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Thema | Benzinhahn für TS | 9 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehrtechnik | ||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Haltern am See / NRW | 553426 | |||
Datum | 14.04.2009 10:21 | 6964 x gelesen | |||
Hallo, ich bin auf der Suche nach einem 3-Wege-Benzinhahn, wie er bei den TS'en des Bundes zu hauf verbaut wurde. Ich finde im Internet leider keinen Hersteller, der so etwas anbietet. (Ausgenommen die Hersteller von Stromerzeuger, die wollen dann aber direkt 200 Euronen) Es muss doch so etwas für die Industrie geben oder? MFG | |||||
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Autor | Volk8er 8T., Appen / Schleswig-Holstein | 553427 | |||
Datum | 14.04.2009 10:32 | 4172 x gelesen | |||
Moin, diese Benzinhähne waren (oder sind es sogar noch?) Standardausrüstung an allen Zweitakt-Mopeds - frag mal beim nächstgelegenen Zweirad-/Motorradhändler. MkG, Volker | |||||
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Autor | Joha8nne8s H8., Haard / Bayern | 553428 | |||
Datum | 14.04.2009 10:42 | 4177 x gelesen | |||
2-Takt Mopeds gibt es nur noch ganz wenige neue! Am Besten den alten Benzinhahn mitnehmen und beim Händler vergleichen wegen den Anschlussverschraubungen! Die Benzinhähne die du angefragt hattest werden wohl Unterdruck-Benzinhähne sein, deshalb sind die auch so teuer! Mich macht mei Stolz zum Bayer, aber dei stolz macht dich bleed! -Hans Söllner- | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Haltern am See / NRW | 553431 | |||
Datum | 14.04.2009 10:59 | 4129 x gelesen | |||
Nein der Benzinhahn hat drei Anschlüsse! Eingang Tank, Eingang Fremdanschluss, Ausgang Vergaser. Das Problem ist das ich so einen Dreiwegehahn suche. | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 553433 | |||
Datum | 14.04.2009 11:03 | 4020 x gelesen | |||
Frag mal bei Fa.Ziegler nach, die haben lange Zeit tragbare Boschgeneratoren mit 3-Wege Hahn in RW und LF verbaut. | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 553434 | |||
Datum | 14.04.2009 11:08 | 4337 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Sebastian Kunz ich bin auf der Suche nach einem 3-Wege-Benzinhahn, wie er bei den TS'en des Bundes zu hauf verbaut wurde. Schau mal im Handbuch der TS nach, welche Versorgungsnummer der Benzinhahn hat. Sind die Depots bei Euch in Reken oder Coesfeld noch? Evtl. lässt sich bei guten Beziehungen auf diesem Weg was machen. Letzte Möglichkeit wäre evtl.auch bei Baumaschinenherstellern. Gruß vom Berg Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung! Sollte der Zeilenumbruch beim heimlichen Ausdrucken meiner Beiträge nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. Ich versende dann die entsprechenden Beiträge im passenden Format. Ach ja, für die "stillen" Mitleser und besonderen "Freunde" (und ich meine es todernst!!): §187 StGB „Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ § 240 (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. (3) Der Versuch ist strafbar. (4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. (…) 2. (…) 3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 553437 | |||
Datum | 14.04.2009 11:20 | 4052 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian Kunz(Ausgenommen die Hersteller von Stromerzeuger, die wollen dann aber direkt 200 Euronen) Beim gfd-Händler Deines Vertrauens liegen die Dinger für NSA bei knapp 98,00 EUR (netto). Also knappe 120,00 EUR Liste. Je nach Einkaufsvolumen dürfte es wohl für weniger zu realisieren sein. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Hans8 He8inr8ich8 S.8, Kurzfristig Pößneck / Thüringen | 553500 | |||
Datum | 14.04.2009 20:24 | 3969 x gelesen | |||
Hallo Was ist das den für ein Abspann??? Gruß Steini Geschrieben von Jakob Theobald Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! | |||||
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Autor | Holg8er 8R., Karlsbad / Ba.-Wü. | 553509 | |||
Datum | 14.04.2009 21:56 | 3843 x gelesen | |||
Hallo Geschrieben von Hans Heinrich Stein Was ist das den für ein Abspann??? Jakob hat seine Gründe. Siehe auch hier, 3. grauer Balken. Gruß aus dem Nordschwarzwald Holger | |||||
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