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Thema | Annerkennung der Ausbildung in Bayern! | 22 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Autor | Pete8r R8., Oelsnitz / Sachsen | 557503 | |||
Datum | 06.05.2009 23:44 | 8078 x gelesen | |||
hallo, ich habe da mal ne Frage, ob Lehrgänge die in Sachsen gemacht werden auch in Bayern annerkannt sind. Weil es hält sich das Hartnäckige Gerücht das diese nicht annerkannt sind. mfg egaö | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 557551 | |||
Datum | 07.05.2009 11:35 | 5835 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Peter Richter ob Lehrgänge die in Sachsen gemacht werden auch in Bayern annerkannt sind. frag mal hier nach, die geben sicher Auskunft. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 557570 | |||
Datum | 07.05.2009 14:18 | 5558 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Peter Richter ich habe da mal ne Frage, ob Lehrgänge die in Sachsen gemacht werden auch in Bayern annerkannt sind. Wenn diese auch nach FwDV2 "gestaltet" wurden, sehe ich persönlich eher kein Problem. Mit welcher Begründung sollte man jemandem eine "gleichwertige" Ausbildung nicht anerkennen? Geschrieben von Peter Richter Weil es hält sich das Hartnäckige Gerücht das diese nicht annerkannt sind. Naja, behauptet wird viel... Grüße Magnus | |||||
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Autor | Pete8r L8., Köln / St. Wendel / NRW / Saarland | 557615 | |||
Datum | 07.05.2009 17:52 | 5553 x gelesen | |||
Geschrieben von Magnus HammerlMit welcher Begründung sollte man jemandem eine "gleichwertige" Ausbildung nicht anerkennen? Naja, dafür hab ich schon einige Begründungen gehört... Feuer brennt ja schließlich überall anders ;-) Alles was ich schreibe ist ausschließlich meinen Meinung. | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 557617 | |||
Datum | 07.05.2009 18:01 | 5452 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter Lorenzdafür hab ich schon einige Begründungen gehört... Vielleicht magst du ja ein paar zum Besten geben? Grüße Magnus | |||||
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Autor | Pete8r L8., Köln / St. Wendel / NRW / Saarland | 557621 | |||
Datum | 07.05.2009 18:15 | 5400 x gelesen | |||
Bevor es Missverständnisse gibt, das ist nicht speziell auf Bayern bezogen sondern ehr ne allgemein Sammlung. Geschrieben von Magnus Hammerl Vielleicht magst du ja ein paar zum Besten geben? - Ne, ich glaub nicht das ihr das so gemacht habt. - Also das machen wir grundsätzlich ganz anders. - Ja, aber unser Lehrgang ist umfangreicher. - Hier sind die örtliche Gegebenheiten anders (Organisation, Fahrzeuge, etc.) darum musst du das nochmal nach unsrem Modell machen. - Also mit Leuten aus diesem Bundesland / Kreis etc. haben wir schlechte Erfahrungen, da ist die Ausbildung nicht gut, das musst du bei uns nochmal machen. Ich denke dem einen oder anderen der schon mal umgezogen ist fallen hier noch mehr Sachen ein. Alles was ich schreibe ist ausschließlich meinen Meinung. | |||||
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Autor | Phil8ip 8K., Saarbrücken / Saarland | 557671 | |||
Datum | 08.05.2009 08:23 | 5447 x gelesen | |||
Hallo, ich kann dir nur sagen das die Ausbildung der Feuerwehr in Luxembourg, nach deutscher FwDV im Saarland nicht anerkannt wird. Alleine der Atemschutzlehrgang in Luxembourg beinhaltet ja schon Sachen wie Wärmegewöhnungscontainer, Brandcontainer und Flasch-Over-Container.... Das gehört ja nicht zu einem Lehrgang nach FwDV 7 deshalb kann man den Lehrgang aus Luxembourg nicht anerkennen.... Das sind Sache wonach sich hier eien FA in der Regel die Finger nach leckt, weil er da nie ne Chance zu bekommt. Gruß Philip | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 557683 | |||
Datum | 08.05.2009 10:56 | 5372 x gelesen | |||
Hallo, ich hatte diesbezüglich auch mal eine Anfrage an die SFS Regensburg gestellt. Hier die Antwort: in der Regel gibt es keine Probleme mit der Anerkennung, sofern die absolvierten Lehrgänge die Vorgaben (z.B. zeitlicher Umfang)der FwDV 2 erfüllen. Die Lehrgänge kann, bei Vorlage der notwendigen Unterlagen, die Feuerwehr selbst bestätigen. Bestehen Zweifel, kann der sich der Kommandant an die Landkreisführungskräfte und auch die Feuerwehrschulen wenden. Gruß, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 557684 | |||
Datum | 08.05.2009 11:11 | 5354 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Peter Richter ob Lehrgänge die in Sachsen gemacht werden auch in Bayern annerkannt sind. Weil es hält sich das Hartnäckige Gerücht das diese nicht annerkannt sind. Na ja, ob Bayern diesen GF-Lehrgang von Sachsen (Dauer 10 Tage) gegenüber diesem GF-Lehrgang in Bayern (Dauer 5 Tage) anerkennen ? Der zugereiste FW-Angehörige könnte ja einen Wissensvorsprung von fünf Lehrgangstagen vorweisen ;-))) Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Irak8li 8W., Haar / Bayern | 557685 | |||
Datum | 08.05.2009 11:13 | 5373 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard Deimann(Dauer 5 Tage) Falsch, technisch gesehen sind's vier: Montag Mittag bis Freitag Mittag :) Irakli FWnetz twittern! | |||||
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Autor | Ludw8ig 8S., Lützelbach-Haingrund / Hessen | 557694 | |||
Datum | 08.05.2009 13:38 | 5302 x gelesen | |||
Hm, ich kann mich an Zeiten erinnern, da war der F-III in anderen Bundesländern auch nur 5 Tage her - hat man diesen älteren Kameraden bei der Einführung der 2-wöchigen GruFü-Lehrgänge etwa die Lizenz entzogen? Leute, die Tatsache daß sich jemand an einer FWS 1-2 Wochen einem Lehrgang mit Abschlussprüfung unterzogen hat, sagt doch nicht wirklich viel über die Befähigung zur Führung einer Gruppe, ob in Ausbildung/Übung oder Einsatz, aus. Er hatte lediglich die Zeit und die Gelegenheit, sich den dort angebotenen Unterrichtsstoff anzueignen. Und ich hab´auf meinem F III auch schon 18 - 19jährige Mitstreiter erlebt, die was von Erfahrung und so erzählten, manche hatten sie, aber der Großteil? Wir haltens daher so: kommt einer des Weges daher, dann darf er ruhig zeigen (vorerst in Ausbildung und Übung), was er so kann. Sprich er erhält je nach Ausbildung auch die Gelegenheit zu führen. Weil: nur ein Blatt Papier macht noch keinen Gruppenführer aus! Gruß Ludwig To do is to be (Camus) To be is to do (Sartre) Do be do be do (Sinatra) | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 557702 | |||
Datum | 08.05.2009 14:52 | 5294 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ludwig Schmidt Hm, ich kann mich an Zeiten erinnern, da war der F-III in anderen Bundesländern auch nur 5 Tage her - hat man diesen älteren Kameraden bei der Einführung der 2-wöchigen GruFü-Lehrgänge etwa die Lizenz entzogen? Es gab hier auch das organisierte Selbststudium zu früheren Zeiten. Auch denen wurde diese Quali nicht entzogen. Das heißt aber nicht die Sache nicht weiterzuentwickeln. Und selbst die 10 Tage(effektiv auch hier 8,xx wie irakli richtig anmerkte) sind recht vollgepackt. Geschrieben von Ludwig Schmidt Leute, die Tatsache daß sich jemand an einer FWS 1-2 Wochen einem Lehrgang mit Abschlussprüfung unterzogen hat, sagt doch nicht wirklich viel über die Befähigung zur Führung einer Gruppe, ob in Ausbildung/Übung oder Einsatz, aus. Er hatte lediglich die Zeit und die Gelegenheit, sich den dort angebotenen Unterrichtsstoff anzueignen. Wenn er mit einer Urkunde zurückkommt hat er zumindest eben die von dir abgesprochene Befähigung erworben. Das man nicht von jetzt auf dann der "geborene" Führer ist, ist wahrscheinlich jedem hier klar. Und ob er zum Führen einer WeißderGeier geeignet ist sollte man vor dem Besuch der LFS wissen ;-). Kleiner Seitenhieb(nicht gegen dich): Auch eine Wahl macht keine guten GF oder WL :-). Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Ludw8ig 8S., Lützelbach-Haingrund / Hessen | 557704 | |||
Datum | 08.05.2009 14:59 | 5237 x gelesen | |||
Hallo, das jemand mit einer Urkunde die Befähigung erwirbt - da muß ich Dir als langjähriger Prüfungsausschußvorsitzender widersprechen. Ein Papier macht noch keinen Fachmann - das wird es auch nie tun - denn Befähigung zum Tun zeigt nur die Praxis. Aber Du weisst doch auch was alles auf die Schule geschickt wird, oder? das mit der wahl - ja nee, is klar! ;-)) Ludwig To do is to be (Camus) To be is to do (Sartre) Do be do be do (Sinatra) | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 557707 | |||
Datum | 08.05.2009 15:11 | 5256 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ludwig Schmidt das jemand mit einer Urkunde die Befähigung erwirbt - da muß ich Dir als langjähriger Prüfungsausschußvorsitzender widersprechen. Ich wollte auch auf was ähnliches raus. Mit Erwerb eines FS ist es nix anderes. Du erwirbst die Befähigung zur Teilnahme am öfftl Verkehr. Bei Fw. nicht anders. Der TM/TF oder AGT ist auch erstmal nur befähigt diese Aufgaben zu übernehmen. In der Praxis kommt dann die nötige "Routine" hinzu. Praktisch aber haben die jeweiligen Absolventen den "Darf-Schein". Geschrieben von Ludwig Schmidt Aber Du weisst doch auch was alles auf die Schule geschickt wird, oder? Ja, wobei das in Sachsen jetzt besser wird. Zumindest GF. Da diese Apiranten eine Eingangsprüfung ablegen müssen :-). Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 557708 | |||
Datum | 08.05.2009 15:21 | 5124 x gelesen | |||
Geschrieben von Ludwig Schmidtdas jemand mit einer Urkunde die Befähigung erwirbt - da muß ich Dir als langjähriger Prüfungsausschußvorsitzender widersprechen. Doch, die Befähigung wird mit dem Bestehen der Prüfung erworben. Daraus folgt ja nicht, dass automatisch die Funktion/Aufgabe übertragen wird. | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 557710 | |||
Datum | 08.05.2009 15:44 | 5205 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Peter Lieffertz Ja, wobei das in Sachsen jetzt besser wird. Besser wird oder besser werden soll? ;-) Zumindest GF. Da diese Apiranten eine Eingangsprüfung ablegen müssen :-). Sind dir Fälle bekannt, wo diese nicht bestanden wurde? Grundsätzlich halte ich das für eine sehr sinnvolle Möglichkeit, die theoretischen Kenntnisse der Aspiranten auf ein bestimmtes Mindestmaß zu definieren. Natürlich nur, wenn man das Niveau nicht so niedrig ansetzt, dass (fast) jeder Teilnehmer den Test besteht (siehe Frage oben). Manche (Führungs-)kräfte sehen das allerdings völlig anders und erachten den Test als unnötige Schickanei und persönliche Kritik an ("Jetzt soll ich plötzlich nicht mehr in der Lage sein einschätzen zu können, wen ich an die LFS mit Erfolgsaussichten schicken kann und wen nicht."). MkG Sascha | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 557711 | |||
Datum | 08.05.2009 15:46 | 5243 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter LieffertzEs gab hier auch das organisierte Selbststudium zu früheren Zeiten. Als weitere Info: wird als ZF-Qualifikation anerkannt (zumindest in Sachsen, restl. BL: k. A.) MkG Sascha | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 557713 | |||
Datum | 08.05.2009 15:57 | 5096 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha TrögerAls weitere Info: wird als ZF-Qualifikation anerkannt (zumindest in Sachsen, restl. BL: k. A.) Zusatz: Aber nur wenn das entsprechende Zertifikat/oder die Eintragung im damaligen Dienstausweis noch physisch nachweisbar ist :-). Bestätigungen von WL/KBM oder angeblich Dabeigewesenen zählen nicht. Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 557714 | |||
Datum | 08.05.2009 16:07 | 5185 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha TrögerBesser wird oder besser werden soll? ;-) Man wird ja noch träumen dürfen *gg*. Zumindest die größten Blindnieten werden aussortiert. Geschrieben von Sascha Tröger Sind dir Fälle bekannt, wo diese nicht bestanden wurde? Jupp! Geschrieben von Sascha Tröger Grundsätzlich halte ich das für eine sehr sinnvolle Möglichkeit, die theoretischen Kenntnisse der Aspiranten auf ein bestimmtes Mindestmaß zu definieren. Natürlich nur, wenn man das Niveau nicht so niedrig ansetzt, dass (fast) jeder Teilnehmer den Test besteht (siehe Frage oben). Steht ja aber m.M.n. in engem Zusammenhang mit der Vorausbildung der Aspiranten. Die LFS müßte ja sonst zugeben was für KA so ausgebildet wurden. Oder ob es nach 20 Jahren nicht einheitliche Ausbildungsunterlagen und auch einheitliche Grundsätze der Ausbildung auf Kreisebene geben müßte.(DV 2 ist bekannt ;-) ) Oder ein Ablaufdatum für KA, so das Diese ihr aktuelles Wissen wieder nachweisen müßten. Geschrieben von Sascha Tröger Manche (Führungs-)kräfte sehen das allerdings völlig anders und erachten den Test als unnötige Schickanei und persönliche Kritik an ("Jetzt soll ich plötzlich nicht mehr in der Lage sein einschätzen zu können, wen ich an die LFS mit Erfolgsaussichten schicken kann und wen nicht."). Ja klar, jetzt hört der Nasenfaktor idealerweise spätestens bei der Vorprüfung durch. Leider nicht immer. Und es ist natürlich auch doof, wenn den Macher qua Wahl und Lehrgang LdF oder Altlasten ohne plötzlich ein wenig Macht genommen wird oder Ihnen gewisse Defizite klar gemacht werden. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 557719 | |||
Datum | 08.05.2009 16:37 | 5091 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter LieffertzDie LFS müßte ja sonst zugeben was für KA so ausgebildet wurden. Was an der LFS inhaltlich ausgebildet wird, ist ja alles andere als schlecht. Die Frage ist nur, was die Lehrgangsteilnehmer (ganz allgemein, auch auf andere Lehrgänge bezogen) umsetzen können (in Bezug auf persönliche Fähigkeiten bzw. Gegebenheiten in der eigenen Wehr) und/oder wollen. Wenn man das Gelernte einfach anwenden und umsetzen würde, wäre das Niveau in der Feuerwehrlandschaft deutlich höher. Z. B. lernt man an der LFS nicht, den (V)RW oder das Trupp-TLF als Erstangreifer zu nutzen. Gemacht wird es in der Praxis trotzdem... Oder ein Ablaufdatum für KA, so das Diese ihr aktuelles Wissen wieder nachweisen müßten. Am einfachsten wäre es, die bereits vorhanden Fortbildungen (GF, ZF, KA usw.) als verpflichtend einzuführen, dann gäbe es regelmäßig "Updates". Das ist offensichtlich nicht gewollt und wäre auch nicht realisierbar - Stichwort nicht vorhandene Lehrgangskapazitäten: Man baut zwar tolle neue Gebäude (3. Eintrag), schraubt aber die Kapazitäten kontinuierlich nach unten. Dafür kommt jetzt die Kunst wenigstens nicht mehr zu kurz. MkG Sascha | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 557720 | |||
Datum | 08.05.2009 16:45 | 5137 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha TrögerWas an der LFS inhaltlich ausgebildet wird, ist ja alles andere als schlecht. Die Frage ist nur, was die Lehrgangsteilnehmer (ganz allgemein, auch auf andere Lehrgänge bezogen) umsetzen können (in Bezug auf persönliche Fähigkeiten bzw. Gegebenheiten in der eigenen Wehr) und/oder wollen. Wenn man das Gelernte einfach anwenden und umsetzen würde, wäre das Niveau in der Feuerwehrlandschaft deutlich höher. Z. B. lernt man an der LFS nicht, den (V)RW oder das Trupp-TLF als Erstangreifer zu nutzen. Gemacht wird es in der Praxis trotzdem... Im Umkehrschluß wäre aber dann die Frage ob die Prüfung anspruchslos war. Das wollen ist denke ich aber das Schlimmere. Wobei, ständig nervende WL tut sich auch kein KA an(Sowas kannst du doch nicht ausbilden....) Geschrieben von Sascha Tröger Am einfachsten wäre es, die bereits vorhanden Fortbildungen (GF, ZF, KA usw.) als verpflichtend einzuführen, dann gäbe es regelmäßig "Updates". Das ist offensichtlich nicht gewollt und wäre auch nicht realisierbar - Stichwort nicht vorhandene Lehrgangskapazitäten: Man baut zwar tolle neue Gebäude (3. Eintrag), schraubt aber die Kapazitäten kontinuierlich nach unten. Dafür kommt jetzt die Kunst wenigstens nicht mehr zu kurz. Tja, da kann ich nur sagen:Zustimmung. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Ludw8ig 8S., Lützelbach-Haingrund / Hessen | 557734 | |||
Datum | 08.05.2009 20:01 | 5057 x gelesen | |||
Vielleicht definieren wir beide "Befähigung" etwas unterschiedlich. Für mich bedeutet Befähigung = Fähigkeit, bestimmte erlernte Kenntnisse und Fähigkeiten umzusetzen, sei es durch Anwendung oder Transfer von Wissen. Ich soll z.B. in meiner beruflichen Prüfertätigkeit eine "Berufsbefähigung" feststellen, und das in einer Prüfungszeit von 6h Praxis und etwa 8 h Theorie. Es kann mir niemand erzählen, daß ich in dieser Zeit eine Befähigung eines Menschen konkret feststellen kann - trotzdem muß ich hier eine Urkunde (Berufprüfungszeugnis) ausstellen. Zurück zu Feuerwehrs und F III - in Hessen müssen z.B. Einsatzsachbearbeiter der zentralen integrierten Leitstellen auch den F III machen, sie erhalten von der HLFS darüber eine Urkunde. Meistens sind die Kameraden ohne Feuerwehrhintergrund. Frage nun an Dich: hältst Du den Personenkreis (die mit der Urkunde) wirklich für befähigt, eine Gruppe im Einsatz zu führen? (das soll keine Spitze gegen diese Kameraden sein, dient nur der Versachlichung!) Ich weiß ja, daß in diesem unserem Land sehr viel an Papier festgemacht wird - aber das ist bekanntlich auch sehr geduldig. MkG Ludwig To do is to be (Camus) To be is to do (Sartre) Do be do be do (Sinatra) | |||||
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