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ThemaErfahrungen mit Fallstop?45 Beträge
RubrikFeuerwehrtechnik
 
AutorAndr8eas8 F.8, Haselbach / Bayern547739
Datum12.03.2009 13:2128143 x gelesen
Hallo zuammen!

Wir waren von der Schneekatastrophe im Winter 2006 betroffen und mussten raus auf die Dächer. Im Anschluss daran wurden uns zwei Fallstopp-Sätze "empfohlen" bzw. unsere Feuerwehrführung hielt es für sehr sehr ratsam, zwei solcher Sätze zu kaufen.

Das taten wir auch. Aber wir haben die Teile bisher nicht angerührt. (nur einmal ausgepackt und geschaut, ob die Lieferung komplett ist). Ja ja ich weiß, nicht gerade sinnvoll.

Das ändert sich jetzt, denn wir haben eine praktische Übung angesetzt, in der wir die TEile ausführlich testen wollen. Wir haben aber eben KEINE Erfahrung, wie man die TEile benutzt bzw. welche Vorschriften, Knoten, Zubehör, Vorgehensweisen es dazu gibt.

Die Fallstop´s sind dazu gedacht, einen am Dach tätigen Feuerwehrmann am Abrutschen zu hindern. Dazu hakt sich ein Mitlaufseil ein, wenn die Fahrt abwärts geht. Man kann den Fallstop aber auch händisch entriegeln, wenn man abwärts klettern muss und will.

Hat dazu jemand noch Erfahrungen?

Andreas


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AutorLutz8 W.8, Düren / NRW547741
Datum12.03.2009 13:2524866 x gelesen
mit wieviel Meter Seil? 10m oder 15m?


Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung

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AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen547744
Datum12.03.2009 13:3024678 x gelesen
Ohne entsprechend ausgebildetes Personal würde ich die Finger davon lassen.

Hier in Niedersachsen gibts nen Lehrgang an der LFS, nennt sich Absturzsicherung.
Keine Ahnung inwiefern da auf sowas wie Ihr habt eingegangen wird.
Der Lehrgang zielt IMO auf den Gerätesatz Absturzsicherung ab.

Geschrieben von LFS Celle "Absturzsicherung" (Sicheres Arbeiten in Bereichen mit Absturzgefahr)

Voraussetzung:
Abgeschlossene Truppmann-Ausbildung, körperliche Fitness und der / die TeilnehmerIn müssen für sich selbst das Gefühl haben, höhentauglich zu sein.

Zielgruppe:
Einsatzpersonal, vorzugsweise Gruppenführer und Ausbilder "Truppmannausbildung"

Inhalte:
Unfallschutz, rechtliche Grundlagen, Gerätekunde, Knotenkunde, sichern in absturzgefährdeten Bereichen, einfache Rettung / Selbstrettung und praktische Übungen.

Richtlernziel:
Der / Die TeilnehmerIn soll die Besonderheiten bei Einsätzen in absturzgefährdeten Bereichen kennen und beurteilen, die unterschiedlichen Sicherungsarten benennen und die Techniken der Absturzsicherung beschreiben können. Weiterhin sollten Sie die Grundtechniken der Absturzsicherung selbständig und fachlich richtig anwenden können.

Fortbildungsdauer und Teilnehmerzahl:
3 Tage, mit max. 20 TeilnehmerInnen.



Grüße
Jens

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AutorAndr8eas8 F.8, Haselbach / Bayern547745
Datum12.03.2009 13:3124806 x gelesen
Hab gerade den Koffer inspiziert:

Mit 15 Metern.


Übrigens steht auf den Labeln: Kaufdatum 2007. Revision 2008. Müssen wir da was machen? Prüfen lassen?


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AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen547747
Datum12.03.2009 13:3324749 x gelesen
Solche "Sicherungsmittel" müssen jährlich vom Sachkundigen überprüft werden.


Grüße
Jens

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AutorAndr8eas8 F.8, Haselbach / Bayern547749
Datum12.03.2009 13:3424697 x gelesen
Ja, hört sich logisch an. Es ist ja überall so, dass man nicht ohne entpsrechenden Lehrgang auf die Technik losgelassen wird. Bei der Absturzsicherung (Lebensgefahr) ist das bestimmt genauso.

Die Feuerwehrschulen in Bayern, speziell Regensburg, bieten so einen Kurs schon an.

Ist aber etwas kurzfristig für uns, die Übung findet in 2 Wochen statt. WIr möchten auf alle Fälle einen ersten Eindruck auf die Feuerwehrleute vermitteln und erstmal am Hang/Böschung arbeiten. Ohne Absturzgefahr. Aber mittelfristig werden wir schon so einen Kurs machen.

Hat jemand Erfahrung mit den benötigten Knoten und Schlingen, um vorerst mal was zeigen zu können?


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen547750
Datum12.03.2009 13:3424782 x gelesen
Geschrieben von Andreas FischerMüssen wir da was machen? Prüfen lassen?

Ja. So was muß regelmäßig geprüft werden. Ich empfehle grundsätzlich mal einen Blick in die Bedienungs-/Gebrauchs-/Pflegeanleitung.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorAndr8eas8 F.8, Haselbach / Bayern547751
Datum12.03.2009 13:3624745 x gelesen
Wer prüft sowas? TÜV,FFW-Schulen? Wer ist Sachkundiger???


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AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen547753
Datum12.03.2009 13:3824478 x gelesen
Geschrieben von Andreas Fischerst aber etwas kurzfristig für uns, die Übung findet in 2 Wochen statt. WIr möchten auf alle Fälle einen ersten Eindruck auf die Feuerwehrleute vermitteln und erstmal am Hang/Böschung arbeiten.

Bisher kennt sich keiner damit aus.
Wenn ihr an dem Termin nun was erzählt, das sich letztlich als Falsch herausstellt wird es immer in den Hinterköpfen bleiben. Alleine aus dem Grund würde ich ohne entsprechend ausgebildetes Personal die Finger davon lassen.

IMO -> Termin canceln


Grüße
Jens

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen547754
Datum12.03.2009 13:3824524 x gelesen
Geschrieben von Andreas FischerHat jemand Erfahrung mit den benötigten Knoten und Schlingen, um vorerst mal was zeigen zu können?

Ihr solltet vielleicht mal versuchen jemanden zu finden, der davon Ahnung hat bevor ihr da irgendwas selbst zusammenzimmert. Fragt doch beispuielsweise mal bei anderen Feuerwehren oder gar der Bergwacht Straubing an. Womöglich kan euch da jemand weiterhelfen.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorAndr8eas8 F.8, Haselbach / Bayern547758
Datum12.03.2009 13:4924516 x gelesen
Hab mich gerade an der FW-Schule erkundigt. Der nächste Termin ist der 14.4.-16.4.

Unsere Schulung am 10.4.

Das ist ein Drei-Tages-Kurs. Ist das ein wenig übertrieben oder sind da noch andere Lerninhalte dabei? Nennt sich "Ausbilder für Absturzsicherung". Mal ein Ausschnitt aus der Kursbeschreibung:


Teilnehmer:

Ausbilder für die Truppmann- und Truppführerausbildung für größere Feuerwehren und des Landkreises, die die Ausbildung für den Bereich Absturzsicherung nach FwDV 1/2 durchführen.
Ausbildungsvoraussetzung:

Gruppenführer
Ausbilder in der Feuerwehr
Lehrgangsstärke:

12 Teilnehmer
Zuständigkeitsbereich der Feuerwehrschule Regensburg:

Bereich A
Mitzubringende Lehrgangsausstattung:

Schutzkleidung erforderlich
Lehrgangsziel:

Der Lehrgangsteilnehmer soll

die Ausbildung von Truppmänner und Truppführer für den Bereich Absturzsicherung nach FwDV 1/2 eigenverantwortlich durchführen können.
Wesentliche Ausbildungsinhalte:

Gerätesatz Absturzsicherung (U)
theoretische Grundlagen (U)
praktische Anwendung des Gerätesatzes (P)
Ausbildungsdauer: 23 Stunden (3 Tage)

Prüfung:

keine Prüfung


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AutorAndr8eas8 F.8, Haselbach / Bayern547759
Datum12.03.2009 13:5124429 x gelesen
Mach ich ja hiermit gerade ....


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen547760
Datum12.03.2009 13:5324478 x gelesen
Geschrieben von Andreas Fischer Mach ich ja hiermit gerade ....

Du hast nach ein paar Infos gefragt, nicht nach einem Ausbilder aus Fleisch und Blut.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorAndr8eas8 F.8, Haselbach / Bayern547761
Datum12.03.2009 13:5624413 x gelesen
Konnte ja nicht ahnen, dass das solche Ausmaße annimmt. Wie gesagt, unser Ziel war "nur" die Sicherung von am Dach arbeitenden Feuerwehrleuten.


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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern547762
Datum12.03.2009 13:5724436 x gelesen
Hallo!
Geschrieben von Andreas FischerHab mich gerade an der FW-Schule erkundigt. Der nächste Termin ist der 14.4.-16.4.

Unsere Schulung am 10.4.


In der Regel bekommst du derart kurzfristig auch keinen Lehrgangsplatz...


Vielleicht gibt es ja ein einer Feuerwehr in eurer Umgebung einen entsprechenden "Ausbilder für Absturzsicherung", der sich bereit erklärt, die Ausbildung zu übernehmen?


Grüße
Magnus

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AutorAndr8eas8 F.8, Haselbach / Bayern547763
Datum12.03.2009 13:5824439 x gelesen
Ja, muss ich mal mit unserem KBM / KBI klären.


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AutorPhil8ip 8K., Saarbrücken / Saarland547764
Datum12.03.2009 14:0124695 x gelesen
Hallo,

Sachkundiger ist wer einen Lehrgang nach BGR 198 erfolgreich absolviert hat. Diese Lehrgänge bieten die Hersteller der Geräte an oder auch unabhängige Institute wie der Tüv oder die Dekra.

Allerdings ist drauf zu achten das die erforderliche Mindeststunden auch gemacht werden, denn sonst ist im Falle eines Falles die Ausbildung nicht die Farbe wert die auf dem Papier drauf gedruckt wurde.


Die Geräte sind jährlich zu prüfen und nach einer vom Hersteller vor gegeben maximalen Benutzungsgrenze auszusondern. Bei Falldämpfern liegt dies imho bei 6 Jahren.

Gruß Philip

Gerätehandwerker THW Gst Saarbrücken
Sachkundiger PSAA


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AutorPhil8ip 8K., Saarbrücken / Saarland547767
Datum12.03.2009 14:0624246 x gelesen
Hallo andreas,

mal eben nur machen ist oft das Größte Problem das es gibt bei sowas. Wenn man etwas machen will, dann macht man dies richtig oder garnicht...

Wenn ihr keinen findet der euch da weiter helfen kann ruf doch mal bei dem nächstgelgenen THW Ortsverband an, denn dort gehört dieses Thema eben mit zur Basisausbildung der Helfer und daher gibt es dort auch geschultes Personal.

Gruß Philip


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AutorAndr8eas8 F.8, Haselbach / Bayern547769
Datum12.03.2009 14:0724462 x gelesen
Na das ist mal ne kompetente Antwort. Danke dafür!

Ist wieder typisch. Erst Ausrüstung aufs Auge drücken und dann kann man schauen, wie´s weitergeht.


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AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen547770
Datum12.03.2009 14:0924235 x gelesen
Geschrieben von Magnus Hammerl"Ausbilder für Absturzsicherung"

Selbst wenn?
Das was beschafft wurde ist doch kein Gerätesatz ABsturzsicherung?!

Klingt mir eher so, als ob da irgendwas beschafft wurde.


Grüße
Jens

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AutorLutz8 W.8, Düren / NRW547771
Datum12.03.2009 14:1224328 x gelesen
Geschrieben von Andreas FischerJa, hört sich logisch an. Es ist ja überall so, dass man nicht ohne entpsrechenden Lehrgang auf die Technik losgelassen wird. Bei der Absturzsicherung (Lebensgefahr) ist das bestimmt genauso.

Jein hier handelt es sich um einen Fallstopp, das Gerät war nie für den Bereich Absturzsicherung in der Feuerwehr vorgesehen. Ich weiss dass es 2006 während der Schneefälle zu Engpässen bei der Lieferung von Gerätesätzen Absturzsicherung kam. Dazu kam, dass bei der benötigten Menge die Kosten ins unermessliche geschossen wären. Es mußte also ein Gerät in großen Mengen her, was auch an den Laien ausgeliehen werden konnte, ohne dass Gefahr bestand, diesen sich durch Fehlbedienung selber in Gefahr zu bringen zu lassen. Das Gleiche galt natürlich auch für das Personal der Feuerwehr. Man konnte und musste das gesammte Personal ohne Zusatzqualifikation(Lehrgang Absturzsicherung) einsetzen. Das Gerät hat in der Regel einen Karabiner am oberen Ende. Wenn man also den Anschlagpunkt vernünftig wählt ist das Gerät eigentlich "Idiotensicher". Warum es allerdings bei euch noch nach den Schneeeinsätzen beschafft wurde ist mir unklar. Es ersetzt nicht den Gerätesatz Absturzsicherung und auch nicht die Ausbildung in dem Bereich.
Nachteil bei dem Gerät ist, wenn ihr fallt und frei hängt, habt ihr keine Möglichkeit euch selbst zu befreien. auch nicht mit dem zweiten Gerät.


Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg547773
Datum12.03.2009 14:1524219 x gelesen
Meint ihr das hier?


Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorLutz8 W.8, Düren / NRW547774
Datum12.03.2009 14:2024414 x gelesen
Geschrieben von Andreas FischerWer prüft sowas? TÜV,FFW-Schulen? Wer ist Sachkundiger???

Wendet Euch einfach an den Lieferanten, der Euch das Gerät verkauft hat, oder an den Hersteller, was sogar noch einfacher und mit Sicherheit Kostengünstiger ist. Wenn das Gerät noch nie genutzt wurde kann theoretisch auch nix dran sein. Klärt aber bevor ihr damit übt und das Gerät auf Herz und Nieren austestet ob, denn ich meine mich wage zu errinnern, dass das Gerät nach Sturzbelastung ausgesondert werden muss. Weiss es aber nicht genau. Die Unterwiesene Person im Bereich Absturzsicherung auch wenn sie einen Sachkundenachweis hat um Gerätschaften zu prüfen, dürfte dieses Gerät noch nie in den Händen gehabt haben.

Kannst mir per PN den Herstellern nennen, vielleicht kann ich dir auch nen Kontakt herstellen


Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung

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AutorAndr8eas8 F.8, Haselbach / Bayern547775
Datum12.03.2009 14:2124209 x gelesen
Ja, weil der Bremskeil anschlägt und aus eigener Kraft bzw. unter Zug nicht mehr gelöst werden kann, oder?

Genau das war unser Problem, dass das Teil beschafft wurde und wir uns danach selber kümmern mussten.

Wir haben uns deshalb solche Geräte auch noch NACH der Schneekatastrophe angeschafft, weil es ja nicht auszuschließen ist, dass so ein Winter bein uns nochmal kommt. Und dann wollten wir uns die Blöße nicht mehr geben. Wir hatten damals unsere Schneeschaufeltrups einfach per Seil am Kamin angehängt, weils einfach nicht anders ging. In anderen Fällen hat ein Feuerwehrmann einen anderen per Seil gehalten. Wenn wer ausgerutscht wär, hätten wir ein Problem gehabt.
Weiß ich selber :-)


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AutorLutz8 W.8, Düren / NRW547776
Datum12.03.2009 14:2124176 x gelesen
Geschrieben von Daniel Hermann Meint ihr das hier?

Ja genau, gibts allerdings auch in Ähnlichen Ausführungen. Kommt immer auf den Preis an.


Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg547777
Datum12.03.2009 14:2424288 x gelesen
Geschrieben von Lutz WagnerJa genau, gibts allerdings auch in Ähnlichen Ausführungen. Kommt immer auf den Preis an.


Kauft euch lieber einen anständigen Absturzsicherungssatz, damit kann man mehr anfangen. Und dafür ist auch der Absturzsicherungs-Lehrgang gedacht.


Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorLutz8 W.8, Düren / NRW547778
Datum12.03.2009 14:2824190 x gelesen
Geschrieben von Daniel HermannKauft euch lieber einen anständigen Absturzsicherungssatz, damit kann man mehr anfangen. Und dafür ist auch der Absturzsicherungs-Lehrgang gedacht.

Siehe meine vorherigen Beiträge ;-)


Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung

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AutorOliv8er 8R., Wettenberg / Hessen547780
Datum12.03.2009 14:3624384 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Philip Koch
Sachkundiger ist wer einen Lehrgang nach BGR 198 erfolgreich absolviert hat. Diese Lehrgänge bieten die Hersteller der Geräte an oder auch unabhängige Institute wie der Tüv oder die Dekra.

Stimmt so leider nur teilweise.

Sachkundig im Sinne der Anwendung ist jemand mit diesem Kurs.
Er ist, je nach Gestalltung und Umfang sogar berechtigt andere in deren Anwendung zu unterweisen.

Sachkundiger im Sinne von Prüfen der Geräte ist jemand der einen Lehrgang nach BGG "Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Sachkunde nach BGG 906" oder eine vergleichbare Ausbildung des Herstellers absolviert hat.


Mit kameradschaftlichem Gruß
Olli
_________________________________________________

Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit.

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AutorAndr8eas8 F.8, Haselbach / Bayern547781
Datum12.03.2009 14:3724225 x gelesen
Nein, bei unserem Set handelt es sich dabei um:

dieses Set von Skylotec.

Bei uns heißt der Sicherungsgurt allerdings ARG2.


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AutorLutz8 W.8, Düren / NRW547782
Datum12.03.2009 14:4624189 x gelesen
Geschrieben von Andreas Fischerdieses Set von Skylotec.

Bei uns heißt der Sicherungsgurt allerdings ARG2.


Sag dir bescheid hab nen Freund bei der Firma


Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung

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AutorAndr8eas8 F.8, Haselbach / Bayern547783
Datum12.03.2009 14:5624118 x gelesen
KLASSE! Danke.

Siehste. So ein Forum bringt doch was!


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AutorOliv8er 8R., Wettenberg / Hessen547785
Datum12.03.2009 15:0724397 x gelesen
Hallo,

um das ganze mal von Grund auf zu beleuchten:

Geschrieben von Andreas Fischer
Wir haben aber eben KEINE Erfahrung, wie man die TEile benutzt bzw. welche Vorschriften, Knoten, Zubehör, Vorgehensweisen es dazu gibt.

Also:

1.) Bei diesem Material handelt es sich um eine Absturzsicherung. Gemäß den gültigen BG Vorschriften braucht Ihr zur Benutzung einer Unterweisung. (siehe BGR 198 - gibts im Netz)
2.) Bei den Industriellen Absturzsicherungen braucht Ihr keine Knoten. Die Systeme sind alle so das ihr nur "Konfektionierte" Bestandteile braucht.
3.) Die Vorgehensweise solltet Ihr euch von einem Sachkundigen erläutern lassen. Der soll wissen worum es geht und was man beachten soll - sonst besteht trotz des Systems Lebensgefahr.

Geschrieben von Andreas Fischer
Die Fallstop´s sind dazu gedacht, einen am Dach tätigen Feuerwehrmann am Abrutschen zu hindern.

Hierzu ist er nicht gedacht!
Es handelt sich, wie der Name schon sagt um eine ABSTURZsicherung. Ein Rückhaltesystem kann man bei der FW mit Feuerwehrleine und FW-Haltegurt herstellen. Hier muss jedoch der "freie Fall" ausgeschlossen sein, was auf einem Dach nicht unbedingt machbar ist.

Geschrieben von Andreas Fischer
Dazu hakt sich ein Mitlaufseil ein, wenn die Fahrt abwärts geht. Man kann den Fallstop aber auch händisch entriegeln, wenn man abwärts klettern muss und will.

Muss etwas ausholen:
Das Gerät besteht aus:
1. Auffanggurt nach DIN EN 361 - Dieser dient zum Auffangen des Abgestürzten.
2. Einer endlos vernähten Bandschlinge mit 22kN Bruchlast - zur Erstellung eines Anschlagpunktes z.B.
3. Auffangsystem mit mitlaufendem Auffanggerät einschließlich beweglicher Führung - dieses bremst beim Absturz selbstständig ab und vermindet die Kräfte auf ein verträgliches Maß.

Die Anwendung sollte wie folgt (ganz grob) erfolgen:
- Festlegung des Anschlagpunktes (mind. 1kN belastbar = grob eine Tonne!)
- Anschlagpunkt mittels Bandschlinge herstellen (z.B. herumlegen um einen Dachsparren). Hierbei ist ggf auf einen Kantenschutz zu achten.
- Auffangsystem mit dem Karabiner in den Anschlagpunkt einhängen und ggf sichern. (z.B. bei Schraubkarabiner).
- Seil gerade nach unten führen ggf am Seilende beschweren um einen geraden Verlauf (Verhinderung "Schlaffseilbildung") zu gewährleisten. Die Seilrichtung (oben/unten) sollte sich aus dem Karabiner an einem Ende klar ergeben.
- ggf falls nicht bereits geschehen den "Fallstop" richtungsgebunden in das Seil einbauen.
- Sicherungsende (2. Karabiner) in die Öse zum Auffangen (Kennzeichnung mit einem A) vorne oder hinten am Gurt einhängen. Alle anderen Ösen am Auffanggurt sind unzulässig!

Dann kann mit den Arbeiten theoretisch begonnen werden.

Achtung!
Ansich muss vorher noch einiges getan werden. Ein näherer Blick in die BGR 198 und 199 sowie BGI 826 macht auch für die Feuerwehr sinn.
Es sollte vorab folgendes getan werden:
- Gefährdungsbeurteilung
- Auswahl und Beschaffung der richtgen PSA
- Einweisung in die PSA
- Sicherstellen der Prüfung der PSA (mind. 1x Jährlich)
- Klärung der Rettung im Absturzfall

Sorry, ich weis ist viel aber mal schnell nen Gurt an und machen kann einen Kameraden das Leben kosten!

Falls noch genaue Fragen sind - einfach melden.


Mit kameradschaftlichem Gruß
Olli
_________________________________________________

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AutorOliv8er 8S., Schongau / Bayern547788
Datum12.03.2009 15:1824337 x gelesen
Hallo zusammen
vielleicht kann ich ein wenig Licht ins Dunkel bringen.

Die Anwendung der PSA ist geregelt in der BGR 198
Die Rettung aus Höhen und Tiefen in der BGR 199
Alles im Internet zum downloaden
Dann gibt es noch die AGBF die die Höhenrettung regelt .

bitte die Trennung zwischen der reinen Absturzsicherung und der Höhenrettung beachten.
Ausbildung AbstuSi 24 UE
vs
Ausbildung Höhenrettung 80 UE + Ausbilderqualifikation 80 UE
sowie jahrlich mindesten 72 Übungsstunden.

Was die Absturzsicherung angeht gibt es
DIN 14800.17 Der Gerätesatz Absturzsicherung
DIN 14800.16 Gerätesatz Auf- und Abseilgerät für die einfache Rettung aus
Höhen und Tiefen bis 30 m

Es gibt diese Sätze in allen erdenklichen Ausführungen und von einer Vielzahl an Herstellern wichtig zu beachten ist das es sich bei der DIN 14800.16 um eine Kombination aus Abseilgerät, geprüft und zugelassen nach DIN EN 341 Klasse A, und Rettungshubgerät,
geprüft und zugelassen nach DIN EN 1496 Klasse B:
⎯ Nennlast (Rettungslast): ≥ 150 kg;
⎯ Rettungshöhe/-tiefe: 30 m;
⎯ Übersetzung (Flaschenzug): mindestens 3:1.
handelt.

Dann wird die Auswahl schon wieder eng. Bitte genau darauf achten .nur das schützt vor dem teuren Fehlkauf.


Es werden auch andere Selbstbausätze angeboten.

Bezugnehmend Auf die Ausbildung kann ich nur sagen das diese Kurse an den Landes feuerwehrschulen angeboten werden. Ob hier 24 UE zum Ausbilder reichen muss jeder für sich selbst entscheiden.

für weiterführende Frage einfach melden

schonen Tag
Oliver Sieve

nicht runter fallen :)


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AutorOliv8er 8S., Schongau / Bayern547790
Datum12.03.2009 15:2424043 x gelesen
Nachtrag

Die Revision von PSA ist in der BGG 906 geregelt.

http://www.inneres.sachsen-anhalt.de/bks-heyrothsberge/bks_neu/download/hrd/bg/bgg_906.pdf
Oliver Sieve


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AutorLutz8 W.8, Düren / NRW547791
Datum12.03.2009 15:2824086 x gelesen
Noch mal, während der großen Schneefälle waren die Fallstopps, die gekauft wurden, die bsolute Notlösung. Es war ja nicht nur so dass, die Feuerwehren kauften, sondern Privatleute kauften auch, als wenn es am nächsten Tag nix mehr gegeben hätte. Alle Händler in Bayern waren restlos ausverkauft. Es waren Trainer der Hersteller vor Ort, die nach der Verteilung an die Feuerwehren, die vorgeschriebene Unterweisungen im Schnellverfahren machten. Hier ging es lediglich darum die breite Masse schnell und effektiv auszustatten, um zu verhindern, das weitere Personen abstürzen, was für den Zweck sicherlich ausreichend war. Sicherlich hätte man sich mit dem Kauf von Gerätesätzen Absturzsicherung nach dem Ereignis eher einen Gefallen getan. Hat man aber nicht und nun bleibt den Betreffenden nichts anderes übrig als erst mal das Beste draus zu machen. Das Kind ist nunmal in den Brunnen gefallen. ;-)


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AutorAndr8eas8 F.8, Haselbach / Bayern547792
Datum12.03.2009 15:3524253 x gelesen
So, Verwirrung komplett. Und was dürfen wir mit unserem Teil jetzt machen und was nicht? Es ist anscheinend nichtmal die Sicherung auf dem Dach erlaubt?

Ich als Kdt. möchte mir keinen Schuh anziehen, wenn jemand mit dem Teil gesichert wurde und es passiert doch irgendetwas.


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AutorOliv8er 8R., Wettenberg / Hessen547793
Datum12.03.2009 15:4524154 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Andreas Fischer
So, Verwirrung komplett.

Durchaus verständlich!


Geschrieben von Andreas Fischer
Und was dürfen wir mit unserem Teil jetzt machen und was nicht?

Ihr dürft es zur Absturzsicherung nehmen. Dafür wurde es gebaut.
Rückhalten (den Absturz verhindern) kann man damit nicht.


Geschrieben von Andreas Fischer
Es ist anscheinend nichtmal die Sicherung auf dem Dach erlaubt?

Sicherung in welchem Sinne? Gegen Absturz ja, Rückhalten nein.


Geschrieben von Andreas Fischer
Ich als Kdt. möchte mir keinen Schuh anziehen, wenn jemand mit dem Teil gesichert wurde und es passiert doch irgendetwas.

Sicher richtig.
Deshalb: Jemanden Fragen (am besten persönlich mit dem Gerät zur Verfügung) der dir diese Fragen direkt beantworten kann. Eine ausführliche Erläuterung im Forum wird kaum den gewünschten erfolg bringen.
Vorher mal die BGR lesen - das hilft schon einiges.


Mit kameradschaftlichem Gruß
Olli
_________________________________________________

Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit.

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AutorOliv8er 8S., Schongau / Bayern547801
Datum12.03.2009 16:0624087 x gelesen
Wie schon geschrieben ist eine Klärung im Forum eher schwierig, bin aber gerne bereit das ganze mal zu erläutern,

PN an mich und ich schaue was ich machen kann.


schönen Gruss

Oliver Sieve


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AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt547812
Datum12.03.2009 16:5124139 x gelesen
Am besten lässt du oder ein Kamerad sich erstmal umfassend ausbilden, bevor ihr das Ding in einer Übung nutzt.
Wahrscheinlich ist der AbStu-Lehrgang da ganz passabel, auch wenn ihr da nicht mit dem Fallstop arbeiten werdet. Aber dort bekommt ihr erstmal die ganze Theorie in die Hand um überhaupt zu verstehen, worauf ihr euch einlasst, z.B. der Unterschied zwischen auffangen und rückhalten, Wartungsintervalle, mindest Übungsstunden und so weiter.
Vorher sollte der Koffer liegen bleiben wo er ist.


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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen547841
Datum12.03.2009 19:4624001 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Oliver Roland
(mind. 1kN belastbar = grob eine Tonne!)
Das ist aber ganz, ganz grob...


mkg hwk

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AutorOliv8er 8R., Wettenberg / Hessen547947
Datum13.03.2009 09:2124010 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Hanswerner Kögler
Das ist aber ganz, ganz grob...

Laut Ausbildung der BG soll der sprung von Kg zur Tonne mehr einen psychologischen Effekt haben.

Genau gesagt sollte laut BGR 198 - 5.3.9 Anschlageinrichtungen
" ... Anschlageinrichtungen sind z.B. dann geeignet, wenn sich das befestigte Auffangsystem nicht von der Anschlageinrichtung lösen kann und die Tragfähigkeit für eine Person entweder nach den technischen Baubestimmungen für eine statische Einzellast von 6 kN mit einem Teilsicherheitsbeiwert γF = 1,25 oder durch Prüfung – zweimaliger Belastungsversuch
in Benutzungsrichtung mit 7,5 kN bei einer Dauer von 5 Minuten – nachgewiesen ist."

Da das in der realität nicht so klappt hat sich die pauschale Aussage der einen Tonne eingespielt.


Mit kameradschaftlichem Gruß
Olli
_________________________________________________

Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit.

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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen548004
Datum13.03.2009 17:0923903 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Oliver Roland
Laut Ausbildung der BG soll der sprung von Kg zur Tonne mehr einen psychologischen Effekt haben.
Mir ging es ehrlich gesagt nicht um den "psychologischen Effekt", sondern eher um den physik.-mathem. Zusammenhang, nachdem 1t eine Gewichtskraft von ca. 10kN entfaltet (bezogen auf die durchschn. Erdgravitation der Oberfläche).
Bevor das einer mal mißdeutet, was nicht ungefährlich wäre.


mkg hwk

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AutorOliv8er 8R., Wettenberg / Hessen548041
Datum13.03.2009 20:2323875 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Hanswerner Kögler
nachdem 1t eine Gewichtskraft von ca. 10kN entfaltet

Sorry, jetzt nachdem ich meinen Beitrag nochmals gelesen habe, ist mir mein Missgeschick mit der vergessenen 0 (Null) auch aufgefallen.

Tja, manchmal ist eine Null doch ganz schön viel ;-)


Mit kameradschaftlichem Gruß
Olli
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AutorStef8an 8M., Passau / Bayern551611
Datum03.04.2009 08:5323796 x gelesen
Servus!

Redet doch mal mit dem Herrn "Karneval":
http://ff-passau.de/index.php?fw=hauptwache&sp=mannschaft
Der kann Euch sicherlich etwas weiterhelfen ...

Viele Grüße


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AutorStef8an 8M., Passau / Bayern551662
Datum03.04.2009 11:1923717 x gelesen
Nachtrag:
Oder auch der Herr Kropass von Patriching ...
Wär noch näher bei Euch.


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 12.03.2009 13:21 Andr7eas7 F.7, Haselbach
 12.03.2009 13:25 Lutz7 W.7, Düren
 12.03.2009 13:31 Andr7eas7 F.7, Haselbach
 12.03.2009 13:33 ., Bremervörde
 12.03.2009 13:34 ., Bad Hersfeld
 12.03.2009 13:36 Andr7eas7 F.7, Haselbach
 12.03.2009 14:01 Phil7ip 7K., Saarbrücken
 12.03.2009 14:07 Andr7eas7 F.7, Haselbach
 12.03.2009 14:36 Oliv7er 7R., Wettenberg
 12.03.2009 14:20 Lutz7 W.7, Düren
 12.03.2009 13:30 ., Bremervörde
 12.03.2009 13:34 Andr7eas7 F.7, Haselbach
 12.03.2009 13:38 ., Bremervörde
 12.03.2009 13:49 Andr7eas7 F.7, Haselbach
 12.03.2009 13:57 Magn7us 7H., Pöttmes
 12.03.2009 13:58 Andr7eas7 F.7, Haselbach
 12.03.2009 14:09 ., Bremervörde
 12.03.2009 13:38 ., Bad Hersfeld
 12.03.2009 13:51 Andr7eas7 F.7, Haselbach
 12.03.2009 13:53 ., Bad Hersfeld
 12.03.2009 13:56 Andr7eas7 F.7, Haselbach
 12.03.2009 14:06 Phil7ip 7K., Saarbrücken
 12.03.2009 14:12 Lutz7 W.7, Düren
 12.03.2009 14:15 Dani7el 7H., Schriesheim
 12.03.2009 14:21 Lutz7 W.7, Düren
 12.03.2009 14:24 Dani7el 7H., Schriesheim
 12.03.2009 14:28 Lutz7 W.7, Düren
 12.03.2009 14:37 Andr7eas7 F.7, Haselbach
 12.03.2009 14:46 Lutz7 W.7, Düren
 12.03.2009 14:56 Andr7eas7 F.7, Haselbach
 12.03.2009 14:21 Andr7eas7 F.7, Haselbach
 12.03.2009 15:07 Oliv7er 7R., Wettenberg
 12.03.2009 19:46 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
 13.03.2009 09:21 Oliv7er 7R., Wettenberg
 13.03.2009 17:09 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
 13.03.2009 20:23 Oliv7er 7R., Wettenberg
 12.03.2009 15:18 Oliv7er 7S., Schongau
 12.03.2009 15:24 Oliv7er 7S., Schongau
 12.03.2009 15:28 Lutz7 W.7, Düren
 12.03.2009 15:35 Andr7eas7 F.7, Haselbach
 12.03.2009 15:45 Oliv7er 7R., Wettenberg
 12.03.2009 16:06 Oliv7er 7S., Schongau
 03.04.2009 08:53 ., Passau
 03.04.2009 11:19 ., Passau
 12.03.2009 16:51 Joha7nne7s K7., Braunschweig/Magdeburg
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