alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaQualifikation Notrufabfrage Rettungsdienst7 Beträge
RubrikRettungsdienst
 
AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW547951
Datum13.03.2009 10:135591 x gelesen
Hallo zusammen,
Ich brauche DRINGEND Eure Mithilfe.
Welche Ausbildung (rechtliche Grundlage) benoetigt man fuer die Abfrage von reinen medizinischen Notrufen?
Okay, ich weiss das es immer mehr integrierte Leistellen (FRK) gibt. Auch ist die Qualifikation hier in NRW bekannt.
Nur gibt es sicher Bundeslaender / Regionen, in denen es eine getrennte Abfrage gibt.
Was muss hier vorgehalten werden?
Rett Ass oder RettSan.
Leitstellenlehrgang an LFS oder Schule einer HiOrg?
Wie sieht es in Betrieben / Werken aus, bei denen er interne Notruf NICHT bei der Werkfeuerwehr, sondern beim WerksRettungsdienst auflaeuft?
Danke fuer Eure Hinweise.


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8C., Itzehoe / Schleswig-Holstein547952
Datum13.03.2009 12:173603 x gelesen
Geschrieben von Hubert KohnenWas muss hier vorgehalten werden?
Rett Ass oder RettSan.
Leitstellenlehrgang an LFS oder Schule einer HiOrg?


Auszug aus dem RettG S-H:
Die Rettungsleitstelle ist mit einer Rettungsassistentin oder einem Rettungsassistenten im Sinne des § 1 RettAssG zu besetzen, die oder der für diese Aufgabe durch eine mindestens dreijährige Tätigkeit im Rettungsdienst weitergebildet sein muß.

Weder dort, noch im Durchführungserlaß oder im Brandschutzgesetz ist ein Leitstellenlehrgang o.ä. beschrieben.


Sebastian
--

Feuerwehr Heiligenstedtenerkamp
Löschzug-Gefahrgut Kreis Steinburg

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8an 8H., Essen / NRW547958
Datum13.03.2009 12:343489 x gelesen
Geschrieben von Hubert KohnenNur gibt es sicher Bundeslaender / Regionen, in denen es eine getrennte Abfrage gibt.
Was muss hier vorgehalten werden?
Rett Ass oder RettSan.
Leitstellenlehrgang an LFS oder Schule einer HiOrg?


Da wird es nicht überall gesetzliche Regelungen geben.

Für Rettungsleitstellen kenne ich nur den Rettungsassisteten, wobei teilweise die Anwesenheit EINES RettAss in der ReLtS ausreichend ist (z.B. BaWü). In integrierten/gemeinsamen Leitstellen wird ggf. die Brandschutz- und Rettungsdienstqualifikation herabgesenkt: FF-GF-Qualifikation plus RettAss oder BF-GF plus RettSan.

Bei Werkfeuerwehren, Flughafenfeuerwehren oder dem Werkschutz gibt es im Regelfall keine derartigen Vorgaben für die RD-Qualifikation. Ist auch nur konsequent, da ja über eine Betriebsanweisung auch festgelegt werden kann, dass an Stelle des Notrufs 112 immer die Pforte angerufen und von dort der RD alarmiert wird.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin547959
Datum13.03.2009 12:373394 x gelesen
Brauchst Du die Info dienstl.?
Wies bei der Bw läuft (NATO, ich weiss), hatte ich mal in einem ähnlichen Thread gepostet.


Gruß
Oliver Steinbeck

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8K., Bitterfeld-Wolfen / Sachsen-Anhalt547961
Datum13.03.2009 12:443377 x gelesen
Hallo,

in Sachsen - Anhalt gilt:

http://www.inneres.sachsen-anhalt.de/bks-heyrothsberge/bks_neu/download/gesetze/bs_erlasse/einsatzleitstellenrichtlinie.pdf

Aber: achte auf das Datum der Verabschiedung des Erlasses!

In der Regel haben die LST Mitarbeiter sowohl eine medizinische, als auch eine feuerwehrtechnische Ausbildung (mindestens jedoch RS + GF-FF bzw. bei BF BIII).

Trotz der Tatsache, dass ich in Sachsen - Anhalt arbeite, gibt es in meiner Dienststelle übrigens keine getrennten Abfrageplätze.

mfG C.Kohler


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8K., Bitterfeld-Wolfen / Sachsen-Anhalt547963
Datum13.03.2009 12:503601 x gelesen
Hallo,

hab ich noch vergessen!

Und der Lehrgang "Einsatzbearbeiter in Leitstellen für Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungswesen" an der LFS SA ist natürlich Voraussetzung.

mfG C.Kohler


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW548170
Datum14.03.2009 18:073268 x gelesen
Hallo,
Danke erst mal für die Antworten. Habe jetzt Dienstschluß und sitze an einem vernünftigen Internet PC.
Möchte noch mal kurz auf mein Anliegen zurück kommen..
Wo wird noch über 112 oder 1922 oder 3333 oder wie auch immer die Notrufabfrage ausschließlich für den Rettungsdienst bearbeitet? Also z.B. 1922 für RettDienst und in einem ganz anderen Ort / Gebäude 112 für Feuerwehr.
Welche Ausbildung haben die Mitarbeiter der HiOrg, die den medizinsichen Notruf entgegen nehmen und entsprechend bearbeiten?
Es geht sich um ein internes Problem. Die Frage steht im Raum warum muß ein Mitarbeiter für den FEUERWEHR Notruf einen B3 UND einen Leitstellenlehrgang haben und ein Mitarbeiter vom Rettungsdienst benötigt "nur" demn RettSan?
Klartext - Feuerwehr und RettDienst sitzen in verschiedenen Gebäuden, haben unterschiedliche Notrufnummern


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 13.03.2009 10:13 Hube7rt 7K., Erkelenz
 13.03.2009 12:17 Seba7sti7an 7C., Itzehoe
 13.03.2009 12:34 Stef7an 7H., Essen
 13.03.2009 12:37 ., Berlin
 13.03.2009 12:44 Chri7sti7an 7K., Bitterfeld-Wolfen
 13.03.2009 12:50 Chri7sti7an 7K., Bitterfeld-Wolfen
 14.03.2009 18:07 Hube7rt 7K., Erkelenz
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt