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ThemaFeinstaub-VO - Ausnahmen für Fw/RD usw.43 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW546552
Datum04.03.2009 11:2124459 x gelesen
Hallo,

bis eben dachte ich noch, alles wäre klar und Fw/RD usw. grundsätzlich ausgenommen.

Aufgrund aktueller Diskussionen mit einschlägigen Stellen und der Formulierung in der VO scheint das aber gar nicht klar zu sein.

Habe das gerade nochmal recherchiert:
Dummerweise haben offensichtlich viele Kommunen für ihre konkreten Ausnahmen die Formulierung aus der Feinstaub-VO übernommen, dass "Fahrzeuge der Feuerwehr, die § 35 (Sonderrechte) in Anspruch nehmen (können)" in ihren Regelungen umschrieben. Damit wären bei enger Auslegung in diesen Städten ALLE nicht-Einsatzfahrten ohne Plakette mit Bußgeld belegbar...

Das bedeutet, dass wir bei der Auffassung ALLE Fahrzeuge mit den Plaketten versehen müssen, weil wir viele Fahrten machen, die NICHT § 35 unterliegen. Das hat der Gesetzgeber nach bisherige Diskussion zwar anders gemeint, aber leider tatsächlich im Text der VO bzw. der Ausnahmen so geschrieben...., vgl. hier im Gesetz Anhang 3
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s2218.pdf

Hinweis: Der VDMA kennt bereits entsprechende Diskussionen mit den Bußgeldstellen auch mit anderen Fahrzeugen die sogar grundsätzlich Ausnahmen unterliegen, aber mal als Zugmaschine (ausgenommen) mal als LKW existieren können (z.B. Unimog)...

Hat jemand Zugriff auf einschlägige Kommentare oder sogar Gerichtsentscheidungen?


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern546554
Datum04.03.2009 11:2722095 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich CimolinoDas hat der Gesetzgeber nach bisherige Diskussion zwar anders gemeint, aber leider tatsächlich im Text der VO bzw. der Ausnahmen so geschrieben...., vgl. hier im Gesetz Anhang 3
das muss aber doch nicht heißen, dass die zuständigen Stellen auch wirklich darauf bestehen (bei Einsatzfahrzeugen), oder? Könnte man das nicht mit den entsprechenden Stellen abklären, oder müssen diese wegen des "falsch" geschriebenen Gesetzestext darauf bestehen?


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg546555
Datum04.03.2009 11:2722203 x gelesen
Mensch Uli,
ich werde mir den Tag rot im Kalender markieren. Warum ist in dem § von Sonderrechten die Rede? Danach kann wirklich jedes FW-Fzg. befreit werden.

Lies mal die FAQ Sonder- / Wegerechte. ;-)

Oder steh ich jetzt auf dem Schlauch?

Gruß, Markus


Wenn man aus dem 100. Stockwerk springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital)

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW546556
Datum04.03.2009 11:3322147 x gelesen
Geschrieben von Markus WeberWarum ist in dem § von Sonderrechten die Rede?

Gute Frage... Warum steht da nicht einfach "Fahrzeuge der Fw, RD und KatS"?
Wieso ist das mit "die Sonderrechte in Anspruch nehmen können" verknüpft? Das kann man grundsätzlich verstehen - oder wenn man "können" mit "dürfen" (also anlaßbezogen) interpretiert, wie das teilweise der Fall ist, eben dass nur Fahrten für die § 35 in Anspruch genommen werden kann ohne Kennzeichnung erfolgen dürfen...
Das kann ein Versehen sein - oder Absicht.

Auf jeden Fall führts bei Straßenverkehrsbehörden zu Diskussionen und entsprechenden Empfehlungen an die Feuerwehr (z.B. aktuell bei uns), um Bußgeldverfahren praktisch von Anfang an zu vermeiden....


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen546559
Datum04.03.2009 11:3522004 x gelesen
Moin,

ich verstehe den von dir zitierten Satz so, dass die Fahrzeuge von dieser VO ausgenommen sind, wenn für sie gemäß § 35 StVO Sonderrechte in Anspruch genommen werden können. Und darin sind eben die Fahrzeuge der Feuerwehr und des KatS genannt. Würde also heißen, dass man für die Fahrzeuge keine Plaketten braucht - denn dass die Sonderrechte grundsätzlich in Anspruch genommen werden können heißt ja nicht, dass man das für die jeweilige Fahrt auch tatsächlich tut.

Evtl. würde es aber Sinn machen mal die Kommunen die entsprechende Zonen eingerichtet haben entsprechend mal zu befragen. Auf die Plakette käme es mir nicht wirklich an, die paar Euro kann man auch mal anlegen. Wichtig wäre ja die Farbe der Plakette - und das wäre evtl. ein Problem bei vielen Fahrzeugen, die dann aus bestimmten Bereichen komplett ausgesperrt wären.

Gruß, otti


"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW546560
Datum04.03.2009 11:3822045 x gelesen
Geschrieben von Matthias OttEvtl. würde es aber Sinn machen mal die Kommunen die entsprechende Zonen eingerichtet haben entsprechend mal zu befragen.

das meinst Du nicht ernst, oder?

Das ist grundsätzlich und eindeutig zu regeln. Das ist derzeit zumindest im Gesetzestext nicht der Fall....


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen546562
Datum04.03.2009 11:4222003 x gelesen
Hallo.

Geschrieben von Ulrich Cimolinodas meinst Du nicht ernst, oder?

doch.

Geschrieben von Ulrich CimolinoDas ist grundsätzlich und eindeutig zu regeln. Das ist derzeit zumindest im Gesetzestext nicht der Fall....

Klar, aber damit beantwortest du doch deine aktuelle Frage nicht, oder?

Mahlzeit, otti


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW546565
Datum04.03.2009 11:4521931 x gelesen
Geschrieben von Matthias OttKlar, aber damit beantwortest du doch deine aktuelle Frage nicht, oder?

die beantworte ich auch nicht durch Anschreiben an 20 - x Städte, die das morgen in anderen Städten wieder anders sehen könnten...
Daher die GRUNDSÄTZLICHE Anfrage...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg546566
Datum04.03.2009 11:4721795 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolino
Das ist grundsätzlich und eindeutig zu regeln.


Da sind wir einer Meinung. Musste ich erst gestern wieder erleben, dass manche Feuerwehrautos im Auge des Benutzers scheinbar an der Stadtgrenze automatisch den Dienst verweigern, und man deshalb geistig auch auf diese Grenze beschränkt ist. Wird mal wieder Zeit für ein anständiges Hochwasser...

Geschrieben von Ulrich CimolinoDas ist grundsätzlich und eindeutig zu regeln.

Nach meinem Rechtsverständnis ist es das. Der Gesetzgeber macht es hier nicht mal an §38 StVO fest, sondern am 35er. Damit dürfte alles erschlagen sein, was der Feuerwehr gehört.

Gruß, Markus


Wenn man aus dem 100. Stockwerk springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital)

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen546567
Datum04.03.2009 11:4921908 x gelesen
Mh,

Geschrieben von Ulrich Cimolinodie beantworte ich auch nicht durch Anschreiben an 20 - x Städte, die das morgen in anderen Städten wieder anders sehen könnten...

vielleicht sehe ich das praktisch jetzt etwas anders, weil es hier im Rhein-Main-Gebiet nicht viele Städte mit Umweltzonen gibt und ich im Falle eines Falles daher kaum in die Lage komme zig Städte außerhalb eines potentiellen Einsatzes durchfahren zu müssen, andererseits sehe ich in dem zitierten Satz scheinbar auch weniger Auslegungsspielraum als du. Von daher wäre ja schon mal die Frage ob sich die betroffenen Städte diese Frage ebenfalls stellen oder ob bei denen die Sachlage "eideutig" gesehen wird.


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW546574
Datum04.03.2009 11:5721837 x gelesen
Geschrieben von Matthias OttVon daher wäre ja schon mal die Frage ob sich die betroffenen Städte diese Frage ebenfalls stellen oder ob bei denen die Sachlage "eideutig" gesehen wird.
zumindest die zuständige Behörde in Düsseldorf sieht es nicht als "eindeutig" geregelt an, daher die Frage....


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW546580
Datum04.03.2009 12:0221878 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinodas meinst Du nicht ernst, oder?

Das wär's doch, da rückt ein älterer Reserve RTW zur ÜMANV-T nach Köln aus, steht zwei/drei Stunden rum und dann kriegt er ein Knöllchen weil er keine Plakette hat?
*lol*

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW546583
Datum04.03.2009 12:0922031 x gelesen
Geschrieben von Thomas EdelmannDas wär's doch, da rückt ein älterer Reserve RTW zur ÜMANV-T nach Köln aus, steht zwei/drei Stunden rum und dann kriegt er ein Knöllchen weil er keine Plakette hat?
*lol*


das ist kein Problem (höchstens für die Rückfahrt), weil eindeutig einsatzbedingt.
Was ist, wenn der in die Werkstatt fährt, oder zum Lehrgang...?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen546587
Datum04.03.2009 12:3421905 x gelesen
Moin

Geschrieben von Ulrich CimolinoGute Frage... Warum steht da nicht einfach "Fahrzeuge der Fw, RD und KatS"? Vielleicht, weil man die (Bundes-)Polizei, die Straßenreinigung, Müllabfuhr sowie die Messfahrzeuge der BNA ebenfalls ausnehmen wollte? Und bevor man die alle aus dem §35 abschreibt, hat man es eben so formuliert.

Eine enge Auslegung (=nur im Einsatz während der Nutzung von Sonderrechten) ist doch völlig lebensfremd, da schon die Rückfahrt ein Problem wäre. Das wird auch dem geneigten Gesetzgeber nicht entgangen sein.
Wenn man das ganze sehr weit auslegt (=alle Fahrzeuge, die irgendwie irgendwann Sonderrechte in Anspruch nehmen könnten) müsste meine ganze Familie kein Auto bekleben - denn mit jedem davon könnte ich ja irgendwann mal im Einsatz zum Feuerwehrhaus fahren ;o)

Gruß
Sebastian


--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW546590
Datum04.03.2009 13:2121831 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinodas ist kein Problem (höchstens für die Rückfahrt), weil eindeutig einsatzbedingt.
Was ist, wenn der in die Werkstatt fährt, oder zum Lehrgang...?


Das ist mir schon bewußt, ich hatte mehr auf die lokalen Antipathien zwischen K und D abgeziehlt.

Aber du hast recht, merkwürdig ist die formulierung schon, wollte man eventuell zu beordernde Fahrzeuge für den KATS mit in die Ausnahmeregelung nehmen?

Gruß

Thomas


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AutorMax 8G., London / UK546596
Datum04.03.2009 13:5821860 x gelesen
ich glaube eher man wollte Dienstbotenfahrzeuge etc. ausnehmen. Kenne mich im Behoerdendeutsch nicht wirklich aus aber fuer mich liest sich das so als ob alle Fahrzeuge der Feuerwehr die prinzipiell Paragraph 35 in Anspruch nehmen koennen ausgenommen sind aber eben nicht jeder PKW der auf die Feuerwehr angemeldet ist und z.B. nur fuer den Posttransport zwischen den Wachen dient.

Max


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW546600
Datum04.03.2009 14:3021941 x gelesen
Geschrieben von Max Grueningdie prinzipiell Paragraph 35 in Anspruch nehmen koennen ausgenommen sind aber eben nicht jeder PKW der auf die Feuerwehr angemeldet ist und z.B. nur fuer den Posttransport zwischen den Wachen dient.

auch diese Fahrzeuge können problemlos § 35 bei gegebener Veranlassung in Anspruch nehmen...

Andere Fahrzeuge bzw. Gruppen sind übrigens sehr wohl GRUNDSÄTZLICH ausgenommen!


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW546602
Datum04.03.2009 15:1121842 x gelesen
Hallo,

wenn man dann noch die Ausnahmen von der Mautpflicht anguckt, steht da auffälligerweise ganz was anderes:
http://de.wikipedia.org/wiki/Lkw-Maut_in_Deutschland#Ausnahmen_von_der_Mautpflicht
Ausnahmen:
....
"3. Fahrzeuge der Streitkräfte, der Polizeibehörden, des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Feuerwehr und anderer Notdienste sowie Fahrzeuge des Bundes"

Ich muss kein Jurist sein, um den Unterschied heiß diskutieren zu können!


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen546608
Datum04.03.2009 15:5021819 x gelesen
Geschrieben von Sebastian Weißist doch völlig lebensfremd,

Die Gesamte VO ist völlig lebensfremd. Ein schlichtes verbot von Holzfeueruungsanlagen hätte in den betroffenen Städten mehr gebracht. Nur dann hätte der OB auf seinen Kamin verzichten müssen.

Und ein abschreiben der Mautregelung war offensichtlich zu einfach.

Gruß
Ingo


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg546614
Datum04.03.2009 16:3021682 x gelesen
Geschrieben von Ingo zum FeldeDie Gesamte VO ist völlig lebensfremd. Ein schlichtes verbot von Holzfeueruungsanlagen hätte in den betroffenen Städten mehr gebracht. Nur dann hätte der OB auf seinen Kamin verzichten müssen.

a) stellt man die Meßstationen doch bitte nicht da auf, wo man hohe Belastungen vermutet. Die sollten mal Meßtaktik bei der Feuerwehr lernen ("...es bestand zu keinem Zeitpunkt Gefahr für die Bevölkerung...") ;-)
b) sollte man einfach wieder die guten alten Sprengwagen (die mit Wasser, nicht was Ihr bei mir denkt) einsetzen, zumindest im Umkreis von ~1 km um die Meßstationen, das bindet den Straßenstaub.

Mir kann doch keiner weiß machen, daß es in Paris, Madris, Rom,... weniger Feinstaub gibt. Also mchen die wohl bei der Messunge und den Rahmenbedingungen irgend was anders... ;-)

Alternativ diese ganze sinnlose Vorschrift (und noch jede Menge andere aus dem Umweltlobbybereich dazu) endlich politisch kippen, und einfach akzeptieren, daß das Leben gefährlich ist weil es zwingend immer tödlich endet. Dann sterben eben Xtausend Leute an Lungenkrebs, statt an Darmkrebs, Prostatakrebs, Herzinfarkt,... oder was sonst noch so mit dem Alter einfach "natürlich" ist wenn man älter wird als das vom Erbauer natürlich vorgesehen war.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen546617
Datum04.03.2009 16:3821737 x gelesen
Die Formulierung im Gesetz Es ist doch eh handwerklich maximal schlecht. Wie hier an anderer stelle schon x-fach ausdiskutiert wurde, hängt die Nutzung von Sonderrechten bei der Feuerwehr gerade NICHT an bestimmten Fahrzeugen, anders als im Rettungsdienst. Also haben die Macher der Feinstaub-Regelung an der Stelle schlicht und einfach geschlafen.

Nich umsonst wusste schon Bismarck: "Wer weiß, wie in Deutschland Wurst und Gesetze gemacht werden, der kann nicht mehr ruhig schlafen."


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg546620
Datum04.03.2009 16:5821627 x gelesen
Geschrieben von Andreas BräutigamNich umsonst wusste schon Bismarck: "Wer weiß, wie in Deutschland Wurst und Gesetze gemacht werden, der kann nicht mehr ruhig schlafen."

Für die deutsche Wurst lege ich hiermit ein Veto ein, die hat es nicht verdient mit unserer Exekutive / Legislative in einen Topf geworfen zu werden (lustiges Wortspiel).

Eine Dose Schwartenmagen öffnend: Markus


Wenn man aus dem 100. Stockwerk springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital)

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW546621
Datum04.03.2009 16:5921681 x gelesen
Geschrieben von Markus WeberFür die deutsche Wurst lege ich hiermit ein Veto ein,

Liegt das an deinen schwarz/weiß gefleckten ? *fg*


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW546625
Datum04.03.2009 17:1021543 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerMir kann doch keiner weiß machen, daß es in Paris, Madris, Rom,... weniger Feinstaub gibt. Also mchen die wohl bei der Messunge und den Rahmenbedingungen irgend was anders... ;-)


Nicht wirklich, allerdings sind die Maßnahmen im Ausland nachvollziehbar dem Zeck und nicht wie bei uns der Wirtschaft dienlich.


Zurück zum Thema;
Ähnliche Frage, ggf. noch mal zum erinnern

http://www.feuerwehr-forum.de/f.php?m=380044#380044


Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW546626
Datum04.03.2009 17:1521506 x gelesen
Geschrieben von Markus WeberEine Dose Schwartenmagen öffnend: Markus

Vom Metzger meines Vertrauens ja, jederzeit.

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen546627
Datum04.03.2009 17:1621657 x gelesen
Geschrieben von Andreas BräutigamNich umsonst wusste schon Bismarck: "Wer weiß, wie in Deutschland Wurst und Gesetze gemacht werden, der kann nicht mehr ruhig schlafen."
Manchmal kann man bestimmte Gesetze und Vorgaben mit logischem Verstand wirklich nicht nachvollziehen. Beispiel:
Ich habe hier zwei Getränkeflaschen (aus Plastik, PET) stehen: Form fast identisch, na gut die eine ist grün, während die andere weiß ist. In beiden ist Wasser drin. Das eine Wasser ist stilles Mineralwasser, das andere ist faktisch stilles Mineralwasser mit ein wenig Geschmack (ist ja gerade "in"). Letzteres ist natürlich ganz korrekt kein Mineralwasser, sondern ein Erfrischungsgetränk. Pfand: Mineralwasser ja, Erfrischungsgetränk nein. Wir halten fest: fast identische Flaschen, fast identischer Inhalt, einmal Pfand, das andere Mal kein Pfand.

Da kann man nur mit dem Kopf schütteln...


MkG Sascha

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg546628
Datum04.03.2009 17:2021518 x gelesen
Geschrieben von Michael RoleffLiegt das an deinen schwarz/weiß gefleckten ? *fg*

Eher daran, dass man bei uns auch Internationale Vieh- & Fleischwirtschaft studieren konnte, und viele meiner Freunde jetzt Diplom-Metzger sind. Manche Vorlesungen dort (Qualitätsmanagement, Hygienemanagement, Zertifizierung,...) würden Feuerwehrs auch nicht schaden.

Gruß, Markus


Wenn man aus dem 100. Stockwerk springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital)

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg546631
Datum04.03.2009 17:3721602 x gelesen
Geschrieben von Markus WeberFür die deutsche Wurst lege ich hiermit ein Veto ein, die hat es nicht verdient mit unserer Exekutive / Legislative in einen Topf geworfen zu werden (lustiges Wortspiel).


Mir hat mal ein Metzger gesagt "Wurst machen bedeutet die Kunst zu beherrschen, Fett mit Wasser zu verbinden" ;-)
Oder auch "Wenn das rauskommt, was da rein kommt, dann kommt der, der das da rein getan hat nie wieder raus".


Geschrieben von Markus WeberEine Dose Schwartenmagen öffnend: Markus

Ich erinnere mich da an die gute alte Leberwurst, grob (nur echt mit erkennbaren Borsten) bei der Bundeswehr. Umgangssprachlich auch "Götterwurst" genannt, denn nur die Götter wissen, was da drin ist...


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Christian Fischer
Wernau


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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz546632
Datum04.03.2009 17:4121689 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich Cimolinobis eben dachte ich noch, alles wäre klar und Fw/RD usw. grundsätzlich ausgenommen.

Davon bin ich aufgrund des Gesetzestextes auch ausgegangen. Aber gehen wir mal davon aus, die Regelung wird so ausgelegt, dass die Plakettenfreiheit nur bei Inanspruchnahme der Sonderrechte gilt. Wie sieht dann bei der Müllabfuhr oder der Straßenunterhaltung aus. Müssen die also jetzt die im §35StVO genannten Sonderrechte auch explizit in Anspruch nehmen, damit sie keine Plakette besitzen müssen?

Geschrieben von Ulrich CimolinoDummerweise haben offensichtlich viele Kommunen für ihre konkreten Ausnahmen die Formulierung aus der Feinstaub-VO übernommen, dass "Fahrzeuge der Feuerwehr, die § 35 (Sonderrechte) in Anspruch nehmen (können)" in ihren Regelungen umschrieben. Damit wären bei enger Auslegung in diesen Städten ALLE nicht-Einsatzfahrten ohne Plakette mit Bußgeld belegbar...

Sehe ich nicht so. Es heißt "in Anspruch nehmen können" nicht "in Anspruch nehmen". Auch auf einer Einsatzfahrt nehme ich ja nicht permanent Sonderrechte in Anspruch, ich nehme sie ja nur in Anspruch, wenn ich sie benötige. Also wäre das so nicht auslegbar. Alleine das fahren ohne Plakette ist ja keine Inanspruchnahme des Sonderrechtes in dem Sinne, da ja dies nicht in der StVO verankert ist.

Geschrieben von Ulrich CimolinoHinweis: Der VDMA kennt bereits entsprechende Diskussionen mit den Bußgeldstellen auch mit anderen Fahrzeugen die sogar grundsätzlich Ausnahmen unterliegen, aber mal als Zugmaschine (ausgenommen) mal als LKW existieren können (z.B. Unimog)...

Für Zugmaschinen generell gibt es keine Ausnahmen. Es gibt nur Ausnahmen für Land- oder Forstwirtschaftliche Zugmaschinen. Hier kann man sich natürlich nun auch trefflich drüber streiten, ob hier die Eintragung in den Fahrzeugpapieren (ein als Land- oder Forstwirtschaftliche Zugmaschine Zugmaschine kann und darf man ja u.U. auch außerhalb der Land- und Forstwirtschaft nutzen) oder die tatsächliche Nutzung (eine normale Zugmaschine kann man ja auch Land- oder Forstwirtschaftlich nutzen) ausschlaggebend ist. Mir ist aus Reihen des Unimog-Club Gaggenau e.V (mit über 5.000 Mitgliedern noch nichts zu Ohren gekommen, dass es hier Bußgelder gegeben hätte.

Gruß,
Michael


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg546633
Datum04.03.2009 17:4221539 x gelesen
Geschrieben von Sascha TrögerManchmal kann man bestimmte Gesetze und Vorgaben mit logischem Verstand wirklich nicht nachvollziehen.

z.b. alles was mit dem dualen System zu tun hat.

Generell sit die Abfallwirtschaft (wie die gesamte Umweltbranche) in Deutschland ein zutiefst mafiöses System, das nicht mit fachlichen Grundlagen, dafür umsomehr mit Geldverdienen, lobbyarbeit, Versorgungspöstchen für abgehalfterte Politiker, Korruption, Angstmacherei,... zu tun hat.
Man könnte schon längst die ganze Trennerei in las, Papier, Verpackungskunststoff, Einweg, Mehrweg, Bio, Restmüll,... streichen und ein zwei Tonnen-System fahren.
Tonne 1: Naßmüll
Tonne 2: Trockenmüll

Tonne 1 geht unsortiert in die Verbrennung. Tonne 2 wird durch Automaten sortiert nach Glas, Kunststoff, Papier, Metall,... Und das sicherer, zuverläsiger und günstiger als das wir als Verbraucher und irgend welche Leute an Fließbändern je könnten.
Nur dann wäre ja jede Menge gut bezahlte Jobs in den Entsorgungsfirmen (ich meine jetzt nicht den am Sortierband) und anderen Stellen überflüssig...


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Christian Fischer
Wernau


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW546639
Datum04.03.2009 18:4421539 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von Michael WeyrichAlleine das fahren ohne Plakette ist ja keine Inanspruchnahme des Sonderrechtes in dem Sinne, da ja dies nicht in der StVO verankert ist.

Aber natürlich (sofern man in eine Umweltzone einfährt, ausserhalb von Umweltzonen braucht niemand eine Plakette):

§41, Absatz 2 Nummer 6, dort Zeichen 270.1

IMNSHO ergibt sich das Verkehrsverbot für den einzelnen Verkehrsteilnehmer sogar _nur_ aus der StVO.

Deswegen halte ich die Interpretation "Feuerwehr ist nur dann ausgenommen, wenn sie gerade Sonderrechte in Anspruch nimmt" für völlig abwegig, weil in dem Fall ja auch von §41 abgewichen werden darf.

Uli: mach doch einmal einen Antrittsbesuch bei unserem neuen Verkehrsminister und bitte um Klarstellung der Angelegenheit für NRW. Falls dein Dienstwagen keine Umweltplakette hat, der Weg ist ja auch mit dem Fahrrad zu schaffen :-))

Gruß,
Henning


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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg546652
Datum04.03.2009 19:2921564 x gelesen
Geschrieben von Michael Weyrichein als Land- oder Forstwirtschaftliche Zugmaschine kann und darf man ja u.U. auch außerhalb der Land- und Forstwirtschaft nutzen

Können ja, dürfen nein. luf-Zugmaschinen sind steuerbefreit (grünes Kennzeichen), wer die außerhalb der luf nutzt (z.B. für die Weihnachtsbaumsammelaktion der JF) begeht Steuerhinterziehung. Wird in den letzten Jahren vermehrt zur Anzeige gebracht.

Gruß, Markus


Wenn man aus dem 100. Stockwerk springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital)

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW546653
Datum04.03.2009 19:5421528 x gelesen
Geschrieben von Markus WeberKönnen ja, dürfen nein. luf-Zugmaschinen sind steuerbefreit (grünes Kennzeichen), wer die außerhalb der luf nutzt (z.B. für die Weihnachtsbaumsammelaktion der JF) begeht Steuerhinterziehung. Wird in den letzten Jahren vermehrt zur Anzeige gebracht.

Doch.

Ein LOF ist nicht zwingend an "einen Bauernhof" gekettet, das Grüne Kennzeichen schon.


Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorUwe 8S., Nordheim / Hessen546681
Datum04.03.2009 20:4921515 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Thomas Middeke
Ein LOF ist nicht zwingend an "einen Bauernhof" gekettet, das Grüne Kennzeichen schon.

mir ist eine WF bekannt, die zumindest grüne Kennzeichen hatte.


Gruß
Uwe

Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und enthält daher weder Kaffeeflecken noch Kuchenkrümel.

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg546682
Datum04.03.2009 20:5121470 x gelesen
Geschrieben von Uwe Schmidtmir ist eine WF bekannt, die zumindest grüne Kennzeichen hatte.

Solche kenne ich auch.


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Christian Fischer
Wernau


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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW546689
Datum04.03.2009 21:4821617 x gelesen
Geschrieben von Uwe Schmidtmir ist eine WF bekannt, die zumindest grüne Kennzeichen hatte.

Wer oder was ist hier WF?

Ansonsten ist das Grüne Kennzeichen nur ein sichtbarer Hinweis auf die Steuerbefreiung.
Es kann jedem Fahrzeugtyp zugeteilt werden. Zuständig ist das jeweilige Finanzamt, die Kriterien ändern sich von Amt zu Amt und die Bundesländer sind sich schon gar nicht einig.


Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorChri8sto8ph 8S., Schriesheim / Baden-Württemberg546718
Datum05.03.2009 07:4321555 x gelesen
Hallo zusammen,

das Innenministerium Baden-Württemberg hat mit Schreiben vom 23.03.2007 mitgeteilt dass es von seiner ursprünglichen (engen) Auslegung dass die Ausnahmeregelung nur bei Inanspruchnahme von Sonderrechten nach §35 greift, abgekommen ist und man nun die Meinung vertritt dass die Möglichkeit der Inanspruchnahme reicht.

Im DRK LV BaWü wurde daraufhin mitgeteilt dass hierzu ein entsprechner Eintrag in den Zulassungspapieren entscheidend ist ("Sonder-Kfz-Zivilschutz" o.ä. - alles was zum Einbau einer SoSiAnlage berechtigt).

Für Kommentare oder Urteile könnte noch nicht genug Zeit vergangen sein, ich habe zum Thema jedenfalls nichts gefunden.

In der Juristerei gibt es grundsätzlich 4 Auslegungsmethoden (siehe z.B. Wikipedia Beitrag "Auslegung (Recht)"). Nach all denen könnten Juristen nun den kleinen Satz zerpflücken, aber ich bin kein Anwalt.

Meine Meinung:
Für Einsätze nach §35 hätte es keiner Ausnahmeregelung bedurft ("§35 (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind [...] befreit, [...]"), warum hätte man also einen solchen Satz aufnehmen sollen, wenn man nur explizit diese Einsätze befreien wollte.

Diese Auffasung verstärkt sich noch wenn ich mir die anderen Punkte in Anhang 3 durchlese, da steht ja bei den anderen Nummern wie z.B. Nr. 5 auch nicht dass diese nur befreit sind wenn sie zu einem entsprechenden Zweck unterwegs sind.

Viele Grüße
Christoph Scherer


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AutorUwe 8S., Nordheim / Hessen546719
Datum05.03.2009 07:4421397 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Thomas Middeke
Wer oder was ist hier WF?

Werkfeuerwehr.


Gruß
Uwe

Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und enthält daher weder Kaffeeflecken noch Kuchenkrümel.

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AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen546720
Datum05.03.2009 07:5221435 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Christoph Scherer

das Innenministerium Baden-Württemberg hat mit Schreiben vom 23.03.2007 mitgeteilt dass es von seiner ursprünglichen (engen) Auslegung dass die Ausnahmeregelung nur bei Inanspruchnahme von Sonderrechten nach §35 greift, abgekommen ist und man nun die Meinung vertritt dass die Möglichkeit der Inanspruchnahme reicht.

Im DRK LV BaWü wurde daraufhin mitgeteilt dass hierzu ein entsprechner Eintrag in den Zulassungspapieren entscheidend ist ("Sonder-Kfz-Zivilschutz" o.ä. - alles was zum Einbau einer SoSiAnlage berechtigt).


Das ist doch nun wiederum ähnlich unsinnig. Was hat eine vorhandene oder legal einbaubare SoSi-Anlage mit §35 zu tun? Die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Sonderrechten im Sinne des §35 hat auch der PKW des FA. Bzw eigentlich jedes Fzg, er kann ja auch mit dem seines Bruders oder Nachbarin zum GH fahren wollen.


Gruß,
Thorben


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW546742
Datum05.03.2009 10:3921383 x gelesen
Geschrieben von Christoph Schererdas Innenministerium Baden-Württemberg hat mit Schreiben vom 23.03.2007 mitgeteilt dass es von seiner ursprünglichen (engen) Auslegung dass die Ausnahmeregelung nur bei Inanspruchnahme von Sonderrechten nach §35 greift

aha, gab also durchaus mehr, die entsprechende Auffassungen vertreten haben.... Schöner wäre natürlich eine Klarstellung vom zuständigen Verordnungs-/Gesetzgeber!


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz546801
Datum05.03.2009 17:5021303 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Markus WeberKönnen ja, dürfen nein. luf-Zugmaschinen sind steuerbefreit (grünes Kennzeichen), wer die außerhalb der luf nutzt (z.B. für die Weihnachtsbaumsammelaktion der JF) begeht Steuerhinterziehung. Wird in den letzten Jahren vermehrt zur Anzeige gebracht.

Ein in den Fahrzeugpapieren als "LoF Zugmaschine Ackerschlepper" eingetragenes Fahrzeug kann auch problemlos mit schwarzem Kennzeichen zugelassen werden und darf dann auch für andere Zwecke verwendet werden. Die Steuerfreiheit ist an andere Voraussetzungen gebunden.

Desweiteren ist es durchaus möglich, auch entsprechende steuerfreie grün zugelassene Fahrzeuge zeitlich befristet zu besteuern, damit sie für andere Zwecke genutzt werden dürfen. Hat aber mit dem Thema hier nichts zu tun.

Gruß,
Michael


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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz546805
Datum05.03.2009 17:5321287 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Henning KochAber natürlich (sofern man in eine Umweltzone einfährt, ausserhalb von Umweltzonen braucht niemand eine Plakette):

§41, Absatz 2 Nummer 6, dort Zeichen 270.1


Ok, mein Fehler. Natürlich sind die Schilder in der StVO drin. Aber dann wäre es umso unnötiger, die Sonderrechtsfahrzeuge extra aufzuführen, da sie ja im Falle der Anwendung der Sonderrechte sowieso von der StVO befreit sind.

Andererseits: Welche Kommune wäre denn so bescheuert, im Prinzip sich selbst oder einem deutlich als Einsatzfahrzeug erkenntliches Fahrzeug einer Nachbarkommune ein Knöllchen zu verpassen? Gut, Rettungsdienst fällt da jetzt nicht unbedingt drunter, auch würde mich solches Verhalten in Deutschland auch nicht wirklich wundern...

Gruß,
Michael


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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz546806
Datum05.03.2009 17:5521341 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Uwe Schmidtmir ist eine WF bekannt, die zumindest grüne Kennzeichen hatte.

Warum auch nicht, das Fahrzeug ist steuerbefreit, nichts anderes sagt das grüne Kennzeichen aus. Steuerbefreiung gibt's für vieles, nicht nur für die Landwirtschaft.

Gruß,
Michael


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 04.03.2009 11:21 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 04.03.2009 11:27 Chri7sto7f S7., Vilseck
 04.03.2009 11:27 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 04.03.2009 11:33 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
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