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ThemaBGV D 29 (UVV Fahrzeuge)40 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW552488
Datum08.04.2009 11:5825986 x gelesen
Hallo,

in wie weit gilt die o.a. UVV auch für die Feuerwehr(en)?

Diese UVV fordert nämlich in § 57 (1) eine jährliche (!) Prüfung durch den Unternehmer, und das ist ganz was anderes als die TÜV-Prüfung o.ä.!
(Die Prüfung von (Lade-)Kränen etc. ist mir bekannt, die meine ich aber nicht.)

Wie und von wem wird das ggf. bei Feuerwehren bereits durchgeführt und wie dokumentiert?
Checkliste?

Gibt es dazu irgendwo nachlesbare Einlassungen der (F)UKen bzw. eines Verbandsausschußes, dass z.B. die regelmäßige Durchsicht der Fahrzeuge der Feuerwehren z.B. im Rahmen der Beladungskontrolle ausreichend wäre? (Ich meinte mich erinnern zu können, dass die Feuerwehren von der o.a. UVV ausgenommen wären, finde dazu aber nichts.)

Ist Euch bekannt, dass es (mind. in anderen Branchen) teilweise Vorgaben der Ausbauer bzw. Systemausbau- bzw. Regallieferanten zu geben scheint, dass "alle 5000 km die Einbauten auf sichere Befestigung zu prüfen, so angeblich für Sortimo-Ausbauten? (Info stammt von unserem Entwässerungsbetrieb) Kann dies bestätigt werden?


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg552497
Datum08.04.2009 12:2922856 x gelesen
Moin Ulrich,

ich denke, du kommst um die jährliche Prüfung der Fahrzeuge auf arbeitssicheren Zustand, nur darum geht es in § 57 GUV-V D29, nicht drum rum.
Fahrzeuge sind technische Arbeitsmittel, ergo ... ;)

GUV-V C53: Anhang: Vorschriften und Regeln
Nachstehend sind die insbesondere zu beachtenden einschlägigen Vorschriften
und Regeln zusammengestellt:
1. Unfallverhütungsvorschriften (Bezugsquelle: zuständiger Unfallversicherungsträger)
Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (GUV-V A 1),
....
Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ (GUV-V D 29, bisher GUV 5.1),

Weitere Hinweise, insbesondere entsprechende Checklisten findest du in der BGG 915 "Prüfung von Fahrzeugen durch Fahrpersonal" und der BGG 916 "Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige"; allerdings würde ich hier nur die Sachen rausziehen, die auch tatsächlich relevant sind.

Wie diese Prüfung organisiert wird, bleibt, wie so oft, dem Unternehmer überlassen, du kannst diese Prüfung also problemlos in andere Prüfungen am Fahrzeug einbinden.
Die Dokumentation machst du am besten über eine ausgefüllte Checkliste

Die Aussage zu Sortimo kann ich bestätigen (Firmenfahrzeug, als ich noch beruflich tätig war), hab aber leider nichts schriftliches mehr dazu.


Beste Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein: www.helferportal.org

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio552502
Datum08.04.2009 12:4522303 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Ulrich Cimolinoin wie weit gilt die o.a. UVV auch für die Feuerwehr(en)?

Da die UVV "Feuerwehren" in § 5 explizit auf sie verweist würde ich schon sagen, dass sie gilt.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Für die Notlandung eines Airbus auf dem Hudson River in New York vor vier Wochen waren kanadische Gänse verantwortlich" (FOCUS Online, 13.02.2009)
Nicht auszudenken, wenn iranische Gänse verantwortlich gewesen wären...

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW552511
Datum08.04.2009 13:1522559 x gelesen
Geschrieben von Udo Burkhardich denke, du kommst um die jährliche Prüfung der Fahrzeuge auf arbeitssicheren Zustand, nur darum geht es in § 57 GUV-V D29, nicht drum rum.
Fahrzeuge sind technische Arbeitsmittel, ergo ... ;)


Wer macht das schon wie?
Wie wirds dokumentiert? Zusätzlich Prüfplakette am Fahrzeug?

Zusatz: Der entsprechende Aufwand bei einem HLF ist wie bei einer Endabnahme ca. bei 3 Tagen anzusetzen, weil ich ja dann ALLES überprüfen muss, was der Sicherheit dient (vom Fahrzeug über die Sondersignalanlage, Einbauten, Aufbauten, Auszüge, Beladung auf Vollständigkeit und richtige Verlastung uvm.).


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg552512
Datum08.04.2009 13:1622216 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Christi@n PannierDa die UVV "Feuerwehren" in § 5 explizit auf sie verweist würde ich schon sagen, dass sie gilt.

Zudem sind in §1 (2) "gilt nicht für" der UVV "Fahrzeuge" keine Feuerwehrfahrzeuge aufgeführt.


Viele Grüße
Jan Ole

DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran!

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW552513
Datum08.04.2009 13:1822176 x gelesen
Geschrieben von Jan Ole UngerZudem sind in §1 (2) "gilt nicht für" der UVV "Fahrzeuge" keine Feuerwehrfahrzeuge aufgeführt.

ja, da bin ich dann auch drüber gestolpert...

Nach der Diskussion von heute morgen mit einem Kollegen aus einem anderen stadteigenen Betrieb führen die das seit einiger Zeit ein - der Aufwand der formalgerechten Prüfung ist erheblich.
Mittlerweile schreiben die daher in den Ausschreibungen die notwendigen Checklisten der sicherheitsgerechten Überprüfung gleich mit aus. Das Erstaunen der Hersteller/Aufbauer war wohl sehr groß...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen552515
Datum08.04.2009 13:2822390 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Ulrich CimolinoWer macht das schon wie?

Einmal jährlich in ner LKW Werkstatt. Genauere Angaben wie Umfang der Untersuchung etc. müsste ich nachhaken. Alternativ kann ich Dir die Mailadresse unseres Gerätewartes bei Bedarf zukommen lassen.

Geschrieben von Ulrich CimolinoWie wirds dokumentiert? Zusätzlich Prüfplakette am Fahrzeug?

Jopp.

MfG

Ingo


--



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Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW552517
Datum08.04.2009 13:3022329 x gelesen
Geschrieben von Ingo HornEinmal jährlich in ner LKW Werkstatt.

Wie prüfen die den Aufbau und dessen Bestandteile und ggf. die Beladung auf sichere Funktion? Wissen die überhaupt, WAS sie da ggf. prüfen?


Geschrieben von Ingo HornGenauere Angaben wie Umfang der Untersuchung etc. müsste ich nachhaken.

Wäre nett!


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz552519
Datum08.04.2009 13:3122194 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoZusatz: Der entsprechende Aufwand bei einem HLF ist wie bei einer Endabnahme ca. bei 3 Tagen anzusetzen,

Wer hat sich schnmal jemand gedanken über die "Ausfallzeiten" eines HLF gemacht?

Bei der Personalplanung nimmt man ja einen gewissen "PErsonalausfallfaktor" durch Ausbildung, Urlaub, Krank usw. an.
Würd mich mal interessieren ob jemand soetwas schon für ein HLF gerechnet, geschätzt, geraten hat.


Manuel


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW552521
Datum08.04.2009 13:3322322 x gelesen
Geschrieben von Manuel SchmidtWer hat sich schnmal jemand gedanken über die "Ausfallzeiten" eines HLF gemacht?

Guck Dir mal unsere Reservefahrzeugvorhaltung an.... (die vollständige Umsetzung der entsprechenden Prüfung mit ca. 3 Tagen würde bei unserem Fuhrpark ungefähr 1 weiteres Fahrzeug sein!)


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen552522
Datum08.04.2009 13:3822217 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Ulrich CimolinoWie prüfen die den Aufbau und dessen Bestandteile und ggf. die Beladung auf sichere Funktion? Wissen die überhaupt, WAS sie da ggf. prüfen?

Keine Ahnung.

Geschrieben von Ulrich CimolinoWäre nett!

Mail an den Gerätewart ist raus. Bist im cc. Wenn was für das Forum interessantes bei rauskommt, poste ich es.

MfG

Ingo


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AutorDani8el 8B., Westhofen / Rheinland-Pfalz552525
Datum08.04.2009 13:5322247 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Ulrich CimolinoWie und von wem wird das ggf. bei Feuerwehren bereits durchgeführt und wie dokumentiert?
Checkliste?


Wir checken unsere Fahrzeuge jedes Quartal mit einer Checkliste, die der schon aufgeführten BGG 915 "Prüfung von Fahrzeugen durch Fahrpersonal" ähnelt, erweitert um den Feuerwehr-Spezifischen Teil. Also Gerätelagerung, Funktion, Sondersignalanlage und solche Dinge. Durchgeführt wird das ganze vom Gerätewart in zusammenarbeit mit dem für das Fahrzeug zuständigen Maschinisten. Diese Listen werden einfach nur archiviert, auf dem Fahrzeug wird nichts angebracht (Plakette oder so).
Weitere Prüfungen wie in BGG 916 "Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige" vorgesehen, finden bei uns bis her nur bedingt Anwendung. Die jährliche SP wird selbstverständlich dokumentiert und geht da ja auch mit ein, viele andere Dinge die dort aufgeführt sind, halte ich bei der Feuerwehr auch für nicht sehr relevant.

MfG
Daniel


Meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Weiterhin stellen sie auch nur meine persönliche Meinung und nicht die Meinung der Feuerwehr Westhofen oder einer sonstigen Institution dar.

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg552526
Datum08.04.2009 13:5322749 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoWer macht das schon wie? Wie wirds dokumentiert? Zusätzlich Prüfplakette am Fahrzeug?

Checkliste analog BGG 916,
Dokumentation durch zusätzliche Prüfplakette,
eigenes Personal

Auf den Zeitaufwand hab ich jetzt noch nie groß geachtet,
nächste Prüfung steht in den Sommerferien an ...


Beste Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein: www.helferportal.org

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AutorMatt8hia8s B8., Göppingen / Baden-Württemberg552527
Datum08.04.2009 13:5722185 x gelesen
Also bei unseren Fahrzeugen (Omnibussen) wird die Prüfung nach §57 BGV D29 im Rahmen der HU durch den Prüfer (Dekra) mitgemacht. (Gleichzeitig noch in Verbindung mit § 41 BoKraft, welche für FW nicht relevant ist.)



Matthias Bliederhäuser-Nille


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AutorMatt8hia8s B8., Göppingen / Baden-Württemberg552529
Datum08.04.2009 14:0522058 x gelesen
Geschrieben von Udo Burkhard eigenes Personal

scheidet wohl in den meisten Fällen aufgrund von § 57 der BGV D29 aus, der einen Sachkundigen verlangt.

Matthias Bliederhäuser-Nille


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AutorNade8em 8S., Fröndenberg / NRW552533
Datum08.04.2009 14:3822297 x gelesen
Auszug aus BGV D29 DA (Durchführungsanweisungen):

"II. Begriffsbestimmungen
§ 2 Begriffsbestimmungen
Zu § 2 Abs. 1:
Der Begriff „Fahrzeuge“ umfasst unter anderem
— Personenkraftwagen,
— Lastkraftwagen,
— Speziallastkraftwagen (Feuerwehrfahrzeuge, Kommunalfahrzeuge,
Dumper, Wechselbehälter-Umsetzfahrzeuge),
— Kraftomnibusse,
— Zugmaschinen,
— einspurige Kraftfahrzeuge (Krafträder)
und
— deren Anhängefahrzeuge.
Zum Begriff „Fahrzeug“ siehe auch DIN 70 010 „Systematik der Straßenfahrzeuge;
Begriffe für Kraftfahrzeuge, Fahrzeugkombinationen und Anhängefahrzeuge“.
BGV D29 Fahrzeuge
- 11 -
01.00
Zum Begriff „Feuerwehrfahrzeug“ siehe DIN EN 1846-1 „Feuerwehrfahrzeuge;
Teil 1 „Nomenklatur und Bezeichnung“.
"
BGV D29 DA
Durchführungsanweisungen
vom 1. Oktober 2000
zur Unfallverhütungsvorschrift
Fahrzeuge
vom 1. Oktober 1990
in der Fassung vom 1. Januar 1997
(Hervorhebungen durch den Verfasser)

http://www.arbeitssicherheit.de/arbeitssicherheit/html/modules/bgvd/bgv_d/d29_da.pdf

Anm.: Ich bin gerade dabei zu prüfen welche Vorschriften (BGV, BGI, BGR usw.) für uns (Sanitätsgruppe EE NRW) zutreffen. Bisher habe ich ca. 25 Dateien heruntergeladen...

Ich kann schon jetzt sagen, das wir Jahre brauchen werden um das ggf. umzusetzen, ganz zu schweigen, wer die kosten für Prüfungen wie oben übernimmt (Wer dafür zuständig ist, ist eigentlich klar. Den bürokratischen Aufwand schätze ich auf ca. drei Monate...). Ich mache damit auch nicht gerade Freunde...


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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg552534
Datum08.04.2009 14:3821946 x gelesen
Die Frage ist halt, wen der Unternehmer in Bezug auf die Prüfung auf "Arbeitssicherheit" für "befähigt" nach TRBS 1203 hält.

Je nach Fahrzeug und Prüfungsorganisation kann hier durchaus eine entsprechend "unterwiesene Person" oder auch ein Kfz-Mechatroniker (früher: KFZ-Mechaniker) die Prüfung durchführen.


Beste Grüße
Udo Burkhard
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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW552535
Datum08.04.2009 14:4022075 x gelesen
Geschrieben von Nadeem SyedDen bürokratischen Aufwand schätze ich auf ca. drei Monate...). Ich mache damit auch nicht gerade Freunde...

wir sollten ein Club der "Nicht-Freunde-habenden" gründen...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg552549
Datum08.04.2009 15:3821931 x gelesen
Bin ich dabei :D


Beste Grüße
Udo Burkhard
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AutorMich8ael8 O.8, Gelsenkirchen / NRW552556
Datum08.04.2009 15:5822044 x gelesen
Wo wir gerade so schön beim Them UVV für Fahrzeuge sind, möchte ich darauf hinweisen, dass die BGR 186 auch für Abrollbehälter der Feuerwehren gilt.

Schon haben wir hier die nächste jährlich wiederkehrende Prüfung......


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen552558
Datum08.04.2009 16:0321982 x gelesen
Geschrieben von Michael Olbrisch(...) dass die BGR 186 auch für Abrollbehälter der Feuerwehren gilt

[klugscheiß]
Dürfte im Bereich der öffentlichen Feuerwehren eher die GUV-R 186 sein.
[/klugscheiß]

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorCars8ten8 G.8, Dormagen / NRW552564
Datum08.04.2009 16:1722007 x gelesen
Zitat aus GUV-V D29 Für Personenkraftwagen und Krafträder gilt eine Sachkundigenprüfungen
als durchgeführt, wenn über eine vom Hersteller vorgeschriebene und
ordnungsgemäß durchgeführte Inspektion ein mängelfreies Ergebnis einer
autorisierten Fachwerkstatt vorliegt, das auch die Prüfung auf arbeitssicheren
Zustand (zum Beispiel in Bezug auf Vorhandensein und Zustand
der Warnkleidung sowie der Einrichtungen zur Ladungssicherung) ausweist.


Damit wäre für "einfache" Fahrzeuge eine zusätzliche Checkliste für die Inspektionswerkstatt ausreichend. Für alle anderen Fahrzeuge wäre damit auf jeden Fall schonmal die Sicherheit für den "Fahrbetrieb" nachgewiesen. Die restlichen Aspekte sollten dann mit der zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit abgeklärt werden.


DLRG Ortsgruppe Dormagen e.V.
www.dlrg-dormagen.de

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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW552568
Datum08.04.2009 16:2521930 x gelesen
Hiho,

frage doch mal die dir am nächsten gelegendes Geschäftsstelle an, die müssten dir dazu was sagen können. Imho, ich kanns nun nicht 100%ig sagen, werden die Fahrzeuge jahrlich von der GST geprüft.
Anfang des jahres wars imho auch bei unseren Fahrzeugen wieder so weit, wenn ich dran denke schau ich mal nach dem Prüfprotokoll.
Zusätzlich natürlich zu der Sachkundeprüfung der Geräte und Ausstattung.
Gruß
Sven


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW552577
Datum08.04.2009 17:2421982 x gelesen
Geschrieben von Carsten GöschDamit wäre für "einfache" Fahrzeuge eine zusätzliche Checkliste für die Inspektionswerkstatt ausreichend.

das hört für viele schon mit der Prüfung der Ladungssicherungseinrichtungen auf, weil die da schon überfragt sind
Für alles mit Einbauten: Sind die Servicetechniker fachkundig - oder eben eigene Werkstätten.

ABER: Das kostet Geld und Zeit... - bzw. beides


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorFlor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern552585
Datum08.04.2009 18:5322022 x gelesen
Hallo.

Geschrieben von Ulrich CimolinoDiese UVV fordert nämlich in § 57 (1) eine jährliche (!) Prüfung durch den Unternehmer, und das ist ganz was anderes als die TÜV-Prüfung o.ä.!

Die TÜV Prüfung (HU, SP) kann aber als ein Teil der Überprüfung des betriebssicheren Zustands gelten:
Geschrieben von BGV D29 unter §57Die Prüfung des verkehrssicheren Zustandes des Fahrzeuges ist auch erbracht, wenn ein mängelfreies Ergebnis einer Sachverständigenprüfung
nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorliegt.


Bleibt demnach noch die Prüfung des arbeitssicheren Zustandes. Dafür ist ein Sachkundiger heranzuziehen:
Geschrieben von BGV D29Sachkundiger ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Fahrzeugtechnik hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. BG-Regeln, DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, technische Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) so weit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand von Fahrzeugenbeurteilen kann. Beim Lehrgang Gerätewart wurden wir als Sachkundige für die Geräteüberprüfung ausgebildet. Aber über Erfahrung und Kentnisse über Fahrzeugtechnik verfügt man ja nicht einfach so. Demnach wäre hier mMn eine Beurteilung oder Überprüfung über Fachwerkstatt notwendig, oder? Ich glaube nicht, dass hier einzig zu überprüfen ist, ob alle Gerätehalterungen fest sitzen.

MFG Flo


Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein.

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW552602
Datum08.04.2009 21:0521898 x gelesen
Geschrieben von Florian HeidenreichDie TÜV Prüfung (HU, SP) kann aber als ein Teil der Überprüfung des betriebssicheren Zustands gelten:
Geschrieben von BGV D29 unter §57
Die Prüfung des verkehrssicheren Zustandes des Fahrzeuges ist auch erbracht, wenn ein mängelfreies Ergebnis einer Sachverständigenprüfung
nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorliegt.


Ginge nur für einen Teil der notwendigen Untersuchungen - und auch nur alle 2 Jahre... (die UVV-Untersuchung ist jährlich!)


Geschrieben von Florian HeidenreichBeim Lehrgang Gerätewart wurden wir als Sachkundige für die Geräteüberprüfung ausgebildet. Aber über Erfahrung und Kentnisse über Fahrzeugtechnik verfügt man ja nicht einfach so. Demnach wäre hier mMn eine Beurteilung oder Überprüfung über Fachwerkstatt notwendig, oder? Ich glaube nicht, dass hier einzig zu überprüfen ist, ob alle Gerätehalterungen fest sitzen.

Ich hab schon geschrieben, dass noch nicht mal die Firmen genau wissen, was da wie zu prüfen wäre (Erfahrung eines hiesigen Stadtbetriebs)...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorJann8ik 8H., Langerwehe / NRW552641
Datum08.04.2009 23:4622037 x gelesen
Hallo,

bis dato war die GUV-V D29 von der alten FUK NRW nicht explizit eingeführt.
Wobei sie natürlich schon länger in anderen "feuerwehr-spezifischen" Vorschriften erwähnt war, wie z.B. auch in der GUV-G 9102 "Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr"

Mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungblatt des Landes NRW hat sich dies wohl geändert, da die GUV-V D29 jetzt von der Unfallkasse NRW, welche ja nun auch die Feuerwehren in NRW betreut, eingeführt worden ist.


Siehe

http://sgv.im.nrw.de/lmi/owa/lr_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=11313&vd_back=N

und besonders die Anlage 4 + 5

http://sgv.im.nrw.de/lmi/owa/lr_vbl_show_pdf?p_id=12583

Aber wo wir gerade bei der UVV Fahrzeuge sind. Hat irgendwer die in §35 geforderte "Beauftragung zum Führen von Fahrzeugen" in der empfohlenen schriftlichen Form realisiert?


Gruß Jannik


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 552667
Datum09.04.2009 06:0621846 x gelesen
Gedankengang..

AFAIR werden in BY die Fahrzeuge durch den Prüfdienst der Feuerwehrschulen geprüft.

Warum machen die das und mit welchen Checklisten?


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

Marko Ramius

Ich bin ein Freund der klaren Worte

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern552669
Datum09.04.2009 06:3521906 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Florian BeschAFAIR werden in BY die Fahrzeuge durch den Prüfdienst der Feuerwehrschulen geprüft.
richtig, aber nicht jährlich.

Geschrieben von Florian BeschWarum machen die das und mit welchen Checklisten?
Kann man hier erfragen.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern552678
Datum09.04.2009 08:1121786 x gelesen
Hallo,


Geschrieben von Christof Stroblrichtig, aber nicht jährlich.

Jo, in manchen Gegenden waren die noch gar nie.


Grüßle
Christian





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AutorCars8ten8 G.8, Dormagen / NRW552689
Datum09.04.2009 09:0421837 x gelesen
Geschrieben von Jannik HofmannHat irgendwer die in §35 geforderte "Beauftragung zum Führen von Fahrzeugen" in der empfohlenen schriftlichen Form realisiert?

Ja, Am Schlüsselkasten in der Wache und in jeder Fahrzeugmappe liegt ein Schreiben, in dem die berechtigten Fahrer explizit benannt sind. Außerdem enden dieses Jahr alle Berechtigungen zum 1.5. Dann wird eine neue Liste erstellt, auf der nur diejenigen geführt werden, die dieses Jahr an einer Unterweisung teilgenommen haben und ihren Führerschein vorgelegt haben. Eine weitere Überprüfung der Führerscheine wird dann zum 1.11. anstehen.

Wir nehmen uns damit sicher ein paar Fahrer, aber da ich die "Unternehmerverantwortung" zu tragen habe, möchte ich dort sauber sein!


DLRG Ortsgruppe Dormagen e.V.
www.dlrg-dormagen.de

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg552700
Datum09.04.2009 09:2221951 x gelesen
Geschrieben von Jannik HofmannHat irgendwer die in §35 geforderte "Beauftragung zum Führen von Fahrzeugen" in der empfohlenen schriftlichen Form realisiert?
Joh.
Inklusive der notwendigen Führerscheinkontrolle.
Bei Interesse kann ich Vorlagen zur Verfügung stellen.

Noch 'ne kleine Anmerkung zu den von einer Unfallkasse erlassenen UVV:

Die Unfallkassen müssen für ihren Geschäftsbereich UVV erlassen (Ausnahme UK-Bund, da macht das das BMI). Ist eine Forderung des SGB VII.

Unabhängig davon hat aber der Unternehmer (Organisation, Kommune) erforderliche Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen. (GUV-V A1)

Die zu treffenden Maßnahmen sind insbesondere in den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und, wie es so schön heisst, "in weiteren Unfallverhütungsvorschriften näher bestimmt".

Die Ausrede "Meine Unfallkasse hat aber keine passende UVV erlassen" gilt schon lange nicht mehr. :)


Beste Grüße
Udo Burkhard
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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen552706
Datum09.04.2009 09:4421944 x gelesen
Hoi,

Geschrieben von Ingo HornMail an den Gerätewart ist raus. Bist im cc. Wenn was für das Forum interessantes bei rauskommt, poste ich es.

Tjo. Zu früh gefreut. Ich habe was durcheinander geworfen. Bei uns kommen einmal jährlich die Fahrzeuge in die Fachwerkstatt, um einen "Kompettcheck" des Fahrgestells etc. zu machen. Dazwischen halt alle 2 Jahre TÜV und in den Intervallen dazwischen alle 2 Jahre die
SP Prüfung
Die Gerätewarte prüfen noch jährlich die Tankhalterungen und Gerätehalterungen auf festen Sitz, dokumentieren das aber nicht extra. Damit sind wir wahrscheinlich schon weiter, als viele andere, erfüllen aber die von Uli genannte Prüfung auch nicht komplett.
Allerdings wundert mich, wenn diese Prüfung wirklich so wichtig ist, dass diese noch nie vom technischen Prüfdienst eingefordert wurde. Der läuft alle 5 Jahre bei uns (und wahrscheinlich vielen anderen hessischen Feuerwehren) auf und schaut sich so ziemlich alle Prüfprotokolle (Von der Elektro- bis zur Haltegurtsichtprüfung) an und bemängelt schon recht zuverlässig alles, was in irgendeiner Form nicht gemacht wurde aber hätte gemacht werden müssen...

MfG

Ingo


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW552708
Datum09.04.2009 09:5021927 x gelesen
Geschrieben von Ingo HornAllerdings wundert mich, wenn diese Prüfung wirklich so wichtig ist, dass diese noch nie vom technischen Prüfdienst eingefordert wurde.

vermutlich kannte - wie ich auch nicht, und ich bin sicherlich mind. durchschnittlich gut informiert - keiner diesen Bezug...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen552710
Datum09.04.2009 09:5521866 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Ulrich Cimolinovermutlich kannte - wie ich auch nicht, und ich bin sicherlich mind. durchschnittlich gut informiert - keiner diesen Bezug...

Naja, er ist das Prüforgan der Unfallkassen, der die Durchsetzung von Unfallverhütungsvorschriften überprüft. Wenn DER das nicht weiß, wer sonst? Es sind ja iirc die Unfallkassen, die Originär für die Durchsetzung Ihrer eigenen Vorschriften zuständig sind, oder? Gibts eigentlich eine Aussage der Unfallversicherer hierzu, bzw. hat die schonmal jemand angeschrieben? Ich frage nur, bevor das jetzt jeder tut :-)

MFG

Ingo


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atemschutzunfaelle.eu LIVE 2009 Anmeldeschluss am 12.04.2009! ...deutlich über die Hälfte ausgebucht... :)

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Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW552873
Datum10.04.2009 08:2921931 x gelesen
Geschrieben von Ingo HornEs sind ja iirc die Unfallkassen, die Originär für die Durchsetzung Ihrer eigenen Vorschriften zuständig sind, oder? Gibts eigentlich eine Aussage der Unfallversicherer hierzu, bzw. hat die schonmal jemand angeschrieben? Ich frage nur, bevor das jetzt jeder tut :-)

ich habe bereits angefragt, aber die Antwort ist noch nicht öffentlich zumal ich noch Nachfragen habe...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorJann8ik 8H., Langerwehe / NRW558334
Datum13.05.2009 13:0021661 x gelesen
Hallo!

Hat sich in der Sache irgendwas ergeben?
Gibt es neue Infos?

Gruß Jannik

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW558376
Datum13.05.2009 18:3321702 x gelesen
Geschrieben von Jannik HofmannHat sich in der Sache irgendwas ergeben?
Gibt es neue Infos?


Nein.


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorJann8ik 8H., Langerwehe / NRW609359
Datum13.02.2010 10:2221351 x gelesen
Gibt es was neues zu dem Thema?
Hat sich inzwischen einer weitergehend mit dem Thema beschäftigt?

Gruß Jannik


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW609363
Datum13.02.2010 10:4821304 x gelesen
Geschrieben von Jannik HofmannGibt es was neues zu dem Thema?

nein.


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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 08.04.2009 11:58 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 08.04.2009 12:29 Udo 7B., Aichhalden
 08.04.2009 13:15 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 08.04.2009 13:28 Ingo7 H.7, Vockenhausen
 08.04.2009 13:30 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 08.04.2009 13:38 Ingo7 H.7, Vockenhausen
 09.04.2009 09:44 Ingo7 H.7, Vockenhausen
 09.04.2009 09:50 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 09.04.2009 09:55 Ingo7 H.7, Vockenhausen
 10.04.2009 08:29 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 13.05.2009 13:00 Jann7ik 7H., Langerwehe
 13.05.2009 18:33 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 13.02.2010 10:22 Jann7ik 7H., Langerwehe
 13.02.2010 10:48 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 08.04.2009 13:31 ., Westerwald
 08.04.2009 13:33 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 08.04.2009 13:57 Matt7hia7s B7., Göppingen
 08.04.2009 13:53 Udo 7B., Aichhalden
 08.04.2009 14:05 Matt7hia7s B7., Göppingen
 08.04.2009 14:38 Udo 7B., Aichhalden
 08.04.2009 12:45 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 08.04.2009 13:16 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
 08.04.2009 13:18 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
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 08.04.2009 16:03 ., Bad Hersfeld
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 08.04.2009 18:53 Flor7ian7 H.7, Münnerstadt
 08.04.2009 21:05 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
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