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ThemaAED Ausbildung erst ab 18 Jahren18 Beträge
RubrikAusbildung
 
AutorMacu8s K8., Berlin / Berlin547924
Datum13.03.2009 07:247591 x gelesen
Hallo Liebe Kameradinnen,
Hallo Liebe Kameraden,

mal wieder ein leidiges Thema: AED Ausbildung. Momentan diskutiere ich mit einigen Kollegen über den Sinn und Zweck der AED Ausbildung ab 18 Jahren.

Ich weiss vom googlen her, dass viele HiOrgs die AED Ausbildung erst ab 18 anbieten, wiederrum andere biete sie schon ab 14 Jahren an.

Laut einer Empfehlung der BAGEH von 2001 ist ist das Mindestalter 18 Jahre. Im Jahre 2003 ist das Mindestalter nicht mehr in der Empfehlung drinnen.


Empfehlung 2003 als PDF

Empfehlung 2001 als PDF

Kann mir vielleicht einer von Euch konkret sagen, was jetzt aktuell ist. Aber bitte nicht nach dem Motto ich denke... sondern schon mit Linkinformationen etc., also etwas was Hand und Fuss hat.

Dankeschön


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen547927
Datum13.03.2009 07:335704 x gelesen
Geschrieben von Macus KomoszaKann mir vielleicht einer von Euch konkret sagen, was jetzt aktuell ist.

Ich kann dir sagen, daß bei der JUH keine Altersbeschränkung vorgesehen ist. Ist dort sogar Teil des Ausbildungsprogramms für Schulsanitäter. Und die sind zumeist noch nicht 18 Jahre alt.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen547928
Datum13.03.2009 07:365525 x gelesen
Ergänzung: Hier die Fassung von 2007.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz548071
Datum13.03.2009 23:065293 x gelesen
Hi,
in der Empfehlung von 2003 steht: "ersetzt die Fassung vom 18.06.2001"
in der 2003er Fassung keine Altersbeschrenkung mehr -> ergo keine Altersbeschränkung

im übrigen gibt es bereits eine Fassung von 2007
Da steht aber auch keine Altersbeschränkung drin...
Grüße
Stefan


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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AutorMacu8s K8., Berlin / Berlin548101
Datum14.03.2009 03:165308 x gelesen
Hallo,

erstmal Danke für die Hilfen bisher.

Dennoch ist nicht geklärt, wieso Ausbildungen erst ab 18 Jahren angeboten werden, andere HiOrgs die Ausbildung mit 14 Jahren starten.......

Wenn man dann dort anruft und fragt, dann kriegt man als Antwort z. B.: Das ist halt so, aufgrund des MPG´s - aber dazu finde ich auch wiederrum nichts:-( Es ist zum verzweifeln!


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AutorPhil8ipp8 E.8, Augsburg / Bayern548133
Datum14.03.2009 13:345329 x gelesen
Über Sinn und Unsinn kann man sich sicher streiten, aber Fakt ist doch, daß bei organisierter Erster Hilfe, also planbaren Sachen eh die Helfer die "angerechnet" werden können, über 18 sein müssen und sich somit die Problematik, ob ein Jugendlicher ne AED-Ausbildung braucht, sich gar nicht erst ergibt.

Im Laien-Bereich stellt sich die Frage nicht, da hier eh jeder darf, auch ohne Einweisung.


Grüße aus Augsburg

ESCHE

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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz548166
Datum14.03.2009 16:515336 x gelesen
Hallo Marcus,
also aufgrund des MPG kann man diese Festlegung nicht treffen, da das MPG kein "AED-Anwendergesetz" ist und auch hier keine Reglungen getroffen werden, wie an medezinischen Produkten im Sinne dieses Gesetzes auszubilden oder einzuweisen ist.
Eine eher zutreffende Fundstelle wäre die MPBetreibV (Medizinprodukte-Betreiberverordnung). Hier wird festgelegt, dass Medizinprodukte nur von Personen errichtet, betrieben, angewendet und in Stand gehalten werden dürfen, die dafür die erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzen. In Anlage 1 wird zudem der AED ausdrücklich zu einem Gerät erklärt, der eine Anwenderschulung erforderlich macht.
Der Ansatz muss also anders aufgebaut werden und es wäre zu klären, wer denn eine geeignete Person wäre?
Da es wie bereits festgestellt kein Gesetz oder Verordnung gibt, in welcher die Anwendung von AED geregelt werden, müsste der Hersteller festlegen, welche Personen er für geeignet hält. Dies wird er aber sicherlich nicht tun :-)
Anwendungsbedingt könnte nun die Frage der Haftung herangezogen werden. § 19 StGB regelt die Schuldfähigkeit, nach dem Personen unter 14 Jahren schuldunfähig sind, da sie rechltich gesehen noch Kinder sind. Eine Person, die zur Zeit der Tat mindestens vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alt ist, ist gemäß § 3 JGG strafrechtlich verantwortlich, wenn er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Im Umkehrschluß können Personen die Reife besitzen auch Maßnahmen zu erlernen die lebensrettend sind obwohl sie noch nicht die Volljährigkeit erreicht haben.
Ich bin kein Jurist, aber so würde ich es herleiten, korrigiert mich wenn ich falsch liege
Grüße
Stefan


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen548173
Datum14.03.2009 18:135219 x gelesen
Geschrieben von Philipp Eschenlohraber Fakt ist doch, daß bei organisierter Erster Hilfe, also planbaren Sachen eh die Helfer die "angerechnet" werden können, über 18 sein müssen

Wie kommst du auf die Idee?

Gruß
Ingo


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AutorJan 8Phi8lip8p R8., Holzminden / Niedersachsen548187
Datum14.03.2009 19:445223 x gelesen
Also ich hab' einen entsprechenden Lehrgang beim MHD bereits mit 17 (2008) besucht.
Ich wüsste nicht, was so eine Altersbeschränkung konkret bringen sollte,
vor allem weil ein AED-Lehrgang auch für Schulsanitäter (und die sind i.d.R.,
wie Marc schon sagte, jünger als 18) eine interessante und nützliche Fortbildungs-
möglichkeit ist - auch wenn an der Schule direkt kein AED zur Verfügung steht.

Gruß
Jan Philipp


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AutorPhil8ipp8 E.8, Augsburg / Bayern548241
Datum15.03.2009 09:525264 x gelesen
verbandsinterne Vorschriften, Jugendschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz.

Ab 16 als Praktikant, ab 18 als vollwertige Einsatzkraft.


Grüße aus Augsburg

ESCHE

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AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen548246
Datum15.03.2009 10:465175 x gelesen
Geschrieben von Philipp Eschenlohrverbandsinterne Vorschriften

Von welchem Verband?

Geschrieben von Philipp EschenlohrJugendschutzgesetz,

Wo steht da das ein Jugendlicher keine EH leisten darf?

Geschrieben von Philipp EschenlohrJugendarbeitsschutzgesetz.

Hier ist die Frage ob "sonstigen Dienstleistungen, die der Arbeitsleistung von Arbeitnehmern ... ähnlich sind" mit organisierter EH gtroffen wird.

Insbesondere da es bei Jugendlichen sicherlich häufig um "gelegentlich als Gefälligkeit" oder im "Rahmen einer Jugendhilfeeinrichtung" oder auch im Schulsanitätsdienst handeln dürfte.

ich z.B. würde mich lieber von einem SSDler versorgen lassen der einen sanHelfer Kurs hat aber noch nicht 18 ist als von einen Lehrer der vor 20 Jahren einen LSM Kurs gemacht hat.

Gruß
Ingo


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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen548286
Datum15.03.2009 13:105176 x gelesen
Geschrieben von Stefan JurgahnEine eher zutreffende Fundstelle wäre die MPBetreibV (Medizinprodukte-Betreiberverordnung). Hier wird festgelegt, dass Medizinprodukte nur von Personen errichtet, betrieben, angewendet und in Stand gehalten werden dürfen, die dafür die erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzen. In Anlage 1 wird zudem der AED ausdrücklich zu einem Gerät erklärt, der eine Anwenderschulung erforderlich macht.

Hallo,
schaut doch mal in $1, Satz 2 der Verordnung:
(2) Diese Verordnung gilt nicht für Medizinprodukte, die weder gewerblichen noch wirtschaftlichen Zwecken dienen und in deren Gefahrenbereich keine Arbeitnehmer beschäftigt sind.

Das erklärt doch schon vieles.

Gruß
Heinrich


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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz548350
Datum15.03.2009 19:314980 x gelesen
Hallo Heinrich,
das trifft in unserem Falle allerdings nicht zu.
Grüße
Stefan


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz548355
Datum15.03.2009 19:395062 x gelesen
Geschrieben von Ingo zum FeldeGeschrieben von Philipp EschenlohrJugendarbeitsschutzgesetz.
Trifft IMO hier nicht zu, da dies eine ehrenamtliche Tätigkeit mit erzieherischem Charakter ist
Grüße
Stefan


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz548356
Datum15.03.2009 19:435067 x gelesen
Jugendschutzgesetz? Was hat das denn damit zu tun?
Gruße
Stefan


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AutorPhil8ipp8 E.8, Augsburg / Bayern548379
Datum15.03.2009 20:455096 x gelesen
Der Schulsanitätsdienst ist hier sicher anderst zu werten als ein Sanitätsdienst einer Hilfsorganisation, wobei an einer Schule sicherlich geprüft werden muß, ob die zu erwartende Einsatzhäufigkeit (vorraussichtlich 1 Einsatz/5 Jahren gegeben ist).

Beim Sanitätsdienst, den der Veranstalter per Vertrag bestellt und bezahlt handelt es mit sicherheit um eine bezahlte Dienstleistung. Und der Veranstalter hat somit auch ein Anrecht auf volljährige Helfer in der Anzahl wie vereinbart. Wenn man darüber hinaus Personen zur Ausbildung mitnimmt ist das Sache der HiOrg, solange dies im gesetzlichen Rahmen bleibt.

Das Bayerische Rote Kreuz hat hier bereits 1998 zusammen mit dem Jugendschutzbund die Situation beleuchtet und Mindestalter für bestimmte Tätigkeiten (Krankentransport, Rettungsdienst, San itätsdienst, Losverkauf, Sammlung) intern festgesetzt.

Außerdem ist die Situation die ich gern hätte nicht immer die, die gesetzlich so vorgesehen ist.
Ich würde mich auch lieber vom Fachpersonal auf dem Heimweg mit dem öffentlichen Defi defibrillieren lassen, als vom Laien, aber dieser darf solang er nicht privat unterwegs ist, halt nicht, weil er keine Einweisung hat.

Welcome to Germany.

Das bayerische Innenminiterium hat für die halbautomatische Defibrillation eine Richtlinie herrausgegeben und damit z.B. auch das Mindestalter auf 18 gesetzt. Ob weitere Bundesländer dies geregelt habn, weiß ich nicht.


Grüße aus Augsburg

ESCHE

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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz548389
Datum15.03.2009 21:205013 x gelesen
Geschrieben von Philipp EschenlohrBeim Sanitätsdienst, den der Veranstalter per Vertrag bestellt und bezahlt handelt es mit sicherheit um eine bezahlte Dienstleistung
Stimmt, diesen Fall hatte ich nicht bedacht (auch wenn HiOrgs da nicht die einzig tätigen sind)
Geschrieben von Philipp EschenlohrMindestalter für bestimmte Tätigkeiten (Krankentransport, Rettungsdienst, Sanitätsdienst, Losverkauf, Sammlung) intern festgesetzt.Weiter denke ich aber auch dass hier abzugrenzen gilt. Für Krankentransport und Rettungsdienst gib es Qualifikationen in denen mittels Verordnung schon Mindestalter vorgegeben sind, selbst für die Ausbildung. Also sollte es theoretisch in diesem Bereich auch keine Minderjährige geben.
Ja, ok ich weiss Theorie und Praxis...
Geschrieben von Philipp EschenlohrDas bayerische Innenminiterium hat für die halbautomatische Defibrillation eine Richtlinie herrausgegeben und damit z.B. auch das Mindestalter auf 18 gesetzt. Ob weitere Bundesländer dies geregelt habn, weiß ich nicht. Das ist mal wieder ein neuer Aspekt, der auch für den Fragensteller interessant ist. Quellen?
Grüße
Stefan


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen548432
Datum15.03.2009 22:215016 x gelesen
Geschrieben von Philipp EschenlohrDas bayerische Innenminiterium hat für die halbautomatische Defibrillation eine Richtlinie herrausgegeben und damit z.B. auch das Mindestalter auf 18 gesetzt. Ob weitere Bundesländer dies geregelt habn, weiß ich nicht.

Soll das heißen, ein 17-jähriger darf die Geräte, die z.B. in der U-Bahn hängen und öffentlich zugänglich sind, nicht benutzen??

Gruß
Heinrich


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 13.03.2009 07:24 ., Berlin
 13.03.2009 07:33 ., Bad Hersfeld
 13.03.2009 07:36 ., Bad Hersfeld
 14.03.2009 19:44 Jan 7Phi7lip7p R7., Holzminden
 13.03.2009 23:06 Stef7an 7J., Birlenbach
 14.03.2009 03:16 ., Berlin
 14.03.2009 13:34 Phil7ipp7 E.7, Augsburg
 14.03.2009 18:13 Ingo7 z.7, LK Harburg
 15.03.2009 09:52 Phil7ipp7 E.7, Augsburg
 15.03.2009 10:46 Ingo7 z.7, LK Harburg
 15.03.2009 19:39 Stef7an 7J., Birlenbach
 15.03.2009 20:45 Phil7ipp7 E.7, Augsburg
 15.03.2009 21:20 Stef7an 7J., Birlenbach
 15.03.2009 22:21 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 15.03.2009 19:43 Stef7an 7J., Birlenbach
 14.03.2009 16:51 Stef7an 7J., Birlenbach
 15.03.2009 13:10 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 15.03.2009 19:31 Stef7an 7J., Birlenbach
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