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Thema | Grubenlampen der Fa. KSE / Erfahrungen ? | 15 Beträge | |||
Rubrik | pers. Ausrüstung | ||||
Autor | Flor8ian8 E.8, Bondorf / Baden-Württemberg | 550513 | |||
Datum | 27.03.2009 10:09 | 6309 x gelesen | |||
Hallo zusammen, hat jemand Erfahrungen mit Grubenlampen der Fa. KSE im Feuerwehreinsatz ? Grund der Frage: Benutze zur Zeit eine Helmlampe der Fa. PeliLights. diese ist seitlich am Helm (DIN-Helm) mittels Spezialhalter angebracht. Das Gewicht der Lampe zieht den Helm aber auf die Seite=unangenehm, nicht ungefährlich (PA-Maske kann im Atemschutzeinsatz dadurch verrutschen). Gedanke von mir: ein Lampe vorne mittig am Helm wäre eine bessere Lösung. Nach ein bischen Forschung im Internet fand sich die Fa. KSE Lights mit ihren Grubenlampen, die auch für die Feuerwehr geeignet sein sollen. Mittels Streifenhalter kann die Lampe zentriert vorne angebracht werden. Die Fa. Ziegler z.B. vertreibt diese Lampen seit kurzem. Nun meine Frage: Gibt es jemand, der damit schon erste Erfahrungen gemacht hat? Vorteile / Nachteile ? Danke für eure Antworten. | |||||
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Autor | Marc8el 8N., Windhagen / NRW | 550521 | |||
Datum | 27.03.2009 10:40 | 4616 x gelesen | |||
Grubenlampen (nichts anderes sind die KSE) gibt es wie Sand am Meer, meistens aber mit abgesetztem Batteriepack. Von den KSE möchte ich abraten, weil - überteuert - zu gross - eingebauter Akku - mässige Lichtausbeute Wenn Dich ein Stirnband nicht stört, würde ich eine Princeton Tec EOS empfehlen (Im Direktimport für um die 30 EUR zu haben). Die ist allerdings nicht EX-geschützt. Umbau auf Streifenhalter sollte nicht allzu problematisch sein. | |||||
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Autor | Flor8ian8 E.8, Rottenburg / Baden-Württemberg | 550525 | |||
Datum | 27.03.2009 10:58 | 4563 x gelesen | |||
Da ich die Diskussionen zum Thema Ex-Schutz ja/nein bereits hier im Forum zur Genüge gelesen habe: ICH brauche nicht zwingend einen Ex-Schutz. Danke für den Tipp mit der Princeton. Hält das Stirnband am Helm? Hält es höhere Temperaturen überhaupt aus ? Hab bei KSE auch Stirnbänder gesehen, die sind aber nur für Temperaturen bis 80° ausgelegt. Da kommste im IA doch drüber..... | |||||
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Autor | Marc8el 8N., Windhagen / NRW | 550557 | |||
Datum | 27.03.2009 12:46 | 4357 x gelesen | |||
Wegen der Temperatur hätte ich auch Bedenken. Ich würde die Lampe wie gesagt auf Klemmschiene umbauen. | |||||
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Autor | Mart8in 8S., Gifhorn / Niedersachsen | 550901 | |||
Datum | 29.03.2009 18:55 | 4346 x gelesen | |||
Wo bekommt man denn diese Streifenhalter, und was ist mit elektrischer Leitfähigkeit? Wir arbeiten gerade an dem gleichen Problem. Wie ich schon in einem anderen Thread geschrieben habe, haben wir zu Probezwecken eine Peli 2640 Kopflampe mit Gummiband beschafft. Die Lampe ist ziemlich groß, Lichtstärke scheint ausreichend. Auch leider mit Gummiband befestigt. Die Princeton scheint erheblich kleiner zu sein. Wie geht Direktimport? Als alternative scheint es im Moment keine verstellbare Knickkopflampe für die Jackentasche, die auch erschwinglich ist, zu geben. Adalit ist zum Selbstbeschaffen einfach zu teuer. | |||||
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Autor | Sven8 H.8, Mönchengladbach / NRW | 551632 | |||
Datum | 03.04.2009 09:47 | 4363 x gelesen | |||
Hallo Florian, wird habe auf unseren Fahrzeugen diese Grubenlampe (KSE7) mit separaten Batteriebehälter. Wie viele haben auch wir die Erfahrung gemacht, dass diese Lampe ein "Klotz" ist. Seit einiger Zeit beschaffen wir für die Fahrzeuge entsprechende Knicklampe (Fa. Adalite), welche sicher viel einfacher in der Handhabung sind, besonders für die Trupps unter Pa, welche die Lampe anhängen bzw. in die Brusttasche stecken können. Ferner Habe ich auch schon die UK Lampe und die Pelilights gehabt. Für den Gebrauch sehr gut und auch erschwinglich. Vor der Beschaffung würde ich jedoch auch die Zulassung prüfen, da sonst auch ein "formaler und rechtlicher" Versicherungsschutz verloren gehen kann. Seit Ende letzten Jahres ist die DIN EN 433 "Feuerwehrhelme für .." heraus (06/2008). Die Normen für PSA sehen eine Prüfung von "Kompatiblität" vor. Hiernach dürfte nur zusammeneingesetzt werden, was zusammengeprüft wurde. Daher solltes Du dir um allen Problemen aus dem Weg zu gehen eine Liste des zugelassenen Zubehöres (auch Helmlampe) vom Hersteller (des Helmes) geben lassen. Hierdurch wird die Auswahl zwar eingeschränkt, aber die Probleme des Verrutschen, der Zulassung etc. hätten sich sich erledigt. Mit kameradschaftlichen Gruß Sven Hoffknecht | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 551635 | |||
Datum | 03.04.2009 09:50 | 4271 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven HoffknechtVor der Beschaffung würde ich jedoch auch die Zulassung prüfen, (...) Um welche Art der Zulassung geht es? Geschrieben von Sven Hoffknecht (...), da sonst auch ein "formaler und rechtlicher" Versicherungsschutz verloren gehen kann. Was für einen Versicherungsschutz meinst du? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Sven8 H.8, Mönchengladbach / NRW | 551686 | |||
Datum | 03.04.2009 12:55 | 4319 x gelesen | |||
Hallo Marc, wie bekannt muss eine PSA vor dem Inverkehrbringen geprüft sein und auch (was selbstverständlich sein sollte) gegen die Gerfahr schützen, für die sie konstruiert ist. Baut man zwei separat geprüfte PSA-Teile zusammen, die nicht zusammen geprüft worden sind, gilt der Zusammenbau als nicht geprüft. Bsp.: Schraubt man an einem gerpüften Helm eine geprüfte Lampe, so ist dass System nicht geprüft, da man eine neue PSA schafft. Man ist somit Inverkehrbringer einer neuen PSA und haften als Inverkehrbinger dieser PSA. Zur Schaffung dieser neuen PSA müsste eine Prüfung vorliegen. Bein einem Unfall würde die Versicherung prüfen, ob eine geprüfte PSA getragen wurde. Sollte keine geprüfte PSA (somit auch keine PSA) getragen worden sein, kann der Versicherungsschutz durch die Versicherung abgeleht werden. (BSP.: Fahren eines Fahrzeuges ohne TÜV, das Fahrzeug war gemäß Strassenverkehrszulassungsordnung nicht zugelassen und es besteht kein Versicherungsschutz). Im günstigen Fall würde der Versicherer eine Kausalprüfung vornehmen und dann entscheiden. Als ist diese neue PSA bzw der Zusammenbau für den Unfallverantwortlich bzw. hat den Unfall ermöglicht erlischt der Versicherungschutz. (BSP: Fällt einen ein Steinquarder von 20 hg aus einer Höhe von 20 m auf dem Kopf, so ist die angebaute Helmlampe für den Unfallschaden unrelevant. Verrutsch auf grund der Helmlampe der Helm und es kommt zu einer Undichtigkeit der Helm-maske-kombination, so wird der Versicherungsschutz beim einatmen von Brandgasen wahrscheinlich erlöschen. Aus diesem Grund muss der Hersteller gemäß DIN EN 433 Nr. 7 "Herstellerstellerinformationen" angaben machen was geeignet ist. Nutz man Zubehör, welches mit dem Helm getestet ist, bzw. der Hersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt, hat der Hersteller den Zusammenbaugeprüft und übernimmt die Verantwortung als Inverkehrbinger dieser neuen PSA, und der Träger ist aus der Haftung. Ich kann also nur empfehlen entsprechende Helmlampen zu nutzen, die der Hersteller auch mit dem Helm geprüft hat. Diese ist heute zu dem auch kein Problem, da viele Feuerwehren Zubehör, wie Helmlampen, Sprechgarnituren für Funk, etc. zu den Helmen fordern. Aus diesem Grund Prüft der Hersteller des Helmes bzw. des Zubehörs die Kombination bzw. es wird eine Unbedanklichkeitserklärung (Konformitätsbescheinigung) herausgegeben. Kurz: Einfach den Hersteller anfragen, welche Lampen mit dem Helmgeprüft sind. Mit kameradschaftlichen Gruß Sven Hoffkencht | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 551705 | |||
Datum | 03.04.2009 13:35 | 4130 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven HoffknechtKurz: Und welchen Helm habt ihr der zusammen mit: - Hollandtuch oder Nackenleder - Helmlampe - Aufkleber zur Kenntlichmachung von Funktion und ATG - usw. geprüft ist? Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 551713 | |||
Datum | 03.04.2009 14:06 | 4252 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Sven Hoffknecht wie bekannt muss eine PSA vor dem Inverkehrbringen geprüft sein Das ist richtig für sog. Kategorie II und III PSA. Kategorie I kann nicht geprüft werden. Geschrieben von Sven Hoffknecht Baut man zwei separat geprüfte PSA-Teile zusammen, die nicht zusammen geprüft worden sind, gilt der Zusammenbau als nicht geprüft. Das ist so nicht richtig. Die PSA-Richtlinie sagt nur wenig zum Thema der Kombination von PSA miteinander aus. PSA-RL, Anhang II, Nr. 1.3.3 Erforderliche Kompatibilität von PSA, die vom Benutzer gleichzeitig getragen werden sollen Man beachte, dass lt. Richtlinientext beide PSA-Modelle vom gleichen Hersteller sein müssen, d.h. wenn der Hersteller einer Einsatzjacke auch einen Handschuh anbietet, dann muß der Handschuh zur Jacke kompatibel sein und umgekehrt. Daneben kennt noch die PSA-Benutzungsrichtlinie 89/656/EWG in Artikel 4 Abs. 2 den Fall gleichzeitig getragener PSA: Machen verschiedene Risiken den gleichzeitigen Einsatz mehrerer persönlicher Schutzausrüstungen notwendig, so müssen diese Ausrüstungen aufeinander abgestimmt und ihre Schutzwirkung gegenüber dem bzw. den betreffenden Risiken gewährleistet sein. Keine von beiden fordert, dass beim gleichzeitigen Tragen zweier PSA beide miteinander geprüft sein müssen. Geschrieben von Sven Hoffknecht Bsp.: Schraubt man an einem gerpüften Helm eine geprüfte Lampe, Das ist gerade kein Beispiel für deine o.a. These. An die PSA Helm wird eine Lampe = keine PSA) angebracht. Damit wird die geprüfte PSA derart verändert, dass sie nicht mehr dem nach Artikel 10 der PSA-Richtlinie geprüften Baumuster entspricht. Hier beginnen jetzt die Diskussionen. Geschrieben von Sven Hoffknecht Man ist somit Inverkehrbringer einer neuen PSA Das ist einer der Diskussionspunkte. Es stellt sich unter anderem die Frage, was nach Anbringen der Lampe an den Helm mit dieser geänderten PSA passiert. a) man verkauft oder verschenkt diese weiter, dann ist man m.E. Inverkehrbringer i.S. der Richtlinie b) man verwendet diese zum Eigenbedarf, dann ist es m.E. fraglich, ob man überhaupt Inverkehrbringer i.S. der Richtlinie ist. Die 89/686/EWG unterschiedet zwischem dem Inverkehrbringen ("placing on the market") und der erstmaligen Benutzung" Die Guidelines der Europäischen Kommission definieren die Begriff wie folgt: Placing on the market – the first making available on the Community market of an individual product with a view to distribution and/or use, whether in return of payment or free of charge. Putting into service – takes place at the moment of the first use within the Community by the Es stellt sich hier u.a. die Frage, ob eine erst durch den Benutzer erfolgte Änderung an einer PSA, die ausschließlich zum Eigenbedarf geschaffen wurde, überhaupt ein Inverkehrbringen (Putting on the market) ist, oder aber nicht vielmehr die erstmalige Verwendung (putting into service). Dagegen spricht, dass das Bestandsmerkmal "making available on the Community market" m.E. beim Eigenbedarf nicht gegeben ist. Dafür spricht allerdings eine Analogie in der Maschinenrichtlinie, welche ausdrücklich auch für Maschinen des Eigenbedarfs gilt. Geschrieben von Sven Hoffknecht Sollte keine geprüfte PSA (somit auch keine PSA) getragen worden sein, kann der Versicherungsschutz durch die Versicherung abgeleht werden. Das ist schlichtweg falsch und wurde in diesem Forum dutzendfach erläutert. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Für die Notlandung eines Airbus auf dem Hudson River in New York vor vier Wochen waren kanadische Gänse verantwortlich" (FOCUS Online, 13.02.2009) Nicht auszudenken, wenn iranische Gänse verantwortlich gewesen wären... | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 551728 | |||
Datum | 03.04.2009 15:09 | 4199 x gelesen | |||
Netter Aufklärungstext. Hoffentlich nimmt keiner den Inhalt zur Gänze ernst... MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Flor8ian8 E.8, Rottenburg / Baden-Württemberg | 553432 | |||
Datum | 14.04.2009 11:01 | 4202 x gelesen | |||
Hallo, vielen Dank für Deinen Erfahrungsbericht. Ich trage momentan selber eine Peli-Helmlampe. Da diese aber "relativ schwer" ist, und es einem den Helm leicht zur Seite zieht, war meine Überlegung, ob es besser ist, eine "Grubenlampe" an der Front des DIN-Stahl-Helmes anzubringen. Deiner Meinung nach sind die Kopflampen also recht schwer und "klotzig"? Vielen Dank für Deine /Eure Antworten | |||||
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Autor | Andr8eas8 P.8, Bad Herrenalb / Baden Württemberg | 553459 | |||
Datum | 14.04.2009 13:57 | 4089 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian EdelIch trage momentan selber eine Peli-Helmlampe. Da diese aber "relativ schwer" ist, und es einem den Helm leicht zur Seite zieht, war meine Überlegung, ob es besser ist, eine "Grubenlampe" an der Front des DIN-Stahl-Helmes anzubringen. Gut das ist ja so schon richtig aber ist für mich eigentlich kein Grund die Lampe dann zu wechseln. Ich habe die Peli-Helmlampe mit dem Kunststoffhelmhalter und die Lampe kommt bei mir auch nur in die Halterung wenn Sie unbedingt gebraucht wird. Ansonsten wird die Lampe einfach aus der Halterung genommen und in die Jacke gepackt dann ist der Schwerpunkt am Kopf wieder einflussfrei. Klar zieht der Helm etwas auf die seite der Lampe aber ist das wirklich so schlimm? Für mich persönlich gefährlicher ist das bei "Grubenlampen" mit Gummiband der Reflektorstreifen am DIN-Helm verdeckt ist und man die Gefahr hat das die Lamte nicht fest genaug am Helm sitzt. Viele Grüße | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 553529 | |||
Datum | 15.04.2009 05:22 | 4046 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian Edel Da diese aber "relativ schwer" ist, und es einem den Helm leicht zur Seite zieht Wie wäre es mit a) Helm richtig einstellen? b) Mit Keilen als Gegengewicht arbeiten c) andere Lampe (little Ed ?) verwenden? Geschrieben von Florian Edel ... eine "Grubenlampe" an der Front des DIN-Stahl-Helmes anzubringen. Und dann? Statt zur Seite zieht dann dein Helm immer nach vorne.. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Flor8ian8 E.8, Rottenburg / Baden-Württemberg | 553543 | |||
Datum | 15.04.2009 08:34 | 3956 x gelesen | |||
Hallo Florian, Danke für deine Ausführungen zu a): Habe bereits mit Gegengewichten gearbeitet, ist aber m.E. nicht optimal (Gesamtgewicht der Kopfschüssel...) zu b): Die Einstellung des Helmes ist doch immer ein Kompromiss, ohne PA-Maske+Flammschutzhaube kannst den Helm enger stellen, aber was wenns pressiert und du unter PA in den Einsatz musst? Dann kannste nicht noch vorher deinen Helm neu einstellen! zu c): Ich habe eine Parat Xtreme bestellt, und teste diese jetzt mal. Ich suchte lediglich nach Alternativen und dachte über eine Kopflampe nach. Deshalb wollte ich wissen, ob jemand damit Erfahrungen hat und diese an mich weiter geben kann. Trotzdem Danke ! | |||||
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