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Thema | Neues zur Führerscheinproblematik | 45 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Autor | Thom8as 8T., Thurmansbang / Bayern | 552642 | |||
Datum | 08.04.2009 23:52 | 17322 x gelesen | |||
N'Abend Forum, wie hier diesem Thread schon angekündigt hat sich anscheinend doch kurzfristig was bewegt, jedenfalls meldete der Bayerische Rundfunk heute abend Neues zur Führerscheinproblematik. Unter BR - Aktuelle Nachrichten findet sich folgende Meldung: Zitat: Bundeskabinett beschließt "Feuerwehr-Führerschein" Berlin: Das Bundeskabinett hat einen speziellen "Feuerwehr-Führerschein" beschlossen. Er soll es in Zukunft auch jüngeren Besitzern eines PKW-Führerscheins ermöglichen, schwere Fahrzeuge zu lenken. Bisher dürfen junge Führerscheininhaber nur ans Steuer von Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen. Das sorgt bei vielen freiwilligen Feuerwehren auf dem Land dafür, dass ihnen die Fahrer ausgehen. Sie finden zu wenig Mitglieder, die auch ein größeres Auto fahren dürfen. Mit dem heute beschlossenen Feuerwehr-Führerschein soll sich das ändern. Nach einer Zusatzausbildung soll auch die Fahrt mit einem größeren Einsatzauto bis 7,5 Tonnen erlaubt sein. Quelle: BR-Online Das Ganze ging außerdem auch schon 2 oder 3 mal zur Nachrichtenzeit über den Äther. Leider ohne genaue Quellenangabe und auf den Seiten der Bundesregierung ist auch noch nichts zu finden. Schöne Grüße Tom und ja, natürlich: Alles nur meine persönliche und absolut private Meinung! | |||||
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Autor | Thob8ias8 S.8, Dortmund / NRW | 552643 | |||
Datum | 09.04.2009 00:05 | 13923 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas ThurnreiterMit dem heute beschlossenen Feuerwehr-Führerschein soll sich das ändern. Nach einer Zusatzausbildung soll auch die Fahrt mit einem größeren Einsatzauto bis 7,5 Tonnen erlaubt sein Besonders Geschrieben von Thomas Thurnreiter Zusatzausbildung Warumnicht gleich C1 oder C machen lassen? Kenne in NRW einige Feuerwehren die verbieten es sogar den Altbesitzern Klasse 3 die LF und RW/ GW unter 7,5t zu bewegen, sondern setzten generell für alle Fahrzeuge über 3,5t, außer RTW bei den HiOrgs, den C oder selbst erworbenen C1 besitz vor, C und/ oder CE wird generell durch eigene Fahrschule oder Partnerfahrschule ausgebildet. Grübelnde Grüße Thobias | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 552644 | |||
Datum | 09.04.2009 00:17 | 13737 x gelesen | |||
Geschrieben von Thobias SchürmannKenne in NRW einige Feuerwehren die verbieten es sogar den Altbesitzern Klasse 3 die LF und RW/ GW unter 7,5t zu bewegen, sondern setzten generell für alle Fahrzeuge über 3,5t, außer RTW bei den HiOrgs, den C oder selbst erworbenen C1 besitz vor, C und/ oder CE wird generell durch eigene Fahrschule oder Partnerfahrschule ausgebildet. Welchen Grund sollte es haben eine Person mit führerschein-Klasse C1E nchmal die Fahrerlaubnis für C1 erwerben zu lassen damit sie rote Autos wzischen 3,5t und 7,5t zGM bewegen darf? Dass man auf spezielle Fahrzeuge speziell eingewiesen werden muss ist klar. Aber dafür nchmal die Fahrerlaubnisprüfung inkl. der vorgeschriebenen Vorbereitung nchmal machen lassen?! Welche Feuerwehren sollen das s machen? (gerne auch per PN) | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 552646 | |||
Datum | 09.04.2009 00:24 | 13630 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Manuel Schmidt
Thobias schrieb von den Altfällen mit Klasse 3... Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Thob8ias8 S.8, Dortmund / NRW | 552647 | |||
Datum | 09.04.2009 00:25 | 13506 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel SchmidtWelchen Grund sollte es haben eine Person mit führerschein-Klasse C1E nchmal die Fahrerlaubnis für C1 erwerben zu lassen damit sie rote Autos wzischen 3,5t und 7,5t zGM bewegen darf? Die verschiedenen Feuerwehren aus NRW die ich meinte bilden immer C, bzw. CE aus, wer C1 nach neuer Führerscheinklasse erworben hat ist auch in Ordnung, geht nur um die Altbesitzer Klasse 3 die eigentlich Klasse B gemacht hätten, hätte das damasl soschon gegeolten. Geschrieben von Manuel Schmidt Dass man auf spezielle Fahrzeuge speziell eingewiesen werden muss ist klar. Siehe oben, die machen C und haben vorher keine Ausbildung C1 gemacht, sondern auf PKW für Klasse 3 gelernt. Geschrieben von Manuel Schmidt Welche Feuerwehren sollen das s machen? (gerne auch per PN) Post! Grüße | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 552649 | |||
Datum | 09.04.2009 00:29 | 13572 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorben GruhlThobias schrieb von den Altfällen mit Klasse 3...n Und welcher Führerscheinklasse entspricht die alte klasse 3? C1E. Richtig. | |||||
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Autor | Thob8ias8 S.8, Dortmund / NRW | 552650 | |||
Datum | 09.04.2009 00:31 | 13509 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel SchmidtUnd welcher Führerscheinklasse entspricht die alte klasse 3? C1E. Richtig. Ja aber i.d.r. auf PKW gelernt und hätten die Regeln schon damals gegolten hätten die nur B gemacht. | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 552651 | |||
Datum | 09.04.2009 00:32 | 13391 x gelesen | |||
Geschrieben von Thobias SchürmannDie verschiedenen Feuerwehren aus NRW die ich meinte bilden immer C, bzw. CE aus, wer C1 nach neuer Führerscheinklasse erworben hat ist auch in Ordnung, geht nur um die Altbesitzer Klasse 3 die eigentlich Klasse B gemacht hätten, hätte das damasl soschon gegeolten. Das las sich für mich so: "zwischen 3,5t und 7,5t darf nur jemand mit C fahren oder jemand der C1 nach der neuregelung gemacht hat". Wenn man natürlich sagt: "über 3,5t darf man bei uns nur mit C fahren ist dsa eine Interne Regelung mit der ich mich anfreunden könnte. Eine interne Unterschied zu machen zwischen C1 neu und C1 alt ist irgendwie, naja, "seltsam". | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 552652 | |||
Datum | 09.04.2009 00:41 | 13593 x gelesen | |||
Geschrieben von Thobias SchürmannJa aber i.d.r. auf PKW gelernt und hätten die Regeln schon damals gegolten hätten die nur B gemacht. Und hätte es damals schon gegolten dürfte meine Mutter keine Zweiräder mit 125ccm fahren. Wie gesagt: Unbestritten ist bei mir auch: "spezielle Fahrzeuge erfrdern spezielle Schulung". "Einweisungsfahrten" sind sicherlich unabdingbar. Ob es dazu notwendig ist dass jemand mind. 10 Pflichtfahrzstunden und (IIRC) 25 Pflichttheoriestunden absolviert um eine Fahrerlaubnisklasse zu erwerben die er bereits hat bezweifle ich. Manuel, der diese Argumentatin nicht bringen würde wenn ihr sagen würdet "bei uns alles über 3,5t nur mit C" | |||||
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Autor | Thom8as 8T., Thurmansbang / Bayern | 552653 | |||
Datum | 09.04.2009 00:44 | 13374 x gelesen | |||
N'Abend Thobias, bitte achte beim zitieren drauf was Du zitierst. Keine der mir so zugeschriebenen Aussagen stammt auch von mir. Leider hat in meinem Posting die "Zitat-Funktion" ihren Dienst nicht so getan wie sie vielleicht sollte, daher habe ich das anders deutlich machen müssen. Die Aussage stammt aus der Nachrichtenmeldung und bezieht sich auf das, was das Bundeskabinett beschlossen hat. Geschrieben von ---Thobias Schürmann--- Kenne in NRW einige Feuerwehren die verbieten es sogar den Altbesitzern Klasse 3 die LF und RW/ GW unter 7,5t zu bewegen, sondern setzten generell für alle Fahrzeuge über 3,5t, außer RTW bei den HiOrgs, den C oder selbst erworbenen C1 besitz vor, C und/ oder CE wird generell durch eigene Fahrschule oder Partnerfahrschule ausgebildet. Jede Wehr wird da wohl einzeln und für sich Regelungen treffen, ich lasse auch keinen C/CE-Inhaber ohne entsprechende Einweisung auf den 14,5t HLF-Bock. Und gleiches gilt für die "alten" 3er auf einem bis 7,49 Tonner. Unsere Einweisungen macht aber nicht irgendwer, ich hab da schon einen Fahrlehrer unter den Aktiven (C/CE-Fahrlehrer) der das sehr verantwortlich durchführt. Eigene?? Fahrschule? wie ist das zu verstehen? nächtliche Grüße Tom und ja, natürlich: Alles nur meine persönliche und absolut private Meinung! | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 552656 | |||
Datum | 09.04.2009 00:51 | 13425 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Manuel Schmidt
Hinsichtlich der Gewichtsgrenze schon. Hinsichtlich der Zielsetzung (primär PKW) und den vermittelten Ausbildungsinhalten wohl eher B. Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 552657 | |||
Datum | 09.04.2009 00:52 | 13395 x gelesen | |||
Da ich befürchte dass man das was ich schreibe und meine Meinung falsch versteht, möchte ich dein Posting nchmal zur Verdeutlichung nutzen: Geschrieben von Thomas Thurnreiter Jede Wehr wird da wohl einzeln und für sich Regelungen treffen, ich lasse auch keinen C/CE-Inhaber ohne entsprechende Einweisung auf den 14,5t HLF-Bock. Und gleiches gilt für die "alten" 3er auf einem bis 7,49 Tonner. Ja, genauso kenne ich es und genauso soll es auch sein. Einweisung in's Gerät, Einweisungsfahrten mit fähigem Einweiser. Aber ein "nochmaliger Erwerb einer vorhandenen Fahrerlaubnis"? | |||||
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Autor | Thom8as 8T., Thurmansbang / Bayern | 552658 | |||
Datum | 09.04.2009 00:57 | 13412 x gelesen | |||
Servus Manuel, keine Angst, ich habe Dich schon richtig verstanden. Ich teile deine Ansicht zu 100%. und ja, natürlich: Alles nur meine persönliche und absolut private Meinung! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 552659 | |||
Datum | 09.04.2009 00:58 | 13441 x gelesen | |||
Moin Angenommen, es kommt so wie gemeldet... ... wo ist denn die Zahl 4,25 abgeblieben? Dass die nicht lange halten wird, war absehbar - dass sie aber nicht mal ihre eigene Einführung überstanden hat, ist beinahe dreist. ... belohnt es die, die seit mittlerweile Jahrzehnten schlafen, niemanden ausbilden, ihre Energie lieber darauf ver(sch)wenden, auf die böse EU zu schimpfen. ... werden nicht jeden Tag zehn TSF-W verunglücken, aber es wird garantiert nicht zur Qualitätssteigerung unserer Maschinisten beitragen ... wage ich zu prophezeien, dass die genannte "Zusatzausbildung" einen bürokratischen Aufwand erzeugen wird, der den eines regulären Führerscheins mehrfach übersteigt. (Bei denen, die es richtig machen) ...wage ich zu prophezeien, dass die genannte "Zusatzausbildung" sich in einem Stempel und einer Unterschrift von Wem-Auch-Immer erschöpfen wird (bei denen, die ich in Punkt 2 genannt habe ;o) ) ...freue ich mich auf die erste Gerichtsverhandlung, in der einer der Leute aus Punkt 3 aus einer Feuerwehr aus Punkt 5 gar fürchterbar auf den Deckel bekommt. Dann wird von denen aus Punkt 2 nichtmehr auf die EU sondern auf das böse Gericht geschimpft, denn schließlich machen wir das alles nur freiwillig. mit leicht zynischen Grüßen zur Nacht Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dinklar / Niedersachsen | 552672 | |||
Datum | 09.04.2009 06:44 | 13454 x gelesen | |||
Moin! Hier ein Link zur Seite der CDU/CSU Demnach Führerschein bis 7,5t ohne Fahrstunden, Fahrprüfung und ohne weiteren Kostenaufwand für die Kommunen. Wie die Fahrerausbildung auf Standortebene mancherorts ausschauen wird kann ich mir jetzt schon gut vorstellen. Könnte an dieser Stelle nicht eine Ergänzung der FwDV 2, Punkt 3 helfen? "Technische Ausbildung - Fahrsicherheitstraining und regelmässige Unterweisungen/Übungsfahrten" In der DV 7 ist für die Sicherheit der AGT schliesslich auch die jährliche Rettungsübung und ein warmer Einsatz bzw. als gleichwertig anerkannte Heißausbildung gefordert. Dies ist eine Forderung die absolut Notwendig ist. Die Ergänzung der FwDV 2 würde dann natürlich für alle Fahrer von Einsatzfahrzeugen gelten, was doch sicherlich auch mancherorts nicht schaden würde. MkG Henning Krone Feuerwehr-Dinklar.de | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 552673 | |||
Datum | 09.04.2009 06:46 | 13400 x gelesen | |||
OMG! Die schlimmsten Befürchtungen werden wahr.. Geschrieben von Henning Krone Könnte an dieser Stelle nicht eine Ergänzung der FwDV 2, Punkt 3 helfen? Nein .. keine Änderung der FeVo würde helfen.. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dinklar / Niedersachsen | 552674 | |||
Datum | 09.04.2009 07:08 | 13332 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschNein .. keine Änderung der FeVo würde helfen.. Daher meine Frage. - Umsetzbar? - Einhaltung der geforderten Ausbildung? - Wer kontrolliert es? (in den meisten Fällen niemand) Dennoch würde es den meisten Maschinisten nicht schaden und vom Kosten-Nutzen-Vergleich aufgehen. MkG Henning Krone Feuerwehr-Dinklar.de | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Stockach / Baden-Württemberg | 552675 | |||
Datum | 09.04.2009 07:42 | 13421 x gelesen | |||
Schon Interessant hier die Kommentare zu lesen. Als die Führerscheinregelung durchgesetzt wurde gab es einen Aufschrei und jetzt wo es zumindest für FW und HiOrg eine Erleichterung kommen könnte, gibt es wieder einen Aufschrei??? Als Altbesitzer eines 3er Führerscheins frage ich mich wirklich wie ich das fahren mit Einsatzfahrzeugen bis 7,5to überleben konnte und auch noch keinen Unfall gebaut habe? Und speziell für uns als FW würde diese Regelung doch maximal für TSF-W gelten oder einen kleinen Transporter. Wer kauft den Heutzutage sowas überhaupt noch? Werden doch nur noch HLF Schlag mich tot mit >15to gekauft damit auch alles dabei ist wenn es brennt da hilft mir dann diese Ausnahmegenehmigung auch nicht mehr ... ----------------------------------------------------------- Gruß Markus | |||||
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Autor | Dani8el 8B., Nörtershausen / RLP | 552684 | |||
Datum | 09.04.2009 08:58 | 13426 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Markus Rebholz Als die Führerscheinregelung durchgesetzt wurde gab es einen Aufschrei und jetzt wo es zumindest für FW und HiOrg eine Erleichterung kommen könnte, gibt es wieder einen Aufschrei??? Ja, nur dass da jeweils andere (Interessengruppen) schreien ....... Geschrieben von Markus Rebholz Als Altbesitzer eines 3er Führerscheins frage ich mich wirklich wie ich das fahren mit Einsatzfahrzeugen bis 7,5to überleben konnte und auch noch keinen Unfall gebaut habe? Glück? Ist ja auch nicht gesagt, dass jeder der keinen 7,5t Schein hat mit jedem Fahrzeug > 3,5t zwangsläufig gegen die Wand fahren wird - Fakt ist aber nunmal, dass ein (Frontlenker) 7,5t Fahrzeug, ggf. mit Druckluftanlage, völlig anderem Lenkverhalten, Schwerpunktlage etc. sich völlig anders fährt als ein PKW und die Tatsache, dass mit FW-Fahrzeugen schon genug Unfälle passieren spricht für mich eher nicht dafür, Leute die eigentlich nur PKW fahren dürfen plötzlich LKW fahren zu lassen. Geschrieben von Markus Rebholz Und speziell für uns als FW würde diese Regelung doch maximal für TSF-W gelten oder einen kleinen Transporter.Wer kauft den Heutzutage sowas überhaupt noch? Und für MLF und für GW-L1 und - siehe Diskussion um TSF-Gewichte - auch fürs TSF - somit sind wohl die meisten Ortsfeuerwehren der Republik zumindest insoweit davon betroffen, das vieleicht die ein oder andere Anschaffung wieder versucht wird unter 7,5t zu halten und andererseits die 3,5t Grenze unwichtig wird (damit evtl. Ende des KLF in seiner jetzigen Form und Angleichung KLF/TSF/TSF-W leicht zum "alten" 5t TSF-W? Hätte der ganze Spaß auch was gutes.....). Btw., ne andere Sache, wie siehts denn aus wenn der Wehrleiter/Gemeindebrandmeister/Gemeindekomandant bzw. in der Ortswehr der Wehrführer/Ortsbrandmeister/Ortskommandant trotzdem sagt "Ausnahmegenehmigung hin oder her, ohne entsprechenden Führerschein fährt keiner mit dem Fahrzeug"? Die Gemeinde hat jetzt doch nen guten Grund, Führerscheine eben nicht zu bezahlen und je nach Finanzlage auf "Schulung durch Stempel und Unterschrift" zu bestehen? Ich denk da an die Gemeinden, die z.B. bis heute aus Kostengründen keine Überhosen o.ä. haben (wir haben dieses Jahr 10jähriges........). Daniel Ich schreibe hier nur privat und nicht im Namen der Feuerwehr Nörtershausen. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 552688 | |||
Datum | 09.04.2009 09:03 | 13182 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus RebholzAls die Führerscheinregelung durchgesetzt wurde gab es einen Aufschrei Den man mit am lautesten aus Bayern gehört hatte. Weil die böse EU schon wieder zu geschlagen hat. Und weil man 15 Jahre im Dornröschenschlaf gelegen hatte und sich auf einmal gewundert hat das man externe Leistungen auch bezahlen muss. Geschrieben von Markus Rebholz Und speziell für uns als FW würde diese Regelung doch maximal für TSF-W gelten oder einen kleinen Transporter. TSF W; LF 10 Str; GW N; GWG NRW und so weiter.. und irgendwann merkt man das das mit 7.5 to nicht reicht und schwupps ist man bei 9 to.. Wetten? Geschrieben von Markus Rebholz Wer kauft den Heutzutage sowas überhaupt noch? Kleine Feuerwehr auf dem Land die relativ einfach zu befriedigende Wählerstimmen darstellen! Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 552704 | |||
Datum | 09.04.2009 09:40 | 13344 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus RebholzAls Altbesitzer eines 3er Führerscheins frage ich mich wirklich wie ich das fahren mit Einsatzfahrzeugen bis 7,5to überleben konnte und auch noch keinen Unfall gebaut habe? In meinen bisherigen FF gab es nur einen 7,5-Tonner. LF8 auf Unimog U1300L, Doppel-H, Geländereifen, zickiges Fahrzeug. Definitiv nichts, was ein Inhaber der FEK 3 (jetzt Feuerwehrführschein) sicher bedienen kann. Derlei Autos dürften mehr unterwegs sein. Wer etwas derartiges fahren will soll doch bitte die entsprechende Ausbildung absolvieren - selbst mit dieser bekommen es die meisten Maschinisten (mich eingeschlossen) nicht hin ein Großfahrzeug sauber zu bewegen. Woher soll es auch kommen, bei geschätzten 5-10km Fahrpraxis/Auto/Jahr? Aber die Diskussion ist müssig, die Wehren, die ihre Hausaufgaben gemacht haben, werden weiter vernünftige Fahrer ausbilden, der große Rest hofft weiter darauf, dass es schon gut gehen wird. Danke DFV! Gruß, MaWe Um schon vorab die größte Sorge vieler Ausländer vorwegzunehmen: Die Deutschen sind im Allgemeinen sehr, sehr nett, sie haben schon seit 60 Jahren kein Nachbarland mehr überfallen und man kann mit ihnen sogar lachen! (De Volkskrant, Niederlande) | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 552705 | |||
Datum | 09.04.2009 09:42 | 13305 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberIn meinen bisherigen FF gab es nur einen 7,5-Tonner. LF8 auf Unimog U1300L, Doppel-H, Geländereifen, zickiges Fahrzeug. Definitiv nichts, was ein Inhaber der FEK 3 (jetzt Feuerwehrführschein) sicher bedienen kann. Das ist definitiv nichts, was der Inhaber der Klasse CE der den Führershcein auf einem neuen LKW-Fahrgestell mit automatisiertem Schaltgetriebe sicher bedienen kann. Und nu? Muss der auch erst noch den C1 machen obwohl er CE hat? Die Notwendigkeit von Einweisungsfahrten und technischer Fahrereinweisung auf das spezielle Fahrzeug stellt hier glaube ich keiner in Abrede. | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 552707 | |||
Datum | 09.04.2009 09:47 | 13289 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel SchmidtDas ist definitiv nichts, was der Inhaber der Klasse CE der den Führershcein auf einem neuen LKW-Fahrgestell mit automatisiertem Schaltgetriebe sicher bedienen kann. Er kennt zumindest mal die Dimensionen seines Untersatzes. Das trotz FEK CE eine Schulung für die Fahrzeuge wichtig ist steht außer Frage. Das brauch ich allerdings auch bei "normalen" Fahrgestellen. Es gibt leider kaum Fahrschulen, die auf Mercedes Rundhauber ausbilden, bei Feuerwehrs finde ich diese Oldtimer aber noch en masse. Das Ziel sollte es m.E.n. sein für unsere FA die bestmöglichste - und nicht die billigste Ausbildung zu fordern! In diesem Falle wäre dies eine FE der Kategorie C. Gruß, MaWe Um schon vorab die größte Sorge vieler Ausländer vorwegzunehmen: Die Deutschen sind im Allgemeinen sehr, sehr nett, sie haben schon seit 60 Jahren kein Nachbarland mehr überfallen und man kann mit ihnen sogar lachen! (De Volkskrant, Niederlande) | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 552711 | |||
Datum | 09.04.2009 09:56 | 13261 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberDas Ziel sollte es m.E.n. sein für unsere FA die bestmöglichste - und nicht die billigste Ausbildung zu fordern! In diesem Falle wäre dies eine FE der Kategorie C. Und die auch für MTW und für die BFs mit RD auch für die NEFs! denn mti denen passieren ja die meisten Unfälle! | |||||
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Autor | Flor8ian8 W.8, Simbach bei Landau / Bayern | 552719 | |||
Datum | 09.04.2009 10:23 | 13268 x gelesen | |||
Ich denke dass ein Fahrsicherheitstraining z.B beim ADAC wesentlich mehr bringen würde als stumpfe Theoriestunden. Denn dort lernt man mal die wirklichen Grenzen eines Fahrzeuges lernen, die man auch nicht in der Fahrschule kennenlernt. Ich denke dass sowas viel mehr bringt. Mich wunderts ja, warum sowas bis jetzt noch keiner gebracht hat. Sowas müsste dann halt von Profis durchgeführt werden und dürfte dann halt mal ein Wochenende dauern. Ich denke dass "Feuerwehrführerschein" + Fahrsicherheitstraining + Einweisungsfahrten eine gute Ausbildung darstellen würden. Denn wie gesagt, wenn die Feuerwehr XY ein 25 Jahre altes Farhzeug (vll. noch ohne Servo ) mit zickigen Fahreigenschaften hat, dann muss sich der frisch ausgebildete C-Fahrer auch erst mal von seinem neuen Fahrschultruck extremst umgewöhnen. Gut, ich kann jetzt nur von meiner Erfahrung als B-Fahrer schreiben. Jedoch war so ein Fahrsicherheitstraining, bei dem bewusst an die Grenzen geführt wird VIEL Hilfsreicher als dass was man in der Fahrschule lernt. | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 552722 | |||
Datum | 09.04.2009 10:53 | 13256 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian WagnerIch denke dass "Feuerwehrführerschein" + Fahrsicherheitstraining + Einweisungsfahrten eine gute Ausbildung darstellen würden. Wer ist wohl besser geeignet ein Großfahrzeug Baujahr 1979 ohne Servolenkung, mit Doppel-H-Getriebe sicher zu lenken? Bitte kreuzen sie an und begründen sie ihre Entscheidung [ ] Fahrer Klasse B, Erwerb der FEK auf Golf 4 [ ] Fahrer Klasse C, Erwerb der FEK auf MB 1117 Ich bleibe dabei: wir sollten für uns die bestmögliche Ausbildung fordern. Scheinbar ist das aber bei den FEK auch von einer breiten Basis nicht gewünscht und der DFV vertritt hier wohl wirklich die Interessen seiner (Zwangs-)Mitglieder. Gruß, MaWe Um schon vorab die größte Sorge vieler Ausländer vorwegzunehmen: Die Deutschen sind im Allgemeinen sehr, sehr nett, sie haben schon seit 60 Jahren kein Nachbarland mehr überfallen und man kann mit ihnen sogar lachen! (De Volkskrant, Niederlande) | |||||
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Autor | Flor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern | 552728 | |||
Datum | 09.04.2009 11:33 | 13197 x gelesen | |||
Hallo, beim LFV Bayern ist dazu auch etwas zu finden. MFG Flo Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein. | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 552729 | |||
Datum | 09.04.2009 11:38 | 13246 x gelesen | |||
Hallo! Meine Herren, meine Damen! Also da ist man weit über das Ziel hinausgeschossen! 4,25 Tonnen wären für mich wirklich in Ordnung gewesen. Auch hätte ich noch bis 5,99 Tonnen zähneknirschend akzeptiert. Das hätte zumindest dazu beigetragen, dass sich im Bereich TSF, KLF und TSF-W keine "Wunderwuzzis" mehr entwickeln. Auch wäre dies von der Fahrzeugtechnik (Brems- und Federungssystem etc.) in einer Klasse geblieben. Aber jetzt hat man wieder etwas geschaffen; weder Fleisch noch Fisch! Praktisch die alte Klasse 3! Oh man, muss da immer so übertrieben werden? Jetzt bin ich mal auf die neusten Fahrzeugentwicklungen gespannt! GRuß vom BErg Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung! Sollte der Zeilenumbruch beim heimlichen Ausdrucken meiner Beiträge nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. Ich versende dann die entsprechenden Beiträge im passenden Format. Ach ja, für die "stillen" Mitleser und besonderen "Freunde" (und ich meine es todernst!!): §187 StGB „Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ § 240 (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. (3) Der Versuch ist strafbar. (4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. (…) 2. (…) 3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 552732 | |||
Datum | 09.04.2009 11:51 | 13177 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jakob Theobald Das hätte zumindest dazu beigetragen, dass sich im Bereich TSF, KLF und TSF-W keine "Wunderwuzzis" mehr entwickeln. oder schlichtweg eben auch die Anforderung, dass es den gleichen Fahrzeugtyp auch mit 3500 kg zGG geben muss. Dann hätte man immer noch den großen Sprinter/Crafter/Daily fahren können, aber eben genau keinen LKW... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Thob8ias8 S.8, Dortmund / NRW | 552738 | |||
Datum | 09.04.2009 12:08 | 13215 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel SchmidtOb es dazu notwendig ist dass jemand mind. 10 Pflichtfahrzstunden und (IIRC) 25 Pflichttheoriestunden absolviert um eine Fahrerlaubnisklasse zu erwerben die er bereits hat bezweifle ich. Die erwerben nicht den C1 neu, machen wenn dann C oder sogar CE neu. Wer sich selber den C1, C1E, C oder CE erwirbt muss trotzdem noch eine Einweisungsfahrt machen, wer aber die alte Klasse 3 hat darf keine FW-KFZ über 3,5t fahren. Wie geschrieben kenne ich dae einige FW's in NRW, vor allem Ruhrgebiet und Umland, die das so praktizieren und habe sogar von den Betroffenden keine Beschwerden gehört, weil da die Feuerwehren schonseit (fast) immer eigene Führerscheine ausgebildet haben oderhaben ausbilden lassen, egal ob früher Klasse 2 oder heute Klasse C und CE. Hoffe jetzt wurde esverstanden. Grüße Thobias | |||||
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Autor | Thob8ias8 S.8, Dortmund / NRW | 552741 | |||
Datum | 09.04.2009 12:12 | 13203 x gelesen | |||
Willichnochergänzen Geschrieben von Thobias Schürmann Wie geschrieben kenne ich dae einige FW's in NRW, vor allem Ruhrgebiet und Umland, die das so praktizieren und habe sogar von den Betroffenden keine Beschwerden gehört, weil da die Feuerwehren schonseit (fast) immer eigene Führerscheine ausgebildet haben oderhaben ausbilden lassen, egal ob früher Klasse 2 oder heute Klasse C und CE. Und deswegen sind Mangel an entsprechenden Kraftfahrern nicht die Regel | |||||
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Autor | Thom8as 8T., Thurmansbang / Bayern | 552761 | |||
Datum | 09.04.2009 13:11 | 13192 x gelesen | |||
Tach Forumsgemeinde, ich weiß nicht ob und wer über das Ziel hinausschießt. Mir ist auch keine Interessensgruppe bekannt, die die EU-Führerscheinregleung laut jubelnd und winkend begrüßt hat, nein ganz im Gegenteil. Und egal was mein Freund Google zum Thema findet ist's nur Jammern und Wehklagen ob des eurokratischen Regelungswahnsinns. Wer sich mal die EU-Führerscheinrichtlinie vornimmt findet dort aber folgendes: Geschrieben von ---EU-Richtlinie 2006/126/EU--- Artikel 4, Ziffer 5, Absatz 2 Und genau das macht das Bundeskabinett jetzt auch, nicht mehr und nicht weniger. Wie diese Ausnahme dann genau aussieht und mit welchen Auflagen, das bleibt abzuwarten. Ich hab auch anfangs nur den "3er" gehabt und wurde halt entsprechend auf die bis 7,49t hingeführt. Und all die Seitenhiebe, welches Bundesland welche Versäumnisse in den letzten Jahren sich geleistet hat ist eine leidige und müssige Diskussion. Oder glaubt wirklich jemand, dass sich die verantwortlichen Führungskräfte - und da gibts auch in Bayern jede Menge, genauso wie's in andern Bundesländern auch Schlamper gibt, die wenig auf die Reihe bekommen - nicht für besere PSA, gute Fahrausbildung und und und einsetzen. Aber das wird sich durch Vorwürfe in diesem Forum auch nicht ändern. Da liegt zuviel in der Politik und da halte ich mich als FA (SB) raus und zwar komplett. Schöne Grüße aus dem hintersten Bayern Tom und ja, natürlich: Alles nur meine persönliche und absolut private Meinung! | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 552768 | |||
Datum | 09.04.2009 13:53 | 13121 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberIn meinen bisherigen FF gab es nur einen 7,5-Tonner. LF8 auf Unimog U1300L, Doppel-H, Geländereifen, zickiges Fahrzeug. Definitiv nichts, was ein Inhaber der FEK 3 (jetzt Feuerwehrführschein) sicher bedienen kann Ich war mal in einer WF, da hatten wir ein TLF 8/21 auf MB 813, das durfte man mit Kl. 3 fahren. Aus Sicherheitsgründen hat es damals schon Einweisungsfahrten gegen, die auch notwendig waren. In meiner jetzigen FF haben wir einen RW1 auf U1300L, wie schon beschrieben, zickig und gewöhnungsbedürftig. Einweisungsfahrten sind für alle unsere Fahrzeuge vorgeschrieben, mit welchem Recht will man mir die Fahrt mit diesem Fahrzeug verbieten? Vor allem wenn bei uns in regelmäßigen Bewegungsfahrten die Möglichkeit besteht Fahrpraxis zu erwerben. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 552772 | |||
Datum | 09.04.2009 14:12 | 13111 x gelesen | |||
Kann mit irgendwer erzählen auf welcher Grundlage dieser C1-FW konform zur Führerscheinrichtlinie sein könnte? Und wenn man ohne relevante zusätzliche Ausbildung ein TSF-W oder RTW fahren darf, was ist dann bei Wohnmobilen oder dem Lieferwagen meines Klemptners anders? Gruß Ingo | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 552775 | |||
Datum | 09.04.2009 14:18 | 13068 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo zum FeldeUnd wenn man ohne relevante zusätzliche Ausbildung ein TSF-W oder RTW fahren darf, was ist dann bei Wohnmobilen oder dem Lieferwagen meines Klemptners anders? Dass dieser kein Fahrzeug der Streitkräfte oder des Katastrophenschutzes ist und somit nicht unter die Ausnaheregelung fällt... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 552788 | |||
Datum | 09.04.2009 14:45 | 13140 x gelesen | |||
Hallo, eigentlich wurde zu diesem Thema schon alles mindesten 1300x gesagt. Ein so großes Problem sehe ich in dieser Geschichte nicht mehr. Wer (berechtigte) Bedenken hat, lasst in seiner Organisation einfach keinen "Feuerwehrführerschein" zu, oder schreibt so viele Übungsfahrten für betroffene vor, dass diese mehr lernen als in der Fahrschule. In der Vergangenheit gab es auch Wehren, bei denen durften Kollegen mit dem 3er die Fahrzeuge (z.B. Bund RW1) nicht fahren. Der Feuerwehrführung war es zu gefährlich. Das gleiche geht jetzt auch noch. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Paul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland | 552809 | |||
Datum | 09.04.2009 16:45 | 13085 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christof Strobl eigentlich wurde zu diesem Thema schon alles mindesten 1300x gesagt., da kann ich nur zustimmen, es gibt (gab) auch Feuerwehren, die die Fahrzeuge (RW1 und Co.) an der Obergrenze des "3er" ein wenig aufgelastet haben, damit sie in die Klasse 2 fallen (war kein größeres Problem), denn diese Fahrzeuge sind LKW, da sind Sprinter und Co noch näher am PKW also diese Kisten. Außerdem sollte es Einweisungsfahrten (= Mehrzahl) geben, mit einer Fahrt ist es nicht getan, aber das ist ja auch schon oft diskutiert worden, so denn, viele grüße Paul alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 552870 | |||
Datum | 10.04.2009 08:09 | 12865 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob TheobaldAuch hätte ich noch bis 5,99 Tonnen zähneknirschend akzeptiert. Die hätte man dem ganzen Volk als Klasse B1 verkaufen können. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 552871 | |||
Datum | 10.04.2009 08:12 | 12926 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian Heidenreichbeim LFV Bayern ist dazu auch etwas zu finden. Mir wird schlecht! Propaganda vom feinsten. Insbesondere: Geschrieben von ---Pamphlet LFV Bayern--- Herrmann begrüßt insbesondere, dass die Länder einen Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Anforderungen an die Ausbildung erhalten sollen. "Wir werden in den weiteren Abstimmungen sehr genau darauf achten, dass es sich um echte Spielräume handelt, die Bayern in größtmöglichem Umfang unbürokratische und kostengünstige Lösungen für die bayerischen Feuerwehren und Hilfsdienste ermöglicht." Also werden wir wieder 16 verschiedene Führerscheine haben... OMG, ich glaub ich geh ins Wasser.. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 552890 | |||
Datum | 10.04.2009 10:45 | 13011 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Florian Besch OMG, ich glaub ich geh ins Wasser.. Aber bitte nicht in die Saar! ;-) Das mit den 16 Länder förderalistisch geregelten Feuerwehrführerscheinen hatte ich auch schon befürchtet! Da kann man dann für 16 Wunderwuzzi-TSF nach Ländernorm auch 16 verschiedene Führerscheine machen. Evtl. ist das ja eine Alternative zu den allseits beliebten Leistungsabzeichen? Wenn dann noch die "Führerscheine" mit einem intensiven Fahrsicherheitstrainig verbunden sind, würde das irgendwo vielleicht ein wenig Sinn ergeben. ;-) Gruß vom Berg Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung! Sollte der Zeilenumbruch beim heimlichen Ausdrucken meiner Beiträge nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. Ich versende dann die entsprechenden Beiträge im passenden Format. Ach ja, für die "stillen" Mitleser und besonderen "Freunde" (und ich meine es todernst!!): §187 StGB „Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ § 240 (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. (3) Der Versuch ist strafbar. (4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. (…) 2. (…) 3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 552891 | |||
Datum | 10.04.2009 11:11 | 12829 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jakob Theobald 4,25 Tonnen wären für mich wirklich in Ordnung gewesen. Hätte ich auch als ok angesehen, aber ohne jegliche Zusatzprüfung oder -ausbildung, da ja 3,5t + 0,75t sowieso schon zulässig sind und die angedachte Lösung mit Zusatzausbildung für ca. 1.000,-€ wohl eher ein schlechter Witz war. Damti könnte man gleich den C1 finanzieren. Geschrieben von Jakob Theobald Auch hätte ich noch bis 5,99 Tonnen zähneknirschend akzeptiert. Was sollen 5,99t bringen? Wenn schon, dann 6t. Bisher liegen die Grenzen auch bei 3,5 und 7,5t, auch wenn immer wieder 3,49 und 7,49t rumgeistern. Eine Ablastung um 10kg kostet nur ein paar Gebühren beim TÜV und ist auch problemlos. Außerdem verbietet keiner, bei entsprechend kleinem Leergewicht einen ausgewachsenen 7,5-Tonner auf 6t abzulasten. Das zul. GG als einziges Kriterium für FS-Klassen sollte man eigentlich durch andere Dinge ergänzen, wobei sowas immer schwer zu fassen ist. Schlecht an der jetzigen Lösung finde ich nur, dass hier anscheinend wieder jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kochen kann. Da hätte es einer einheitlichen Regelung bezüglich Ausbildung und evtl. Prüfung bedurft. Man könnte sich dies auch in Verbindung mit einer Fahrschule vorstellen, z.B. eine gewisse Anzahl Theoriestunden und Pflichtfahrstunden auf einem C1-Fahrzeug in der Fahrschule als Start und nachfolgend einige Pflichtübungsstunden auf dem eigenen Fahrzeug in der eigenen Wehr. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 552899 | |||
Datum | 10.04.2009 11:56 | 12894 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob TheobaldAber bitte nicht in die Saar! ;-) Hat ich eigentlich vor. Vor sollte man denn sonst im Saarland anderes hin ? :-) Geschrieben von Jakob Theobald Das mit den 16 Länder förderalistisch geregelten Feuerwehrführerscheinen hatte ich auch schon befürchtet! Dabei kommt aber noch die THW Version und ggf ein HIORG Führerschein. Was passiert wenn FA X von BL A nach BL B zieht? Muss er dann den FS nochmal machen? Geschrieben von Jakob Theobald Wenn dann noch die "Führerscheine" mit einem intensiven Fahrsicherheitstrainig verbunden sind, würde das irgendwo vielleicht ein wenig Sinn ergeben. ;-) Das glaub ich nicht, Tim. Ausser der Instruktor würde das für lau machen. Schliesslich darf der Feuerwehrführerschein ja keine Kosten verursachen. Meine Hoffnung ist das das jetzt künstlich in die Länge gezogen wird und im September still und leise eingestampft wird. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 552900 | |||
Datum | 10.04.2009 11:59 | 12708 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Thomas Edelmann ... mit welchem Recht will man mir die Fahrt mit diesem Fahrzeug verbieten? ?? Indem der Eigentümer oder dessen Vertretungsberechtigte es Dir verbietet!? Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 552901 | |||
Datum | 10.04.2009 12:05 | 12876 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Florian Besch Hat ich eigentlich vor. Vor sollte man denn sonst im Saarland anderes hin ? :-) Fluss mit 13 Buchstaben...*duckundrenn* Gruß Andi | |||||
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Autor | Paul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland | 552905 | |||
Datum | 10.04.2009 12:31 | 12882 x gelesen | |||
Hallo Florian, Geschrieben von Florian Besch Hat ich eigentlich vor. Vor sollte man denn sonst im Saarland anderes hin ? :-) och, da kenn ich noch "Alternativen"....... gut, aber im Ernst, bekommen dann die Saarbrücker halt mit dem Feuerwehrführerschien auch noch den Bootsführerschein, aufgrund der örtlichen Gegebenheiten? (so kurz bevor die neue Stadtmitte am Fluß fertig wird...) ich finde, da haben einige den Unterschied zwischen Fahrzeugen der Kleinbus-/ Transporterklasse und den "kleinen LKW" nicht so ganz verstanden - bin mal gespannt, wo das noch hinführt. Wie ist denn die Resonanz der HiOrgs im Rettungsdienst? Da ist doch die 3,5t.-Grenze mit den neuen RTW/ KTW-Generationen fast nicht mehr zu halten, die dürften sich doch über die Regelungen freuen oder? also dann, weiterhin frohes diskutieren, in ein paar Jahren sehen wir dann die Ergebnisse.........., Grüße Paul alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten | |||||
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