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Thema | Rückrufaktion für Hanrath-Feuerwehrstiefel? - war: Hanraths Klage ... | 4 Beträge | |||
Rubrik | pers. Ausrüstung | ||||
Infos: | |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 548218 | |||
Datum | 15.03.2009 07:34 | 5789 x gelesen | |||
hllo, in der Gerichtsverhandlung vor dem Verwaltungsgericht Aachen die am 10.03.09 stattfand wurde u.A. folgendes angsprochen: Die 2. Untersagungsverfügung soll, wenn ich das richtig verstanden habe, auch noch folgende Auflagen beinhalten: Ich glaube da kommt jetzt eine Lawine ins Rollen ... Man muss nur abwarten bis das aktuelle Urteil des VG Aachen rechtskräfig wird. MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 548282 | |||
Datum | 15.03.2009 12:48 | 2761 x gelesen | |||
hallo, In der mündlichien Verhandlung am 10.03.09 vor dem VG Achen geäussert: Rückruf aller verkauften Hanrath-Feuerwehrstiefel die unter die 2. Untersagungsverfügung fallen. Wenn das zutrifft und die 2. Untersagungsverfügung dann nach Ablauf der Fristen auch juristisch nicht mehr anfechtbar sein wird müsste Hanrath eine Rückruf dieser Stiefel durchführen. Dabei müsste meiner Ansicht nach die Firma entweder den Kaufpreis erstatten oder ein neues Paar Stiefel mit gültigem Zertifikat UND durchgeführter Qualtitätsicherung im Tausch ausliefern. Diese Vorgehensweise schreibe ich jetzt einfach spekulativ hier rein. Ist ein reines Gedankenmodell über eine mögliche Umsetzung einer möglichen Auflage in der Untersagungsverfügung. Egal welche Variante gewählt wird - eines ist sicher: das wird die Firma Hanrath Schuh-GmbH recht viel Geld kosten. Abhängig von der verkauften Stückzahl dürfte da eine ansehnliche Summe zusammenkommen. Und da stellt sich nun die Frage ob diese Firma, eine GmbH, diese Kosten tragen kann. Vor allem auch vor dem Hintergrund das in letzter Zeit Mitarbeiter entlassen wurden und, nach deren Angabe vor Gericht, zur Zeit Kurzarbeit gemacht wird. Am Schluss der Verhandlung vor dem VG Aachen ist seitens Hanrath eine mögliche Insolvenz erwähnt worden. Ist das eine Möglichkeit eine behördlich angeordnete Rückrufaktion ins Leere laufen zu lassen? MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Marc8o H8., Loiching / Bayern | 548310 | |||
Datum | 15.03.2009 17:06 | 2460 x gelesen | |||
Hallo Jürgen, dann wird unser Landesverbands-Justiziar U. Peetz wohl Recht behalten. Dieser hat jüngst auf einer Info-Veranstaltung in unserem Landkreis dieses Thema zur Sprache gebracht. Er befürchte, dass hier wohl keiner mehr etwas von seinem Geld sehen werde. Eine GmbH in dieser Größenordnung kann gar nicht eine Rückrufaktion in diesem Umfang, geschweige denn Schadenersatzzahlugen bewältigen. Das Ganze würde wohl dann auf eine Insolvenz hinauslaufen, und dann würde - wie aus vergangenen Fällen bekannt - kaum einer eine Chance haben, etwas rauszubekommen. Traurig, aber wahr! mit verhaltenen Grüßen Mit kameradschaftlichem Gruß Marco Heine | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 621089 | |||
Datum | 17.04.2010 08:24 | 2118 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Jürgen M@yer Man muss nur abwarten bis das aktuelle Urteil des VG Aachen rechtskräfig wird. Mir liegen inzwischen Informationen vor nach denen das Oberverwaltungsgericht Münster anscheinenend (?) Hanraths Antrag auf Zulassung der Berufung zum dem Urteil des Verwaltungsgericht Aachen vom 10.03.09 abgelehnt hat. Mal sehen ob diese Entscheidung demnächst auch im Internet veröffentlicht wird ... MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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