News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | VB-Bauartgenehmigung von Shop in Shop Systemen | 6 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Ralf8 S.8, Gerlingen / NRW | 550245 | |||
Datum | 25.03.2009 23:13 | 4723 x gelesen | |||
Hallo, ein Bekannter von mir sucht eine Möglichkeit, eine Art "Brandschutz-ABE" für ein Shop in Shop System in großen Kaufhäusern zu bekommen. Im Detail geht es da um eine Art Stoffdach, welches über die Verkaufsfläche gespannt wird. Es besteht aus einem wasserdurchlässigen Spezialstoff, um die Wirkung der Sprinkler nicht außer Betrieb zu setzen. Ein italienisches Zertifikat dafür ist vorhanden. Müßte man dieses Zertifikat nur amtlich übersetzen lassen oder muss man sich das von einem deutschen Institut neu ausstellen lassen? Wenn ja, wo? (Diese Bescheinigung soll die Abnahme im VB vereinfachen) Kennt sich da jemand mit aus? Ich leider nicht... Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG! | |||||
| |||||
Autor | Step8han8 B.8, Dormagen / Nordrhein-Westfalen | 550258 | |||
Datum | 26.03.2009 09:41 | 2905 x gelesen | |||
Hallo Ralf, das klingt interessant. Wie Du schon richtig bemerkt hast, hemmt es den Sprinklerschutz, der vermutlich in allen größeren Kaufhäusern vorhanden ist. Ich glaube auch nicht, dass hier eine Wasserdurchlässigkeit ausreicht, um das gut zu heißen (Sprühkegel, Wasserbeaufschlagung etc.). Ich würde mich mit einem Brandschutzplanungsbüro zusammensetzen und hier ein Sonderbrandschutzkonzept anstreben. Ein Zertifikat alleine wird nicht ausreichend sein, da es nur den Stoff beschreiben kann, nicht aber die Einbausituation und Wechselwirkung mit der brandschutztechnischen Infrastruktur. Weiteres gerne per PM. Gruß Stephan | |||||
| |||||
Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 550263 | |||
Datum | 26.03.2009 10:27 | 2720 x gelesen | |||
Hallo, wenn der Bekannte schon irgendwann in seinem Leben mal was mit Bau und Brandschutz zu tun hatte, dann sollten Ihm die Begriffe "Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung", "Allgemeine bauaufsichtliche Prüfung" oder "Zustimmung im Einelfall" etwas sagen. Bei der beschriebenen Verwendung wird ggf. die Wirksamkeit des Sprinklers behindert, die ja (hoffentlich) im Bestand von einem Prüfsachverständigen bescheinigt wurde. Ich würde aufgund der Einbausituation möglicherweise das Stoffteil nicht als Dekoration sondern als "Bauprodukt" bewerten, und dafür sollte eines der o.g. Dokumente vorhanden sein. In diesem Sonderfall könnte es wohl tatsächlich eine Zustimmung im Einzelfall werden, die aber entsprechend kostspielig ist. Neben der zuständigen Baugenehmigungsbehörde und einem Brandschutznachweis-/-konzeptersteller ist dann neben dem Prüfsachverständigen für die Löschanlage auch noch eine der gängigen Materialprüfanstalten und die jeweilige Oberste Baubehörde des Bundeslandes mit ins Boot zu holen. Ggf. kann man prüfen, ob das "italienische Zertifikat" von der OBB anerkannt wird. Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
| |||||
Autor | Ralf8 S.8, Gerlingen / NRW | 550274 | |||
Datum | 26.03.2009 11:15 | 2596 x gelesen | |||
Geschrieben von Stephan BargelWeiteres gerne per PM. Danke, hab Dir ne Mail geschrieben ;-) Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG! | |||||
| |||||
Autor | Ralf8 S.8, Gerlingen / NRW | 550276 | |||
Datum | 26.03.2009 11:22 | 2689 x gelesen | |||
Geschrieben von Franz-Peter Lösslwenn der Bekannte schon irgendwann in seinem Leben mal was mit Bau und Brandschutz zu tun hatte, Nein, er arbeitet im Vertrieb und sieht sich erstmalig mit dieser Fragestellung konfrontiert ;-) Geschrieben von Franz-Peter Lössl "Zustimmung im Einelfall" Bei bereits installierten Shops durch den lokalen VB ohne Probleme durchgeführt, ihm gehts jetzt eher um die "Allgemeine Zulassung" Geschrieben von Franz-Peter Lössl Ggf. kann man prüfen, ob das "italienische Zertifikat" von der OBB anerkannt wird. Also übersetzen lassen und dann der OBB vorlegen? Wäre deinen Ausführungen zufolge erstmal die "einfachste" Möglichkeit. Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG! | |||||
| |||||
Autor | Step8han8 B.8, Dormagen / Nordrhein-Westfalen | 550303 | |||
Datum | 26.03.2009 14:25 | 2646 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf SchmidtGeschrieben von Franz-Peter Lössl Wie gesagt, die Materialeigenschaften an sich werden nicht so ausschlaggebend sein und spielen bei der Brandlast in einer Verkaufsstätte vermutlich keine Rolle. Eine Einschränkung oder Anforderung in der VkVO gibt es diesbezüglich auch nicht. Was man machen müsste, wären Standard-Situationen zu entwickeln und denen die Segel keine brandschutztechnischen Probleme bereiten. Diese könnten dann z. B. mit Sachverständigen für Sprinkler, Brandmeldetechnik und ggf. Lüftung besprochen und abgestimmt werden. Da das baurechtlich zunächst bei der unteren Bauaufsicht aufläuft, wird man jedoch auch mit diesem Konzept immer zur Gemeinde/Stadt laufen müssen. Ikea, Aldi, McDonald und Co. haben alle so ähnliche Standardkonzepte, die dann nur noch im Detail anzupassen sind. Stephan | |||||
| |||||
|