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ThemaHilfsfrist in BaWü163 Beträge
RubrikRettungsdienst
Infos:
  • Gericht rügt Rettungsdienstplan des Landes
  • BaWü: Rettungsdienste oft nicht schnell genug
  • IM BaWü: Hilfsfrist 2012 in noch mehr Rettungsdienstbereichen eingehalten
  • IM BaWü: Rettungsdienst in Baden-Württemberg weiter ausgebaut
  • MM: Rettungsdienst
  •  
    AutorAndr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W545712
    Datum27.02.2009 10:1764120 x gelesen
    Gestern abend in SWR3

    null


    Wir können nicht alles, aber beim Rettungsdienst sind wir die Profis!
    Andreas Leutwein

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    AutorDani8el 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden-Württemberg545713
    Datum27.02.2009 10:2544702 x gelesen
    Das ist jetzt aber doch nix neues!
    ...ist schon länger bekannt. Auch das in Stuttgart zu wenig RTW's und
    Notärzte im Dienst sind (waren).


    Feuerwehr. Schnell.Professionell.

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    AutorSven8 W.8, Hemer / NRW545715
    Datum27.02.2009 10:4643651 x gelesen
    Geschrieben von Daniel Weiss...ist schon länger bekannt. Auch das in Stuttgart zu wenig RTW's und
    Notärzte im Dienst sind (waren).



    Hallo @all,

    hm, ich wußte es z.B. nicht, das die Hilfsfrist in Stuttgart 15 min. beträgt. Naja, man(n) lernt halt immer dazu.

    Was aber das Beispiel im Film angeht......die Frage stellt sich mir, ob der Einsatzort grundsätzlich ca. 20 min von der nächsten RW liegt, oder war der "zuständige" RTW/NEF im Einsatz und es mußte ein anderes Rettungsmittel die Strecke auf sich nehmen.

    Wenn der Einsatzort grundsätzlich 20 min entfernt liegt, dann ist es m.E. eine Fehlplanung der Rettungswachen.

    Alles wie immer meine persönliche Meinung!!!

    Grüße, Sven

    Meine Wache


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    AutorUrs 8W., Heidelberg / 545717
    Datum27.02.2009 10:5746520 x gelesen
    Stimmt - alles bekannt! So gut es ist, daß sich die Presse mit dem Thema beschäftigt, so schade ist es, daß nie die eigentlichen Problempunkte benannt und hinterfragt werden.

    Man kann lange auf Eintreffzeiten in Hamburg rumreiten - aber das ist ein Stadtstaat, solche Eintreffzeiten kann ich aufgrund der Topographie unmöglich beispielsweise in Teilen des Hochschwarzwaldes einhalten. ABER: wieso gibt es in der Schweiz nachtflugtaugliche Rettungshubschrauber - in BW nicht? Wieso liegt die Trägerschaft des RD bei den HiOrgs und nicht bei den Städten und Kreisen? Wie kann es sein, daß in sehr vielen Landkreisen die Landräte gleichzeitig die Vorsitzenden der DRK-KV sind (zur Erinnerung: der Landrat hat eine neutrale Aufsichtsfunktion!!!)? Welche Qualität haben die vorliegenden Eintreffstatistiken, wenn die Zahlen teilweise mehr als verwunderliche Auffälligkeiten zeigen? Wieso müssen private Initativen das DRK mehrmals auffordern und die Aufsichtsbehörden einschalten, weil das DRK auf manchen Rettungsmitteln die vom Sozialministerium vorgeschriebene NOTRUFNUMMER 112 nicht bewirbt, sondern die kostenpflichte Service-Hotline 19222?

    Alles Fragen, die leider in der Presse kein Gehör finden. Ich dabei daher hohen Respekt vor Herrn Spohn, der mit viel Engagement und Ausdauer für Verbesserungen kämpft!


    Zu den Hintergründen in BW, hier der Text eines Berichtes von mir zu dem Thema aus der FEUERWEHR (UB) von 2008:


    Wie lange der Rettungswagen bis zum Patienten höchstens brauchen darf ist in jedem Bundesland unterschiedlich. In Hamburg liegt die Frist bei 8 Minuten, im Saarland bei 10 Minuten und in Baden-Württemberg sogar bei 15 Minuten. Die Feuerwehr in Baden-Württemberg hat nach den „Hinweisen zur Leistungsfähigkeit einer Gemeindefeuerwehr“ eine Eintreffzeit des ersten Fahrzeuges von höchstens 10 Minuten. Nach weiteren fünf Minuten müssen spätestens zusätzliche Einheiten zum Bekämpfen eines Wohnungsbrandes vor Ort sein. Sehr interessant beim Blick über den Tellerrand sind übrigens die Vorgaben für die Polizei. Seit Ende der 90er Jahre gibt es keine festen Eintreffzeiten mehr. Die ursprüngliche Regelung wurde nach Auskunft eines Pressesprechers ersatzlos gestrichen. In Stuttgart soll es jedoch eine interne Zielvorgabe von 5 Minuten Interventionszeit geben. Zur Erinnerung: der Rettungsdienst soll erst nach 15 Minuten vor Ort sein!

    In Baden-Württemberg gibt es 37 Rettungsdienstbereiche, die mit den Stadt- und Landkreisen nahezu identisch sind. Im Jahr 2006 konnten jedoch in nur 13 dieser Rettungsdienstbereichen die vorgeschriebene Hilfsfrist eingehalten werden. Dies entspricht einer Quote von 35%. Im Jahr 2005 waren es 16 Rettungsdienstbereiche (43%). In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Dr. Ulrich Noll vom 19. Dezember 2007 äußerte sich das Sozialministerium Baden-Württemberg dahingehend, dass „kleinste Überschreitungen der Hilfsfristgrenze (bereits im Sekundenbereich) zu statistisch relevanten Hilfsfristüberschreitungen führen“. Demnach haben sechs Rettungsdienstbereiche im Jahr 2006 die Vorgaben um nur maximal eine Minute überschritten. Hierzu ist jedoch zu sagen, dass die herangezogene Frist von 15 Minuten laut Rettungsdienstgesetz nur das Maximum und nicht die angestrebte Zielgröße von 10 Minuten darstellen. Wörtlich heißt es im Gesetz: „Die Hilfsfrist soll aus medizinischen Gründen möglichst nicht mehr als 10, höchstens 15 Minuten betragen“. (RDG §3, Absatz2) Diese 15-Minuten-Regel gilt für 95% der Gesamteinsätze. Bei der Frage ob diese „SOLL-Regelung“ juristisch einklagbar ist, wird meist entgegnet, dass es sich hier bewusst um eine nicht verbindliche Regelung („soll“) handelt. Dem entgegen steht jedoch eine Auslegung im Handbuch für Verwaltungsbeamte: „Soll-Vorschriften verpflichten den Adressaten, lassen aber Ausnahmen in atypischen Fällen zu.“ Kann bei einer regelmäßigen Überschreitung der Hilfsfrist von „atypischen Fällen“ gesprochen werden? Und auch das Bundesverwaltungsgericht hat sich ähnlich geäußert, demnach sind „Soll-Vorschriften ebenso verbindlich wie Muss-Vorschriften, solange die Verwaltung nicht besondere Umstände dartut, die ausnahmsweise ein Abweichen von diese Regel zulassen“.


    Geht man auf die Hilfsfristen und ihre Einhaltungen in den einzelnen Rettungsdienstbereichen in Baden-Württemberg genauer ein, so stellt sich die Frage nach dem Wert der vom Ministerium vorgelegten Daten. Beispiel Calw. Hier lag die Einhaltung der Hilfsfrist im Jahr 2003 bei 92,0%. Im Jahr 2004 hielten die Calwer die Frist erneut zu 92,0% ein. Und im Jahr 2005 auch, genau wie 2006 – nur jeweils bei unterschiedlichen Einsatzzahlen. Ein anderes Beispiel. Im Jahr 2006 fielen im Kreis Ravensburg pro 1000 Einwohner 41,27 Einsätze an (275.900 Einwohner, 11.387 Notfalleinsätze) und im Kreis Neckar-Odenwald 20,56 Einsätze pro 1000 Einwohner (150.022 Einwohner, 3.084 Einsätze). Stellt sich die Frage, ob man im Neckar-Odenwald-Kreis doppelt so gesund lebt wie im Kreis Ravensburg!

    Wenn man jedoch ehrlich ist, muss man auch zugeben, dass es schon immer Punkte gab, die nicht innerhalb der Hilfsfristen erreicht werden konnten. An diesen Punkten wird Hilfe beispielsweise bei einem Kammerflimmern nicht rechtzeitig eintreffen. Wenn hier jemandem etwas passiert hat der Betroffene Pech gehabt. Das mag zynisch klingen, ist aber die Realität und wird auch in Zukunft so sein, weil man nicht überall Rettungswachen errichten, First-Responder-Einheiten der Freiwilligen Feuerwehren gründen und für alle Eventualitäten des Lebens gerüstet sein kann. Ein Sprichwort besagt, dass das Leben lebensgefährlich sei, und das stimmt. Hieran wird auch der Rettungsdienst nichts ändern können, bei allem Engagement und gutem Willen.

    Dennoch kann es nicht klaglos akzeptiert werden, dass es Wohngegenden gibt, in die es der Rettungsdienst aufgrund struktureller Gegebenheiten nicht rechtzeitig schafft. Unter der Hand ist hier von „Tälern des Todes“ die Rede, in denen zynischer Weise auch die Immobilienpreise recht günstig sind. Entweder die Verantwortlichen lösen die Problematik durch ein dichteres Rettungssystem im ländlichen Bereich, oder die Bevölkerung muss über die Situation aufgeklärt werden.

    Doch nicht nur das Eintreffen des Rettungswagens ist notwendig, auch der Notarzt muss innerhalb kurzer zeit vor Ort sein. Während dies das Rettungsdienstgesetz in Baden-Württemberg regelt wird eine Vorgabe in anderen Bundesländern beispielsweise durch Erlasse erreicht. Eine vorbildliche Regelung, wie Dr. Dr. med Burkhard Dirks, 1.Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Südwestdeutscher Notärzte e.V. und Sektionsleiter Notfallmedizin am Universitätsklinikum Ulm meint. „Bestimmte Notfallbilder benötigen einen Arzt, beispielsweise bei einem Kammerflimmern. Daher ist eine Hilfsfrist sowohl für den Rettungswagen als auch den Notarzt nur folgerichtig“, so der Mediziner.

    Doch was ist die Konsequenz aus diesen Vorgaben? Ist das Leben in einzelnen Bundesländern gefährlicher als in anderen? Ist die Wahrscheinlichkeit bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand zu sterben in Bayern höher als im Saarland? Hierzu scheint es keine qualifizierten Statistiken zu geben, und auch das medizinische Zahlenmaterial selbst muss nach Angaben von Fachleuten mit Vorsicht betrachtet werden. Hintergrund hierfür ist, dass entsprechend den unterschiedlichen Lebensumständen, zum Beispiel im Ruhrgebiet und in Oberbayern, differenzierte Vorerkrankungen berücksichtigt werden müssen, die indirekt Einfluss auf das Ableben der Menschen haben können. Eine Absenkung der Hilfsfrist von 15 auf 10 Minuten soll internen Berechungen einer Krankenkasse zufolge rund 25-30% Mehrkosten zur Folge haben. Offiziell bestätigen will das aber niemand.

    Das kostengünstigste Glied in der Rettungskette scheinen die Ersthelfer-Einheiten („First-Responder“) der Freiwilligen Feuerwehren und der Ortsverbände der Hilfsorganisationen zu sein. Sie verkürzen das therapiefreie Intervall und nehmen Erstmaßnahmen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes vor. Schon wenige Minuten nach dem Alarm können die aufgrund der räumlichen Nähe beim Patienten sein und mitunter lebensrettende Maßnahmen einleiten. Dies ist bekanntlich besonders bei Herz-Kreislauf-Stillständen von großem Nutzen, sinkt die Überlebensrate doch um rund 10 Prozent je Minute ab. Doch manche Feuerwehren haben ein Problem mit dem man zunächst nicht rechnen würde. Sie werden nicht immer rechtzeitig alarmiert. Die Gründe hierfür liegen in teilweise mangelndem Engagement des Disponenten, fehlenden klaren Vorgaben seitens des Gesetzgebers wann welche Mittel zu alarmieren sind und in immer noch räumlich und technisch getrennten Leitstellen von Feuerwehren und Rettungsdiensten.

    Überhaupt scheint die Leistellenthematik indirekt einen großen Einfluss auf die Frage der Eintreffzeiten zu spielen. Teilweise über Jahre hinweg haben sich in einzelnen Landkreisen die Beteiligten gegenseitig blockiert und so gemeinsame Leistellen von Feuerwehren und Rettungsdienst erfolgreich verhindert. Gezielte Lobbyarbeit der Leistungserbringer hat generell strukturbezogene Veränderungen bisher verhindert. So wird heute noch die „gebührenpflichtige Dienstleister-Hotline“ 19222 vielerorts als Notrufnummer den Bürgern verkauft und so die europäische Notrufnummer 112 in Frage gestellt. Ein weiteres Problem ist auch, dass viele Landräte in Baden-Württemberg gleichzeitig Vorsitzende der DRK-Kreisverbände sind. Somit sind der Leiter eines Anbieters im Rettungsdienst und die Rechtsaufsicht ein und dieselbe Person! Ob hier objektive und sachbezogene Entscheidungen getroffen werden können mag jeder Leser selbst entscheiden. Gleiches gilt für das Betreiben der Rettungsleitstellen und die Frage ob Disponent, Aufseher und Retter ein und demselben Verein angehören sollten. Nur ein Verweis auf die Grundsätze des DRK sei erlaubt: zu diesen zählen „Unparteilichkeit“, „Neutralität“ und “Unabhängigkeit“.

    Doch was ist nun die Lösung in Baden-Württemberg? Zwei Dinge sind anzustreben, um den momentanen Zustand zu verbessern und auch Problemen in der Zukunft vorzubeugen. Landräte und Mitglieder der Kreisführung von Hilfsorganisationen dürfen in Zukunft nicht mehr die gleichen Personen sein. Im Sinne der „politischen Hygiene“ sollten daher präventiv Interessenkonflikten aus dem Weg gegangen werden und sich die Beteiligten nicht auch nur in die Nähe des Vorwurfs der „Vätterleswirtschaft“ begeben. Dafür ist die Thematik der Notfallrettung einfach zu ernst! Auch sollten die Leistellen gesetzlich von den Anbietern der Hilfsorganisationen getrennt werden und die Aufgabe der Disposition in staatliche Hände übergehen. Dies wäre in einem neuen System beispielsweise beim Regierungspräsidium oder Außenstellen des Gesundheitsministeriums vorstellbar – unter Einbeziehung von geschulten Kräften und aktiver Fachaufsicht durch den Staat. So wie bisher kann es jedenfalls nicht weitergehen. Wenn man in der Metropolregion Rhein-Neckar den Notruf wählt kommt landet man je nach Standort in dem überschaubaren Gebiet entweder in Mannheim, in Heidelberg oder in Ladenburg. Der letztgenannte Standort wurde übrigens erst 2006 eröffnet, zuvor war die Alarmierung vom Rhein-Neckar-Kreis bei der Stadt Heidelberg (Berufsfeuerwehr) integriert gewesen.


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg545734
    Datum27.02.2009 12:4743186 x gelesen
    Geschrieben von Sven Walbrechthm, ich wußte es z.B. nicht, das die Hilfsfrist in Stuttgart 15 min. beträgt. Naja, man(n) lernt halt immer dazu.

    Nach §3 Abs.2 RettDG Ba-Wü ist die Hilfsfrist in Ba-Wü auch 10 minuten. Nur in Ausnahmen 15 Minuten.
    Sprich wenn man heute schon die eigentliche! Hilfsfrist einhalten würde wäre das schon ein Sprung.
    Und wenn man in Stuttgart (aber auch in anderen Gegenden) die 10 Minuten ansetzen würde, dann gute Nacht Erreichungsgrad...


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorStef8an 8H., Essen / NRW545748
    Datum27.02.2009 14:3142589 x gelesen
    Geschrieben von Urs WeberWie kann es sein, daß in sehr vielen Landkreisen die Landräte gleichzeitig die Vorsitzenden der DRK-KV sind (zur Erinnerung: der Landrat hat eine neutrale Aufsichtsfunktion!!!)?

    Der Landrat hat nur die Rechtsaufsicht, es gibt keine Fachaufsicht.

    Der im Beitrag interviewte DRK-Landesvertreter ist übrigens Mitglied des Landtags und hätte hier natürlich mehr Einfluss als im Beitrag suggeriert. An einem Gesetz über die Hilfsfrist sind die Krankenkassen ja nicht direkt beteiligt.


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    AutorUrs 8W., Heidelberg / 545782
    Datum27.02.2009 16:1442433 x gelesen
    Geschrieben von Stefan HeckDer Landrat hat nur die Rechtsaufsicht, es gibt keine Fachaufsicht.

    Auch die kann stärker oder schwächer wahrgenommen werden.......oder eben garnicht...... :-(


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    AutorRolf8 Z.8, Waldshut Tiengen / Baden Württemberg545785
    Datum27.02.2009 17:0042439 x gelesen
    Hallo Zusammen

    Mal eine andere Frage zu diesem Thema ? Es wird immer von der Hilfsfrist gesprochen, gilt diese eigendlich in der Regel nur für den ersten eintretenden Fall also wenn alle Einsatzmittel daheim sind oder muss diese Zeit auch gewährlleistet werden wenn sagen wir mal von 6 Wachen im Lkr. 3 bereits unterwegs sind ?
    Man kann sicherlich einen Beitrag leisten durch sogenannte Gebietsabdeckungen also der RTW steht irgendwo in der Pampa an einer Kreuzung möglicht mittig zwischen zwei Rettungswachen oder ähnlich, aber bei ost-west ausdehnungen von weit über 50 Kilometer in einem Landkreis ist man da teilweise seeeeeeehr lange unterwegs trotz eingeschaltetem Tannenbaum und Lalülala. Es drängt sich mir daher die frage auf warum es nicht wesentlich merh First Responder gibt egal ob bei Feuerwehrs oder bei den DRK Ortsvereinen ?

    Viele Grüße vom Hochrhein
    Rolf


    MkG. Rolf Zastrow

    _____________________________
    Mein Beitrag = meine Meinung

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    AutorAndr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W545786
    Datum27.02.2009 17:1142436 x gelesen
    Geschrieben von Rolf Zastrow Es drängt sich mir daher die frage auf warum es nicht wesentlich merh First Responder gibt egal ob bei Feuerwehrs oder bei den DRK Ortsvereinen ?
    Durch Eintreffen eines First Responder / H.v.O: oder ähnliches wird die Hilfsfrist nicht erfüllt.


    Wir können nicht alles, aber beim Rettungsdienst sind wir die Profis!
    Andreas Leutwein

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    AutorRolf8 Z.8, Waldshut Tiengen / Baden Württemberg545787
    Datum27.02.2009 17:2242239 x gelesen
    Hallo

    Geschrieben von Andreas LeutweinDurch Eintreffen eines First Responder / H.v.O: oder ähnliches wird die Hilfsfrist nicht erfüllt.

    das hört sich ziemlich "rechtlich" an soweit so gut.
    Aber unter der Vorraussetzung das diese First Responder vernüftig ! ausgebildet und ausgestattet sind ist doch das wichtigste Ziel erreicht : der Mensch der Hilfe braucht bekommt welche.

    Sicherlich spielen da viele rechtliche Aspekte mit hinein. Ich weis das über das Thema First Responder auch schon sehr viel diskutiert wurde was ich jedoch nicht alles verfolgt habe, das ist auch gar nicht so mein Grundgedanke gewesen, viel wichtiger wäre mir wirklich die Frage was ist rein rechtlich mit der Hilfsfrist für den zweiten, dritten .... Notfall schlimmstenfalls sogar im selben Wachbezirk. Un wenn dann womoglich die Feuerwehr noch einen RTW zur Eigensicherung braucht oh je totaler Zusammenbruch :-(

    Viele Grüße


    MkG. Rolf Zastrow

    _____________________________
    Mein Beitrag = meine Meinung

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    AutorJago8 H.8, Köln / NRW545789
    Datum27.02.2009 17:2342367 x gelesen
    Geschrieben von Urs WeberMan kann lange auf Eintreffzeiten in Hamburg rumreiten - aber das ist ein Stadtstaat, solche Eintreffzeiten kann ich aufgrund der Topographie unmöglich beispielsweise in Teilen des Hochschwarzwaldes einhalten

    Da hast du vollkommen Recht, ABER (und auch das wurde hier schon mehrfach geschrieben):
    Auch in Hamburg gibt es Stadtteile (in den Vier- und Marschlanden sowie in den sog. Walddörfern), in denen die RTW-Hilfsfrist nicht eingehalten werden kann.
    Deshalb wird dort die örtlich zuständige FF als First Responder mitalarmiert.

    Dies wäre sicher z.T. auch in den ländlichen Bereichen anderer Bundesländer möglich, wenn nicht durch die FF, dann vielleicht durch "Helfer vor Ort"-Systeme der HiOrgs o.ä.

    Oder warum sollte das, was in den ländlichen Stadtteilen Hamburgs funktioniert, nicht auch in BW oder NDS in der Fläche möglich sein?

    Gruß Jago


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    AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW545792
    Datum27.02.2009 17:2842261 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jago HexelOder warum sollte das, was in den ländlichen Stadtteilen Hamburgs funktioniert, nicht auch in BW oder NDS in der Fläche möglich sein?

    Das wäre kein Problem, wenn die Erste Hilfe-/Sanitätsausbildung in der Fläche auch ein hohes Niveau hätte.

    Gruß,
    Julian


    Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre.


    "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt."
    Albert Einstein

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    AutorAndr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W545796
    Datum27.02.2009 18:0142068 x gelesen
    Geschrieben von Rolf ZastrowAber unter der Vorraussetzung das diese First Responder vernüftig ! ausgebildet und ausgestattet sind ist doch das wichtigste Ziel erreicht : der Mensch der Hilfe braucht bekommt welche.
    Da geb ich dir ja recht, aber das "unwichtigere Ziel" nämlich dem Gesetz genüge zu tun ist nicht erfüllt.


    Wir können nicht alles, aber beim Rettungsdienst sind wir die Profis!
    Andreas Leutwein

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    AutorJago8 H.8, Köln / NRW545798
    Datum27.02.2009 18:0642246 x gelesen
    Geschrieben von Julian HolsingDas wäre kein Problem, wenn die Erste Hilfe-/Sanitätsausbildung in der Fläche auch ein hohes Niveau hätte.

    Richtig, dass würde dann mindestens die Qualifikation zum Rettungshelfer erfordern - sonst hat es IMHO keinen Sinn.

    Gruß Jago


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    AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen545800
    Datum27.02.2009 18:1542227 x gelesen
    Geschrieben von Jago Hexeldass würde dann mindestens die Qualifikation zum Rettungshelfer erfordern - sonst hat es IMHO keinen Sinn.


    Die 320 Std die ein RH in 15 Ländern an Ausbildung hat sind sicherlich nicht notwendig. Für NRW gebe ich dir recht. Dort werden die SanH ja als RH bezeichnet.

    Gruß
    Ingo


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    AutorHara8ld 8S., Leinfelden-Echterdingen / BW545815
    Datum27.02.2009 19:3242272 x gelesen
    Die Leute auszubilden wäre kein Problem, aber meist kommt es ja gar nicht soweit...da werden diese Systeme schon im Keim erstickt... man könnte ja jemandem auf die Füsse treten bzw. zu tiefe Einblicke in manche Bereiche bekommen. Somit kommt es oftmals gar nicht zum Entstehen einer solchen Gruppe.

    Noch dazu hat das Ganze nichts mit der Hilfsfrist zu tun, selbst wenn die FF mit 2 RA als erstes eintrifft. Denn ein LF gilt nicht als Rettungsmittel im Sinne der Hilfsfrist. Auch ein Passat Kombi der HvO gilt da nicht... es ergänzt zwar die Rettungskette, ersetzt aber keinen RTW...

    Ich denke das Hauptproblem liegt einfach daran, dass sich die zuständige HiOrg nicht in die Karten schauen lassen will, bzw. sich nicht das Zepter aus der Hand nehmen lassen will.
    Deshalb gehört die Fachaufsicht in die Hände der Städte und Länder, wie es in anderen Bundesländern auch der Fall ist. Somit kann es nicht passieren, dass sich die HiOrg quasi selbst kontrolliert und somit den Wettbewerb verzerren kann...


    Errare humanum est

    Das geschriebene stellt meine eigene Meinung dar. Es besteht kein Recht auf Vollständigkeit...

    Wer einen Schreibfehler findet, darf ihn behalten :-)

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    AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern545830
    Datum27.02.2009 21:2442092 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Harald SteckIch denke das Hauptproblem liegt einfach daran, dass sich die zuständige HiOrg nicht in die Karten schauen lassen will, bzw. sich nicht das Zepter aus der Hand nehmen lassen will.
    kann sein. Für meinen Lkr. würde ich behaupten, dass keine FF zeitlich in der Lage wäre, ausreichend Personal aus- und fortzubilden, denn alle haben derzeit ausreichend Defizite in der Ausbildung. Und erst mal muss bei der Feuerwehr "die eigene Ausbildung" sitzen!

    Wir lesen hier täglich, dass es bei sehr vielen FFen in D noch an Ausbildung fehlt, also dürften für FR Aufgaben nur wenige FFen Zeit haben!


    MkG.
    Christof

    http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
    http://hvo-vilseck.de/index1.html
    http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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    AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern545831
    Datum27.02.2009 21:3142109 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jago HexelRichtig, dass würde dann mindestens die Qualifikation zum Rettungshelfer erfordern - sonst hat es IMHO keinen Sinn.
    nicht unbedingt. FR/HvO sollen qualifizierte erste Hilfe leisten, mehr nicht. Da kann schon San. A/B ausreichend sein. Wichtig ist IMHO, dass die Kollegen ausreichend Dienste z.B. als 3. Mann auf dem RTW machen. Denn nur da lernen sie, wie man in der Praxis Erstmaßnahmen ergreift, und was im "medizinischen Notfallalltag" alles auf sie zukommt.


    MkG.
    Christof

    http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
    http://hvo-vilseck.de/index1.html
    http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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    AutorJago8 H.8, Köln / NRW545832
    Datum27.02.2009 21:5842092 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Ingo zum FeldeDie 320 Std die ein RH in 15 Ländern an Ausbildung hat sind sicherlich nicht notwendig. Für NRW gebe ich dir recht. Dort werden die SanH ja als RH bezeichnet.

    Also, wenn man den RH nicht als Mindestqualifikation ansetzt, hielte ich dennoch ein ausführliches RTW-Praktikum für sinnvoll, um die Unsicherheit im Umgang mit Patienten zu verlieren.
    Auch wenn es eine Binsenweisheit ist:
    Es ist ein riesiger Unterschied, ob ein Kursteilnehmer geschminkt ist oder ob man echtes Blut vor sich hat - das sieht nämlich in der Regel viel erschreckender aus und erfordert Gewöhnung...

    Gruß Jago


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    AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern545835
    Datum27.02.2009 22:4942014 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jago HexelEs ist ein riesiger Unterschied, ob ein Kursteilnehmer geschminkt ist oder ob man echtes Blut vor sich hat - das sieht nämlich in der Regel viel erschreckender aus und erfordert Gewöhnung...
    richtig, und die meisten Einsätze sind internistische Notfalleinsätze. Was bei Verdacht auf HI oder Apo zu tun ist, oder wie man die Symptome erkennt, kann man nicht alleine mit theoretischer Ausbildung erlernen.


    MkG.
    Christof

    http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
    http://hvo-vilseck.de/index1.html
    http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg545836
    Datum27.02.2009 23:3942143 x gelesen
    Geschrieben von Christof StroblWichtig ist IMHO, dass die Kollegen ausreichend Dienste z.B. als 3. Mann auf dem RTW machen.


    Das wird m.E. nicht möglich sein, da viele HiOrgs schon ihr eigenes Personal (gerade an den WoE z.B. RettSann aus dem Ehrenamt) nicht ausreichend mit Praktika vesorgen können.
    Und es ist auch nicht unüblich, daß die Praktika durch die entsendende Stelle bezahlt werden müssen, da ja wenn man das richtig macht ein gewisser Schulungs-/ Betreuungsaufwand da ist (und man gemerkt hat, daß man als HiOrg damit Geld verdienen kann...). Und zahlende Kundschaft geht vor.

    Zum Hilfsfristproblem in Ba-Wü.
    Wie gesagt. Für mich ist die Hilfsfrist eigentlich 10 Minuten. 15 Minuten sagen nur die, die das Gesetz nicht richtig gelesen haben.
    Das viel größere Problem wird von keiner Hilfsfrist erfaßt. Denn die Hilfsfrist gibt nur die Vorgabe für das das erste eintreffende Rettungsmittel an. Was mache ich mit Patient Nummer 2, 3 oder x an der selben Einsatzstelle. Gibt es Hintergrunddienste 24/7? Oder kommen da dann Rettungsmittel mit Anfahrtzeiten von 30 Minuten oder mehr von der übernächsten RettWache? Denn über das Ehrenamt kommen i.d.R. entweder FR oder eben SEG bzw. Einsatzeinheiten. Diese sind aber weniger Rettungsdienst und mehr SanDst/ BetrDst...
    Und die Schwelle daß man deise Einheiten braucht, weil die HA RettWachen blank sind und auch nichts an HA nachkommt (wo in anderen Ländern eben aus einem LF 2-3 RTW werden und durch FF das LF wieder besetzt werden kann) ist m.E. in Ba-Wü in der Fläche verdammt niedrig...


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorJago8 H.8, Köln / NRW545843
    Datum28.02.2009 00:5841833 x gelesen
    Geschrieben von Christof StroblWichtig ist IMHO, dass die Kollegen ausreichend Dienste z.B. als 3. Mann auf dem RTW machen. Denn nur da lernen sie, wie man in der Praxis Erstmaßnahmen ergreift, und was im "medizinischen Notfallalltag" alles auf sie zukommt.

    Stimme dir da zu.
    Das hatte ich als Antwort zu Ingos Posting ja auch schon ähnlich geschrieben.

    Gruß Jago


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    AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern545845
    Datum28.02.2009 02:0142093 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Christian FischerDas wird m.E. nicht möglich sein
    tja, dann hat man eben Pech gehabt. Ohne RD Erfahrung alleine oder zu zweit zum FR Einsatz macht m.M.n. keinen Sinn.

    Geschrieben von Christian FischerWas mache ich mit Patient Nummer 2, 3 oder x an der selben Einsatzstelle. Gibt es Hintergrunddienste 24/7?
    bei uns ja, auf ehrenamtlicher Basis können meist 2 RTW und z.B. 2 KTW (für leicht Verletzte) besetzt werden.

    Geschrieben von Christian FischerOder kommen da dann Rettungsmittel mit Anfahrtzeiten von 30 Minuten oder mehr von der übernächsten RettWache?
    das auch, anders geht es IMHO auch nicht.

    Geschrieben von Christian Fischerwo in anderen Ländern eben aus einem LF 2-3 RTW werden und durch FF das LF wieder besetzt werden kann
    das geht ja dann auch nur durch HA Personal der FW. Auch dieses Personal braucht die nötige Ausbildung...

    Wir werden die Hilfsfrist immer nur für eine best. Zahl von Einsätzen einhalten können, alles andere ist nicht finanzierbar.


    MkG.
    Christof

    http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
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    http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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    AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken545854
    Datum28.02.2009 10:0141955 x gelesen
    Hi,

    ich denke, was wir wirklich bräuchten wäre ein weg von der 'Bedienungsmentalität' und daraus folgend das Bewusstsein, dass man selbst helfen können muss. Gerade bei wirklichen kritischen Dingen ist der RTW nach 8 Minuten auch schon fünf Minuten zu spät.

    Tomy


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg545869
    Datum28.02.2009 11:3641975 x gelesen
    Geschrieben von Christof StroblOhne RD Erfahrung alleine oder zu zweit zum FR Einsatz macht m.M.n. keinen Sinn.


    Das ist m.E. eher die Regel als die Ausnahme...


    Geschrieben von Christof Stroblbei uns ja, auf ehrenamtlicher Basis können meist 2 RTW und z.B. 2 KTW (für leicht Verletzte) besetzt werden.

    Die RTW sind dann entweder RettAss die sonst HA sind und ehrenamtlich in der Bereitschaft sind (da freut sich die HiOrg, denn da spart sie die Kosten um den selben RettAss als Hintergrundienst zu bezahlen...) oder "Anerkenntlinge" aus Überleitungsfällen bei der Einfürung des RettAssG. Aber wie viele RettAss die "nur" für das EA ausgebildet werden hast Du heute?
    Und wnen die 3 Jahre kommen, wird das nicht besser...


    Geschrieben von Christof Strobldas geht ja dann auch nur durch HA Personal der FW. Auch dieses Personal braucht die nötige Ausbildung...


    Ja. Da wir aber m.E. mittelfristig hier eine Änderung bekommen weden, sprich HA Fw Personal in irgend einer Form zunehmen wird sollte man m.E. dann auch in der Fläche dazu übergehen, RettD und Fw in eine Hand zu geben eben um solche Synergien zu ermöglichen.


    Geschrieben von Christof StroblWir werden die Hilfsfrist immer nur für eine best. Zahl von Einsätzen einhalten können, alles andere ist nicht finanzierbar.


    Ja und nein. Mir bringt eben de Hilfsfrist für einen RTW nichts, wenn dahinter keine wirklich fnktionsfähige Rückfallebene für mehr als 2 Patienten steht...


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen545871
    Datum28.02.2009 11:5541903 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerDie RTW sind dann entweder RettAss die sonst HA sind und ehrenamtlich in der Bereitschaft sind (da freut sich die HiOrg, denn da spart sie die Kosten um den selben RettAss als Hintergrundienst zu bezahlen...) oder "Anerkenntlinge" aus Überleitungsfällen bei der Einfürung des RettAssG.

    In einigen Ländern können außerplanmäßige RTW auch mit RS ohne RA besetzte werden (Hessen , Niedersachsen). Wir haben im EA auch div. RA die das früher (z.B. zwischen Schule und Studium) gemacht haben und jetzt nicht HA fahren.

    Geschrieben von Christian FischerRettD und Fw in eine Hand zu geben eben um solche Synergien zu ermöglichen.


    Solange man dann nicht die anderen Synergien kaputt macht kann das sinnvoll sein.
    Die Einbindung von EA als RS und 3. auf dem RTW, die Einheit von Notfallrettung und Krankentransport sollten dabei nicht unter die Räder kommen.

    Gruß
    Ingo


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    AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern545872
    Datum28.02.2009 11:5841770 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Christian FischerDie RTW sind dann entweder RettAss die sonst HA sind und ehrenamtlich in der Bereitschaft sind (da freut sich die HiOrg, denn da spart sie die Kosten um den selben RettAss als Hintergrundienst zu bezahlen...)
    jepp, so ist es bei uns.

    Geschrieben von Christian FischerMir bringt eben de Hilfsfrist für einen RTW nichts, wenn dahinter keine wirklich fnktionsfähige Rückfallebene für mehr als 2 Patienten steht...
    richtig, aber so sieht die Realität in vielen Bereichen aus, da mehr nicht finanzierbar ist. Hätte man bei uns das oben genannte HA Personal nicht, das auch ehrenamtlich tätig wird, so gäbe es bei uns überhaupt keine Rückfallebene.

    Das mit dem HA Personal im FF Bereich werde ich bei uns sicher nicht mehr erleben.


    MkG.
    Christof

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    AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern545873
    Datum28.02.2009 12:0241961 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Ingo zum FeldeIn einigen Ländern können außerplanmäßige RTW auch mit RS ohne RA besetzte werden (Hessen , Niedersachsen).
    auch in Bayern (...wenn das Fahrzeug sonst nicht zum Einsatz kommen könnte...). Hilft mir aber nur was, wenn ich dann z.B. an der EST das Personal umverteilen kann, weil z.B. auf anderen RTW 2 RA sitzen.


    MkG.
    Christof

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    AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen545897
    Datum28.02.2009 13:4341836 x gelesen
    Geschrieben von Christof StroblHilft mir aber nur was, wenn ich dann z.B. an der EST das Personal umverteilen kann, weil z.B. auf anderen RTW 2 RA sitzen.

    Nein,
    ein RS kann einen Patienten auch ohne RA oder NA besser versorgen als z.B. ein Ersthelfer.
    Er kann auch einem Patienten der zusammen mit NA und RA (vom regulären RTW) vorversorgt wurde ohne RA ins Krankenhaus bringen.

    Gruß
    Ingo


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg545904
    Datum28.02.2009 13:5742129 x gelesen
    Geschrieben von Ingo zum FeldeIn einigen Ländern können außerplanmäßige RTW auch mit RS ohne RA besetzte werden (Hessen , Niedersachsen).


    Das ist dann für mich kein RTW sondrn ein KTW.
    Denn die Technik ist zwar schön, wenn ich aber kein Personal dabei habe, das sie einsetzen kann/ darf.


    Geschrieben von Ingo zum FeldeDie Einbindung von EA als RS und 3. auf dem RTW, die Einheit von Notfallrettung und Krankentransport sollten dabei nicht unter die Räder kommen.

    Geht dan eben anders herum als heute. Sprich HiOrg würden auf den Fw-RTW mitfahren.

    Ich bin allerdings eher für eine klare Trennung von RettD und KTP. Das sind für mich inhaltlich, technisch, organisatorisch und von der Qualifikation zwei vollkommen verschiedene Schuhe.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg545906
    Datum28.02.2009 14:0141865 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerDenn die Technik ist zwar schön, wenn ich aber kein Personal dabei habe, das sie einsetzen kann/ darf.

    Zum Beispiel? Jeder RS der auf einem RTW eingesetzt wird ist auf allen Geräten die die Organistaion auf ihren Fahrzeugen mitführt nach MPG eingewiesen.

    Geschrieben von Christian FischerGeht dan eben anders herum als heute. Sprich HiOrg würden auf den Fw-RTW mitfahren.


    Meinst Du damit RD nur unter FW-Hand?


    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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    AutorJago8 H.8, Köln / NRW545912
    Datum28.02.2009 15:2141798 x gelesen
    Geschrieben von Andreas LeutweinDurch Eintreffen eines First Responder / H.v.O: oder ähnliches wird die Hilfsfrist nicht erfüllt.

    Dann bleibt aber die Frage, ob es tatsächlich sinnvoll ist, eine einheitliche Hilfsfrist für Stadt UND Land im Gesetz festgelegt zu haben.
    Vielleicht ist es an der Zeit, anzuerkennen, dass das die Einhaltung einer solchen Hilfsfrist auf dem Lande mit einem sinnvollen finanziellen Aufwand nicht möglich ist - und es eben durch FR / HvO kompensiert werden muss.

    ICH persönlich würde mir natürlich wünschen, dass es in ganz Deutschland eine Hilfsfrist von höchstens 8 Minuten gibt - die dann auch eingehalten wird.
    Das ist aber eine unrealistische Träumerei ;-)

    Gruß Jago


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    AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen545916
    Datum28.02.2009 16:0041788 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerIch bin allerdings eher für eine klare Trennung von RettD und KTP. Das sind für mich inhaltlich, technisch, organisatorisch und von der Qualifikation zwei vollkommen verschiedene Schuhe.

    Wer kann besser einen Patienten versorgen:
    a) ein KTW besetzt mit RS und RA beide regelmäßig auch in der Notfallrettung eingesetzt
    b) ein LF besetzt mit RS und RA beide regelmäßig auch in der Notfallrettung eingesetzt

    Von der Qualifikation her sind RD und KTP eine natürliche Einheit. FW und RD nicht.

    Gruß
    Ingo


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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg545917
    Datum28.02.2009 16:1741936 x gelesen
    Geschrieben von Ingo zum FeldeVon der Qualifikation her sind RD und KTP eine natürliche Einheit. FW und RD nicht.

    Das mag auf die FFen zutreffen, aber in den meisten Bundesländern gehört eine rettungsdienstliche Ausbildung zum Berufsbild Beamter im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst sowie eine entsprechende Tätigkeit im Einsatzdienst einfach dazu.

    Aber betreffend RD und KTP gebe ich Dir recht solange es sich um qualifizierten KTP handelt. Liegendtaxi fällt für mich flach.


    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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    AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen545920
    Datum28.02.2009 16:4041810 x gelesen
    Geschrieben von Daniel Hermannaber in den meisten Bundesländern gehört eine rettungsdienstliche Ausbildung zum Berufsbild Beamter im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst sowie eine entsprechende Tätigkeit im Einsatzdienst einfach dazu.

    Das hatte ich ja auch nicht in Frage gestellt.
    Nur gibt es BF eben nur in größeren Städten. Und selbst dort wird man nicht auf die Einbindung des KTP und der EA der Hiorg in das Hilfeleistungssystem verzichten können.

    Daher sollten:
    * KTW und hauptamtlich Besetzte FW den RD ergänzen können. Dies setzt regelmäßige Teilnahme am RD voraus.
    * Ehrenamtliche RS/RA die Möglichkeit haben am regulären RD Teilzunehmen.
    * Ehrenamtliche SanH die Möglichkeit haben als 3. im RD mitzufahren. Hierdurch ehalten sie Einsatzpraxis für organisierte EH, SanD und MANV.
    * Ist ein aufwachsen des RD durch KTW und Löschzug RTW nicht möglich, sollte es EA besetzte RTW/KTW als Hintergrund geben.


    Gruß
    Ingo


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    AutorFerd8ina8nd 8H., Stuttgart / Baden Würtemberg545922
    Datum28.02.2009 17:0441707 x gelesen
    Da hab ich mal ne Frage zu.

    Wenn ich einen RTW mit 2 RS besetze und ihn als Notfall-KTW deklariere, zählt der dann in die Hilfsfrist rein oder muss das Fahrzeug definitiv ein taktisch vollwertig besetzter RTW sein ?


    Personalführung ist die Kunst, seine Angestellten so schnell über den Tisch zu ziehen, dass sie die entstehende Reibungshitze als Nestwärme empfinden !!!

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    AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen545923
    Datum28.02.2009 17:0641715 x gelesen
    In Niedersachsen zählt der nicht, da in der Notfallrettung 1 RA vorgeschrieben ist.

    Gruß
    Ingo


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg545931
    Datum28.02.2009 17:2741769 x gelesen
    Geschrieben von Jago HexelDann bleibt aber die Frage, ob es tatsächlich sinnvoll ist, eine einheitliche Hilfsfrist für Stadt UND Land im Gesetz festgelegt zu haben.

    Dann muß man dies politisch auch mit entsprechend Arsch in der Hose so vertreten. Und zwar für Feuerwehr und Rettungsdienst. Ich habe damit kein Problem, daß wir unterschiedliche Hilfsfristen abhängig von der Besiedlungsdichte einfphren. Aber dann bitte bewußt und gewollt, und nicht durch die Hintertür ohne daß es einer weiß und niemand dafür verantwortlich ist.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern545944
    Datum28.02.2009 18:1241840 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jago Hexelund es eben durch FR / HvO kompensiert werden muss.
    nein, HvO und FR können nichts kompensieren, da sie nicht mehr als qualifizierte Erste Hilfe leisten können und sollen!

    Und das größte Problem würden wir bekommen, wenn die Hilfsfrist mit dem Eintreffen des HvO / FR erfüllt wäre, denn dann würden die Kostenträger reihenweise "Außenwachen" schließen, und die Zeit bis zum Eintreffen des RTW aus der Stadt billig von HvO/FR überbrücken lassen!
    Die Hilfsfrist würde dann zwar immer erfüllt sein, aber der RTW bräuchte noch viel länger auf dem Land.


    MkG.
    Christof

    http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
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    AutorJago8 H.8, Köln / NRW545975
    Datum28.02.2009 21:5541799 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerDann muß man dies politisch auch mit entsprechend Arsch in der Hose so vertreten. Und zwar für Feuerwehr und Rettungsdienst. Ich habe damit kein Problem, daß wir unterschiedliche Hilfsfristen abhängig von der Besiedlungsdichte einfphren. Aber dann bitte bewußt und gewollt, und nicht durch die Hintertür ohne daß es einer weiß und niemand dafür verantwortlich ist.

    Volle Zustimmung, Christian.

    Gruß Jago


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    AutorJago8 H.8, Köln / NRW545976
    Datum28.02.2009 22:0141677 x gelesen
    Geschrieben von Christof Stroblnein, HvO und FR können nichts kompensieren, da sie nicht mehr als qualifizierte Erste Hilfe leisten können und sollen!

    Dann nenn es eben "überbrücken" statt "kompensieren" - denn das "überbrücken" ist ja wohl der Sinn und Zweck dieser Systeme.


    Geschrieben von Christof StroblUnd das größte Problem würden wir bekommen, wenn die Hilfsfrist mit dem Eintreffen des HvO / FR erfüllt wäre, denn dann würden die Kostenträger reihenweise "Außenwachen" schließen, und die Zeit bis zum Eintreffen des RTW aus der Stadt billig von HvO/FR überbrücken lassen!
    Die Hilfsfrist würde dann zwar immer erfüllt sein, aber der RTW bräuchte noch viel länger auf dem Land.


    Da ist etwas dran.
    Allerdings würde das angesichts der Gesamtentwicklung in unserem Gesundheitssystem nur allzu gut passen...
    Was soll aber die Alternative sein?

    Gruß Jago


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    AutorStef8an 8H., Essen / NRW545977
    Datum28.02.2009 22:4041856 x gelesen
    Geschrieben von Christof Strobldas geht ja dann auch nur durch HA Personal der FW. Auch dieses Personal braucht die nötige Ausbildung...

    Die BF-Ausbildung enthält doch nahezu überall den RS!


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    AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz545978
    Datum28.02.2009 23:0341564 x gelesen
    Geschrieben von Daniel Hermannber in den meisten Bundesländern gehört eine rettungsdienstliche Ausbildung zum Berufsbild Beamter im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst

    Das ist regelmäßig der Rettungssanitäter, in manchen Bundesländern (IIRC u.a. Bayern) Rettungshelfer

    Geschrieben von Daniel Hermannsowie eine entsprechende Tätigkeit im Einsatzdienst einfach dazu.
    DAs dürfte in nicht unwesentlichen Teilen deutschlands ebend nicht zutreffen.


    Manuel


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    AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz545979
    Datum28.02.2009 23:0541663 x gelesen
    Geschrieben von Stefan HeckDie BF-Ausbildung enthält doch nahezu überall den RS!

    Deren Wertigkeit aber kontinuierlich Abnimmt, wenn keine Einsatzpraxis vorliegt.

    Das dürfte in NRW kein Problem sein, da doch jede BF in NRW recht tief im RD mit drinnen steckt.
    Aber Deutschland ist nicht nur NRW :)


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    AutorStef8an 8H., Essen / NRW545983
    Datum01.03.2009 00:3241761 x gelesen
    Geschrieben von Manuel SchmidtDeren Wertigkeit aber kontinuierlich Abnimmt, wenn keine Einsatzpraxis vorliegt.

    Richtig. Die fehlende Einsatzpraxis ist in den südlichen Ländern durchaus gegeben.

    Geschrieben von Manuel SchmidtDas dürfte in NRW kein Problem sein, da doch jede BF in NRW recht tief im RD mit drinnen steckt.

    Außerhalb der südlichen Länder und Hessen sind so ziemlich alle BFs in den Retrtungsdienst eingebunden, doret ist dann auch RA Standard.


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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg545984
    Datum01.03.2009 00:5541750 x gelesen
    Geschrieben von Stefan HeckAußerhalb der südlichen Länder und Hessen sind so ziemlich alle BFs in den Retrtungsdienst eingebunden, doret ist dann auch RA Standard.


    Frankfurt: Eingebunden im RD mit RTWs und NEFs
    (RS während der Grundausbildung, RA-Ausbildung während der Dienstzeit)

    Darmstadt: Eingebunden im RD als FR mit HLFs, HTLFs, bei Bedarf Notarztzubringer mit Führungsfahrzeug
    (RS während der Grundausbildung, Kollegen mit vorheriger RA-Ausbildung im Dienst, prakt. Fortbildung auf RTWs der HiOrgs, interne theoretische Fortbildung)

    Offenbach: Eingebunden im RD mit RTW
    (RS während der Grundausbildung, RA-Ausbildung während der Dienstzeit)

    Wiesbaden: Eingebunden im RD als FR mit KLAF und VRW
    (RS während der Grundausbildung, Kollegen mit vorheriger RA-Ausbildung im Dienst, prakt. Fortbildungen auf RTWs der HiOrgs, interne theoretische Fortbildung)

    Giessen: keine Einbindung in den RD
    (RS während der Grundausbildung, Prozedere der Fortbildungen nicht bekannt)


    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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    AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern545987
    Datum01.03.2009 01:5541645 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Stefan HeckDie BF-Ausbildung enthält doch nahezu überall den RS!
    richtig. Aber auf dem Land wird es mit Sicherheit keine BF´s geben! Christian sprach ja davon, dass es in Zukunft auch in Lkr. nicht ohne HA Kräfte gehen wird (über mögliche Formen wurde hier ja schon öfter diskutiert). Dort wo es jetzt schon BF gibt, gibt es ja auch weniger die genannten Probleme (Einhaltung der HF usw.).


    MkG.
    Christof

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    http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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    AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern545988
    Datum01.03.2009 02:0141704 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jago Hexeldenn das "überbrücken" ist ja wohl der Sinn und Zweck dieser Systeme
    richtig.

    Geschrieben von Jago HexelAllerdings würde das angesichts der Gesamtentwicklung in unserem Gesundheitssystem nur allzu gut passen...
    Ja, leider.

    Geschrieben von Jago HexelWas soll aber die Alternative sein?
    Rettungswachen so verteilt, dass die HF eingehalten wird, zusätzlich HvO / FR Einheiten, die dann unterstützen, wenn die zuständigen Fahrzeuge bereits im Einsatz sind.

    Das die Hilfsfrist grundsätzlich IMMER eingehalten wird, dafür gibt es keine Garantie, auch in der Großstadt nicht.


    MkG.
    Christof

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    AutorJago8 H.8, Köln / NRW546058
    Datum01.03.2009 16:5341636 x gelesen
    Geschrieben von Christof StroblGeschrieben von Jago Hexel"Was soll aber die Alternative sein?"
    Rettungswachen so verteilt, dass die HF eingehalten wird, zusätzlich HvO / FR Einheiten, die dann unterstützen, wenn die zuständigen Fahrzeuge bereits im Einsatz sind


    Eigentlich bin ich doch deiner Meinung ;-)
    Wie ich schon schrieb, wäre das Ziel des Einhaltens einer bestimmten, möglichst kurzen Hilfsfrist auch für mich das wünschenswerte.

    Allerdings wird aufgrund der geringeren Einsatzzahlen auf dem Lande wird die Argumentation für die Berechtigung von Standorten schwierig werden - denn oftmals sind die Kostenträger ja jeder vernünftigen Argumentation abgeneigt (was im Falle des RD angesichts der höheren Folgekosten, wenn die Hilfe zu spät kommt (= evtl. Pflegefall) für die Krankenkassen durchaus auch ein Schuss ins eigene Knie sein kann...)

    Gruß Jago


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    AutorJago8 H.8, Köln / NRW546060
    Datum01.03.2009 17:0841738 x gelesen
    Geschrieben von Neumann Thomasich denke, was wir wirklich bräuchten wäre ein weg von der 'Bedienungsmentalität' und daraus folgend das Bewusstsein, dass man selbst helfen können muss

    Dann möchte ich gerne mal sehen, wie du einem Patienten mit Polytrauma oder Schlaganfall helfen willst, während du 20 Minuten auf qualifizierte Hilfe wartest.

    Gruß Jago


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    AutorUrs 8W., Heidelberg / 546068
    Datum01.03.2009 18:5941643 x gelesen
    Geschrieben von Jago HexelAuch in Hamburg gibt es Stadtteile (in den Vier- und Marschlanden sowie in den sog. Walddörfern), in denen die RTW-Hilfsfrist nicht eingehalten werden kann.
    Deshalb wird dort die örtlich zuständige FF als First Responder mitalarmiert.

    Dies wäre sicher z.T. auch in den ländlichen Bereichen anderer Bundesländer möglich, wenn nicht durch die FF, dann vielleicht durch "Helfer vor Ort"-Systeme der HiOrgs o.ä.



    Hallo Jago,

    auch in BW gibt es First-Responder-Einheiten (auch wenn es mehr sein könnten). In BW betrifft die Eintreffzeit sowohl RTW als auch Notarzt. Mir ist beispielsweise eine Gemeinde mit ca. 600 Einwohnern im Hochschwarzwald bekannt, in der der DRK-OV als Ersthelfer ausrückt. Die Anfahrtzeit von der Kernstadt (RTW bzw. NEF-Standort) beträgt aufgrund der Länge und Topographie ca 25 Minuten. Im Winter bzw. bei Sturm und Regen natürlich länger. Hier kann ich -auch unter Berücksichtigung einer RTH-Alarmierung- die Eintreffzeit vergessen, zumal im Ort auch kein Arzt wohnt! Solche Beispiele dürfte es in BW öfters geben - leider!

    Gruß
    Urs.


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg546108
    Datum01.03.2009 22:3641761 x gelesen
    Geschrieben von Jago HexelDann möchte ich gerne mal sehen, wie du einem Patienten mit Polytrauma oder Schlaganfall helfen willst, während du 20 Minuten auf qualifizierte Hilfe wartest.


    "Sprechen Sie mir nach: Vater unser..."


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    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorJago8 H.8, Köln / NRW546109
    Datum01.03.2009 22:4041642 x gelesen
    Geschrieben von Christian Fischer"Sprechen Sie mir nach: Vater unser..."

    :-)

    Gruß Jago


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    AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen546142
    Datum02.03.2009 08:0641715 x gelesen
    Geschrieben von Christian Fischer"Sprechen Sie mir nach: Vater unser..."

    Ich hoffe das dir da etwas besseres einfällt.
    Als Ersthelfer ohne material kann man schon eine ganze Menge machen und als orgnaisierte EH mit dem entsprechenden Material natürlich noch deutlich mehr.

    Gruß
    Ingo


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    AutorJago8 H.8, Köln / NRW546164
    Datum02.03.2009 11:2441540 x gelesen
    Geschrieben von Ingo zum FeldeIch hoffe das dir da etwas besseres einfällt.
    Als Ersthelfer ohne material kann man schon eine ganze Menge machen und als orgnaisierte EH mit dem entsprechenden Material natürlich noch deutlich mehr.


    Naja, ich bin mir ziemlich sicher das Christian da was besseres einfällt.

    Es ging mir mit diesen Beispielen darum deutlich zu machen, dass der Wunsch nach schnell eintreffender, qualifizierter Hilfe nichts mit einer unangemessenen Erwartungshaltung an oder mangelnden eigenen Fähigkeiten in der ersten Hilfe zu tun hat, sondern bei entsprechenden Krankheits- bzw. Verletzungsbildern vollkommen berechtigt ist.

    Welcher "normale" Ersthelfer würde nicht an seine Grenzen geraten, wenn er 25 Minuten auf sich allein gestellt wäre?

    Gruß Jago


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg546184
    Datum02.03.2009 12:4041764 x gelesen
    Geschrieben von Ingo zum FeldeAls Ersthelfer ohne material kann man schon eine ganze Menge machen und als orgnaisierte EH mit dem entsprechenden Material natürlich noch deutlich mehr.

    Wenns nicht nach außen suppt: Lagerung, Wärmeerhalt. Was mache ich die restlichen 18 der 20 Minuten?


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg546187
    Datum02.03.2009 12:4741617 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerWenns nicht nach außen suppt: Lagerung, Wärmeerhalt. Was mache ich die restlichen 18 der 20 Minuten?

    Christian, Du weisst aber schon dass eine Reanimation unter Verwendung von 100% Sauerstoff (das wäre zum Beispiel entsprechendes Material) ein besseres Outcome verspricht als ohne, oder? Die Verwendung eines AED soll auch nicht unbedingt der Gesundheit des Patienten abträglich sein. Ruhigstellen von frakturierten Extremitäten dient auch der Entlastung des Patienten. Dafür benötigeich eben auch Material, oder baust Du dir als alter San-Zeitsoldat aus Ästen und Stofffetzen eine Schiene?


    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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    AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen546188
    Datum02.03.2009 12:4941652 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerWas mache ich die restlichen 18 der 20 Minuten?
    psychische Betreuung, Atemanweisungen, ggf. Ruhigstellung (dafür reicht ein Brett), Dokumentation der Anamnese und des klinischen Verlaufes.

    Gruß
    Ingo


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg546200
    Datum02.03.2009 13:1941646 x gelesen
    Geschrieben von Daniel HermannChristian, Du weisst aber schon dass eine Reanimation unter Verwendung von 100% Sauerstoff (das wäre zum Beispiel entsprechendes Material) ein besseres Outcome verspricht als ohne, oder? Die Verwendung eines AED soll auch nicht unbedingt der Gesundheit des Patienten abträglich sein. Ruhigstellen von frakturierten Extremitäten dient auch der Entlastung des Patienten. Dafür benötigeich eben auch Material, oder baust Du dir als alter San-Zeitsoldat aus Ästen und Stofffetzen eine Schiene?


    Es ging hier um Ersthelfer (d.h. ein vollstäniger Kfz-VK ist schon Maximalausstattung) und das Polytrauma.
    Und ehrlich. Solange ich nicht transportieren muß würde ich mit behelfsmäßigem Schienen nicht unbedingt anfangen...


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    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen546205
    Datum02.03.2009 13:2741811 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerSolange ich nicht transportieren muß würde ich mit behelfsmäßigem Schienen nicht unbedingt anfangen...

    Wenn das Polytrauma im OP versorgt werden muss ist alles sinnvoll was die Vor-Ort-Zeit des RD verringert. Wenn man weis das man 25 min Zeit hat, ist ein Türblatt (nach bearbeitung mit der Handkreissäge aus dem Hobbykeller) ein zulässiges Hilfsmittel.

    Für die Kombination aus Organisierter EH und der TSF OrtsFW:
    Spineboard + HWS Schiene
    Wärmeerhalt
    Sauerstoff
    ggf. Infusion über i.o (z.B. mit BIG) oder i.V. Zugang
    sowie das oben gesagte

    Gruß
    Ingo


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    AutorJago8 H.8, Köln / NRW546259
    Datum02.03.2009 16:4941552 x gelesen
    Geschrieben von Ingo zum Feldepsychische Betreuung, Atemanweisungen, ggf. Ruhigstellung (dafür reicht ein Brett), Dokumentation der Anamnese und des klinischen Verlaufes.

    Gut, das macht Christian dann so.
    Und 99% der restlichen Bevölkerung?

    Gruß Jago


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    AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen546260
    Datum02.03.2009 17:1141591 x gelesen
    Geschrieben von Jago HexelUnd 99% der restlichen Bevölkerung?

    * können einen EH Kurs machen
    * können (sollten) sich um organisierte EH kümmern wenn Sie regelmäßig mit solchen Anfahrtszeiten des RD rechnen müssen

    Gruß
    Ingo


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    AutorJago8 H.8, Köln / NRW546268
    Datum02.03.2009 17:4541527 x gelesen
    Geschrieben von Ingo zum Felde* können einen EH Kurs machen
    * können (sollten) sich um organisierte EH kümmern wenn Sie regelmäßig mit solchen Anfahrtszeiten des RD rechnen müssen


    Das wäre zu schön um wahr zu sein...
    Und es ist und bleibt kein Mittel gegen miserable Eintreffzeiten des RD - und genau da liegt ja das Problem, über das wir hier die ganze Zeit diskutieren.

    Es ist schlicht und ergreifend kein unangemessenes Anspruchsdenken, wenn ich erwarte, dass ich nach dem Notruf relativ zeitnah Hilfe vor Ort habe.
    Von einer 5-Minuten-Hilfsfrist wie in HH redet hier ja gar keiner, aber alles über 15 Minuten ist IMO (normale Wetterverhältnisse vorausgesetzt und von sehr weit abseits gelegenen Orten einmal abgesehen) einfach indiskutabel. Im städtischen Bereich gilt das umso mehr.
    Und 15 Minuten sind im Ernstfall schon eine Menge.


    Gruß Jago


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    AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen546309
    Datum02.03.2009 20:5641571 x gelesen
    Geschrieben von Ingo zum FeldeWenn das Polytrauma im OP versorgt werden muss ist alles sinnvoll was die Vor-Ort-Zeit des RD verringert. Wenn man weis das man 25 min Zeit hat, ist ein Türblatt (nach bearbeitung mit der Handkreissäge aus dem Hobbykeller) ein zulässiges Hilfsmittel.

    Mal ne Frage mit nem Lächeln:

    Wo würde der RD das Türblatt einladen und losfahren?

    Es wird doch in der Regel dann wieder umgelagert. Also gerne den Ersthelfer vertrauen aber bitte mit Realismus.

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen546317
    Datum02.03.2009 21:0941488 x gelesen
    Geschrieben von Jago Hexelaber alles über 15 Minuten ist IMO (normale Wetterverhältnisse vorausgesetzt und von sehr weit abseits gelegenen Orten einmal abgesehen) einfach indiskutabel. Im städtischen Bereich gilt das umso mehr.
    Und 15 Minuten sind im Ernstfall schon eine Menge.


    Ack.
    Und die für die die Außnahmen zutreffen können müssen sich eben um organisierte EH kümmern.

    Gruß
    Ingo


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    AutorJago8 H.8, Köln / NRW546319
    Datum02.03.2009 21:1041414 x gelesen
    Geschrieben von Ingo zum FeldeUnd die für die die Außnahmen zutreffen können müssen sich eben um organisierte EH kümmern.

    Dagegen hat ja auch keiner etwas.

    Gruß Jago


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    AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen546322
    Datum02.03.2009 21:1341570 x gelesen
    Geschrieben von Peter LieffertzWo würde der RD das Türblatt einladen und losfahren?

    Wenn der Ersthelfer hinreichend professionell war (sonst wird der Patient kaum auf einem schmal gesägten Türblatt "verzurrt" liegen) sollte der RD das erkennen und die Zeitersparnis zumwohle des Patienten nutzen.

    Wenn er das nicht tut sollte die Besatzung eine Fobi zum Thema Traumaversorgung besuchen.

    Gruß
    Ingo


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg546323
    Datum02.03.2009 21:1541490 x gelesen
    Geschrieben von Peter LieffertzEs wird doch in der Regel dann wieder umgelagert.

    Eben. Genausowenig wird der RettD mit einer behelfsmäßigen Schienung transportieren, wenn eine Schienung wirklich erforderlic ist. Ich habe oft genug behelfsmäßiges Schienen mit Ästen, Klappspaten, Dreiecktüchern,... ausgebildet. Ich weiß was das kann, was das nicht kann und was eine Druckkammer- oder Vakuumschiene oder selbst die gute alte Kramerschiene kann.

    Und warum soll ich den Patienten vorher Schmerzen bereiten (beim behelfsmäßigen Schienen), wenn nachher nochmal neu geschient werden muß oder das Ergebnis nur suboptimal ist.

    Dazu kommt, daß die 2-5 Minuten die ich da gewinnen könnte in der Klinik wieder drauf gehen...


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    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen546342
    Datum02.03.2009 22:2941939 x gelesen
    Geschrieben von Ingo zum FeldeWenn der Ersthelfer hinreichend professionell war (sonst wird der Patient kaum auf einem schmal gesägten Türblatt "verzurrt" liegen) sollte der RD das erkennen und die Zeitersparnis zumwohle des Patienten nutzen.

    Wenn er das nicht tut sollte die Besatzung eine Fobi zum Thema Traumaversorgung besuchen.


    Wenns das erste Bild eines Pat. bei Einliefung auf zurechtgesägtem Türblatt gibt bin ich daran interessiert :-).

    Oder gern auch mit Brett am Bein.

    Im Ernst:

    Gerade bei der Traumaversorgung gibt es ja nun schon länger die Diskussion Load......
    Es geht doch aber im Endeffekt immer um die Zeit Qualifizierte Erstmaßnahme und Eintreffen OP-Tisch.
    Und da hilft es nischt, wenn Hans Helfer optimale Erstmaßnahmen treffen kann und der Pat. dann ne runde halbe Stunde auf das Eintreffen seines "Transportmittels" wartet.

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg557379
    Datum06.05.2009 00:2241646 x gelesen
    Guten Morgen,

    Geschrieben von Andreas Leutwein


    Gestern abend in SWR3

    " Dito !" .

    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg633765
    Datum14.07.2010 14:3041294 x gelesen
    Guten Tag

    passt auch zur Thematik:

    -> " Rettungsdienste lassen Fahrzeuge in der Garage ".

    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg688788
    Datum16.07.2011 08:5741429 x gelesen
    Guten Morgen

    Geschrieben von Urs Weber

    Wenn man in der Metropolregion Rhein-Neckar den Notruf wählt kommt landet man je nach Standort in dem überschaubaren Gebiet entweder in Mannheim, in Heidelberg oder in Ladenburg. Der letztgenannte Standort wurde übrigens erst 2006 eröffnet, zuvor war die Alarmierung vom Rhein-Neckar-Kreis bei der Stadt Heidelberg (Berufsfeuerwehr) integriert gewesen.

    Da kommt wieder Bewegung in die Thematik:

    "Mannheim: " Grüne wollen Leitstelle "


    "Wir setzen uns mit einem Antrag in der nächsten Sitzung des Gemeinderats dafür ein, dass eine integrierte Leitstelle für Feuerwehr und andere Rettungskräfte in Mannheim angesiedelt wird", so Stadtrat Mathias Meder (Grüne). "Um die nötige Schnelligkeit und Ortskunde zu gewährleisten, ist es wichtig, dass in der Großstadt Mannheim eine eigene Leitstelle vorhanden ist", argumentiert er. Stadtrat und Landtagsabgeordneter Wolfgang Raufelder ergänzt, man solle dort die vorhandene Kompetenz der Berufsfeuerwehr "unbedingt nutzen". Im Zuge einer Novellierung der integrierten Leitstellen sei es wichtig, einen Standort Mannheim zu bekommen", so Raufelder.
    Bislang landet jeder Mannheimer, der die Notrufnummer 112 wählt, in der Feuerwehrleitstelle in der Wache Mitte auf dem Lindenhof. Wird ein Notarzt oder Rettungswagen benötigt, drücken die Beamten das Gespräch sofort per Standleitung weiter - zur Integrierten Leitstelle Ladenburg des Roten Kreuzes. Sie koordiniert die Rettungsdienstbereiche Heidelberg und Mannheim mit Weinheim und Schwetzingen sowie die Freiwilligen Feuerwehren des Rhein-Neckar-Kreises. Die Landesregierung strebte bisher an, die Kompetenz dieser Leitstelle auszuweiten. Mannheims Feuerwehr indes besteht darauf, Einsätze in der Stadt weiter selbst zu steuern


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg717405
    Datum09.03.2012 08:0440362 x gelesen
    Guten Tag

    Siehe;

    -> SWR " Lebensretter sind wieder schneller vor Ort "


    "Lebensretter sind wieder schneller vor Ort
    Die Notfallretter in Baden-Württemberg sind im vergangenen Jahr schneller bei Verletzten und Kranken gewesen als im Jahr zuvor. Geht es nach dem Roten Kreuz, soll die Anfahrtszeit noch weiter verkürzt werden. Bisher sind 15 Minuten gesetzlich vorgeschrieben."



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg766960
    Datum09.07.2013 20:5537111 x gelesen
    Guten Tag

    was Neues ( ? ) zum Thema:

    -> " Innenminister Reinhold Gall: "Hilfsfrist 2012 in noch mehr Rettungsdienstbereichen eingehalten" - Steigende Einsatzzahlen zehren Verbesserungen auf "


    " Bei der Notfallversorgung ist Baden-Württemberg mit über 270 Rettungswachen, über 400 Rettungsfahrzeugen, über 140 Notarzt-Einsatzfahrzeugen und acht im Land stationierten Hubschraubern sehr leistungsfähig. Die demografische Entwicklung, steigende Einsatzzahlen und eine sich verändernde Krankenhauslandschaft bedeuten für den Rettungsdienst jedoch eine enorme Herausforderung. Die Landesregierung setzt daher ihre Anstrengungen mit verschiedenen Instrumenten fort.? Das sagte Innenminister Reinhold Gall am Dienstag, 9. Juli 2013, in Stuttgart bei der Veröffentlichung der Hilfsfristen für Notärzte und Rettungswagen 2012 in den 37 Rettungsdienstbereichen."


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg790076
    Datum10.06.2014 10:0434502 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Bernhard D.

    Da kommt wieder Bewegung in die Thematik:

    und jetzt ist wieder Heidelberg Favorit:

    -> MM " Neue Leitstelle in Diesel-Straße? "*

    Die Rudolf-Diesel-Straße 22 könnte der neue Sitz für eine Bereichsübergreifende Integrierte Leitstelle (BILS) für Feuerwehr und Rettungsdienst im Rhein-Neckar-Raum werden. Der Heidelberger Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Donnerstagabend bei zwei Gegenstimmen Planungsmittel in Höhe von 250000Euro genehmigt. Beteiligte Projektpartner sind die Städte Heidelberg und Mannheim, der Rhein-Neckar-Kreis, die Kreisverbände Mannheim und Rhein-Neckar/Heidelberg des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) sowie Krankenkassen als Vertreter der Kostenträger des Rettungsdienstes. Sie hatten sich bereits Ende März bei einem Treffen im Regierungspräsidium Karlsruhe auf den Standort Heidelberg verständigt. Dieser hatte bei einem Gutachten die besten Werte erhalten.




    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    ( * Was für ein Deutsch ?! )

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg791483
    Datum09.07.2014 14:1835217 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben vom IM BaWü:

    Bei der Notfallversorgung ist Baden-Württemberg mit über 270 Rettungswachen, über 400 Rettungsfahrzeugen, über 140 Notarzt-Einsatzfahrzeugen und acht im Land stationierten Hubschraubern sehr leistungsfähig.


    Siehe die hier auch in den " TV-Tipps " erwähnte SWR Sendung heute Abend zur Thematik:

    -> SWR " Rettungsdienst in der Krise - Notruf in Not "

    Der Rettungsdienst in Baden-Württemberg blutet aus. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern wird im Südwesten zu wenig Geld ausgegeben, nur rund die Hälfte des Bundesdurchschnitts.



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg805352
    Datum10.03.2015 08:2033697 x gelesen
    Guten Morgen

    Geschrieben von Bernhard D.

    Die Landesregierung strebte bisher an, die Kompetenz dieser Leitstelle auszuweiten. Mannheims Feuerwehr indes besteht darauf, Einsätze in der Stadt weiter selbst zu steuern


    Siehe auch:

    -> " Genug Platz für eine Leitstelle "

    Neubau der Hauptfeuerwache hat begonnen / Stadt baut eigene Einsatzzentrale, die sich erweitern lässt

    und:

    -> " Richtiger Alleingang "

    Für Neubauten von Feuerwachen und Fahrzeuge gibt es Zuschüsse vom Land aus der Feuerschutzsteuer. Wenn Mannheim nun vorprescht und eine eigene Einsatzzentrale baut, hilft das Land nicht finanziell - weil es ein ganz eigenes Konzept verfolgt: Stuttgart will mit aller Gewalt nur "Bereichsübergreifende Integrierte Leitstellen" installieren. Und die für Mannheim wie auch den gesamten Rhein-Neckar-Kreis bis hin zum Landstrich hinten kurz vor Eberbach soll in Heidelberg sein.



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg806116
    Datum25.03.2015 11:4834085 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Urs W.

    Wenn man in der Metropolregion Rhein-Neckar den Notruf wählt kommt landet man je nach Standort in dem überschaubaren Gebiet entweder in Mannheim, in Heidelberg oder in Ladenburg. Der letztgenannte Standort wurde übrigens erst 2006 eröffnet, zuvor war die Alarmierung vom Rhein-Neckar-Kreis bei der Stadt Heidelberg (Berufsfeuerwehr) integriert gewesen.

    Und weiter geht der Kampf um die Leitstelle:

    -> SWR " Zoff zwischen Mannheim und Heidelberg - Städte streiten um neue Leitstelle "

    Die Rhein-Neckar-Region soll eine neue Rettungsleitstelle bekommen. Eigentlich war klar: Sie kommt nach Heidelberg. Doch Mannheim schießt quer - und macht schon mal Millionen locker.[...]Die neue Wache auf dem ehemaligen Vögele-Areal im Stadtteil Neckarau soll so ausgestattet sein, dass sie zu einer bereichsübergreifenden Rettungsleitstelle umfunktioniert werden kann. Eine solche Erweiterung wäre für 1,8 Millionen Euro zu haben, sagt Mannheims Feuerwehr-Dezernent Christian Specht.


    und

    -> MM " Stadträte wollen eigene Leitstelle "


    Die Stadt Mannheim gibt sich nicht geschlagen und kämpft nach wie vor für den Erhalt ihrer Feuerwehrleitstelle. Das hat gestern einstimmig der Gemeinderat beschlossen.[...] Der Gemeinderat hat gestern deutlich gemacht, dass er einer Verlegung nach Heidelberg nicht zustimmt. Einstimmig bewilligte er 6,1 Millionen Euro, um in der neuen Hauptfeuerwache in Neckarau, die derzeit auf dem Vögele-Gelände entsteht (wir berichteten) zumindest eine Einsatzzentrale für die Mannheimer Feuerwehr zu bauen.

    "Wir haben so geplant, dass sie jederzeit - auch im laufenden Betrieb - zu einer Redundanz für eine Bereichsübergreifende Integrierte Leitstelle oder zu einer vollwertigen Integrierten Leitstelle in Mannheim ausgebaut werden kann", betonte Erster Bürgermeister Christian Specht. Das sei für rund 1,8 Millionen Euro mehr möglich - weitaus günstiger als in Heidelberg. Die vom Land geforderte regionale Zusammenarbeit könne man über elektronische Vernetzung realisieren.



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

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    AutorUli 8W., Sulz-Hopfau / Baden-Württemberg806124
    Datum25.03.2015 16:3233803 x gelesen
    Hallo zusammen,

    auch im "erweiterten Umfeld" von Stuttgart tut sich was in Sachen Hilfsfristen Notarzt /Rettungsdienst:

    neuer Baby-NAW + zusaetzlicher Notarzt + zusatzlicher RTW

    Wer schon erlebt hat wie oft das Boeblinger NEF auf der A81 zwischen Boeblingen und Herrenberg faehrt, duerfte den zusaetzlichen Notarzt-Standort begruessen.

    Jedenfalls geht es mir so, und fahre dort nur immer mal wieder an den diversen Orten vorbei...


    Gruß aus dem Nordschwarzwald
    Uli

    Meine Beiträge geben meine Sicht der Dinge und meine Meinung wieder. Deshalb schreib auch ich hier und nicht ein anderer :-)

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg807989
    Datum14.05.2015 21:4232926 x gelesen
    Guten Abend


    Siehe auch:

    -> IM BaWü " Hilfsfristen für Rettungswagen und Notärzte 2014 "

    Die Arbeit der 2012 vom Innenministerium angestoßenen Qualitätssicherungsstelle im Rettungsdienst (SQR-BW) trägt Früchte. Sie hat inzwischen die Voraussetzungen geschaffen, um die Datenerhebung zur Ermittlung der Hilfsfristen bei der Notfallversorgung in den Leitstellen zu vereinheitlichen und eine valide Datengrundlage für die Berechnungen zu erhalten.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg808350
    Datum25.05.2015 13:5432191 x gelesen
    Guten Tag


    siehe auch:

    -> SWR " Diskussion um Hilfsfristen in Baden-Württemberg - Wie lange braucht der Krankenwagen? "

    Baden-Württembergs Innenminister Gall (SPD) denkt darüber nach, die notärztliche Hilfsfrist von 15 auf 18 Minuten zu verlängern. Damit wäre das Land deutschlandweit fast Schlusslicht. [...]Gall begründet seinen Vorstoß damit, dass die bisherigen Vorgaben für die Hilfsfristen kaum eingehalten würden. 2014 wurden diese nur in 8 von 34 Rettungsdienstbereichen erfüllt. In nur drei Bereichen - Stuttgart, Konstanz und Rems-Murr - kamen die Notärzte in 95 Prozent der Fälle innerhalb der vorgeschriebenen Hilfsfrist.
    Künftig soll die Hilfsfrist anders gezählt werden. Bislang wurde die Zeit gestoppt ab Beginn des Rettungseinsatzes. Künftig soll die Uhr schon laufen, wenn der Notruf eingeht. Damit seien mindestens zwei Minuten gewonnen, heißt es im Innenministerium. Deutschlandweit gibt es in Sachen Hilfsfrist sehr unterschiedliche Vorgaben. In Rheinland-Pfalz sollen Rettungswagen in maximal 15 Minuten am Unfallort sein, Notärzte müssen nur in "einer angemessen kurzen Frist" ankommen.
    Für Golls Kritik an der längeren Hilfsfrist hat der Teamleiter Rettungsdienst im Generalsekretariat des Deutschen Roten Kreuzes, Wolfgang Kast, wenig Verständnis. Das sei "reiner Populismus". Die Hilfsfristen seien Planungsvorgaben und nicht mit medizinischen Erfordernissen unterfüttert.



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

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    AutorJan-8Phi8lip8p S8., Villingen-Schwenningen/Tholey / Baden-Württemberg/Saarland808368
    Datum25.05.2015 16:2332056 x gelesen
    "Wir sind schlecht, das wissen wir, deswegen lasst uns doch einfach das Gesetz ändern, damit da steht, dass wir gut sind" oder wie darf ich das verstehen?

    Was in BW in Sachen Rettungsdienst läuft ist echt unglaublich!
    Würde hier überdurchschnittlich viel Geld in die Notfallrettung investiert, gäbe es eine vernünftige unabhänige Aufsicht über den Rettungsdienst und ein heterogeneres Bild der Rettungsdienstanbieter bei gleichzeitig einheitlichen, organisationsunabhängigen und kreisübergreifenden Führungsstukturen und es würde sich TROTZDEM nichts an der schlechten Situation ändern, könnte man die genannte Position verstehen.
    "Reiner Populismus" ist es, vor den genannten und bekannten Hintergründen zu sagen "wir strengen uns ja an, aber es geht halt nicht".

    Ich leiste mir eine eigene Meinung (die nicht zwangsläufig der meiner Feuerwehr entsprechen muss)

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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz808394
    Datum25.05.2015 21:2632082 x gelesen
    Hallo,

    es ist befremdlich, einfach die Bedingungen zu ändern, um "auf dem Papier" besser da zu stehen.
    Der Mensch, der auf medizinische Hilfe wartet, wird dabei völlig übersehen.
    Es geht nur darum, berechtigte Kritikpunkte zu umschiffen.

    Andererseits war ich überrascht, wie vergleichsweise hoch die Überlebenswahrscheinlichkeit bei Notfällen (Verdacht HI) in BaWü gegenüber RLP und dem SAL ist. Quelle: Odysso

    Woran liegt das in BaWü? dem "gut organisierten" RD, der Nähe zu gut ausgestatteten Krankenhäusern etc.

    Gruß, Thomas

    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

    Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient
    Finanzen --> Stadt/Gde ----- Personal --> Bürgerschaft

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    AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg808405
    Datum26.05.2015 08:2632034 x gelesen
    Hallo zusammen,

    Geschrieben von Thomas K.Woran liegt das in BaWü? dem "gut organisierten" RD, der Nähe zu gut ausgestatteten Krankenhäusern etc.

    Ich kann nur mutmassen, aber vielleicht auch an den vielen Ehrenamtlichen Helfern von Feuerwehren und Hilfsorganisationen, die "First Responder" oder "Helfer vor Ort" betreiben. Diese leisten oftmals schnellere Hilfe als der Regelrettungsdienst, gehen aber nicht in die Hilfsfristen ein.

    Gruss Thorsten

    Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

    'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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    AutorHolg8er 8S., Kirchentellinsfurt / Baden Württemberg808430
    Datum26.05.2015 18:0831617 x gelesen
    Hurra Baden-Württemberg....

    bis jetzt haben die Rettungsdienstbereich und Leitstellen selbst schöngerechnet!
    Das mach jetzt das Land selber.....

    Man muss schon genau hinschauen in der Tabelle....

    In BaWü gibt es getrennte Hilfsfristen für den RTW und das NEF so sollte das dann eigentlich auch ausgewertet werden oder nicht?

    In der Tabelle aber gibt es den RTW nicht mehr alleine....
    1. Spalte: Ersteintreffendes Rettungssmittel (RTW oder NEF)
    2. Spalte: Notärzte

    Super, ist ein NEF in der Nähe dann setzt es beide Zeiten auch wenn mal wider kein RTW frei ist und der erst nach 35 Minuten kommt.......

    Der Schreibfehler "Rettungssmittel" ist nicht von mir der steht in der Tabelle..
    aber wir würden uns ja wünschen, dass nur das unser Problem ist...

    Es würde ja gute Ansätze gäben:
    http://www.notfallrettung-stuttgart.de/mediapool/125/1250019/data/2015/Thesenpapier_Forum_Notfallrettung_112_2015.pdf
    Wenn die Landespolitik wollte...

    Viele Grüße aus dem Entwicklungsland

    Baden Württemberg, wir können alles außer Hochdeutsch, Euronotruf, Integrierte Leitstelle und Rettungsdienst.

    Hier geschriebenes ist meine private Meinung und keine dienstliche!!!

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    AutorDani8el 8R., Ulm / Baden-Württemberg808436
    Datum26.05.2015 19:3531483 x gelesen
    Geschrieben von Holger S.bis jetzt haben die Rettungsdienstbereich und Leitstellen selbst schöngerechnet!
    Das mach jetzt das Land selber.....

    Man muss schon genau hinschauen in der Tabelle....

    In BaWü gibt es getrennte Hilfsfristen für den RTW und das NEF so sollte das dann eigentlich auch ausgewertet werden oder nicht?

    In der Tabelle aber gibt es den RTW nicht mehr alleine....
    1. Spalte: Ersteintreffendes Rettungssmittel (RTW oder NEF)
    2. Spalte: Notärzte

    Super, ist ein NEF in der Nähe dann setzt es beide Zeiten auch wenn mal wider kein RTW frei ist und der erst nach 35 Minuten kommt.......

    Der Schreibfehler "Rettungssmittel" ist nicht von mir der steht in der Tabelle..
    aber wir würden uns ja wünschen, dass nur das unser Problem ist...


    Hallo Holger,

    kannst du mir bitte erläutern, wo im RDG oder im Rettungsdienstplan es steht, dass das NEF, wenn es zuerst eintrifft, das Kriterium "Eintreffen der Hilfe am Notfallort an Straßen" nach §3 (3) RDG nicht erfüllen können soll, bzw. dass sich das ausschließlich auf den RTW bezieht?

    Wie kommst du zu der Einschätzung, dass die SQR-BW sich bei ihrer Arbeit nicht an Recht und Gesetz hält?

    Danke und viele Grüße
    Daniel

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    AutorHolg8er 8S., Kirchentellinsfurt / Baden Württemberg808444
    Datum26.05.2015 22:0231492 x gelesen
    Hallo

    Geschrieben von Daniel R.kannst du mir bitte erläutern, wo im RDG oder im Rettungsdienstplan es steht, dass das NEF, wenn es zuerst eintrifft, das Kriterium "Eintreffen der Hilfe am Notfallort an Straßen" nach §3 (3) RDG nicht erfüllen können soll, bzw. dass sich das ausschließlich auf den RTW bezieht?
    Diese Frage kann ich Dir nur wie folgt beantworten:
    Im RDG wird zwischen den §§ 1 bis 9 juristisch konstruiert und anerkannt, das die Hilfsfrist getrennt für die Rettungsmittel RTW und NEF gilt und somit auch getrennt geplant werden muss!
    Nach dem Rettungsdienstplan muss die Einhaltung der Hilfsfrist überprüft werden - daraus ergibt sich, dass die Erfassung und Auswertung der Hilfsfrist getrennt nach RTW und NEF erfolgen muss (wurde so auch von 2003 bis 2013 gemacht). Wenn man nun ohne rechtlichen Hintergrund die Auswertung und Darstellung der Hilfsfrist in erstes Rettungsmittel und Notarzt ändert lässt sich damit die geforderte Einhaltung der Hilfsfrist getrennt nach RTW und NEF nicht mehr überprüfen! Und ein NEF das zuerst eintrifft setzt beide Zeiten und der Benötigte RTW wird nicht mehr gewertet! Das nenne ich dann schönrechen! wobei das Ergebnis so vernichtend ist, dass auch schönrechen nichts mehr verbessert hat!
    Es stellt sich also die Frage welchen Anteil hat nun der RTW und welchen das NEF? und wie gut wurde die RTW Versorgung geplant und eingehalten?


    Geschrieben von ---Daniel R.--- Wie kommst du zu der Einschätzung, dass die SQR-BW sich bei ihrer Arbeit nicht an Recht und Gesetz hält?
    Gegenfrage: wie kommst Du zu dieser Frage????
    Ich habe die SQR-BW nicht genannt!
    Und somit auch keine solche Behauptung gemacht!

    Meine Aussage war, dass das Land die Zeiten schönrechnet!
    Denn die SQR-BW hat nur die Zeiten vom RD - Bereich LB berechnet sonst keine!

    Ich hoffe ich konnte Dir Deine Fragen soweit beantworten und die Unklarheiten beseitigen.

    Viele Grüße

    Baden Württemberg, wir können alles außer Hochdeutsch, Euronotruf, Integrierte Leitstelle und Rettungsdienst.

    Hier geschriebenes ist meine private Meinung und keine dienstliche!!!

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    AutorNorb8ert8 P.8, Stuttgart / Baden- Württemberg808477
    Datum27.05.2015 22:2731426 x gelesen
    In dem Artikel taucht bezeichnenderweise ein Herr namens Goll (nicht der Minister, der heißt Gall) auf. Das ist der selbe Goll, der jahrelang als Justizminister unbehelligt Hand an zentrale Bereiche der Rechtspflege gelegt und die Bewährungshilfe und Teile eines Gefängisbetriebs privatisiert hat. Bei den Gerichtsvollziehern wollte er das selbe tun, hat es aber glaub nicht ganz erreicht.

    Nun haben wir in BW ein Rettungsdienstgesetz, das in §2 folgendes festlegt:

    §2(1) Das Innenministerium schließt auf Landesebene mit dem Arbeiter-Samariter-Bund, dem Deutschen Roten Kreuz und seiner Bergwacht Württemberg, der Johanniter-Unfall-Hilfe und dem Malteser-Hilfsdienst, ferner mit der Deutschen Rettungsflugwacht, der Bergwacht Schwarzwald und der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft sowie bei Bedarf mit anderen Stellen (Leistungsträger) Vereinbarungen über die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Einrichtungen des Rettungsdienstes, soweit diese hierzu bereit und in der Lage sind.

    §2(2) Die Notfallrettung wird von den in Absatz 1 genannten Rettungsdienstorganisationen, mit denen das Innenministerium Rahmenvereinbarungen geschlossen hat, wahrgenommen. Die Aufgabe der Notfallrettung kann bei Bedarf im Rahmen einer Vereinbarung nach Absatz 1 auch anderen Stellen übertragen werden.

    Der RD ist also von mehr oder weniger privaten Unternehmen durchzuführen. §2(2) gestattet es den Kreisen offenbar noch nicht einmal selbst tätig zu werden. Es kommt noch besser:

    §2 (3): Soweit die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Einrichtungen des Rettungsdienstes nicht nach Absatz 1 sichergestellt ist, ist die Versorgung Pflichtaufgabe der Landkreise und Stadtkreise. Sie sind in diesem Fall Leistungsträger im Sinne des Absatzes 1

    Das heißt im Klartext, solange es flutscht, kann der Betreiber, der auch aus "bei Bedarf [...] anderen Stellen (Leistungsträger)" bestehen kann, wer immer die auch sein sollen, sehr selbstständig vor sich hin werkeln. Wenn es aber nicht mehr flutschen sollte, tritt §2(3) in Kraft. Der Kreis muss also tätig werden, darf sich aber nicht darauf vorbereiten, wenn absehbar ist, dass §2(3) einschlägig werden könnte.

    Ein Hardcoreprivatisierer (Goll), der dazu noch zwei Mal Landesminister war, kritisiert also die Folgen eines Gesetzes, das sehr einseitig private Unternehmen in einem Kernbereich der Daseinsvorsorge bevorzugt.

    Es darf sich jeder selber seine Gedanken dazu machen.

    Versteht mich nicht falsch, aber es gibt Dinge, die haben immer und überall zu funktionieren und der RD gehört dazu. Wir können uns gerne über unnötige Ausgaben von Steuergeld und Einmischung des Staates in Angelegenheiten, die auch ganz gut ohne ihn gehen, unterhalten. Hier sind solche Spielchen aber ganz fehl am Platze.

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    AutorJan-8Phi8lip8p S8., Villingen-Schwenningen/Tholey / Baden-Württemberg/Saarland808479
    Datum27.05.2015 23:2531307 x gelesen
    Geschrieben von Thomas Klee Andererseits war ich überrascht, wie vergleichsweise hoch die Überlebenswahrscheinlichkeit bei Notfällen (Verdacht HI) in BaWü gegenüber RLP und dem SAL ist. Quelle: Odysso

    Woran liegt das in BaWü? dem "gut organisierten" RD, der Nähe zu gut ausgestatteten Krankenhäusern etc.


    Was man dabei im Hinterkopf haben muss: Wenn von Herzinfarktsterblichkeit gesprochen wird, ist oft zB "an Herzinfarkt Gestorbene pro 100.000 Einwohner" gemeint. Im Saarland beispielsweise ist aber alleine schon die Erkrankungshäufigkeit "Herzinfarkt" höher als im Bundesschnitt. Dass in der Folge also auch mehr Einwohner an einem Herzinfarkt sterben, erscheint logisch und ist nicht unmittelbar nur auf die medizinische Versorgung zurückzuführen.

    Ich leiste mir eine eigene Meinung (die nicht zwangsläufig der meiner Feuerwehr entsprechen muss)

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    AutorJan-8Phi8lip8p S8., Villingen-Schwenningen/Tholey / Baden-Württemberg/Saarland808480
    Datum27.05.2015 23:2631467 x gelesen
    Geschrieben von Holger Sulz Es würde ja gute Ansätze gäben:
    http://www.notfallrettung-stuttgart.de/mediapool/125/1250019/data/2015/Thesenpapier_Forum_Notfallrettung_112_2015.pdf
    Wenn die Landespolitik wollte...


    Vielen Dank für den Link, das sind endlich einmal sinnvolle und zielführende Ansätze!

    Ich leiste mir eine eigene Meinung (die nicht zwangsläufig der meiner Feuerwehr entsprechen muss)

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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz808522
    Datum29.05.2015 21:3731316 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Thorsten H.die "First Responder" oder "Helfer vor Ort"
    Mag sein, zumindest können diese dazu beitragen, dass der RTW den Patienten überhaupt noch lebend zu sehen bekommt.

    Ich vermute mal eher, dass in BaWü die Transportwege zwischen größeren Krankenhäusern mit speziellen Katheter-Abt. kürzer sind als in RLP u SA, zumindest auf dem flachen Land.

    MfG, Thomas

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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz808523
    Datum29.05.2015 21:4231025 x gelesen
    Tach Herr Doktor,

    das klingt logisch.
    Irgendwie glaube ich aber auch, dass in RLP und im SAL die Transportwege eines HI-Patienten in ein KH mit Katheter-Abt, länger dauern kann, als in BaWü, wo ja doch wesentlich größere Städte mit entsprechend ausgestatteten KHern vorzufinden sind.

    mfG, Thomas

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg808527
    Datum29.05.2015 22:1531391 x gelesen
    Guten Abend

    Aus der Region zum Thema:

    -> MM " Retter halten Hilfsfrist nicht ein "

    Der Rettungsdienst in Mannheim und der Region ist langsamer als erlaubt. Das geht aus einer Statistik des Stuttgarter Innenministeriums hervor, die dem "MM" vorliegt. Danach wurde 2014 die maximale Hilfsfrist in nur 91,8 Prozent der Einsätze eingehalten. [...]"MM"-Informationen zufolge rutschte man indes ab Anfang 2015 gar unter die 90-Prozent-Marke (etwa im Januar 88,4, dann im April 89,8). Intern kritisieren die Krankenkassen, dass bei den Rettungswagen immer noch nicht das satellitengestützte Ortungssystem eingebaut ist, das der Leitstelle das nächste freie Fahrzeug automatisch meldet.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorMich8ael8 B.8, Überlingen / Baden-Württemberg808540
    Datum30.05.2015 16:0831279 x gelesen
    Erste Konsequenz bei uns im Kreis, um die Eintreffzeiten nach Alarmierung zu verkürzen: Bei der Digitalen Alarmierung (IDEA-Verschlüsselt) wird zukünftig kein Text mehr übermittelt. Alarmierung erfolgt dann nur noch per NURTON und einer Unterscheidung "Notfall/KTW"....

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    AutorManf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü808541
    Datum30.05.2015 16:3831318 x gelesen
    Geschrieben von Michael B.Erste Konsequenz bei uns im Kreis, um die Eintreffzeiten nach Alarmierung zu verkürzen: Bei der Digitalen Alarmierung (IDEA-Verschlüsselt) wird zukünftig kein Text mehr übermittelt. Alarmierung erfolgt dann nur noch per NURTON und einer Unterscheidung "Notfall/KTW"....
    Heißt das im Umkehrschluss; die Fahrzeugbesatzungen haben, je nach Stichwort, mehr oder weniger "Gas gegeben"

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    AutorStef8an 8H., Karlsruhe / BW808542
    Datum30.05.2015 18:2031173 x gelesen
    Intern kritisieren die Krankenkassen, dass bei den Rettungswagen immer noch nicht das satellitengestützte Ortungssystem eingebaut ist, das der Leitstelle das nächste freie Fahrzeug automatisch meldet

    Blabla, die Krankenkassen haben doch jahrelang die GPS-Ausstattung der RTW blockiert.

    Gruß, Stefan

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    AutorJan-8Phi8lip8p S8., Villingen-Schwenningen/Tholey / Baden-Württemberg/Saarland808544
    Datum30.05.2015 20:5431084 x gelesen
    Geschrieben von Michael Buser Erste Konsequenz bei uns im Kreis, um die Eintreffzeiten nach Alarmierung zu verkürzen: Bei der Digitalen Alarmierung (IDEA-Verschlüsselt) wird zukünftig kein Text mehr übermittelt.

    Auch wenn das ein erschreckendes Selbsteingeständnis ist, das löst natürlich nicht das Grundproblem

    dass bei den Rettungswagen immer noch nicht das satellitengestützte Ortungssystem eingebaut ist, das der Leitstelle das nächste freie Fahrzeug automatisch meldet

    was natürlich ebenso erschreckend ist.

    Ich leiste mir eine eigene Meinung (die nicht zwangsläufig der meiner Feuerwehr entsprechen muss)

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    AutorMich8ael8 B.8, Überlingen / Baden-Württemberg808551
    Datum31.05.2015 13:5730942 x gelesen
    Klar. Bei einem Krankentransport wird normal und ohne Sonder- und Wegerecht angefahren. Bei Notfalleinsätzen, welche als solche auch von der Leitstelle kenntlich gemacht werden, gibt die Fahrzeugbesatzung ab Alarmierung natürlich mehr "Gas".
    Sowohl in den Rettungswachen als auch auf den Straßen.
    Das Grundproblem - verstreute Gemeinden, laaaange Anfahrtswege, "nur" 5(6) Rettungswachen hat dabei keiner im Blick. Solange die Krankenkassen keine Standorte finanzieren, sieht es hier halt Mau aus.

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg808568
    Datum01.06.2015 14:2331144 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben vom "MM"

    " Retter halten Hilfsfrist nicht ein "

    Eine Stellungnahme der Ärzteschaft:

    -> MM " Ärzte drängen auf Reaktion "

    Aus ärztlicher Sicht besteht "erheblicher Handlungsbedarf", den Rettungsdienst in Mannheim zu verbessern. Das sagte Dr. Harald Genzwürker vom Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Südwestdeutscher Notärzte dem "MM". "Die gesetzliche Hilfsfrist wird derzeit nicht eingehalten, also besteht Bedarf an zusätzlichen Rettungsmitteln", sprich Fahrzeugen und Notärzten. [...]"Die 15 Minuten sind eine Maximal-Angabe", mahnt Genzwürker. Der Chefarzt der Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin der Neckar-Odenwald-Kliniken arbeitete früher am Klinikum, war in Mannheim lange Leitender Notarzt. An dieser Frist sei die Zahl der Rettungswagen und Notärzte "zwingend auszurichten", ein nachgewiesener Mehrbedarf "zeitnah umzusetzen" warnt Genzwürker. "Wirtschaftlichen Spielraum" gebe es, würden die Krankenkassen doch in Baden-Württemberg pro Versicherten für Notarzt und Rettungswagen im Jahr 29,92 Euro ausgeben, der Mittelwert aller Bundesländer liege bei 42 Euro.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorManf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü808573
    Datum01.06.2015 21:2130913 x gelesen
    Geschrieben von Michael B.Bei einem Krankentransport wird normal und ohne Sonder- und Wegerecht angefahren.
    Der Krankentransport ist doch normalerweise eine geplante Angelegenheit die nicht in die Statistik gehört?

    Geschrieben von Michael B.Das Grundproblem - verstreute Gemeinden, laaaange Anfahrtswege, "nur" 5(6) Rettungswachen hat dabei keiner im Blick.
    Bei uns hat es einige Rettungswachen mehr, trotzdem liegt der RD-Bereich Heilbronn ziemlich weit hinten. Verbesserungen werden geplant. Mal sehen was dabei rauskommt.

    Manfred

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg809983
    Datum14.07.2015 22:1530247 x gelesen
    Guten Abend

    Geschrieben von SWR:

    Baden-Württembergs Innenminister Gall (SPD) denkt darüber nach, die notärztliche Hilfsfrist von 15 auf 18 Minuten zu verlängern.

    Man rudert zurück:

    -> SWR " Hilfsfristen werden nicht verändert "


    In Baden-Württemberg bleibt es bei den Fristen, in denen Notärzte und Rettungswagen vor Ort sein müssen. Innenminister Gall hatte vergangenes Jahr ins Gespräch gebracht, diese Fristen zu verlängern.[...]Diese Pläne sind nun vom Tisch. Vielmehr sollten die zuständigen Planungsgremien vor Ort den gesamten Einsatzablauf untersuchen und optimieren, sagte der Minister am Dienstag. Über das Eintreffen des Rettungswagens oder Notarztes beim Patienten hinaus sei es wichtig, die gesamte Rettungskette in den Blick zu nehmen, betonte Gall.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg809984
    Datum14.07.2015 22:2530490 x gelesen
    Guten Abend

    zur Thematik auch:

    -> LM BaWü " Neues Rettungsdienstgesetz zur Anhörung freigegeben "

    Die Landesregierung will die Notfallversorgung in Baden-Württemberg durch wichtige Änderungen des Rettungsdienstgesetzes deutlich verbessern. Dazu werden wir alle Elemente des Rettungseinsatzes beleuchten und die Bereichsausschüsse verpflichten, jedes Glied dieser Rettungskette regelmäßig zu überprüfen und zu optimieren. Zudem erhöhen wir die Qualität der medizinischen Versorgung durch eine zügige Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes, das der Bund Anfang 2014 verabschiedet hat, erklärte Innenminister Reinhold Gall am Dienstag, 14. Juli 2015, in Stuttgart, nachdem das Kabinett den Gesetzentwurf zur Anhörung freigegeben hatte.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

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    AutorJose8f F8., Hochdorf / BW809994
    Datum15.07.2015 07:5730294 x gelesen
    Naja dann bin ich mal gespannt... Kann mir einer sagen was man sich im letzten Absatz unter den Neuerungen für die Helfer vor Ort / First Responder vorstellen muss? Welche rechtlichen Absicherungen sind hier zu erwarten?

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg813484
    Datum28.10.2015 08:0327211 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Norbert P.

    Nun haben wir in BW ein Rettungsdienstgesetz

    Dieses soll reformiert werden:

    -> IM BaWü " Reform des Rettungsdienstgesetzes zur Einbringung in den Landtag verabschiedet "


    Im Rettungsdienst wird künftig die gesamte Rettungskette optimiert. Dabei bekommen die Bereichsausschüsse mehr Verantwortung und die Stadt- und Landkreise mehr Einfluss, sagte Innenminister Reinhold Gall am Dienstag, 27. Oktober 2015, nachdem das Landeskabinett die Reform des Rettungsdienstgesetzes zur Einbringung in den Landtag verabschiedet hat. Der Entwurf war im Anhörungsverfahren auf große Zustimmung gestoßen.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg814922
    Datum16.12.2015 18:2626419 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Norbert P.

    Nun haben wir in BW ein Rettungsdienstgesetz


    Ab heute sogar ein neues Rettungsdienstgesetz.

    Interessant:

    Eine wichtige Weichenstellung sei für die Notfallversorgung insbesondere, nunmehr die gesamte Rettungskette zu betrachten und im Gesetz zu verankern. Von der Bearbeitung des Notrufs in der Leitstelle bis zur Übergabe des Patienten ins Krankenhaus jedes Teil der Rettungskette muss leistungsfähig sein und die Abläufe müssen optimal ineinander greifen, unterstrich der Innenminister. Die örtlichen Bereichsausschüsse im Rettungsdienst müssten die Hilfsfrist und die Rettungskette genau prüfen und gegebenenfalls rasch nachsteuern, um Zeitintervalle zu verkürzen. Das sei bisher bundesweit einmalig.
    [...]
    Im Rettungsdienstgesetz verankert werde daneben ein dem Rettungsdienst vorgeschaltetes, aber nicht hilfsfristrelevantes Helfer-vor-Ort-System. Qualifizierten ehrenamtlichen Kräften kommt etwa bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes eine besondere Bedeutung zu, betonte der Minister. Helfer und Integrierte Leitstellen erhielten nun Rechtssicherheit.




    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

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    AutorJan-8Phi8lip8p S8., Villingen-Schwenningen/Tholey / Baden-Württemberg/Saarland814946
    Datum17.12.2015 17:2026020 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard D.Ab heute sogar ein neues Rettungsdienstgesetz.

    Womit man dann nun also eine weitere Chance vertan hat, die wirklichen strukturellen Probleme anzugehen...

    Ich leiste mir eine eigene Meinung (die nicht zwangsläufig der meiner Feuerwehr entsprechen muss)

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    AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg814957
    Datum18.12.2015 09:0825786 x gelesen
    Hallo zusammen,

    Geschrieben von Jan-Philipp S.Womit man dann nun also eine weitere Chance vertan hat, die wirklichen strukturellen Probleme anzugehen...
    Kein Wunder, ist doch vor Allem im ländlichen Bereich von Ba-Wü (aber nicht nur dort) die hauptsächlich vom status quo profitierende Organisation sehr eng mit der Politik verzahnt. Nur wenige Politiker (wie in Mannheim) wagen es sich dagegen was zu sagen und werden in der Landesregierung konsequent ignoriert.

    Gruss Thorsten

    Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

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    AutorHolg8er 8S., Kirchentellinsfurt / Baden Württemberg815012
    Datum19.12.2015 14:2025508 x gelesen
    Hallo

    Geschrieben von Thorsten H.die hauptsächlich vom status quo profitierende Organisation sehr eng mit der Politik verzahnt
    Geben wir der Sache mal den richtigen Namen: "Rettungsdienstmafia Baden-Württemberg"

    Viele Grüße

    Baden Württemberg, wir können alles außer Hochdeutsch, Euronotruf, Integrierte Leitstelle und Rettungsdienst.

    Hier geschriebenes ist meine private Meinung und keine dienstliche!!!

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg818080
    Datum10.03.2016 08:4122903 x gelesen
    Guten Morgen

    " Hier " eine Auswertung der Hilfsfristen verschiedener Städte, darunter auch Kommunen aus BaWü.

    Zum Thema auch:

    -> ARD " Mangelnde Versorgung Rettungswagen häufig zu spät "

    Eigentlich sollen Rettungsdienste bei Notfällen helfen, Leben retten, schnell kommen, wenn Patienten auf sie angewiesen sind. Denn gerade in solchen Fällen zählt jede Minute. Recherchen von "Plusminus" haben aber ergeben, dass Rettungsdienste einfach viel zu oft viel zu spät kommen. "Wenn man zu spät zu einem Patienten kommt, weil einfach die Hilfsfrist zu lange berechnet ist und man im Zweifelsfall nur den Tod feststellen kann, dann ist das natürlich für alle Beteiligten extrem frustrierend", sagt Notfallmediziner Professor Matthias Fischer.



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg823417
    Datum20.09.2016 09:5615308 x gelesen
    Guten Tag

    aktuell:

    -> MM " Retter kommen häufig später "

    [...]Danach hielt der Rettungsdienst 2015 in Mannheim, aber auch im Rhein-Neckar-Kreis regelmäßig die gesetzlich vorgeschriebene Hilfsfrist nicht ein. [...]Besonders drastisch ist das, wenn man allein den Notarzt betrachtet. Der ist, allein auf Mannheim bezogen, im Schnitt des gesamten Tages binnen 95,2 Prozent nach 15, aber in nur 61,9 Prozent der Fälle binnen zehn Minuten da, um jemanden schnell wiederbeleben zu können. [...]Deutlich besser sind die Zeiten im benachbarten Heidelberg. Dort kommt der Notarzt sogar nachts in 98,9 Prozent binnen 15, in 86 Prozent gar binnen zehn Minuten. Tagsüber werden die zehn Minuten noch in 83 Prozent erreicht. Für den Rhein-Neckar-Kreis indes sind die Zahlen ähnlich schlecht wie für Mannheim, tagsüber zeitweise sogar schlechter: Da schafft es ein Notarzt nur in 53,5 Prozent, binnen zehn Minuten beim Patienten zu sein.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

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    (Heinrich Heine)


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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg823434
    Datum21.09.2016 08:2415269 x gelesen
    Guten Tag

    das Thema wird weiter in der regionalen Presse behandelt:

    ->MM " Es zählt einfach jede Minute "

    Wie gestern im "MM" veröffentlicht, ist der Rettungsdienst in Mannheim und der Region laut Innenministerium nicht so schnell wie vorgeschrieben. Das sei aber, so Genzwürker, kein Mannheimer Einzelfall. Laut Gesetz soll "die Zeit vom Eingang der Notfallmeldung bis zum Eintreffen der Hilfe am Notfallort an Straßen nicht mehr als zehn, höchstens 15 Minuten betragen", und zwar in mindestens 95 Prozent aller Fälle. Das schaffen die Notärzte in Baden-Württemberg nur in drei Rettungsdienstbereichen - Esslingen, Landkreis Rems-Murr und Stuttgart. [...] Zwar, so räumt er ein, "kann man nicht an jede Straßenecke einen Rettungswagen stellen". Daher laufe gerade vom 19. bis 25. September die "Woche der Wiederbelebung". Sie wirbt unter dem Motto "Prüfen. Rufen. Drücken" dafür, dass Laien im Notfall sofort die Nummer 112 wählen und dann die Scheu verlieren, bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes sofort mit einer Herzdruckmassage zu beginnen, um den Blutkreislauf aufrecht zu erhalten.



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

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    (Heinrich Heine)


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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg823912
    Datum08.10.2016 09:1615283 x gelesen
    Guten Morgen

    es regt sich Widerstand von Seiten der Politiker:

    -> MM " Das Problem ist das Gesetz "

    Stadträte debattieren im Sicherheitsausschuss über nicht eingehaltene Hilfsfristen und fehlenden Einfluss
    [...]
    "Peinlich für Baden-Württemberg" nannte Steffen Ratzel (CDU) das Problem: "Wir können alles außer Rettungsdienst", wandelte er den Werbespruch "Wir können alles außer Hochdeutsch" ab und forderte "dringend eine Änderung auf Landesebene". Roland Weiß (ML) warf den Krankenkassen eine "Missachtung ihres gesetzlichen Auftrags" vor, den die Stadt "nicht länger zulassen" dürfe. Eberhard Will (Alfa) regte an, den Städtetag einzuschalten.


    und die Feststellung:

    Das sei aber "nicht so einfach", entgegnete Specht, da "wichtige Repräsentanten der Politik" eben auch Ämter bei den Hilfsorganisationen ausübten.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg825144
    Datum24.11.2016 14:3613960 x gelesen
    Guten Tag

    lebhaft im Landtag von BaWü diskutiert:

    -> StN " Heftige Diskussion über den Rettungsdienst "

    [...]Empörung löste die AfD aus. Sie machte die Monopolstellung des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), das im Land gut 80 Prozent des Rettungsdienstes übernimmt, für die Situation verantwortlich. Es sei Vetterleswirtschaft im Spiel, das DRK habe sich Strukturen in der Politik aufgebaut, so die Fraktion mit Blick auf die vielen DRK-Angehörigen auch im Landtag. Die anderen Fraktionen wiesen das scharf zurück. Die SPD sprach von einer Frechheit, Innenminister Strobl von ungeheuerlichen Vorwürfen, die die Arbeit vieler Menschen beim DRK diskreditiert. Im Nachgang der Debatte fordern jetzt CDU und Grüne, die AfD müsse sich beim DRK und seinen vielen Mitarbeitern für die ungeheuerliche Verunglimpfung entschuldigen.
    Beim Deutschen Roten Kreuz selbst reagiert man mit Unverständnis: Es ist nicht richtig, wenn man die Leute so abqualifiziert, sagte der Landesgeschäftsführer Hans Heinz, früher selbst CDU-Landtagsabgeordneter, unserer Zeitung. Das DRK brauche keine Lobbyisten, mit den harten Verhandlungen mit den Krankenkassen habe die Politik ohnehin nichts zu tun. Da kann sie uns auch nicht helfen.[...]




    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

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    AutorThor8ste8n B8., Bammental / Baden-Würtemberg825369
    Datum01.12.2016 10:1113844 x gelesen
    Hallo zusammen,

    es geht immer weiter:
    Weiter Ärger über nicht eingehaltene Hilfsfrist beim Rettungsdienst

    Geschrieben von morgenweb.de Danach kamen in diesem Jahr bislang in Mannheim bei etwa 500 Notarzt-Einsätzen und bei etwa 1200 Rettungswagen-Einsätzen die Helfer später als 15 Minuten ans Ziel - und damit nach der maximalen gesetzlichen Frist. Zahlen, wie die eigentlich an erster Stelle im Gesetz genannte 10-Minuten-Hilfsfrist eingehalten wird, "werden uns nicht zugänglich gemacht", beklagte Pitz mit Blick auf die Leitstelle in Ladenburg.

    Geschrieben von morgenweb.de Im Oktober hatte dieses Gremium (Anmerkung: Der Bereichsausschuss) beschlossen, dass ein neues Gutachten klären soll, ob es Defizite im Rettungsdienst der Region gibt. Ein solches Strukturgutachten wie das, das jetzt in Auftrag gegeben werden soll, war zuletzt im Juli 2014 vorgelegt worden - und hatte mehrere Defizite aufgedeckt, die dann nach und nach behoben wurden. Nach "MM"-Informationen wird der Auftrag für das Gutachten an die Fachfirma aber frühestens im Januar 2017 erteilt.
    Wissenswert ist auch noch, dass das komplette Gutachten von 2014 der kommunalen Verwaltung vorenthalten wurde. Es gab nur Teile zu sehen.
    Aber laut Landesregierung gibt es ja keine Probleme...

    Gruss Thorsten

    Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

    'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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    AutorThor8ste8n B8., Bammental / Baden-Würtemberg827963
    Datum01.03.2017 09:5112265 x gelesen
    Hallo zusammen,

    Geschrieben von Thorsten H.Weiter Ärger über nicht eingehaltene Hilfsfrist beim Rettungsdienst

    Aktuelle "Wasserstandsmeldung"...

    Gruss Thorsten

    Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

    'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg831209
    Datum23.06.2017 08:1311037 x gelesen
    Guten Tag

    Scheint im Ländle noch nicht viel besser geworden zu sein:

    -> SWR " Notärzte in BW zu langsam am Rettungsort - Jeder Vierte wartet mehr als zehn Minuten "

    Auf der einen Seite:

    Nach SWR-Recherchen wurde der Rettungsdienst fast in allen Landkreisen in den vergangenen Jahren teils massiv ausgebaut. 20 Rettungsdienstbereiche haben sich dadurch im Vorjahresvergleich verbessert.


    Andererseits:

    Fast alle Regionen bleiben unter der angepeilten Hilfsfrist

    Im Jahr 2016 bleiben dadurch 32 der 34 Rettungsdienst-Bereiche in Baden-Württemberg unter der angepeilten notärztlichen Hilfsfrist. Danach sollen die Retter mindestens in 95 von 100 Fällen nicht länger als eine Viertelstunde zum Notfall brauchen.


    Von der Politik:

    -> SWR " Reaktionen auf verspätete Notärzte in BW - Die FDP macht Druck, die anderen wiegeln ab "

    Notärzte und Rettungswagen waren auch 2016 in Baden-Württemberg oft verspätet am Unfallort. Das hat eine Anfrage der FDP ergeben, die dem SWR vorliegt. CDU und SPD versuchen, Druck aus der Sache zu nehmen.
    [...]
    Auch SPD reagiert:
    In der Regierungszeit von Grün-Rot hatte der damalige Innenminister Reinhold Gall von der SPD die Fristen, in denen ein Notarzt oder Rettungswagen vor Ort sein soll, auf zehn bis 15 Minuten heruntergesetzt. Er ist selber bei der Freiwilligen Feuerwehr engagiert, und er hat mit Rettungsdiensten überwiegend positive Erfahrungen gemacht. Gall sagte: "Die Fahrtzeit ist das eine. Die qualitativ gute Behandlung des Patienten ist das andere."




    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg831210
    Datum23.06.2017 08:2210945 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben vom SWR: " Reaktionen auf verspätete Notärzte in BW - Die FDP macht Druck, die anderen wiegeln ab"
    warum wundert mich das nicht :-(

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg831547
    Datum06.07.2017 19:4810740 x gelesen
    Guten Tag

    Interessante Aussagen über ein " undurchsichtiges und fragwürdiges Rettungsdienst-System, " in BaWü:

    -> SWR " Datenjournalistisches Projekt: Rettungsdienste in der Krise "

    Deutliche Unterschiede zwischen Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg

    Schon bei den Vorrecherchen zeigt sich ein erstaunlicher Unterschied zwischen beiden Bundesländern: Während die Verantwortlichen in Rheinland-Pfalz konstruktiv und vergleichsweise offen mit den Problemen umgehen, wird in Baden-Württemberg auf allen Ebenen gemauert. Im Ländle herrscht ein undurchsichtiges und fragwürdiges Rettungsdienst-System, in dem das Deutsche Rote Kreuz als Quasi-Monopolist alle Fäden in Händen hält und ohne öffentliche Kontrolle agiert. Die Selbstverwaltung hat hier versagt, so das ernüchternde Urteil der Arbeitsgemeinschaft der Südwestdeutschen Notärzte.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg833586
    Datum09.09.2017 09:169381 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Bernhard D.

    Scheint im Ländle noch nicht viel besser geworden zu sein:


    Oder:

    -> IM BaWü " Qualitätsbericht für den Rettungsdienst 2016 veröffentlicht "

    Der Rettungsdienst in Baden-Württemberg hat auch 2016 wieder eine gute Arbeit geleistet. Das bestätigen die Zahlen und Daten vom vergangenen Jahr. Gleichzeitig zeigen sich an einigen Punkten der Rettungskette signifikante Unterschiede zwischen einzelnen Rettungsbereichen. Wenn für die gleiche Tätigkeit in unterschiedlichen Rettungsdienstbereichen erkennbar zeitliche Unterschiede bestehen, dann müssen wir dieses Qualitätsgefälle bereinigen. Das muss von allen Beteiligten jetzt analysiert und das Potenzial für die Patienten dann auch gehoben werden", sagte Innenminister Thomas Strobl zur Veröffentlichung des diesjährigen Qualitätsberichts Rettungsdienst Baden-Württemberg.


    Dazu noch was:

    -> SWR " Notärzte in BW Langsame Einsätze - Chefarzt widerspricht "

    " Laut eines aktuellen Berichts rückt der Rettungsdienst in Baden-Württemberg oft zu spät aus. Ein Chefarzt aus Baden-Baden widerspricht dieser Darstellung.[...]Demnach müssen Notfall-Patienten oft mehr als zehn Minuten auf einen Notarzt warten. Schlusslicht bei den Ausrückzeiten sei dabei der Rettungsdienst Mittelbaden/Rastatt-Baden-Baden. Der Chefarzt des Klinikums Mittelbaden, Thomas Iber, zeigt sich sehr überrascht von diesen Ergebnissen.
    "Das beunruhigt die Bevölkerung, und aus unserer Sicht gibt es dazu keinen Anlass. Wir kontrollieren diese Zahlen intern seit Jahren. Im Moment ist es ganz klar so, dass wir bei über 80 Prozent der Einsätze innerhalb und unter zwei Minuten das Fahrzeug besetzt haben und losfahren."



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP833588
    Datum09.09.2017 10:289733 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard D.ückt der Rettungsdienst in Baden-Württemberg oft zu spät aus.
    Wurden hier von den Reportern nur die Begriffe verwechselt oder geht es wirklich um das ausrücken. Hier bei uns am Krankenhaus kann man immer gut erahnen wo sich der NA aufhält, weil das NEF immer am nächsten Eingang steht. ;-)
    Das Ausrücken an sich ist dem Kunden mal egal. Den Interessiert viel mehr das Eintreffen.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg834045
    Datum02.10.2017 13:069164 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben vom IM BaWü:

    Zudem erhöhen wir die Qualität der medizinischen Versorgung durch eine zügige Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes, das der Bund Anfang 2014 verabschiedet hat, erklärte Innenminister Reinhold Gall am Dienstag, 14. Juli 2015, in Stuttgart,

    Sind anderorts ähnliche Auswirkungen bekannt ?:

    -> BNN DRK sucht dringend Personal In diesen Wochen kann es eng werden

    " Seit das Notfallsanitätergesetz 2014 in Kraft getreten ist, sorgt es für Diskussionen im Rettungswesen: Statt einer zweijährigen Ausbildung zum Rettungsassistenten müssen Anwärter nun die dreijährige Ausbildung zum Notfallsanitäter absolvieren. Rettungsdienste wie das Deutsche Rote Kreuz (DRK), der Arbeiter-Samariter-Bund oder die Malteser beschweren sich darüber, ihre Rettungswagen seitdem nicht zuverlässig besetzen zu können."

    und nur wieder RettSan ?!:

    " Wenn im Spätjahr die Grippewellen zuschlagen, kann es eng werden, sagt Biermann, der um die flächendeckende Versorgung im Verbandsgebiet fürchtet. Weil er die Kurse in den eigenen Räumen anbieten kann, könnte der Kreisverband kurzfristig 20 bis 25 Rettungssanitäter ausbilden. Die Ausbildung besteht aus einem vierwöchigen Theorieteil, zwei ebenso langen Praktika und einer schriftlichen sowie einer mündlichen Prüfung. Der Rettungssanitäter ist eine schöne Alternative für Personen, die keine Lehrstelle gefunden haben oder sich einfach neu orientieren möchten, sagt Biermann. Bewerber müssen mindestens 18 Jahre alt sein und über den Hauptschulabschluss oder eine Berufsausbildung verfügen. Und ein Führerschein wäre schön, ergänzt Biermann. Die Bezahlung liegt bei rund 2 000 Euro brutto. Bewerber können sich telefonisch beim DRK melden. "


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg836648
    Datum17.01.2018 10:487344 x gelesen
    hallo,

    und wieder greift eine TV-Sendung die Problematik in BaWü auf.

    heute abend im SWR:

    Hilfe im Notfall - Rettungsdienst in der Krise?

    Zehn Minuten - solange sollte es eigentlich maximal dauern, bis der Rettungsdienst Patienten mit Herzinfarkt oder die Opfer eines Verkehrsunfalls erreicht. Denn danach sinken die Überlebenschancen rapide. Doch wie sieht es tatsächlich im Südwesten aus? "betrifft" hat dafür umfangreiche Daten aus beiden Ländern ausgewertet.

    wie-gut-sind-rettungsdienste-in-suedwest

    Wo kommt der Rettungsdienst oft zu spät, wo fehlen die Notärzte und Rettungsassistenten? Wie sind die Rettungswachen, Notarztstandorte und Einsatzwagen verteilt? Und welche Folgen hat das für die Bevölkerung? "betrifft" deckt die Schwachstellen des Rettungsdienstes im Sendegebiet auf und geht den Problemen auf den Grund.

    p.gifweitere Infos zur Sendung

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg836657
    Datum17.01.2018 21:336972 x gelesen
    Guten Abend

    Geschrieben von Jürgen M.

    und wieder greift eine TV-Sendung die Problematik in BaWü auf.

    heute abend im SWR:


    Naja, für Kenner der Materie brachte der Bericht keine neue Erkenntnisse.
    Wie aber die Bevölkerung den Bericht aufnimmt ?
    Sich mal an ihre gewählten Volksvertreter wendet ?!

    Informativ diese Karte:

    -> Rechercheprojekt "Hilfe im Notfall".


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

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    (Heinrich Heine)


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    AutorHolg8er 8S., Kirchentellinsfurt / Baden Württemberg836660
    Datum17.01.2018 23:027025 x gelesen
    Hallo

    nach 42 Jahren auch mal ein kleiner Funke Transparenz im Rettungsdienst in Baden-Württemberg.... ;-)

    https://www.swr.de/hilfeimnotfall/hilfe__im__notfall/-/id=20747042/did=20787740/nid=20747042/1wgqfoi/index.html

    2013 schrieb mir mein Landrat als Antwort auf meine Fragen zum Rettungsdienst: "landesweit bestens" und "landesweit sehr gut"

    viele Grüße

    Baden Württemberg, wir können alles außer Hochdeutsch, Euronotruf, Integrierte Leitstelle und Rettungsdienst.

    Hier geschriebenes ist meine private Meinung und keine dienstliche!!!

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg837081
    Datum31.01.2018 16:246863 x gelesen
    Guten Tag

    Der SWR befaßt sich dankenswerter Weise sehr intensiv mit der Materie Rettungsdienst in BaWü und aktuell insbesondere mit den so genannten Bereichsausschüssen:

    -> SWR " Rettungsdienst in Baden-Württemberg - Planlose Hilfe: Sind Rettungsdienstpläne teilweise unwirksam? "

    In den großen Rettungsdienstbereichen Stuttgart und Rhein-Neckar sind die Bereichspläne veraltet. Die aktuelle Planung basiert stattdessen auf von außen schwer nachvollziehbaren Einzelmaßnahmen oder nicht-genehmigten Beschlüssen. In Karlsruhe sind wichtige Leistungen für benachbarte Bereiche nicht eingearbeitet.

    Bedenklich:

    Die Aufsichtsbehörden kennen die Defizite, sehen aber keine Notwendigkeit gegenzusteuern. Rettungsdienst sei eben kompliziert.

    Ob sich da in absehbarer Zeit was zum Positiven ändert ?
    Die Hoffnung stirbt zuletzt, davor eher der Notfallpatient ?!


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg837082
    Datum31.01.2018 17:116623 x gelesen
    hallo,

    Die Aufsichtsbehörden kennen die Defizite, sehen aber keine Notwendigkeit gegenzusteuern. Rettungsdienst sei eben kompliziert.

    Ich bin gespannt ob es da mal Strafanzeigen gibt. Wenn mal eine Rettung in die Hose geht und der bzw. die Betroffenen dann Strafanzeige erstatten könnte ich mir gut vorstellen das so ein Organisationsverschulden auch strafrechtliche Konsequenzen hat.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorBern8d O8., Filderstadt / 837083
    Datum31.01.2018 17:126622 x gelesen
    Was soll sich denn ändern?

    Will man überhaupt was ändern? ..........das würde halt alles Geld kosten! :-/

    Gruß Ossi

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    AutorPete8r H8., Schriesheim / BW837096
    Datum01.02.2018 08:196517 x gelesen
    Es scheint sichwas zu ändern

    https://www.swr.de/swraktuell/rp/ludwigshafen/mannheim-stadt-steigt-aus-rettungsdienstbereich-aus/-/id=1652/did=21075758/nid=1652/10rnixs/index.html#utm_source=Facebook&utm_medium=referral&utm_campaign=SWR%2Ede%20like

    Ob positiv oder negativ, ob Fort- oder doch eher Rückschritt oder doch nur das Prestige- und Kirchturm-Denken wird sich wohl erst nach Bekanntwerden von Details bzw. im weiteren verlauf zeigen.

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    AutorPete8r H8., Schriesheim / BW837099
    Datum01.02.2018 08:396508 x gelesen
    So, hier jetzt richtig verlinkt :-)

    SWR3

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg837816
    Datum25.02.2018 16:526082 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Bernhard D.

    Ob sich da in absehbarer Zeit was zum Positiven ändert ?

    Na ja, der baden-württembergische Innenminister will jetzt mit einer umfassenden Reform reagieren:

    -> " Rettungsdienst in Baden-Württemberg - Strobl kündigt umfassende Reform an "

    "Zu langsam, planlos, unterbesetzt - auf die Kritik am Rettungsdienst in Baden-Württemberg will Innenminister Thomas Strobl (CDU) jetzt mit einer umfassenden Reform reagieren.[...] "

    Dafür wirds mal Zeit:

    " Auch die Leitstellenstruktur werde geprüft. Denkbar sei, ihre Zahl zu verringern und sie in eine öffentliche Trägerschaft zu überführen, sagte Strobl der Zeitung. "

    Mal sehn ob sich wirklich was im RD-BaWü umfassend ändert ?!


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg837821
    Datum25.02.2018 17:486017 x gelesen
    hallo,

    Innenminister BaWü: " Auch die Leitstellenstruktur werde geprüft. Denkbar sei, ihre Zahl zu verringern und sie in eine öffentliche Trägerschaft zu überführen, sagte Strobl der Zeitung. "

    hm - ein heisses Eisen. Bin gespannt wie das angepackt wird und ob das dann auch so kommen wird.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorBern8d O8., Filderstadt / 837825
    Datum25.02.2018 18:196207 x gelesen
    "Mal sehn ob sich wirklich was im RD-BaWü umfassend ändert ?!"

    *lol* der war gut!!!!

    Solange sich niemand ernsthaft Gedanken macht als letztes Bundesland den RD endlich in die Trägerschaft der öffentlichen Hand zu geben und die Aufsichtsorgane dadurch auch mit Werkzeugen der Regularien ausstattet wie in allen anderen Bundesländern, wird sich nichts, aber auch gar nichts ändern!

    Gruß Ossi

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    AutorBern8d O8., Filderstadt / 837826
    Datum25.02.2018 18:216177 x gelesen
    Salut,

    " Auch die Leitstellenstruktur werde geprüft. Denkbar sei, ihre Zahl zu verringern und sie in eine öffentliche Trägerschaft zu überführen, sagte Strobl der Zeitung. "


    hm - ein heisses Eisen. Bin gespannt wie das angepackt wird und ob das dann auch so kommen wird.


    .....ha, so wie in RLP z.B........die ILS bei den BF ansiedeln. Die sind ja eh schon da und in öffentlicher Hand und auch soweit über das Land gestreut das dass schon ausreichend wäre.

    Gruß Ossi

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    AutorSeba8sti8an 8 A.8, Heitersheim / Baden Würtenberg837840
    Datum25.02.2018 23:585842 x gelesen
    Das mit den BF dürfte in Baden Württemberg mit den Leitstellen schwer werden.
    Es gibt Sieben BF im Land und davon liegen die meisten im Norden!
    Zumindest fürs RP Freiburg wären das dann 8 Landkreise die von einer BF abgearbeitet werden müssten. Welche momentan alle noch eine eigene Leitstelle unterhalten.

    Das wird auf jeden Fall spannend.
    Aber für die KKassen sicher nicht billiger!

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    AutorStef8an 8H., Karlsruhe / BW837845
    Datum26.02.2018 08:365821 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian A.Es gibt Sieben BF im Land

    Acht: MA, KA, PF, HN, HD, S, RT, FR

    Gruß, Stefan

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    AutorSimo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg837847
    Datum26.02.2018 09:065954 x gelesen
    Geschrieben von Stefan H.Acht: MA, KA, PF, HN, HD, S, RT, FR

    Zehn. Ulm und Baden Baden haben auch eine BF bzw. sind kreisfreie Städte die eine BF haben sollten.

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    AutorThom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg837853
    Datum26.02.2018 10:345733 x gelesen
    Ulm hat eine freiwillige Feuerwehr mit einer durch hauptamtliche Kräfte ständig besetzte Wache.
    In Baden-Baden ist es meines Wissens genauso: Eine hauptberufliche Abteilung und einige ehrenamtliche Abteilungen.

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg837861
    Datum26.02.2018 11:375908 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Sebastian A.

    Das mit den BF dürfte in Baden Württemberg mit den Leitstellen schwer werden.

    Je nachderm mit man das räumlich sieht.

    Kurzvorschlag für den badischen Landesteil:

    Mannheim für den Norden, Karlsruhe für die Mitte und Freiburg für den Süden ;-)))
    Mannheim wollte ja in seiner neuen Hauptfeuerwache eine ILSt für Nordbaden einrichten, lies sich z.Zt. politisch nicht durchsetzen.
    Aber um ILSten in staatliche Trägerschaft zu überführen könnte man sie auch unter die Regie eines/mehrerer Landkreise stellen.
    Ansonsten läuft im Ländle aktuell das " Projekt Leitstellenstruktur in Baden-Württemberg " mit ergebnisoffenen Ausgang.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorThom8as 8H., Ubstadt-Weiher / Baden-Württemberg837876
    Datum26.02.2018 16:375735 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard D.Ansonsten läuft im Ländle aktuell das " Projekt Leitstellenstruktur in Baden-Württemberg " mit ergebnisoffenen Ausgang.

    Sicherlich absolut ergebnisoffen, nachdem in Karlsruhe gerade eine neue Leitstelle hingeklatscht wurde.

    dieser Beitrag ist keine offizielle Kommunikation der FF Ubstadt-Weiher

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    AutorJoer8g S8., Karlsruhe / Baden-Wuerttemberg837879
    Datum26.02.2018 19:025715 x gelesen
    Hallo zusammen,

    wie man den vorstehenden Informationen entnehmen kann, ist zwar 'der Westen' und die Ost-Westachse gut abgedeckt aber südlich und östlich der Linie Ulm, Reutlingen, Freiburg und nord-östlich Heibronn ist da 'gar nix' (BW reicht, wie man der 'Nationalhyme' des westlichen Teils entnehmen kann, bis an den Main ...) mit BF oder 'großer' Wehr (Ich kenne KN und FN ...). Insbesondere am 'See' mit seinen besonderen organisatorischen Anforderungen für die Gefahrenabwehr ist das weder aus FR noch aus RT handhabbar ...
    (und im Nordwesten hast du 2 BF zu viel (mit den 'Pärchen HD/MA und KA/PF))

    Ansonsten nix gegen Großleitstellen, aber nur wenn 'ordentliche und schnelle' Rückfallebenen existieren die bei Störungen oder Ausfällen auch schnell übernehmen können - 20 Disponenten für ne große ILS Schicht kannst du nicht 'irgendwie' aus der Tasche ziehen ... (oder in einer Aktion 'Heldenklau' irgendwie aus den im Regeldienst der übernehmenden ILS tätigen abgreifen ...).

    Das ist das eigentliche Thema bei Großleitstellen - Verfügbarkeit in Ausnahmefällen (Störungen - gerne 'Baggersyndrom' oder 'richtige' Flächenlagen (Hochwasser vom See bis MA oder Lothar V2)).

    /Joerg

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    AutorSasc8ha 8E., Baiersbronn / Baden-Württemberg837881
    Datum26.02.2018 19:195561 x gelesen
    In der Rheinschiene kann das wirklich klappen, aber wenn es für die A81 Schiene so etwas wird wie die Polizeireform, dann bekommen wir Probleme....

    Hier fehlen die großen Orte....

    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Sascha

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    AutorStef8an 8H., Karlsruhe / BW837890
    Datum27.02.2018 10:165436 x gelesen
    Geschrieben von Simon S.Ulm und Baden Baden haben auch eine BF bzw. sind kreisfreie Städte die eine BF haben sollten.

    Ulm und Baden-Baden sind, wie Tübingen, Ludwigsburg und einige andere, freiwillige Feuerwehren mit einer hauptamtlichen Einsatzabteilung.

    Relevant für die Einrichtung in BaWü ist die Einwohnerzahl; Ulm hat eine Ausnahmegenehmigung, Baden-Baden ist (deutlich!) unter der Grenze, bei der man eine BF einrichten muss.

    Gruß, Stefan

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    AutorJörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW837900
    Datum27.02.2018 11:055644 x gelesen
    Nee, Ulm ist sogar stolz darauf, trotz ~120.000 Einwohnern "nur" eine FF mit hauptamtlicher Wache zu haben.
    HP FF Ulm

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg837910
    Datum27.02.2018 14:485611 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Jörg E. J.

    Ulm ist sogar stolz darauf, trotz ~120.000 Einwohnern "nur" eine FF mit hauptamtlicher Wache zu haben.

    Und geht dabei mit dem § 6, Abs. 2 des FwG-BaWü gem. einer Ausnahmeregelung gesetzeskonform:

    " § 6
    Organisation der Gemeindefeuerwehr
    [...]
    (2) In Gemeinden mit mehr als 100 000 Einwohnern ist eine Einsatzabteilung der Berufsfeuerwehr aufzustellen. Das Innenministerium kann für Gemeinden mit weniger als 150 000 Einwohnern Ausnahmen zulassen. "



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorJoch8en 8S., Singen / 837914
    Datum27.02.2018 15:265432 x gelesen
    Was hat den Ulm für einen Vorteil davon, dass sie keine BF sind sondern nur Hauptamtlich?

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    AutorBern8d O8., Filderstadt / 837918
    Datum27.02.2018 17:075595 x gelesen
    weniger Geld was sie die Stadt ausgeben muß! Als BF müssten es deutlich mehr Hauptamtliche haben als so wie jetzt!
    Jetzt sind ja Nachts (zuzüglich ILS und EL) nur 4 Hauptamtliche im Dienst. Den Rest auf die Gruppe füllt das "Wohnhaus" hinter der Wache mit Freiwilligen auf.

    Gruß Ossi

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg838142
    Datum08.03.2018 17:325540 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Bernhard D.

    Mal sehn ob sich wirklich was im RD-BaWü umfassend ändert ?!

    Immerhin gabs aqm 2. März 2018 ein Fachsymposium Zukunft des Rettungsdienstes in Baden-Württemberg mit einigen interessanten Beiträgen der Referenten aus Wissenschaft und Forschung.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

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    (Heinrich Heine)


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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg839315
    Datum08.05.2018 17:304167 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Bernhard D.

    Zudem erhöhen wir die Qualität der medizinischen Versorgung durch eine zügige Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes, das der Bund Anfang 2014 verabschiedet hat,

    Da fehlt es wohl aber an Lehrkräften:

    -> SWP.de " Rotes Kreuz warnt vor Nachwuchsproblem im Rettungsdienst "

    Das Deutsche Rote Kreuz im Südwesten hat vor einem Nachwuchsproblem bei den Notfallsanitätern gewarnt. Grund sei nicht das mangelnde Interesse junger Leute, sondern das Fehlen geeigneter Lehrkräfte, erklärte der Präsident des DRK-Landesverbands Baden-Württemberg, Lorenz Menz, am Dienstag in Stuttgart. Bundesweit finde man keine zehn Leute, die sowohl eine Ausbildung zum Rettungssanitäter als auch pädagogische Qualifikationen hätten. Dies sei aber für Lehrkräfte vorgeschrieben.

    Wird anderswo nicht besser sein ?


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

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    AutorAndr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W839338
    Datum09.05.2018 23:163847 x gelesen
    null
    Viele gute Ansätze, und dann kommen Hammer wo du denkst "die haben den Schuss immer noch nicht gehört".

    Wir können nicht alles, aber beim Rettungsdienst sind wir die Profis!
    Andreas Leutwein

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg844985
    Datum17.12.2018 06:482205 x gelesen
    Guten Morgen

    Eine aktuelle SWR-Datenanalyse:

    -> SWR: Im Notfall sind hunderte Gemeinden unzureichend versorgt

    [...] Der baden-württembergische Rettungsdienst hat sich 2017 mit rund 568.000 Rettungswagen- und 280.000 Notarzt-Einsätzen als sehr leistungsfähig erwiesen. Nach SWR-Berechnungen waren es die Rettungswagen bei 92,5 Prozent der Einsätze innerhalb von 15 Minuten vor Ort. Dennoch erfüllt das nicht die gesetzlichen Anforderungen. [...]

    Landesweite Planung, Ärztliche Leiter, Leitstellen-Neuordnung:

    [...] Die Neuordnung der Leitstellen kommt zwar voran, steckt aber im Wesentlichen noch in der Konzeptionsphase. Bislang hat die Landesregierung dazu weder Entscheidungen getroffen, noch Veränderungen in die Wege geleitet.
    [...]
    Bei den Ärztlichen Leitern Rettungsdienst ging es 2018 voran. Die Regierungspräsidien hatten alle Stellen ausgeschrieben. Die ersten Ärztlichen Leiter dürften im kommenden Jahr ihre Arbeit aufnehmen. Die konkreten Aufgaben und Befugnisse der amtlichen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst müssen noch mit der Selbstverwaltung, also mit den Rettungsdienstorganisationen und den Krankenkassen abgestimmt werden. [...]



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

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    (Heinrich Heine)


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    AutorMari8o-A8lex8and8er 8L., Jüchen / Nordrhein-Westfalen844992
    Datum17.12.2018 11:211992 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard D.Die konkreten Aufgaben und Befugnisse der amtlichen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst müssen noch mit der Selbstverwaltung, also mit den Rettungsdienstorganisationen und den Krankenkassen abgestimmt werden.

    Macht aus meiner Sicht durchaus Sinn, erst die Kandidaten auszuwählen und dann die Aufgabe zu definieren. Dann bringt der Kandidat sicherlich genau die Fähigkeiten mit, die ich für die noch nicht benannten Aufgaben brauche.

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg867127
    Datum22.02.2021 07:491833 x gelesen
    Guten Morgen

    -> BNN " Wird ein Rettungshubschrauber doch noch dauerhaft in Mittelbaden stationiert? "

    Interessant daraus zum Thema:

    [...] Hilfsfrist soll künftig bei zwölf Minuten liegen

    Aufmerksam verfolgen die Blaulicht-Organisationen geplante Änderungen der Hilfsfristen. Bisher galt in Baden-Württemberg die doppelte Hilfsfrist von zehn beziehungsweise 15 Minuten. Dies bedeutet, dass Notarzt und Rettungswagen in 95 Prozent der Fälle innerhalb von 15 Minuten ab Eingang des Notrufs am Einsatzort sein müssen, erläuterte Staatssekretär Klenk.

    In Zukunft soll die sogenannte notärztliche Hilfsfrist abgeschafft werden und nur eine Hilfsfrist von zwölf Minuten gelten. Die Änderung im Rettungsdienstplan werde überarbeitet. Dabei soll auch ein weiteres Qualitätssicherheitskriterium in den Blick genommen werden: die Prähospitalzeit - die Zeit zwischen Schmerzbeginn und Klinikankunft des Patienten.
    [...]



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg869323
    Datum12.05.2021 07:271614 x gelesen
    ?Spitze? bei der Hilfsfrist - Deutschland & Welt

    Sicherheit: Rettungsdienst rückt in den meisten Fällen schnell genug aus / Land plant aber strengere Vorgabe

    Guten Morgen

    -> MM

    [...] Das sei einer der besten Werte in Baden-Württemberg und die gesetzliche Vorgabe von 95 Prozent somit erreicht, so der Bereichsausschuss. Tatsächlich schreibt das Rettungsdienstgesetz vor, dass die Helfer nicht mehr als 10 bis höchstens 15 Minuten brauchen dürfen. Der Auswertung liegt jedoch nur die Frist von 15 Minuten zugrunde, und sie fällt zudem in eine Zeit, in der durch Corona viel weniger Verkehr war.

    Das Land Baden-Württemberg hält inzwischen, so das Innenministerium schon im Februar, den Korridor von zehn bis 15 Minuten für nicht zufriedenstellend. Ziel sei eine Qualitätsverbesserung, indem zwölf Minuten als Obergrenze festgeschrieben werden sollen.




    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg879419
    Datum15.10.2022 09:491338 x gelesen
    Rettungsdienstplan 2022 veröffentlicht

    Mit dem neuen Rettungsdienstplan stellt das Land den Rettungsdienst zum Wohle der Patientinnen und Patienten in Baden-Württemberg zukunftsfest auf.

    Baden-Württemberg.de

    Guten Tag

    Zwischenzeitlich wurde für BaWü ein neuer " Rettungsdienstplan 2022 " veröffentlicht.


    Neuerungen im Rettungsdienstplan u.a.:

    [...]
    Inhaltlich haben sich teilweise erhebliche Änderungen ergeben. Insbesondere muss das ersteintreffende Rettungsmittel zukünftig in 95 Prozent der Fälle innerhalb von zwölf Minuten am Notfallort eintreffen.

    Ganz neu wird die Prähospitalzeit als Planungskriterium eingeführt, also die Zeit, bis die Patientin oder der Patient im Krankenhaus ist. Dabei werden auch die Zeiten im Einsatzablauf wie Gesprächsannahme- und Ausrückzeit in den Blick genommen und die Grundlagen für die notärztliche Bedarfsplanung festgelegt. Zudem ist die landesweite Einführung eines telenotärztlichen Systems vorgesehen und es werden Regelungen für einen digitalen Versorgungsnachweis der Krankenhäuser angestoßen.
    [...]


    Interessant auch der § 10 "Smartphonebasierte Ersthelferinnen- und Ersthelfer-Alarmierung".


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

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    AutorAlex8and8er 8H., Hohentengen a.H. / Baden-Württemberg879420
    Datum15.10.2022 12:451071 x gelesen
    Interessant auch der § 10 "Smartphonebasierte Ersthelferinnen- und Ersthelfer-Alarmierung".

    Ich vermute das ist in etwas sowas wie der Kamerad hier in seinem Blog beschreibt?

    https://firefox05c.wordpress.com/2022/03/12/nachbarschaftshilfe-mit-mobile-retter/

    Gruß Alex

    Dies ist meine persönliche Meinung!

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg879424
    Datum15.10.2022 23:071034 x gelesen
    DRK in Essingen: So will der Rettungsdienst schneller werden

    Die Rettungsdienste in Baden-Württemberg sollen schneller werden. Statt in 15 sollen sie künftig in zwölf Minuten am Einsatzort sein. Dafür braucht das DRK mehr Geld und Personal.

    swr.online

    Guten Abend

    Und lt. "SWR" und dem DRK will der Rettungsdienst schneller werden:

    [...]
    Wer in Not ist, hofft auf schnelle Hilfe, denn bei Schlaganfall oder Herzinfarkt zählt jede Minute. Deshalb wird die sogenannte Hilfsfrist landesweit um drei Minuten verkürzt. Das hat das Innenministerium in Stuttgart im September beschlossen. Wie das umgesetzt werden kann, damit hat sich das Deutsche Rote Kreuz am Samstag beim Landestreffen mit rund 400 Delegierten in Essingen auf der Ostalb beschäftigt.
    Für Barbara Bosch, die Präsidentin des DRK in Baden-Württemberg, ist die Umsetzung eine Herausforderung, der sich ihr Verband nur mit mehr Ressourcen stellen könne. "Wir brauchen mehr Personal, wir brauchen mehr Fahrzeuge und der Bau von Rettungswachen ist ein wichtiges Thema", so Bosch bei der 52. Landesversammlung des Deutschen Roten Kreuzes am Samstag. Gerade im ländlichen Raum wie auf der Schwäbischen Alb, wo die Fahrtwege natürlich länger als in Ballungsräumen sind, müsse man ein dichteres Netz an Rettungswachen knüpfen.
    [...]



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    * Interessant der ASB-RTW als Symbolbild für die Landesversammlung des DRK ;-)))

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorStef8an 8H., Karlsruhe / BW879431
    Datum16.10.2022 17:21887 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard D.Und lt. "SWR" und dem DRK will der Rettungsdienst schneller werden:

    Streng genommen wird der Rettungsdienst sogar langsamer, aus "Soll = 10 Minuten" wird nun "Soll = 12 Minuten". Lediglich die Toleranz von zusätzlichen drei Minuten entfällt, das juristische Soll war früher kürzer.

    Gruß, Stefan

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg879496
    Datum18.10.2022 10:16779 x gelesen
    Guten Tag

    Lt. "MM" sehen Mannheimer Stadträte und Ärzte das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verletzt, weil der Rettungsdienst in Baden-Württemberg nicht leistungsfähig sei und haben beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) BaWü einen Normenkontrollantrag eingereicht:

    [...]
    Mannheim. Sie sehen das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verletzt, weil der Rettungsdienst in Baden-Württemberg nicht leistungsfähig sei: So begründen sieben Stadträte und mehrere Ärzte einen Antrag, den sie jetzt beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) eingereicht haben. Ihr Normenkontrollantrag richtet sich gegen das Land und den Landesausschuss für den Rettungsdienst. Unterzeichnet haben ihn Holger Schmid (ML), Volker Beisel (FDP), Dennis Ulas (LiParTie), Stefan Höss (SPD) sowie Gerhard Fontagnier, Markus Sprengler und Chris Rihm (alle Grüne) sowie sechs Ärzte, die nicht genannt werden wollen.
    Hintergrund ist, dass das Land am 1. September einen neuen Rettungsdienstplan veröffentlicht hat eine Art Rechtsverordnung, welche die rettungsdienstliche Versorgung regelt. Die Antragsteller werden vom auf Rettungsdienst und Medizinrecht spezialisierten Mannheimer Professor Andreas Pitz, der auf diesem Gebiet auch für die Stadt selbst tätig ist, vertreten aber ganz unabhängig von seiner Rolle bei der Stadt.
    [...]
    Zunächst kritisieren die Antragsteller das, so Pitz, ungewöhnliche Konstrukt in Baden-Württemberg. Hier regelt, anders als in allen anderen Bundesländern, eine Arbeitsgemeinschaft aus Krankenkassen und Hilfsorganisationen in sogenannter Selbstverwaltung das Rettungsdienstsystem, obwohl beide in erster Linie wirtschaftliche Eigeninteressen verfolgten. Obwohl jeder Bürger von den Entscheidungen dieser Selbstverwaltung betroffen sei, seien die Mitglieder dieser Selbstverwaltung den Bürgern nicht bekannt.
    [...]
    Hilfsfrist gerügt

    Zudem rügen die Antragsteller die Neuregelung der Hilfsfrist. Zuletzt hieß es, der Rettungsdienst solle möglichst nicht mehr als zehn Minuten, höchstens 15 Minuten brauchen laut Rettungsdienstgesetz. Schon das werde, so Pitz, flächendeckend nicht eingehalten, da die Selbstverwaltung von sich aus und vom Staat ungerügt den Anspruch aus Wirtschaftlichkeitserwägungen heruntergeschraubt habe auf höchstens 15 Minuten in 95 Prozent der Fälle. So werde die Statistik aufgehübscht, aber selbst diese niedrigere Zielmarke in weiten Teilen des Landes verpasst. Nun sieht der neue Rettungsdienstplan eine Frist von zwölf Minuten in 95 Prozent der Fälle vor. Was laut Landesregierung eine Verbesserung ist, sehen die Antragsteller anders. In der Berechnung geht es nur noch um Rettungswagen, für den Notarzt gibt es gar keine Frist mehr. Alle eiligen Verlegungsfahrten zwischen Kliniken werden nicht eingerechnet. Und die Frist läuft erst vom Einsatzannahmeende in der Leitstelle die etwa ein bis zwei Minuten, in denen der Disponent Adresse und Krankheitsbild notiert und den Alarm auslöst, fallen unter den Tisch.

    Aufgaben der Sanitäter

    Der dritte Punkt in dem Antrag richtet sich dagegen, dass der Rettungsdienstplan den Notfallsanitätern ohne staatliche und ärztliche Aufsicht weitere Kompetenzen als Vorabdelegation zuweist also ohne dass der Arzt den Patienten kennt und selbst eine Diagnose gestellt hat. Dafür fehle jegliche rechtliche Grundlage, das könne nicht einfach per Erlass geschehen und suggeriere Sanitätern Rechtssicherheit, die es nicht gebe. Zudem plane das Land ein Telenotarztsystem, obwohl dem deutschen Medizinrecht ein derartiges Modell fremd ist.



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg879571
    Datum19.10.2022 22:03709 x gelesen
    Rettungsdienst: Handelt Baden-Württemberg rechtswidrig?

    Gegen den neuen Rettungsdienstplan der Landesregierung ziehen Notärzte und Kommunalpolitiker vor den Verwaltungsgerichtshof. Das sind die Vorwürfe.

    swr.online

    Guten Abend

    Geschrieben von Bernhard D.

    Zwischenzeitlich wurde für BaWü ein neuer " Rettungsdienstplan 2022 " veröffentlicht.

    Den lt. "SWR" Notärzte und Kommunalpolitiker für rechtswidrig halten:

    [...]
    Grundsatzklage vor dem Verwaltungsgerichtshof

    Die Gruppe hat eine Normenkontrollklage beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingereicht. Das Gericht soll klären, ob Regelungen der Notfallversorgung Grundrechte verletzen. Konkret beanstanden die Kläger, dass der Rettungsdienstplan und einzelne Beschlüsse zum Rettungsdienst rechtswidrig seien.
    [...]
    Intransparentes "System" beim Rettungsdienst

    Der Landesausschuss ist ein besonderes Gremium: Zwei Mal pro Jahr tagt er nicht öffentlich, sogar streng vertraulich. Teilnehmende dürfen nichts aus den Sitzungen nach außen tragen. Seine Mitglieder werden zwar vom Innenministerium namentlich benannt. Trotzdem darf keiner wissen, wer die Auserwählten sind. Lediglich eine Liste der vertretenen Hilfsorganisationen und Krankenkassen händigt das Ministerium aus. Als Grund führt das Innenministerium den Schutz personenbezogener Daten an.
    [...]


    Mal sehn wie die Klage ausgeht ?


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

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    AutorPhil8ipp8 W.8, Münster / Köln / NRW879572
    Datum19.10.2022 22:27678 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard D.Trotzdem darf keiner wissen, wer die Auserwählten sind. Lediglich eine Liste der vertretenen Hilfsorganisationen und Krankenkassen händigt das Ministerium aus. Als Grund führt das Innenministerium den Schutz personenbezogener Daten an.

    Bei den aktuellen Umständen im RD BaWü kann ich das durchaus nachvollziehen.

    Selig der, der nichts zu sagen hat und trotzdem schweigt.

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg883101
    Datum05.05.2023 07:17743 x gelesen
    Klage wegen Rettungsdienst-Hilfsfristen vor VGH Mannheim

    Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim beschäftigt sich Freitag mit dem Rettungsdienst-Plan Baden-Württemberg. Kläger aus Mannheim kritisieren zu großzügig ausgelegte Hilfs-Fristen.

    swr.online

    Guten Morgen

    Geschrieben von Bernhard D.

    Mal sehn wie die Klage ausgeht ?

    Damit beschäftigt sich " SWR " der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim:

    [...]
    Unter den 16 Klägern sind sieben Mannheimer Gemeinderäte und sechs Notärzte. Sie werfen dem Land in der Normenkontrollklage vor, mit Regelungen im neuen Rettungsdienst-Plan gegen das eigene Rettungsdienst-Gesetz zu verstoßen.
    [...]
    Dabei geht es vor allem um die "Hilfsfrist". Im Rettungsdienst-Gesetz steht, der Rettungsdienst sollte "möglichst in zehn Minuten" nach dem Notruf vor Ort sein. Der neue Rettungsdienst-Plan sehe dagegen zwölf Minuten vor, so die Kläger. Eine feste Frist für das Eintreffen des Notarztes gebe es gar nicht mehr.
    [...]


    Dazu auch im " MM " zu lesen:

    [...]
    Mannheim. Eine Gruppe von Kommunalpolitikern und Ärzten lässt den neuen Plan der Landesregierung für den Rettungsdienst gerichtlich überprüfen. Sie finden, dass sich die Versorgung der Bürger durch die neuen Vorgaben insbesondere zu Hilfsfristen verschlechtert. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim wird an diesem Freitag (10.00 Uhr) einen entsprechenden Normenkontrollantrag der Kritiker verhandeln.
    [...]
    Das Innenministerium will die rettungsdienstlichen Voraussetzungen im Land überprüfen lassen. "Wichtig ist vor allem, dass Synergien erkannt und durch eine bessere Zusammenarbeit der Rettungsdienstbereiche Optimierungspotenzial genutzt wird", heißt es aus dem Ressort. Ein Auftragnehmer für ein landesweites Strukturgutachten werde in Kürze bestimmt. Es wird noch keine Entscheidung des 6. Senats unmittelbar nach der Verhandlung erwartet.
    [...]



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg883114
    Datum05.05.2023 18:22600 x gelesen
    Guten Tag

    Lt. " MM " rügt das Gericht den Rettungsdienstplan des Landes:


    Mannheim. Bei der mündlichen Verhandlung über den neuen Rettungsdienstplan in Baden-Württemberg hat das Land herbe Kritik vom Verwaltungsgerichtshof (VGh) geerntet. Der 6. Senat bemängelte in einem Normenkontrollverfahren, dass in dem Plan Dinge geregelt worden seien, die eigentlich durch das Parlament hätten beschlossen werden müssen.
    Die als Ausnahme gedachten 15 Minuten seien zur Regel geworden. Überdies bedurften solche Veränderungen der Zustimmung des demokratisch gewählten Landtags. Die Vertreter des Landes sprachen von einer Konkretisierung im bisherigen Rahmen, die keine Gesetzesnovelle brauche.
    [...]
    Das Innenministerium will die rettungsdienstlichen Voraussetzungen im Land überprüfen lassen. "Wichtig ist vor allem, dass Synergien erkannt werden und durch eine bessere Zusammenarbeit der Rettungsdienstbereiche Optimierungspotenzial genutzt wird", heißt es aus dem Ressort. Ein Auftragnehmer für ein landesweites Strukturgutachten werde in Kürze bestimmt. Es wird noch keine Entscheidung des 6. Senats unmittelbar nach der Verhandlung erwartet.



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg883206
    Datum10.05.2023 12:19455 x gelesen
    Verwaltungsgerichtshof in Mannheim: Regeln zu Hilfsfristen für Rettungsdienste unwirksam

    Der Rettungsdienstplan des Landes ist in Teilen unwirksam. Die Richter des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim beanstandeten vor allem die zu langen Hilfsfristen.

    swr.online

    Guten Tag


    Lt. " SWR " sind die Regeln zu Hilfsfristen für Rettungsdienste in BaWü unwirksam:

    [...]
    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim (VGH) hat die Regeln des Landes für Fristen, in denen Rettungskräfte am Einsatzort sein müssen, für unwirksam erklärt. Das teilte der VGH am Mittwoch mit. Die genauen Urteilsgründe sollen voraussichtlich erst in mehreren Wochen vorliegen. Anträge, die sich unter anderem gegen den gesamten Rettungsdienstplan richteten, wies der VGH ab. Eine Revision gegen das Urteil beim Bundesverwaltungsgericht ist nicht möglich.
    [...]
    Im Landesrettungsgesetz steht, dass Rettungswagen und Notärzte in möglichst nicht mehr als zehn Minuten und höchstens 15 Minuten vor Ort sein müssen. Seit vergangenem Jahr gilt ein Rettungsdienstplan, der diese gesetzliche Regelung aushebelt: Seitdem müssen Rettungswagen in nicht mehr als 12 Minuten vor Ort sein, für Notärzte gilt gar keine Frist mehr. Diese Regelung haben die Richterinnen und Richter jetzt für unwirksam erklärt und damit den Klägern recht gegeben. Geklagt hatten 16 Menschen, darunter fünf Notärzte und ein Rettungsassistent sowie sieben Mannheimer Gemeinderäte.


    Die genauen Urteilsgründe werden bestimmt interessant sein ?!


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

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     25.02.2018 23:58 Seba7sti7an 7 A.7, Heitersheim
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