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ThemaSoSi-Mißbrauch, wie häufig kommt das vor?11 Beträge
RubrikSonstiges
 
AutorJürg8en 8H., Herne / NW559915
Datum24.05.2009 12:406646 x gelesen
http://jeep.cfasp.de/upload/532149.jpg

Ich sprach grad mit einem Kollegen über diesen Zeitungsausschnitt aus 2007 und er meinte, das wäre ja wohl eine Ausnahme. Ich war nicht seiner Meinung. Gibt es da Statistiken/Erfahrungen?


Schönen Gruß ins Forum,

Jürgen

Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht!

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AutorTobi8as 8G., Osnabrück / Niedersachsen559927
Datum24.05.2009 14:064660 x gelesen
Vor ca. drei Wochen war ich mit einem Dienstfahrzeug (verdeckte SoSi) auf der A2 unterwegs. Eigentlich bin ich immer recht aufmerksam, was den Blick in den Rückspiegel angeht, gerade was Blaulicht etc. angeht.

Während eines Überholvorganges fuhr plötzlich ein Sprinter extrem dicht auf, und plötzlich hielt der Fahrer eine Blaue Lampe in die Scheibe und blinkte und machte Lichthupe...

Als der mich dann überholt hat, jagte der Weiter der Sonne entgegen. Esrtmal so nicht besonders, allerdings machte mich stutzig, das er 1. kein Behörden-Kennzeichen hatte (ich weiß, kein sicherer Hinweis), und 2. der Sprinter richtig runtergekommen aussah, Rost und so weiter an allen Ecken und Kanten (ich weiß, auch das ist kein sicherer Hinweis, gucken wir mal in unsere Fahrzeughallen).

Aufgrund des Verhaltens und des Fahrzeugs, habe ich dann einfach bei der Polizei angerufen, und nachgefragt, ob der Halter (Kennzeichen) des Fahrezeuges denn berechtigt sei, bzw. ob das so seine Ordnung habe. Der Polizist sagte: "Das sieht mir nicht so aus, danke für den Hinweis, wir gucken uns das an."

Also von daher glaube ich schon, dass wenn man es drauf anlegt, und dreist genug ist, wahrscheinlich ziemlich lange damit durchkommen würde.

Schönen Sonntag

Gruß


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AutorPatr8ick8 K.8, Soest / 559930
Datum24.05.2009 14:284443 x gelesen
Was würde denn passieren wenn man einen Mißbrauch feststellt?

Nur die 20€ laut Bußgeldkatalog oder ist das dann auch Amtsanmaßung wenn der Fahrer "kurz eine blaue Lampe in die Scheibe hält" ??

Und was ist wenn das der Beifahrer macht :-)

Gruß


Some say...

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AutorFlor8ian8 G.8, Sangerhausen / Sachsen-Anhalt559931
Datum24.05.2009 14:314300 x gelesen
Irgendwann habe ich mal im TV nen Beitrag gesehen, wie man am schnellsten auf illegale Weise durch den Verkehr kommt mit den niedrigsten Strafen. Die Blaulichtmethode war mit Abstand das effektivste Mittel mit der geringsten Strafe ...


Ich äußere hier nur meine eigene Meinung.
http://www.feuerwehroberroeblingen.net/

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen559933
Datum24.05.2009 14:564225 x gelesen
Geschrieben von Patrick KIuempersWas würde denn passieren wenn man einen Mißbrauch feststellt?

Nur die 20€ laut Bußgeldkatalog oder ist das dann auch Amtsanmaßung wenn der Fahrer "kurz eine blaue Lampe in die Scheibe hält" ??


Die 20 EUR sind weniger das Problem. Interessant ist es ja, wenn jeder einzelne Verstoß gegen die StVO gemäß Busgeldkatalkog abgerechnet wird. Das kann dann nämlich ziemlich teuer werden. Ich sag nur Rotlichtverstöße, Überholen, usw.

Wenn dann auch der Bereich von Straftaten erreicht wird (Nötigung & Co.), dann ist wohl auch Schluss mit lustig.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen559934
Datum24.05.2009 15:084253 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Florian GüntherDie Blaulichtmethode war mit Abstand das effektivste Mittel mit der geringsten Strafe

Für das montieren eines blauen Blinklichts. Nur kommt alles andere mit Hilfe des Blaulichts begangene noch oben drauf...

Gruß,
Thorben


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Autorchri8sti8an 8G., wipperfürth / NRW559936
Datum24.05.2009 16:224072 x gelesen
passt zwar nicht ganz hier rein aber....

Wieder mal über "Linkspenner" auf
der Autobahn geärgert?

Seit die neue "Dränglervorschrift"
in Kraft ist (Drängeln: 250 Euro, 4 Punkte,
3
Monate Fahrverbot) sollte man lieber gleich
RECHTS überholen:

Rechtsüberholen: 50 Euro und 3 Punkte (200
Euro und 1 Punkt gespart).

Einen weiteren Punkt kann man sogar noch
sparen, wenn man statt der rechten Spur
gleich die Standspur benutzt:

Seitenstreifen befahren zum Zwecke des
schnelleren Vorankommens: 50 Euro und 2
Punkte. Vorteile:

Man hat niemanden bedrängt, sich nicht
aufgeregt, ist schneller am Schleicher auf
der linken Spur vorbeigezogen und hat dabei
noch 200 Euro und 2 Punkte gespart.

Aber halt, es geht noch billiger und
effektiver:

Man kaufe sich ein Blaulicht und ein
Martinshorn, verwende dasselbe und genieße
die damit verbundene freie Fahrspurwahl auch
bei widrigsten Verkehrsverhältnissen. Die
Verwendung solcher kleiner Hilfen im
täglichen Verkehr kostet läppische 20 Euro
(Bußgeldverordnung zu § 38 StVo "Blaues
Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn oder
allein oder gelbes Blinklicht missbräuchlich
verwendet: Regelsatz: 20 Euro).

Also, 230 Euro gespart und KEINE Punkte!

Es lebe die STRAßENVERKEHRSORDNUNG!!!


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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen559940
Datum24.05.2009 16:593901 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von christian GoppoldMan kaufe sich ein Blaulicht und ein Martinshorn, verwende dasselbe und genieße die damit verbundene freie Fahrspurwahl auch bei widrigsten Verkehrsverhältnissen. Die
Verwendung solcher kleiner Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische 20 Euro
(Bußgeldverordnung zu § 38 StVo "Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn oder
allein oder gelbes Blinklicht missbräuchlich verwendet: Regelsatz: 20 Euro).
Also, 230 Euro gespart und KEINE Punkte!
Es lebe die STRAßENVERKEHRSORDNUNG!!!


... Blödsinn, weil ein mißbräuchlicher Einsatz von Blaulicht und Horn eben nicht von der StVO befreit und somit Drängeln, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rechtsüberholen, Rotlichtfahrt ggf. eben noch zu den 20 Euro dazukämen - und diesen Satz ganz erheblich überschreiten würden ...

Gruss
Gerhard


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AutorJörg8-Mi8cha8el 8H., Essen / NRW559948
Datum24.05.2009 17:233926 x gelesen
Geschrieben von ---Patrick KIuempers--- Nur die 20€ laut Bußgeldkatalog oder ist das dann auch Amtsanmaßung wenn der Fahrer "kurz eine blaue Lampe in die Scheibe hält" ??


Alleine das dichte Auffahren kostet dies:

bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h 25,- EUR, bei Gefährdung 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR

bei über 80 km/h, wenn nicht in Metern weniger als ein Viertel des Tachowertes 35,- EUR

bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h
weniger als 5/10 des halben Tachowertes 75,- EUR, 1 Punkt
weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100,- EUR, 2 Punkte
weniger als 3/10 des halben Tachowertes 160,- EUR, 3 Punkte
(bei mehr als 100 km/h + 1 Monat Fahrverbot)
weniger als 2/10 des halben Tachowertes 240,- EUR, 4 Punkte
(bei mehr als 100 km/h + 2 Monate Fahrverbot)
weniger als 1/10 des halben Tachowertes 320,- EUR, 4 Punkte
(bei mehr als 100 km/h + 3 Monate Fahrverbot)

bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h
weniger als 5/10 des halben Tachowertes 100,- EUR, 2 Punkte
weniger als 4/10 des halben Tachowertes 180,- EUR, 3 Punkte
weniger als 3/10 des halben Tachowertes 240,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
weniger als 2/10 des halben Tachowertes 320,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
weniger als 1/10 des halben Tachowertes 400,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot


Weiterhin kommt eine Anzeige wegen Nötigung, Amtsanmassung sowie nicht genehmigten Gebrauch einer Sondersignalanlage in Betracht. Da könnte schon einiges zusammenkommen.


Alle von mir hier im Forum verfassten Beiträge geben ausschließlich meine persönliche Meinung, bzw. Interpretation zu den besprochenen Sachverhalten wieder und sind kein offizielles Statement meiner Dienststelle.

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AutorAlex8and8er 8S., Wedel / S-H559953
Datum24.05.2009 17:453859 x gelesen
Ob es wirklich Amtsanmassung ist, ist zweifelhalft, siehe z.B. hier: http://www.shortnews.de/start.cfm?id=382659
Anzeigen kann man erstmal wegen vielem.


Und Nötigung?
Vieleicht von dem links-Schleicher? Wie hier: http://www.ra-kotz.de/noetigung.htm

Wie hier ( http://www.mdr.de/mdr-info/verbrauchertipps/5675874.html ) zu lesen darf man sogar bitten die Bahn frei zu machen, hat nur mit genug Abstand. Dafür ist nach STVO ja auch Lichthupe erlaubt.

Wenn das Blaulicht also ohne Drängeln genutzt wird bleibt nur die OWi wegen des Blaulichts.

Und beim "parken" bleibt dann eben nur der Parkverstoss und die 20 EUR wegen Blaulicht. Plus eventuell ein Einzug des Blaulichts.


Ich vertrete hier meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.
Und das ist gut so.

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern559994
Datum24.05.2009 23:533688 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jürgen HäfnerErfahrungen?
wurde mit dem RTW schon öfter mit SoSi geblitzt. Meistens gab es keine Probleme, einmal wurde eine Bestätigung verlangt, dass der SoSi Einsatz gerechtfertigt war (Notfallverlegung Klinik > Klinik ohne Arzt). Begründung des bearbeitenden Beamten war, dass sie angeblich in letzter Zeit mehrere erwischt hatten, die ohne ausreichender Begründung mit SoSi gefahren sind. Ob das stimmt weiß ich nicht.

Mir persönlich ist kein Fall bekannt (RD / FW) wo ohne Berechtigung mit SoSi gefahren wurde. Ohne ausreichend Begründung schon eher, aber darüber haben wir hier im Forum ja auch schon n mal diskutiert.


Gruß
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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 24.05.2009 12:40 Jürg7en 7H., Herne
 24.05.2009 14:06 Tobi7as 7G., Osnabrück
 24.05.2009 14:28 Patr7ick7 K.7, Soest
 24.05.2009 14:31 Flor7ian7 G.7, Sangerhausen
 24.05.2009 15:08 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
 24.05.2009 16:22 chri7sti7an 7G., wipperfürth
 24.05.2009 16:59 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 24.05.2009 14:56 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 24.05.2009 17:23 Jörg7-Mi7cha7el 7H., Essen
 24.05.2009 17:45 Alex7and7er 7S., Wedel
 24.05.2009 23:53 Chri7sto7f S7., Vilseck
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