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ThemaPressemitteilung des DGUV zu Hanrath-Feuerwehrstiefel - war: 2. Unters1 Betrag
Rubrikpers. Ausrüstung
Infos:
  • Pressemitteilung der DGUV vom 09.04.09: Feuerwehrstiefel der Firma Hanrath Schuh GmbH
  •  
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg552716
    Datum09.04.2009 10:074182 x gelesen
    hallo,

    Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) hat sich heute in einer Pressemitteilung nochmals zu den Feuerwehrstiefel der Firma Hanrath Schuh GmbH geäussert:

    Auszug aus der Pressmitteilung:

    Was bedeutet dies für Feuerwehrleute?

    Die DGUV hält ihre Empfehlung aufrecht, die betroffenen Feuerwehrstiefel der Firma Hanrath nicht beim Einsatz, zu Ausbildungs- und Übungszwecken zu verwenden. Feuerwehrleute sollten sich zudem informieren, ob ihr zuständiger Unfallversicherungsträger die Nutzung der Stiefel untersagt hat. Die Kontaktdaten der Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände finden sich nach Bundesländern sortiert auf der Website der DGUV unter http://www.dguv.de/inhalt/BGuUK/unfallkassen/index.jsp. Werksfeuerwehren sollten sich bei der für ihr Unternehmen zuständigen Berufsgenossenschaft rückversichern. Die Kontaktdaten stehen unter http://www.dguv.de/inhalt/BGuUK/bgen/index.jsp zur Verfügung."
    Quelle: Pressemitteilung der DGUV vom 09.04.09: Feuerwehrstiefel der Firma Hanrath Schuh GmbH

    Sehr interessant ist auch folgende Aussage:

    Die Nutzung nicht normgerechter Feuerwehrstiefel gefährdet zwar grundsätzlich nicht den Unfallversicherungsschutz, aber bei schuldhaftem Verhalten kann der Unfallversicherungsträger den Verursacher des Schadens in Regress nehmen.
    Eine klare Ansage an alle Verantwortlichen die jetzt immer noch meinen das es egal sei ob die Stiefel der Norm entsprechen oder nicht.


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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     28.08.2008 15:46 Jürg7en 7M., Weinstadt 2. Untersagungsverfügung für Feuerwehrstiefel der Firma Hanrath :-()
     09.04.2009 10:07 Jürg7en 7M., Weinstadt
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