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ThemaBF und FF in Niedersachsen möglich?35 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorMeye8nbe8rg 8C., Dortmund / NRW555548
Datum24.04.2009 12:2413357 x gelesen
Hallo zusammen!
Kann mir jemand sagen ob es im Land Niedersachsen möglich ist, hauptamtlich bei einer BF zu arbeiten und gleichzeitig Angehöriger in einer FF zu sein?

Danke für die Hilfe

Gruß
Christoph


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AutorSven8 K.8, Baddeckenstedt / Niedersachsen555550
Datum24.04.2009 12:2911103 x gelesen
Hallo,

ja ist möglich ! Kenne einige die dieses tun.

Gruss aus Niedersachsen


Profi sein heißt auch FEHLER zu zugeben ! Dieses ist meine eigene Meinung ! Guck mal hier : http://www.feuerwehr-baddeckenstedt.de/

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AutorLutz8 R.8, Weener / Niedersachsen555555
Datum24.04.2009 12:4611025 x gelesen
Moin,

ja, soweit ich weis muss man nur die Ausbildungen für die FF alle noch mal machen da die BF Ausbildungen nicht anerkannt werden (und umgekehrt auch nicht). Wir haben einen Kameraden von der Bundeswehr mit feuerwehrausbildung und einen Kameraden von der Küstenwache ( Zoll ) mit Feuerwehrausbildung in unserem Truppmann gehabt. Beide haben ihre Ausbildungen mit dieser Begründung nicht anerkannt bekommen.

Gruß

Lutz


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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz555556
Datum24.04.2009 12:5010756 x gelesen
Hallo!

Also Angehörige einer Berufsfeuerwehr die gleichzeitig Mitglied in einer freiwilligen Feuerwehr sind, dürfen nicht in die Sollstärke der freiwilligen Feuerwehr eingerechnet werden. Weiterhin sollten sie auch nicht unbedingt Führungspositionen übernehmen.

Ansonsten sehe ich keinen Grund das BF-Angehörige nicht in der FF sein sollten.

Gruß vom Berg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung

Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung!

Ach ja, die "stillen" Mitleser und besonderen "Freunde" verweise ich auf: §187 StGB und § 240 StGB!

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AutorDirk8 R.8, Wiesbaden / Hessen555557
Datum24.04.2009 12:5110789 x gelesen
Geschrieben von Lutz Richterja, soweit ich weis muss man nur die Ausbildungen für die FF alle noch mal machen da die BF Ausbildungen nicht anerkannt werden

Muahahahaahah. Da wäre ich sofort lachend zur Tür raus.


Dirk


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AutorLutz8 R.8, Weener / Niedersachsen555559
Datum24.04.2009 12:5610809 x gelesen
Und es kommt noch besser, die haben meinen hessischen Sprechfunker nicht anerkannt.

de ham wohl angscht das isch afang hesisch zu babble auf de funk.


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg555560
Datum24.04.2009 13:0510564 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Lutz Richter

ja, soweit ich weis muss man nur die Ausbildungen für die FF alle noch mal machen da die BF Ausbildungen nicht anerkannt werden (und umgekehrt auch nicht).

Für BaWü (!) ist das so geregelt:

-> " Anerkennung der hauptamtlichen Qualifikation als Ausbildung für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige ".

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW555572
Datum24.04.2009 14:1310424 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Dirk RuzickaMuahahahaahah. Da wäre ich sofort lachend zur Tür raus.

Ich find das auch recht drollig, aber ich höre das auch nicht zum ersten Mal. Was ich schon gehört habe:
Leute mit BmdF wurden von der FF nochmal 2 Wochen an die LFS für den GF-Lehrgang geschickt ...!? Aber die sind auch gefahren ...


Gruß,
Christian Rieke

***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen555579
Datum24.04.2009 14:5310603 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Helmut WeidenDas ist gar kein Problem, Du musst nur vorher dein Hirn ausschalten.
Das machen die so bei der BF


... das einzige in Sachen "ausgeschaltetes Hirn" was ich hier sehe ist der obenstehende "Beitrag".

Gerhard


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AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen555582
Datum24.04.2009 15:2010465 x gelesen
Geschrieben von Dirk Ruzicka
Muahahahaahah. Da wäre ich sofort lachend zur Tür raus.


Bin auch gerade fast vom Stuhl gefallen.

Als Stadtausbildungsleiter und auch als OrtsBM lasse ich mir alles mögliche an BF-Lehrgängen vorlegen und nehme das auch zu den Personalakten (Allein in meiner OrtsF sind sechs Kameraden mit "neuer" Laufbahnprüfung mdFeu und teilweise noch "altem" OBM-Lehrgang BF tätig, in den übrigen 13 OrtsF etliche weitere Kameraden mit mD und gD-Prüfung).


*ROFL*

Gruß, Sven


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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds555591
Datum24.04.2009 16:0910555 x gelesen
Geschrieben von Helmut WeidenDas ist gar kein Problem, Du musst nur vorher dein Hirn ausschalten.

Das machen die so bei der BF


Ist das jetzt die neue Linie in diesem Forum, eine ganze Gruppe generell zu beleidigen?

Halloooo die Herren Mods, so what??

ohne Gruß
Klaus


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AutorHenn8ing8 K.8, Dinklar / Niedersachsen555595
Datum24.04.2009 16:1710364 x gelesen
Geschrieben von Klaus BethgeIst das jetzt die neue Linie in diesem Forum, eine ganze Gruppe generell zu beleidigen?
Schaust du Visitenkarte von Herrn Weiden:
registriert seit: 24.04.2009 (heute)

Somit nicht die Linie dieses Forums, sondern eher EINE falsche Meinung EINES Users, welcher scheinbar nicht erkannt hat wovon dieses Forum u.A. lebt. (hirn-an-Beiträge von so einigen BF-lern)


MkG
Henning Krone

Feuerwehr-Dinklar.de

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AutorThom8as 8K., Grünsfeld / Baden-Württemberg555596
Datum24.04.2009 16:2010539 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Lutz Richterdie haben meinen hessischen Sprechfunker nicht anerkannt.
Dazu habe ich mal kurz ne Frage (leider BaWü):

Ich kenne einen Fall, bei dem ein ausgebildeter RA, den dortigen Sprechfunklehrgang nicht anerkannt bekommen hat. Er sollte den Lehrgang nochmals bei der Feuerwehr machen? Gibt es dort Unterschiede, zu dem was Feuerwehrs macht? Die physikalischen und rechtlichen Grundlagen sind doch die gleichen, die Gerätebedienung auch... ich verstehe es einfach nicht.

Gruß

Thomas


Meine persönliche PRIVATE Meinung...

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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds555599
Datum24.04.2009 16:3310382 x gelesen
Geschrieben von Henning KroneSomit nicht die Linie dieses Forums, sondern eher EINE falsche Meinung EINES Users, welcher scheinbar nicht erkannt hat wovon dieses Forum u.A. lebt. (hirn-an-Beiträge von so einigen BF-lern)


Hallo Henning,

ich wollt, es wäre so.

Leider habe ich in der nahen Vergangenheit - allerdings nie in so krasser Form - Beiträge gelesen, in denen Kameraden und Kollegen sich gegenseitig vorwarfen, was sie doch für xxxxxx sind.

MICH persönlich stört es sehr.
Ich bin immer der Meinung, diese habe ich hier schon sehr oft und sehr vehement vertreten, dass wir alle der gleichen Sache dienen.

Aus der Visitenkarte kann ich gar nichts erkennen, außer, dass er vermutlich guten Grund hat, sich nicht weiter zu outen.

Ganz klar: Wenn sich einer meiner Kollegen derart herbe über die Kameraden der Freiwilligen auslässt, dann bekommt er von mir genau so einen Elfmeter in das obere linke Eck, wie ich es hier in diesem Falle getan habe.

Für den Mann ganz persönlich: Mensch, schalte mal Dein Hirn (soweit vorhanden!) ein!

Klaus


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AutorHenn8ing8 K.8, Dinklar / Niedersachsen555600
Datum24.04.2009 16:4110276 x gelesen
Geschrieben von Klaus Bethgedass wir alle der gleichen Sache dienen.
dem ist nichts hinzuzufügen!


MkG
Henning Krone

Feuerwehr-Dinklar.de

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen555601
Datum24.04.2009 16:4210238 x gelesen
Geschrieben von Lutz Richterja, soweit ich weis muss man nur die Ausbildungen für die FF alle noch mal machen da die BF Ausbildungen nicht anerkannt werden (und umgekehrt auch nicht). Wir haben einen Kameraden von der Bundeswehr mit feuerwehrausbildung und einen Kameraden von der Küstenwache ( Zoll ) mit Feuerwehrausbildung in unserem Truppmann gehabt. Beide haben ihre Ausbildungen mit dieser Begründung nicht anerkannt bekommen.

Was haben die denn für eine Ausbildung- und eine Prüfung gehabt? Es ist nötig, das sie der APVO Feu Nds entspricht.Wenn man bei uns in Nds einfach mal in den Erlass zur FwDV 2 schaut, steht da ganz klar drin, welche Ausbildung für hauptberufliches Einsatzpersonal für die FF anerkannt wird.

Was die vorherige Frage angeht, so steht einer Mitgliedschaft von Berufsfeuerwehrleuten in der FF nichts entgegen, es wird sogar von einigen Kommunen begrüßt und es muß keiner, der in der FF ist, bei einem Wechsel zur BF aus der FF austreten. Es gibt jedoch die Einschränkung im NdsBrandSchG, das sie nicht Ortsbrandmeister, Gemeindebrandmeister oder Abschnittsleiter, Kreisbrandmeister oder Regierungsbrandmeister sein dürfen.

Gruß
Heinrich


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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen555603
Datum24.04.2009 16:5810393 x gelesen
Geschrieben von Lutz Richterdie haben meinen hessischen Sprechfunker nicht anerkannt.
Geschrieben von Thomas Keller
Dazu habe ich mal kurz ne Frage (leider BaWü):

Ich kenne einen Fall, bei dem ein ausgebildeter RA, den dortigen Sprechfunklehrgang nicht anerkannt bekommen hat. Er sollte den Lehrgang nochmals bei der Feuerwehr machen? Gibt es dort Unterschiede, zu dem was Feuerwehrs macht? Die physikalischen und rechtlichen Grundlagen sind doch die gleichen, die Gerätebedienung auch... ich verstehe es einfach nicht.


Dazu gilt folgendes: Die Lehrgänge müssen in Art und Umfang den Lehrgängern der Feuerwehr nach FwDV 2 bzw der PDV 810 entsprechen. Dieses sollte auch auf dem Zeugnis stehen. Meistens wird bei den Rettungsdienstschulen eine Ausbildung im Rahmen der Sanitäsaubildung durchgeführt, wo es aber keine Prüfung hinterher gibt (und daher auch kein Zeugnis, höchstens eine Teilnahmebestätigung). Dann stellt die Landesfeuerwehrschule, wo die auswärtigen Lehrgänge bestätigt werden müssen, sich quer.
Ich stelle mich bei uns z.B. auch quer, wenn einer mit einer Teilnahmebescheinigung vom Atemschutzlehrgang kommt, woraus nicht ersichtlich ist, was das für ein Lehrgang war, nach welchen Grungsätzuen er durchgeführt wurde und ob er ihn überhaupt bestanden hat. Denn das geht aus einer Teilnahmebescheinigung meistens auch nicht hervor.
Und genau so wird das bei den Sprechfunkerlehrgängen auch sein.

Gruß
Heinrich


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen555614
Datum24.04.2009 17:3810291 x gelesen
Geschrieben von Thomas KellerIch kenne einen Fall, bei dem ein ausgebildeter RA, den dortigen Sprechfunklehrgang nicht anerkannt bekommen hat.

In Hessen hat der SpFu insgesamt 27 U-Std. Da tut man sich halt schwer mit den 5-16 U-Std. die anderenorts gemacht werden.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen555616
Datum24.04.2009 17:4510273 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Marc DickeyIn Hessen hat der SpFu insgesamt 27 U-Std. Da tut man sich halt schwer mit den 5-16 U-Std. die anderenorts gemacht werden.

Wobei es den früher ja auch in Hessen gab (SpFu - Einweisung). Ob dieser dann aber als "voller" Lehrgang gewertet wird/wurde, weiß ich nicht...


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen555618
Datum24.04.2009 17:4810217 x gelesen
Geschrieben von Christian FleschhutOb dieser dann aber als "voller" Lehrgang gewertet wird/wurde, weiß ich nicht...

Ich glaube nein. Hatte damals im Lehrgag 2 dabei, die den deshalb "wiederholt" haben. Ich könnte mir aber vorstellen, daß selbst wenn dieser nicht anerkannt (übergeleitet) wurde ein Teil der Leute keine Lust hatten diesen zu wiederholen.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg555621
Datum24.04.2009 18:3810271 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Klaus BethgeHalloooo die Herren Mods, so what??

wir haben inzwischen entsprechend reagiert und dem User über den hier üblichen Umgangston aufgeklärt. Sein Beitrag wurde auch gesperrt.


MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen555640
Datum24.04.2009 19:4610156 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian FleschhutWobei es den früher ja auch in Hessen gab (SpFu - Einweisung). Ob dieser dann aber als "voller" Lehrgang gewertet wird/wurde, weiß ich nicht...

... nein, ganz früher war die Sprechfunkausbildung in Hessen zweistufig. Sprechfunkunterweisung auf Kreisebene, darauf aufbauender Sprechfunklehrgang auf Landesebene. Ausbildung war erst mit den zweiten Teil abgeschlossen.

Wurde vor ca. 22 - 24 Jahren geändert ... seit dem 27h auf Kreisebene.

Gruss
Gerhard


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AutorMeye8nbe8rg 8C., Dortmund / NRW555698
Datum25.04.2009 09:1110166 x gelesen
Das wäre ja absolut der Hammer...

Als Beispiel:
Wenn jetzt ein Angehöriger aus einem anderem Bundesland der dort bereits bei einer FF ist und gleichzeitig Dienst bei einer BF versieht und auch die meisten Ausbildungen dort gemacht hat (B1 Grundausbildung - B3 Gruppenführerlehrgang), die in dem Bundesland natürlich bei der FF auch anerkannt wurden...

Muss er dann also wenn er jetzt nach Niedersachsen umzieht und dort in eine FF eintritt alle Lehrgänge nachholen???

Das wäre dann der Witz des Jahrhunderts und ist absolut nicht nachvollziehbar!?!?


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AutorAndr8e H8., Bad Rothenfelde / Nds / NRW555726
Datum25.04.2009 12:1110089 x gelesen
Moin Moin,

also bei mir ist das der Fall, ich bin bei einer HAW in NRW und wohne aber seit einiger Zeit in Nds. Bei mir gabs in keinster Weise irgendein Problem was die Lehrgänge anging. Warum auch???

Eigentlich ganz im Gegenteil. Die haben sich gefreut jemanden neues dazu zubekommen der sämtliche Lehrgänge hat, ne gewisse Einsatzerfahrung vorweisen kann, auch Tags über erreichbar ist und im Notfall eigentlich fast jeden Posten übernehmen kann, egal ob MAschinist auf dem TLF, Angriffstrupp auf'm LF oder Führer der DLK, oder oder oder.....

Ich kann sowas nicht nachvollziehen.....bei der heutigen Personalnot bei eingigen FF und dazu der Mangel an Lehrgangsplätzen egal ob nun Loy oder das IdF in Münster..... Leuten die Lehrgänge nicht anzuerkennen, obwohl doch überall das Feuer gleich brennt bzw. überall auch nur mit Wasser gekocht wird. Klar muss ich mich an die Standards der jeweiligen Fw gewöhnen bzw anpassen, was besonders bei mir den Funkrufnamen betrifft!, aber wo ein Wille da ein Weg.

Also hätte ich auch nur einen Lehrgang nochmal neu machen müssen, dann hätte ich mir das wohl nochmal überlegt mich da anzumelden!

MFG


Das ist wie immer meine Meinung und hat nichts mit der Meinung meiner Dienststelle und/oder FF zu tun!

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AutorTobi8as 8B., Idar-Oberstein + Braunschweig / Nds. + RLP555733
Datum25.04.2009 13:5210061 x gelesen
Laut der FWDV2 Nds. werden die hauptberuflichen Lehrgänge serwohl anerkennt. Downloadbar bei der Lfs (u.a. Link, Seite 2). In der Tabelle ist aufgeführt, was wie wo anerkennt wird.

FWDV 2 mit Vorowrt Nds.

Gruß

Tobi Biermann


...no risk, no fun!

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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen555736
Datum25.04.2009 14:2510179 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Tobias BiermannLaut der FWDV2 Nds. werden die hauptberuflichen Lehrgänge serwohl anerkennt.

Nicht zwangsläufig, denn:

In der DV 2 steht zur Anerkennung unter 1.12:

Geschrieben von ---Feuerwehr-Dienstvorschrift 2--- Die erfolgreich abgeschlossene Laufbahnausbildung für den feuerwehrtechnischen Dienst wird bei der Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr wie folgt anerkannt:

In dem von dir angeführten Einführungserlass zur DV 2 steht unter 1.3., dass gewisse in den Lehrgängen nach APVO-Feu Nds. enthaltenen Teile als technischer Lehrgang anerkannt werden. Dieser Abschnitt deiner Quelle erweitert also die Aussagen der Dienstvorschrift. Das gilt aber nur für Ausbildungen nach APVO-Feu Nds!

Weitere Lehrgänge werden auf Antrag durch die Feuerwehrschulen anerkannt (1.4. deiner Quelle).

Alle anderen Lehrgänge werden also durch die Feuerwehrschulen geprüft.

Sagt diese "Nein!", dann muss der Lehrgang nochmals besucht werden.

Bezogen auf den Ausgangsfall kann ich mir vorstellen, dass es sich hier um jemanden handelt, der die "alte" Bundeswehrfeuerwehr-Ausbildung absolviert hat.

Viele Grüße

Micha


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AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen555745
Datum25.04.2009 15:0510106 x gelesen
Geschrieben von Gerhard Bayerseit dem 27h auf Kreisebene.

was macht man eigentlich in der ganzen Zeit? Ich habe schon die zwei Tage Funk in dem Lehrgang "FM+ABC für Führeranwärter" als lang empfunden.

Aktuell machen wir unsere Funkausbildung 10 Std (wobei die JUH nur 5 vorsieht), was ich als völlig ausreichend im Verhältnis zur sonstigen Ausbildung ansehe.

Gruß
Ingo


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AutorTobi8as 8B., Idar-Oberstein + Braunschweig / Nds. + RLP555795
Datum25.04.2009 21:3310039 x gelesen
Habe ich mit keinem Wort bestritten das es so ist oder so nicht ist.


...no risk, no fun!

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AutorAndr8eas8 H.8, Prümzurlay / Rheinland-Pfalz555849
Datum26.04.2009 13:259944 x gelesen
Geschrieben von Ingo zum FeldeAktuell machen wir unsere Funkausbildung 10 Std (wobei die JUH nur 5 vorsieht), was ich als völlig ausreichend im Verhältnis zur sonstigen Ausbildung ansehe.


Da muss die sonstige Ausbildung ja wirklich mehr als dürftig sein... ;-)

SCNR

Schönen Gruß
Andreas


Erfahrung heißt gar nichts...
Man kann eine Sache auch 35 Jahre lang schlecht machen... - Kurt Tucholsky

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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds555850
Datum26.04.2009 13:3610082 x gelesen
Geschrieben von Ingo zum FeldeIch habe schon die zwei Tage Funk in dem Lehrgang "FM+ABC für Führeranwärter" als lang empfunden.

Hallo Ingo,
kläre mich mal bitte auf: Meinst Du mit ABC, das, was ich da drunter verstehe (Atomar Bakteriologisch Chemisch)?

Dieses im Zusammenhang mit Fernmelde in zwei Tagen, habt Ihr da einen Nürnberger Trichter?

Wie weit man für den armen Löschknecht (BF/FF) FM ausdehnen muss, das ist die Frage, aber gestolpert bin ich über das ABC.

Selbst wenn das "nur" für kommende Führungskräfte sein soll..

Nun, Du wirst es mir sicherlich netterweise erklären..

Gruß
Klaus


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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen555886
Datum26.04.2009 19:549941 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ingo zum FeldeAktuell machen wir unsere Funkausbildung 10 Std (wobei die JUH nur 5 vorsieht), was ich als völlig ausreichend im Verhältnis zur sonstigen Ausbildung ansehe.

... in Hessen macht auch die JUH 27 h Sprechfunkausbildung ...

Gruss
Gerhard


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AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen556119
Datum28.04.2009 08:169940 x gelesen
Geschrieben von Klaus BethgeNun, Du wirst es mir sicherlich netterweise erklären..
"Früher" d.h. vor 1995 als der Bund noch eigene Einheiten aufgestellt hatte und für die Ausbildung z.B. die katS Schule in Bad Nenndorf betrieb gab es für den KatS zwei Ausbildungen mit FM Inhalten:
1) Sprechfunker (hier der eine Sprechfunker des Zuges) 1 Woche
2) FM+ABC für Führeranwärter (hier wurden zukünftige Zugführer in den Sprechfunk eingeführt und üner Einsatzmaßnahmen im A-Waffen-Einsatz ausgebildet. BC kahm nicht vor -zumindest kann ich mich daran nicht erinnern-) 1 Woche

Gruß
Ingo


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AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen556120
Datum28.04.2009 08:209824 x gelesen
Geschrieben von Andreas HuschDa muss die sonstige Ausbildung ja wirklich mehr als dürftig sein... ;-)

Bei der JUH hat ein voll ausgebildeter Sanhelfer im KatS eine Ausbildung von ca. 180 Std. ohne Funk.
Da finde ich sind 10 Std für Funk angemessen.

Gruß
Ingo


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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds556140
Datum28.04.2009 11:389877 x gelesen
Geschrieben von Ingo zum Felde"Früher" d.h. vor 1995 als der Bund noch eigene Einheiten aufgestellt hatte und für die Ausbildung z.B. die katS Schule in Bad Nenndorf betrieb gab es für den KatS zwei Ausbildungen mit FM Inhalten:

etc..

Danke Ingo für die Antwort..
Gruß
Klaus


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 24.04.2009 12:24 Meye7nbe7rg 7C., Dortmund
 24.04.2009 12:29 Sven7 K.7, Baddeckenstedt
 24.04.2009 12:46 Lutz7 R.7, Weener
 24.04.2009 12:50 Jako7b T7., Bischheim
 24.04.2009 12:51 Dirk7 R.7, Wiesbaden
 24.04.2009 12:56 Lutz7 R.7, Weener
 24.04.2009 16:20 Thom7as 7K., Grünsfeld
 24.04.2009 16:58 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 24.04.2009 17:38 ., Bad Hersfeld
 24.04.2009 17:45 Chri7sti7an 7F., Fürth
 24.04.2009 17:48 ., Bad Hersfeld
 24.04.2009 19:46 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 25.04.2009 15:05 Ingo7 z.7, LK Harburg
 26.04.2009 13:25 ., Prümzurlay
 28.04.2009 08:20 Ingo7 z.7, LK Harburg
 26.04.2009 13:36 Klau7s B7., Isernhagen
 28.04.2009 08:16 Ingo7 z.7, LK Harburg
 28.04.2009 11:38 Klau7s B7., Isernhagen
 26.04.2009 19:54 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 24.04.2009 14:13 Chri7sti7an 7R., Hilchenbach
 24.04.2009 15:20 Sven7 B.7, Peine
 24.04.2009 13:05 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 24.04.2009 16:42 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 25.04.2009 09:11 Meye7nbe7rg 7C., Dortmund
 25.04.2009 12:11 Andr7e H7., Bad Rothenfelde
 25.04.2009 13:52 Tobi7as 7B., Idar-Oberstein + Braunschweig
 25.04.2009 14:25 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
 25.04.2009 21:33 Tobi7as 7B., Idar-Oberstein + Braunschweig
 24.04.2009 14:48 gesperrt
 24.04.2009 14:53 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 24.04.2009 16:09 Klau7s B7., Isernhagen
 24.04.2009 16:17 Henn7ing7 K.7, Dinklar
 24.04.2009 16:33 Klau7s B7., Isernhagen
 24.04.2009 16:41 Henn7ing7 K.7, Dinklar
 24.04.2009 18:38 Jürg7en 7M., Weinstadt
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