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Thema | Zuordnung Ausbildung BF - FF | 16 Beträge | |||
Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern | 561968 | |||
Datum | 04.06.2009 13:56 | 7579 x gelesen | |||
Hola, ich brauche mal kurz Unterstützung in folgender Frage: Ich meine erst kürzlich in einem offiziellen Schriftstück gelesen zu haben, wie Lehrgänge bzw. Laufbahnen bei der BF in der FF anerkannt werden können/sollen, z.B. nach dem Muster gD Feu --> Zugführer FF. Natürlich komme ich jetzt aber nicht mehr darauf wo ich das gelesen zu haben meine, daher die Frage: Kennt jemand derartige oder ähnliche offizielle Zuordnungen inklusive Quelle? mkG Adrian Ridder Take Care, Be Careful, Stay Safe! deutscher Teil von firetactics.com atemschutzunfaelle.eu "Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt. Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist, dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen | |||||
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Autor | Alex8and8er 8W., Ingolstadt / Bayern | 561969 | |||
Datum | 04.06.2009 13:59 | 5241 x gelesen | |||
Für Bayern nach FwDV 2/2: Ausbildung im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst = TM, TF, AS Ausbildung im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst mit Hauptbrandmeisterprüfung = GF Die Ausbildung im gD und hD dürfte im Bereich Verbandsführer anzusiedeln sein. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8P., Achern / Baden | 561970 | |||
Datum | 04.06.2009 14:01 | 4992 x gelesen | |||
für Baden: http://www.lfs-bw.de/servlet/PB/menu/1199216/index.html?ROOT=1226555&LISTVIEW=2 mfg Sebastian | |||||
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Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 561971 | |||
Datum | 04.06.2009 14:03 | 4894 x gelesen | |||
Moin, für Niedersachsen hier im Vorwort. Viele Grüße Jan Ole DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran! | |||||
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Autor | Marc8 S.8, Borken / NRW | 561972 | |||
Datum | 04.06.2009 14:13 | 4835 x gelesen | |||
Wenn keine speziellen landesrechtlichen Regelungen existieren und sofern in den einzelnen Bundesländern eingeführt, ergibt sich das allgemein aus der FwDV 2, Tabelle aus Abschnitt 1.12.: FwDV 2 als pdf auf www.idf.nrw.de | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 561973 | |||
Datum | 04.06.2009 14:14 | 4871 x gelesen | |||
hallo, für BaWü: Verwaltungsvorschrift Feuerwehrausbildung Anlage 2: Anerkennung der hauptamtlichen Qualifikation als Ausbildung für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern | 561974 | |||
Datum | 04.06.2009 14:16 | 4795 x gelesen | |||
Hi, danke an alle, die Tabelle in der FwDV 2 war es gewesen... und ich schau in Gesetzen und VOs umeinander ;-) mkG Adrian Ridder Take Care, Be Careful, Stay Safe! deutscher Teil von firetactics.com atemschutzunfaelle.eu "Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt. Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist, dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 561976 | |||
Datum | 04.06.2009 14:25 | 5075 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander WeckerFür Bayern nach FwDV 2/2: Ich denke mal, dass das auch ein wenig auf das Bundesland ankommt, in welchem der BF-Kollege seine Ausbildung gemacht hat und in dem er arbeitet. Ich meine, BFler macht Ausbildung in Hessen, arbeitet dort auch weiterhin, wohnt aber in Bayern (Aschaffenburg, z. B.) und ist dort auch bei der FF. In Hessen ist der BFler nach bestandener Ausbildung Gruppenführer einer Berufsfeuerwehr und dann sollte er in Bayern nur den TF anerkannt bekommen? Ich arbeite in Hessen und wohne in Ba-Wü. Mir wurde der GF auch anerkannt. Sowie alle Lehrgänge innerhalb der Ausbildung. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 561978 | |||
Datum | 04.06.2009 14:33 | 4862 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HermannIch arbeite in Hessen und wohne in Ba-Wü. Mir wurde der GF auch anerkannt. Sowie alle Lehrgänge innerhalb der Ausbildung. umgekehrt geht auch... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 561979 | |||
Datum | 04.06.2009 14:36 | 4786 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Fleschhutumgekehrt geht auch... Nur ist in BA-Wü der BFler nach Abschluss der Grundausbildung wirklich nur Truppführer. Der Fahrzeugführerlehrgang kommt erst später. Eventuell. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 562020 | |||
Datum | 04.06.2009 16:34 | 4669 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HermannNur ist in BA-Wü der BFler nach Abschluss der Grundausbildung wirklich nur Truppführer. Der Fahrzeugführerlehrgang kommt erst später. Eventuell. Hallo, auch in Ba-Wü gibt es Unterschiede:-)) Bei uns wird nach dem Laufbahnlehrgang noch der GF FF angehängt, - auf die paar Stunden kommt es ja bei der BF-Ausbildung auch nicht mehr drauf an und die teilweise recht seltsamen Diskussionen bei der FF haben sich auch erledigt. Der GF FF hat natürlich mit dem BF-Führungslehrgang nichts zu tun. Mit freundlichen Grüßen Gerhard Pfeiffer | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 562053 | |||
Datum | 04.06.2009 18:05 | 4601 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard PfeifferBei uns wird nach dem Laufbahnlehrgang noch der GF FF angehängt, - auf die paar Stunden kommt es ja bei der BF-Ausbildung auch nicht mehr drauf an und die teilweise recht seltsamen Diskussionen bei der FF haben sich auch erledigt. Ich hörte davon, dass in Stuttgart der FIII inklusive ist. Welcher Art waren denn die Diskussionen? | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 562054 | |||
Datum | 04.06.2009 18:15 | 4601 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel SchmidtWelcher Art waren denn die Diskussionen? Um mal grob zu raten: BF-Angehöriger in der FF: Meine Ausbildung war doch um X Monate länger als die in der FF und ich mache das doch ejden Tag beruflich... FF-Führungskraft: Lt. DV2/ VwV-Feuerwehrausbildung wird diese Ausbildung nicht als Äquivalent zum GrFü-Lehrgang (FF) anerkannt (was m.E. auch im Hinblick auf die Lernziele der Ausbildung zutrefend ist). Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 562113 | |||
Datum | 04.06.2009 21:31 | 4498 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Daniel Hermann Ich meine, BFler macht Ausbildung in Hessen, arbeitet dort auch weiterhin, wohnt aber in Bayern (Aschaffenburg, z. B.) und ist dort auch bei der FF. In Hessen ist der BFler nach bestandener Ausbildung Gruppenführer einer Berufsfeuerwehr und dann sollte er in Bayern nur den TF anerkannt bekommen? für By trifft das m.W. zu. Grund dafür ist, dass in By die "Grundausbildung BF" keine Führungsausbildung (Gruppe) beinhaltet. Gruß Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 562133 | |||
Datum | 04.06.2009 22:15 | 4453 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel Schmidt Geschrieben von Christian Fischer Um mal grob zu raten: Hallo, Volltreffer .... Geschrieben von Christian Fischer FF-Führungskraft: Lt. DV2/ VwV-Feuerwehrausbildung wird diese Ausbildung nicht als Äquivalent zum GrFü-Lehrgang (FF) anerkannt (was m.E. auch im Hinblick auf die Lernziele der Ausbildung zutrefend ist). Obwohl der Vergleich vom hauptberuflichen Multifunktions-Dienstleister der Kommune (zumindest aus meiner Sicht und auf die Zukunft bezogen) mit dem FA der FF nach gesetzlicher Grundlage nichts, aber wirklich auch gar nichts mehr zu tun hat (haben wird). Deshalb halte ich die Vergleichstabellen schon jetzt für völlig daneben und es ist mir immer noch rätselhaft, welche Bedürfnisse da gestillt werden (sollen). Mit freundlichen Grüßen Gerharde Pfeiffer | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 562183 | |||
Datum | 05.06.2009 08:09 | 4471 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof Stroblfür By trifft das m.W. zu. Grund dafür ist, dass in By die "Grundausbildung BF" keine Führungsausbildung (Gruppe) beinhaltet. Wenn er in Hessen mit dem B3 abgeschlossen hat bekommt er den GF BF in Bayern nicht anerkannt? Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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