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| Thema | Feinstaub-VO - Ausnahmen für Fw/RD usw. | 43 Beträge | |||
| Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 546552 | |||
| Datum | 04.03.2009 11:21 | 24459 x gelesen | |||
| Hallo, bis eben dachte ich noch, alles wäre klar und Fw/RD usw. grundsätzlich ausgenommen. Aufgrund aktueller Diskussionen mit einschlägigen Stellen und der Formulierung in der VO scheint das aber gar nicht klar zu sein. Habe das gerade nochmal recherchiert: Dummerweise haben offensichtlich viele Kommunen für ihre konkreten Ausnahmen die Formulierung aus der Feinstaub-VO übernommen, dass "Fahrzeuge der Feuerwehr, die § 35 (Sonderrechte) in Anspruch nehmen (können)" in ihren Regelungen umschrieben. Damit wären bei enger Auslegung in diesen Städten ALLE nicht-Einsatzfahrten ohne Plakette mit Bußgeld belegbar... Das bedeutet, dass wir bei der Auffassung ALLE Fahrzeuge mit den Plaketten versehen müssen, weil wir viele Fahrten machen, die NICHT § 35 unterliegen. Das hat der Gesetzgeber nach bisherige Diskussion zwar anders gemeint, aber leider tatsächlich im Text der VO bzw. der Ausnahmen so geschrieben...., vgl. hier im Gesetz Anhang 3 http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s2218.pdf Hinweis: Der VDMA kennt bereits entsprechende Diskussionen mit den Bußgeldstellen auch mit anderen Fahrzeugen die sogar grundsätzlich Ausnahmen unterliegen, aber mal als Zugmaschine (ausgenommen) mal als LKW existieren können (z.B. Unimog)... Hat jemand Zugriff auf einschlägige Kommentare oder sogar Gerichtsentscheidungen? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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| Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 546554 | |||
| Datum | 04.03.2009 11:27 | 22095 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Ulrich Cimolino Das hat der Gesetzgeber nach bisherige Diskussion zwar anders gemeint, aber leider tatsächlich im Text der VO bzw. der Ausnahmen so geschrieben...., vgl. hier im Gesetz Anhang 3 das muss aber doch nicht heißen, dass die zuständigen Stellen auch wirklich darauf bestehen (bei Einsatzfahrzeugen), oder? Könnte man das nicht mit den entsprechenden Stellen abklären, oder müssen diese wegen des "falsch" geschriebenen Gesetzestext darauf bestehen? MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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| Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 546555 | |||
| Datum | 04.03.2009 11:27 | 22203 x gelesen | |||
| Mensch Uli, ich werde mir den Tag rot im Kalender markieren. Warum ist in dem § von Sonderrechten die Rede? Danach kann wirklich jedes FW-Fzg. befreit werden. Lies mal die FAQ Sonder- / Wegerechte. ;-) Oder steh ich jetzt auf dem Schlauch? Gruß, Markus Wenn man aus dem 100. Stockwerk springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital) | |||||
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| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 546556 | |||
| Datum | 04.03.2009 11:33 | 22147 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberWarum ist in dem § von Sonderrechten die Rede? Gute Frage... Warum steht da nicht einfach "Fahrzeuge der Fw, RD und KatS"? Wieso ist das mit "die Sonderrechte in Anspruch nehmen können" verknüpft? Das kann man grundsätzlich verstehen - oder wenn man "können" mit "dürfen" (also anlaßbezogen) interpretiert, wie das teilweise der Fall ist, eben dass nur Fahrten für die § 35 in Anspruch genommen werden kann ohne Kennzeichnung erfolgen dürfen... Das kann ein Versehen sein - oder Absicht. Auf jeden Fall führts bei Straßenverkehrsbehörden zu Diskussionen und entsprechenden Empfehlungen an die Feuerwehr (z.B. aktuell bei uns), um Bußgeldverfahren praktisch von Anfang an zu vermeiden.... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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| Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 546559 | |||
| Datum | 04.03.2009 11:35 | 22004 x gelesen | |||
| Moin, ich verstehe den von dir zitierten Satz so, dass die Fahrzeuge von dieser VO ausgenommen sind, wenn für sie gemäß § 35 StVO Sonderrechte in Anspruch genommen werden können. Und darin sind eben die Fahrzeuge der Feuerwehr und des KatS genannt. Würde also heißen, dass man für die Fahrzeuge keine Plaketten braucht - denn dass die Sonderrechte grundsätzlich in Anspruch genommen werden können heißt ja nicht, dass man das für die jeweilige Fahrt auch tatsächlich tut. Evtl. würde es aber Sinn machen mal die Kommunen die entsprechende Zonen eingerichtet haben entsprechend mal zu befragen. Auf die Plakette käme es mir nicht wirklich an, die paar Euro kann man auch mal anlegen. Wichtig wäre ja die Farbe der Plakette - und das wäre evtl. ein Problem bei vielen Fahrzeugen, die dann aus bestimmten Bereichen komplett ausgesperrt wären. Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog | |||||
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| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 546560 | |||
| Datum | 04.03.2009 11:38 | 22045 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias OttEvtl. würde es aber Sinn machen mal die Kommunen die entsprechende Zonen eingerichtet haben entsprechend mal zu befragen. das meinst Du nicht ernst, oder? Das ist grundsätzlich und eindeutig zu regeln. Das ist derzeit zumindest im Gesetzestext nicht der Fall.... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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| Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 546562 | |||
| Datum | 04.03.2009 11:42 | 22003 x gelesen | |||
| Hallo. Geschrieben von Ulrich Cimolino das meinst Du nicht ernst, oder? doch. Geschrieben von Ulrich Cimolino Das ist grundsätzlich und eindeutig zu regeln. Das ist derzeit zumindest im Gesetzestext nicht der Fall.... Klar, aber damit beantwortest du doch deine aktuelle Frage nicht, oder? Mahlzeit, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog | |||||
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| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 546565 | |||
| Datum | 04.03.2009 11:45 | 21931 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias OttKlar, aber damit beantwortest du doch deine aktuelle Frage nicht, oder? die beantworte ich auch nicht durch Anschreiben an 20 - x Städte, die das morgen in anderen Städten wieder anders sehen könnten... Daher die GRUNDSÄTZLICHE Anfrage... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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| Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 546566 | |||
| Datum | 04.03.2009 11:47 | 21795 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolino
Da sind wir einer Meinung. Musste ich erst gestern wieder erleben, dass manche Feuerwehrautos im Auge des Benutzers scheinbar an der Stadtgrenze automatisch den Dienst verweigern, und man deshalb geistig auch auf diese Grenze beschränkt ist. Wird mal wieder Zeit für ein anständiges Hochwasser... Geschrieben von Ulrich Cimolino Das ist grundsätzlich und eindeutig zu regeln. Nach meinem Rechtsverständnis ist es das. Der Gesetzgeber macht es hier nicht mal an §38 StVO fest, sondern am 35er. Damit dürfte alles erschlagen sein, was der Feuerwehr gehört. Gruß, Markus Wenn man aus dem 100. Stockwerk springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital) | |||||
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| Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 546567 | |||
| Datum | 04.03.2009 11:49 | 21908 x gelesen | |||
| Mh, Geschrieben von Ulrich Cimolino die beantworte ich auch nicht durch Anschreiben an 20 - x Städte, die das morgen in anderen Städten wieder anders sehen könnten... vielleicht sehe ich das praktisch jetzt etwas anders, weil es hier im Rhein-Main-Gebiet nicht viele Städte mit Umweltzonen gibt und ich im Falle eines Falles daher kaum in die Lage komme zig Städte außerhalb eines potentiellen Einsatzes durchfahren zu müssen, andererseits sehe ich in dem zitierten Satz scheinbar auch weniger Auslegungsspielraum als du. Von daher wäre ja schon mal die Frage ob sich die betroffenen Städte diese Frage ebenfalls stellen oder ob bei denen die Sachlage "eideutig" gesehen wird. "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog | |||||
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| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 546574 | |||
| Datum | 04.03.2009 11:57 | 21837 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias OttVon daher wäre ja schon mal die Frage ob sich die betroffenen Städte diese Frage ebenfalls stellen oder ob bei denen die Sachlage "eideutig" gesehen wird. zumindest die zuständige Behörde in Düsseldorf sieht es nicht als "eindeutig" geregelt an, daher die Frage.... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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| Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 546580 | |||
| Datum | 04.03.2009 12:02 | 21878 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolinodas meinst Du nicht ernst, oder? Das wär's doch, da rückt ein älterer Reserve RTW zur ÜMANV-T nach Köln aus, steht zwei/drei Stunden rum und dann kriegt er ein Knöllchen weil er keine Plakette hat? *lol* Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 546583 | |||
| Datum | 04.03.2009 12:09 | 22031 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas EdelmannDas wär's doch, da rückt ein älterer Reserve RTW zur ÜMANV-T nach Köln aus, steht zwei/drei Stunden rum und dann kriegt er ein Knöllchen weil er keine Plakette hat? das ist kein Problem (höchstens für die Rückfahrt), weil eindeutig einsatzbedingt. Was ist, wenn der in die Werkstatt fährt, oder zum Lehrgang...? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 546587 | |||
| Datum | 04.03.2009 12:34 | 21905 x gelesen | |||
| Moin Geschrieben von Ulrich Cimolino Gute Frage... Warum steht da nicht einfach "Fahrzeuge der Fw, RD und KatS"?Vielleicht, weil man die (Bundes-)Polizei, die Straßenreinigung, Müllabfuhr sowie die Messfahrzeuge der BNA ebenfalls ausnehmen wollte? Und bevor man die alle aus dem §35 abschreibt, hat man es eben so formuliert. Eine enge Auslegung (=nur im Einsatz während der Nutzung von Sonderrechten) ist doch völlig lebensfremd, da schon die Rückfahrt ein Problem wäre. Das wird auch dem geneigten Gesetzgeber nicht entgangen sein. Wenn man das ganze sehr weit auslegt (=alle Fahrzeuge, die irgendwie irgendwann Sonderrechte in Anspruch nehmen könnten) müsste meine ganze Familie kein Auto bekleben - denn mit jedem davon könnte ich ja irgendwann mal im Einsatz zum Feuerwehrhaus fahren ;o) Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) | |||||
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| Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 546590 | |||
| Datum | 04.03.2009 13:21 | 21831 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolinodas ist kein Problem (höchstens für die Rückfahrt), weil eindeutig einsatzbedingt. Das ist mir schon bewußt, ich hatte mehr auf die lokalen Antipathien zwischen K und D abgeziehlt. Aber du hast recht, merkwürdig ist die formulierung schon, wollte man eventuell zu beordernde Fahrzeuge für den KATS mit in die Ausnahmeregelung nehmen? Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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| Autor | Max 8G., London / UK | 546596 | |||
| Datum | 04.03.2009 13:58 | 21860 x gelesen | |||
| ich glaube eher man wollte Dienstbotenfahrzeuge etc. ausnehmen. Kenne mich im Behoerdendeutsch nicht wirklich aus aber fuer mich liest sich das so als ob alle Fahrzeuge der Feuerwehr die prinzipiell Paragraph 35 in Anspruch nehmen koennen ausgenommen sind aber eben nicht jeder PKW der auf die Feuerwehr angemeldet ist und z.B. nur fuer den Posttransport zwischen den Wachen dient. Max | |||||
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| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 546600 | |||
| Datum | 04.03.2009 14:30 | 21941 x gelesen | |||
Geschrieben von Max Grueningdie prinzipiell Paragraph 35 in Anspruch nehmen koennen ausgenommen sind aber eben nicht jeder PKW der auf die Feuerwehr angemeldet ist und z.B. nur fuer den Posttransport zwischen den Wachen dient. auch diese Fahrzeuge können problemlos § 35 bei gegebener Veranlassung in Anspruch nehmen... Andere Fahrzeuge bzw. Gruppen sind übrigens sehr wohl GRUNDSÄTZLICH ausgenommen! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 546602 | |||
| Datum | 04.03.2009 15:11 | 21842 x gelesen | |||
| Hallo, wenn man dann noch die Ausnahmen von der Mautpflicht anguckt, steht da auffälligerweise ganz was anderes: http://de.wikipedia.org/wiki/Lkw-Maut_in_Deutschland#Ausnahmen_von_der_Mautpflicht Ausnahmen: .... "3. Fahrzeuge der Streitkräfte, der Polizeibehörden, des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Feuerwehr und anderer Notdienste sowie Fahrzeuge des Bundes" Ich muss kein Jurist sein, um den Unterschied heiß diskutieren zu können! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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| Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 546608 | |||
| Datum | 04.03.2009 15:50 | 21819 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian Weißist doch völlig lebensfremd, Die Gesamte VO ist völlig lebensfremd. Ein schlichtes verbot von Holzfeueruungsanlagen hätte in den betroffenen Städten mehr gebracht. Nur dann hätte der OB auf seinen Kamin verzichten müssen. Und ein abschreiben der Mautregelung war offensichtlich zu einfach. Gruß Ingo | |||||
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| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 546614 | |||
| Datum | 04.03.2009 16:30 | 21682 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo zum FeldeDie Gesamte VO ist völlig lebensfremd. Ein schlichtes verbot von Holzfeueruungsanlagen hätte in den betroffenen Städten mehr gebracht. Nur dann hätte der OB auf seinen Kamin verzichten müssen. a) stellt man die Meßstationen doch bitte nicht da auf, wo man hohe Belastungen vermutet. Die sollten mal Meßtaktik bei der Feuerwehr lernen ("...es bestand zu keinem Zeitpunkt Gefahr für die Bevölkerung...") ;-) b) sollte man einfach wieder die guten alten Sprengwagen (die mit Wasser, nicht was Ihr bei mir denkt) einsetzen, zumindest im Umkreis von ~1 km um die Meßstationen, das bindet den Straßenstaub. Mir kann doch keiner weiß machen, daß es in Paris, Madris, Rom,... weniger Feinstaub gibt. Also mchen die wohl bei der Messunge und den Rahmenbedingungen irgend was anders... ;-) Alternativ diese ganze sinnlose Vorschrift (und noch jede Menge andere aus dem Umweltlobbybereich dazu) endlich politisch kippen, und einfach akzeptieren, daß das Leben gefährlich ist weil es zwingend immer tödlich endet. Dann sterben eben Xtausend Leute an Lungenkrebs, statt an Darmkrebs, Prostatakrebs, Herzinfarkt,... oder was sonst noch so mit dem Alter einfach "natürlich" ist wenn man älter wird als das vom Erbauer natürlich vorgesehen war. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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| Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 546617 | |||
| Datum | 04.03.2009 16:38 | 21737 x gelesen | |||
| Die Formulierung im Gesetz Es ist doch eh handwerklich maximal schlecht. Wie hier an anderer stelle schon x-fach ausdiskutiert wurde, hängt die Nutzung von Sonderrechten bei der Feuerwehr gerade NICHT an bestimmten Fahrzeugen, anders als im Rettungsdienst. Also haben die Macher der Feinstaub-Regelung an der Stelle schlicht und einfach geschlafen. Nich umsonst wusste schon Bismarck: "Wer weiß, wie in Deutschland Wurst und Gesetze gemacht werden, der kann nicht mehr ruhig schlafen." Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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| Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 546620 | |||
| Datum | 04.03.2009 16:58 | 21627 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamNich umsonst wusste schon Bismarck: "Wer weiß, wie in Deutschland Wurst und Gesetze gemacht werden, der kann nicht mehr ruhig schlafen." Für die deutsche Wurst lege ich hiermit ein Veto ein, die hat es nicht verdient mit unserer Exekutive / Legislative in einen Topf geworfen zu werden (lustiges Wortspiel). Eine Dose Schwartenmagen öffnend: Markus Wenn man aus dem 100. Stockwerk springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital) | |||||
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| Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 546621 | |||
| Datum | 04.03.2009 16:59 | 21681 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberFür die deutsche Wurst lege ich hiermit ein Veto ein, Liegt das an deinen schwarz/weiß gefleckten ? *fg* mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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| Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 546625 | |||
| Datum | 04.03.2009 17:10 | 21543 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerMir kann doch keiner weiß machen, daß es in Paris, Madris, Rom,... weniger Feinstaub gibt. Also mchen die wohl bei der Messunge und den Rahmenbedingungen irgend was anders... ;-) Nicht wirklich, allerdings sind die Maßnahmen im Ausland nachvollziehbar dem Zeck und nicht wie bei uns der Wirtschaft dienlich. Zurück zum Thema; Ähnliche Frage, ggf. noch mal zum erinnern http://www.feuerwehr-forum.de/f.php?m=380044#380044 Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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| Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 546626 | |||
| Datum | 04.03.2009 17:15 | 21506 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberEine Dose Schwartenmagen öffnend: Markus Vom Metzger meines Vertrauens ja, jederzeit. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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| Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 546627 | |||
| Datum | 04.03.2009 17:16 | 21657 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamNich umsonst wusste schon Bismarck: "Wer weiß, wie in Deutschland Wurst und Gesetze gemacht werden, der kann nicht mehr ruhig schlafen." Manchmal kann man bestimmte Gesetze und Vorgaben mit logischem Verstand wirklich nicht nachvollziehen. Beispiel: Ich habe hier zwei Getränkeflaschen (aus Plastik, PET) stehen: Form fast identisch, na gut die eine ist grün, während die andere weiß ist. In beiden ist Wasser drin. Das eine Wasser ist stilles Mineralwasser, das andere ist faktisch stilles Mineralwasser mit ein wenig Geschmack (ist ja gerade "in"). Letzteres ist natürlich ganz korrekt kein Mineralwasser, sondern ein Erfrischungsgetränk. Pfand: Mineralwasser ja, Erfrischungsgetränk nein. Wir halten fest: fast identische Flaschen, fast identischer Inhalt, einmal Pfand, das andere Mal kein Pfand. Da kann man nur mit dem Kopf schütteln... MkG Sascha | |||||
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| Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 546628 | |||
| Datum | 04.03.2009 17:20 | 21518 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffLiegt das an deinen schwarz/weiß gefleckten ? *fg* Eher daran, dass man bei uns auch Internationale Vieh- & Fleischwirtschaft studieren konnte, und viele meiner Freunde jetzt Diplom-Metzger sind. Manche Vorlesungen dort (Qualitätsmanagement, Hygienemanagement, Zertifizierung,...) würden Feuerwehrs auch nicht schaden. Gruß, Markus Wenn man aus dem 100. Stockwerk springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital) | |||||
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| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 546631 | |||
| Datum | 04.03.2009 17:37 | 21602 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberFür die deutsche Wurst lege ich hiermit ein Veto ein, die hat es nicht verdient mit unserer Exekutive / Legislative in einen Topf geworfen zu werden (lustiges Wortspiel). Mir hat mal ein Metzger gesagt "Wurst machen bedeutet die Kunst zu beherrschen, Fett mit Wasser zu verbinden" ;-) Oder auch "Wenn das rauskommt, was da rein kommt, dann kommt der, der das da rein getan hat nie wieder raus". Geschrieben von Markus Weber Eine Dose Schwartenmagen öffnend: Markus Ich erinnere mich da an die gute alte Leberwurst, grob (nur echt mit erkennbaren Borsten) bei der Bundeswehr. Umgangssprachlich auch "Götterwurst" genannt, denn nur die Götter wissen, was da drin ist... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 546632 | |||
| Datum | 04.03.2009 17:41 | 21689 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Ulrich Cimolino bis eben dachte ich noch, alles wäre klar und Fw/RD usw. grundsätzlich ausgenommen. Davon bin ich aufgrund des Gesetzestextes auch ausgegangen. Aber gehen wir mal davon aus, die Regelung wird so ausgelegt, dass die Plakettenfreiheit nur bei Inanspruchnahme der Sonderrechte gilt. Wie sieht dann bei der Müllabfuhr oder der Straßenunterhaltung aus. Müssen die also jetzt die im §35StVO genannten Sonderrechte auch explizit in Anspruch nehmen, damit sie keine Plakette besitzen müssen? Geschrieben von Ulrich Cimolino Dummerweise haben offensichtlich viele Kommunen für ihre konkreten Ausnahmen die Formulierung aus der Feinstaub-VO übernommen, dass "Fahrzeuge der Feuerwehr, die § 35 (Sonderrechte) in Anspruch nehmen (können)" in ihren Regelungen umschrieben. Damit wären bei enger Auslegung in diesen Städten ALLE nicht-Einsatzfahrten ohne Plakette mit Bußgeld belegbar... Sehe ich nicht so. Es heißt "in Anspruch nehmen können" nicht "in Anspruch nehmen". Auch auf einer Einsatzfahrt nehme ich ja nicht permanent Sonderrechte in Anspruch, ich nehme sie ja nur in Anspruch, wenn ich sie benötige. Also wäre das so nicht auslegbar. Alleine das fahren ohne Plakette ist ja keine Inanspruchnahme des Sonderrechtes in dem Sinne, da ja dies nicht in der StVO verankert ist. Geschrieben von Ulrich Cimolino Hinweis: Der VDMA kennt bereits entsprechende Diskussionen mit den Bußgeldstellen auch mit anderen Fahrzeugen die sogar grundsätzlich Ausnahmen unterliegen, aber mal als Zugmaschine (ausgenommen) mal als LKW existieren können (z.B. Unimog)... Für Zugmaschinen generell gibt es keine Ausnahmen. Es gibt nur Ausnahmen für Land- oder Forstwirtschaftliche Zugmaschinen. Hier kann man sich natürlich nun auch trefflich drüber streiten, ob hier die Eintragung in den Fahrzeugpapieren (ein als Land- oder Forstwirtschaftliche Zugmaschine Zugmaschine kann und darf man ja u.U. auch außerhalb der Land- und Forstwirtschaft nutzen) oder die tatsächliche Nutzung (eine normale Zugmaschine kann man ja auch Land- oder Forstwirtschaftlich nutzen) ausschlaggebend ist. Mir ist aus Reihen des Unimog-Club Gaggenau e.V (mit über 5.000 Mitgliedern noch nichts zu Ohren gekommen, dass es hier Bußgelder gegeben hätte. Gruß, Michael | |||||
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| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 546633 | |||
| Datum | 04.03.2009 17:42 | 21539 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha TrögerManchmal kann man bestimmte Gesetze und Vorgaben mit logischem Verstand wirklich nicht nachvollziehen. z.b. alles was mit dem dualen System zu tun hat. Generell sit die Abfallwirtschaft (wie die gesamte Umweltbranche) in Deutschland ein zutiefst mafiöses System, das nicht mit fachlichen Grundlagen, dafür umsomehr mit Geldverdienen, lobbyarbeit, Versorgungspöstchen für abgehalfterte Politiker, Korruption, Angstmacherei,... zu tun hat. Man könnte schon längst die ganze Trennerei in las, Papier, Verpackungskunststoff, Einweg, Mehrweg, Bio, Restmüll,... streichen und ein zwei Tonnen-System fahren. Tonne 1: Naßmüll Tonne 2: Trockenmüll Tonne 1 geht unsortiert in die Verbrennung. Tonne 2 wird durch Automaten sortiert nach Glas, Kunststoff, Papier, Metall,... Und das sicherer, zuverläsiger und günstiger als das wir als Verbraucher und irgend welche Leute an Fließbändern je könnten. Nur dann wäre ja jede Menge gut bezahlte Jobs in den Entsorgungsfirmen (ich meine jetzt nicht den am Sortierband) und anderen Stellen überflüssig... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 546639 | |||
| Datum | 04.03.2009 18:44 | 21539 x gelesen | |||
| Mahlzeit! Geschrieben von Michael Weyrich Alleine das fahren ohne Plakette ist ja keine Inanspruchnahme des Sonderrechtes in dem Sinne, da ja dies nicht in der StVO verankert ist. Aber natürlich (sofern man in eine Umweltzone einfährt, ausserhalb von Umweltzonen braucht niemand eine Plakette): §41, Absatz 2 Nummer 6, dort Zeichen 270.1 IMNSHO ergibt sich das Verkehrsverbot für den einzelnen Verkehrsteilnehmer sogar _nur_ aus der StVO. Deswegen halte ich die Interpretation "Feuerwehr ist nur dann ausgenommen, wenn sie gerade Sonderrechte in Anspruch nimmt" für völlig abwegig, weil in dem Fall ja auch von §41 abgewichen werden darf. Uli: mach doch einmal einen Antrittsbesuch bei unserem neuen Verkehrsminister und bitte um Klarstellung der Angelegenheit für NRW. Falls dein Dienstwagen keine Umweltplakette hat, der Weg ist ja auch mit dem Fahrrad zu schaffen :-)) Gruß, Henning | |||||
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| Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 546652 | |||
| Datum | 04.03.2009 19:29 | 21564 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Weyrichein als Land- oder Forstwirtschaftliche Zugmaschine kann und darf man ja u.U. auch außerhalb der Land- und Forstwirtschaft nutzen Können ja, dürfen nein. luf-Zugmaschinen sind steuerbefreit (grünes Kennzeichen), wer die außerhalb der luf nutzt (z.B. für die Weihnachtsbaumsammelaktion der JF) begeht Steuerhinterziehung. Wird in den letzten Jahren vermehrt zur Anzeige gebracht. Gruß, Markus Wenn man aus dem 100. Stockwerk springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital) | |||||
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| Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 546653 | |||
| Datum | 04.03.2009 19:54 | 21528 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberKönnen ja, dürfen nein. luf-Zugmaschinen sind steuerbefreit (grünes Kennzeichen), wer die außerhalb der luf nutzt (z.B. für die Weihnachtsbaumsammelaktion der JF) begeht Steuerhinterziehung. Wird in den letzten Jahren vermehrt zur Anzeige gebracht. Doch. Ein LOF ist nicht zwingend an "einen Bauernhof" gekettet, das Grüne Kennzeichen schon. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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| Autor | Uwe 8S., Nordheim / Hessen | 546681 | |||
| Datum | 04.03.2009 20:49 | 21515 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Thomas Middeke Ein LOF ist nicht zwingend an "einen Bauernhof" gekettet, das Grüne Kennzeichen schon. mir ist eine WF bekannt, die zumindest grüne Kennzeichen hatte. Gruß Uwe Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und enthält daher weder Kaffeeflecken noch Kuchenkrümel. | |||||
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| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 546682 | |||
| Datum | 04.03.2009 20:51 | 21470 x gelesen | |||
Geschrieben von Uwe Schmidtmir ist eine WF bekannt, die zumindest grüne Kennzeichen hatte. Solche kenne ich auch. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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| Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 546689 | |||
| Datum | 04.03.2009 21:48 | 21617 x gelesen | |||
Geschrieben von Uwe Schmidtmir ist eine WF bekannt, die zumindest grüne Kennzeichen hatte. | |||||
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| Autor | Chri8sto8ph 8S., Schriesheim / Baden-Württemberg | 546718 | |||
| Datum | 05.03.2009 07:43 | 21555 x gelesen | |||
| Hallo zusammen, das Innenministerium Baden-Württemberg hat mit Schreiben vom 23.03.2007 mitgeteilt dass es von seiner ursprünglichen (engen) Auslegung dass die Ausnahmeregelung nur bei Inanspruchnahme von Sonderrechten nach §35 greift, abgekommen ist und man nun die Meinung vertritt dass die Möglichkeit der Inanspruchnahme reicht. Im DRK LV BaWü wurde daraufhin mitgeteilt dass hierzu ein entsprechner Eintrag in den Zulassungspapieren entscheidend ist ("Sonder-Kfz-Zivilschutz" o.ä. - alles was zum Einbau einer SoSiAnlage berechtigt). Für Kommentare oder Urteile könnte noch nicht genug Zeit vergangen sein, ich habe zum Thema jedenfalls nichts gefunden. In der Juristerei gibt es grundsätzlich 4 Auslegungsmethoden (siehe z.B. Wikipedia Beitrag "Auslegung (Recht)"). Nach all denen könnten Juristen nun den kleinen Satz zerpflücken, aber ich bin kein Anwalt. Meine Meinung: Für Einsätze nach §35 hätte es keiner Ausnahmeregelung bedurft ("§35 (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind [...] befreit, [...]"), warum hätte man also einen solchen Satz aufnehmen sollen, wenn man nur explizit diese Einsätze befreien wollte. Diese Auffasung verstärkt sich noch wenn ich mir die anderen Punkte in Anhang 3 durchlese, da steht ja bei den anderen Nummern wie z.B. Nr. 5 auch nicht dass diese nur befreit sind wenn sie zu einem entsprechenden Zweck unterwegs sind. Viele Grüße Christoph Scherer | |||||
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| Autor | Uwe 8S., Nordheim / Hessen | 546719 | |||
| Datum | 05.03.2009 07:44 | 21397 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Thomas Middeke Wer oder was ist hier WF? Werkfeuerwehr. Gruß Uwe Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und enthält daher weder Kaffeeflecken noch Kuchenkrümel. | |||||
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| Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 546720 | |||
| Datum | 05.03.2009 07:52 | 21435 x gelesen | |||
| Moin, Geschrieben von Christoph Scherer
Das ist doch nun wiederum ähnlich unsinnig. Was hat eine vorhandene oder legal einbaubare SoSi-Anlage mit §35 zu tun? Die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Sonderrechten im Sinne des §35 hat auch der PKW des FA. Bzw eigentlich jedes Fzg, er kann ja auch mit dem seines Bruders oder Nachbarin zum GH fahren wollen. Gruß, Thorben | |||||
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| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 546742 | |||
| Datum | 05.03.2009 10:39 | 21383 x gelesen | |||
Geschrieben von Christoph Schererdas Innenministerium Baden-Württemberg hat mit Schreiben vom 23.03.2007 mitgeteilt dass es von seiner ursprünglichen (engen) Auslegung dass die Ausnahmeregelung nur bei Inanspruchnahme von Sonderrechten nach §35 greift aha, gab also durchaus mehr, die entsprechende Auffassungen vertreten haben.... Schöner wäre natürlich eine Klarstellung vom zuständigen Verordnungs-/Gesetzgeber! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 546801 | |||
| Datum | 05.03.2009 17:50 | 21303 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Markus Weber Können ja, dürfen nein. luf-Zugmaschinen sind steuerbefreit (grünes Kennzeichen), wer die außerhalb der luf nutzt (z.B. für die Weihnachtsbaumsammelaktion der JF) begeht Steuerhinterziehung. Wird in den letzten Jahren vermehrt zur Anzeige gebracht. Ein in den Fahrzeugpapieren als "LoF Zugmaschine Ackerschlepper" eingetragenes Fahrzeug kann auch problemlos mit schwarzem Kennzeichen zugelassen werden und darf dann auch für andere Zwecke verwendet werden. Die Steuerfreiheit ist an andere Voraussetzungen gebunden. Desweiteren ist es durchaus möglich, auch entsprechende steuerfreie grün zugelassene Fahrzeuge zeitlich befristet zu besteuern, damit sie für andere Zwecke genutzt werden dürfen. Hat aber mit dem Thema hier nichts zu tun. Gruß, Michael | |||||
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| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 546805 | |||
| Datum | 05.03.2009 17:53 | 21287 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Henning Koch Aber natürlich (sofern man in eine Umweltzone einfährt, ausserhalb von Umweltzonen braucht niemand eine Plakette): Ok, mein Fehler. Natürlich sind die Schilder in der StVO drin. Aber dann wäre es umso unnötiger, die Sonderrechtsfahrzeuge extra aufzuführen, da sie ja im Falle der Anwendung der Sonderrechte sowieso von der StVO befreit sind. Andererseits: Welche Kommune wäre denn so bescheuert, im Prinzip sich selbst oder einem deutlich als Einsatzfahrzeug erkenntliches Fahrzeug einer Nachbarkommune ein Knöllchen zu verpassen? Gut, Rettungsdienst fällt da jetzt nicht unbedingt drunter, auch würde mich solches Verhalten in Deutschland auch nicht wirklich wundern... Gruß, Michael | |||||
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| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 546806 | |||
| Datum | 05.03.2009 17:55 | 21341 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Uwe Schmidt mir ist eine WF bekannt, die zumindest grüne Kennzeichen hatte. Warum auch nicht, das Fahrzeug ist steuerbefreit, nichts anderes sagt das grüne Kennzeichen aus. Steuerbefreiung gibt's für vieles, nicht nur für die Landwirtschaft. Gruß, Michael | |||||
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