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Thema | BGV D 29 (UVV Fahrzeuge) | 40 Beträge | |||
Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 552488 | |||
Datum | 08.04.2009 11:58 | 25986 x gelesen | |||
Hallo, in wie weit gilt die o.a. UVV auch für die Feuerwehr(en)? Diese UVV fordert nämlich in § 57 (1) eine jährliche (!) Prüfung durch den Unternehmer, und das ist ganz was anderes als die TÜV-Prüfung o.ä.! (Die Prüfung von (Lade-)Kränen etc. ist mir bekannt, die meine ich aber nicht.) Wie und von wem wird das ggf. bei Feuerwehren bereits durchgeführt und wie dokumentiert? Checkliste? Gibt es dazu irgendwo nachlesbare Einlassungen der (F)UKen bzw. eines Verbandsausschußes, dass z.B. die regelmäßige Durchsicht der Fahrzeuge der Feuerwehren z.B. im Rahmen der Beladungskontrolle ausreichend wäre? (Ich meinte mich erinnern zu können, dass die Feuerwehren von der o.a. UVV ausgenommen wären, finde dazu aber nichts.) Ist Euch bekannt, dass es (mind. in anderen Branchen) teilweise Vorgaben der Ausbauer bzw. Systemausbau- bzw. Regallieferanten zu geben scheint, dass "alle 5000 km die Einbauten auf sichere Befestigung zu prüfen, so angeblich für Sortimo-Ausbauten? (Info stammt von unserem Entwässerungsbetrieb) Kann dies bestätigt werden? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 552497 | |||
Datum | 08.04.2009 12:29 | 22856 x gelesen | |||
Moin Ulrich, ich denke, du kommst um die jährliche Prüfung der Fahrzeuge auf arbeitssicheren Zustand, nur darum geht es in § 57 GUV-V D29, nicht drum rum. Fahrzeuge sind technische Arbeitsmittel, ergo ... ;) GUV-V C53: Anhang: Vorschriften und Regeln Weitere Hinweise, insbesondere entsprechende Checklisten findest du in der BGG 915 "Prüfung von Fahrzeugen durch Fahrpersonal" und der BGG 916 "Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige"; allerdings würde ich hier nur die Sachen rausziehen, die auch tatsächlich relevant sind. Wie diese Prüfung organisiert wird, bleibt, wie so oft, dem Unternehmer überlassen, du kannst diese Prüfung also problemlos in andere Prüfungen am Fahrzeug einbinden. Die Dokumentation machst du am besten über eine ausgefüllte Checkliste Die Aussage zu Sortimo kann ich bestätigen (Firmenfahrzeug, als ich noch beruflich tätig war), hab aber leider nichts schriftliches mehr dazu. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 552502 | |||
Datum | 08.04.2009 12:45 | 22303 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Ulrich Cimolino in wie weit gilt die o.a. UVV auch für die Feuerwehr(en)? Da die UVV "Feuerwehren" in § 5 explizit auf sie verweist würde ich schon sagen, dass sie gilt. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Für die Notlandung eines Airbus auf dem Hudson River in New York vor vier Wochen waren kanadische Gänse verantwortlich" (FOCUS Online, 13.02.2009) Nicht auszudenken, wenn iranische Gänse verantwortlich gewesen wären... | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 552511 | |||
Datum | 08.04.2009 13:15 | 22559 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo Burkhardich denke, du kommst um die jährliche Prüfung der Fahrzeuge auf arbeitssicheren Zustand, nur darum geht es in § 57 GUV-V D29, nicht drum rum. Wer macht das schon wie? Wie wirds dokumentiert? Zusätzlich Prüfplakette am Fahrzeug? Zusatz: Der entsprechende Aufwand bei einem HLF ist wie bei einer Endabnahme ca. bei 3 Tagen anzusetzen, weil ich ja dann ALLES überprüfen muss, was der Sicherheit dient (vom Fahrzeug über die Sondersignalanlage, Einbauten, Aufbauten, Auszüge, Beladung auf Vollständigkeit und richtige Verlastung uvm.). ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 552512 | |||
Datum | 08.04.2009 13:16 | 22216 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Christi@n Pannier Da die UVV "Feuerwehren" in § 5 explizit auf sie verweist würde ich schon sagen, dass sie gilt. Zudem sind in §1 (2) "gilt nicht für" der UVV "Fahrzeuge" keine Feuerwehrfahrzeuge aufgeführt. Viele Grüße Jan Ole DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran! | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 552513 | |||
Datum | 08.04.2009 13:18 | 22176 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan Ole UngerZudem sind in §1 (2) "gilt nicht für" der UVV "Fahrzeuge" keine Feuerwehrfahrzeuge aufgeführt. ja, da bin ich dann auch drüber gestolpert... Nach der Diskussion von heute morgen mit einem Kollegen aus einem anderen stadteigenen Betrieb führen die das seit einiger Zeit ein - der Aufwand der formalgerechten Prüfung ist erheblich. Mittlerweile schreiben die daher in den Ausschreibungen die notwendigen Checklisten der sicherheitsgerechten Überprüfung gleich mit aus. Das Erstaunen der Hersteller/Aufbauer war wohl sehr groß... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 552515 | |||
Datum | 08.04.2009 13:28 | 22390 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Ulrich Cimolino Wer macht das schon wie? Einmal jährlich in ner LKW Werkstatt. Genauere Angaben wie Umfang der Untersuchung etc. müsste ich nachhaken. Alternativ kann ich Dir die Mailadresse unseres Gerätewartes bei Bedarf zukommen lassen. Geschrieben von Ulrich Cimolino Wie wirds dokumentiert? Zusätzlich Prüfplakette am Fahrzeug? Jopp. MfG Ingo -- atemschutzunfaelle.eu LIVE 2009 Anmeldeschluss am 12.04.2009! ...deutlich über die Hälfte ausgebucht... :) --- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 552517 | |||
Datum | 08.04.2009 13:30 | 22329 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo HornEinmal jährlich in ner LKW Werkstatt. Wie prüfen die den Aufbau und dessen Bestandteile und ggf. die Beladung auf sichere Funktion? Wissen die überhaupt, WAS sie da ggf. prüfen? Geschrieben von Ingo Horn Genauere Angaben wie Umfang der Untersuchung etc. müsste ich nachhaken. Wäre nett! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 552519 | |||
Datum | 08.04.2009 13:31 | 22194 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoZusatz: Der entsprechende Aufwand bei einem HLF ist wie bei einer Endabnahme ca. bei 3 Tagen anzusetzen, Wer hat sich schnmal jemand gedanken über die "Ausfallzeiten" eines HLF gemacht? Bei der Personalplanung nimmt man ja einen gewissen "PErsonalausfallfaktor" durch Ausbildung, Urlaub, Krank usw. an. Würd mich mal interessieren ob jemand soetwas schon für ein HLF gerechnet, geschätzt, geraten hat. Manuel | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 552521 | |||
Datum | 08.04.2009 13:33 | 22322 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel SchmidtWer hat sich schnmal jemand gedanken über die "Ausfallzeiten" eines HLF gemacht? Guck Dir mal unsere Reservefahrzeugvorhaltung an.... (die vollständige Umsetzung der entsprechenden Prüfung mit ca. 3 Tagen würde bei unserem Fuhrpark ungefähr 1 weiteres Fahrzeug sein!) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 552522 | |||
Datum | 08.04.2009 13:38 | 22217 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Ulrich Cimolino Wie prüfen die den Aufbau und dessen Bestandteile und ggf. die Beladung auf sichere Funktion? Wissen die überhaupt, WAS sie da ggf. prüfen? Keine Ahnung. Geschrieben von Ulrich Cimolino Wäre nett! Mail an den Gerätewart ist raus. Bist im cc. Wenn was für das Forum interessantes bei rauskommt, poste ich es. MfG Ingo -- atemschutzunfaelle.eu LIVE 2009 Anmeldeschluss am 12.04.2009! ...deutlich über die Hälfte ausgebucht... :) --- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | |||||
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Autor | Dani8el 8B., Westhofen / Rheinland-Pfalz | 552525 | |||
Datum | 08.04.2009 13:53 | 22247 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Ulrich Cimolino Wie und von wem wird das ggf. bei Feuerwehren bereits durchgeführt und wie dokumentiert? Wir checken unsere Fahrzeuge jedes Quartal mit einer Checkliste, die der schon aufgeführten BGG 915 "Prüfung von Fahrzeugen durch Fahrpersonal" ähnelt, erweitert um den Feuerwehr-Spezifischen Teil. Also Gerätelagerung, Funktion, Sondersignalanlage und solche Dinge. Durchgeführt wird das ganze vom Gerätewart in zusammenarbeit mit dem für das Fahrzeug zuständigen Maschinisten. Diese Listen werden einfach nur archiviert, auf dem Fahrzeug wird nichts angebracht (Plakette oder so). Weitere Prüfungen wie in BGG 916 "Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige" vorgesehen, finden bei uns bis her nur bedingt Anwendung. Die jährliche SP wird selbstverständlich dokumentiert und geht da ja auch mit ein, viele andere Dinge die dort aufgeführt sind, halte ich bei der Feuerwehr auch für nicht sehr relevant. MfG Daniel Meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Weiterhin stellen sie auch nur meine persönliche Meinung und nicht die Meinung der Feuerwehr Westhofen oder einer sonstigen Institution dar. | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 552526 | |||
Datum | 08.04.2009 13:53 | 22749 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoWer macht das schon wie? Wie wirds dokumentiert? Zusätzlich Prüfplakette am Fahrzeug? Checkliste analog BGG 916, Dokumentation durch zusätzliche Prüfplakette, eigenes Personal Auf den Zeitaufwand hab ich jetzt noch nie groß geachtet, nächste Prüfung steht in den Sommerferien an ... Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Matt8hia8s B8., Göppingen / Baden-Württemberg | 552527 | |||
Datum | 08.04.2009 13:57 | 22185 x gelesen | |||
Also bei unseren Fahrzeugen (Omnibussen) wird die Prüfung nach §57 BGV D29 im Rahmen der HU durch den Prüfer (Dekra) mitgemacht. (Gleichzeitig noch in Verbindung mit § 41 BoKraft, welche für FW nicht relevant ist.) Matthias Bliederhäuser-Nille | |||||
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Autor | Matt8hia8s B8., Göppingen / Baden-Württemberg | 552529 | |||
Datum | 08.04.2009 14:05 | 22058 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo Burkhard eigenes Personal scheidet wohl in den meisten Fällen aufgrund von § 57 der BGV D29 aus, der einen Sachkundigen verlangt. Matthias Bliederhäuser-Nille | |||||
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Autor | Nade8em 8S., Fröndenberg / NRW | 552533 | |||
Datum | 08.04.2009 14:38 | 22297 x gelesen | |||
Auszug aus BGV D29 DA (Durchführungsanweisungen): "II. Begriffsbestimmungen § 2 Begriffsbestimmungen Zu § 2 Abs. 1: Der Begriff „Fahrzeuge“ umfasst unter anderem — Personenkraftwagen, — Lastkraftwagen, — Speziallastkraftwagen (Feuerwehrfahrzeuge, Kommunalfahrzeuge, Dumper, Wechselbehälter-Umsetzfahrzeuge), — Kraftomnibusse, — Zugmaschinen, — einspurige Kraftfahrzeuge (Krafträder) und — deren Anhängefahrzeuge. Zum Begriff „Fahrzeug“ siehe auch DIN 70 010 „Systematik der Straßenfahrzeuge; Begriffe für Kraftfahrzeuge, Fahrzeugkombinationen und Anhängefahrzeuge“. BGV D29 Fahrzeuge - 11 - 01.00 Zum Begriff „Feuerwehrfahrzeug“ siehe DIN EN 1846-1 „Feuerwehrfahrzeuge; Teil 1 „Nomenklatur und Bezeichnung“." BGV D29 DA Durchführungsanweisungen vom 1. Oktober 2000 zur Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge vom 1. Oktober 1990 in der Fassung vom 1. Januar 1997 (Hervorhebungen durch den Verfasser) http://www.arbeitssicherheit.de/arbeitssicherheit/html/modules/bgvd/bgv_d/d29_da.pdf Anm.: Ich bin gerade dabei zu prüfen welche Vorschriften (BGV, BGI, BGR usw.) für uns (Sanitätsgruppe EE NRW) zutreffen. Bisher habe ich ca. 25 Dateien heruntergeladen... Ich kann schon jetzt sagen, das wir Jahre brauchen werden um das ggf. umzusetzen, ganz zu schweigen, wer die kosten für Prüfungen wie oben übernimmt (Wer dafür zuständig ist, ist eigentlich klar. Den bürokratischen Aufwand schätze ich auf ca. drei Monate...). Ich mache damit auch nicht gerade Freunde... | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 552534 | |||
Datum | 08.04.2009 14:38 | 21946 x gelesen | |||
Die Frage ist halt, wen der Unternehmer in Bezug auf die Prüfung auf "Arbeitssicherheit" für "befähigt" nach TRBS 1203 hält. Je nach Fahrzeug und Prüfungsorganisation kann hier durchaus eine entsprechend "unterwiesene Person" oder auch ein Kfz-Mechatroniker (früher: KFZ-Mechaniker) die Prüfung durchführen. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 552535 | |||
Datum | 08.04.2009 14:40 | 22075 x gelesen | |||
Geschrieben von Nadeem SyedDen bürokratischen Aufwand schätze ich auf ca. drei Monate...). Ich mache damit auch nicht gerade Freunde... wir sollten ein Club der "Nicht-Freunde-habenden" gründen... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 552549 | |||
Datum | 08.04.2009 15:38 | 21931 x gelesen | |||
Bin ich dabei :D Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Mich8ael8 O.8, Gelsenkirchen / NRW | 552556 | |||
Datum | 08.04.2009 15:58 | 22044 x gelesen | |||
Wo wir gerade so schön beim Them UVV für Fahrzeuge sind, möchte ich darauf hinweisen, dass die BGR 186 auch für Abrollbehälter der Feuerwehren gilt. Schon haben wir hier die nächste jährlich wiederkehrende Prüfung...... | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 552558 | |||
Datum | 08.04.2009 16:03 | 21982 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Olbrisch(...) dass die BGR 186 auch für Abrollbehälter der Feuerwehren gilt [klugscheiß] Dürfte im Bereich der öffentlichen Feuerwehren eher die GUV-R 186 sein. [/klugscheiß] MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Cars8ten8 G.8, Dormagen / NRW | 552564 | |||
Datum | 08.04.2009 16:17 | 22007 x gelesen | |||
Zitat aus GUV-V D29 Für Personenkraftwagen und Krafträder gilt eine Sachkundigenprüfungen Damit wäre für "einfache" Fahrzeuge eine zusätzliche Checkliste für die Inspektionswerkstatt ausreichend. Für alle anderen Fahrzeuge wäre damit auf jeden Fall schonmal die Sicherheit für den "Fahrbetrieb" nachgewiesen. Die restlichen Aspekte sollten dann mit der zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit abgeklärt werden. DLRG Ortsgruppe Dormagen e.V. www.dlrg-dormagen.de | |||||
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Autor | Sven8 H.8, Ibbenbüren / NRW | 552568 | |||
Datum | 08.04.2009 16:25 | 21930 x gelesen | |||
Hiho, frage doch mal die dir am nächsten gelegendes Geschäftsstelle an, die müssten dir dazu was sagen können. Imho, ich kanns nun nicht 100%ig sagen, werden die Fahrzeuge jahrlich von der GST geprüft. Anfang des jahres wars imho auch bei unseren Fahrzeugen wieder so weit, wenn ich dran denke schau ich mal nach dem Prüfprotokoll. Zusätzlich natürlich zu der Sachkundeprüfung der Geräte und Ausstattung. Gruß Sven | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 552577 | |||
Datum | 08.04.2009 17:24 | 21982 x gelesen | |||
Geschrieben von Carsten GöschDamit wäre für "einfache" Fahrzeuge eine zusätzliche Checkliste für die Inspektionswerkstatt ausreichend. das hört für viele schon mit der Prüfung der Ladungssicherungseinrichtungen auf, weil die da schon überfragt sind Für alles mit Einbauten: Sind die Servicetechniker fachkundig - oder eben eigene Werkstätten. ABER: Das kostet Geld und Zeit... - bzw. beides ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Flor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern | 552585 | |||
Datum | 08.04.2009 18:53 | 22022 x gelesen | |||
Hallo. Geschrieben von Ulrich Cimolino Diese UVV fordert nämlich in § 57 (1) eine jährliche (!) Prüfung durch den Unternehmer, und das ist ganz was anderes als die TÜV-Prüfung o.ä.! Die TÜV Prüfung (HU, SP) kann aber als ein Teil der Überprüfung des betriebssicheren Zustands gelten: Geschrieben von BGV D29 unter §57 Die Prüfung des verkehrssicheren Zustandes des Fahrzeuges ist auch erbracht, wenn ein mängelfreies Ergebnis einer Sachverständigenprüfung Bleibt demnach noch die Prüfung des arbeitssicheren Zustandes. Dafür ist ein Sachkundiger heranzuziehen: Geschrieben von BGV D29 Sachkundiger ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Fahrzeugtechnik hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. BG-Regeln, DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, technische Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) so weit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand von Fahrzeugenbeurteilen kann.Beim Lehrgang Gerätewart wurden wir als Sachkundige für die Geräteüberprüfung ausgebildet. Aber über Erfahrung und Kentnisse über Fahrzeugtechnik verfügt man ja nicht einfach so. Demnach wäre hier mMn eine Beurteilung oder Überprüfung über Fachwerkstatt notwendig, oder? Ich glaube nicht, dass hier einzig zu überprüfen ist, ob alle Gerätehalterungen fest sitzen. MFG Flo Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 552602 | |||
Datum | 08.04.2009 21:05 | 21898 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian HeidenreichDie TÜV Prüfung (HU, SP) kann aber als ein Teil der Überprüfung des betriebssicheren Zustands gelten: Ginge nur für einen Teil der notwendigen Untersuchungen - und auch nur alle 2 Jahre... (die UVV-Untersuchung ist jährlich!) Geschrieben von Florian Heidenreich Beim Lehrgang Gerätewart wurden wir als Sachkundige für die Geräteüberprüfung ausgebildet. Aber über Erfahrung und Kentnisse über Fahrzeugtechnik verfügt man ja nicht einfach so. Demnach wäre hier mMn eine Beurteilung oder Überprüfung über Fachwerkstatt notwendig, oder? Ich glaube nicht, dass hier einzig zu überprüfen ist, ob alle Gerätehalterungen fest sitzen. Ich hab schon geschrieben, dass noch nicht mal die Firmen genau wissen, was da wie zu prüfen wäre (Erfahrung eines hiesigen Stadtbetriebs)... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Jann8ik 8H., Langerwehe / NRW | 552641 | |||
Datum | 08.04.2009 23:46 | 22037 x gelesen | |||
Hallo, bis dato war die GUV-V D29 von der alten FUK NRW nicht explizit eingeführt. Wobei sie natürlich schon länger in anderen "feuerwehr-spezifischen" Vorschriften erwähnt war, wie z.B. auch in der GUV-G 9102 "Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr" Mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungblatt des Landes NRW hat sich dies wohl geändert, da die GUV-V D29 jetzt von der Unfallkasse NRW, welche ja nun auch die Feuerwehren in NRW betreut, eingeführt worden ist. Siehe http://sgv.im.nrw.de/lmi/owa/lr_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=11313&vd_back=N und besonders die Anlage 4 + 5 http://sgv.im.nrw.de/lmi/owa/lr_vbl_show_pdf?p_id=12583 Aber wo wir gerade bei der UVV Fahrzeuge sind. Hat irgendwer die in §35 geforderte "Beauftragung zum Führen von Fahrzeugen" in der empfohlenen schriftlichen Form realisiert? Gruß Jannik | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 552667 | |||
Datum | 09.04.2009 06:06 | 21846 x gelesen | |||
Gedankengang.. AFAIR werden in BY die Fahrzeuge durch den Prüfdienst der Feuerwehrschulen geprüft. Warum machen die das und mit welchen Checklisten? Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 552669 | |||
Datum | 09.04.2009 06:35 | 21906 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Florian Besch AFAIR werden in BY die Fahrzeuge durch den Prüfdienst der Feuerwehrschulen geprüft. richtig, aber nicht jährlich. Geschrieben von Florian Besch Warum machen die das und mit welchen Checklisten? Kann man hier erfragen. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 552678 | |||
Datum | 09.04.2009 08:11 | 21786 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christof Strobl richtig, aber nicht jährlich. Jo, in manchen Gegenden waren die noch gar nie. Grüßle Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Cars8ten8 G.8, Dormagen / NRW | 552689 | |||
Datum | 09.04.2009 09:04 | 21837 x gelesen | |||
Geschrieben von Jannik HofmannHat irgendwer die in §35 geforderte "Beauftragung zum Führen von Fahrzeugen" in der empfohlenen schriftlichen Form realisiert? Ja, Am Schlüsselkasten in der Wache und in jeder Fahrzeugmappe liegt ein Schreiben, in dem die berechtigten Fahrer explizit benannt sind. Außerdem enden dieses Jahr alle Berechtigungen zum 1.5. Dann wird eine neue Liste erstellt, auf der nur diejenigen geführt werden, die dieses Jahr an einer Unterweisung teilgenommen haben und ihren Führerschein vorgelegt haben. Eine weitere Überprüfung der Führerscheine wird dann zum 1.11. anstehen. Wir nehmen uns damit sicher ein paar Fahrer, aber da ich die "Unternehmerverantwortung" zu tragen habe, möchte ich dort sauber sein! DLRG Ortsgruppe Dormagen e.V. www.dlrg-dormagen.de | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 552700 | |||
Datum | 09.04.2009 09:22 | 21951 x gelesen | |||
Geschrieben von Jannik HofmannHat irgendwer die in §35 geforderte "Beauftragung zum Führen von Fahrzeugen" in der empfohlenen schriftlichen Form realisiert? Joh. Inklusive der notwendigen Führerscheinkontrolle. Bei Interesse kann ich Vorlagen zur Verfügung stellen. Noch 'ne kleine Anmerkung zu den von einer Unfallkasse erlassenen UVV: Die Unfallkassen müssen für ihren Geschäftsbereich UVV erlassen (Ausnahme UK-Bund, da macht das das BMI). Ist eine Forderung des SGB VII. Unabhängig davon hat aber der Unternehmer (Organisation, Kommune) erforderliche Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen. (GUV-V A1) Die zu treffenden Maßnahmen sind insbesondere in den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und, wie es so schön heisst, "in weiteren Unfallverhütungsvorschriften näher bestimmt". Die Ausrede "Meine Unfallkasse hat aber keine passende UVV erlassen" gilt schon lange nicht mehr. :) Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 552706 | |||
Datum | 09.04.2009 09:44 | 21944 x gelesen | |||
Hoi, Geschrieben von Ingo Horn Mail an den Gerätewart ist raus. Bist im cc. Wenn was für das Forum interessantes bei rauskommt, poste ich es. Tjo. Zu früh gefreut. Ich habe was durcheinander geworfen. Bei uns kommen einmal jährlich die Fahrzeuge in die Fachwerkstatt, um einen "Kompettcheck" des Fahrgestells etc. zu machen. Dazwischen halt alle 2 Jahre TÜV und in den Intervallen dazwischen alle 2 Jahre die SP Prüfung Die Gerätewarte prüfen noch jährlich die Tankhalterungen und Gerätehalterungen auf festen Sitz, dokumentieren das aber nicht extra. Damit sind wir wahrscheinlich schon weiter, als viele andere, erfüllen aber die von Uli genannte Prüfung auch nicht komplett. Allerdings wundert mich, wenn diese Prüfung wirklich so wichtig ist, dass diese noch nie vom technischen Prüfdienst eingefordert wurde. Der läuft alle 5 Jahre bei uns (und wahrscheinlich vielen anderen hessischen Feuerwehren) auf und schaut sich so ziemlich alle Prüfprotokolle (Von der Elektro- bis zur Haltegurtsichtprüfung) an und bemängelt schon recht zuverlässig alles, was in irgendeiner Form nicht gemacht wurde aber hätte gemacht werden müssen... MfG Ingo -- atemschutzunfaelle.eu LIVE 2009 Anmeldeschluss am 12.04.2009! ...deutlich über die Hälfte ausgebucht... :) --- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 552708 | |||
Datum | 09.04.2009 09:50 | 21927 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo HornAllerdings wundert mich, wenn diese Prüfung wirklich so wichtig ist, dass diese noch nie vom technischen Prüfdienst eingefordert wurde. vermutlich kannte - wie ich auch nicht, und ich bin sicherlich mind. durchschnittlich gut informiert - keiner diesen Bezug... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 552710 | |||
Datum | 09.04.2009 09:55 | 21866 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Ulrich Cimolino vermutlich kannte - wie ich auch nicht, und ich bin sicherlich mind. durchschnittlich gut informiert - keiner diesen Bezug... Naja, er ist das Prüforgan der Unfallkassen, der die Durchsetzung von Unfallverhütungsvorschriften überprüft. Wenn DER das nicht weiß, wer sonst? Es sind ja iirc die Unfallkassen, die Originär für die Durchsetzung Ihrer eigenen Vorschriften zuständig sind, oder? Gibts eigentlich eine Aussage der Unfallversicherer hierzu, bzw. hat die schonmal jemand angeschrieben? Ich frage nur, bevor das jetzt jeder tut :-) MFG Ingo -- atemschutzunfaelle.eu LIVE 2009 Anmeldeschluss am 12.04.2009! ...deutlich über die Hälfte ausgebucht... :) --- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 552873 | |||
Datum | 10.04.2009 08:29 | 21931 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo HornEs sind ja iirc die Unfallkassen, die Originär für die Durchsetzung Ihrer eigenen Vorschriften zuständig sind, oder? Gibts eigentlich eine Aussage der Unfallversicherer hierzu, bzw. hat die schonmal jemand angeschrieben? Ich frage nur, bevor das jetzt jeder tut :-) ich habe bereits angefragt, aber die Antwort ist noch nicht öffentlich zumal ich noch Nachfragen habe... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Jann8ik 8H., Langerwehe / NRW | 558334 | |||
Datum | 13.05.2009 13:00 | 21661 x gelesen | |||
Hallo! Hat sich in der Sache irgendwas ergeben? Gibt es neue Infos? Gruß Jannik | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 558376 | |||
Datum | 13.05.2009 18:33 | 21702 x gelesen | |||
Geschrieben von Jannik HofmannHat sich in der Sache irgendwas ergeben? Nein. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Jann8ik 8H., Langerwehe / NRW | 609359 | |||
Datum | 13.02.2010 10:22 | 21351 x gelesen | |||
Gibt es was neues zu dem Thema? Hat sich inzwischen einer weitergehend mit dem Thema beschäftigt? Gruß Jannik | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 609363 | |||
Datum | 13.02.2010 10:48 | 21304 x gelesen | |||
Geschrieben von Jannik HofmannGibt es was neues zu dem Thema? nein. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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