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Thema | Gerätewartausbildung | 48 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 556616 | |||
Datum | 01.05.2009 16:52 | 16959 x gelesen | |||
Hallo zusammen, laut FwDV 2 ist für die Teilnahme am Gerätewartlehrgang Voraussetzung, dass man Truppführer ist. Kann mir mal jemand die Hintergründe hierzu erläutern? Mir erscchließt die Sinnhaftigkeit einfach nicht, warum man für die Prüfung von Geräten eine weitergehende einsatztaktiksche Ausbildung braucht. Gruß Katja "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 556617 | |||
Datum | 01.05.2009 17:02 | 14608 x gelesen | |||
Geschrieben von Katja MidunskyKann mir mal jemand die Hintergründe hierzu erläutern? 1. "Alter" 2. TrFü lernt selbständig Aufgaben auszuführen (TrM1 dackelt nur TrFü hinterher) 3. Im TrFü kommt nochmal das eine oder andere Gerät vor, daß im trM1 und TrM2 nicht zwingend drinne ist Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 556618 | |||
Datum | 01.05.2009 17:12 | 14132 x gelesen | |||
hi, Geschrieben von Christian Fischer 1. "Alter" Ist das wirklich ein Argument? Zumal eigentlich m.W. viele Feuerwehren den Truppführer der Truppmannausbildung obligatorisch und ziemlich schnell nachschieben. Geschrieben von Christian Fischer 3. Im TrFü kommt nochmal das eine oder andere Gerät vor, daß im trM1 und TrM2 nicht zwingend drinne ist Naja, da dürfte der Maschinistenlehrgang, der ebenfalls Voraussetzung ist den Rest erledigen. Aber die Prüfung der Geräte lernt man doch gerade im Gerätewartlehrgang. Geschrieben von Christian Fischer Geschrieben von Christian Fischer
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 556619 | |||
Datum | 01.05.2009 17:23 | 13873 x gelesen | |||
Geschrieben von Katja MidunskySo steht man als Führunskraft vor dem Dilemma, dass man technisch interessierte Kollegen, die diese Zusatzaufgabe übernehmen möchten, zum Truppführer schicken muss, obwohl sie nicht wollen oder vielleicht noch nicht so weit sind, um diese Funktion auszufüllen Bei dem schicken müssen ohne das Sie wollen kann ich dir ja noch folgen. Aber bei dem noch nicht so weit sein eher nicht. TF traust du Ihm u.U. noch nicht zu aber GWß Oder habe ich jetzt einen Denkfehler bzw. Verständnisproblem? Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 556620 | |||
Datum | 01.05.2009 17:27 | 13593 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian Fischer TrFü lernt selbständig Aufgaben auszuführen Das ist jetzt aber nicht dein Ernst, oder?! Eine Einsatzkraft mit TrM1 kann durchaus auch selbständig Aufgaben ausführen, ohne sich selbst umzubringen. Das ist keine Frage des Dienstgrades oder der Ausbildung. Das kommt m.E. sehr auf die Person an! Geschrieben von Christian Fischer Im TrFü kommt nochmal das eine oder andere Gerät vor, daß im trM1 und TrM2 nicht zwingend drinne ist Und deshalb kann ein Truppmann keinen Gerätewart-Lehrgang besuchen?! Ich lach mich tot. MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Uwe 8S., Nordheim / Hessen | 556623 | |||
Datum | 01.05.2009 17:36 | 13791 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Peter Lieffertz TF traust du Ihm u.U. noch nicht zu aber GWß Oder habe ich jetzt einen Denkfehler bzw. Verständnisproblem? nun ja wenn der/die Kamerad/in noch nicht das Alter hat um auf den TF zu gehen. Gruß Uwe | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 556624 | |||
Datum | 01.05.2009 17:43 | 13670 x gelesen | |||
Geschrieben von Uwe Schmidtnun ja wenn der/die Kamerad/in noch nicht das Alter hat um auf den TF zu gehen. Naja, da der Ma LF Grundvorausetzung des GW ist, gehe ich mal vom richtigen Alter aus. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Uwe 8S., Nordheim / Hessen | 556625 | |||
Datum | 01.05.2009 17:59 | 13625 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter LieffertzNaja, da der Ma LF Grundvorausetzung des GW ist, gehe ich mal vom richtigen Alter aus. 18 Jahre? Ok ich habe gerade gesehen das es anscheinend für den TF kein Mindestalter mehr gibt. Gruß Uwe | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 556626 | |||
Datum | 01.05.2009 18:10 | 13620 x gelesen | |||
Wenn Derjenige/Diejenige recht sportlich ääh ambitioniert ist, kann er so mit 18,5 Gerätewart sein. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 556628 | |||
Datum | 01.05.2009 18:56 | 13519 x gelesen | |||
Geschrieben von GUV-G-9102 Der Sachkundige im Sinne dieser Prüfgrundsätze ist für die Prüfung der Ausrüstungen und Geräte der Feuerwehr befähigt, wenn er auf Grund fachlicher Ausbildung und Erfahrung über ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der zu prüfenden Ausrüstung Ich vermute mal, daß man der Ansicht ist erst mit der vorherigen Teilnahme an einem TF-Lehrgang das oben dick Gedruckte erreicht werden kann. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 556629 | |||
Datum | 01.05.2009 18:57 | 13559 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter LieffertzWenn Derjenige/Diejenige recht sportlich ääh ambitioniert ist, kann er so mit 18,5 Gerätewart sein. Hier in Ba-Wü - Nein. TrM2 Ausbildung beginnt frühestens mit dem 18. Lebensjahr. Somit kann sie erst mit vollendetem 20. Lebensjahr abgeschlossen sein. Dann erst kann der Lehrgang Maschinist für Löschfahrzeuge und TrFü besucht werden. Erst wenn diese Lehrgänge erfolgreich absolviert sind liegen die Anmeldevoraussetzungen für den Gerätewart vor. Dazu noch die jeweiligen Wartezeiten auf die Lehrgänge nach Vorliegen der Anmeldevoraussetzungen. Da dürften in Summe auch nochmal 6-12 Monate ins Land gehen. 18,5 wird somit (in Ba-Wü) etwas knapp... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 556631 | |||
Datum | 01.05.2009 19:06 | 13504 x gelesen | |||
Christian bei euch weiß ich das. Selbst hier ist das wie ich bereits schrieb, sportlich. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 556652 | |||
Datum | 01.05.2009 21:57 | 13352 x gelesen | |||
Geschrieben von Uwe Schmidtnun ja wenn der/die Kamerad/in noch nicht das Alter hat um auf den TF zu gehen. Alter beim TF? Kann ich nicht so ganz nachvollziehen... Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 556653 | |||
Datum | 01.05.2009 22:00 | 13298 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel MetzgerDas ist jetzt aber nicht dein Ernst, oder?! Zumindestens der Ernst desjenigen der sich das ausgedacht hat. Der will nämlich das erst der Truppführer auch Führungsaufgaben = selbstständiges Handeln im Rahmen des Auftrages durchführt. Eigentlich ist der TF auch schon eine erste "Elitenauswahl". Gott sei Dank aber nur eigentlich. Geschrieben von Daniel Metzger Und deshalb kann ein Truppmann keinen Gerätewart-Lehrgang besuchen?! Ich lach mich tot. Nochmal.. Das System sieht das so vor! Das es oftmals anders, meistens sogar besser läuft ist ein anderes Thema. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Stef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 556660 | |||
Datum | 01.05.2009 22:23 | 13230 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyIch vermute mal, daß man der Ansicht ist erst mit der vorherigen Teilnahme an einem TF-Lehrgang das oben dick Gedruckte erreicht werden kann.könnte man vermuten, ich bin aber der Meinung, dass dies auch ohne eine TF-Ausbildung erreicht werden könnte. Ich werf mal eine neue Vermutung in den Ring ohne technischen Hintergrund: Gerätewarte haben zumeist eine Sonderstellung in der FW. Die Streifenfraktion möchte das honoriert wissen, so hat der Gerätewart z.B. in RLP zumeist den Dienstgrad eines Löschmeisters. Den kann ich aber nur erreichen wenn ich die TF Ausbildung habe ;-) Grüße Stefan "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | |||||
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Autor | Hans8-Jo8ach8im 8M., Wietze / Niedersachsen | 556671 | |||
Datum | 02.05.2009 00:13 | 13337 x gelesen | |||
@ Marc Dickey, Der Sachkundige im Sinne dieser Prüfgrundsätze ist für die Prüfung der Ausrüstungen und Geräte der Feuerwehr befähigt, wenn er auf Grund fachlicher Ausbildung und Erfahrung über ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der zu prüfenden Ausrüstung bzw. des zu prüfenden Gerätes verfügt und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. DIN-Normen, CEN-Normen, ISO-Normen, VDE-Bestimmungen) so weit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand der jeweiligen Ausrüstung bzw. des jeweiligen Gerätes beurteilen kann. Genau so ist es. Ideellerweise wäre ein Gerätewart auch Kraftfahrzeugmechanikermeister,evtl auch Maschinenbaumeister, oder auch höherwertig in der persönlichen Ausbildung (Ing). mkG aus dem Cellerland Hajo | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 556672 | |||
Datum | 02.05.2009 04:04 | 13250 x gelesen | |||
Geschrieben von Hans-Joachim Meyer
Klar.. der ein oder andere arbeitslose Rettungsingenieur kann dann mal die saure Gurken Zeit als Gerätewart eine 08/15 Dorffeuerwehr überbrücken.. Im Ernst. Die Ausbildungsinhalte des GW Lehrganges, die vorgeschriebene Vorausbildung und ein kleines bisschen Interesse an Technik sollte ausreichen. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Lars8 R.8, Wolfsburg / Niedersachsen | 556673 | |||
Datum | 02.05.2009 07:31 | 13232 x gelesen | |||
Hallo, mir wurde aus eben diesem Grund (fehlender Tf-Lehrgang) vor 2 Jahren die Teilnahme am Gerätewartelehrgang verwehrt. Als Begründung wurde angegeben, dass die LFS (Niedersachsen) den Tf-Lehrgang als Einstiegslehrgang für alle weiteren Lehrgänge ansieht, um u.a. die Eignung der Teilnehmer für die weiteren Lehrgänge festzustellen. | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 556677 | |||
Datum | 02.05.2009 08:47 | 13261 x gelesen | |||
Alter ist mit Sicherheit kein Kriterium. Eher schon Erfahrung und Fachwissen. Das sich ein Feuerwehrmann mit Grundausbildung i. d. R. noch am Anfang seiner Feuerwehrkarriere befindet, wird mir wohl niemand hier absprechen wollen. Von daher kann ich es verstehen, dass man mindestens den Truppführer ausgewählt hat. Die Auswahlebene Gruppenführer würde m. E. das Feld der Bewerber einfach zu weit einschränken. Als Gerätewart muss ich mich ggf. mit Gerätschaften auseinandersetzen wo nicht nur der technische Zustand sondern auch der taktische Einsatzwert eine wichtige Rolle spielt und den kann der Truppführer schon besser festlegen als ein Truppmann. Klar wird es immer Geräte geben in die auch der Truppführer taktisch nicht eingewiesen ist. Aber irgendwo muss man doch eine "Mindestanforderung" setzten! Sonst könnte die Stadt ja auch den Straßenfeger ohne Feuerwehrerfahrung mit dieser Aufgabe beauftragen! Für mich persönlich wäre sogar der Lehrgang "Maschinist für Löschfahrzeuge" zwingend erforderlich für die Tätigkeit eines Gerätewarts! Schließlich und endlich darf das aber jeder für sich sehen wie er will. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 556679 | |||
Datum | 02.05.2009 09:56 | 13111 x gelesen | |||
GuMo Geschrieben von Jürgen Ringhofer Für mich persönlich wäre sogar der Lehrgang "Maschinist für Löschfahrzeuge" zwingend erforderlich für die Tätigkeit eines Gerätewarts! ÄÄh Jürgen, das ist er schon. Zumindest als Vorausetzung nach der 2. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Nadj8a N8., Waldshut-Tiengen / Baden Württemberg | 556682 | |||
Datum | 02.05.2009 10:47 | 13227 x gelesen | |||
Also bei uns im Kreis läuft das etwas anders. Voraussetzungen: Erfolgreich abgeschlossene Grundausbildung (Truppmannlehrgang 1 und 2) nicht vor Ablauf von zwei Jahren ab Truppmannlehrgang 1 sowie Abschluss des Atemschutzgeräteträgerlehrgangs und Sprechfunkerlehrgangs. Eine Zulassung kann auch vor Ablauf von zwei Jahren erfolgen, bei besonders qualifizierten Feuerwehrangehörigen die bereits eine praktische Ausbildung bei der Jugendfeuerwehr mit der Leistungsspange erworben haben bis auf ein Jahr bzw. die an den Leistungswettkämpfen teilgenommen haben mit drei Monten. Eine Verkürzung kann höchstens um ein Jahr erfolgen. Grüsse vom Hochrhein | |||||
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Autor | Gunn8ar 8F., Altefähr / M-V | 556687 | |||
Datum | 02.05.2009 11:29 | 13191 x gelesen | |||
Ich denke, Katja hat ein wohl für Feuerwehren typisches Problem angesprochen: Die Verquickung von Qualifizierung für bestimmte Aufgaben mit einem m.E. nicht mehr ganz zeitgemäßen hierarchischen Denken. In der Tat ist nämlich unklar, warum ein GW einen TF - Lg. braucht. Ganz unproduktiv wird diese Erfordernis dann, wenn ein "Späteinsteiger" geworben wird, der vielleicht eine gute Qualifizierung (technische Ausbildung, menschl. Reife etc.) für die GW-Funktion mitbringt, aber eigentlich erst bis zum TF ausgebildet werden müsste, um diese Funktion zu erfüllen. Ein ähnlich gelagertes Problem gibt es übrigens bei der Funktion eine KA AGT, der GF - Ausbildung haben soll - der Sinn bleibt beim Hinsehen auf die Ausbildungsinhalte in der AGT-Ausbildung unklar. Solche hierarchische Strukturen sind dann oft auch Nährboden für Konflikte innerhalb der jeweiligen FFW`s und tragen in der Regel wenig zu einer gelingenden und auch werbenden Außendarstellung bei. NB, auch wen sie in diesem Forum keiner gern hört: Beim THW scheint man hier zeitgemäßer zu denken und zu handeln: Flache Hierarchie, Förderung von Begabungen und der Funktion und Aufgabe angemessene gute Ausbildung. | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 556690 | |||
Datum | 02.05.2009 11:46 | 13151 x gelesen | |||
Geschrieben von Gunnar FischerIn der Tat ist nämlich unklar, warum ein GW einen TF - Lg. braucht. Ganz unproduktiv wird diese Erfordernis dann, wenn ein "Späteinsteiger" geworben wird, der vielleicht eine gute Qualifizierung (technische Ausbildung, menschl. Reife etc.) für die GW-Funktion mitbringt, aber eigentlich erst bis zum TF ausgebildet werden müsste, um diese Funktion zu erfüllen. Ganz platt weils die 2 vorschreibt? Und mal ehrlich, sollen die paar Stunden wirklich ein Hinderungsgrund sein? Und eine vernünftige Fw-Ausbildung sollte der GW schon haben. Geschrieben von Gunnar Fischer Ein ähnlich gelagertes Problem gibt es übrigens bei der Funktion eine KA AGT, der GF - Ausbildung haben soll - der Sinn bleibt beim Hinsehen auf die Ausbildungsinhalte in der AGT-Ausbildung unklar. Naja bei hier so gern sog. "Schnellbleiche" sind ja zumindest mal grundsätzliche Sachen des Ausbildens drin. Und er sollte die Grundzüge von Taktik/Technik schon besser und intensiver vermittelt bekommen haben. Vllt. deshalb. Oder weil er bis zum GF schon mal eine Zeit lang reale Einsätze gefahren ist? Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 556693 | |||
Datum | 02.05.2009 11:54 | 13251 x gelesen | |||
Den bayrischen LFS reicht der Maschinist für Tragkraftspritzen und Löschfahrzeuge. | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 556694 | |||
Datum | 02.05.2009 11:59 | 13113 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HorcherDen bayrischen LFS reicht der Maschinist für Tragkraftspritzen und Löschfahrzeuge. Mööp Weil schlicht falsch. Aber schau ruhig bei Geretsried nach. Blöderweis schreiben die unter Ma LF und TS den Truppführer. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 556696 | |||
Datum | 02.05.2009 12:07 | 13271 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter LieffertzAber schau ruhig bei Geretsried nach. Blöderweis schreiben die unter Ma LF und TS den Truppführer. Hmm, komisch. Naja, dadurch das für uns Regensburg zuständig is, schau ich nur immer da und da steht nichts von Truppführer. | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 556740 | |||
Datum | 02.05.2009 22:35 | 13063 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HorcherNaja, dadurch das für uns Regensburg zuständig is, schau ich nur immer da und da steht nichts von Truppführer. In der entsprechenden Brandwachtbeilage wird nicht nach Standorten der Feuerwehrschule unterschieden. Dort wird der TF als vorausgesetzte Ausbildung mitaufgegführt. Grüße Magnus | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8R., Berching, z. Zt. Amberg / Bayern | 556762 | |||
Datum | 02.05.2009 23:27 | 13065 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Magnus Hammerl Dort wird der TF als vorausgesetzte Ausbildung mitaufgegführt. Wie handeln dann die Feuerwehren, die gar keinen TF durchführen? Verzichten die auf Gerätewarte? Dies alles ist meine Meinung! Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun! | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 556763 | |||
Datum | 02.05.2009 23:31 | 13011 x gelesen | |||
Geschrieben von Christoph ReberWie handeln dann die Feuerwehren, die gar keinen TF durchführen? Die haben dann auch keine GF? Ketzerisch:Ist diese Fw nur mit TM sinnvoll? Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8R., Berching, z. Zt. Amberg / Bayern | 556764 | |||
Datum | 02.05.2009 23:33 | 13055 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Peter Lieffertz Die haben dann auch keine GF? scheinbar doch. Frag mich nicht wie das gemacht wird, aber ich kenne einige Feuerwehren, die keine TM II & TF anbieten. Geschrieben von Peter Lieffertz Ketzerisch:Ist diese Fw nur mit TM sinnvoll? dann bin ich auch mal ketzerisch ;-) Gruß Dies alles ist meine Meinung! Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun! | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 556766 | |||
Datum | 02.05.2009 23:37 | 13026 x gelesen | |||
Ich bin jetzt nicht direkt erstaunt das es sowas gibt. :-( Bestätigt aber leider die Aussagen in einem Paralel-Tread. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 556823 | |||
Datum | 03.05.2009 11:47 | 12958 x gelesen | |||
Geschrieben von Christoph ReberWie handeln dann die Feuerwehren, die gar keinen TF durchführen? Naja, im Zweifelsfall bestätigt der Kommandant bei der Anmeldung die fachliche Eignung und dass die Teilnehmevoraussetzungen erfüllt werden... Grüße Magnus | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 556881 | |||
Datum | 03.05.2009 15:41 | 12861 x gelesen | |||
Geschrieben von Magnus HammerlNaja, im Zweifelsfall bestätigt der Kommandant bei der Anmeldung die fachliche Eignung und dass die Teilnehmevoraussetzungen erfüllt werden... Geht das heute noch so einfach? Hörte in meiner damaligen FF schon vor 20 Jahren auf. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 556905 | |||
Datum | 03.05.2009 17:10 | 13004 x gelesen | |||
Geschrieben von Magnus Hammerl
Wie bitte? Die sparen sich den TM II und den TF und wenn einer an die Feuerwehrschule muss schreibt der Kommandant einen Wisch das das ganze schon passt? Das kann und darf doch einerseits nicht sein. Und was wenn sich rausstellt das der Kommandant getäuscht hat und der Lehrgangsteilnehmer u.U. wegen akuter Doofheit abgelöst werden muss? Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 556966 | |||
Datum | 03.05.2009 20:54 | 12897 x gelesen | |||
Hallo Katja, Geschrieben von Katja Midunsky laut FwDV 2 ist für die Teilnahme am Gerätewartlehrgang Voraussetzung, dass man Truppführer ist. Nach meiner Meinung, hat ein FW- Angehöriger erst mit TF- Lehrgang seine Ausbildung, in der Einheit, abgeschlossen . Daher, vermute ich, kommt auch die Lehrgangsvoraussetzung TF. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 556972 | |||
Datum | 03.05.2009 21:13 | 12954 x gelesen | |||
Hallo Daniel, Geschrieben von Daniel Metzger Das ist jetzt aber nicht dein Ernst, oder?! Eine Einsatzkraft mit TrM1 kann durchaus auch selbständig Aufgaben ausführen, Vergleiche einmal die Lehrgangsziele: Geschrieben von -FwDV 2 Ziel TM1 - Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppfunktion unter Anleitung. Geschrieben von -FwDV 2 Ziel TM2 - Ziel der Truppmannausbildung Teil 2 ist der Einsatz im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion sowie die Vermittlung standortbezogener Kenntnisse Geschrieben von -FwDV 2 Ziel TF - Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb der Gruppe oder Staffel. (Hervorhebungen durch mich) Ich glaube da sind von den Zielen doch Unterschiede. Es verbietet jedoch, keiner einer Einsatzkraft, mehr zu leisten wie seine bisherige Ausbildung auswies. Dies kann man aber bei den nächsten Stufen nicht voraussetzen. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 557010 | |||
Datum | 03.05.2009 22:30 | 12870 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael BayerEs verbietet jedoch, keiner einer Einsatzkraft, mehr zu leisten wie seine bisherige Ausbildung auswies Wie sieht das juristisch aus ? Übernahme verschulden, wenn FA (HÜ) eine höherwertige Aufgabe übernimmt ? mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 557012 | |||
Datum | 03.05.2009 22:32 | 12846 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffÜbernahme verschulden, wenn FA (HÜ) eine höherwertige Aufgabe übernimmt ? Ich trau es mich nicht zu sagen... Hängt dann von der "zivilen" Ausbildung ab... Wenn ich einen KFZ Mechatroniker mit der Gerätewartung beauftrage dürfte das weniger Fragen aufwerfen als wenn ich einen Bäcker mit der Aufgabe betraue. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 557016 | |||
Datum | 03.05.2009 22:33 | 12900 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschHängt dann von der "zivilen" Ausbildung ab... Wenn ich einen KFZ Mechatroniker mit der Gerätewartung beauftrage dürfte das weniger Fragen aufwerfen als wenn ich einen Bäcker mit der Aufgabe betraue. Nicht, wenn es um Leitern oder Luftheber geht... Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 557018 | |||
Datum | 03.05.2009 22:36 | 12884 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HermannNicht, wenn es um Leitern oder Luftheber geht... Sicherlich.. Vielleicht sollte man die DV 2 bei der nächsten Revision gerade bei der GW Ausbildung in Richtung "oder handwerkliche Ausbildung" erweitern. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 557022 | |||
Datum | 03.05.2009 22:39 | 12841 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschVielleicht sollte man die DV 2 bei der nächsten Revision gerade bei der GW Ausbildung in Richtung "oder handwerkliche Ausbildung" erweitern. Und dann einen GW KFZ; einen GW Elektrik und einen GW Rettungsgeräte haben? Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 557023 | |||
Datum | 03.05.2009 22:40 | 12847 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschVielleicht sollte man die DV 2 bei der nächsten Revision gerade bei der GW Ausbildung in Richtung "oder handwerkliche Ausbildung" erweitern. Auch wenn es abgedroschen klingt, früher war der Anteil der Handwerker in der FW u.U. höher und trotzdem stand da IMHO schon seit > 20 Jahren der TF drin, und nu ? mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 557081 | |||
Datum | 04.05.2009 11:51 | 12947 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Florian Besch Die sparen sich den TM II und den TF und wenn einer an die Feuerwehrschule muss schreibt der Kommandant einen Wisch das das ganze schon passt? Seitens der Feuerwehrschulen werden keine Nachweise oder dergleichen verlangt. Der Kommandant füllt die Anmeldung aus und bestätigt darauf dass die Voraussetzungen (Lehrgänge usw.) erfüllt werden, das Landratsamt bzw. der Kreisbrandrat prüft und genehmigt das dann... Geschrieben von Florian Besch Und was wenn sich rausstellt das der Kommandant getäuscht hat und der Lehrgangsteilnehmer u.U. wegen akuter Doofheit abgelöst werden muss? Seit geraumer Zeit werden an den Feuerwehrschulen bei einigen Lehrgängen Eingangstests durchgeführt, was allerdings mit Leuten passiert, die diesen nicht bestehen, ist mir nicht bekannt. Geschrieben von Florian Besch Das kann und darf doch einerseits nicht sein. Stimmt. Ich würde nicht behaupten, dass das "gängige Praxis" ist, dass es allerdings im Einzelfall mal vorkommt, kann ich ebenso nicht ausschließen. Grüße Magnus | |||||
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Autor | Jens8 M.8, Siele / NRW | 557082 | |||
Datum | 04.05.2009 12:12 | 12788 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Magnus Hammerl Seitens der Feuerwehrschulen werden keine Nachweise oder dergleichen verlangt. also in NRW (IdF) wird stichprobenartig geprüft und wenn man seine Nachweise nicht mit hat, kann man nach Hause fahren. Gruß | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 557227 | |||
Datum | 05.05.2009 06:37 | 12943 x gelesen | |||
Geschrieben von Magnus HammerlDer Kommandant füllt die Anmeldung aus und bestätigt darauf dass die Voraussetzungen (Lehrgänge usw.) erfüllt werden, das Landratsamt bzw. der Kreisbrandrat prüft und genehmigt das dann... Ich stelle mir gerade die Folgen vor die passieren könnten, wenn der FW Füherschein ohne externe Prüfung kommt.. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 557293 | |||
Datum | 05.05.2009 13:03 | 13138 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschIch stelle mir gerade die Folgen vor die passieren könnten, wenn der FW Füherschein ohne externe Prüfung kommt.. Was soll kommen? Bayern ist nicht abgebrannt und eine nennenswerte Steigerung der Unfallzahlen wird sich schwer nachweisen lassen. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8R., Berching, z. Zt. Amberg / Bayern | 557298 | |||
Datum | 05.05.2009 13:16 | 12788 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thomas Edelmann eine nennenswerte Steigerung der Unfallzahlen wird sich schwer nachweisen lassen eben. Das Argument das am meisten fruchten würde, lässt sich am schlechtesten nachweisen. Man kann auf das Problem hinweisen, aber so lange es keine "vorher"-"nachher" Zahlen gibt, die das "schwarz auf weiß" beweisen, dass sich die Unfallzahlen unter Blaulichtfahrt erhöht haben, ists schwer andere zu überzeugen. So lange (mal) wieder bei einem selbst nichts passiert, ists doch eh nicht so schlimm... Dies alles ist meine Meinung! Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun! | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8R., Berching, z. Zt. Amberg / Bayern | 557299 | |||
Datum | 05.05.2009 13:19 | 12727 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Magnus Hammerl was allerdings mit Leuten passiert, die diesen nicht bestehen, ist mir nicht bekannt. wahrscheinlich redet dann keiner mehr drüber, weil sich keiner eingestehen will, dass die Person, die man geschickt hat, nicht geeignet war. Geschrieben von Magnus Hammerl im Einzelfall kenn da leider ganze Regionen. (vermehrt mit "kleineren" Feuerwehren) Gruß Dies alles ist meine Meinung! Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun! | |||||
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