TF anerkannt bekommen?
    für By trifft das m.W. zu. Grund dafür ist, dass in By die "Grundausbildung BF" keine Führungsausbildung (Gruppe) beinhaltet.


    Gruß
    Christof

    http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html
    http://hvo-vilseck.de/index1.html
    http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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    AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg562133
    Datum04.06.2009 22:154452 x gelesen
    Geschrieben von Manuel Schmidt
    Welcher Art waren denn die Diskussionen?

    Geschrieben von Christian FischerUm mal grob zu raten:
    BF-Angehöriger in der FF: Meine Ausbildung war doch um X Monate länger als die in der FF und ich mache das doch ejden Tag beruflich...


    Hallo,

    Volltreffer ....

    Geschrieben von Christian FischerFF-Führungskraft: Lt. DV2/ VwV-Feuerwehrausbildung wird diese Ausbildung nicht als Äquivalent zum GrFü-Lehrgang (FF) anerkannt (was m.E. auch im Hinblick auf die Lernziele der Ausbildung zutrefend ist).

    Obwohl der Vergleich vom hauptberuflichen Multifunktions-Dienstleister der Kommune (zumindest aus meiner Sicht und auf die Zukunft bezogen) mit dem FA der FF nach gesetzlicher Grundlage nichts, aber wirklich auch gar nichts mehr zu tun hat (haben wird). Deshalb halte ich die Vergleichstabellen schon jetzt für völlig daneben und es ist mir immer noch rätselhaft, welche Bedürfnisse da gestillt werden (sollen).

    Mit freundlichen Grüßen

    Gerharde Pfeiffer


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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg562183
    Datum05.06.2009 08:094470 x gelesen
    Geschrieben von Christof Stroblfür By trifft das m.W. zu. Grund dafür ist, dass in By die "Grundausbildung BF" keine Führungsausbildung (Gruppe) beinhaltet.


    Wenn er in Hessen mit dem B3 abgeschlossen hat bekommt er den GF BF in Bayern nicht anerkannt?


    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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     04.06.2009 13:56 Adri7an 7R., Bergrheinfeld/Wuppertal
     04.06.2009 13:59 Alex7and7er 7W., Ingolstadt
     04.06.2009 14:01 Seba7sti7an 7P., Achern
     04.06.2009 14:25 Dani7el 7H., Schriesheim
     04.06.2009 14:33 Chri7sti7an 7F., Fürth
     04.06.2009 14:36 Dani7el 7H., Schriesheim
     04.06.2009 16:34 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
     04.06.2009 18:05 ., Westerwald
     04.06.2009 18:15 Chri7sti7an 7F., Wernau
     04.06.2009 22:15 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
     04.06.2009 21:31 Chri7sto7f S7., Vilseck
     05.06.2009 08:09 Dani7el 7H., Schriesheim
     04.06.2009 14:03 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
     04.06.2009 14:13 Marc7 S.7, Borken
     04.06.2009 14:14 Jürg7en 7M., Weinstadt
     04.06.2009 14:16 Adri7an 7R., Bergrheinfeld/Wuppertal
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