News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | Versicherung FW, HiOrg | 2 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Step8han8 B.8, Dormagen / Nordrhein-Westfalen | 546378 | |||
Datum | 03.03.2009 09:48 | 3222 x gelesen | |||
Hallo Forum, wo kann man sich nach dem Versicherungsschutz von Feuerwehreinsatzkräften erkundigen? Gibt es eigentlich Unterschiede zwischen ehren- und hauptamtlichen Feuerwehrleuten ("Berufshaftpflichtversicherung"). Gibt es ggf. Einschränkungen im Einsatz ABC-Einsätze, vielleicht auch geschlechterspezifisch? Wie ist das gerregelt, wenn Hilfsorganisationen (RettD, Einsatzeinheiten) hinzugezogen werden. Sind sie gleichgestellt? Neuerdings sollen diese ja auch in ABC-Lagen aktiv sein. Ist das landesweit oder kommunal geregelt? Danke für die Infos Stephan Bargel | |||||
| |||||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 546380 | |||
Datum | 03.03.2009 09:52 | 1677 x gelesen | |||
Geschrieben von Stephan Bargelwo kann man sich nach dem Versicherungsschutz von Feuerwehreinsatzkräften erkundigen? Wenn du den Unfallversicherungsschutz meinst, dann solltest du bei der jeweils zuständigen Unfallversicherung nachfragen. Die helfen dir sehr gerne weiter Ansonsten ist auch die Lektüre des SGB VII ganz nützlich. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
| |||||
|