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ThemaJF Mitglied rettet Verunfaltem das Leben20 Beträge
RubrikJugendfeuerwehr
 
AutorAndr8eas8 C.8, Braunschweig / Niedersachsen555184
Datum22.04.2009 19:178746 x gelesen
Bei einem Strassenbahnunfall in Braunschweig hat ein 15 jähriges Jugendfeuerwehrmitglied einem 67 jährigen wohl das Leben gerettet. Die Fahrgäste der Tram haben ihm wohl nicht weiter geholfen bei der Erstversorgung. Andere Erwachsene auch nicht. Ist echt traurig, wie es in D mit der Zivilcourage und Hilfsbereitschaft bestellt ist. Respekt und Anerkennung für den Jugendlichen. Hut ab.
Bericht bei Nonstopnews
Bericht Nr. 1 bei newsclick.de
Bericht Nr. 2 bei newsclick.de

Gruss

Andreas


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AutorBjör8n S8., Alzenau-Kälberau / Bayern555194
Datum22.04.2009 19:485792 x gelesen
Hallo zusammen,

na das ist doch mal ein erstklassiges Beispiel für gute Jugendarbeit. Das kann die JF Thune (und auch andere) gut zur Mitgliederwerbung einsetzen.

Den beiden Betroffenen alles Gute! Ich denke, eine baldige Genesung des Verletzten wird auch für den JFler bei der Verarbeitung des Unfalls von großem Nutzen sein.

Geschrieben von Andreas Chmielewski Ist echt traurig, wie es in D mit der Zivilcourage und Hilfsbereitschaft bestellt ist.Tja, EH-Kurs (wenn überhaupt) wird nur für den Führerschein gemacht. "Warum sollte ich andern auch helfen, mir hilft ja auch keiner." (ist nicht meine Meinung!)

Gruß
Björn


Das ist alles meine persönliche Meinung, nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre.

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AutorJago8 H.8, Köln / NRW555223
Datum22.04.2009 22:235403 x gelesen
Geschrieben von Andreas ChmielewskiBei einem Strassenbahnunfall in Braunschweig hat ein 15 jähriges Jugendfeuerwehrmitglied einem 67 jährigen wohl das Leben gerettet.

Tolle Leistung. Respekt.

Geschrieben von Andreas ChmielewskiDie Fahrgäste der Tram haben ihm wohl nicht weiter geholfen bei der Erstversorgung. Andere Erwachsene auch nicht. Ist echt traurig, wie es in D mit der Zivilcourage und Hilfsbereitschaft bestellt ist.

Absolut widerlich.
Eine gute Maßnahme wäre, gegen ALLE Fahgästre eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung zu fertigen und sie dann ohne Rücksicht so hart wir möglich zu bestrafen.

Gruß Jago


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AutorJago8 H.8, Köln / NRW555224
Datum22.04.2009 22:245186 x gelesen
Geschrieben von Jago HexelEine gute Maßnahme wäre, gegen ALLE Fahgästre eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung zu fertigen und sie dann ohne Rücksicht so hart wir möglich zu bestrafen.

Zwei Rechtschreibfehler auf einmal hab ich hier auch schon lange nicht mehr eingebaut ;-)

Gruß Jago


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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen555228
Datum22.04.2009 22:315243 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jago HexelEine gute Maßnahme wäre, gegen ALLE Fahgästre eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung zu fertigen und sie dann ohne Rücksicht so hart wir möglich zu bestrafen.


auf welcher Grundlage?
Es war ja jemand da, der erste Hilfe geleistet hat, und laut dem einen Bericht hat niemand die Hilfe verweigert... Vermutlich weil niemand aufgefordert wurde... Also auf welcher rechtlichen Grundlage willst du die Leute verurteilen!?


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorJago8 H.8, Köln / NRW555229
Datum22.04.2009 22:345163 x gelesen
Geschrieben von Christian FleschhutEs war ja jemand da, der erste Hilfe geleistet hat, und laut dem einen Bericht hat niemand die Hilfe verweigert... Vermutlich weil niemand aufgefordert wurde... Also auf welcher rechtlichen Grundlage willst du die Leute verurteilen!?

Seit wann muss man zur Hilfeleistung aufgefordert werden?
Schon mal § 323c des StGB gelesen?

Gruß Jago


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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen555230
Datum22.04.2009 22:365204 x gelesen
Geschrieben von Jago HexelSeit wann muss man zur Hilfeleistung aufgefordert werden?

Seit wann muss ich helfen, wenn offenbar schon jemand dabei ist?


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorJago8 H.8, Köln / NRW555233
Datum22.04.2009 22:395107 x gelesen
Geschrieben von Christian FleschhutSeit wann muss ich helfen, wenn offenbar schon jemand dabei ist?

Tja, das ist eine Frage der Bewertung (und ich weiß nicht, wie das juristisch zu bewertet würde):
Es sollte wohl eine Selbstverständlichkeit sein, sich in einer solchen Situation (Person offensichtlich schwer verletzt) beim Ersthelfer rückzuversichern ob er Hilfe benötigt oder nicht.

Gruß Jago


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen555234
Datum22.04.2009 22:395067 x gelesen
Geschrieben von Christian FleschhutSeit wann muss ich helfen, wenn offenbar schon jemand dabei ist?

Sehe ich ähnlich.

Aus dem StGB:
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Ab einer gewissen Anzahl von Helfern wirds halt unübersichtlich. Da kommt dann wieder das mit den Köchen und dem Brei.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen555239
Datum22.04.2009 22:465087 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jago HexelEs sollte wohl eine Selbstverständlichkeit sein, sich in einer solchen Situation (Person offensichtlich schwer verletzt) beim Ersthelfer rückzuversichern ob er Hilfe benötigt oder nicht.


ganz klar. Nur ist das Nichtbenutzen des GMV nicht strafbar. Sonst wären jede auch jede Menge FA im Knast...


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorJago8 H.8, Köln / NRW555243
Datum22.04.2009 22:515101 x gelesen
Geschrieben von Christian Fleschhutganz klar. Nur ist das Nichtbenutzen des GMV nicht strafbar. Sonst wären jede auch jede Menge FA im Knast...

Ja, okay ;-)

Ich muss dir aber auch Recht geben:
Was ich eben (in der ersten Verärgerung darüber, dass man einen jungen Menschen völlig alleine an einem schwer verletzten Unfallopfer arbeiten lässt) geschrieben bzw. vorgeschlagen habe, ist wahrscheinlich wirklich nicht durchführbar.

Manchmal würde man sich ja aber schon wünschen, dass Exempel statuiert werden - gerade in diesem Bereich...

Gruß Jago


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AutorDani8el 8 H.8, Gemmingen / BW555268
Datum23.04.2009 01:065040 x gelesen
Noch dazu finde ich, ist es sinnvoller, wenn jemand hilft, der weiß was zu tun ist, als wenn zig Leute um den Verunfallten stehn und jeder was anders machen will...


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AutorJago8 H.8, Köln / NRW555275
Datum23.04.2009 08:054958 x gelesen
Geschrieben von Daniel Hauck Noch dazu finde ich, ist es sinnvoller, wenn jemand hilft, der weiß was zu tun ist, als wenn zig Leute um den Verunfallten stehn und jeder was anders machen will...

Trotzdem ist es das mindeste, ihm Hilfe anzubieten.

Gruß Jago


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AutorDani8el 8 H.8, Gemmingen / BW555279
Datum23.04.2009 08:294844 x gelesen
Davon stand nichts im Bericht. Möglicherweise hat ihm das ja jemand, oder zumindest Feuerwehr oder Rettungsdienst verständigt.


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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg555283
Datum23.04.2009 09:124861 x gelesen
Respekt.

Da sollte doch jemand den Jungen für die niedersächsische Rettungsmedaille bzw. Belobigung vorschlagen,
oder?


Beste Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein: www.helferportal.org

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AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg555287
Datum23.04.2009 09:374837 x gelesen
Geschrieben von Daniel Haucksinnvoller, wenn jemand hilft, der weiß was zu tun ist, als wenn zig Leute um den Verunfallten stehn und jeder was anders machen will

In dem Fall kann aber der, der Ahnung hat den anderen sagen, was zu tun ist.

Ich denke aber, dass es nix bringt, wenn man hier spekuliert, wieviele geholfen haben und wieviele nicht und ob gefragt wurde oder nicht.
Ich hätte mir an der Stelle des jungen Kameraden schon Hilfe geholt von den Umstehenden (da kann ich ganz schön rabiat werden). Hätte mir da einer die Hilfe verweigert, dann hätten die Polizisten, die ja eh gekommen wären gleich noch ne Anzeige mehr schreiben können.

Gruß Patrick


Das war meine Meinung

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AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg555288
Datum23.04.2009 09:394741 x gelesen
Was ich noch vergessen hab:
Respekt an den jungen Kameraden! Klasse gemacht!
Von dem könnten sich einige "alte Hasen" ne scheibe abschneiden!


Das war meine Meinung

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AutorDani8el 8 H.8, Gemmingen / BW555346
Datum23.04.2009 13:024746 x gelesen
Wieso? Wieso Ahnung von anderen? Wenn er wußte was zu tun ist, auch wenn er noch sehr jung ist, dann ist das doch okay. Mir als Verletzter wäre lieber, einer ist da der keine Hektik vrbreitet und ich mich"in guten Händen" fühle, als das zehn Laien um mich rumschwänzeln, die keine Ahnung haben. Das macht die Situation des Verunfallten nicht leichter. Ich versteh deshalb dein Problem nicht. Solang es eine Verletzte Person ist, braucht er wohl keinen anderen sagen was zu tun ist. Für was? Und die Feuerwehr oder der Retungsdienst wurde ja auch alarmirt. von daher....


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AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg555351
Datum23.04.2009 13:214711 x gelesen
Ich kenne jetzt die Verletzungen und die daraus resultierenden maßnahmen nicht. Aber wenn ich da an ne Herz-Lungen-Wiederbelebung denke, ist man doch vielleicht mal froh, wenn man mal abgelöst wird.
Das war eingeltich mehr allgemein gedacht.

Gruß Patrick


Das war meine Meinung

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AutorAndr8eas8 C.8, Braunschweig / Niedersachsen555499
Datum23.04.2009 23:024655 x gelesen
Leider sit das Unfallopfer Donnerstag morgen an den Folgen des Unfalles verstorben.
LINK 3


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 22.04.2009 19:17 Andr7eas7 C.7, Braunschweig
 22.04.2009 19:48 Björ7n S7., Alzenau-Kälberau
 22.04.2009 22:23 Jago7 H.7, Köln
 22.04.2009 22:24 Jago7 H.7, Köln
 22.04.2009 22:31 Chri7sti7an 7F., Fürth
 22.04.2009 22:34 Jago7 H.7, Köln
 22.04.2009 22:36 Chri7sti7an 7F., Fürth
 22.04.2009 22:39 Jago7 H.7, Köln
 22.04.2009 22:46 Chri7sti7an 7F., Fürth
 22.04.2009 22:51 Jago7 H.7, Köln
 22.04.2009 22:39 ., Bad Hersfeld
 23.04.2009 01:06 Dani7el 7 H.7, Gemmingen
 23.04.2009 08:05 Jago7 H.7, Köln
 23.04.2009 08:29 Dani7el 7 H.7, Gemmingen
 23.04.2009 09:37 Patr7ick7 W.7, Albstadt
 23.04.2009 09:39 Patr7ick7 W.7, Albstadt
 23.04.2009 13:02 Dani7el 7 H.7, Gemmingen
 23.04.2009 13:21 Patr7ick7 W.7, Albstadt
 23.04.2009 09:12 Udo 7B., Aichhalden
 23.04.2009 23:02 Andr7eas7 C.7, Braunschweig
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