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Thema | Berufsfeuerwehr Berlin behindert Weiterbildung in der Freiwilligen FW | 115 Beträge | |||
Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Klei8ber8 S.8, Falkenberg / Brandenburg | 544666 | |||
Datum | 21.02.2009 09:37 | 61286 x gelesen | |||
Diesen Beitrag habe ich heute in unserer Lokal-Presse gefunden. MOZ Bericht vom 20.02.2009 Wie sieht das in anderen BFs aus und wie regelt ihr das? mkG Stefan | |||||
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Autor | Klei8ber8 S.8, Falkenberg / Brandenburg | 544708 | |||
Datum | 21.02.2009 11:54 | 55633 x gelesen | |||
scheint ja dann so die Regel zu sein wenn man die Antworten so liest:-) | |||||
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Autor | Pete8r S8., Friedrichskoog / Schleswig-Holstein | 544727 | |||
Datum | 21.02.2009 12:33 | 55505 x gelesen | |||
Hallo Stefan! Ich habe so eine Fortbildung über den järlichen Bildungsurlaub bekommen. | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 544728 | |||
Datum | 21.02.2009 12:37 | 55566 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter SassenrothIch habe so eine Fortbildung über den järlichen Bildungsurlaub bekommen. Bildungsurlaub halte ich persönlich für in Ordnung, als BF einen FA FF nicht freizustellen und zu verlangen er solle den ZF doch bitteschön in seiner Freizeit machen ist schlicht eine Sauerei. Klar müssen dessen Kollegen die Mehrarbeit abfangen, aber in der freien Wirtschaft ist dies mindestens ebenso schwierig, und da wird es dann plötzlich erwartet... Gruß, Markus Wenn man aus dem 100. Stockwerk springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital) | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 544734 | |||
Datum | 21.02.2009 12:58 | 55097 x gelesen | |||
Berlin ist da leider nicht die einzige Stadt die so verfährt. Wenn Berufsfeuerwehrleute aus Magdeburg im Rahmen ihres Dienstes in der Freiwilligen Feuerwehr Magdeburg Lehrgänge an der BKS Heyrothsberge besuchen wollen, habe sie das gleiche Problem. Sie müssen Urlaub oder Überstunden nehmen. Für mich persönlich ist das grundsätzlich skandalös. Eigentlich müßten Komunen Vorbild bei der Freistellung ihrer Angestellten für Feuerwehrlehrgänge u.ä. sein. Von Arbeitgebern in der freien Wirtschaft erwarten sie die Freistellung ja auch. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 544741 | |||
Datum | 21.02.2009 13:29 | 55002 x gelesen | |||
Hallo, ich könnte mir durchaus vorstellen, dass das eventuell am anderen Bundesland liegt. Gruß Sebastian | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 544744 | |||
Datum | 21.02.2009 14:13 | 55040 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberBildungsurlaub halte ich persönlich für in Ordnung, Ich nicht. Den bezahlt der Arbeitgeber der schon die Belastung hat das der Mitarbeiter tagsüber zur FW muß. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 544746 | |||
Datum | 21.02.2009 14:23 | 54967 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo zum FeldeIch nicht. Den bezahlt der Arbeitgeber der schon die Belastung hat das der Mitarbeiter tagsüber zur FW muß. Bei einem Arbeitgeber den nach den Grundsätzen des öffentlichen Dienstes eingestuft wird (wie hier der Fall) ist das je nach Bundesland egal, da der AG zu einer kostenfreien Freistellung verpflichtet sein kann bzw. keinen Anspruch auf Ersatz des fortgezahlten Lohnes durch die entsendende Gemeinde haben kann. Für Arbeitnehmer der privaten Wirtschaft hast du recht. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 544779 | |||
Datum | 21.02.2009 17:13 | 54599 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Markus Weber in seiner Freizeit machen ist schlicht eine Sauerei. du hast Recht, aber ich kenne das Problem auch. Habe bis jetzt auch schon 5 Wochen Urlaub an der Feuerwehrschule verbracht. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Klei8ber8 S.8, Falkenberg / Brandenburg | 544796 | |||
Datum | 21.02.2009 19:21 | 54208 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian Rakich könnte mir durchaus vorstellen, dass das eventuell am anderen Bundesland liegt. ich hab mal den Wortlaut der Pressemeldung rauskopiert: MOZ: "Laut Utecht sei es in Berlin nicht gern gesehen, wenn sich die Berufsfeuerwehrleute in Brandenburg ehrenamtlich in die Pflicht nehmen ließen. Eine bezahlte Freistellung sei auch mit Hinweis auf die dramatische Haushaltslage Berlins abgelehnt worden; nur nehmen, nicht geben. "Demnach", sagt Ralph Utecht, "dürften wir grundsätzlich keine kostenfreie Amtshilfe für die Berliner leisten." Obendrein habe die Berliner Wehr mehr Nutzen als Schaden von der Ausbildung für Robert T., die das Land Brandenburg bezahlt. "14 Tage sind ein langer Kanten", sagt hingegen Wolfgang Rowenhagen, Sprecher der Berliner Feuerwehr. "Wir sind sehr knapp besetzt und suchen dringend Leute." Da sei es eine "doofe Situation" für die Behörde, über so eine Freistellung zu entscheiden. "Man sollte den Fall noch mal prüfen." Das diese Entscheidung etwas mit dem Bundesland zu tun haben könnte kann ich so nicht erkennen. Die Berliner BF bekommt doch die Kosten erstattet, dem BFler zu zwingen seinen Urlaub zu nehmen ist schlichtweg eine Sauerei! mkG Stefan | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 544822 | |||
Datum | 22.02.2009 08:15 | 54186 x gelesen | |||
Hi, evtl. hat eine Weiterbildung ja auch tarifrechtliche 'Konsequenzen', d.h. der 'Betroffene' würde dann mehr Geld in der BF verdienen, da er höher qualifiziert wäre, ausserdem hätte er evtl. Anspruch auf einen Arbeitsplatz, der seiner Ausbildung entspricht. Zum anderen erinnert mich das stark an meine Zeit beim BRK. Da bestand der SanZug zu mindestens 50% aus Krankenpflegern, die im Fall der Fälle sowieso von ihrem Arbeitgeber zum Einsatz gerufen worden wären. Tomy | |||||
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Autor | Ralf8 S.8, Gerlingen / NRW | 544823 | |||
Datum | 22.02.2009 08:43 | 53697 x gelesen | |||
Geschrieben von Neumann Thomasevtl. hat eine Weiterbildung ja auch tarifrechtliche 'Konsequenzen', d.h. der 'Betroffene' würde dann mehr Geld in der BF verdienen, da er höher qualifiziert wäre, ausserdem hätte er evtl. Anspruch auf einen Arbeitsplatz, der seiner Ausbildung entspricht. Mit nem FIII oder FIV mit Sicherheit nicht... ;-) Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG! | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 544824 | |||
Datum | 22.02.2009 08:44 | 53939 x gelesen | |||
Geschrieben von Neumann Thomasevtl. hat eine Weiterbildung ja auch tarifrechtliche 'Konsequenzen', d.h. der 'Betroffene' würde dann mehr Geld in der BF verdienen, da er höher qualifiziert wäre, ausserdem hätte er evtl. Anspruch auf einen Arbeitsplatz, der seiner Ausbildung entspricht. Wo gibts denn sowas? Ist nirgendwo vorgesehen. Bei der BF kannst Du soviele Ausbildungen machen wie Du willst, automatisch befördert wird keiner. Und auch niemand hat einen Anspruch auf einen "Arb eitsplatz der seiner Ausbildung" entspricht, den hat er ja schon. Und was sollen denn FF-Lehrgänge bei einer BF bringen? Die Lehrgänge die bei der BF benötigt werden, die werden auch über die BF gemacht. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 544825 | |||
Datum | 22.02.2009 08:51 | 53987 x gelesen | |||
Da du ja scheinbar Interesse an absoluter Polemik hast und auch ein klein wenig Hass auf FF schiebst: Mein ASGW,GW CSA und ASGW ÜD waren absolut gemischte Lehrgänge. Ach ja, mein Ausbilder AS genauso. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 544826 | |||
Datum | 22.02.2009 08:54 | 53764 x gelesen | |||
Peter, reg´ Dich wieder ab. Ich meinte reine F-Lehrgänge. Wie mein Vorposter auch schon geschrieben hat. Warum fühlst Du dich eigentlich immer automatisch angepisst? Und was sollte ein FIII oder FIV den wirklich für einen Nährwert bei einer BF haben? Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 544827 | |||
Datum | 22.02.2009 09:00 | 53702 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter LieffertzMein ASGW,GW CSA und ASGW ÜD waren absolut gemischte Lehrgänge. Das sind genauso gemischte Lehrgänge wie der F/B V. Reine FF Lehrgänge wie F III / F IV bringen in der B-Laufbahn gar nichts. mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 544828 | |||
Datum | 22.02.2009 09:05 | 53721 x gelesen | |||
Ich fühle mich nicht immer automatisch angepisst :-).Und mein Blutdruck ist im normalen Rahmen :-). Grundsätzliche Unterschiede zwischen FF und BF sind hier aber nun schon lange genug erörtert worden. Und zum Thema: Wenn eine Behörde schon einer Freistellung entgegensteht, wird das der Argumentation gegenüber einem Unternehmers aus der freien Wirtschaft nicht unbedingt zuträglich sein. Weil auch diese haben I-Net. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 544829 | |||
Datum | 22.02.2009 09:07 | 53675 x gelesen | |||
Richtig, nur ich habe das Ganze in einem anderen Kontext gelesen. Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 544830 | |||
Datum | 22.02.2009 09:13 | 53752 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter LieffertzRichtig, nur ich habe das Ganze in einem anderen Kontext gelesen. Und der wäre? Im Landebrandschutzgesetz von Berlin steht übrigens: (3) Für Angehörige der Berufsfeuerwehr ist der Dienst in den Freiwilligen Feuerwehren Berlins und die Mitwirkung in privaten Hilfsorganisationen mit Aufgaben nach § 3 Abs. 1 Satz 1 sowie in der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk nur insoweit zulässig, als die Teilnahme am Einsatzdienst in der Berufsfeuerwehr nicht beeinträchtigt wird. Das ist eigentlich auch auf FFen ausserhalb des Bundeslandes anwendbar (Gleichheitsgrundsatz). Wenn es dienstliche Gründe gibt, die gegen eine Teilnahme an diesem Lehrgang sprechen, dann hat man als Beamter da nicht viele Möglichkeiten. Und wie sieht die Anerkennung von FF-Lehrgängen als Möglichkeit zur Nutzung von Bildungsurlaub aus? Da kenne ich mich jetzt nicht wirklich aus. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 544832 | |||
Datum | 22.02.2009 09:26 | 53666 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HermannWenn es dienstliche Gründe gibt, die gegen eine Teilnahme an diesem Lehrgang sprechen, dann hat man als Beamter da nicht viele Möglichkeiten. Dann dürfte aber auch eine Freisetzung für den Lehrgang durch Urlaub / Freizeitausgleich o.Ä. nicht möglich sein ? Schließlich fehlt der FA in Allen Varianten in seiner Funktion.... mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 544833 | |||
Datum | 22.02.2009 09:26 | 53599 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HermannUnd wie sieht die Anerkennung von FF-Lehrgängen als Möglichkeit zur Nutzung von Bildungsurlaub aus? Da kenne ich mich jetzt nicht wirklich aus. Es scheint da sehr Bundeslandabhängig zu sein. Habe mich damit aber nicht näher beschäftigt. Geschrieben von Daniel Hermann Wenn es dienstliche Gründe gibt, die gegen eine Teilnahme an diesem Lehrgang sprechen, dann hat man als Beamter da nicht viele Möglichkeiten. Und genau das ist es was mich ein klein bissl nervt. Mit einer ähnlichen Begründung können dann alle AG jeden Lehrgang ablehnen. Und wenn schon der öfftl. Dienst so quer schießt.... Deinen zitierten Absatz aus dem LBG interpretiere ich übrigens eher in den Bereich Einsatz. Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 544835 | |||
Datum | 22.02.2009 09:41 | 53758 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffDann dürfte aber auch eine Freisetzung für den Lehrgang durch Urlaub / Freizeitausgleich o.Ä. nicht möglich sein ? Meinst Du normalen Erholungsurlaub? Kurzfristige Änderungen des Urlaubs sind sowieso nur schwer möglich. Nromaler Erholungsurlaub in der Jahresplanung ist aber auf jeden Fall zu gewähren, wenn keine dringenden dienstliche Gründe dagegen sprechen. Kurzfristige Änderungen hingegen nicht. Zu den genauen Regelungen sind die Landesbeamtengesetze zu beachten Was der Beamte in seinem Erholungsurlaub macht kann dem Amt eigentlich relativ egal sein, solange es sich nicht um eine Erwerbstätigkeit ohne Genehmigung handelt. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 544836 | |||
Datum | 22.02.2009 09:42 | 53404 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter LieffertzMit einer ähnlichen Begründung können dann alle AG jeden Lehrgang ablehnen. Und wenn schon der öfftl. Dienst so quer schießt.... Aber die beschäftigen eben keine Beamten. Und das sind ganz andere Voraussetzungen als die, die wir haben. Geschrieben von Peter Lieffertz Deinen zitierten Absatz aus dem LBG interpretiere ich übrigens eher in den Bereich Einsatz. Nö. Damit ist jede Tätigkeit gemeint die den Dienstbetrieb der BF beeinträchtigt. Ausbildung, Übung und Einsatz. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 544837 | |||
Datum | 22.02.2009 09:44 | 53548 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HermannKurzfristige Änderungen des Urlaubs sind sowieso nur schwer möglich. Mir schien es, so, das man keine Freistellung gewähren wollte, aber Urlaub sei Ok. Damit ist IMHO die dienstliche Unmöglichkeit der Freistellung wiederlegt. mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 544838 | |||
Datum | 22.02.2009 09:56 | 53439 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Daniel Hermann Aber die beschäftigen eben keine Beamten. Und das sind ganz andere Voraussetzungen als die, die wir haben. ... statusrechtlich schon, faktisch aber nicht: in beiden Fällen fehlt eine Arbeitskraft über einen Zeitraum x aufgrund seines ehrenamtlchen Engagements. Und dass muss irgendwie von der Firma/dem Amt kompensiert werden. Gut, eine Behörde bekommt (wenn nicht nach wirtschaftlichen Grundsätzen arbeitend) keine Lohnersatzleistungen (zumindest in Hessen), aber auch das ist unabhängig vom Beamten und trifft auch auf den hier beschäftigen Angestellten oder Arbeiter zu. Was soll da nun anders sein, ob das ein (Feuerwehr-) Beamter, ein Krankenpfleger, ein Busfahrer oder ein Schreinergeselle ist ? Verkauft sich nach aussen sehr, sehr schlecht, wenn der öD etwas von der freien Wirtschaft grundsätzlich fordert, was es selbst nicht gewähren mag ... Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 544839 | |||
Datum | 22.02.2009 09:57 | 53582 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffMir schien es, so, das man keine Freistellung gewähren wollte, aber Urlaub sei Ok. Nein ist sie nicht. Wenn es sich um Erholungsurlaub handelt ist in dieser Zeit die Wache ja trotzdem voll besetzt. Sonst dürfte ja nie Erholungsurlaub gemacht werden. Die Planung der einzelnen Urlaubslinien ist ja immer auf die Besetzung aller Funktionsstellen ausgelegt. Kann diese nicht garantiert werden ist das ein dienstlicher Belang der einen Erholungsurlaub zu dieser Zeit unmöglich macht. Sonderurlaub für Beamte in Berlin:
Für mich sind die FF-Lehrgänge nicht nach dem Berliner Bildungsurlaubsgesetz anerkannt und können daher nicht als Grund für Sonderurlaub herangezogen werden. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 544840 | |||
Datum | 22.02.2009 10:02 | 53635 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard BayerVerkauft sich nach aussen sehr, sehr schlecht, wenn der öD etwas von der freien Wirtschaft grundsätzlich fordert, was es selbst nicht gewähren mag ... Da ist nichts hinzuzufügen, aber die Gesetzeslage macht es eben möglich. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 544841 | |||
Datum | 22.02.2009 10:05 | 53900 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HermannGeschrieben von Michael Roleff"Mir schien es, so, das man keine Freistellung gewähren wollte, aber Urlaub sei Ok. Doch, weil wenn folgendes in dieser Zeit möglich: Geschrieben von Daniel Hermann Wenn es sich um Erholungsurlaub handelt ist in dieser Zeit die Wache ja trotzdem voll besetzt. Dieser wird ja auch genehmigt. Ergo kann das Personalproblem, das eine Freistellung nicht zuläßt nicht greifen, da Urlaub gewährt werden würde. Geschrieben von Daniel Hermann Die Planung der einzelnen Urlaubslinien ist ja immer auf die Besetzung aller Funktionsstellen ausgelegt. Sag bloß *fg*Geschrieben von Daniel Hermann Kann diese nicht garantiert werden ist das ein dienstlicher Belang der einen Erholungsurlaub zu dieser Zeit unmöglich macht. Eben, es wurde die Möglichkeit Urlaub zu nehmen um den Lehrgang zu besuchen als Möglichkeit zugestanden, aber gleichzeitig auf Personalengpässen, die eine Freistellung unmöglich machen. Wenn Personalengpässe besteht, kann auch kein Urlaub gewährt werden, was aber möglich sein soll. Entweder ist Personal zur Besetzung der Funktionen vorhandne, dann ist sowohl Urlaub als auch Freistellung möglich,oder es ist kein Personal vorhanden, dann geht aber beides nicht. mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 544842 | |||
Datum | 22.02.2009 10:06 | 53333 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HermannNein ist sie nicht. Wenn es sich um Erholungsurlaub handelt ist in dieser Zeit die Wache ja trotzdem voll besetzt. Ist das bei euch so ,-)? Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 544843 | |||
Datum | 22.02.2009 10:07 | 53299 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter LieffertzGeschrieben von Daniel Hermann"Nein ist sie nicht. Wenn es sich um Erholungsurlaub handelt ist in dieser Zeit die Wache ja trotzdem voll besetzt." Auch wenn wir nicht verbeamtet sind, sind grundsätzlich immer alle Funktionen besetzt. mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 544844 | |||
Datum | 22.02.2009 10:09 | 53445 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Roleffals auch Freistellung möglich, Das das nicht unbedingt sein muss habe ich ja in dem vorherigen Beitrag durch die Sonderurlaubsverordnung dargestellt. Geschrieben von Michael Roleff Ergo kann das Personalproblem, das eine Freistellung nicht zuläßt nicht greifen, Weitere Möglichkeit: Da die Urlaubslinien ausgereizt sind, kann dem betreffender Kollege kein Urlaub gewährt werden. Dieser könnte jedoch einen anderen Kollegen fragen, ob es möglich wäre den Urlaub zu tauschen. So bleibt der Zug voll besetzt und die Urlaubslinien sind weiterhin im normalen Rahmen. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 544845 | |||
Datum | 22.02.2009 10:13 | 53449 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter LieffertzIst das bei euch so ,-)? Ja. Durch die Planung von Urlaub, AZV, Abfeiern, Abordnung und Weiterbildungen ist weiterhin die volle Wachebesatzung garantiert. Wird jetzt jemand krank, dann fällt das Abfeiern flach. Bei Erkrankung kurz vor oder während des Dienstes wird zuerst mal über einen Springer aus der Wachebesatzung kompensiert. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Torb8en 8B., Kastorf/ Kiel / Schleswig Holstein | 544846 | |||
Datum | 22.02.2009 10:15 | 53351 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Daniel Hermann Da ist nichts hinzuzufügen, aber die Gesetzeslage macht es eben möglich. Aber guter Wille würde es vermutlich ermöglichen..... MkG Torben Dieser Beitrag gibt einzig und allein meine bescheidene Meinung wieder. Nicht die der Feuerwehr Kastorf oder gar die der Feuerwehr Kiel. | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 544847 | |||
Datum | 22.02.2009 10:16 | 53381 x gelesen | |||
Geschrieben von Torben BenthienAber guter Wille würde es vermutlich ermöglichen..... Aber nicht die Berliner Personalsituation. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Flor8ian8 S.8, Hasselroth / Hessen | 544848 | |||
Datum | 22.02.2009 10:22 | 53577 x gelesen | |||
Bei uns haben es auch diverse Kollegen über BU versucht. Aber leider ist die HLFS kein "anerkannter Bildungsträger" oder wie sich unsere Verwaltung ausgedrückt hat. Habe den genauen Wortlaut net mehr im Kopf, aber auf jeden Fall ist es schon mehrfach abgelehnt worden. Und auch die reine Tätigkeit in einer FF sollten wir uns zu Beginn der Ausbildung von der Verwaltung als Nebentätigkeit genehmigen lassen (??), was dazu geführt hat, dass einige meiner Lehrgangskollegen genau dieses nicht genehmigt bekamen (??). Gruß Flo | |||||
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Autor | Torb8en 8B., Kastorf/ Kiel / Schleswig Holstein | 544849 | |||
Datum | 22.02.2009 10:23 | 53454 x gelesen | |||
Ok die kenne ich nicht. Ich bin nur aus der Ferne erstaunt, wie andere auch, das der Kamerad in dem Zeitraum Urlaub nehmen kann, es aber nicht möglich ist Ersatz für ihn zu stellen, wenn er freigestellt werden soll, im gleichen Zeitraum. UND wenn ich Arbeitgeber in Berlin wäre und ich bekäme von der Geschichte was mit, bräuchte bei mir kein Arbeitnehmer nachfragen, ob er für einen Lehrgang bei der FF Berlin-XYZ frei bekommen kann. Denn auch ich als Unternehmer müsste jemanden findne, der die Lücke füllt. Ist halt eine Aktion die, gerade für die Öffentlichkeit maximal ungeschickt gelaufen ist. MkG Torben Dieser Beitrag gibt einzig und allein meine bescheidene Meinung wieder. Nicht die der Feuerwehr Kastorf oder gar die der Feuerwehr Kiel. | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 544852 | |||
Datum | 22.02.2009 10:39 | 53384 x gelesen | |||
Geschrieben von Torben BenthienIch bin nur aus der Ferne erstaunt, wie andere auch, das der Kamerad in dem Zeitraum Urlaub nehmen kann, es aber nicht möglich ist Ersatz für ihn zu stellen, wenn er freigestellt werden soll, im gleichen Zeitraum. Diesen Umstand scheint Daniel anders wahrzunehmen...... Geschrieben von Torben Benthien UND wenn ich Arbeitgeber in Berlin wäre und ich bekäme von der Geschichte was mit, bräuchte bei mir kein Arbeitnehmer nachfragen, ob er für einen Lehrgang bei der FF Berlin-XYZ frei bekommen kann. Solange EA-FA sich dafür Urlaub nehmen, sparrt der Kämmerer die Lohnersatzleistungen. mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 544853 | |||
Datum | 22.02.2009 10:46 | 53324 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Daniel Hermann Aber nicht die Berliner Personalsituation. wenn jemand krank wird, muss er auch irgendwie ersetzt werden. Kurzfristiger als bei nem Lehrgang... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 544859 | |||
Datum | 22.02.2009 11:16 | 53377 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian Fleschhut wenn jemand krank wird, muss er auch irgendwie ersetzt werden. Kurzfristiger als bei nem Lehrgang... Krankheitsausfälle sind bei der Planung des Personalfaktors berücksichtigt. Es dürfte im Gegensatz hierzu in Deutschland keine BF geben, die die Teilnahme ihrer Mitarbeiter an FF-Lehrgängen entsprechend bei der Personalplanung berücksichtigt. Darüber hinaus ist die Geschichte auch kein Feuerwehrproblem, sondern eine beamtenrechtliche Angelegenheit. Da spielt einerseits die Treuepflicht des Beamten eine Rolle, andererseits sind auch die Bestimmungen zur Wahrnehmung von Nebentätigkeiten zu beachten. Ich kann nur jedem empfehlen, sich mit den beamtenrechtlichen Hintergründen der Entscheidung der Berliner Feuerwehr vertraut zu machen, bevor hier Äpfel mit Birnen verglichen werden. Gruß Markus | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 544860 | |||
Datum | 22.02.2009 11:19 | 53376 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffDiesen Umstand scheint Daniel anders wahrzunehmen...... Naja, es gibt eben keine richtigen Informationen in dem Zeitungsbericht. Und da wir nicht wissen wie das Ganze wirklich abgelaufen ist, ist eine Diskussion auch ziemlich müssig. In dem Bericht ist kein Kommentar durch die BF Berlin enthalten und Aussagen von Dritten für bare Münze zu nehmen ist nicht unbedingt immer das Wahre. Das ist nicht mehr als stille Post spielen. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Torb8en 8B., Kastorf/ Kiel / Schleswig Holstein | 544863 | |||
Datum | 22.02.2009 11:30 | 53575 x gelesen | |||
Moin Geschrieben von Markus Groß Darüber hinaus ist die Geschichte auch kein Feuerwehrproblem, sondern eine beamtenrechtliche Angelegenheit. Da spielt einerseits die Treuepflicht des Beamten eine Rolle, andererseits sind auch die Bestimmungen zur Wahrnehmung von Nebentätigkeiten zu beachten. Das ist mir alles schon klar, nur wie soll ich einem Arbeitgeber klar machen, das er seine Mitarbeiter für die Feuerwehr freistellen soll, wenn gleichzeitig die öffentliche Hand, zu der die Feuerwehr gehört. Sich in der gleichen Situation weigert Mitarbeiter/Beamte freizustellen? Ich bin der Meinung trotz aller Regelungen sollte man hier mit Augenmaß entscheiden und die Beamten/Mitarbeiter freistellen. MkG Torben Dieser Beitrag gibt einzig und allein meine bescheidene Meinung wieder. Nicht die der Feuerwehr Kastorf oder gar die der Feuerwehr Kiel. | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 544864 | |||
Datum | 22.02.2009 11:38 | 53435 x gelesen | |||
geschrieben von Gerhard: Verkauft sich nach aussen sehr, sehr schlecht, wenn der öD etwas von der freien Wirtschaft grundsätzlich fordert, was es selbst nicht gewähren mag ... wenn man das nun weiterspinnt... Ich bin (Personal-) Chef eines kleinen Betriebes und stehe der Feuerwehrtätigkeit meines Mitarbeiters XY eher negativ gegenüber. Der Ausfall (egal ob Bildungsurlaub oder Freistellung usw.) des Mitarbeiters bedeutet immer eine Schwächung des Betriebsablaufes weil ich personalmäßig immer am Limit arbeite. Jetzt lese ich diese Diskussion hier....... .....also wenn eine Behörde, egal ob Komune, Land oder Bund sich querstellt, warum soll ich das machen??? PS: Ich bin kein Personalchef, aber Landesbeamter im Saarland und hatte bisher keine Probleme mit Freistellung von Lehrgängen. ________________________________________________ Gruß Daniel | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 544865 | |||
Datum | 22.02.2009 11:40 | 53338 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel GehlenPS: Ich bin kein Personalchef, aber Landesbeamter im Saarland und hatte bisher keine Probleme mit Freistellung von Lehrgängen. Was für ein Landebeamter bist Du denn? Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Mari8o H8., FF Kleinmachnow - BF Berlin / Brandenburg | 544866 | |||
Datum | 22.02.2009 11:42 | 53906 x gelesen | |||
Hallo allerseits, Personalplanung ist immer schwer möglich. Tagtäglich sind in Berlin diverse Fahrzeuge unter- oder unbesetzt. Dennoch ist eine Menge möglich einen Lehrgang zu planen, auch wenn es die Behörde nicht offiziell zulässt. Mit Urlaub, Überstundenabbau kann an eine ganze Menge machen, wenn man denn will. Ich habe vom F3 - bis zum F6- Lehrgang alles gemacht, mein Wachabteilungsleiter wußßte bescheid, das das eben so nicht verschiebbar war, trotz Personalengpässen. mfg aus Berlin, Mario besucht mich auch gern im Forum bei www.berliner-feuerwehr.de oder unter www.feuerwehr-kleinmachnow.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 544868 | |||
Datum | 22.02.2009 11:46 | 53310 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HermannWas für ein Landebeamter bist Du denn? lt. seiner Angaben würde ich auf Finanzamt tippen ;-)) mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 544869 | |||
Datum | 22.02.2009 11:46 | 53400 x gelesen | |||
Finanzbeamter ...und sag jetzt nicht: "Wenn die nicht im Dienst sind macht das auch nix!" :-)) Aber im Ernst: Im Saarland als Nehmerland im Finanzausgleich ist die Personalsituation auch eher angespannt und es ging dennoch. ________________________________________________ Gruß Daniel | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 544871 | |||
Datum | 22.02.2009 11:49 | 53377 x gelesen | |||
richtig.... Ich denke aber auch nicht immer daran dass das Profil den Beruf mitlerweile hergibt! :-) ________________________________________________ Gruß Daniel | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 544892 | |||
Datum | 22.02.2009 14:28 | 53446 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Daniel Gehlen Wenn die nicht im Dienst sind macht das auch nix!" :-)) In gewisser Weise trifft das den Nagel auf den Kopf. Es ist schon ein Unterschied ob in einem Betrieb (Schreinerei Müller oder Finanzamt oder ...) ein FF-Angehöriger tätig ist, der alle paar Jahre mal ein paar Tage ausfällt oder ein in einem Betrieb (BF Irgendwo) ca. zwei Drittel der Mitarbeiter bei einer FF tätig sind. Eine BF wie Berlin könnte mit dem Personalausfall durch FF-Lehrgänge locker eine Wache schließen, wenn sie das jedem zugestehen würde. Man sollte das mal etwas abstrakter betrachten und nicht an diesem einen polemisierten Einzelfall hochziehen. Gruß Markus | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 544896 | |||
Datum | 22.02.2009 14:37 | 53566 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus GroßIn gewisser Weise trifft das den Nagel auf den Kopf. Es ist schon ein Unterschied ob in einem Betrieb (Schreinerei Müller oder Finanzamt oder ...) ein FF-Angehöriger tätig ist, der alle paar Jahre mal ein paar Tage ausfällt oder ein in einem Betrieb (BF Irgendwo) ca. zwei Drittel der Mitarbeiter bei einer FF tätig sind. Eine BF wie Berlin könnte mit dem Personalausfall durch FF-Lehrgänge locker eine Wache schließen, wenn sie das jedem zugestehen würde. hmmm, kann man so sehen, aber frag mal, wieviel Mitarbeiter z.B. der sonstigen Verwaltung in der FF sind - da könnte man dann vermutlich auch (insgesamt) ein Bezirksrathaus schließen, oder eine Postfiliale oder ein Arbeitsamt oder oder oder... Die privaten Arbeitgeber werden m.E. solche Argumentationsketten interessiert betrachten - und bei der nächsten Klage gegen eine Kündigung eines FF-Mitglieds o.ä. könnte es sein, dass findige Rechtsanwälte praktische Beispiele suchen, wo selbst die öffentliche Hand als Träger selbst keine Freistellungen will... Vermute, dass der Bericht in den Medien mehr kaputt macht, als 100 teure Ehrenamtsaktionen. Aber stoßen wir weiter offiziell munter ins Horn und fördern das Ehrenamt: http://www.ehrenamt-berlin.de/ http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/org/planleit/ehrenamt_index.html ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 544897 | |||
Datum | 22.02.2009 14:38 | 53325 x gelesen | |||
Sorry, ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Klar gibt es Gesetze, nur wer hält sich dran? Was ist, wenn der angehende Zugführer in einem kleine Handwerksbetrieb tätig wäre und auch nicht freigestellt werden könnte? Nur weil es eine Feuerwehr ist, braucht man doch nicht mit anderen Augen betrachtet zu werden. Die BF ist im Grunde in Dienstleister und muß sehen, das sie diese erwartete Dienstleistung dem Bürger gegenüber gerecht wird. Bei uns auf der Dienststelle (Feuerwehr) kann man morgens schon mal entschuldigt etwas später kommen, natürlich nur ausnahmsweise. Grund kann sein - kurz zum Arzt - Frau zum Doc bringen - Kinder abgeben - Auto zur Werkstatt - verschlafen - ähnliches Was auf KEINEN Fall zählt, ist ein Feuerwehreinsatz. Über eine bezahlte Freistellung für einen Lehrgang diskutieren wir gar nicht. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 544902 | |||
Datum | 22.02.2009 15:57 | 53133 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel Gehlen.....also wenn eine Behörde, egal ob Komune, Land oder Bund sich querstellt, warum soll ich das machen Genau, dann kommen noch der Bürgermeister, der Feuerwehrchef und andere mit einer Aktion zur Förderung des Ehrenamtes u.ä. - sowas enthält kurzfristig Potenzial zur Belustigung, das wechselt dann schnell in Wut... Es reicht halt nicht, nur arm und sexy zu sein und sich dann plötzlich auf die Gesetze zurück zu ziehen... Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 544904 | |||
Datum | 22.02.2009 16:15 | 53585 x gelesen | |||
Geschrieben von Kleiber StefanDie Berliner BF bekommt doch die Kosten erstattet, dem BFler zu zwingen seinen Urlaub zu nehmen ist schlichtweg eine Sauerei! Nein Genau das ist nicht der Fall: In §27 Abs. 2 des Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg steht "Für Freistellungszeiten nach Absatz 1 Satz 4 hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt fortzuzahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte. Privaten Arbeitgebern ist das fortgezahlte Arbeitsentgelt auf Antrag durch den Träger des örtlichen Brandschutzes zu erstatten, soweit ihm nicht ein anderweitiger Ersatzanspruch zusteht oder eine Erstattung durch das Land erfolgt. Die Erstattung umfasst auch den Arbeitgeberanteil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags sowie die freiwilligen Arbeitgeberleistungen. Arbeitnehmer im Sinne dieser Bestimmung sind Arbeiter, Angestellte und zur Ausbildung Beschäftigte. Ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die beruflich selbstständig oder freiberuflich tätig sind, wird der Verdienstausfall in Form pauschalierter Stundenbeträge ersetzt. " d.h. Berlin würde dem FM seine Bezüge weiter bezahlen, hätte aber da es sich nicht um einen privaten Arbeitgeber nach Satz 2 handelt keinen Erstattungsanspruch gegen die Gemeinde des FM. Einzoge Möglichkeit wäre noch, daß das Land die lohnausfallkosten aus Lehrgängen an der LFS trägt, ob es in Brandenburg so eine Regelung gibt ist mir nicht bekannt. Darüber hinaus sind die Lohnausfallkosten ja nur ein kleiner Teil der Kosten. Aber dennoch soll sich Berlin (als Stadt/ Bundesland) nicht immer so anstellen. Wenn man eben in der Vergangenheit finanziell duerhat Mist gebaut und über seine Verhältnisse gelebt hat, dann muß man eben sparen. Ach ja. Wenns um Feuerwehr geht. Wie lang ist nochmal die Hilfsfrist (u.a. für RTW) in Berlin und wie lang ist sie in Flächenstaaten... Wie schon mehrfach geschrieben. Laßt mich besser niemals in eine Position kommen, wo ich Sparvorschläge machen muß, ich kann da sehr krativ sein... ;-) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 544907 | |||
Datum | 22.02.2009 16:25 | 53200 x gelesen | |||
Geschrieben von Hubert KohnenSorry, ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Klar gibt es Gesetze, nur wer hält sich dran? Was ist, wenn der angehende Zugführer in einem kleine Handwerksbetrieb tätig wäre und auch nicht freigestellt werden könnte? Nur weil es eine Feuerwehr ist, braucht man doch nicht mit anderen Augen betrachtet zu werden. Die BF ist im Grunde in Dienstleister und muß sehen, das sie diese erwartete Dienstleistung dem Bürger gegenüber gerecht wird. Ja, dann nennen wir das Kind doch beim Namen! Soll sich Arm-aber-Sexy-Wowi doch vor die versammelte Presse stellen und sagen "Liebe Leute, Ehrenamt schön und gut, aber wenn es um die Kohle der Stadt Berlin geht können/wollen/dürfen wir das nicht mehr leisten." Punktum. Das wäre ein fairer und ehrlicher Standpunkt, und eine gute Ausgangslage für eine Diskussion. Auf der einen Seite von der Privatwirtschaft Akzeptanz für unser "Hobby" zu fordern, und auf der anderen Seite zu argumentieren, "ne, geht bei uns nicht, weil sonst ist eine Wache nur an der LFS..." kann keine Lösung sein. Das ist eine reine Milchmädchenrechnung, mein AG beschäftigt auch einen Außendienstler nur fürs Tanken, -> 100 AD x 5min/d = 8,5h. Wir stellen trotzdem keinen hauptamtlichen Außendienst-Fahrzeugbetanker ein... Ehrlicherweise wäre ich vermutlich sogar blöde genug einen Führungslehrgang in meiner Freizeit zu belegen, dies aber durch einer Behörde (die unsere Probleme kennt) einzufordern ist einfach nur dreist... Gruß, Markus Wenn man aus dem 100. Stockwerk springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital) | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 544908 | |||
Datum | 22.02.2009 16:26 | 53279 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus GroßIn gewisser Weise trifft das den Nagel auf den Kopf. Es ist schon ein Unterschied ob in einem Betrieb (Schreinerei Müller oder Finanzamt oder ...) ein FF-Angehöriger tätig ist, der alle paar Jahre mal ein paar Tage ausfällt oder ein in einem Betrieb (BF Irgendwo) ca. zwei Drittel der Mitarbeiter bei einer FF tätig sind. Eine BF wie Berlin könnte mit dem Personalausfall durch FF-Lehrgänge locker eine Wache schließen, wenn sie das jedem zugestehen würde. Na dann ist ja alles klar. Wir bemessen es an der Größe. Ab 10 Mitarbeiter kann jemand freistellen. (Bitte verzeih meinen Sarkasmus.) Abstrakt betracht sollten wir dann ehrlich jedem AG raten nicht freizustellen. Weil es passt grundsätzlich nie in sein Programm. Damit sind wir dann übrigens nicht mehr weit von der Forderung nach weniger Fw und dafür mehr HAK. Man müßte dann aber den Mut haben das auch den Bürgern so erklären. Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 544913 | |||
Datum | 22.02.2009 16:57 | 53304 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Peter Lieffertz Abstrakt betracht sollten wir dann ehrlich jedem AG raten nicht freizustellen. Nö, warum, jeder AG XY hat das Recht auf Erstattung der Lohnkosten. Die BF Berlin guckt da in die Röhre. Die spendiert als öffentlicher AG dann mal eben so 1000 € pro Woche, dass sich ihre Mitarbeiter für eine andere FF qualifizieren. Man kann das ja mal rein mathmatisch betrachten: - ca. 100 Einstellungen pro Jahr, davon geschätzt 50 in einer FF im Umland tätig, wahrscheinlich sind es mehr - diese 50 machen während ihrer FF-Karriere durchschnittlich 6 Wochen Lehrgänge, wahrscheinlich ist es mehr - kostet die BF Berlin mal eben 300.000 Euro im Jahr, wahrscheinlich ... Und dann steht da noch der Interessenkonflikt im Hintergrund. Gruß Markus | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 544914 | |||
Datum | 22.02.2009 16:59 | 53253 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter LieffertzGeschrieben von Daniel HermannWenn es dienstliche Gründe gibt, die gegen eine Teilnahme an diesem Lehrgang sprechen, dann hat man als Beamter da nicht viele Möglichkeiten. Ein Beispiel für eine Benachteiligung von Beamten gegenüber Arbeitnehmern, aus einem anderen Bereich: Elternzeit kann jeder Arbeitnehmer bis zum 8? Lebensjahr des Kindes mit 7 Wochen Vorlauf beantragen und bekommt ihn genehmigt. Beamte des Landes NRW müssen diesen Anspruch bis zum zweiten Lebensjahr des Kindes anmelden, tun sie dies nicht verlieren sie den Anspruch. Eine komplette Ungleichbehandlung. Begründet wird dies mit der längerfristigen Personalplanung im ÖD und der nicht möglichen Heranziehung von befristet Beschäftigten. Fakt ist aber, dass der Beamte gekniffen ist... Vergleiche zwischen ÖD und freier Wirtschaft sind oft nicht fair, weil die Beschäftigungsverhältnisse grundlegend unterschiedlich sind. Zum Thema Freistellung: Warum sollte die Berliner FW die Fortbildung eines Mitarbeiters zum Nutzen anderer Kommunen "finanzieren"? Das machen Arbeitgeber auch nicht. Auch dann nicht, wenn man denen sagt, dass sie davon profitieren, wenn es mal bei ihnen selbst brennen sollte... Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 544915 | |||
Datum | 22.02.2009 17:01 | 53358 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus Groß
Wirklich? Vergisst er das alles wenn er wieder nach Berlin fährt? Zugführer ist das wegen F / B vielleicht etwas differenziert zu sehen. Was wenn er auf Strahlenschutz geht ? Oder in eine RDA ? Verliert dann die BF B auch? Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 544916 | |||
Datum | 22.02.2009 17:02 | 52971 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffErgo kann das Personalproblem, das eine Freistellung nicht zuläßt nicht greifen, jein. Wenn ich reche 6 Wochen Jahresurlaub bleiben 6 Wochen Zeit in denen der MA mir fehlt. Wenn ich rechne 6 Wochen Jahresurlaub und 2 Wochen Lehrgang sind schon 8 Wochen, in denen der Ma mir fehlt. Die prozentuale Erhähung der "Fehlzeit" ist somit signifikant. Wenn das alle MA machen, dann muß ich nicht unerheblich mehr Persoal einstellen. Nur kann das m.E. nicht das Problem der FF und des FFlers sein, denn bei einem privaten AG gilt das genauso. Wenn da jemand in einem 20 Mann Handwerksbetrieb 10 FM unter den MA hat trifft ihn jeder Lehrgang, Einsatz,... genauso hart. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Olf 8R., Hilbersdorf / Sachsen | 544917 | |||
Datum | 22.02.2009 17:04 | 53005 x gelesen | |||
Geschrieben vonDietmar Reimer Zum Thema Freistellung: Warum sollte die Berliner FW die Fortbildung eines Mitarbeiters zum Nutzen anderer Kommunen "finanzieren"? Das machen Arbeitgeber auch nicht. Auch dann nicht, wenn man denen sagt, dass sie davon profitieren, wenn es mal bei ihnen selbst brennen sollte... Das sagt schon alles, wenn die Kommune für Ihre Feuerwehrangehörigrn eine Qualifizierung will muss sie dafür auch aufkommen und zwar in jeder Hinsicht. Ich verstehe die ganze Aufregung ohnehin nicht, wenn Gleichbehandlung dann ohne Ausnahme. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 544918 | |||
Datum | 22.02.2009 17:05 | 53175 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerZum Thema Freistellung: Warum sollte die Berliner FW die Fortbildung eines Mitarbeiters zum Nutzen anderer Kommunen "finanzieren"? Weil man "den Staat" gemeinhin als ein Gebilde betrachtet, das sich im Rahmen von Leistungsaustauschen gegenseitig nichts bzw.möglichst wenig berechnen soll. Das schlägt sich u.a. auch in den "Abrechnungsmodalitäten" z.B. bei der Amtshilfe nieder. Sonst würden die Bescheide da ganz anders aussehen... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 544919 | |||
Datum | 22.02.2009 17:07 | 53203 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter LieffertzMein ASGW,GW CSA und ASGW ÜD waren absolut gemischte Lehrgänge. Das sind alles Lehrgänge, die rein beförderungstechnisch vollkommen irrelevant sind. Die macht der Beamte in erster Linie aus Interesse am Thema. Die Folge ist meist mehr Arbeit fürs gleiche Geld. Für eine Beförderung im mD wichtig ist z.B der GF Lehrgang(A9) oder mancherorts der RA(A8). Alles andere macht man aus Spaß... Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 544920 | |||
Datum | 22.02.2009 17:09 | 53134 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschVergisst er das alles wenn er wieder nach Berlin fährt? Eher nicht, aber für seine Dienststelle bringt das nicht unbedingt einen Nutzen. Was hat die DS davon wenn der Kollege sich zum Beispielals AGW ausbilden lässt, aber nicht in dieser Innendienstverwendung bei der BF arbeitet? Richtig. Nichts. Geschrieben von Florian Besch Was wenn er auf Strahlenschutz geht ? Diese Ausbildungen sind durch die Grundausbildung der BF abgedeckt. Wenn Bedarf an einem GABC-Führen Lehrgang für den Kollegen besteht, dann wird er von der DS geschickt. Es ist doch wohl eher so, dass die FF der große Gewinner durch die Ausbildungen des BFlers ist und nicht umgekehrt. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 544921 | |||
Datum | 22.02.2009 17:11 | 52828 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerFür eine Beförderung im mD wichtig ist z.B der GF Lehrgang(A9) oder mancherorts der RA(A8). Alles andere macht man aus Spaß... Und dabei handelt es sich halt auch nicht um den FIII. Und der RA-Lehrgang ist auch eher kein klassischer F-Lehrgang. Also, was bringt der Dienststelle ein F-Lehrgang? Geschrieben von Dietmar Reimer Die Folge ist meist mehr Arbeit fürs gleiche Geld. Korrekt. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 544922 | |||
Datum | 22.02.2009 17:11 | 53191 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerWeil man "den Staat" gemeinhin als ein Gebilde betrachtet, das sich im Rahmen von Leistungsaustauschen gegenseitig nichts bzw.möglichst wenig berechnen soll. *Prust* Kann ich echt nur lachen, wenn ich sehe, dass jede Kommune sich selbst der nächste ist, auch auf Kosten der Nachbarn(Wirtschaftsförderung), oder wenn die Landesregierung immer mehr Aufgaben (Belastungen) auf die Kommunen überträgt, ohne sich einen Deut drum zu scheren, wie die das finanzieren sollen... Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 544924 | |||
Datum | 22.02.2009 17:26 | 52977 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus GroßMan kann das ja mal rein mathmatisch betrachten: Mal rein mathematisch betrachtet: Ich, Außendienstler im VK bekomme ca. 1500.- Euro/Monat (brutto) von meinem AG. Davon bezahle ich Miete und Nahrung. Das Geld fürs "Leben" (Altersvorsorge, Urlaub, Frau zum Essen einladen...) erwirtschafte ich über meine Provision. Nehmen wir mal an ich mache in den zwei Wochen LFS nur einen Auftrag nicht, weil ich eben zu langsam war. Nehmen wir weiter an es handelt sich um einen "durchschnittlichen Auftrag", der liegt bei meinem AG ungefähr bei 250 k€, nehmen wir weiter an ich bekomme 2,5% Provision. Das wären dann gute 6000.- Euro (brutto), die mir am Ende des Jahres fehlen würden. Nehmen wir weiter an, dass mein Chef auch noch was an dem Auftrag verdienen möchte, und ihm durch meinen LFS-Aufenthalt ein Gewinn von 10% der Auftragssumme (25.000€) entgeht. All in all würde mein AG von Vattern Staat dann 700.- Euronen Erstattung bekommen... Es gibt genügend dumme Unternehmen, die glücklicherweise FA trotzdem freistellen. Wenn die BF Berlin das nicht mehr tut, weil irgendwelche Kosten anfallen, dann ist das einfach nur albern. Gruß, Markus Wenn man aus dem 100. Stockwerk springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital) | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 544925 | |||
Datum | 22.02.2009 17:30 | 53112 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Florian Besch Vergisst er das alles wenn er wieder nach Berlin fährt? Hoffentlich nicht. Nur nutzt es der BF auch nicht wirklich, wenn ihr Mitarbeiter in A8 oder A9, als Trupp- oder Staffelführer eingesetzt, bei der FF mit F4 bis F6 und zusätzlichen Führungslehrgängen als Leiter einer Feuerwehr qualifiziert ist. Er wird bei der BF nach wie vor als Trupp- oder Staffelführer eingesetzt. Es wird dem Mitarbeiter persönlich mit Sicherheit Vorteile bringen, aber die BF als Gesamtorganisation wird es nicht registrieren. Sie wird weder ihre AAO noch sonstige Vorgänge daran ausrichten, dass viele ihrer Mitarbeiter eigentlich (im FF-Bereich) höher qualifiziert sind als es ihrem beruflichen Status entspricht. Das sind nun mal die Fakten. Genauso wie die Kosten, die beamtenrechtliche Seite (Treuepflicht und Nebentätigkeit), der Interessenkonflikt, ... Wenn man daran was ändern will, dann muss die Entscheidung dafür auf politischer Ebene fallen. Gruß Markus | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 544926 | |||
Datum | 22.02.2009 17:40 | 53052 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Daniel Hermann Diese Ausbildungen sind durch die Grundausbildung der BF abgedeckt. ah ja.Ddeswegen sitzen beim GABC-Einsatz auch Kameraden von der BF dabei!? Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 544927 | |||
Datum | 22.02.2009 17:44 | 53057 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HermannDiese Ausbildungen sind durch die Grundausbildung der BF abgedeckt Geschrieben von Daniel Hermann Es ist doch wohl eher so, dass die FF der große Gewinner durch die Ausbildungen des BFlers ist und nicht umgekehrt. Natürlich kann die FF froh sein. Umkehrschluss "fehlt" dem BFler nur evtl der GF Lehrgang (sofern nicht durch B3 abgedeckt) und der ZF sind beides in Summe 4 Wochen.. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 544929 | |||
Datum | 22.02.2009 17:50 | 52984 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian Fleschhut Ddeswegen sitzen beim GABC-Einsatz auch Kameraden von der BF dabei!? Das können in Hessen allenfalls "Altlasten" sein. GABC-Einsatz bzw. als Vorgänger Str.1 und GSG 1 sind seit 1995 Bestandteil der Grundausbildung. Gruß Markus | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 544930 | |||
Datum | 22.02.2009 17:52 | 52918 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Florian Besch Umkehrschluss "fehlt" dem BFler nur evtl der GF Lehrgang (sofern nicht durch B3 abgedeckt) und der ZF sind beides in Summe 4 Wochen.. ... und ggf. GABC-Führen, F/B V, Leiter einer Feuerwehr, VB für Führungskräfte, Luftbeobachter, ... Es gibt vieles, was die BF nicht abdeckt. Gruß Markus | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 544934 | |||
Datum | 22.02.2009 18:02 | 52943 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerKann ich echt nur lachen, wenn ich sehe, dass jede Kommune sich selbst der nächste ist, auch auf Kosten der Nachbarn(Wirtschaftsförderung), oder wenn die Landesregierung immer mehr Aufgaben (Belastungen) auf die Kommunen überträgt, ohne sich einen Deut drum zu scheren, wie die das finanzieren sollen... Du weißt aber schon, wie Leistungsbescheide der selben Behörde an eine andere Behörde und an einen Privatmann voneinander abweichen? Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 544939 | |||
Datum | 22.02.2009 18:17 | 53081 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerVergleiche zwischen ÖD und freier Wirtschaft sind oft nicht fair, weil die Beschäftigungsverhältnisse grundlegend unterschiedlich sind. Das stimmt. Man muß bei einer solchen Betrachtung Beamte, sonstige öD-AN und AN der freien Wirtschaft sicherlich aufgrund anderer Beschäftigungsgrundlagen getrennt voneinander betrachten. Eine Tatsache, die jedoch auch ganz gerne von den jeweiligen Gruppen selbst vergssen wird. Fällt insbesondere im öD auf, wo sich die Tätigkeitsbedingungen für Beamte und Angestellte nun seit Jahrzehnten immer mehr angleichen. Aber zurück zum eigentlichen Thema... Die grundsätzliche Argumentation der Berliner kann ich irgendwie verstehen. Ist aber letztendlich kein anderes Problem als die privaten AG auch haben. Dies kann also meines Erachtens keine sinnvolle Argumentation sein. Auch die fehlende Refinanzierung, welches bei AN im öD auftritt ist ein nachvollziehbares Problem. Doch auch andere Behörden haben dieses Problem und müssen damit leben. Fällt somit als Argumentation für mich auch flach. So gesehen dürfte der Freistellung des FA nichts im Wege stehen. Aber... ... interessant ist immer der Interessenskonflikt, der bei gewissen Tätigkeiten im öD (insbesondere im Beamtenbereich) im Zusammenhang mit der Tätigkeit in einer FF auftreten kann. Diese tritt natürlich (aufgrund ähnlicher Tätigkeiten) verstärkt bei den BF auf (um so mehr wenn der FA in der Nähe oder gar im selben Ort bei der FF tätig ist). Aber auch in anderen Bereichen ist dieser nicht auszuschließen. Wie begegnet man diesem sinnvoll? Denkbar wäre ein grundsätzliches Verbot in einer FF mitzuwirken oder nur eine eingeschränkte Erlaubnis. Doch ist dieses durchsetzbar? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 544940 | |||
Datum | 22.02.2009 18:18 | 52815 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus GroßNö, warum, jeder AG XY hat das Recht auf Erstattung der Lohnkosten. Ich kann aber nix für ein verqueres Beamtenrecht. Geschrieben von Markus Groß Und dann steht da noch der Interessenkonflikt im Hintergrund. Dies ist bei jedem privaten AG genauso. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 544943 | |||
Datum | 22.02.2009 18:21 | 52853 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerFür eine Beförderung im mD wichtig ist z.B der GF Lehrgang(A9) GF ist hierzulande in der GA dabei ;-). Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 544944 | |||
Datum | 22.02.2009 18:27 | 52813 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Marc Dickey Denkbar wäre ein grundsätzliches Verbot in einer FF mitzuwirken oder nur eine eingeschränkte Erlaubnis. Doch ist dieses durchsetzbar? Zumindest hier in Stuttgart war dies früher der Fall, das genaue Datum wann das Verbot aufgehoben wurde weis vielleicht Gerhard. Inwischen ist es üblich das BF-Angehörige auch in der FF sind, sowohl in der Stuttgarter als auch in "fremden" Feuerwehren, ebenso das sie dort Führungspostionen bis hin zum Kommandanten besetzen. Gruß Andi | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 544950 | |||
Datum | 22.02.2009 18:42 | 52873 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Marc Dickey Denkbar wäre ein grundsätzliches Verbot in einer FF mitzuwirken oder nur eine eingeschränkte Erlaubnis. Doch ist dieses durchsetzbar? ... der Gestzgeber in Hessen sieht das irgendwie eher anders: während im alten BrSHG (vor 1999) der passende Passung lautete: "Aktive Angehörige einer Freiwilligen Feuerwehr sollen nicht gleichzeitig aktive Mitglieder des Technischen Hilfswerkes, des Arbeiter-Samariter-Bundes, des Deutschen Roten Kreuzes, der Johanniter-Unfallhilfe, des Malteser Hilfsdienstes oder ähnlicher Organisationen sein. Sie sollen auch nicht Polizeivollzugsbeamte sein." steht im HBKG nun: "Feuerwehrangehörige, die Führungsfunktionen ausüben, sollen nicht gleichzeitig aktives Mitglied anderer Organisationen, anderer Einrichtungen oder Angehörige anderer Dienststellen sein, die neben der Feuerwehr eingesetzt werden können." Somit wurde die alte Regelung (laut Kommenar Klab/ZachertZ willentlich) aufgeweicht ... Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 544951 | |||
Datum | 22.02.2009 18:48 | 52746 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerDas machen Arbeitgeber auch nicht. Auch dann nicht, wenn man denen sagt, dass sie davon profitieren, wenn es mal bei ihnen selbst Das machen Arbeigeber schon, manche freiwillig, manche mit etwas Druck, manche gar nicht. Leider tendiert die öffentliche Hand zu "gar nicht"... Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 544957 | |||
Datum | 22.02.2009 19:25 | 52760 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Bayer... der Gestzgeber in Hessen sieht das irgendwie eher anders: Ich weiß. Daher gehe ich davon aus, daß das auch in naher Zukunft politisch nicht durchsetzbar sein wird. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 544964 | |||
Datum | 22.02.2009 19:58 | 52881 x gelesen | |||
Geschrieben von Neumann Thomasevtl. hat eine Weiterbildung ja auch tarifrechtliche 'Konsequenzen', d.h. der 'Betroffene' würde dann mehr Geld in der BF verdienen, da er höher qualifiziert wäre, ausserdem hätte er evtl. Anspruch auf einen Arbeitsplatz, der seiner Ausbildung entspricht. In welchen Bundesländern gelten diese Regelungen für Beamte? | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 545001 | |||
Datum | 23.02.2009 00:15 | 52960 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus Großdie beamtenrechtliche Seite (Treuepflicht und Nebentätigkeit), Je nach dem jeweiligen Landesbeamtengesetz und der Auslegung dürfte eine Mitarbeit in einer FF eh verboten sein. Denn die Weisung darauf zu achten, dass für die jetzige und spätere Dienstliche Verwendung keine Einschränkungen entstehen kann man ebend nicht ausschliesen. Inwiefern die EA-Tätigkeit in der FF genehmigungspflichtig, anzeigepflichtig oder nichts von beidem ist dürfte lokal auch unterschiedlich sein. Manuel | |||||
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Autor | Mike8 G.8, Schorfheide OT Lichterfelde / Brandenburg | 545008 | |||
Datum | 23.02.2009 08:10 | 53027 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerWie schon mehrfach geschrieben. Laßt mich besser niemals in eine Position kommen, wo ich Sparvorschläge machen muß, ich kann da sehr krativ sein... ;-) Was hat das nun mit diesem Problem zu tun? Vor allem wieder gut gebrüllt Löwe. Da werden schon wieder Birnen mit Äpfel verglichen, dass eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun. Kreativ Denken ist ja erlaubt, aber umsetzen wird dann schon schwieriger. MkG Mike Ganzke | |||||
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Autor | Ingo8 K.8, Storkow / Brandenburg | 545089 | |||
Datum | 23.02.2009 15:37 | 52927 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerMöglichkeit wäre noch, daß das Land die lohnausfallkosten aus Lehrgängen an der LFS trägt, ob es in Brandenburg so eine Regelung gibt ist mir nicht bekannt.Das Land Brandenburg zahlt lohnausfallkosten an den Arbeitgeber. Dies ist meine ganz persönliche Meinung und nicht die meiner Feuerwehr. | |||||
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Autor | Mark8us 8B., Gummersbach / NRW | 545101 | |||
Datum | 23.02.2009 18:23 | 52834 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus Groß- ca. 100 Einstellungen pro Jahr, davon geschätzt 50 in einer FF im Umland tätig, wahrscheinlich sind es mehr Wahrscheinlich sind es viel weniger! Berlin ca. 3.800 BF-Stellen und ca. 1.500 FF-Angehörige. Aus der Historie bedingt, denke ich mal, daß die meisten BF-Angehörigen in Berlin wohnen, daher auch dort, wenn sie denn in der FF sind, für diese auch ausgebildet werden. Wie hoch schätzt Du denn die Quote FF-Mitglied=BF-Beamter? Ich schätze max 25%. Hat jemand verlässlichere Zahlen (auch von anderen BF's)? => ca. 1125 FF-Angehörige aus freier Wirtschaft, die die FF-Angehörigen dann zur Verfügung stellen muß - zusätzlich zu den 5-6 Wochen Erholungsurlaub - Lohnausfall wird zwar bezahlt, die Arbeit bleibt trotzdem liegen oder muß von Kollegen gemacht werden. Geschrieben von Markus Groß Und dann steht da noch der Interessenkonflikt im Hintergrund.Ist wohl für viele ein Interessenkonflikt. Da gilt's dann wie bei anderen leider auch, wo ich mein Geld verdiene sollte ich meine Prioritäten setzen. Und wer macht schon 6 Wochen Lehrgänge bis einschl. Truppführer, die unter der Woche stattfinden. Bei uns im Kreis gibt es die nicht, alles Wochenende oder abends. Geschrieben von Markus Groß Die BF Berlin guckt da in die Röhre. Wie übrigens alle öffentlichen Arbeitgeber! Oder irre ich mich da? Grüße aus dem schönen Bergischen Land Markus | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 545157 | |||
Datum | 23.02.2009 22:48 | 52927 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Manuel Schmidt Inwiefern die EA-Tätigkeit in der FF genehmigungspflichtig, anzeigepflichtig oder nichts von beidem ist dürfte lokal auch unterschiedlich sein. ... eigentlich nur anzeigepflichtig (Hessen: Hess. Beamtengesetz § 79 (1) letzter Absatz: "Als Nebentätigkeit gilt nicht die Wahrnehmung öffentlicher Ehrenämter (...); ihre Übernahme ist vor Aufnahme schriftlich anzuzeigen.") Da sich die Beamtengesetze der Länder (noch) nicht wesentlich unterscheiden, dürfte das in anderen Ländern vermutlich nicht anders sein. Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 545162 | |||
Datum | 23.02.2009 22:56 | 52628 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Bayer... eigentlich nur anzeigepflichtig (Hessen: Hess. Beamtengesetz § 79 (1) letzter Absatz: "Als Nebentätigkeit gilt nicht die Wahrnehmung öffentlicher Ehrenämter (...); ihre Übernahme ist vor Aufnahme schriftlich anzuzeigen.") DAs Interessante ist halt: (Es ging hier um die Anzeige der Tätigkeit als Wahlhelfer) "Ich weise sie darauf hin dass sichaus ihrer Ehrenamtlichen Tätigkeit keine Nachteile für ihre jetzige oder zukünftige dienstliche Verwendung ergeben dürfen." Welchen Stellenwert hat das? | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 545163 | |||
Datum | 23.02.2009 22:58 | 52632 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard BayerWahrnehmung öffentlicher Ehrenämter Dazu gehört aber nicht die Mitgliedschaft einer FF; evtl. gibt es Ausnahmen für besondere Führungskräfte (Ehrenbeamte). | |||||
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Autor | Mike8 K.8, Pegau / Sachsen | 545239 | |||
Datum | 24.02.2009 14:52 | 52906 x gelesen | |||
Einer meiner Mitstreiter in unserer Freiwilligen Feuerwehr der auch angehöriger einer BF in meiner nähe ist muss auch Urlaub nehmen um an Lehrgängen teilzunehmen. Die Direktion kümmert das nicht, in wie weit er in seiner "Heimat-Feuerwehr" Ausgebildet wird, da es nicht ihr Bereich ist. Ich finde es allerdings nicht in Ordnung wenn das Land solche Regelungen zulässt, man sollte ja froh sein das es noch Freiwillige gibt die sich auf die Schulbank einer Feuerwehrschule setzten, und das sollte Interesse aller sein. | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 545246 | |||
Datum | 24.02.2009 16:13 | 52529 x gelesen | |||
Geschrieben von Mike KöhlerDie Direktion kümmert das nicht, in wie weit er in seiner "Heimat-Feuerwehr" Ausgebildet wird, da es nicht ihr Bereich ist. Und wahrscheinlich kümmert es sie auch nicht, weil kein Lehrgang dabei ist, der für die BF wirklich von Nutzen ist. Geschrieben von Mike Köhler Ich finde es allerdings nicht in Ordnung wenn das Land solche Regelungen zulässt, man sollte ja froh sein das es noch Freiwillige gibt die sich auf die Schulbank einer Feuerwehrschule setzten, und das sollte Interesse aller sein. Die Frage ist: Da die BFler eine hoheitliche Tätigkeit als Beruf ausüben, ist ihre Tätigkeit innerhalb der BF nicht höherwertig anzusiedeln als ihre Verwendung in einer FF einer anderen Gemeinde? Anders ausgedrückt: Ist es nicht wichtiger, dass sie ihre Arbeitsleistung ihrem Dienstherren zur Verfügung stellen als für einen F-Lehrgang freigestellt zu werden? Wie ist dies zu bewerten? Wie wird das denn bei der Polizei gehandhabt? Ähnliches Problem (Beruf: Gefahrenabwehr), aber Landesbeamte. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 545249 | |||
Datum | 24.02.2009 16:22 | 52527 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HermannDie Frage ist: Da die BFler eine hoheitliche Tätigkeit als Beruf ausüben, ist ihre Tätigkeit innerhalb der BF nicht höherwertig anzusiedeln als ihre Verwendung in einer FF einer anderen Gemeinde? Man könnte deinen Beitrag so interpretieren als ob FF keine hoheitliche Tätigkeit ausüben? Besonders amüsant ist in diesem speziellen Fall offenbar, das der hoheitliche BF Mann in seiner Freizeit mit der FF zur nachbarlichen Löschhilfe kommt. Ich vermute mal das in einem Jahr der Lehrgang bezahlt wäre. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 545250 | |||
Datum | 24.02.2009 16:27 | 52720 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas EdelmannMan könnte deinen Beitrag so interpretieren als ob FF keine hoheitliche Tätigkeit ausüben? Nein, das ist ja die Frage. Was ist als hoheitlicher anzusehen? Die BF, da der besagte Kollege ja Beamter im Einsatzdienst ist, oder die FF für die er in seiner Freizeit tätig wird. Geschrieben von Thomas Edelmann Besonders amüsant ist in diesem speziellen Fall offenbar, das der hoheitliche BF Mann in seiner Freizeit mit der FF zur nachbarlichen Löschhilfe kommt. Da hab ich anscheinend das Lustige noch nicht entdeckt. Wäre es auch lustig wenn die FF zur nachbarschaftlichen Löschhilfe oder sonstigen Hileleistungen anfordern würde? Geschrieben von Thomas Edelmann Ich vermute mal das in einem Jahr der Lehrgang bezahlt wäre. Das verstehe ich nicht ganz. Was meinst Du damit? Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 545252 | |||
Datum | 24.02.2009 16:30 | 52595 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HermannDa hab ich anscheinend das Lustige noch nicht entdeckt. Wäre es auch lustig wenn die FF zur nachbarschaftlichen Löschhilfe oder sonstigen Hileleistungen anfordern würde? Sorry! Sollte heissen: Wäre es auch lustig wenn die FF die BF zur nachbarschaftlichen Löschhilfe oder sonstigen Hileleistungen anfordern würde? Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 545254 | |||
Datum | 24.02.2009 16:50 | 52399 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Daniel Hermann Was ist als hoheitlicher anzusehen? ... mir wäre eine Steigerungsform von "hoheitlicher Tätigkeit" neu ;-) Da beide Organisationsformen der Feuerwehr die gleiche gesetzliche Grundlage haben und das hoheitliche Handeln nicht zwingend an den Beamtenstatus gebunden ist, kann ich hier keinen Unterschied zwischen FF und BF erkennen ... Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 545255 | |||
Datum | 24.02.2009 16:52 | 52527 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HermannWas ist als hoheitlicher anzusehen? Entweder eine Aufgabe ist hoheitlich oder ist es nicht. Insbesondere wenn man das im Kontext BF und FF verwendet. Geschrieben von Daniel Hermann Wäre es auch lustig wenn die FF zur nachbarschaftlichen Löschhilfe oder sonstigen Hileleistungen anfordern würde? Dann würde sie wohl kommen und eine Rechnung schicken oder? Geschrieben von Daniel Hermann Das verstehe ich nicht ganz. Was meinst Du damit? Was passiert wenn der Bürgermeister dieser Gemeinde der FF verbietet nach Berlin zu fahren? Selbst wenn die BF Berlin das mit zeitlicher Verzögerung kompensieren kann, was kostet dieser Einsatz dann mehr? Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 545257 | |||
Datum | 24.02.2009 16:55 | 52442 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard BayerDa beide Organisationsformen der Feuerwehr die gleiche gesetzliche Grundlage haben und das hoheitliche Handeln nicht zwingend an den Beamtenstatus gebunden ist, kann ich hier keinen Unterschied zwischen FF und BF erkennen ... Und wie entscheidet man denn was vor geht? Ist es okay wegen eines Einsatzes der FF zu spät zum Dienst zu erscheinen? Immerhin steht in den jeweiligen Beamtengesetzen, dass durch eine ehrenamtliche Tätigkeit der Dienst nicht beeinträchtigt werden darf. Wäre es okay, wenn der BFler während seines Dienstes zu einem Einsatz der FF fahren würde? Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 545258 | |||
Datum | 24.02.2009 16:56 | 52507 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Stefan Heck Dazu gehört aber nicht die Mitgliedschaft einer FF; evtl. gibt es Ausnahmen für besondere Führungskräfte (Ehrenbeamte). ... wo soll sich der "gemeine" FF Angehörige denn dann unterbringen ? Das öffentliche Ehrenamt ist nicht an den Ehrenbeamtenstatus gebunden (siehe auch: Schöffe, Wahlhelfer, "sachkundiger Bürger" in irgendwelchen Ausschüssen der Gemeinde ...) Nur um mal wieder das HBKG zu zitieren: "Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren sind freiwillig und ehrenamtlich im Dienst einer Gemeinde tätig." Also a) Ehrenamt und b) öffentlich, weil Gemeinde Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 545259 | |||
Datum | 24.02.2009 16:59 | 52537 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas EdelmannDann würde sie wohl kommen und eine Rechnung schicken oder? Was die FF entsprechend ihrer Gebührensatzung auch machen würde. Je nachdem um was für einen Einsatz es sich handelt, und ob dieser per Gesetz als kostenfrei anzusehen ist. Geschrieben von Thomas Edelmann Was passiert wenn der Bürgermeister dieser Gemeinde der FF verbietet nach Berlin zu fahren? Auch ein Bürgermeister steht nicht über dem Brandschutzgesetz des Bundeslandes in dem seine Gemeinde liegt. Genausowenig wie ein Amtsleiter aus Berlin über dem Landesbrandschutzgesetz steht. Und da steht folgendes: (3) Für Angehörige der Berufsfeuerwehr ist der Dienst in den Freiwilligen Feuerwehren Berlins und Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Torb8en 8B., Kastorf/ Kiel / Schleswig Holstein | 545261 | |||
Datum | 24.02.2009 17:01 | 52528 x gelesen | |||
Moin Geschrieben von Daniel Hermann Und wie entscheidet man denn was vor geht? Ist es okay wegen eines Einsatzes der FF zu spät zum Dienst zu erscheinen? Immerhin steht in den jeweiligen Beamtengesetzen, dass durch eine ehrenamtliche Tätigkeit der Dienst nicht beeinträchtigt werden darf. Ganz klar nicht OK. Ebenso bei Polizei, RettD etc. Nur muss man Einsätze (nicht planbar) und Lehgänge (Vorlauf min. 1 Monat) klar trennen. Im Fall der Einsätz steht die BF, die Pol anders da als ein normaler Arbeitgeber. Bei den Lehrgängen sollte man es meiner Meinung nach vermeiden eine Sonderrolle zu verlangen. Gründe s.o. . MkG Torben Dieser Beitrag gibt einzig und allein meine bescheidene Meinung wieder. Nicht die der Feuerwehr Kastorf oder gar die der Feuerwehr Kiel. | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 545262 | |||
Datum | 24.02.2009 17:03 | 52544 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HermannAuch ein Bürgermeister steht nicht über dem Brandschutzgesetz des Bundeslandes in dem seine Gemeinde liegt. Genausowenig wie ein Amtsleiter aus Berlin über dem Landesbrandschutzgesetz steht. Da das Brandenburgische Feuerwehrgesetz nicht in Berlin gilt, kann man es wohl darauf ankommen lassen. Geschrieben von Daniel Hermann Auch ein Bürgermeister steht nicht über dem Brandschutzgesetz des Bundeslandes in dem seine Gemeinde liegt. Genausowenig wie ein Amtsleiter aus Berlin über dem Landesbrandschutzgesetz steht. Wie wäre es mit dem Gleichheitsgrundsatz aus dem Grundgesetz? Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 545263 | |||
Datum | 24.02.2009 17:06 | 52379 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Daniel Hermann Und wie entscheidet man denn was vor geht? Ist es okay wegen eines Einsatzes der FF zu spät zum Dienst zu erscheinen? Immerhin steht in den jeweiligen Beamtengesetzen, dass durch eine ehrenamtliche Tätigkeit der Dienst nicht beeinträchtigt werden darf. ... klassischer Interessenkonflikt zweier hoheitlicher Aufgaben (kann mir als _Angestellter_ des Landes in einer Gefahrenabwehrbehörde aber auch passieren). In aller Regel geht in Realität dann das hauptamtliche Arbeits-/Dienstverhältnis vor. Man könnte jetzt aber hartnäckig streiten, was jetzt das passende vorrangig geltende Spezialgesetz ist: Beamtengesetz oder Brandschutzgesetz. Weil da (HBKG § 11 (2)) steht: "Nehmen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer während der Arbeitszeit an Einsätzen, Übungen oder Ausbildungsveranstaltungen teil, so sind sie für die Dauer der Teilnahme (...) von der Arbeitsleistung freizustellen. (...) Satz 1 und 3 gelten für Beamtinnen oder Beamte und Richterinnen oder Richter entsprechend.". Kommt man zu der Auffassung, es wäre das HBKG gälte dann eigentlich "wer zuerst kommt ..." Ist natürlich für den Dienstbetrieb einer BF für nicht planbare Ereignisse (d.h. Einsätze) nicht praktikabel ... siehe oben: Interessenkonflikt zweier hoheitlicher Aufgaben. Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 545264 | |||
Datum | 24.02.2009 17:07 | 52587 x gelesen | |||
Geschrieben von Torben BenthienNur muss man Einsätze (nicht planbar) und Lehgänge (Vorlauf min. 1 Monat) klar trennen. Aufgrund der Dienstplanung vieler Feuerwehren ist eine so kurzfristige Umplanung (>= 1 Monat) sehr schwierig zu handeln. Auch ist es schon schwierig genug den Jahresplan zu erstellen, weil Sonderfunktionen über das ganze Jahr garantiert besetzt sein müssen (Taucher, Höhenretter), die Ausbildung (Pflichtweiterbildungen, Lehrgänge, Seminare) garantiert werden muss, AZV eingerechnet werden muss, die Wache nicht geplant unterbesetzt sein darf und die Sachgebiete garantiert besetzt sein müssen. Und dann muss auch die 48h-Woche noch eingehalten und Überstunden vermieden werden. Da sind kurzfristige Änderungen nicht einfach mal so einplanbar. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 545267 | |||
Datum | 24.02.2009 17:12 | 52661 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas EdelmannWie wäre es mit dem Gleichheitsgrundsatz aus dem Grundgesetz? Der gilt für Beamte nur wenn es keine dienstlichen Belange tangiert. Wie ist sonst eine Residenzpflicht mit dem Grundgesetz vereinbar? Geschrieben von Thomas Edelmann Da das Brandenburgische Feuerwehrgesetz nicht in Berlin gilt, kann man es wohl darauf ankommen lassen. Landesbrandschutzgesetz Brandenburg:
Da steht nichts davon, dass nachbarschaftliche Hilfe nur auf das eigene Bundesland begrenzt ist. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 545268 | |||
Datum | 24.02.2009 17:16 | 52578 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HermannAufgrund der Dienstplanung vieler Feuerwehren ist eine so kurzfristige Umplanung (>= 1 Monat) sehr schwierig zu handeln. Auch ist es schon schwierig genug den Jahresplan zu erstellen, weil Sonderfunktionen über das ganze Jahr garantiert besetzt sein müssen (Taucher, Höhenretter), die Ausbildung (Pflichtweiterbildungen, Lehrgänge, Seminare) garantiert werden muss, AZV eingerechnet werden muss, die Wache nicht geplant unterbesetzt sein darf und die Sachgebiete garantiert besetzt sein müssen. Und dann muss auch die 48h-Woche noch eingehalten und Überstunden vermieden werden. Da sind kurzfristige Änderungen nicht einfach mal so einplanbar Beifall - wir haben zwar KEINEN klassischen 24/48 Dienst oder ähnlich. Wir arbeiten in zwei Wachabteilungen und leisten dort unsere Regelarbeitszeit ab, teilweise auch mehr. Der Dienstplan steht in der Regel 3 Monate im Voraus - ich werde in den kommenden Tagen den Plan für Mai veröffentlichen - also ist da nix mit "mal 'nem Tag Urlaub", geschweige dann eine Lehrgang. Sicher ist es schade für den Kollegen aus Brandenburg, der in Berlin Dienst leistet. Aber wenn es nicht geht, dann geht die Welt auch nicht unter. Oder ist er der Einzige in seinem Heimatort, der diese Qualifikation hat. Dann wäre es einfach Fehlplanung, dann wäre er auch nucht zur Verfügung wenn er Dienst hat. @ alle die ausschließlich aus der FF kommen - schaut mal hinter die Kulissen einer BF, HF oder WF, so einfach ist es nicht auf jemanden zu verzichten. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 545271 | |||
Datum | 24.02.2009 17:24 | 52399 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Hubert Kohnen @ alle die ausschließlich aus der FF kommen - schaut mal hinter die Kulissen einer BF, HF oder WF, so einfach ist es nicht auf jemanden zu verzichten. ... gilt aber grundsätzlich für alles, was zum Funktionieren auf eine definierte Personalstärke angewiesen ist und wo auch in der Regel nur genau die im Dienst ist ... Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 545274 | |||
Datum | 24.02.2009 17:40 | 52435 x gelesen | |||
Geschrieben von Hubert Kohnen@ alle die ausschließlich aus der FF kommen - schaut mal hinter die Kulissen einer BF, HF oder WF, so einfach ist es nicht auf jemanden zu verzichten. Das mag zwar stimmen, trifft aber auch auf fast jeden Betrieb der freien Wirtschaft auch zu. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Torb8en 8B., Kastorf/ Kiel / Schleswig Holstein | 545277 | |||
Datum | 24.02.2009 17:45 | 52424 x gelesen | |||
Moin Geschrieben von Hubert Kohnen @ alle die ausschließlich aus der FF kommen - schaut mal hinter die Kulissen einer BF, HF oder WF, so einfach ist es nicht auf jemanden zu verzichten. Das glaube ich aufs Wort. ABER: In diesem Fall sagt die Stadt Berlin er könne für den Urlaub nehmen. Also scheint es kein Problem zu sein ihn zu ersetzten. Auf die Problematik der Dienstpläne kann man ja vermutlich bei der Lehrgangsplanung Rücksicht nehmen. Mir geht es hier eher grundsätzlich um die Frage der Freistellung.E s geht mir extrem gegen den Strich das die Kommunen überall probleme haben ihr Feuerwehrleute freigestellt zu bekommen und gleichzeitig verweigern sie es auch. Das ist Arbeitgebern und der übrigen Öffentlickeit einfach nicht zu erklären. MkG Torben Dieser Beitrag gibt einzig und allein meine bescheidene Meinung wieder. Nicht die der Feuerwehr Kastorf oder gar die der Feuerwehr Kiel. | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 545278 | |||
Datum | 24.02.2009 17:47 | 52331 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Bayer... gilt aber grundsätzlich für alles, was zum Funktionieren auf eine definierte Personalstärke angewiesen ist und wo auch in der Regel nur genau die im Dienst ist ... Klar, aber ich habe oft den Eindruck das "freiwillige" der Meinung sind, das gerade "berufliche" kein Problem haben sollten, für Einsätze, Lehrgänge oder sonstige Veranstaltungen freigestellt zu werden. Schließlich ust es "deren" Job und wenn eine BF, HF, WF kein Verständnis für den Dienst in der FF hat, wie kann man das einem privaten AG erklären. Und ich habe kein Verständnis für diese "flache" Meinung - darum mein Hinweis mal hinter die Kulissen zu gucken. Feuerwehr ist eben nicht Feuerwehr - Ganz übertrieben gesagt stehen sich Dienstleister und Hobby gegenüber. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 545280 | |||
Datum | 24.02.2009 17:48 | 52438 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HermannUnd dann muss auch die 48h-Woche noch eingehalten und Überstunden vermieden werden. Auch ein interessanter Punkt. Die 48 Std. in der Woche HA-Dienst sind ja wohl recht anstrengend. Für manch einen ist dies sogar das Meistmögliche was subjektiv leistbar ist (so erzählen diese). Fragt sich wie man dann noch die Anstrengungen möglicher weiterer Einsätze ab kann. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 545282 | |||
Datum | 24.02.2009 17:49 | 52487 x gelesen | |||
Geschrieben von Hubert KohnenGeschrieben von Marc Dickey Das mag zwar stimmen, trifft aber auch auf fast jeden Betrieb der freien Wirtschaft auch zu. Klar, aber bei einem privaten AG ist die Erwartungshaltung für eine Freistellung und Verständnis nicht so hoch wie gegenüber den beruflichen Kollegen. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 545283 | |||
Datum | 24.02.2009 17:52 | 52429 x gelesen | |||
Geschrieben von Torben BenthienDas glaube ich aufs Wort. Icz bezweifele mal einfach das der Kollege innerhalb weniger Wochen einfach für zwei Wochen Urlaub nehmen kann, egal zum Erholen oder für einejn Lehrgang. Geschrieben von Torben Benthien Auf die Problematik der Dienstpläne kann man ja vermutlich bei der Lehrgangsplanung Rücksicht nehmen. Aber nicht innerhalb eines Monats Geschrieben von Torben Benthien Mir geht es hier eher grundsätzlich um die Frage der Freistellung.E s geht mir extrem gegen den Strich das die Kommunen überall probleme haben ihr Feuerwehrleute freigestellt zu bekommen und gleichzeitig verweigern sie es auch. Das ist Arbeitgebern und der übrigen Öffentlickeit einfach nicht zu erklären Volle Zustimmung - das Thema ist generell die Freistellung - ein Problem unseres Feuerwehrsystems. (anderes Thema) Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 545327 | |||
Datum | 24.02.2009 20:54 | 52312 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Torben Benthien ABER: In diesem Fall sagt die Stadt Berlin er könne für den Urlaub nehmen. Also scheint es kein Problem zu sein ihn zu ersetzten. Urlaub wird bei einer BF in der Regel spätestens im November für das folgende Jahr geplant, geprüft, bei Bedarf geändert bis es passt und dann genehmigt, da ist das wirklich kein Problem. Gruß Markus | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 545336 | |||
Datum | 24.02.2009 21:40 | 52594 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HermannDer gilt für Beamte nur wenn es keine dienstlichen Belange tangiert. Wie ist sonst eine Residenzpflicht mit dem Grundgesetz vereinbar? War da nichtmal ein Verfahren wo das Verwaltungsgericht das mit der Residenzpflicht nicht uneingeschränkt so sah? MAnuel | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 545347 | |||
Datum | 24.02.2009 23:40 | 52600 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel SchmidtWar da nichtmal ein Verfahren wo das Verwaltungsgericht das mit der Residenzpflicht nicht uneingeschränkt so sah? Hallo, mir ist da nichts bekannt, hast Du da nähere Informationen? Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 545348 | |||
Datum | 24.02.2009 23:41 | 52409 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HermannWie ist sonst eine Residenzpflicht mit dem Grundgesetz vereinbar? Gibts die überhaupt noch? Ich kenne Beispiele die haben garantiert keine. Geschrieben von Daniel Hermann Da steht nichts davon, dass nachbarschaftliche Hilfe nur auf das eigene Bundesland begrenzt ist. Richtig deshalb darf ich ja auch mit meinem in Griechenland erworbenen Klasse 2 hier in Deutschland fahren ;-) Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 545349 | |||
Datum | 24.02.2009 23:54 | 52631 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Pfeiffermir ist da nichts bekannt, hast Du da nähere Informationen? Das ist nur "ich habe mal gehört" Daher auch hier die Nachfrage. IIRC (Vorsicht! Hören-sagen + Erinnerungsvermögen!) war der Sachverhalt folgender: Residenzpflicht eines Verwaltungsbeamten. das Verwaltungsgericht war der Meinung, dass die Residenzpflicht nur in Besonderen Fällen angemessen sei, nicht jedoch grundsätzlich. So dass die Residenzpflicht zwar ggf. für Personen in Leitungsfunktionen aber nicht für den gemeinen Sachbearbeiter angemessen sei. Bevor wir uns drüber unterhalten, ob der gemeine BFler schon so besonders ist, ,dass es eine Residenzpflicht rechtfertigt (was je nach Sonderausbildung und der örtlichen Struktur und der häufigkeit der Notwendigkeit eines dienstfreien Alarmes sicherlich sehr unterschiedlich sein dürfte) müssen wir erstmal gucken inwiefern dass was ich mal gehört habe den Tatschen entspricht :) Manuel, mit dem Rad zur Arbeit fahren könnend | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 545358 | |||
Datum | 25.02.2009 09:49 | 52302 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thomas Edelmann Gibts die überhaupt noch? die BF Hannover hat noch eine. Siehe hier ab Seite 5. Mfg, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | |||||
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