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ThemaSonderrechte, war: Online-Petition für Blaulicht an Privat-PKW89 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW545991
Datum01.03.2009 08:5821857 x gelesen
Geschrieben von Michael BayerGeschrieben von Thomas Middeke

Noch einmal;
Niemand soll durch Blaulicht das Recht zum Rasen zugesprochen bekommen.
Die Intention besteht in der Kenntlichmachung einer Fahrt ( § 35) , daher nennt man das Ding auch Kennleuchte und nicht Raserlicht.

Und dazu brauche ich keine Blaue Kennleuchte. Sonderrechte nach §35 kann der FW- Angehörige auch so in Anspruch nehmen!


Komisch, das finden die meisten offensichtlich ausgesprochen gut und wichtig...

Eine Regelung, die garantiert der Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer NICHT bekannt ist!
Eine Regel, die dazu führt, dass "zivile" Fahrzeuge mit (leicht?) überhöhter Geschwindigkeit und unter Mißachtung von sonstigen Verkehrsregeln zum Gerätehaus fahren dürfen.
Solange o.k. - und nicht hinterfragt, ausser jemand versucht das mal wieder zu unterbinden.
Und offensichtlich haben die meisten hier einschlägige Erfahrungen mit der Realität des Wahnsinns, zu dem das teilweise führt.

Kann mir mal einer vernünftig erklären, wo da die Logik steckt, wenn Ihr dann sagt, dass "richtiges" So(/We)-Recht "gefährlicher" wäre?

Wenn Ihr meint, es wäre grundsätzlich zu gefährlich, mit So-Recht zu fahren, dann gilt das umso mehr für ungekennzeichnete Fahrzeuge (und kommt mir nicht mit Dachaufsetzern, Warnblinkanlagen, Lichthupen usw.)!
Wenn Ihr meint, es wäre grundsätzlich zu gefährlich, mit So/We-Recht zu fahren, so frage ich mich, warum die gleichen Leute Alarmfahrzeuge steuern dürfen - und das mit (im Gegensatz zum privaten PKW) Bruchteilen an Fahrerfahrung damit...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen545993
Datum01.03.2009 09:3818850 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoWenn Ihr meint, es wäre grundsätzlich zu gefährlich, mit So/We-Recht zu fahren, so frage ich mich, warum die gleichen Leute Alarmfahrzeuge steuern dürfen - und das mit (im Gegensatz zum privaten PKW) Bruchteilen an Fahrerfahrung damit...

Interessant zusammengefasst :-).

Wenn du jetzt hier forderst das in einem Gesetz die regelmäßige Aus-und Fortbildung für Fahrer von "Alarmfahrzeugen geregelt und kontrolliert wird bin ich vollkommen deiner Meinung.

Aber wieviele Fw schreiben ihren Fahrern eine Mindeststundenanzahl an Praxis vor oder nehmen Geld für Fahrsicherheitstrainings in die Hand?

Zumal sicher nur ein Promillebereich an Unfällen mit Einsatzfahrzeugen bekannt wird.

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorLars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen545997
Datum01.03.2009 10:1718570 x gelesen
Hallo Uli,

ich denke das Problem ist, dass viele (leider) das Gehirn ausschalten, sobald der Wecker klingelt. Zusätzlich kommt hinzu, dass vermutlich jeder den "§35, Absatz 1" der STVO nennen kann, aber die wenigsten dabei an den "Absatz 8" denken, geschweige denn ihn kennen. Stehen die vielleicht zu weit auseinander?

Ich bin eigentlich auch ein Befürworter der Sonderrechte für Fw-Angehörige im Privat-PKW, die aber natürlich auch nur im Rahmen des "§35, Absatz 8 STVO". Dann fahre ich nachts, wenn alles frei ist durchaus mal bei Rotlicht in die Kreuzung oder fahre an der Abbiegespur bis nach vorne durch und frage durch das offene Fenster den Fahrer in der Geradeausspur, ob er mich, wegen eines Fw-Einsatzes, bitte vorlassen würde. Genauso fahre ich dann auch durch (für Busse, Taxen, etc. freigegebene) Fussgängerbereiche, wenn es den Weg wesentlich abkürzt, das dann aber auch nur mit maximal 20-30 km/h! Die Geschwindigkeit würde ich nie zu sehr überschreiten, das sollte man ja selbst im Einsatzfahrzeug nicht machen. 70 km/h in der Stadt, und das auch nur bei breiten und freien Hauptstraßen, sind da das höchste der Gefühle. In Wohngebieten bleibt es dann auch bei 50 km/h oder sogar weniger.

Wenn ich dann aber von Kameraden höre, wie sie stolz erzählen, dass sie mit 100 km/h durch die Stadt genagelt sind und mit ihren abgefahrenen Reifen nur knapp in die Einfahrt zum Fw-Haus geschliddert sind, dann fällt mir nichts mehr dazu ein. Selbst Führungspersonal rast zum Teil so zum Einsatz.

Inzwischen halte ich mich zum Thema Sonderrechte im Privat-PKW lieber zurück. Wenn mir jemand auffällt, der auffällig schnell auf den Hof gebrettert kommt, dann spreche ihn auch einmal darauf an, ob etwas langsamer nicht auch ausreichen würde.

Da ich seit geraumer Zeit direkt gegenüber vom Feuerwehrhaus wohne, kommt es bei mir zum Glück nicht mehr so oft vor, dass ich eilig mit dem PKW zum Einsatz muss. Ich möchte dann aber auch ungern von einem Verrücktem auf dem Parkplatz überfahren werden.

Das Thema ist vermutlich zu Komplex, um darüber eine generelle Aussage treffen zu können. Die fehlende Einsicht vieler kommt dann noch erschwerend dazu.

Bei uns gibt es übrigens einmal im Monat Fahrerdienst. Einsatzfahrer wird nur, wer mindestens 1 Jahr am Fahrerdienst teilgenommen hat, eine Abnahmefahrt gemacht hat und anschließend mindestens 6x im Jahr am Fahrerdienst teilnimmt. Zusätzlich werden seit ca. 2 Jahren auch regelmäßig Fahrsicherheitstrainings angeboten.


Grüße aus Lüneburg,

Lars

Alles natürlich nur meine persönliche Meinung!

www.feuerwehrtaucher-lueneburg.de

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW545999
Datum01.03.2009 10:1918897 x gelesen
Geschrieben von Peter LieffertzWenn du jetzt hier forderst das in einem Gesetz die regelmäßige Aus-und Fortbildung für Fahrer von "Alarmfahrzeugen geregelt und kontrolliert wird bin ich vollkommen deiner Meinung.

das wäre auf jeden Fall sinnvoller, als das übliche Verlesen der §§ 35 und 38 bei sehr vielen Feuerwehren..


Geschrieben von Peter LieffertzAber wieviele Fw schreiben ihren Fahrern eine Mindeststundenanzahl an Praxis vor oder nehmen Geld für Fahrsicherheitstrainings in die Hand?

Wir schreiben das zwar nicht vor, wir bieten das aber mit m.E. durchaus guter Resonanz an
- eigene Fahrschule
- Fahrersicherheitstraining von PKW bis LKW
- Geländetraining


Geschrieben von Peter LieffertzZumal sicher nur ein Promillebereich an Unfällen mit Einsatzfahrzeugen bekannt wird.

Die Betonung liegt auf "bekannt wird"...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen546001
Datum01.03.2009 10:3018618 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinodas wäre auf jeden Fall sinnvoller, als das übliche Verlesen der §§ 35 und 38 bei sehr vielen Feuerwehren..

Das wäre ja auch schon mal ok. Aber leider wird meist mit einer Eigeninterpretation gearbeitet :-(.

Geschrieben von Ulrich CimolinoWir schreiben das zwar nicht vor, wir bieten das aber mit m.E. durchaus guter Resonanz an
- eigene Fahrschule
- Fahrersicherheitstraining von PKW bis LKW
- Geländetraining


Ihr ja. Wenn das Standart in D werden würde, denke ich das es schon mal ein Stück besser würde. Und dann noch verbindliche Mindeststunden(realistisch zum Führen) und es könnte noch besser werden.

Wäre das nicht mal lohnenswert für unsere vfdb? Von den Verbänden ist ja in dieser Richtung eher weniger zu erwarten. Obwohl wenns dafür ein Abzeichen gäbe ;-).

Geschrieben von Ulrich CimolinoDie Betonung liegt auf "bekannt wird"...

Sicher, sicher. Das wissen hier im Forum aber nicht nur wir beide.

Peter


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AutorLars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen546004
Datum01.03.2009 10:4518436 x gelesen
Geschrieben von Peter LieffertzDas wäre ja auch schon mal ok. Aber leider wird meist mit einer Eigeninterpretation gearbeitet :-(.
Ich hatte vor kurzem einen Unterricht bei einem Polizeibeamten:
Selbst der spricht von "Wegerechten" und hat das Wort auch auf seinen Folien stehen, ohne deutlich darauf einzugehen, dass dies nach STVO keine Rechte der Feuerwehr sind sondern die Pflichten der anderen Verkehrsteilnehmer.


Grüße aus Lüneburg,

Lars

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AutorBenj8ami8n G8., Stadtlauringen / Bayern546006
Datum01.03.2009 10:5018524 x gelesen
Hallo
Ich bin eigentlich auch ein Befürworter der Sonderrechte für Fw-Angehörige im Privat-PKW, ABER :sollte bedacht werden in welchen Gegenden es Sinn macht und in welchen nicht
d.h.das es in den kleinen Gemeinden nicht viel Sinn macht FA mit Kennleuchte auszustatten,
wobei es in Städten die keine BFbesitzen durchaus sinnvoll ist .

Gruß Benni


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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern546007
Datum01.03.2009 11:0518459 x gelesen
Geschrieben von Benjamin GrafIch bin eigentlich auch ein Befürworter der Sonderrechte für Fw-Angehörige im Privat-PKW, ABER :sollte bedacht werden in welchen Gegenden es Sinn macht und in welchen nicht
d.h.das es in den kleinen Gemeinden nicht viel Sinn macht FA mit Kennleuchte auszustatten,
wobei es in Städten die keine BFbesitzen durchaus sinnvoll ist .


Lern bite erstmal was Sonderrechte sind und dann diskutieren wir weiter. Sonderrechte und Wegerechte sind nicht das gleiche!


Gruß
CS

*dersichwundertwerhierplötzlichbeidemThemamitwelchemWissenmitdiskutiert*





TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT!
TROLL COLLECT - Trolls im Forum

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AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen546008
Datum01.03.2009 11:0618291 x gelesen
Ja so ähnlich kenne ich es auch von den "Verkehrserziehern" im Sinne von Präventionsmitarbeitern der jeweiligen PD.

Deshalb ja mein oben Geschriebenes.


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AutorChri8sti8an 8H., Karlsruhe / Baden-Württemberg546009
Datum01.03.2009 11:0618387 x gelesen
Hallo Lars,
was bedeutet bei euch Fahrerdienst?
Christian


Das ist wie immer meine Meinung und hat nichts mit der Meinung meiner Abteilung zu tun.

Ich finde es Feige, wenn hier Kameraden still mitlesen, und dann hintenherum gemauschelt wird.

WICHTIGER HINWEIS!
Die Beiträge, die ich hier im Forum auf www.feuerwehr.de schreibe und veröffentliche, sind lediglich für dieses Forum bestimmt. Ich untersage jegliches Kopieren und Wiederveröffentlichen, auch auszugsweise, ohne meine schriftliche Einwilligung.

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AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen546010
Datum01.03.2009 11:0818394 x gelesen
Bedarf aus Sicht der Diskussion der letzten Tage eigentlich keiner Antwort.

Den rest hat CS auf den Punkt gebracht.


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AutorSeba8sti8an 8C., Itzehoe / Schleswig-Holstein546012
Datum01.03.2009 11:1618626 x gelesen
Ich stimme dir weitestgehend zu, aber

Geschrieben von Lars Konrad70 km/h in der Stadt, und das auch nur bei breiten und freien Hauptstraßen, sind da das höchste der Gefühle.

wenn ich in manchen Straßen innerorts bei 70km/h bleibe, werde ich vom nachfolgendem Verkehr überholt ;)


Sebastian
--

Feuerwehr Heiligenstedtenerkamp
Löschzug-Gefahrgut Kreis Steinburg

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg546017
Datum01.03.2009 11:3418338 x gelesen
Darf ich mal provokativ werden? ;)

Sonderrechte in Anspruch zu nehmen bedeutet ja NICHT, die Regelungen der StVO nach eigenem Gutdünken außer Kraft zu setzen,
sondern die VERPFLICHTUNG zu prüfen, ob jede EINZELNE Übertretung der StVO-Regelungen in DIESEM Moment notwendig ist, um den Gesamt-Auftrag zu ERFÜLLEN.
Eine Übertretung der Regelungen der StVO wäre nur dann zulässig, wenn ohne Übertretung die Erfüllung des Auftrages vollständig vereitelt würde.

Vergleiche dazu zum Beispiel BGH-Beschluss vom 25.10.1951, IV STR 559/51, BGH-Beschluss vom 03.02.1967, VI ZA 115/65 und andere mehr.

Und hier stellt sich dann zwangsläufig die Frage nach der Einsatzorganisation bzw. nach einer entsprechenden AAO, die es ermöglicht, das die Berechtigten ohne Gefährung Dritter und ohne Eigengefährdung ihren Auftrag wahrzunehmen können.


*schlagschutzkleidungundhelmanzieh*


Beste Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein: www.helferportal.org

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AutorBenj8ami8n G8., Stadtlauringen / Bayern546019
Datum01.03.2009 11:4018270 x gelesen
gut war mein fehler meine eig. Wegerecht.


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg546021
Datum01.03.2009 11:4318514 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoKann mir mal einer vernünftig erklären, wo da die Logik steckt, wenn Ihr dann sagt, dass "richtiges" So(/We)-Recht "gefährlicher" wäre?



Je mehr Fahrzeuge damit unterwegs sind, desto höher die Unfallwahrscheinlichkeit damit.

Und sind wir mal ehrlich und machen mal einen Ausflug in die Psychologie. Warum will der durchschnittliche FM so schnell wie möglich zum Feuerwehrhaus? Jetzt erzäht mir nichts von Hilfsfrist einhalten, den Mitbürgern schnell helfen,....
Die Antwort ist in den meisten Fällen ganz einfach: Damit er einen Platz auf dem Fahrzeug bekommt. Dadurch, daß wir redundant arbeiten müsen, d.h. ein Vielfaches an Einsatzkräften alarmieren um durch das Zufallsprinzip zeitnah ausrichend Kräfte am Feuerwehrhaus zu haben kommen eben nicht alle mit. Und das ist auch gut so. Aber es gibt dann eben auch keine "zweiten Sieger"... d.h. Du bekommst einen Platz auf den Fahrzeugen (dem ersten Fahrzeug?), oder eben nicht.

Diese Situation hast Du nicht mehr, wenn Du als Maschinist im Einsatzfahrzeug sitzt. In sofern ist auch diese Frage beantwortet:

Geschrieben von Ulrich CimolinoWenn Ihr meint, es wäre grundsätzlich zu gefährlich, mit So/We-Recht zu fahren, so frage ich mich, warum die gleichen Leute Alarmfahrzeuge steuern dürfen - und das mit (im Gegensatz zum privaten PKW) Bruchteilen an Fahrerfahrung damit...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg546025
Datum01.03.2009 11:5118478 x gelesen
Geschrieben von Lars KonradIch hatte vor kurzem einen Unterricht bei einem Polizeibeamten:

Meiner Erfahrung nach sind (normle) Polizeibeamte und (normale) Rechtsanwälte nicht geeignet, um diese Thematik in der Feuerwehr hinreichend sicher zu vermitteln.
Mit dem Thema muß man sich vorher gesondert befaßt haben, und sich dazu mit der Feuerwehr intensiv ausgetauscht haben, sonst geht das schief da es um sehr sehr spezielle Fragen geht, die in der täglichen Arbeit der genannten Berufsgruppen eigentlich so nicht vorkommen.
Das gilt für andere Themen aber genau so.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW546029
Datum01.03.2009 12:0318709 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerJe mehr Fahrzeuge damit unterwegs sind, desto höher die Unfallwahrscheinlichkeit damit.

die Zahl der ungekennzeichneten So-Rechtsfahrer ist genauso hoch!

Wo nimmst Du den Beleg her, dass die Unfälle steigen würden, wo es weder für die "zivilen" (getarnten) So-Rechtsfahrten, noch für die So-/We-Rechtsfahrten auch nur annähernd genaue Statistiken o.ä. gibt?


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorLars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen546070
Datum01.03.2009 19:2518252 x gelesen
Geschrieben von Christian Heitzmannwas bedeutet bei euch Fahrerdienst?
Der monatliche Fahredienst dauert jeweils zwei Stunden und es werden verschiedene Schwerpunkte behandelt:
Jeweils in der ersten Stunde wird ein Thema in Praxis oder Theorie behandelt (Pumpen, Aggregate, Spezialbeladungen, § 35/38 STVO, UVV, etc.) und in der zweiten Stunde werden dann die Fahrzeuge bewegt und u.a. auch mit der DL gearbeitet.

Ziel ist es, dass jeder die Fahrzeuge mit ihrer Beladung kennt sowie mit ihnen umgehen und fahren kann.

Seit wir das TMF haben, müssen alle auf dem TMF eingewiesenen Maschinisten zusätzlichen einen Fahredienst nur für das TMF machen, um damit taktisch richtig arbeiten zu können.

Voraussetzung zum Fahrerdienst ist mindestens Maschinistenausbildung und Fahrerlaubnis Klasse B. Wer mit der DL bzw. dem TMF fahren bzw. arbeiten möchte, muss eine Einweisung auf dem jeweiligen Fahrzeug haben. Für DL und TMF gibt es bei uns Unterweisungen, die über ca. drei Wochen gehen und mit einer Prüfung abgeschlossen werden.


Grüße aus Lüneburg,

Lars

Alles natürlich nur meine persönliche Meinung!

www.feuerwehrtaucher-lueneburg.de

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AutorLars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen546071
Datum01.03.2009 19:3018189 x gelesen
Geschrieben von Sebastian Courvoisierwenn ich in manchen Straßen innerorts bei 70km/h bleibe, werde ich vom nachfolgendem Verkehr überholt ;)
Das ist dann wohl wieder ein Thema, dass man bestimmt in einem anderen Forum diskutieren könnte... ;-)

Generell sollte man seine Geschwindigkeit den Gegebenheiten anpassen:
In einer Spielstraße kann man es z.B. gar nicht verantworten die erlaubte Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten, auf der dreispurigen Ausfallstraße sieht das sicherlich etwas anders aus.


Grüße aus Lüneburg,

Lars

Alles natürlich nur meine persönliche Meinung!

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AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW546074
Datum01.03.2009 20:0918153 x gelesen
Und das gibt Dir dann das Recht mit 75 Km/h zu fahren ? Ich kann nur noch mit den Kopf schütteln

Gunnar Kreidl
THW Pfedelbach


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AutorSeba8sti8an 8C., Itzehoe / Schleswig-Holstein546081
Datum01.03.2009 20:5918166 x gelesen
Geschrieben von Gunnar KreidlUnd das gibt Dir dann das Recht mit 75 Km/h zu fahren ? Ich kann nur noch mit den Kopf schütteln
Süße Antwort.
Melde dich mal wieder, wenn du in der Realität angelangt bist.

Oder alternativ mal 2-3 Tage im Rettungsdienst mitgefahren bist.


Sebastian
--

Feuerwehr Heiligenstedtenerkamp
Löschzug-Gefahrgut Kreis Steinburg

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AutorFran8k E8., Diepersdorf / Bayern546088
Datum01.03.2009 21:3818181 x gelesen
ich kann mich an Alarmfahrten mit nem 50PS Flachdachbully erinnern. Alle überholen, nächste Ampel wieder vorbeifahren, alle überholen, nächste Ampel...... Diese Alarmfahrt Diskussionen entarten immer, total lächerlich.

Mancher denkt, weil er vielleicht 1000 Alarmfahrten gemacht hat, hat er (oder seine Wehr) die Weisheit mit Löffeln gefressen.


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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW546101
Datum01.03.2009 22:1718345 x gelesen
Genau, sehr süße Antwort... überlege doch einmal selber wieviel Zeit du dabei herausholst wenn du schneller als die zulässige Geschwindigkeit fährst.
Hier wird ja schnell der Grund mit dem schnellen Ausrücken bei kritischen Feuern gebracht.
Mal ein Gedankenspiel hier für:
Ein Brandschutzbedarfsplan dem man so mal im Netz findet Allgemeine Personalverfügbarkeit der Freiwilligen Feuerwehr
Von Bedeutung bei der Einhaltung der Hilfsfrist ist die Entfernung der Wohnung/des
Arbeitsplatzes zum Feuerwehrgerätehaus. Nur eine bestimmte Entfernung als Maximalentfernung
lässt die Einhaltung einer bestimmten Hilfsfrist zu. So ist innerorts von
einer Durchschnittsgeschwindigkeit von max. 40 km/h mit privaten PKW auszugehen.
Für eine beispielhafte Fahrtstrecke ergibt sich somit folgende Durchschnittszeit:
4,7 km ~ 7 Min
2,7 km ~ 4 Min.
Wohnt oder arbeitet ein freiwilliger Feuerwehrmann in ca. 2,7 Kilometer Entfernung,
braucht er durchschnittlich allein 4 Minuten, um nach der Alarmierung das Feuerwehrgerätehaus
zu erreichen. Erst dann kann er mit dem geplanten 1. Feuerwehrfahrzeug
ausrücken. Bei einer Ausrück- und Anfahrzeit von insgesamt 8 Minuten
bleiben dann noch 4 Minuten Fahrzeit, um die Einsatzstelle mit dem Einsatzfahrzeug
zu erreichen.

So, jetzt rechne doch mal aus wie schnell du fahren musst im Durchschnitt um das ganze auf 3min zu bringen....
Ergo im durchschnitt knapp 15kmh mehr! Im Durchschnitt, innerhalb geschlossener Ortschaften kaum machbar und auf Grund der hier vielfach gesteuerten Ampeln stehst du dann vor der nächsten roten und wartest.
Ergo, trainiere das flottere Ausrücken und du gewinnst mehr Sicherheit bei der Anfahrt.
Gruß
Sven


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AutorSeba8sti8an 8C., Itzehoe / Schleswig-Holstein546112
Datum01.03.2009 22:5418080 x gelesen
Seufz, ich bin 1. nicht erst seit gestern in der Feuerwehr und 2. auch beruflich damit ganz gut belastet, 3. nicht ganz dumm, 4. auch niemand, bei dem man während einer Fahrt Angst haben müßte. Aber 5. bin ich vorallem jemand, den diese verallgemeinernden Belehrungen sehr auf den Keks gehen.

Lest bitte meinen Ursprungsbeitrag, und schon ist die von dir gut gemeinte Antwort überflüssig.
Ursprünglich störte mich nur ein Satz, der pauschal eine Maximalgeschwindigkeit vorgab. Ich halte nämlich nichts davon, eine hirnlose Maßnahme (Raserei ohne Sinn und Verstand) durch eine andere Vorgabe zu ersetzen, die einen auch davon befreit, seinen gesunden Menschenverstand zu benutzen.


Hmm, klingt wirr.
Also bitte versucht nichts in meine 2-3 Sätze hier hineinzuinterpretieren, die ich nie so geschrieben habe.


Sebastian
--

Feuerwehr Heiligenstedtenerkamp
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AutorSeba8sti8an 8C., Itzehoe / Schleswig-Holstein546115
Datum01.03.2009 22:5918071 x gelesen
Geschrieben von Frank Eisenblaetterich kann mich an Alarmfahrten mit nem 50PS Flachdachbully erinnern. Alle überholen, nächste Ampel wieder vorbeifahren, alle überholen, nächste Ampel...... Diese Alarmfahrt Diskussionen entarten immer, total lächerlich.

Kenne ich von Schontransporten mit dem RTW.
Stell dir jetzt mal vor, du hättest in einem richtigem Auto gesessen ;) Und ehe ich wieder angegriffen werde: Ich weiß, die 1-2 Minuten Vorsprung hätten niemandem geholfen und haben sowieso keine Auswirkung (stimmt meistens sogar...)

Mancher denkt, weil er vielleicht 1000 Alarmfahrten gemacht hat, hat er (oder seine Wehr) die Weisheit mit Löffeln gefressen.

Nun, das ist ein Teil der Wahrheit...


Sebastian
--

Feuerwehr Heiligenstedtenerkamp
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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern546119
Datum01.03.2009 23:1218127 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sebastian Courvoisierdie 1-2 Minuten Vorsprung hätten niemandem geholfen
für alle, der Vorteil der Fahrt mit SoSi ergibt sich nicht nur dadurch, dass man schneller fahren darf, sondern hauptsächlich dadurch, dass man an roten Ampeln nicht warten muss usw.
D.h., mit SoSi bin ich in der Stadt schon wesentlich schneller, also ohne. Auch wenn ich nicht rase und andere damit gefährde.

Trotzdem brauche ich IMHO diese Petition nicht, denn jeder, der bis jetzt SoSi braucht, bekommt es auch.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg546123
Datum01.03.2009 23:2018057 x gelesen
Geschrieben von Sebastian CourvoisierUrsprünglich störte mich nur ein Satz, der pauschal eine Maximalgeschwindigkeit vorgab. Ich halte nämlich nichts davon, eine hirnlose Maßnahme (Raserei ohne Sinn und Verstand) durch eine andere Vorgabe zu ersetzen, die einen auch davon befreit, seinen gesunden Menschenverstand zu benutzen.

Hallo,

mich stören eigentlich auch immer diese pauschale Vorgaben ....

Man sollte aber bei dieser Thematik nicht vergessen, dass es seit dem Ende des 2. Weltkrieges

- mehrere hundert Tote

- mehrere tausend Verletzte

bei Fahrten mit Sonder/Wegerecht gab.

Weiterhin sollte man einfach zur Kenntnis nehmen, dass bei einem Großteil der richterlichen Beurteilung von "Nicht angepasster Geschwindigkeit" die Rede war. Die Frage ist nun, wie man (ob man) aus diesen Tatbeständen zukunftsfähige Verhaltensvorgaben machen kann.

Zum Beispiel:

- konsequente Fahrgeschwindigkeitsvorgaben

- unlöschbare UDS

Tatsache ist, das bei konsequenten Geschwindigkeitsvorgaben mit Überwachungsmöglichkeiten die Unfallhäufigkeit abnimmt.

Welche Vorschläge oder auch Erfahrungen mit durchgeführten Maßnahme gibt es denn?

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


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AutorSeba8sti8an 8C., Itzehoe / Schleswig-Holstein546126
Datum01.03.2009 23:4218031 x gelesen
Geschrieben von Christof StroblTrotzdem brauche ich IMHO diese Petition nicht, denn jeder, der bis jetzt SoSi braucht, bekommt es auch.
Ack


Sebastian
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Feuerwehr Heiligenstedtenerkamp
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AutorSeba8sti8an 8C., Itzehoe / Schleswig-Holstein546127
Datum01.03.2009 23:5318109 x gelesen
Geschrieben von Gerhard PfeifferWeiterhin sollte man einfach zur Kenntnis nehmen, dass bei einem Großteil der richterlichen Beurteilung von "Nicht angepasster Geschwindigkeit" die Rede war. Die Frage ist nun, wie man (ob man) aus diesen Tatbeständen zukunftsfähige Verhaltensvorgaben machen kann.

Zum Beispiel:

- konsequente Fahrgeschwindigkeitsvorgaben

- unlöschbare UDS

Tatsache ist, das bei konsequenten Geschwindigkeitsvorgaben mit Überwachungsmöglichkeiten die Unfallhäufigkeit abnimmt.

Welche Vorschläge oder auch Erfahrungen mit durchgeführten Maßnahme gibt es denn?


UDS ist in der jetzigen RTW-Generation in Schleswig-Holstein festeingebaut, sehr unterstützendswert.
Problematisch sehe ich aber eine absolute Geschwindigkeitsvorgabe. Teilweise ist sie ja schon "hardware"-seitig gelöst, in dem besagte RTW bei ca. 130 km/h abriegeln. ACHTUNG: Das schaffe auch ich nur außerorts ;)

Nur dürften die Gegebenheiten überall einfach zu verschieden sein. Innerorts kann bedeuten: Spielstraße, Tempo 30-Zone, Feldweg, Spurbahn, Nebenstraße, Hauptstraße 2-6spurig, BAB... Das Beispiel "max. 70" wird dann lächerlich, wenn 60 regulär erlaubt sind und der starre Blitzerkasten erst ab 66 auslöst. Und nein, das ist keine autobahnänhliche Strecke.

Stichwort ist m.E.n. situationsangepaßtes Fahrverhalten. Das erfordert natürlich auch Schulung etc pp.
Jeder Fahrer sollte sich der Möglichkeiten seines Autos bewußt sein, mit dem 14t-LF fahre ich anders, als mit dem 3t-NEF.


Sebastian
--

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg546128
Datum02.03.2009 00:0418280 x gelesen
Geschrieben von Sebastian CourvoisierProblematisch sehe ich aber eine absolute Geschwindigkeitsvorgabe.

Wie wäre es mit einer ganz einfachen und für jeden sofort verständlichen Vorgabe: "Die gemäß StVO bzw. Beschilderung geltende Höchstgeschwindigkeit darf auch bei Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten nicht überschritten werden".
Das wäre doch eine klare und eindeutige Dienstanweisung. Und wenn wir uns Weg-/ Zeit-Diagramme anschauen, dann wissen wir eigentlich alle, daß bei den Strecken die wir normalerweise zurücklegen das mit der zunehmenden Geschwindigkeit steigende Risiko (Reaktionsweg, Bremsweg, Unfallfolgen,...) die "gewonnene" Zeit eigentlich nicht wert ist.

IIRC gab es mal eine ähnliche Anweisung mit klaren Vorgaben bei der Berliner Polizei, nachdem die in kurzer Zeit einen erhöhten Verschleiß an (neuen) Streifenwagen hatten.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen546129
Datum02.03.2009 01:1918067 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Frank Eisenblaetter:
Diese Alarmfahrt Diskussionen entarten immer, total lächerlich.
Stimmt, siehe:


Mancher denkt, weil er vielleicht 1000 Alarmfahrten gemacht hat, hat er (oder seine Wehr) die Weisheit mit Löffeln gefressen.
[Ich kann mir zwar noch immer keinen so rechten Reim darauf machen, in welchem Zusammenhang dieses Statement steht... aber, leicht OT:]

Och, na ja, mit Löffeln... bringt einem aber auf alle Fälle eine gewisse Erfahrung!

Auch wenn mir natürlich bewußt ist, daß Erfahrung - also etwas schon mal gemacht haben, vielleicht auch öfter oder gar regelmäßig, evtl. auch gespickt mit sog. Negativ-Erfahrungen - natürlich auch durch intesives Studium von Fachliteratur zum Thema, theoretisches Durchspielen des Ganzen und praktische Übungen unter quasi-realen Bedingungen ersetzt - mehr noch, bei weitem übertroffen - werden kann.

[Sorry, konnte ich mir mal nicht verkneifen.]


Gruß

Daniel


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW546145
Datum02.03.2009 08:3518462 x gelesen
Geschrieben von Christian Fischer

Wie wäre es mit einer ganz einfachen und für jeden sofort verständlichen Vorgabe: "Die gemäß StVO bzw. Beschilderung geltende Höchstgeschwindigkeit darf auch bei Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten nicht überschritten werden".


jetzt wirds völlig albern!

Es gibt genug Regelungen, die haben mit Sicherheit nichts zu tun, dafür umso mehr mit Politik, Lärmschutz (oft vor 30 Jahren beschlossen) usw.

Wenn Du dann noch willst, dass an bestimmten Stellen auch die Fw-LKW hinter den normalen LKW mit 40 oder 60 km/h herzockeln, brauchst Du Dir (gerade künftig) v.a. auf dem Land keinerlei Gedanken um irgendwelche sinnvollen Fristen machen...


Geschrieben von Christian FischerIIRC gab es mal eine ähnliche Anweisung mit klaren Vorgaben bei der Berliner Polizei, nachdem die in kurzer Zeit einen erhöhten Verschleiß an (neuen) Streifenwagen hatten.

weiß ich nicht, aber das war ja auch das Problem mit Ansage (überleg mal wie die von was auf was umgestellt haben....)


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW546152
Datum02.03.2009 09:4218102 x gelesen
Was spricht aber dagegen das diese Regelung bei der Anfahrt zur Wache gillt?Geschrieben von Ulrich

CimolinoGeschrieben von Christian Fischer"

Wie wäre es mit einer ganz einfachen und für jeden sofort verständlichen Vorgabe: "Die gemäß StVO bzw. Beschilderung geltende Höchstgeschwindigkeit darf auch bei Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten nicht überschritten werden"."



Und ich denke es würde einiges an Gefahrenpotenzial raus nehmen

Gunnar


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AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland546161
Datum02.03.2009 10:4618115 x gelesen
Hallo,


Geschrieben von Gunnar Kreidl Was spricht aber dagegen das diese Regelung bei der Anfahrt zur Wache gillt? - tja, ob so was jemals in ein Gesetz gepackt wird? oder andersrum: wäre es nicht besser wir schaffen es, dass wir so was nicht brauchen?

so, aber zum eher strengeren Vorschlag von Christian Fischer: ich stelle mir gerade die Diskussion vor, wenn die BF Saarbrücken mit SoSi nachts auf der leeren! Stadtautobahn mit Tempo 60 (ist halt aus Lärmschutzgründen nicht mehr erlaubt) dahinzuckelt - könnte lustig werden......

das Thema hat eine gewisse Brisanz, aber nur durch Gesetze können wir das Gefahrenpotential nicht großartig weiter reduzieren, das Verhalten (d.h. vorher auch die Sensibilisierung in den Schulungen/ Ausbildungen) reduziert das Gefahrenpotential oder ?

also dann,
viele Grüße Paul


alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten

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AutorHart8mun8d F8., Emsland / Niedersachsen546166
Datum02.03.2009 11:4418022 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoWo nimmst Du den Beleg her, dass die Unfälle steigen würden, wo es weder für die "zivilen" (getarnten) So-Rechtsfahrten, noch für die So-/We-Rechtsfahrten auch nur annähernd genaue Statistiken o.ä. gibt?

Ich fürchte, dass es leider zu einem veränderten Fahrverhalten führen würde.

Hartmund


Demokratie ist immer auch - die Meinung des Andersdenkenden respektieren.

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AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW546174
Datum02.03.2009 12:2017941 x gelesen
Da gebe ich dir vollkommen recht, nur ist es für mich eine unterschied ob ein Maschinist / Kraftfahrer im Einsatz mit kompletten Sozi und Roten Blauen Weisen Auto unterwegs ist, vielleicht neben sich einen erfahrenen Gruppenführer . Als der normale Feuerwehrmann der einzig alleine eine Blaue Kennleuchte auf den Dach hat und die Geschwindigkeitsvorschriften missachtet


Aber egal ob Gesetzt oder nicht, am meisten wird Ausbildung und Aufklärung helfen. Einen bleibenden Eindruck hat bei mir eine Ausbildung vor zwei Jahren hinterlassen. Als der Dienstellen Leiter der Polizei Künzelsau uns mal den Zusammenhang zwischen Reaktionszeit und Bremsweg= Anhalteweg anhand eines Computer Programmes aufgezeigt hat. Und wenn du dann siehst wie viel Sekunden Du bei einer 3 km mit 70 anstatt 50 km/h Fahrt sparst , Aber was für einen wesentlich längeren Anhalteweg du Dir dafür erkaufst , wirst Du etwas nachdenklicher

Gunnar Kreidl
THW Pfedelbach


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg546183
Datum02.03.2009 12:3818007 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoWenn Du dann noch willst, dass an bestimmten Stellen auch die Fw-LKW hinter den normalen LKW mit 40 oder 60 km/h herzockeln, brauchst Du Dir (gerade künftig) v.a. auf dem Land keinerlei Gedanken um irgendwelche sinnvollen Fristen machen...

Wo ist das Problem? Dafür gibt es Blaulicht und Einsatzhorn.Dann geht der langsamere LKW weg.
Und wenn mein LKW dann da 60 läuft (muß er erst mal, denn die LKW fahren ja nicht aus Spaß so langsam) wo andere 40 fahren, dann ist das doch OK.

Und wenn wir uns Weg-/ Zeit-Diagramme anschauen dann wissen wir doch beide, daß da so viel nicht gewonnen ist wenn man auf einem überschaubaren Streckenabschnitt die Höchstgeschwindigkeit überschreiten. Denn die Diagramme gehen von einer dauerhaft höheren Geschwindigkeit aus. das schaffe ich weder auf dem Land noch in der Stadt auf Einsatzfahrt. Dafür ist der Anhalteweg bei 80 km/h statt 60 km/h nicht unerheblich länger.


Geschrieben von Ulrich Cimolinoweiß ich nicht, aber das war ja auch das Problem mit Ansage (überleg mal wie die von was auf was umgestellt haben....)

Und Du meinst, die Umstellung vom TLF 16/25 (MB 1017) auf LF 20/16 (Actros irgendwas) wäre das nicht?


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorFran8k E8., Diepersdorf / Bayern546202
Datum02.03.2009 13:2217918 x gelesen
Erfahrung ist wie Hubraum - durch nichts zu ersetzen als durch noch mehr ...

Ich setze voraus, dass nach 17 Jahren tägliche Einsatztätigkeit auch diverse Fortbildungen zum Thema besucht wurden und schon einige Gerichtsverfahren zu diesem Thema gelaufen sind. Wenn ich bedenke, wie oft ich schon vor Gericht aussagen musste, zum Glück war ich nie der Beschuldigte, dann meine ich, dass diese Erfahrungen durch keine Fortbildung zu ersetzen sind.

Das Risiko einer Beschuldigung ist bei vielleicht 10 selbst durchgeführten Einsatzfahrten pro Jahr geringer, als bei einem BF'ler, der täglich das NEF kutscht. Komischerweise schreien die Theoretiker am lautesten, die Sitzposition 2 gebucht haben und 3 mal im Jahre einen Sheriff oder Anwalt auf einer Fortbildung besuchen. Ich bin übrigens ein Rentner Fahrer und hasse das Rasen der NEF Fahrer - aber wenn hier die Sirene geht, hole ich mir nur das Einsatzziel bei der Feuerwehr ab. Zum Einsatzort fahre ich privat!


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW546228
Datum02.03.2009 14:4817971 x gelesen
Geschrieben von Gunnar KreidlWas spricht aber dagegen das diese Regelung bei der Anfahrt zur Wache gillt?

der GMV, weil auch da die zulässige Höchstgeschw. bzw. die Überschreitung derselben im Rahmen der SoRe nur einen Teil der "Risiken" der Anfahrt darstellt....


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW546235
Datum02.03.2009 15:1318068 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerDafür gibt es Blaulicht und Einsatzhorn.Dann geht der langsamere LKW weg.

wo geht der denn dann hin? In den Straßengraben?


Geschrieben von Christian FischerUnd Du meinst, die Umstellung vom TLF 16/25 (MB 1017) auf LF 20/16 (Actros irgendwas) wäre das nicht?

warum vergleichst Du nicht gleich 1113 mit 1844 damits besser in Deine Richtung passt.
Ich hab ja auch nicht VW Käfer mit 5er-BMW verglichen....
Es war eine Ablösung von einer direkten Fahrzeuggeneration durch eine andere. Die Folgen kann jeder googlen.
Klar gibts sowas im Einzelfall bei Feuerwehrs auch, die Probleme damit liegen dann aber nicht an den erlaubten/zulässigen Geschwindigkeiten, sondern an anderen Dingen (Beschleunigung, Bremsen, Überfahren von Schildern/Ampeln usw.). Willst Du das auch begrenzen?

And now back to reality!


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW546252
Datum02.03.2009 16:1817903 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolino
And now back to reality!




Die wenigsten waren jemals da.

Bis jetzt ist Angst das Gegenargument No.1
Ein bereits im Mittelalter probates Mittel gegen das Neue.
Wie im Mittelalter hat das Wissen gegen die Angst einen schweren stand und so werden wir noch etwas warten um die in fremden Ländern funktionierenden Mittel bei uns anwenden zu dürfen.

Im Ursprungsfred gab es aber auch Positives zu lesen.
Manche könnten jetzt über ihre AAO nachdenken oder die Situation am und im Gerätehaus überdenken.
Das betrifft zwar nur sekundär die Sonderrechte/Blaulicht Petition, ist aber ein Anfang.


Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorJago8 H.8, Köln / NRW546270
Datum02.03.2009 17:5017904 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinoweiß ich nicht, aber das war ja auch das Problem mit Ansage (überleg mal wie die von was auf was umgestellt haben....)

Hi,

was meinst du damit bezogen auf die Pol. Berlin genau?
Kann ich auch aus den unteren Postings nicht so richtig ersehen.

Gruß Jago


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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW546306
Datum02.03.2009 20:4717795 x gelesen
Wo drüber reden wir hier eigentlich noch?
Die Anfahrt mit einen privaten PKW zum Gerätehaus oder die Fahrt mit einen Einsatzfahrzeug zur Einsatzstelle?
Bei ersteres siehe mein Beitrag hier! Für mich absolut unsinnig und gefährlich im durchschnitt mehr als 15kmh zu fahren! Kleiner Tipp, mal Navi anschalten eine Strecke fahren nach gültiger Straßenverkehrsordnung und dann auf dem Rückweg die selbe Strecke im Schnitt 15 kmh schneller... Nein ich meine keine Autobahn oder Landstraße, Gerätehäuser sind meist innerstädtisch bzw. im Dorf.
Von letzteren ist imho eigentlich gar nicht die Rede!
Gruß
Sven


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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü546329
Datum02.03.2009 21:2217822 x gelesen
Tach,

Geschrieben von Jago Hexelwas meinst du damit bezogen auf die Pol. Berlin genau?

Die Polizei Berlin fuhr früher bevorzugt VW-Busse, zuletzt T3 und T4 als "normale" Streifenfahrzeuge, das ganze kombiniert mit relativ leistungsschwachen Motoren.
Umgestellt wurde dann auf BMW 5er Kombis, genauer gesagt 525 Turbodiesel......
Das Ergebnis kannst Du dir ja vorstellen.....


Gruß Andi


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW546382
Datum03.03.2009 09:5917853 x gelesen
Geschrieben von Jago Hexelwas meinst du damit bezogen auf die Pol. Berlin genau?

http://www.sueddeutsche.de/panorama/24/373834/text/


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorKai 8P., Braunschweig / Niedersachsen546391
Datum03.03.2009 10:4217843 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoWenn Ihr meint, es wäre grundsätzlich zu gefährlich, mit So-Recht zu fahren, dann gilt das umso mehr für ungekennzeichnete Fahrzeuge (und kommt mir nicht mit Dachaufsetzern, Warnblinkanlagen, Lichthupen usw.)!
Wenn Ihr meint, es wäre grundsätzlich zu gefährlich, mit So/We-Recht zu fahren, so frage ich mich, warum die gleichen Leute Alarmfahrzeuge steuern dürfen - und das mit (im Gegensatz zum privaten PKW) Bruchteilen an Fahrerfahrung damit...


Das hatte ich auch schon in dem anderen Thread geschrieben und deswegen stimme ich Dir da voll zu.

Die Logik, warum bei regulären Einsatzfahrten die gleichen Leute, die man vorher noch als Raser und Heißdüsen tituliert hat, ans Steuer dürfen und dann natürlich absolut sicher und problemlos mit Sondersignal fahren, verstehe ich nicht so ganz.

Entweder A oder B und nicht AB...

Gruß
Kai



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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW546411
Datum03.03.2009 13:2317809 x gelesen
Geschrieben von Kai ProbstDie Logik, warum bei regulären Einsatzfahrten die gleichen Leute, die man vorher noch als Raser und Heißdüsen tituliert hat, ans Steuer dürfen und dann natürlich absolut sicher und problemlos mit Sondersignal fahren, verstehe ich nicht so ganz.

Das wurde deutlich gesagt, mehrfach wie fast alles.

Die Raser aus dem Privat-PKW werden im Einsatzfahrzeug durch den GF eingebremst.
Zusätzlich bekommt der 08/ 15 FMSB zu seinen 1000Km feuerroter Fahrpraxis, davon 100Km mit SiSi, ein Fahrsicherheitstraining.
Somit ist die Einsatzfahrt möglichst sicher.

Eine Berücksichtigung der tatsächlich gefahrenen KM je Einsatz ist nicht notwendig, auch sind die Anfahrwege für alle und überall gleich.
Zusätzlich wurde deutlich gemacht das Blaulicht alleine keinen Nutzen hat, SoSi hingegen nur an Kreuzungen einen unbestimmten Zeitvorsprung gewähren kann.

Ich zumindest bin überzeugt worden!
Ich werde auch hinterfragen warum das nur- Blaulicht bei Fahrt überhaupt eingeschaltet werden kann und darf, denn das es Nutzlos ist wurde oft genug gesagt.
Hat es im Stand überhaupt einen Sinn?
Ich meine nach STVO hat der Warnblinker die selbe Funktion und Aussage wie ein Blaulicht......also doch einen einstufigen Schalter für Blaulicht UND Martinhorn........


Und gehe erstmal ich in den Keller, dort faltet mein Zitronenfalter die Zitronen.........Zitronen....Gelb, reicht nicht Gelblicht....?


Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorKai 8P., Braunschweig / Niedersachsen546421
Datum03.03.2009 14:3317759 x gelesen
Geschrieben von Thomas MiddekeDie Raser aus dem Privat-PKW werden im Einsatzfahrzeug durch den GF eingebremst.
Zusätzlich bekommt der 08/ 15 FMSB zu seinen 1000Km feuerroter Fahrpraxis, davon 100Km mit SiSi, ein Fahrsicherheitstraining.
Somit ist die Einsatzfahrt möglichst sicher.


Ein Fahrsicherheitstraining ist in GANZ Deutschland Standard? Sicher?

Der GF kann mäßigend einwirken, aber kann er so auch mangelnde Fahrpraxis mit Feuerwehrfahrzeugen ausgleichen? Wie oft bewegt denn ein Maschinist das Einsatzfahrzeug pro Jahr im Durchschnitt?

Und gerade da soll dann der Maschinist so gut mit dem Einsatzfahrzeug fahren, obwohl jeder PKW-Fahrer mit seinem eigenen Fahrzeug doch wesentlich mehr Fahrpraxis haben müsste und so gerade hier bei einer Sosi-Fahrt die Sache sicherer wäre.

Geschrieben von Thomas MiddekeEine Berücksichtigung der tatsächlich gefahrenen KM je Einsatz ist nicht notwendig, auch sind die Anfahrwege für alle und überall gleich.
Zusätzlich wurde deutlich gemacht das Blaulicht alleine keinen Nutzen hat, SoSi hingegen nur an Kreuzungen einen unbestimmten Zeitvorsprung gewähren kann.


Also gleich Blaulicht und Martingshort komplett von allen Fahrzeugen abbauen, da der Zeitvorteil sowieso nur marginal ist?

Gruß
Kai



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AutorKai 8P., Braunschweig / Niedersachsen546423
Datum03.03.2009 14:3917784 x gelesen
Geschrieben von Lars KonradIn einer Spielstraße kann man es z.B. gar nicht verantworten die erlaubte Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten, auf der dreispurigen Ausfallstraße sieht das sicherlich etwas anders aus.

Also 6 km/h für Einsatzfahrzeuge in einer Spielstraße?

Gruß
Kai



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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen546425
Datum03.03.2009 14:5317762 x gelesen
Geschrieben von Kai ProbstAlso 6 km/h für Einsatzfahrzeuge in einer Spielstraße?

Also in den Spielstraßen, die ich kenne, kommen diese netten großen roten Dinger gar nicht allzuviel schneller voran.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt546427
Datum03.03.2009 15:0117754 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoWenn Ihr meint, es wäre grundsätzlich zu gefährlich, mit So/We-Recht zu fahren, so frage ich mich, warum die gleichen Leute Alarmfahrzeuge steuern dürfen - und das mit (im Gegensatz zum privaten PKW) Bruchteilen an Fahrerfahrung damit...
Eben nicht. In den mir bekannten Fällen steuern die FW-Fahrzeuge nur die Personen, die von den Führungskräften dafür für tauglich befunden wurden, wenn auch z.T. subjektiv. Erlaube ich aber jedem, ein Blautröt auf sein Auto zu bauen, dann habe ich nichtmehr die Kontrolle, wer wie fährt.

Geschrieben von Ulrich CimolinoWenn Ihr meint, es wäre grundsätzlich sehr gefährlich, mit So-Recht zu fahren, dann gilt das umso mehr für ungekennzeichnete Fahrzeuge (und kommt mir nicht mit Dachaufsetzern, Warnblinkanlagen, Lichthupen usw.)! Ich änder mal deinen Satz, dann ist das meine Meinung dazu.


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AutorKai 8P., Braunschweig / Niedersachsen546430
Datum03.03.2009 15:2117745 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyAlso in den Spielstraßen, die ich kenne, kommen diese netten großen roten Dinger gar nicht allzuviel schneller voran.

MkG
Marc


Was heißt "allzuviel schneller"? Selbst 20 km/h wären dann eine massive Überschreitung der Km/h Grenze..

Gruß
Kai



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AutorKai 8P., Braunschweig / Niedersachsen546431
Datum03.03.2009 15:2317811 x gelesen
Geschrieben von Johannes KrauseEben nicht. In den mir bekannten Fällen steuern die FW-Fahrzeuge nur die Personen, die von den Führungskräften dafür für tauglich befunden wurden, wenn auch z.T. subjektiv. Erlaube ich aber jedem, ein Blautröt auf sein Auto zu bauen, dann habe ich nichtmehr die Kontrolle, wer wie fährt.

Mhm...Doofe Frage, ich weiß, aber gibt es Maschinisten, die nicht das Einsatzfahrzeug mit Sosi fahren dürfen, weil sie aus bekannten Gründen dafür nicht taugen?

Was macht man dann, wenn tagsüber dieser Maschinist der einzig verfügbare Einsatzfahrer ist?

Ja ja, ich weiß, über Funk durchsagen, dass OF XY nicht ausrücken kann, da kein Fahrer zur Stelle ist...

Gruß
Kai



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AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen546616
Datum04.03.2009 16:3617728 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoDie Betonung liegt auf "bekannt wird"...

Weil es so schön dazupasst. Ist zwar von der anderen Fraktion aber dennoch nicht uninteressant.

http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=2091117

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorAlex8and8er 8S., Wedel / S-H546640
Datum04.03.2009 18:4617646 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerIIRC gab es mal eine ähnliche Anweisung mit klaren Vorgaben bei der Berliner Polizei, nachdem die in kurzer Zeit einen erhöhten Verschleiß an (neuen) Streifenwagen hatten.

Gab es für die Pol HH auch mal (max. 50% über zulässig), ist aber schnell wieder abgeschafft worden weil viele Privat-PKW zügiger unterweg sind wenn die Strassen frei sind.


Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.
Und das ist gut so.

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AutorAlex8and8er 8S., Wedel / S-H546641
Datum04.03.2009 18:5817683 x gelesen
Geschrieben von Johannes KrauseIn den mir bekannten Fällen steuern die FW-Fahrzeuge nur die Personen, die von den Führungskräften dafür für tauglich befunden wurden, wenn auch z.T. subjektiv.

Also einscheidet das subjektive Empfinden dort, ob eine Feuerwehr ausrückt oder nicht?
Wenn ein Maschinist den entsprechenden Führerschein und einen Maschinistenlehrgang hat ist er qualifiert das Fahrzeug zum Einsatz zu fahren.
Eventuell kann vom GF ein "ohne Sonderrechte" kommen, aber alles andere finde ich bedenklich.
Woanders wird diskutiert, ob man ohne passende Fahrerlaubnis zum Einsatz fahren darf, und woanders wird qualifizierten Fahren das Fahren verboten obwohl dann die Wehr nicht ausrücken kann?

Verrückt. Wenn es solche Bedenken wegen des Fahrers geben sollte, dann stimmt im Vorwege schon was nicht.


Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.
Und das ist gut so.

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg546643
Datum04.03.2009 19:0417654 x gelesen
Geschrieben von Alexander SuckerWenn ein Maschinist den entsprechenden Führerschein und einen Maschinistenlehrgang hat ist er qualifiert das Fahrzeug zum Einsatz zu fahren.

Nicht zwingend.

Zum ersten kann es wehrinterne Regelungen geben (Einwesungsfahren, Überprüfungsfahrten, jährliche Mindestkilometerleistung zur Inübunghaltung), zum zweiten können auch spätere Geschehnisse dafür sorgen, daß man Zweifel daran hat daß derjenige ein Einsatzfahrzeug sicher führen kann (Alkohol-/ Drogenabusus), zum Dritten kann es sein, daß "ich" als Feuerwehr gar keinen Einfluß darauf hatte, daß der FM Fahrer C(E) und Maschinist wurde (z.B. zugezogen und das schon mitgebracht) und zum vierten ist eine bestandene FE-Prüfung (ggf. auch ohne Zutun der Feuerwehr da z.B. selbst finanziert, anderweitig erworben) kein Zeichen dafür, daß jemand ein Fahrzeug fharen kann sondern nur, daß er eine Prüfung bestanden hat. Ich kenne auch Fälle, in denen vierteres zutrifft und die betreffenden FM fahren kein Einsatzfahrzeug.

Geschrieben von Alexander SuckerEventuell kann vom GF ein "ohne Sonderrechte" kommen, aber alles andere finde ich bedenklich.

Warum? s.o. Es gibt genügend Gründe, warum das sein kann.


Geschrieben von Alexander SuckerVerrückt. Wenn es solche Bedenken wegen des Fahrers geben sollte, dann stimmt im Vorwege schon was nicht.

s.o. Nicht auf alles hat die jeweilige Wehr Einfluß. Also ist die letzte Bremse ein wehrintern ausgesprochenes Fahrverbot.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorAlex8and8er 8S., Wedel / S-H546647
Datum04.03.2009 19:1817723 x gelesen
Was beschreibst fällt wohl in den Bereicht "im Vorfeld".

Wenn ein FM nach Alk/Dogenkonsum bei Alarm am GH erscheint habe ich andere Probleme als das, ob er fahren darf.
Eventuell muss ich sogar jemanden bei ihm GH zum Aufpassen lassen und hinterher über seinen Verbleib in der Fw sprechen. Aber das hätte schon im Vorfeld geklärt werden müssen.


Wenn jeman eine gültige Fahrerlaubnis hat, dann ihm ein Prüfer bescheinigt das er fahren kann.
Wie soll ich als GF schon vor dem Losfahren was anderes entscheiden können?

Und viele wehrinterne Regelungen/örtliche Gegebenheiten halte ich aus persönlicher Erfahrung für sehr bedenklich und sehe da oft nur den Nasenfaktor als Sinn.

Wer lieb zum WF ist darf fahren, alle andren nicht. Ätsch.


Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.
Und das ist gut so.

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg546648
Datum04.03.2009 19:2417661 x gelesen
Geschrieben von Alexander SuckerWenn ein FM nach Alk/Dogenkonsum bei Alarm am GH erscheint habe ich andere Probleme als das, ob er fahren darf.

Ich meine nicht den Akutfall, sondern den Fall bei dem ich
a) nicht sicher sein kann
b) der in der Vergangenheit (nicht dienstlich, aber privat) auffällig geworden ist

Geschrieben von Alexander SuckerWenn jeman eine gültige Fahrerlaubnis hat, dann ihm ein Prüfer bescheinigt das er fahren kann.

Wenn danach geht...
Der Prüfer bescheinig, das Erreichen der Prüfungsleistung. Das hat (leider) nichts mit der tatsächlichen Fähigkeit zu tun...

Geschrieben von Alexander SuckerWie soll ich als GF schon vor dem Losfahren was anderes entscheiden können?

Weil der GrFü für 8 Mann die Verantwortung trägt?


Geschrieben von Alexander SuckerUnd viele wehrinterne Regelungen/örtliche Gegebenheiten halte ich aus persönlicher Erfahrung für sehr bedenklich und sehe da oft nur den Nasenfaktor als Sinn.

Wer lieb zum WF ist darf fahren, alle andren nicht. Ätsch.


Der Kommandant hält am Ende dafür den Kopf hin. z.B. FM legt nicht wie per Dienstanweisung gefordert ein Mal im Jahr seine Fahrerlaubnis im Original vor. Was tun? Im Zweifel fährt er nicht. Denn lasse ich ihn fahren, es passiert etwas und kommt heraus, daß sein Führerschein seit Monaten auf Kur in Flensburg ist - viel Spaß auch für den, der die Fahrt angeordnet oder zugelassen hat und keine geeigneten Maßnahmen getroffen hat das festzustellen...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen546650
Datum04.03.2009 19:2517666 x gelesen
Geschrieben von Alexander SuckerWenn jeman eine gültige Fahrerlaubnis hat, dann ihm ein Prüfer bescheinigt das er fahren kann.

Stell dir mal vor du hättest in deiner Wehr jemanden von dem man untertreibend sagen kann er würde fahren wie eine gesenkte Sau. Daher hat die Führung als mal wieder FS C zu verteilen waren überlegt das es besser wäre diese anderen FA zu geben, denen sie ein verantwortliches Führen eines FwFahrzeuges eher zutrauen.
Nun macht besagter FA halt auf eigene Kosten den Führerschein. Kann er ja machen. Irgendwie hat er es auch geschafft diesen zu bestehen. Seinen grundsätzlichen Fahrstil hat er aber beibehalten. Würdest du es als sinnvoll erachten ihn FwFzg fahren zu lassen?

Geschrieben von Alexander Sucker
Wer lieb zum WF ist darf fahren, alle andren nicht. Ätsch.


Das klingt irgendwie als wäre das Fahren eines FwFzg eine Tätigkeit um die der durchschnitts FA betteln würde. Sollte dem so sein muß ich mich doch fragen warum. Coolnessfaktor?

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW546656
Datum04.03.2009 20:0417686 x gelesen
Geschrieben von Alexander SuckerWenn ein Maschinist den entsprechenden Führerschein und einen Maschinistenlehrgang hat ist er qualifiert das Fahrzeug zum Einsatz zu fahren.

Stimmt und . also Punkt

Damit hat er aber keinen Rechtsanspruch auf den Fahrerplatz!
Hier ist der kleine aber feine Haken

Das Feuerwehrfahrzeug hat einen Besitzer und der (i.r.l.Stellv.) darf entscheiden wer wann fahren darf.


Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorAlex8and8er 8S., Wedel / S-H546657
Datum04.03.2009 20:0617660 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerIch meine nicht den Akutfall, sondern den Fall bei dem ich
a) nicht sicher sein kann
b) der in der Vergangenheit (nicht dienstlich, aber privat) auffällig geworden ist


Bei wem kannst Du Dir als GF wirklich sicher sein, das er nicht gerade Drogen genommen oder Alkohol getrunken hat?
Ertmal zum Alk/Drogentest?
Wenn wenn es so ist, möchtest DU denjenigen lieber hinten sitzen haben? Im AT (mit PA), im WT (SiT) oder im ST?
Da spielt die Frage Fahren ja/nein keine Rolle sondern Feuerwehr ja/nein. Und das kann weit früher entschieden werden, wenn
Geschrieben von CF der in der Vergangenheit (nicht dienstlich, aber privat) auffällig geworden ist
.

Wenn Du danach gehst:
Der Prüfer bescheinig, das Erreichen der Prüfungsleistung. Das hat (leider) nichts mit der tatsächlichen Fähigkeit zu tun...
wie soll der GF das dann entscheiden, er hat nicht die 6 Monate Lehrgang vorweg um das beurteilen zu können, denn
Weil der GrFü für 8 Mann die Verantwortung trägt?

qualifiziert ihm nicht dazu.

FM legt nicht wie per Dienstanweisung gefordert ein Mal im Jahr seine Fahrerlaubnis im Original vor. Was tun? Im Zweifel fährt er nicht.
Eine nette DA, weil absolut sinnbefreit und eben keine geeignete Maßnahme. Er kann die Fahrerlaubnis am nächsten Tag abgenommen bekommen, genau aber auch schon am nächsten Tag wieder bekommen.
Wer er laut DA die Fahrerlaubnis nicht vorgelegt hat, sie aber beim Einsatz dabei hat, so what?
Wenn er sie zu Hause gelassen hat aber sagt er hat eine, was soll der GF machen, ihn als Lügner hinstellen? Das würde aber andere Probleme aufwerfen, wenn der GF der Manschaft nicht vertrauen kann.

Es es geht mir gerade um die Fälle, wo die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und dann kann es doch nicht sein, das der subjektive Eindruck des GF/ZF/WL entscheidet wenn keine objektiven Gründe vorliegen.


Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.
Und das ist gut so.

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen546658
Datum04.03.2009 20:0917592 x gelesen
Geschrieben von Alexander SuckerEs es geht mir gerade um die Fälle, wo die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und dann kann es doch nicht sein, das der subjektive Eindruck des GF/ZF/WL entscheidet wenn keine objektiven Gründe vorliegen.


Doch, weil er die Verantwortung für seine unterstellen Kräfte hat. Und wenn er dies in dem Moment warum auch immer nicht verantworten will, dann wird es schwer ihn dazu zu zwingen.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorAlex8and8er 8S., Wedel / S-H546659
Datum04.03.2009 20:1117685 x gelesen
Geschrieben von Thomas MiddekeDas Feuerwehrfahrzeug hat einen Besitzer und der (i.r.l.Stellv.) darf entscheiden wer wann fahren darf.

Und damit entscheiden, das die Feuerwehr nicht ausrückt? Nur aus Willkür?
Und damit Menschen, die in Gefahr sind nicht hilft?

Wer qualifiziert den GF dazu über andere derart zu Urteiln und diese Entscheidung zu treffen?


Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.
Und das ist gut so.

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen546660
Datum04.03.2009 20:1417594 x gelesen
Geschrieben von Alexander SuckerWer qualifiziert den GF dazu über andere derart zu Urteiln und diese Entscheidung zu treffen?

Derjenige, der auch meint der GF wäre qualifiziert genug seine Gruppe zu führen.

MkG
Marc


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Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW546662
Datum04.03.2009 20:1617643 x gelesen
Geschrieben von Alexander SuckerUnd damit entscheiden, das die Feuerwehr nicht ausrückt? Nur aus Willkür?
Und damit Menschen, die in Gefahr sind nicht hilft?


Ja, das muß er ggf. dann später vor Gericht klären.
Somit ist auch gesagt das nicht alles so einfach ist wie es ausschaut.


Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorAlex8and8er 8S., Wedel / S-H546663
Datum04.03.2009 20:1717581 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyDoch, weil er die Verantwortung für seine unterstellen Kräfte hat. Und wenn er dies in dem Moment warum auch immer nicht verantworten will, dann wird es schwer ihn dazu zu zwingen.

Dann soll er doch aussteigen.

Aber dann darf er als GF überaupt nicht tätig werden. Bei keinem der anderen im Fahrzeug weiss er, ob die eventuell Alkohol oder Drogen konsumiert haben, oder ob er gerade von der Freundin verlassen wurde, oder, oder oder. Und damit weis er nicht, ob alle wirklich einsatztauglich sind, da muss er sich auf auf die Selbsteinschätzung der jeweiligen verlassen.
Wenn er das nicht kann, hat er ein Problem. Er ist eben auch für die PA-Träger verantwortlich.


Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.
Und das ist gut so.

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AutorAlex8and8er 8S., Wedel / S-H546664
Datum04.03.2009 20:1917538 x gelesen
Geschrieben von Thomas MiddekeJa, das muß er ggf. dann später vor Gericht klären.
Somit ist auch gesagt das nicht alles so einfach ist wie es ausschaut.


Ich denke das ist das Einzige was wirklich sicher ist.


Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.
Und das ist gut so.

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg546666
Datum04.03.2009 20:2217599 x gelesen
Geschrieben von Alexander SuckerDa spielt die Frage Fahren ja/nein keine Rolle sondern Feuerwehr ja/nein.

Da rennst Du bei mir offene Türen ein.

Geschrieben von Alexander Suckerwie soll der GF das dann entscheiden, er hat nicht die 6 Monate Lehrgang vorweg um das beurteilen zu können,

Bauch gefühl und der eigene Angstfaktor. Wenn ich mich als ebenfalls CE-fahrender Beifahrer nicht mehr wohl fühle, dann ist die Grenze erreicht...


Geschrieben von Alexander SuckerEine nette DA, weil absolut sinnbefreit und eben keine geeignete Maßnahme. Er kann die Fahrerlaubnis am nächsten Tag abgenommen bekommen, genau aber auch schon am nächsten Tag wieder bekommen.

Aber genau eine solche DA ist wenn etwas passiert für den Verantwortlichen der Unterschied zwischen Strafe und Freispruch. Vgl. §21 StVG
Natürlich wäre eine häufigere Kontrolle besser. Aber zusammen mit der jährlichen Fahrerbelehrung bei der jeder FM unterschreibt, daß er den Verlust des FS unverzüglich anzuzeigen hat und dem Nachweis des Besitzes des FS/ der FE kann man sich da als Verantwortlicher entlasten.
Und das gilt nicht nur bei der Feuerwehr, sondern grundsätzlich überall, wo Leute mit fremden Fahrzeugen (im Auftrag) fahren.


Geschrieben von Alexander SuckerWer er laut DA die Fahrerlaubnis nicht vorgelegt hat, sie aber beim Einsatz dabei hat, so what?

Und wenn er sie nicht dabei hat weil er sie gar nicht mehr hat? s.o. §21 StVG.



Geschrieben von Alexander SuckerWenn er sie zu Hause gelassen hat aber sagt er hat eine, was soll der GF machen, ihn als Lügner hinstellen? Das würde aber andere Probleme aufwerfen, wenn der GF der Manschaft nicht vertrauen kann.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
Das ist wie mit der G26.3
Erst wenn ich den Wisch vom Doc unterschreieben vorliegen habe macht der AGT bei mir wieder also solcher Dienst. Auch wenn er mir 10 Mal erzählt, daß der Doc gesagt hat, daß alles in Ordnung sei. In manchen Fällen schaust Du in die Menschen und ihre Gründe irgend einen Blödsinn zu machen einfach nicht rein. Und nach der alten juristenweißheit gilt: Was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen.


Geschrieben von Alexander SuckerEs es geht mir gerade um die Fälle, wo die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und dann kann es doch nicht sein, das der subjektive Eindruck des GF/ZF/WL entscheidet wenn keine objektiven Gründe vorliegen.


Doch. Weil der GrFü die Verantwortung für die gesamte Mannschaft hat. Und wenn ich als GrFü merke, daß mein Maschinist aus welchen Gründen auch immer das Einsatzfahrzeug im Augenblick nicht sicher bführt, dann ist für ihn Fahrtende.
Und als stv. Kommandant ist für mich ebenso die Verantwortung gegeben, wenn ich erkenne daß jemand ein dauerhafter Problemfall ist. Es kann auch jemand die Ausbildung zum AGT bestehen, und trotzdem setze ich ihn nicht als solchen ein, weil ich in Einsatzübungen merke, daß er dem Job und seinen besonderen Belastungen nicht gewachsen ist. Da geht es auch mal darum, andere (auch vor sich selbst) zu schützen. Diese Aufgabe haben wir als FüKräfte ganz nebenbei durch unsere besondere Fürsorgepflicht mit ins Gebetbuch geschriebene bekommen.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen546667
Datum04.03.2009 20:2217494 x gelesen
Geschrieben von Alexander Sucker(...) da muss er sich auf auf die Selbsteinschätzung der jeweiligen verlassen.

Nee, wenn er sich allein darauf verläßt, dann hat er defintiv was falsch gemacht. Daher ist neben einem tollen Lehrgang zur Menschenführung auch noch was notwendig, was man einem nicht innerhalb von 10 Tagen beibringen kann: Menschenkenntnis und ein bißchen Gespür für aktuelle "Schwingungen"

Mag zwar letztendlich ein subjektives Empfinden sein aber:

Geschrieben von Alexander SuckerWenn er das nicht kann, hat er ein Problem.

MkG
Marc


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen546671
Datum04.03.2009 20:2417562 x gelesen
Geschrieben von Thomas MiddekeJa, das muß er ggf. dann später vor Gericht klären.
Somit ist auch gesagt das nicht alles so einfach ist wie es ausschaut.


Wobei es da eher unwahrscheinlich ist, daß ihm daraus ein Strick gedreht würde.

MkG
Marc


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(2) ...

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg546672
Datum04.03.2009 20:2717604 x gelesen
Geschrieben von Alexander SuckerWer qualifiziert den GF dazu über andere derart zu Urteiln und diese Entscheidung zu treffen?


Was ihn dazu berechtigt ist die Frage. Und das ist die Ernennungsurkunde, die er vom Träger des Brandschutzes bzw. seinem Beauftragten erhalten hat.
Damit geben diese Stellen einen (nicht unerheblichen) Teil der Verantwortung weiter. Und diese muß eine FüKraft egal welcher Ebene auch zu tragen bereit sein.
Ihre Entscheidung muß die FüKraft anschließend ggf. begründen können. Aber wichtig ist, daß die Sicherheit immer vorgeht.


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Christian Fischer
Wernau


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AutorAlex8and8er 8S., Wedel / S-H546673
Datum04.03.2009 20:3217556 x gelesen
Wenn ich mich als ebenfalls CE-fahrender Beifahrer nicht mehr wohl fühle, dann ist die Grenze erreicht...

Zustimmung. Dann kann ja auch Problemlos der Platz getauscht werden.
Mir geht es um das Problem aus dem Bauch raus: Einsatz ja/nein.

Diese Aufgabe haben wir als FüKräfte ganz nebenbei durch unsere besondere Fürsorgepflicht mit ins Gebetbuch geschriebene bekommen.

Nur wer oder was hat uns dafür qualifiziert? Handauflegen?

Und wenn ich als GrFü merke, daß mein Maschinist aus welchen Gründen auch immer das Einsatzfahrzeug im Augenblick nicht sicher bführt, dann ist für ihn Fahrtende.


Dann hat Du ja auch einen Grund.
Aber schon vor der Abfahrt ohne wirkliche Gründe sagen wir fahren nicht?


Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.
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AutorAlex8and8er 8S., Wedel / S-H546675
Datum04.03.2009 20:3517616 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerWas ihn dazu berechtigt ist die Frage.
Wenn ich zu etwas berechtigt, aber nicht qualifiziert bin würde ich mir Gedanken machen, ob ich des Recht unbedingt nutzen sollte.


Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.
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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg546676
Datum04.03.2009 20:3617558 x gelesen
Geschrieben von Alexander Sucker"FM legt nicht wie per Dienstanweisung gefordert ein Mal im Jahr seine Fahrerlaubnis im Original vor. Was tun? Im Zweifel fährt er nicht."
Eine nette DA, weil absolut sinnbefreit und eben keine geeignete Maßnahme.

Nunja, so sinnbefreit ist die DA nicht.
Wenn du mal einen blick in den § 21 StVG wirfst, steht da: „Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe wird bestraft, wer als Halter eines Kraftfahrzeuges anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeuges nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 (Fahrverbot) dieses Gesetzes verboten ist.“ Dem Halter gleichgestellt sind im übrigen auch seine Beauftragten.
Wenn du deinen Leuten vertrauen kannst, das sich diese bei einem Entzug der Fahrerlaubnis melden und auch nicht fahren, sicher kein Problem, die Kontrolle auf jährlich (für die Dokumentation) zu beschränken.
Wenn du aber dieses Vertrauen nicht hast oder nicht haben kannst, bleibt dir unter Umständen sogar nichts anderes übrig, als dir vor jeder Fahrt vom Fahrer den Lappen zeigen zu lassen.
Ich kenne Einheiten, in denen genau dies nach diversen kostenpflichtigen Vorfällen gemacht wird.
Und ich kenne einen Betrieb, der jeden Morgen bei seinen Fahrern einen Alkoholtest und bei einigen auch einen DrugWipe-Test macht. Eben, um auf der sicheren Seite zu sein.


Beste Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein: www.helferportal.org

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AutorAlex8and8er 8S., Wedel / S-H546677
Datum04.03.2009 20:3817535 x gelesen
Geschrieben von Udo BurkhardWenn du aber dieses Vertrauen nicht hast oder nicht haben kannst, bleibt dir unter Umständen sogar nichts anderes übrig, als dir vor jeder Fahrt vom Fahrer den Lappen zeigen zu lassen.
Ich kenne Einheiten, in denen genau dies nach diversen kostenpflichtigen Vorfällen gemacht wird.
Und ich kenne einen Betrieb, der jeden Morgen bei seinen Fahrern einen Alkoholtest und bei einigen auch einen DrugWipe-Test macht. Eben, um auf der sicheren Seite zu sein.


Und deswegen sage ich, das es sinnbefreit ist, sich einmal im Jahr die Fahrerlaubnis zeigen zu lassen.
Entweder ich glauben meinen FM oder nicht. In beiden Fällen bringt die DA nichts.


Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.
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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg546678
Datum04.03.2009 20:4617564 x gelesen
Geschrieben von Alexander SuckerUnd deswegen sage ich, das es sinnbefreit ist, sich einmal im Jahr die Fahrerlaubnis zeigen zu lassen.

Diese DA dient vor allem dazu, den Verantwortlichen im Fall der Fälle den Hals aus der Schlinge des §21 StVG zu ziehen.
d.h. sind sonst keine Auffälligkeiten gegeben, habe ich damit i.d.R. meiner Pflicht genüge getan und komme da heil raus. Nicht mehr, nicht weniger soll eine solche DA bezwecken.


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Christian Fischer
Wernau


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg546679
Datum04.03.2009 20:4817595 x gelesen
Geschrieben von Alexander SuckerWenn ich zu etwas berechtigt, aber nicht qualifiziert bin würde ich mir Gedanken machen, ob ich des Recht unbedingt nutzen sollte.

Mit dem Recht geht auch eine Pflicht einher. Und diese wird mir nachher ggf. vorgeworfen, wenn ich von dem Recht keinen Gebrauch mache.
Ob und wie ich ansonsten dafür qualifiziert bin spielt dann keine Rolle mehr, da rein auf Grund der Dienststellung davon ausgegangen wird, daß man das ja kann.


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Christian Fischer
Wernau


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AutorAlex8and8er 8S., Wedel / S-H546684
Datum04.03.2009 21:0017560 x gelesen
Geschrieben von Christian Fischerda rein auf Grund der Dienststellung davon ausgegangen wird, daß man das ja kann.

Und da sehe ich das Problem: Der GF soll eine Entscheidung die er nicht treffen kann.

Mit allen daraus resultierenden Konsquenzen.


Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.
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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen546685
Datum04.03.2009 21:0117562 x gelesen
Geschrieben von Alexander Sucker
Und da sehe ich das Problem: Der GF soll eine Entscheidung die er nicht treffen kann.


Doch er kann sie treffen. Letztendlich mindestens genausogut wie er die Entscheidung treffen kann einen IA durchzuführen oder nicht.

MkG
Marc


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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg546686
Datum04.03.2009 21:0817486 x gelesen
Nicht nur die DA, sondern vor allem auch die damit verbundene Dokumentation.


Beste Grüße
Udo Burkhard
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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW546721
Datum05.03.2009 08:2517636 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyDas klingt irgendwie als wäre das Fahren eines FwFzg eine Tätigkeit um die der durchschnitts FA betteln würde. Sollte dem so sein muß ich mich doch fragen warum. Coolnessfaktor?

Es gibt tatsächlich FA die das so sehen: Entweder ich fahre oder ich warte solange bis ich ein Fahrzeug zumEinsatz fahren kann.

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen546744
Datum05.03.2009 10:4817517 x gelesen
Geschrieben von Kai Probst

Was heißt "allzuviel schneller"? Selbst 20 km/h wären dann eine massive Überschreitung der Km/h Grenze..


... und kann insbesondere in den genannten verkehrsberuhigten Bereichen (Spielstraßen gibts nicht) ein echtes Problem werden. Mein Elternhaus liegt in einer solchen. Da die Bebauung aus Mitte der 80er stammt, sind die Straßen im vergleich zu den neuen Wohngebieten sehr breit angelegt.

Fährt dort ein Fahrzeug mit Alarm durch, kannst Du tagsüber 100zentig damit rechnen, dass etliche Kinder (und auch Erwachsene) bestenfalls noch am Straßenrand stehen. Dass dann auch mal einer auf die Straße hüpft ist sehr wahrscheinlich.

Somit muss man sich sehr gut überlegen, in wie weit man die Geschwindigkeit übertritt - die Bebauung läßt einem leider kaum Reaktionsmöglichkeiten...



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen546775
Datum05.03.2009 15:1917581 x gelesen
Geschrieben von Thomas EdelmannEs gibt tatsächlich FA die das so sehen: Entweder ich fahre oder ich warte solange bis ich ein Fahrzeug zumEinsatz fahren kann.

Wie war das nochmal mit "Körperliche und geistige Eignung" ...?

MkG
Marc


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(2) ...

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW546778
Datum05.03.2009 15:3717511 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyWie war das nochmal mit "Körperliche und geistige Eignung" ...?

Darüber kann und will ich Nichts sagen :-(

Gruß

thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen546875
Datum05.03.2009 22:1317491 x gelesen
Moin

Geschrieben von Marc DickeyWie war das nochmal mit "Körperliche und geistige Eignung" ...?Aaaach, so eng muss man das nicht sehen. Jeder hat so seine "Lieblingsplätze", was meist den Vorteil hat, dass die entsprechenden FA in diesem Bereich "besser" sind als der Schnitt.

Wenn einer gerne fährt und beim Einsatz dann vorwiegend vorne links Platz nimmt, hab ich da kein Problem mit.
Einschreiten sollte man wohl erst, wenn zehn Mann in der Umkleide herumlungern und warten dass "die anderen" das LF vollmachen, weil jeder das TLF fahren will ;o)

Gruß
Sebastian


--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

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AutorFlor8ian8 W.8, Simbach bei Landau / Bayern546978
Datum06.03.2009 15:5317586 x gelesen
Geschrieben von ---Marc Dickey--- "Wie war das nochmal mit "Körperliche und geistige Eignung" ...?"Aaaach, so eng muss man das nicht sehen. Jeder hat so seine "Lieblingsplätze", was meist den Vorteil hat, dass die entsprechenden FA in diesem Bereich "besser" sind als der Schnitt.

Wenn einer gerne fährt und beim Einsatz dann vorwiegend vorne links Platz nimmt, hab ich da kein Problem mit.
Einschreiten sollte man wohl erst, wenn zehn Mann in der Umkleide herumlungern und warten dass "die anderen" das LF vollmachen, weil jeder das TLF fahren will ;o)


Vor allem wenn man ein schönes TLF 24/50 oder ein dickes 20/40 in der Wehr hat.


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AutorFlor8ian8 W.8, Simbach bei Landau / Bayern546979
Datum06.03.2009 15:5517405 x gelesen
Sorry, dass ich jetzt nen Doppelpost mache, aber ich wollt mal an alle Hallo sagen da ich hier neu bin und ich bis jetzt nicht die Edit-Funktion gefunden habe.


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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW546987
Datum06.03.2009 16:5517459 x gelesen
Geschrieben von Florian Wagnerund ich bis jetzt nicht die Edit-Funktion gefunden habe.

Hallo,
die gibt es hier nicht.
Man hat Angst ein Beitrag könnte nach der Antwort Inhaltlich verändert werden.

Ich finde das auch schade, so als SChnellltiper :-(


Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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 28.02.2009 18:26 Mich7ael7 B.7, Münsingen Online-Petition für Blaulicht an Privat-PKW
 01.03.2009 08:58 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 01.03.2009 09:38 Pete7r L7., Flöha
 01.03.2009 10:19 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 01.03.2009 10:30 Pete7r L7., Flöha
 01.03.2009 10:45 ., Lüneburg
 01.03.2009 11:06 Pete7r L7., Flöha
 01.03.2009 11:51 Chri7sti7an 7F., Wernau
 04.03.2009 16:36 Pete7r L7., Flöha
 01.03.2009 10:17 ., Lüneburg
 01.03.2009 10:50 Benj7ami7n G7., Stadtlauringen
 01.03.2009 11:05 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 01.03.2009 11:40 Benj7ami7n G7., Stadtlauringen
 01.03.2009 11:08 Pete7r L7., Flöha
 01.03.2009 11:34 Udo 7B., Aichhalden
 01.03.2009 11:06 Chri7sti7an 7H., Karlsruhe
 01.03.2009 19:25 ., Lüneburg
 01.03.2009 11:16 Seba7sti7an 7C., Itzehoe
 01.03.2009 19:30 ., Lüneburg
 03.03.2009 14:39 ., Braunschweig
 03.03.2009 14:53 ., Bad Hersfeld
 03.03.2009 15:21 ., Braunschweig
 05.03.2009 10:48 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 01.03.2009 20:09 ., Wüstenrot
 01.03.2009 20:59 Seba7sti7an 7C., Itzehoe
 01.03.2009 22:17 Sven7 H.7, Ibbenbüren
 01.03.2009 22:54 Seba7sti7an 7C., Itzehoe
 01.03.2009 23:20 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
 01.03.2009 23:53 Seba7sti7an 7C., Itzehoe
 02.03.2009 00:04 Chri7sti7an 7F., Wernau
 02.03.2009 08:35 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 02.03.2009 09:42 ., Wüstenrot
 02.03.2009 10:46 Paul7 B.7, Neunkirchen / Saar
 02.03.2009 12:20 ., Wüstenrot
 02.03.2009 14:48 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 02.03.2009 12:38 Chri7sti7an 7F., Wernau
 02.03.2009 15:13 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 02.03.2009 16:18 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 02.03.2009 20:47 Sven7 H.7, Ibbenbüren
 02.03.2009 17:50 Jago7 H.7, Köln
 02.03.2009 21:22 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
 03.03.2009 09:59 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 04.03.2009 18:46 Alex7and7er 7S., Wedel
 01.03.2009 21:38 ., Diepersdorf
 01.03.2009 22:59 Seba7sti7an 7C., Itzehoe
 01.03.2009 23:12 Chri7sto7f S7., Vilseck
 01.03.2009 23:42 Seba7sti7an 7C., Itzehoe
 02.03.2009 01:19 Dani7el 7R., Peine
 02.03.2009 13:22 ., Diepersdorf
 01.03.2009 11:43 Chri7sti7an 7F., Wernau
 01.03.2009 12:03 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 02.03.2009 11:44 Hart7mun7d F7., Emsland
 03.03.2009 10:42 ., Braunschweig
 03.03.2009 13:23 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 03.03.2009 14:33 ., Braunschweig
 03.03.2009 15:01 Joha7nne7s K7., Braunschweig/Magdeburg
 03.03.2009 15:23 ., Braunschweig
 04.03.2009 18:58 Alex7and7er 7S., Wedel
 04.03.2009 19:04 Chri7sti7an 7F., Wernau
 04.03.2009 19:18 Alex7and7er 7S., Wedel
 04.03.2009 19:24 Chri7sti7an 7F., Wernau
 04.03.2009 20:06 Alex7and7er 7S., Wedel
 04.03.2009 20:09 ., Bad Hersfeld
 04.03.2009 20:17 Alex7and7er 7S., Wedel
 04.03.2009 20:22 ., Bad Hersfeld
 04.03.2009 20:22 Chri7sti7an 7F., Wernau
 04.03.2009 20:32 Alex7and7er 7S., Wedel
 04.03.2009 20:36 Udo 7B., Aichhalden
 04.03.2009 20:38 Alex7and7er 7S., Wedel
 04.03.2009 20:46 Chri7sti7an 7F., Wernau
 04.03.2009 21:08 Udo 7B., Aichhalden
 04.03.2009 19:25 ., Bad Hersfeld
 05.03.2009 08:25 Thom7as 7E., Nettetal
 05.03.2009 15:19 ., Bad Hersfeld
 05.03.2009 15:37 Thom7as 7E., Nettetal
 05.03.2009 22:13 Seba7sti7an 7W., Linden
 06.03.2009 15:53 Flor7ian7 W.7, Simbach bei Landau
 06.03.2009 15:55 Flor7ian7 W.7, Simbach bei Landau
 06.03.2009 16:55 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 04.03.2009 20:04 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 04.03.2009 20:11 Alex7and7er 7S., Wedel
 04.03.2009 20:14 ., Bad Hersfeld
 04.03.2009 20:16 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 04.03.2009 20:19 Alex7and7er 7S., Wedel
 04.03.2009 20:24 ., Bad Hersfeld
 04.03.2009 20:27 Chri7sti7an 7F., Wernau
 04.03.2009 20:35 Alex7and7er 7S., Wedel
 04.03.2009 20:48 Chri7sti7an 7F., Wernau
 04.03.2009 21:00 Alex7and7er 7S., Wedel
 04.03.2009 21:01 ., Bad Hersfeld
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