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Thema | Neue Dienstgrade Freiwillige Feuerwehren in Rheinland-Pfalz | 14 Beträge | |||
Rubrik | Sonstiges | ||||
Infos: | |||||
Autor | Cars8ten8 L.8, Niederwörresbach / Rheinland-Pfalz | 552232 | |||
Datum | 06.04.2009 20:44 | 7190 x gelesen | |||
Liebes Forum, werte "stille Genießer", in Rheinland-Pfalz gibt es seit Anfang März eine Neuordnung der Dienstgrad- und Funktionsabzeichen. Ich bin noch leicht irritiert, fand ich das bisherige System mit weniger Dienstgraden (jetzt kamen noch der Ober- und Hauptlöschmeister hinzu) ausreichend. Als neugieriger Mensch intzeressiert mich auch, was sich hinter den Dienstgraden Löschmeister (neu?) Oberlöschmeister und Hauptlöschmeister verbirgt. Ist das mit einer Dienststellung verbunden, mit Dienstzeit, mit besuchten Lehrgängen,... PS: Ich schreibe aus rein persönlichem und privaten Interesse und nicht namens oder im Auftrag einer Feuerwehr. | |||||
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Autor | Benj8ami8n B8., Langweiler / Rheinland-Pfalz | 552233 | |||
Datum | 06.04.2009 21:06 | 4909 x gelesen | |||
Hallo Carsten, ich meine ich hätte mal gehört, dass es nach aktiver Zeit gestaffelt sein soll. Löschmeister wird man ja jetzt schon nach min. 8 Dienstjahren und den erforderlichen Lehrgängen. Oberlöschmeister kann man dann meine ich nach 15 Dienstjahren werden und Hauptlöschmeister nach 25 Jahren. Möchte mich jetzt aber mit den Jahren nicht wirklich festlegen :-) | |||||
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Autor | Mark8us 8B., Steinebach / Rheinland-Pfalz | 552235 | |||
Datum | 06.04.2009 21:12 | 4587 x gelesen | |||
Nabend! Das müsste die "Bedienungsanleitung" sein: Geschrieben von LFV RLP (..) Löschmeister: Truppführer/in und zusätzlich z.B. Atemschutzgerätewart/in, Jugendfeuerwehrwart/in, Gerätewart/in. Gruss MB | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 552236 | |||
Datum | 06.04.2009 21:14 | 4827 x gelesen | |||
Hallo! Hier mal ein Link. Geschrieben von Benjamin Berger Löschmeister wird man ja jetzt schon nach min. 8 Dienstjahren und den erforderlichen Lehrgängen. Das mit den Jahren kommt so ungefähr hin. Nur, um Löschmeister zu werden muss zuerst ein Fachlehrgang an der LFKS besucht werden. Ohne Fachlehrgang (Brandschutz, GEfahrstoffe oder techn. Hilfeleistung) auch keine Beförderung zum Löschmeister. Interessant, jetzt dürfen auch nicht mehr aktive Wehrführer, Wehrleiter, KFI usw. Dienstgradabzeichen tragen! Das einzige Unterscheidungsmerkmal zwischen z.B einen altiven und ehemaligen Wehr führer ist die Umrandung des Sternes. Der aktive Wehrführer hat seinen Stern eingekastelt. Was das soll, entzieht sich meiner Kenntnis. Da habe sich wohl die "SChmuckträger" durchgesetzt. GRuß vom Berg Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung! Sollte der Zeilenumbruch beim heimlichen Ausdrucken meiner Beiträge nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. Ich versende dann die entsprechenden Beiträge im passenden Format. Ach ja, für die "stillen" Mitleser und besonderen "Freunde" (und ich meine es todernst!!): §187 StGB „Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ § 240 (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. (3) Der Versuch ist strafbar. (4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. (…) 2. (…) 3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 552239 | |||
Datum | 06.04.2009 22:09 | 4507 x gelesen | |||
Guten Abend Geschrieben von Carsten Lanz in Rheinland-Pfalz gibt es seit Anfang März eine Neuordnung der Dienstgrad- und Funktionsabzeichen Siehe auch diese Diskussion: -> " neue Dienstgrad und Funktionsabzeichen in RLP ". Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Knut8 B.8, Gau-Odernheim / Rheinland-Pfalz | 552247 | |||
Datum | 06.04.2009 23:20 | 4465 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob TheobaldWas das soll, entzieht sich meiner Kenntnis. Da habe sich wohl die "SChmuckträger" durchgesetzt. Bei Alterskameradentreffen kann man sich nun besser repräsentieren. Ich war grad auf einem Lehrgang an der LFKS und die Meinung war grob gesagt die, dass es wieder mal was neues geben muss, bevor es langweilig wird. Gruß Knut | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 552260 | |||
Datum | 07.04.2009 08:09 | 4461 x gelesen | |||
Geschrieben von Knut BurkhardtIch war grad auf einem Lehrgang an der LFKS und die Meinung war grob gesagt die, dass es wieder mal was neues geben muss, bevor es langweilig wird. Langweilig? War da nicht noch was mit diversen offenen Baustellen, die in Fw-Deutschland oder vielfachst vor Ort zu lösen wären? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 552261 | |||
Datum | 07.04.2009 08:14 | 4229 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoWar da nicht noch was mit diversen offenen Baustellen, die in Fw-Deutschland oder vielfachst vor Ort zu lösen wären? Die zu lösen kostet aber mehr Geld, führt zu mehr Diskussionen und hat keine so hohe Aktzeptanz wie Ritterkreuze.. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 552263 | |||
Datum | 07.04.2009 08:19 | 4366 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoLangweilig? Richtig. Langweilig! Die ca. 3,5 Mio. anderen Probleme im Feuerwehr-Deutschland gehen uns ja nix an, weil wir das eh noch nie so gemacht haben. Du kennst das doch schon zu genüge. Geschrieben von Ulrich Cimolino War da nicht noch was mit diversen offenen Baustellen, die in Fw-Deutschland oder vielfachst vor Ort zu lösen wären? Die sind aber nicht so wichtig wie neue Dienstgradabzeichen. Schließlich kann es ja nicht angehen, dass ein 25 Jahre junger Löschmeister den gleichen Dienstgrad hat als ein 45 Jahre alter Löschmeister. Wo kämen wir denn dahin, wenn die im Dienstgrad gleich stünden. Womöglich hätte der Jungspund ja so verrückte Ideen wie Notfalltraining, Heißausbildung etc. Das Geld kann man sich ja sparen und damit Sonntags im feinen Zwirn, an den man dann die DGA schön präsentieren kann, an jedem Festumzug mitschlendern. Wer die Ironie findet, darf sie behalten... MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Knut8 B.8, Gau-Odernheim / Rheinland-Pfalz | 552297 | |||
Datum | 07.04.2009 11:05 | 4265 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoLangweilig? Klar langweilig. Meines Wissens nach kommt das aus der Richtung LFV. Denen muss ja langweilig gewesen sein. Geschrieben von Ulrich Cimolino
Baustellen gibt es ja mehr als genug. Leider viel zu viele. Doch wer bei einer Baustelle keine adäquate Lösung oder keinen Fortschritt bringt, muss sich halt wieder mal was neues einfallen lassen. Gruß Knut | |||||
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Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Hansestadt Greifswald / Mecklenburg-Vorpommern | 552338 | |||
Datum | 07.04.2009 14:39 | 4083 x gelesen | |||
Ich bleibe dabei - dieses ganze Dienstgradzeugs und die Ausgehuniformen (außer ggf. für die Leiter der Feuerwehrenm, wenn sie im politischen Bereich auftreten müssen) einfach abschaffen. Man hat nur Diskussionen darum, gibt unnötig Geld aus und bindet für die Verwaltung dieser Bekleidung zusätzliche Kräfte. Es scheinen aber besonders die Kameraden überdurchschnittlichen Wert auf Orden, Dienstgrade und möglichst viel Lametta Wert zu legen, die im normalen Leben außerhalb des Feuerwehrdienstes nicht sehr erfolgreich sind. __ Alle Aussagen sind ausschließlich meine private Meinung! PS: Artikel 5 GG gilt auch für FA (SB). Still mitzulesen und nicht offen zu diskutieren ist übrigens unfair und zeugt von fehlenden Argumenten. | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 552423 | |||
Datum | 08.04.2009 05:13 | 4171 x gelesen | |||
Geschrieben von Knut BurkhardtMeines Wissens nach kommt das aus der Richtung LFV. Denen muss ja langweilig gewesen sein. Die können bestimmt kein Ski fahren! Das Perverse ist daran das die Grüßonkels sich feiern lassen das für den Feuerwehrmann an der Basis so viel erreicht wurde. Der selbe Feuerwehrmann von der selben Basis der immer noch nicht begreift warum ein GW Hund einer FW einen anderen FRN als der GW Hund einer HIORG hat. Geschrieben von Knut Burkhardt
Jein.. so viele Baustellen gibt es nicht. Das Problem ist das jede Baustelle 16 mal in die Hand genommen wird! Geschrieben von Knut Burkhardt Doch wer bei einer Baustelle keine adäquate Lösung oder keinen Fortschritt bringt, muss sich halt wieder mal was neues einfallen lassen. Wenn ich Anfang des Jahres 5 Baustellen hab und ich löse 3 mit billigen Maßnahmen hab ich über 50 % geschafft.. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Knut8 B.8, Gau-Odernheim / Rheinland-Pfalz | 552429 | |||
Datum | 08.04.2009 07:21 | 4034 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschJein.. so viele Baustellen gibt es nicht. Das Problem ist das jede Baustelle 16 mal in die Hand genommen wird! Das kann man so und so sehen. Generell wenig, stimmt schon. Aber je nach Wohnort auch mal ein paar mehr oder weniger ..... Geschrieben von Florian Besch
Das stimmt schon. Ich wollte mit "adäqaut" billig nur dahin gehend ausschließen, dass viele uner aller Kameraden, genau das was du gesagt hast, zwar verstehen, aber es so nicht umsetzen. Ich hatte vor nicht allzu langer Zeit im Rahmen einer Problemlösung bei einer Feuerwehr mal einen Diskussionsgegner, der mir ins Gesicht sagte, dass die Lösung sehr gut sei, jedoch nicht machbar. Es kostete zu wenig. TRAURIG, aber wahr. Ich sehe das halt ähnlich wie du. Aber leider sind solche Ansichten oftmals nicht gern gesehen. Schade halt. Gruß Knut | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 552597 | |||
Datum | 08.04.2009 20:39 | 3927 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ulrich Cimolino Langweilig? ... ich will Euch ja nicht enttäuschen, aber in der Regel findet man in einem Ministerium andere Beschäftigungen, wenns einem langweilig werden würde. ... ich vermute eher, dass da die Sitte (bzw. tw. Unsitte) zugeschlagen hat, dass Gesetze, Verordnungen, Runderlasse u.ä. in vielen Ländern nur befristet (vielfach 5 Jahre) herausgegeben werden dürfen und dann wieder neu geprüft (auf Notwendigkeit, Anwendbarkeit usw.) und ggf. überarbeitet werden müssen. Und das heißt regelmäßig auch wieder Beteiligung aller Interessenverbänden (Stäfdtetag, LFV usw.) ... Bewahrt i.d.R. schon davor, dass es den Ministeriumsbediensteten längerfristig langweilig wird ;-) Gruss Gerhard | |||||
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