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ThemaWelches Dienstverhältnis hat der Org. Leiter ? Wer kann helfen ?11 Beträge
RubrikRettungsdienst
 
AutorFeli8x R8., Markkleeberg / Sachsen553246
Datum12.04.2009 20:495947 x gelesen
Welches Dienstverhältnis hat der Org. Leiter ? Wer kann helfen ?


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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg553247
Datum12.04.2009 20:554007 x gelesen
Geschrieben von Felix RöslerWelches Dienstverhältnis hat der Org. Leiter ?

Hallo,

da gibt es je nach Bundesland (Vorgaben RD-Gesetze), RD-Bereich und stellende Organisation völlig unterschiedliche Möglichkeiten. Deine Frage kann also nicht pauschal beantwortet werden.

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


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AutorFeli8x R8., Markkleeberg / Sachsen553248
Datum12.04.2009 20:573785 x gelesen
Ok danke !


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AutorFrie8do 8L., Aachen / NRW553260
Datum12.04.2009 23:303669 x gelesen
Einige Rettungsdienstgesetzte, wie zum Beispiel das in Sachsen, definieren nur den Leitenden Notarzt. Der OrgL ist dort nicht definiert.

Nach gängiger Lehrmeinung und auch nach Stand der Dinge ist der OrgL jedoch als organisatorischer Gehilfe des LNA definiert, der dem LNA organisatorische, logistische und kommunikative Aufgaben abnimmt. Wie das jeweils im jeweiligen RD-Bereich umgesetzt wird (wenn überhaupt), ist natürlich eine Frage, die man dir nur vor Ort beantworten kann.


Alles von mir hier geäußerte stellt ausschließllich meine Meinung dar und hat keinen Anspruch auf den Inhalt der Meinung anderer, auch nicht von Institutionen, für die ich tätig bin.

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AutorClau8dia8 C.8, Mönchengladbach / NRW553261
Datum12.04.2009 23:423590 x gelesen
Hallo Felix, er hat kein Dienstverhältnis es ist eine Zusatzqualifizierung die je nach Bundesland im mittleren Dienst oder gehobenen Dienst angesiedelt wird.

Mfg


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AutorStef8an 8H., Essen / NRW553267
Datum13.04.2009 01:023479 x gelesen
Geschrieben von Friedo LückingNach gängiger Lehrmeinung und auch nach Stand der Dinge ist der OrgL jedoch als organisatorischer Gehilfe des LNA definiert, der dem LNA organisatorische, logistische und kommunikative Aufgaben abnimmt.

In einigen Literaturquellen findet man auch den Begriff "Doppelspitze" für LNA und OrgL.

Wie ist es denn mehrheitlich? Wer ist für den Einsatzabschnitt "Behandlung" verantwortlich? Wer unterstützt wen?


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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen553268
Datum13.04.2009 01:343446 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Friedo LückingEinige Rettungsdienstgesetzte, wie zum Beispiel das in Sachsen, definieren nur den Leitenden Notarzt. Der OrgL ist dort nicht definiert.
Wir haben gar kein eigenständiges Rettungsdienstgesetz... ;-)


MkG Sascha

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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen553269
Datum13.04.2009 01:463508 x gelesen
Geschrieben von Claudia Christer hat kein Dienstverhältnis es ist eine Zusatzqualifizierung die je nach Bundesland im mittleren Dienst oder gehobenen Dienst angesiedelt wird.
Nö. OrgL sind nicht immer zwingend Beamte, viele sind sogar lediglich ehrenamtlich tätig und dass sie in keinem Dienstverhältnis stehen, ist eher unwahrscheinlich... In Sachsen bspw. sind sie vom Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes bestellt, stehen also sehr wohl in einem Dienstverhältnis.


MkG Sascha

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW553270
Datum13.04.2009 07:263416 x gelesen
Geschrieben von Gerhard Pfeifferje nach Bundesland (Vorgaben RD-Gesetze)

Das RetG NW erwähnt den OrgL nicht mal ,-)
Trotzdem gibt des ihn i.d.R. mit einer Ernennung durch den Träger des RD.

Geschrieben von Gerhard PfeifferDeine Frage kann also nicht pauschal beantwortet werden.

Ergibt sich aus der Problematik, das RD Ländersache ist.


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW553272
Datum13.04.2009 08:163492 x gelesen
Geschrieben von Claudia Christer hat kein Dienstverhältnis es ist eine Zusatzqualifizierung die je nach Bundesland im mittleren Dienst oder gehobenen Dienst angesiedelt wird.

Einspruch, der OrgL kann aber muß nicht von der FW kommen.
Bei vorhandener BF wird der OrgL meist von der BF gestellt.

Die Qualifikation ist über eine zusätzliche Ausbildung zu erwerben
und lokal zu erweitern/ergänzen (vgl. AGBF (NW?)).


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorPhil8ip 8G., Leipzig / Sachsen556172
Datum28.04.2009 13:152994 x gelesen
Wer aus Sachsen kommt sollte als BOSler auch die seite unseres Innenministeriums kennen. Da kann man sich derartige Fragen von allein beantworten und speziell dazu:
http://www.sicherheit.sachsen.de/download/Sicherheit/SaechsLRettDPVO_aktuelle_Fassung.pdf


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xxx

 12.04.2009 20:49 Feli7x R7., Markkleeberg
 12.04.2009 20:55 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
 12.04.2009 20:57 Feli7x R7., Markkleeberg
 12.04.2009 23:30 Frie7do 7L., Aachen
 13.04.2009 01:02 Stef7an 7H., Essen
 13.04.2009 01:34 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
 13.04.2009 07:26 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 12.04.2009 23:42 ., Mönchengladbach
 13.04.2009 01:46 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
 13.04.2009 08:16 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 28.04.2009 13:15 Phil7ip 7G., Leipzig
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