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Thema | Qualifikation Notrufabfrage Rettungsdienst | 7 Beträge | |||
Rubrik | Rettungsdienst | ||||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 547951 | |||
Datum | 13.03.2009 10:13 | 5591 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Ich brauche DRINGEND Eure Mithilfe. Welche Ausbildung (rechtliche Grundlage) benoetigt man fuer die Abfrage von reinen medizinischen Notrufen? Okay, ich weiss das es immer mehr integrierte Leistellen (FRK) gibt. Auch ist die Qualifikation hier in NRW bekannt. Nur gibt es sicher Bundeslaender / Regionen, in denen es eine getrennte Abfrage gibt. Was muss hier vorgehalten werden? Rett Ass oder RettSan. Leitstellenlehrgang an LFS oder Schule einer HiOrg? Wie sieht es in Betrieben / Werken aus, bei denen er interne Notruf NICHT bei der Werkfeuerwehr, sondern beim WerksRettungsdienst auflaeuft? Danke fuer Eure Hinweise. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8C., Itzehoe / Schleswig-Holstein | 547952 | |||
Datum | 13.03.2009 12:17 | 3603 x gelesen | |||
Geschrieben von Hubert KohnenWas muss hier vorgehalten werden? Auszug aus dem RettG S-H: Die Rettungsleitstelle ist mit einer Rettungsassistentin oder einem Rettungsassistenten im Sinne des § 1 RettAssG zu besetzen, die oder der für diese Aufgabe durch eine mindestens dreijährige Tätigkeit im Rettungsdienst weitergebildet sein muß. Weder dort, noch im Durchführungserlaß oder im Brandschutzgesetz ist ein Leitstellenlehrgang o.ä. beschrieben. Sebastian -- Feuerwehr Heiligenstedtenerkamp Löschzug-Gefahrgut Kreis Steinburg | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 547958 | |||
Datum | 13.03.2009 12:34 | 3489 x gelesen | |||
Geschrieben von Hubert KohnenNur gibt es sicher Bundeslaender / Regionen, in denen es eine getrennte Abfrage gibt. Da wird es nicht überall gesetzliche Regelungen geben. Für Rettungsleitstellen kenne ich nur den Rettungsassisteten, wobei teilweise die Anwesenheit EINES RettAss in der ReLtS ausreichend ist (z.B. BaWü). In integrierten/gemeinsamen Leitstellen wird ggf. die Brandschutz- und Rettungsdienstqualifikation herabgesenkt: FF-GF-Qualifikation plus RettAss oder BF-GF plus RettSan. Bei Werkfeuerwehren, Flughafenfeuerwehren oder dem Werkschutz gibt es im Regelfall keine derartigen Vorgaben für die RD-Qualifikation. Ist auch nur konsequent, da ja über eine Betriebsanweisung auch festgelegt werden kann, dass an Stelle des Notrufs 112 immer die Pforte angerufen und von dort der RD alarmiert wird. | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Berlin / Berlin | 547959 | |||
Datum | 13.03.2009 12:37 | 3394 x gelesen | |||
Brauchst Du die Info dienstl.? Wies bei der Bw läuft (NATO, ich weiss), hatte ich mal in einem ähnlichen Thread gepostet. Gruß Oliver Steinbeck | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8K., Bitterfeld-Wolfen / Sachsen-Anhalt | 547961 | |||
Datum | 13.03.2009 12:44 | 3377 x gelesen | |||
Hallo, in Sachsen - Anhalt gilt: http://www.inneres.sachsen-anhalt.de/bks-heyrothsberge/bks_neu/download/gesetze/bs_erlasse/einsatzleitstellenrichtlinie.pdf Aber: achte auf das Datum der Verabschiedung des Erlasses! In der Regel haben die LST Mitarbeiter sowohl eine medizinische, als auch eine feuerwehrtechnische Ausbildung (mindestens jedoch RS + GF-FF bzw. bei BF BIII). Trotz der Tatsache, dass ich in Sachsen - Anhalt arbeite, gibt es in meiner Dienststelle übrigens keine getrennten Abfrageplätze. mfG C.Kohler | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8K., Bitterfeld-Wolfen / Sachsen-Anhalt | 547963 | |||
Datum | 13.03.2009 12:50 | 3601 x gelesen | |||
Hallo, hab ich noch vergessen! Und der Lehrgang "Einsatzbearbeiter in Leitstellen für Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungswesen" an der LFS SA ist natürlich Voraussetzung. mfG C.Kohler | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 548170 | |||
Datum | 14.03.2009 18:07 | 3268 x gelesen | |||
Hallo, Danke erst mal für die Antworten. Habe jetzt Dienstschluß und sitze an einem vernünftigen Internet PC. Möchte noch mal kurz auf mein Anliegen zurück kommen.. Wo wird noch über 112 oder 1922 oder 3333 oder wie auch immer die Notrufabfrage ausschließlich für den Rettungsdienst bearbeitet? Also z.B. 1922 für RettDienst und in einem ganz anderen Ort / Gebäude 112 für Feuerwehr. Welche Ausbildung haben die Mitarbeiter der HiOrg, die den medizinsichen Notruf entgegen nehmen und entsprechend bearbeiten? Es geht sich um ein internes Problem. Die Frage steht im Raum warum muß ein Mitarbeiter für den FEUERWEHR Notruf einen B3 UND einen Leitstellenlehrgang haben und ein Mitarbeiter vom Rettungsdienst benötigt "nur" demn RettSan? Klartext - Feuerwehr und RettDienst sitzen in verschiedenen Gebäuden, haben unterschiedliche Notrufnummern Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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