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Thema | SoSi-Mißbrauch, wie häufig kommt das vor? | 11 Beträge | |||
Rubrik | Sonstiges | ||||
Autor | Jürg8en 8H., Herne / NW | 559915 | |||
Datum | 24.05.2009 12:40 | 6646 x gelesen | |||
http://jeep.cfasp.de/upload/532149.jpg Ich sprach grad mit einem Kollegen über diesen Zeitungsausschnitt aus 2007 und er meinte, das wäre ja wohl eine Ausnahme. Ich war nicht seiner Meinung. Gibt es da Statistiken/Erfahrungen? Schönen Gruß ins Forum, Jürgen Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht! | |||||
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Autor | Tobi8as 8G., Osnabrück / Niedersachsen | 559927 | |||
Datum | 24.05.2009 14:06 | 4660 x gelesen | |||
Vor ca. drei Wochen war ich mit einem Dienstfahrzeug (verdeckte SoSi) auf der A2 unterwegs. Eigentlich bin ich immer recht aufmerksam, was den Blick in den Rückspiegel angeht, gerade was Blaulicht etc. angeht. Während eines Überholvorganges fuhr plötzlich ein Sprinter extrem dicht auf, und plötzlich hielt der Fahrer eine Blaue Lampe in die Scheibe und blinkte und machte Lichthupe... Als der mich dann überholt hat, jagte der Weiter der Sonne entgegen. Esrtmal so nicht besonders, allerdings machte mich stutzig, das er 1. kein Behörden-Kennzeichen hatte (ich weiß, kein sicherer Hinweis), und 2. der Sprinter richtig runtergekommen aussah, Rost und so weiter an allen Ecken und Kanten (ich weiß, auch das ist kein sicherer Hinweis, gucken wir mal in unsere Fahrzeughallen). Aufgrund des Verhaltens und des Fahrzeugs, habe ich dann einfach bei der Polizei angerufen, und nachgefragt, ob der Halter (Kennzeichen) des Fahrezeuges denn berechtigt sei, bzw. ob das so seine Ordnung habe. Der Polizist sagte: "Das sieht mir nicht so aus, danke für den Hinweis, wir gucken uns das an." Also von daher glaube ich schon, dass wenn man es drauf anlegt, und dreist genug ist, wahrscheinlich ziemlich lange damit durchkommen würde. Schönen Sonntag Gruß | |||||
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Autor | Patr8ick8 K.8, Soest / | 559930 | |||
Datum | 24.05.2009 14:28 | 4443 x gelesen | |||
Was würde denn passieren wenn man einen Mißbrauch feststellt? Nur die 20€ laut Bußgeldkatalog oder ist das dann auch Amtsanmaßung wenn der Fahrer "kurz eine blaue Lampe in die Scheibe hält" ?? Und was ist wenn das der Beifahrer macht :-) Gruß Some say... | |||||
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Autor | Flor8ian8 G.8, Sangerhausen / Sachsen-Anhalt | 559931 | |||
Datum | 24.05.2009 14:31 | 4300 x gelesen | |||
Irgendwann habe ich mal im TV nen Beitrag gesehen, wie man am schnellsten auf illegale Weise durch den Verkehr kommt mit den niedrigsten Strafen. Die Blaulichtmethode war mit Abstand das effektivste Mittel mit der geringsten Strafe ... Ich äußere hier nur meine eigene Meinung. http://www.feuerwehroberroeblingen.net/ | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 559933 | |||
Datum | 24.05.2009 14:56 | 4225 x gelesen | |||
Geschrieben von Patrick KIuempersWas würde denn passieren wenn man einen Mißbrauch feststellt? Die 20 EUR sind weniger das Problem. Interessant ist es ja, wenn jeder einzelne Verstoß gegen die StVO gemäß Busgeldkatalkog abgerechnet wird. Das kann dann nämlich ziemlich teuer werden. Ich sag nur Rotlichtverstöße, Überholen, usw. Wenn dann auch der Bereich von Straftaten erreicht wird (Nötigung & Co.), dann ist wohl auch Schluss mit lustig. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 559934 | |||
Datum | 24.05.2009 15:08 | 4253 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Florian Günther Die Blaulichtmethode war mit Abstand das effektivste Mittel mit der geringsten Strafe Für das montieren eines blauen Blinklichts. Nur kommt alles andere mit Hilfe des Blaulichts begangene noch oben drauf... Gruß, Thorben | |||||
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Autor | chri8sti8an 8G., wipperfürth / NRW | 559936 | |||
Datum | 24.05.2009 16:22 | 4072 x gelesen | |||
passt zwar nicht ganz hier rein aber.... Wieder mal über "Linkspenner" auf der Autobahn geärgert? Seit die neue "Dränglervorschrift" in Kraft ist (Drängeln: 250 Euro, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot) sollte man lieber gleich RECHTS überholen: Rechtsüberholen: 50 Euro und 3 Punkte (200 Euro und 1 Punkt gespart). Einen weiteren Punkt kann man sogar noch sparen, wenn man statt der rechten Spur gleich die Standspur benutzt: Seitenstreifen befahren zum Zwecke des schnelleren Vorankommens: 50 Euro und 2 Punkte. Vorteile: Man hat niemanden bedrängt, sich nicht aufgeregt, ist schneller am Schleicher auf der linken Spur vorbeigezogen und hat dabei noch 200 Euro und 2 Punkte gespart. Aber halt, es geht noch billiger und effektiver: Man kaufe sich ein Blaulicht und ein Martinshorn, verwende dasselbe und genieße die damit verbundene freie Fahrspurwahl auch bei widrigsten Verkehrsverhältnissen. Die Verwendung solcher kleiner Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische 20 Euro (Bußgeldverordnung zu § 38 StVo "Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn oder allein oder gelbes Blinklicht missbräuchlich verwendet: Regelsatz: 20 Euro). Also, 230 Euro gespart und KEINE Punkte! Es lebe die STRAßENVERKEHRSORDNUNG!!! | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 559940 | |||
Datum | 24.05.2009 16:59 | 3901 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von christian Goppold Man kaufe sich ein Blaulicht und ein Martinshorn, verwende dasselbe und genieße die damit verbundene freie Fahrspurwahl auch bei widrigsten Verkehrsverhältnissen. Die ... Blödsinn, weil ein mißbräuchlicher Einsatz von Blaulicht und Horn eben nicht von der StVO befreit und somit Drängeln, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rechtsüberholen, Rotlichtfahrt ggf. eben noch zu den 20 Euro dazukämen - und diesen Satz ganz erheblich überschreiten würden ... Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Jörg8-Mi8cha8el 8H., Essen / NRW | 559948 | |||
Datum | 24.05.2009 17:23 | 3926 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Patrick KIuempers--- Nur die 20€ laut Bußgeldkatalog oder ist das dann auch Amtsanmaßung wenn der Fahrer "kurz eine blaue Lampe in die Scheibe hält" ?? Alleine das dichte Auffahren kostet dies: bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h 25,- EUR, bei Gefährdung 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR bei über 80 km/h, wenn nicht in Metern weniger als ein Viertel des Tachowertes 35,- EUR bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h weniger als 5/10 des halben Tachowertes 75,- EUR, 1 Punkt weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100,- EUR, 2 Punkte weniger als 3/10 des halben Tachowertes 160,- EUR, 3 Punkte (bei mehr als 100 km/h + 1 Monat Fahrverbot) weniger als 2/10 des halben Tachowertes 240,- EUR, 4 Punkte (bei mehr als 100 km/h + 2 Monate Fahrverbot) weniger als 1/10 des halben Tachowertes 320,- EUR, 4 Punkte (bei mehr als 100 km/h + 3 Monate Fahrverbot) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h weniger als 5/10 des halben Tachowertes 100,- EUR, 2 Punkte weniger als 4/10 des halben Tachowertes 180,- EUR, 3 Punkte weniger als 3/10 des halben Tachowertes 240,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot weniger als 2/10 des halben Tachowertes 320,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot weniger als 1/10 des halben Tachowertes 400,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot Weiterhin kommt eine Anzeige wegen Nötigung, Amtsanmassung sowie nicht genehmigten Gebrauch einer Sondersignalanlage in Betracht. Da könnte schon einiges zusammenkommen. Alle von mir hier im Forum verfassten Beiträge geben ausschließlich meine persönliche Meinung, bzw. Interpretation zu den besprochenen Sachverhalten wieder und sind kein offizielles Statement meiner Dienststelle. | |||||
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Autor | Alex8and8er 8S., Wedel / S-H | 559953 | |||
Datum | 24.05.2009 17:45 | 3859 x gelesen | |||
Ob es wirklich Amtsanmassung ist, ist zweifelhalft, siehe z.B. hier: http://www.shortnews.de/start.cfm?id=382659 Anzeigen kann man erstmal wegen vielem. Und Nötigung? Vieleicht von dem links-Schleicher? Wie hier: http://www.ra-kotz.de/noetigung.htm Wie hier ( http://www.mdr.de/mdr-info/verbrauchertipps/5675874.html ) zu lesen darf man sogar bitten die Bahn frei zu machen, hat nur mit genug Abstand. Dafür ist nach STVO ja auch Lichthupe erlaubt. Wenn das Blaulicht also ohne Drängeln genutzt wird bleibt nur die OWi wegen des Blaulichts. Und beim "parken" bleibt dann eben nur der Parkverstoss und die 20 EUR wegen Blaulicht. Plus eventuell ein Einzug des Blaulichts. Ich vertrete hier meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr. Und das ist gut so. | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 559994 | |||
Datum | 24.05.2009 23:53 | 3688 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jürgen Häfner Erfahrungen? wurde mit dem RTW schon öfter mit SoSi geblitzt. Meistens gab es keine Probleme, einmal wurde eine Bestätigung verlangt, dass der SoSi Einsatz gerechtfertigt war (Notfallverlegung Klinik > Klinik ohne Arzt). Begründung des bearbeitenden Beamten war, dass sie angeblich in letzter Zeit mehrere erwischt hatten, die ohne ausreichender Begründung mit SoSi gefahren sind. Ob das stimmt weiß ich nicht. Mir persönlich ist kein Fall bekannt (RD / FW) wo ohne Berechtigung mit SoSi gefahren wurde. Ohne ausreichend Begründung schon eher, aber darüber haben wir hier im Forum ja auch schon n mal diskutiert. Gruß Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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