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ThemaMittlerer Dienst & Studium9 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
 
Autor= an8ony8m =8 .8, 4 / 549018
Datum18.03.2009 23:006963 x gelesen
Hallo alle zusammen,

mein Name ist Alexander und ich habe hier mal ein kleines Problemchen, welches aus meiner Sicht nicht leicht zu beantworten ist. Es geht um Folgendes:

Ich bin gelernter Kfz- Mechaniker, seit elf Jahren bei einer BF im m.D. als Brandmeister angestellt und ca. acht Jahre Beamter auf Lebenszeit. Mein Beruf macht mir Spaß, zumal sich mein Dienst aus 65% Rettungsdienst (NEF / RTW) und 35% konventionellem Feuerwehrdienst zusammensetzt.

Nun ist es so, dass ich mir manchmal überlegte, es könnte noch ein bisschen mehr im Berufsfeuerwehrleben erreichbar sein - natürlich nicht ohne etwas dafür zu tun (damit meine ich den regulären Weg des Studierens und nicht des Schlei..., wie des Öfteren die Masche ist). Also dachte ich über ein Studium nach. Meine Vorgesetzten brauchte ich erst gar nicht zu fragen, da jemand aus meiner Dienststelle (welcher den Vorgesetzten wohl nicht gerad in den Kragen passte) schon einige Zeit vor mir mal nachfragte zwecks eines Aufstiegs und Studium, worauf er zur Antwort bekam, wenn er jemals ein Studium beginne ihm wohl alle Steine in den Weg geworfen werden, die es gibt.

Resultierend daraus begann ich auf eigene Faust ein Direktstudium des Maschinenbaus, welches ich nach vier Jahren (durch Schichtentausch und jede Menge Urlaubs- und DF-opferung) mit "GUT" absolvierte. Die Dienststelle weis bis zum jetzigen Zeitpunkt nichts von meinem Abschluss und sollte es meines Erachtens nach auch nicht wissen; sonst könnte es für mich u.U. sehr unangenehm werden.

Nun habe ich mich bei einigen anderen Dienststellen umgehört in Bezug auf BOI-Anwärterstellen, aber irgendwie kommen die meisten wohl damit nicht zurecht, dass ich schon auf Lebenszeit verbeamtet bin und ließen mich so immer außen vor mit der Begründung: "... das hatten wir so noch nicht ..." oder "... das war ja so noch gar nicht da; können wir nichts mit anfangen!"

Bin ich jetzt mit einem abgeschlossenen Maschinenbaustudium und BF- Ausbildung (incl. RD und sämtl. Maschinistenlehrgänge etc.) auf ein Abstellgleis geschoben, nur weil keiner weis, wie man mit solchen Leuten verfahren soll (schließlich gibt es ja meines Erachtens nach auch Fernstudiengänge, welche jederman belegen kann und somit sollte es bestimmt schon mal vorgekommen sein, dass jemand aus dem m.D. in den geh.D. auf diese Weise aufstieg)?

Vielleicht kann mir jemand einen Gedankenanstoß o.Ä. geben. Dafür wär ich sehr dankbar.

Es grüßt

Alexander


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AutorJago8 H.8, Köln / NRW549023
Datum18.03.2009 23:104153 x gelesen
Geschrieben von = anonym = Nun habe ich mich bei einigen anderen Dienststellen umgehört in Bezug auf BOI-Anwärterstellen, aber irgendwie kommen die meisten wohl damit nicht zurecht, dass ich schon auf Lebenszeit verbeamtet bin und ließen mich so immer außen vor mit der Begründung: "... das hatten wir so noch nicht ..." oder "... das war ja so noch gar nicht da; können wir nichts mit anfangen!"


Mal als ganz schlichte Frage an, eventuell kann das ja jemand beantworten:

Wäre es für eine BF nicht möglich, Alexander einzustellen, ihn lediglich die fehlenden Inhalte und Praktika der gD-Ausbildung nachholen zu lassen und dann relativ zügig eine voll einsetzbare Kraft zu haben?
Oder gibt es da laufbahnrechtliche Probleme?

Eigentlich wäre es doch vollkommen sinnlos (und vor allem mit sinnlosen Kosten verbunden), wenn er den Weg eines jeden "normalen" BOIA nehmen müsste...

Gruß Jago


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AutorStef8an 8H., Essen / NRW549025
Datum18.03.2009 23:473912 x gelesen
Geschrieben von = anonym = Vielleicht kann mir jemand einen Gedankenanstoß o.Ä. geben. Dafür wär ich sehr dankbar.

Beamtenrechtlich geht m.W. nur die Änderung des Beamtenverhältnisses in eines auf Widerruf (als BIA/BOIA).

Frag mal bei der IG BRef nach (www.igbref.de), dort gibt es gerade einen Kollegen, der nach Unistudium vom mD in den hD "wechselt".


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AutorLutz8 W.8, Düren / NRW549027
Datum19.03.2009 00:023849 x gelesen
Geschrieben von Stefan HeckBeamtenrechtlich geht m.W. nur die Änderung des Beamtenverhältnisses in eines auf Widerruf (als BIA/BOIA).

JA genau so wurden bei dem Kollegen sicherlich auch verfahren

Geschrieben von Stefan HeckFrag mal bei der IG BRef nach (www.igbref.de), dort gibt es gerade einen Kollegen, der nach Unistudium vom mD in den hD "wechselt".


Glaub sogar den kenn ich. Wenn es "der" Betreffende ist, dann ist das auch so gelaufen, dass die Urkunde quasi gegen eine auf Wiederruf getauscht wurde. Dafür sollte natürlich auch die benötigte Planstelle vorhanden sein. Aber ich befürchte, da wo du jetzt bist kannste das wohl nach deiner Schilderung mit dem Kollegen knicken. Fleissig bewerben ;-)


Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen549036
Datum19.03.2009 06:153910 x gelesen
Hallo,

beim Wechsel zu einer anderen Dienstelle bleibt nur Ausscheiden aus dem mD und Wiedereintritt als BOIA bei der neuen Dienststelle (mit allen Risiken!). Alles andere dürfte beamtenrechtlich nicht gehen. Und es ist ehrlich gesagt auch teuer, denn es kann "nur" die Grundausbildung anerkannt werden.


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW549053
Datum19.03.2009 09:023877 x gelesen
Geschrieben von Andreas Bräutigambeim Wechsel zu einer anderen Dienstelle bleibt nur Ausscheiden aus dem mD und Wiedereintritt als BOIA bei der neuen Dienststelle (mit allen Risiken!).

das könnte auch die Lösung in der gleichen Dienststelle sein! (Hatten wir so ähnlich auch schon.)
Dazu müsste ggf. mit dem eigenen Personalrat und -amt mal gesprochen werden. Wenn die Fw das aber nicht will, kann mans eh vergessen...


Geschrieben von Andreas BräutigamUnd es ist ehrlich gesagt auch teuer, denn es kann "nur" die Grundausbildung anerkannt werden.

Kommt drauf an (natürlich auch aufs Bundesland!). B III vorhanden? Warum sollte der nicht anerkannt werden?

Nun ja, der Kollege würde für einige Zeit halt auf einen Teil seiner Bezüge (A8?) verzichten, dafür steigt er halt danach in A10 wieder ein.

Kann sich ja mal auf eine unserer nächsten Ausschreibungen (oder initiativ) bewerben. Wir suchen ja eigentlich laufend geeignete Kandidaten. Je mehr Bewerber, desto bessere Auswahl... ;-)


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern549060
Datum19.03.2009 10:083626 x gelesen
..es gibt auch jenseit der öffentlichen Feuerwehr auch das weite Feld der betrieblichen Feuerwehren - insbesondere die Werkfeuerwehren...


..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds549064
Datum19.03.2009 10:333893 x gelesen
Hallo,

ich sehe das Problem nicht so ganz.

Es ist zwar schon etwas her, dass ich den letzten Fall erlebte, aber in Hannover wurden Kollegend es Mittleren Dienstes regelrecht gefördert, wenn sie ein Studium aufnahmen.

Ich schrieb es mal an anderer Stelle, dass ich mich an einen Kollegen erinnere, Maurer von Beruf, mittl. Dienst bei der BF Hannover, der seinen Bau-Ing machte -während seiner Dienstzeit und viel Freizeit geopfert -und dann mit Kusshand im VB Verwendung fand.
Natürlich nach Absolvierung der Ausbildung zum gehDienst.

Da er ja duch sein Studium seine Qualifikation bereits nachgewiesen hatte und auch im vorhergegangen Dienst ein entscprechenes Bild zeigte war die Frage, ob er geeignet sei oder nicht rein akademischer Art

Dass bestimmte beamtenrechtliche Dinge zu beachten sind, das leuchtet ein, dass aber eine Dientsstellenleitung da sträubig ist, das kann ich nicht nachvollziehen

Gruß
Klaus


Etwas verwundert


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AutorMahl8ow 8J., Golzow / Brandenburg550026
Datum25.03.2009 08:503022 x gelesen
Hallo,

ich bin auch einer dieser Kollegen die im mD eingestiegen sind, dann ein Studium (bei physikalische Ing.-Wissenschaften) gemacht haben.
Auch ich hatte nicht gleich die Chance in den gD aufzusteigen sondern bin einige Jahre danach immernoch im mD umhergedümpelt. Sicherlich nicht befriedigend, aber akzeptabel. Bei mir haben alle (incl. Amtsleiter) gewusst das ich mein Studium erfolgreich abgeschlossen habe.
Für mich bot sich dann eine Ausschreibung zum Aufstieg an auf die ich mich dann bewarb. Und hier traten dann erst die Probleme auf. Ich wurde plötzlich aus dem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen, da mir gesundheitliche Probleme unterstellt wurden (habe aber immer eine gültige G 26.3 gehabt). Also ab zum Personalrat. Mit seiner Hilfe bin ich dann wieder zum Auswahlverfahren zugelassen worden und habe dann auch den Zuschlag für den Aufstieg bekommen. (Auf eine Wertung verzichte ich hier, die kann jeder für sich selbt machen)
Ich mußte dann ganz regulär meinen Aufstiegslehrgang incl. den Abschnitten machen und bin nun im gD. Beamtenrechtlich gab es da bei mir keine Probleme da es sich um einen ganz normalen Laufbahnaufstieg handelte!!!

Gruß Jens


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 18.03.2009 23:00 = an7ony7m =7 .7, 4
 18.03.2009 23:10 Jago7 H.7, Köln
 19.03.2009 10:33 Klau7s B7., Isernhagen
 18.03.2009 23:47 Stef7an 7H., Essen
 19.03.2009 00:02 Lutz7 W.7, Düren
 19.03.2009 06:15 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 19.03.2009 09:02 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 19.03.2009 10:08 Volk7er 7L., Erlangen
 25.03.2009 08:50 Mahl7ow 7J., Golzow
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