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Thema | Brandmeisteranwärter obwohl Rot-Grün-Schwäche | 17 Beträge | |||
Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
Autor | Juli8a S8., Dorsten / NRW | 546736 | |||
Datum | 05.03.2009 10:28 | 19480 x gelesen | |||
Hi! Mein Freund wurde zum Gesundheitstest eingeladen und ist dort wegen seiner Rot-Grün-Schwäche durchgefallen. Keiner von unserem Umkreis wusste, dass man damit nicht zur BFW kann, leider. Heute musste er dann zu so einen speziellen Test dafür und ihm wurde gesagt, dass er untauglich ist für den Dienst wg. der Personenbeförderung. Er khat keinerlei Probleme damit nur kann die Farben halt nicht unterscheiden, wenn sie vermischt sind. Naja das ganze muss nun Gesundheitsamt wird überprüft und dann zur Feuerwehr. Nun meine Fragen Kann sich die Feuerwehr trotzdem für meinen Freund entscheiden obwohl er die RGS hat? Oder ist das gesetzlich nicht erlaubt? Kann man sich da irgendwelche Sondergenehmigungen einholen? Bitte um Antworten. LG Julia | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 546741 | |||
Datum | 05.03.2009 10:38 | 15959 x gelesen | |||
Nur mal ein(e) Hinweis(/Frage) am Rande: Soweit ich weiss, gibt es verschieden Rot-Grün-Tests, vielleicht kann man noch nen anderen machen? Grüße Jens | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 546746 | |||
Datum | 05.03.2009 10:51 | 14877 x gelesen | |||
Geschrieben von Jens RugenNur mal ein(e) Hinweis(/Frage) am Rande: Vor allem gibt es verschiedene Arten von Einschränkungen des Farbensehens und jeweils unterschiedliche Schweregrade. Von letzterem sind auch meistens die Folgen abhängig, wenn man z.B. die Erlaubnis zur Personenbeförderung erhalten möchte. Für Führerscheine: Anlage 6 zur FeV Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Juli8a S8., Dorsten / NRW | 546750 | |||
Datum | 05.03.2009 10:56 | 14586 x gelesen | |||
Kann da leider jetzt nicht mehr zu sagen, da mein Freund mir nur kurz getextet hat, dass er untauglich ist. Was für Tests gibts denn noch? Er hat so einen A...-test gemacht, weiß nicht mehr wie er heißt. Und was für Einschränkungen? Kennen uns da nicht aus. Danke & LG Julia | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 546751 | |||
Datum | 05.03.2009 10:59 | 14306 x gelesen | |||
Hallo Julia, deswegen wurde mir schon vor 30 Jahren die Teilnahme am Führerscheinlehrgang beim Bund verwehrt. Warum soll es jetzt eher möglich sein? Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 546752 | |||
Datum | 05.03.2009 11:01 | 14510 x gelesen | |||
Bei Wikipedia gibts eine ganz gute Übersicht zu dem Thema. Farbenblindheit Ganz unten stehen auch die verschiedenen Unterscheidungen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 546755 | |||
Datum | 05.03.2009 11:06 | 14521 x gelesen | |||
Geschrieben von Julia SmolikUnd was für Einschränkungen? Kennen uns da nicht aus. Zunächst unterscheidet man zwischen der Rot- und der Grün-Schwäche. Und die gibt es in unterschiedlichen Schweregraden, wie Stefan bereits schrieb. Wiki hilft auch gerne weiter Auch ich hab mal am Einstellungstest einer großen BF im Norden teilgenommen und da stellte man eine (mir bereits) bekannte Rot-Grün-Schwäche fest. Das wurde dann bei einem Augenarzt meiner Wahl dann weiter verifiziert und der diagnostizierte dann eine Grün-Schwäche. Somit hätte ich zur BF können, denn die Rot-Schwäche ist Auschlußkriterium für den Führerschein Klasse C bzw. die Personenbeförderung (so weit ich weiß bzw. man mir damals sagte). Aber mal unter uns: im Alltag macht sich (m)eine Rot-Grün-Schwäche nicht/kaum bemerkbar, aber der Arbeitgeber (hier die BF bzw. der Gesetzgeber für die Führerscheine) hat nun mal das Recht gewisse Anforderungen an die Arbeitnehmer zu stellen.... Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Jens8 M.8, Siele / NRW | 546767 | |||
Datum | 05.03.2009 13:21 | 14152 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Anton Kastner Warum soll es jetzt eher möglich sein? siehe auch andere Postings. Gibt da ja durchaus Unterschiede. By the way: ich kenne auch BFler mit dieser Schwäche, also ein 100%tiges Ausschlusskriterium ist es scheinbar nicht. Gruß | |||||
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Autor | Juli8a S8., Dorsten / NRW | 546777 | |||
Datum | 05.03.2009 15:32 | 14596 x gelesen | |||
Hi ich bins nochmal. Also er hat ja diesen test gemacht und der Wert des Anomalquotients liegt bei 1,7.. Habt ihr eine Ahnung, ob´s mit diesem Wert trotzdem klappt? Habe gelesen, dass bei der Polizei der Wert zwischen 0,7 und 2 liegen muss. Und bei der Feuerwehr? Bitte um Antworten. Ganz liebe Grüße Julia | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 546786 | |||
Datum | 05.03.2009 16:42 | 14410 x gelesen | |||
Geschrieben von Julia SmolikHabe gelesen, dass bei der Polizei der Wert zwischen 0,7 und 2 liegen muss. In der FwDV 300 steht ein "Anomalquotient unter 0,5 ist unzulässig." Das Problem, soweit ich weiß, gilt die 300 nur in Hamburg, andere BFs können sich ihre Werte wieder aussuchen. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8W., Vienenburg / Niedersachsen | 546789 | |||
Datum | 05.03.2009 16:55 | 14165 x gelesen | |||
Hallo Julia, Als „normal“ Farbentüchtige gelten alle im breiten Gebiet zwischen einem Anomalquotient von 0,74 und 1,33. Zwischen 0,6 und 1,4 erhält man sogar die Bescheinigung „ohne Einschränkungen tauglich“ für den Polizeidienst, Lokführer oder Pilot. Das bedeutet jedoch nur, dass die Herrschaften ein grünes von einem roten Verkehrslicht unterscheiden können müssen und besagt gar nichts über ihre sonstige Farb-„Tüchtigkeit“ und Wahrnehmung, die gewaltig verschieden ist zwischen einem „Normalen“ in der Nähe von 0,7 und einem „Normalen“ bei 1,4! Dein Freund soll sich mal beim Arzt für Augenheilkunde erkundigen bis wie weit dieses zulässig ist. Ansonsten empfehle ich euch/Ihm einfach mal bei der zuständigen bzw. nächsten BF anzurufen und sich einfach mal erkundigen. Die Kollegen können Ihm bestimmt weiterhelfen ;) Kostet ja nichts ;) weitere Infos auf: Guckst Du Mkg Christian | |||||
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Autor | Mark8 M.8, Altenhunden / NRW | 546810 | |||
Datum | 05.03.2009 18:02 | 13975 x gelesen | |||
Hallo, also ich wurde mit einem Wert von 1,7 genommen. Mir wurde gesagt das der Wert nicht unter 0,5 sein darf da es sonst irgendwie mehr eine Rotschwäche ist und das ist nicht so gut bei der Feuerwehr. Gruß Mark | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 546878 | |||
Datum | 05.03.2009 22:18 | 13905 x gelesen | |||
Geschrieben von Mark MetzerMir wurde gesagt das der Wert nicht unter 0,5 sein darf da es sonst irgendwie mehr eine Rotschwäche ist und das ist nicht so gut bei der Feuerwehr.Stimmt... man läuft andauernd gegen die Autos. SCNR ;o) -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 546880 | |||
Datum | 05.03.2009 22:34 | 13898 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian WeißStimmt... man läuft andauernd gegen die Autos. Nein. Man steigt in die falschen Autos ein, weil man alles was ein Blaulicht auf dem Dach hat für ein Feuerwehrfahrzeug hält... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 546884 | |||
Datum | 05.03.2009 23:06 | 13953 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Lars Tiedemann Somit hätte ich zur BF können, denn die Rot-Schwäche ist Auschlußkriterium für den Führerschein Klasse C bzw. die Personenbeförderung (so weit ich weiß bzw. man mir damals sagte). Dann hat man dich wohl bezüglich des Führerscheins falsch informiert: In der FeV steht dazu: Farbensehen: Gruß, Michael | |||||
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Autor | Samu8el 8H., Lehrberg / Bayern | 554247 | |||
Datum | 17.04.2009 20:38 | 13790 x gelesen | |||
Hi Wollt hier im Forum eigentl. Antworten aut meine Fragen haben... aber etz bin ich komplett verwirrt. Hab leider auch die Rot Grün Schwäche, bin grad dabei mein C Führerschein zu machen (hauptsächlich Zwecks Feuerwehr) musst auch zu der Untersuchung aber hat nur geheißen muss über die Gefahren unterrichtet werden. Nix weltbewegendes. Wollte mich nach der Ausbildung auch bei der Berufsfeuerwehr bewerben. Ich versteh net so ganz was des Problem dabei is. Immerhin is es keine Blindheit und C darf ich machen. D zwar nicht aber des is ja für die Feuerwehr nicht relevant oder? und zwecks Personenbeförderung ergibts auch net so viel Sinn weil man ja mit B 8 + 1 fahren darf und mehr is für die FW auch nicht von Nöten oder? Weis leider nicht mehr wie Stark des bei mir Ausgeprät is. Heißt des ich brauch mich gar net erst bewerben oder is es an Versuch wert? Gilt des auch für Werksfeuerwehr und Brandschutzsoldaten? (evtl. falsches Forum^^) mfg Sam | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 554248 | |||
Datum | 17.04.2009 20:46 | 13726 x gelesen | |||
Geschrieben von Samuel HenningImmerhin is es keine Blindheit und C darf ich machen. D zwar nicht aber des is ja für die Feuerwehr nicht relevant oder? und zwecks Personenbeförderung ergibts auch net so viel Sinn weil man ja mit B 8 + 1 fahren darf und mehr is für die FW auch nicht von Nöten oder? Du wirfst da zwei völlig verschiedene Dinge in einen Topf. Die Amtsärztliche Untersuchung hat erstmal nichts mit der gesundheitlichen Überprüfung für die Fahrerlaubnis zu tun. Prinzipiell kann dir keiner sagen, ob du mit deiner R-G Schwäche dich bewerben brauchst, außer der Amtsarzt. | |||||
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