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ThemaAusstellungsverbot und Rückruf von Feuerwehrstiefeln - war: 2. Unters.17 Beträge
Rubrikpers. Ausrüstung
Infos:
  • PM des VG Aachen: Ausstellungsverbot und Rückruf von Feuerwehrstiefeln vorläufig bestätigt
  • Newsletter der Unfallkasse Rheinland-Pfalz: Hanrath Feuerwehrstiefel dürfen nicht mehr verwendet werden
  •  
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg559594
    Datum21.05.2009 13:0412397 x gelesen
    hallo,

    Schritt für Schritt ( = Urteil für Urteil ) wird die Rechtslage in Sachen Feuerwehrstiefel klarer. Bei der Gerichtsverhandlung im März wurde eine mögliche Rückrufaktion angesprochen.

    Jetzt wurden weitere Details dazu in der Begründung zum Beschuss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 18. Mai 2009 bekannt:

    Außerdem gab sie der Firma auf, die seit Januar 2003 in den Verkehr gebrachten Feuerwehrstiefel zurückzurufen und zu beseitigen. Dazu muss sie die Käufer, Benutzer und Zwischenhändler schriftlich über die gravierenden Sicherheitsmängel der Stiefel und die damit verbundenen Gefahren informieren. Eine entsprechende Bekanntmachung ist in den Verkaufsräumen der Firma anzubringen. Die Bezirksregierung hat angeordnet, dass diese Verfügung sofort vollzogen werden kann. Einen Eilantrag dagegen hat die 3. Kammer abgelehnt.Quelle: Pressemitteliung des VG Aachen

    Wenn dieses Urteil rechtskräftig wird muss die Firma Hanrath woh sehr viele Stiefel zurückrufen und das dafür auch wohl das Geld zurückerstatten.

    Ob das diese Firma wirtschaftlich auch durchhalten kann steht meiner Ansicht nach in den Sternen. Bei der letzten Gerichtsverhandlung im März wurde schon eine mögliche Insolvenz angesprochen.


    MkG Jürgen Mayer

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    AutorStep8han8ie 8G., Untergruppenbach / Baden Württemberg559598
    Datum21.05.2009 14:039337 x gelesen
    Hallo,

    tja, die werden jedenfalls bestraft. Vielleicht bewirkt dies auch was gutes. Nachahmer wissen jedenfalls was ihnen blüht wenn sie mit anderer Leute Leben spielt. Mal sehen was noch kommt.

    Steffie


    Alles was geschrieben steht ist mein eigener Gedankensprung

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg559603
    Datum21.05.2009 14:199263 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Stephanie Göttert
    tja, die werden jedenfalls bestraft.


    in den Verwaltungsgerichtsverfahren wird niemand bestraft. Da geht es um die Annordnung Unterlassungen bzw. von "Aktionen" die man dann durchführen muss.

    Hier z.B. um die Untersagung des Invehrkehrbringens von Stiefeln und um die Veröffentlichung von Informationen und um die Durchführung einer Rückrufaktion.

    Strafen gibts z.B. beim Amtsgericht.


    MkG Jürgen Mayer

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    AutorStep8han8ie 8G., Untergruppenbach / Baden Württemberg559604
    Datum21.05.2009 14:229150 x gelesen
    Hallo,

    meinte auch im übertragenem Sinn. Für mich wäre es jedenfalls eine Strafe, wenn man mir eine solche Anordnung übergibt. Die ruinieren sich ja damit. Was nicht heißen soll, dass ich jetzt Mitleid mit der Firma habe.

    Gruss
    Steffie


    Alles was geschrieben steht ist mein eigener Gedankensprung

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW559615
    Datum21.05.2009 14:599314 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yerEine entsprechende Bekanntmachung ist in den Verkaufsräumen der Firma anzubringen. Die Bezirksregierung hat angeordnet, dass diese Verfügung sofort vollzogen werden kann.

    Fallen da auch Verkaufsstände auf Messen drunter ?

    Wenn ja, wie war das auf der letzten Messe in Holland ?
    Weiß jemand ob Hanrath dort war, bzw. wie der Stand aussah ?


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorJörg8-Mi8cha8el 8H., Essen / NRW559627
    Datum21.05.2009 15:539177 x gelesen
    Geschrieben von ---Michael Roleff--- Fallen da auch Verkaufsstände auf Messen drunter ?

    Wenn ja, wie war das auf der letzten Messe in Holland ?
    Weiß jemand ob Hanrath dort war, bzw. wie der Stand aussah ?

    --------------------------------------------------------------------------------


    In jedem Fall, so denke ich, wird die Verfügung eines deutschen VG ohnehin nur für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland Gültigkeit haben.


    Alle von mir hier im Forum verfassten Beiträge geben ausschließlich meine persönliche Meinung, bzw. Interpretation zu den besprochenen Sachverhalten wieder und sind kein offizielles Statement meiner Dienststelle.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg559635
    Datum21.05.2009 16:339242 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Jörg-Michael HolzIn jedem Fall, so denke ich, wird die Verfügung eines deutschen VG ohnehin nur für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland Gültigkeit haben.
    Die Verfügungen der Bezirksregierung in Sachen der Stiefel gelten in der gesamten Europäische Union.

    Da die 1. Untersagungsverfügung schon seit letztem Jahr rechtskräftig ist gilt dese auch in den Niederlanden.

    Ab wann die 2. Untersagungsverfügung dann auch EU-weit rechtskräftig sein wird kann ich jetzt nicht sagen. Das Urteil vom März 09 ist ja noch nicht rechtskräftig.

    Ob die Beschlüsse die in den Eilverfahren gefällt wurden nun auch Auswirkungen ausserhalb Deutschlands haben muss ein Verwaltungsjurist erklären.


    MkG Jürgen Mayer

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    AutorClau8s K8., Wetzlar / Hessen559679
    Datum22.05.2009 09:358779 x gelesen
    In 3 Wochen: Bundeskongress Rettungsdienst


    Gruß, Claus

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein)

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg560718
    Datum28.05.2009 11:228917 x gelesen
    Hallo,

    inzwischen wurde nun das aktuelle Urteile des VG Aachens in Sachen Hanrath-Feuerwehrstiefel veröffentlicht:

    Ausstellungsverbot und Rückruf von Feuerwehrstiefeln vorläufig bestätigt [Update]

    Aus dem Urteil kann man interessante Details zu weiteren Ordnungsverfügungen der Bezirksregierung Köln entnehmen:

  • ordnungsgemäßen und möglichst vollständigen Rückruf der seit dem 01. Januar 2003 verkauften Feuerwehrstiefel
  • Information der Käufer über bestehenden Sicherheitsmängel und die Rückgabemöglichkeit
  • Ausstellungsverbot für die Feuerwehrstiefel

    Es finden sich darin also insbesondere für die Käufer die nun auf "unbrauchbaren" Feuerwehrstiefel sitzen interessante Infos für die weitere Vorgehensweise um diese mangelhaften Feuerwehrstiefel zurückzugeben.


    MkG Jürgen Mayer

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    AutorNikl8as 8R., Niederburg / RLP562251
    Datum05.06.2009 15:068480 x gelesen
    Wie Verhält sich das bei einem von der Firma geschicktem Zertifikat mit dem Rückruf der Stiefel??
    Die Stiefel sind von 2007

    Gruß
    Niklas


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    AutorStep8han8ie 8G., Untergruppenbach / Baden Württemberg562287
    Datum05.06.2009 16:018503 x gelesen
    Hallo Niklas,

    wenn Du Dir mal die Mühe gemacht hättesr, zu diesem Thema alles Threads zu lesen und vor allem auch das aktuelle Urteil, hättest Du bemerkt, dass ALLE Stiefel der Firma ab 2003 egal ob mit oder ohne Zertifikat zurückgenommen werden müssen. D.h. die Firma muss auch Stiefel zurückrufen, welchen sie auch ein Zertifikat ausgestellt haben. Es kann nicht gewährleistet werden, dass die Stiefel des Zertifikats würdig sind, da keine Qualitätskontrollen durchgeführt wurden.

    Gruss
    Steffie


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    AutorNikl8as 8R., Niederburg / RLP562290
    Datum05.06.2009 16:058172 x gelesen
    Habe mir das schon alles durchgelesen wollte da nur noch mal sicher gehen.

    Danke für die Antwort.

    MFG
    Niklas


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg562303
    Datum05.06.2009 16:348403 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Stephanie Göttertwenn Du Dir mal die Mühe gemacht hättesr, zu diesem Thema alles Threads zu lesen und vor allem auch das aktuelle Urteil, hättest Du bemerkt, dass ALLE Stiefel der Firma ab 2003 egal ob mit oder ohne Zertifikat zurückgenommen werden müssen. D.h. die Firma muss auch Stiefel zurückrufen, welchen sie auch ein Zertifikat ausgestellt haben. Es kann nicht gewährleistet werden, dass die Stiefel des Zertifikats würdig sind, da keine Qualitätskontrollen durchgeführt wurden.

    Aber vorher muss die entsprechende Verfügung rechtskräftig werden. Und das ist jetzt noch nicht der Fall. Die Sache hängt ja noch in den Mühlen der Justiz.


    MkG Jürgen Mayer

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    AutorJörg8 R.8, Steppach / Bayern562347
    Datum05.06.2009 20:298258 x gelesen
    Hallo Jürgen

    aus deiner ja leider reichlichen Justizerfahren heraus, wie lange meinst du dauert es noch mit zur Rechtskräftigkeit der Urteile?

    Gruß
    Jörg


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg562348
    Datum05.06.2009 20:348144 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Jörg Raberaus deiner ja leider reichlichen Justizerfahren heraus, wie lange meinst du dauert es noch mit zur Rechtskräftigkeit der Urteile?

    keine Ahnung :-(

    meine hellseherischen Fähigkeiten sind diesbezüglich sehr beschränkt.


    MkG Jürgen Mayer

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg564120
    Datum15.06.2009 17:058403 x gelesen
    hallo,

    Nun hat auch die Unfallkasse RLP einen neuen Newsletter zu den Hanrath-Stiefel herausgegeben. Darin wird nun auch Bezug auf die angeordnete Kundeninformation und die Rückrufaktionen genommen:

    Newsletter der Unfallkasse Rheinland-Pfalz: Hanrath Feuerwehrstiefel dürfen nicht mehr verwendet werden


    MkG Jürgen Mayer

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg564215
    Datum16.06.2009 09:508163 x gelesen
    Besonders interessant an diesem Newsletter:

    Das genrelle Verwendungsverbot für Hanrath Feuerwehrstiefel ab 1. Januar 2003.

    Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz geht damit aufgrund der aktuellen Urteile weit über die bisherigen Empfehlungen der DGUV hinaus.

    Es ist nach Rücksprache mit der UKRLP und der DGUV zu erwarten,
    das dieses Verwendungsverbot von der DGUV und den anderen Unfallkassen übernommen und auch auf die Hilfsorganisationen ausgedehnt wird.


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein: www.helferportal.org

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     28.08.2008 15:46 Jürg7en 7M., Weinstadt 2. Untersagungsverfügung für Feuerwehrstiefel der Firma Hanrath :-()
     21.05.2009 13:04 Jürg7en 7M., Weinstadt
     21.05.2009 14:03 Step7han7ie 7G., Untergruppenbach
     21.05.2009 14:19 Jürg7en 7M., Weinstadt
     21.05.2009 14:22 Step7han7ie 7G., Untergruppenbach
     21.05.2009 14:59 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     21.05.2009 15:53 Jörg7-Mi7cha7el 7H., Essen
     21.05.2009 16:33 Jürg7en 7M., Weinstadt
     22.05.2009 09:35 Clau7s K7., Wetzlar
     28.05.2009 11:22 Jürg7en 7M., Weinstadt
     05.06.2009 15:06 Nikl7as 7R., Niederburg
     05.06.2009 16:01 Step7han7ie 7G., Untergruppenbach
     05.06.2009 16:05 Nikl7as 7R., Niederburg
     05.06.2009 16:34 Jürg7en 7M., Weinstadt
     05.06.2009 20:29 Jörg7 R.7, Steppach
     05.06.2009 20:34 Jürg7en 7M., Weinstadt
     15.06.2009 17:05 Jürg7en 7M., Weinstadt
     16.06.2009 09:50 Udo 7B., Aichhalden
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