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ThemaGleichzeitig bei der FFW und den Maltesern aktiv?43 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorSylv8ia 8S., Rosenheim / Bayern544078
Datum17.02.2009 15:3013307 x gelesen
Ich hab da mal ne Frage und ich hoffe, mir kann irgend jemand weiterhelfen.
Kann man gleichzeitig in der Freiwilligen Feuerwehr und bei den Maltesern (oder bei irgend einem anderen Rettungsdienst) aktiv sein? Macht das Sinn, weil sich die Einsätze ja doch oft mal überschneiden. Gibt es jemand der damit Erfahrung hat oder etwas darüber weiß?


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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz544082
Datum17.02.2009 15:3911012 x gelesen
Hi Sylvia,
im Prinzip spricht nichts dagegen, wenn du mit Maltesern nicht den hauptamtlichen RD meist. Dann wären deine beruflichen Pflichten vorrangig, da hätte dann sicherlich der Arbeitgeber was dagegen ;-)
Grüße
Stefan
Siehe auch hier


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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AutorFlor8ian8 E.8, Winnenden / Ba-Wü544084
Datum17.02.2009 15:4610619 x gelesen
Also ich war lange zeit sowohl für die örtliche Freiwillige Feuerwehr, der örtlichen DRK-Bereitschaft und ehrenamtlich im Rettungsdienst tätig.

Gehen tut alles, du solltest nur von vornerein klären, welche Priorität was hat und was bei Parrallelalarm passiert.
Heut zutage ist eigentlich jede Org. froh über Helfer, auch wenn sie nicht zu 100% zu Verfügung stehen (aber wo tut das ein EA schon?)


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AutorMark8us 8H., Auerbach / Bayern544085
Datum17.02.2009 15:5110759 x gelesen
Hi,

ich bin selbst seit Jahren bei der freiwilligen Feuerwehr und im Rettungsdienst (BRK) ehrenamtlich tätig. Bis jetzt hat es diesbezüglich noch keine Probleme gegeben.
Meine Erfahrungen sind durchwegs positiv und Personal, das beide Seiten kennt, erleichtert im Einsatzfall die Zusammenarbeit ungemein, zudem wirkt es sich sehr positiv in Übungen aus.
Kann es also nur empfehlen ;-)

Mir sind viele Kameraden bekannt, die hauptberuflich im Rettungsdienst (BRK, ASB, Malteser) arbeiten und in ihrer Freizeit bei der freiwilligen Feuerwehr sehr engagiert sind. Zum Glück hat also nicht jeder Arbeitgeber ein Problem mit dem Engagement bei einer FF ;-)

schöne Grüße,

Markus


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY544090
Datum17.02.2009 16:0010568 x gelesen
Hallo,

unser 1. Kommandant ist hauptamtlich als RA beim BRK.
Da gab´s bisher noch nie Probleme. Dafür hat er ja in der FF einen Stellvertreter.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner


Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)

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AutorMich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg544096
Datum17.02.2009 16:1310525 x gelesen
Hallo,

bei mir ist die Doppelmitgliedschaft mit der Wehrführung, Führung des Malteser-Standortes sowie dem Arbeitgeber abgeklärt.
Die Feuerwehr befürwortet die Weiterbildung im San- bzw. RD-Bereich. Die Malteser freuen sich über einen im technischen Bereich erfahrenen FA und mein Arbeitgeber befürwortet das soziale Angagement da in meinem Arbeitsbereich viel mit Brandschutz und EH (inkl. AED) gemacht werden muss (BG-Regelungen). Vorallem auch wenn wir im abgeschiedenen Ausland unterwegs sind.

Alarm über Funkmelder geht bei der Feuerwehr vor. Alarm bei Maltesern ist zweitrangig (keine SEG vorhanden). Ausnahme ist Dienst im KTW- oder RTW-Bereich oder auch SAN-Dienst. Da sollte man auch schon vorher drauf achten das man den Dienst Fit antreten kann. Wichtig ist auch das sich die Ausbildungseinheiten weitestgehend nicht überschneiden.
Das wurde vorher alles geregelt damit jeder weis was Sache ist.


Gruß Micha

Meine Erfahrung und persönliche Meinung!

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern544105
Datum17.02.2009 16:5510345 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sylvia SchmitzKann man gleichzeitig in der Freiwilligen Feuerwehr und bei den Maltesern (oder bei irgend einem anderen Rettungsdienst) aktiv sein?
in Bayern geht das (auch rechtlich) auf jeden Fall. Ich bin hauptamtlich beim RD Bayern (HiOrg) und in meiner Freizeit bei einer FF tätig. Außerdem bin ich in meiner Freizeit noch in einer HvO Gruppe, die ich vor einem Jahr gegründet habe tätig.

Grundsätzlich gibt es keine großen Probleme. "Natürlich" stößt man immer wieder mal auf Kollegen, die "mit der anderen Partei nicht können", ist halt so.

Wenn ich mit der FF zum Einsatz fahre, muss mir natürlich bewusst sein, dass ich mich um den Patienten kümmern muss, solange nicht ausreichend RD vor Ort ist. Das funktionierte bis jetzt aber sehr gut.

Man muss natürlich aufpassen, dass für alle Bereiche genügend Zeit für Ausbildung, Einsatz usw. bleibt. Also immer vorher überlegen, was man sich zeitlich zumuten will oder kann.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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AutorMich8ael8 W.8, Isselburg / NRW544164
Datum17.02.2009 20:4810142 x gelesen
Hallo Sylvia,

grundsätzlich entscheidet der LdF über dieses Thema. Ich weiß nicht wie das in Bayern geregelt ist aber in NRW ist solch ein Fall offiziell geregelt aber: Ausnahmen bestätigen die Regel:

Auszug aus der LVO FF NRW:
§ 10 Mitwirkung in anderen Organisationen
Angehörige im aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr (Einsatzabteilung) dürfen in
der Regel nicht in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Helfer
in der Gefahrenabwehr stehen oder in einer Organisation im Sinne der §§ 18 und 19
FSHG ehrenamtlich aktiv mitwirken.

Am besten vor Ort beim LdF informieren wie er es sieht. 100 Ratschläge hier werden Dir nicht weiterhelfen.

Gruß
Michael


Was den Inhalt meiner Beiträge betrifft, geben diese nur meinen eigenen aktuellen Kenntnisstand und damit resultierend meine eigene, persönliche Meinung wieder. Einige Beiträge sind veraltet, andere müssen im richtigen Kontext des gesamten Themas betrachtet werden. Für fehlerhafte oder verwirrende Darstellung oder Äußerungen, die Fehlinterpretationen zulassen, bitte ich bereits im Voraus um Entschuldigung und bitte ebenfalls mich zeitgemäß darüber zu unterrichten um einen gegebenenfalls erregten Irrtum augenblicklich abstellen zu können.

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern544244
Datum17.02.2009 23:5810028 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Michael Wolbring100 Ratschläge hier werden Dir nicht weiterhelfen.
doch;-) Wenn sich die Ratschläge auf Bayern beziehen (wie es gefragt war) schon.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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AutorRene8 u.8, rottenburg am neckar / baden würtenberg545601
Datum26.02.2009 16:2810040 x gelesen
Ich denk mal es würde mit ausnahme gehen man muss halt zum beispiel wen man im rettungsdinst grad auf einsätze wartet sich bei der FEUERWEHR abmelden so das man grad immer nur mit einer aufgabe beschäftigt ist


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AutorMart8in 8W., Herrsching / Bayern545603
Datum26.02.2009 16:369866 x gelesen
Hallo Sylvia,

natürlich ist das möglich. Ich bin auch in einer FF tätig, und arbeite auf 400 Euro bei den Maltesern im Rettungsdienst, aber auch eine Ehrenamtliche Tätigkeit in beiden Organisationen ist möglich, musst Dich halt wenn beide Melder gleichzeitig gehen entscheiden ob rotes oder elfenbeinfarbenes Auto :-)


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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg545609
Datum26.02.2009 16:5410356 x gelesen
Geschrieben von Rene ulmer Ich denk mal es würde mit ausnahme gehen man muss halt zum beispiel wen man im rettungsdinst grad auf einsätze wartet sich bei der FEUERWEHR abmelden so das man grad immer nur mit einer aufgabe beschäftigt ist


Du willst es so, oder? Nachdem die Warnung dir scheinbar egal ist bist du hiermit gesperrt. Um wieder eine Schreibberechtigung zu erhalten wendest du dich bitte an Jürgen Mayer (webmaster@feuerwehr.de). Für Rückfragen stehe ich gerne unter markus.weber@feuerwehr.de zur Verfügung.

Gruß, Markus


M. Weber
Team www.FEUERWEHR.de

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg545637
Datum26.02.2009 20:549752 x gelesen
Guten Abend

Geschrieben von Sylvia Schmitz

Macht das Sinn, weil sich die Einsätze ja doch oft mal überschneiden.

Meiner Meinung nach nein, siehe auch: "Matthäus 6,24".

Jede Organisation investiert Ausbildungszeit und Geld für ihre Mitgliueder und erwartet, dass sie ihnen im Bedarfsfall zur Verfügung stehen und dann nicht in einer anderen freiwilligen Hilfsorganisation Dienst tun.

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorDani8el 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden-Württemberg545704
Datum27.02.2009 09:349910 x gelesen
Geschrieben von Bernhard Deimannerwartet, dass sie ihnen im Bedarfsfall zur Verfügung stehen
Wer steht schon seiner HiOrg ständig zur Verfügung?? (Urlaub,Krankheit...)
Warum soll das nicht gehen. Ich bin auch bei der FFW und gleichzeitig im Rettungsdienst bei
den Maltesern. Bei der Feuerwehr kommt der Alarm überraschend, beim MHD dagegen habe ich eine 12h- Schicht und gut. Danach wird man i.d.R. nicht alarmiert wenn keine große Schadenslage vorliegt. Kameraden die auswärts arbeiten sind auch 10/12h für die Feuerwehr genauso nicht zu haben, wie jemand der mit dem Sportverein etc. unterwegs ist!


Feuerwehr. Schnell.Professionell.

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AutorChri8sti8an 8 N.8, Frielendorf Obergrenzebach / Hessen545705
Datum27.02.2009 09:399658 x gelesen
Hallo,

solange man nicht in beiden Organisationen eine Führungsposition hat, ist das doch kein Problem. Wir haben auch einen Rettungssanitäter in der Wehr. In Hessen zum Beispiel ist im HBKG nur geregelt, dass Führungskräfte der Feuerwehr nicht in anderen Organisationen tätig sein SOLLEN. Und SOLLEN heißt nicht MÜSSEN ;-)

Gruß Christian


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg545706
Datum27.02.2009 09:429669 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Daniel Weiss

Ich bin auch bei der FFW und gleichzeitig im Rettungsdienst bei
den Maltesern


Ich nehme an hauptamtlich beim MHD, also als Beruf, das ist etwas anderes.
Ich sehe allerdings die Konflikte wenn ich gleichzeitig in zwei Hilforganisationen freiwillig Dienst tue.
Eine von beiden Organisationen leitet womöglich darunter, mitunter wechselweise.

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg545709
Datum27.02.2009 09:499680 x gelesen
Geschrieben von Daniel WeissWer steht schon seiner HiOrg ständig zur Verfügung?? (Urlaub,Krankheit...)
Warum soll das nicht gehen. Ich bin auch bei der FFW und gleichzeitig im Rettungsdienst bei
den Maltesern. Bei der Feuerwehr kommt der Alarm überraschend, beim MHD dagegen habe ich eine 12h- Schicht und gut. Danach wird man i.d.R. nicht alarmiert wenn keine große Schadenslage vorliegt. Kameraden die auswärts arbeiten sind auch 10/12h für die Feuerwehr genauso nicht zu haben, wie jemand der mit dem Sportverein etc. unterwegs ist!


Deshalb ist es ja in unserer Gegend auch eher gerne gesehen, wenn man "weiße" Kollegen in roten Autos hat. Es kann ja durchaus vorkommen, dass man deine speziellen Fähigkeiten mal braucht. Der EH-Kurs bei unserer Wehr wird ebenfalls von einem RA / FA gemacht, der Praxisbezug ist hier doch sehr hoch.

Auch zwei Feuerwehren stellen kein Problem (mehr) dar. Ich war zeitweise Angehöriger einer FF im Ostalbkreis und gleichzeitig bin ich in einer Wehr im LK Göppingen gefahren. Profitiert haben davon alle. Die Wehren durch den Blick über den Tellerrand und den zusätzlichen Mann und ich durch die unterschiedlichen Einsatzfelder der Wehren, und weil mich meine Zweit-Wehr freundlicherweise zum CSA-Träger weitergebildet hat.

Bei einer SEG im Einsatzgebiet seiner FF Dienst zu tun sehe ich da differenzierter. Grundsätzlich sehe ich bei wenigen Alarmen/Jahr (vgl. DRK-SEG Schwäbisch Gmünd) auch hier kein Problem, solange

- der Kamerad den Segen der zwei Chefs hat
- der Kamerad an beiden Übungsdiensten teilnimmt
- der Kamerad nur in einer Firma zur Sollstärke gezählt wird
- er beides vernünftig unter einen Hut bekommt.

Wenn es nicht mehr geht, muss er eben ein Hobby aufgeben, oder vorübergehend ruhen lassen. Wir sollten mit dem Thema in Zukunft sehr viel offener umgehen, durch die heutige Berufswelt sind wir zum Teil auf o.g. Modelle angewiesen.

Gruß, Markus

@DW Ach ja: Ich werde meinen Dienst zum nächsten Dienstag wieder aufnehmen... ;-)


Wenn man aus dem 100. Stockwerk springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital)

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AutorDani8el 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden-Württemberg545710
Datum27.02.2009 09:509774 x gelesen
Geschrieben von Bernhard DeimannIch nehme an hauptamtlich beim MHD, also als Beruf

Nein in beiden Fällen ehrenamtlich! Und das hat noch nie zu Konflikten geführt.
Da es ehrenamtlich ist kann ich den RD auch fast nur am Wochenende fahren
und da stehen der FF normalerweise eh nahezu alle Mitglieder zur Verfügung. (inkl. Pendler)
Wie gesagt man kann auch durch andere Tätigkeiten, Krankheit etc. ausfallen.


Feuerwehr. Schnell.Professionell.

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AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken545733
Datum27.02.2009 12:419628 x gelesen
:-( Sollen heisst im Rechtsdeutsch das gleiche wie 'Müssen', nur dass in begründeten Einzelfällen davon abgewichen werden kann.

Tomy


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AutorRene8 S.8, Rosenheim / Bayern545740
Datum27.02.2009 12:599599 x gelesen
Hallo Sylvia,

ich kann Dir aus erster Hand :) folgende Info weitergeben, das wir mehrere Mitglieder haben die hauptamtlich oder auch ehrenamtlich in zwei Organisationen tätig sind. Wichtig ist immer nur das die Führung beider Organisationen bescheid wissen.

Solltest du weitere Fragen zur Aufnahme etc. haben kannst du über mich auch die Kontaktdaten bekommen.

Gruß aus Rosenheim


... mit kameradschaftlichen Grüßen aus dem Süden.

<<< Dies ist einzig meine persönliche private Meinung und spiegelt weder die Meinung der Feuerwehr Stadt Rosenheim noch Internas wieder! Fragen nehme werden gerne per PM beantwortet >>>

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg545859
Datum28.02.2009 10:189929 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Michael Schmidgall

Alarm über Funkmelder geht bei der Feuerwehr vor. Alarm bei Maltesern ist zweitrangig (keine SEG vorhanden). Ausnahme ist Dienst im KTW- oder RTW-Bereich oder auch SAN-Dienst.

Folgendes Beispiel hierzu istkürzlich hier in der Gegend passiert und hat zu kontroversen Diskussionen zur Thematikgeführt:
Ein Mitglied in einer FF und gleichzeitig im DRK OV machte bei einer Veranstaltung San-Dienst bei DRK. Während des San-Dienstes gab es Alarm für seine FF über DME (Wohnungsbrand !).
Das FF/DRK-Mitglied bekniete und beflehte den DRK-Wachführer ihn zum FW-Einsatz zu lassen, dazu sei er gesetzlich verpflichtet, der Wachführer bestand auf Weiterführung des San-Dienstes, das FF/DRK-Mitglied folgte schmollend und war für die Zeit seines San-Dienstes demotiviert. Kurz darauf fuhr das FW-Fahrzeug auf den Weg zur E-Stelle an der San-Dienst-Wachstation vorbei, man sah den FW-Kameraden dort und im FW-Fahrzeug und später bei de FF-Führung ging die Diskussion los, warum man den Kameraden für viel Geld ausbilde und ausstatte, und er dann, wenn man ihn bräuchte beim DRK Dienst tue.
Ob das für alle Beteiligten optimal ist ?

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg545860
Datum28.02.2009 10:289724 x gelesen
Hallo Bernhard!

Geschrieben von Bernhard DeimannOb das für alle Beteiligten optimal ist ?

- Ich sitze bei einem Kunden und möchte einen Vertrag abschließen
- Ich muss für einen Kunden eine wichtige Maschine warten
- Ich helfe in meiner Freizeit meinen Eltern und kann nicht weg
- ...

Ich bin -auch ohne DRK-Dienst schon einige male nicht gegangen. Weil es einfach nicht ging. Wenn ich mit dem Musikverein an einem Umzug mitlaufe, mit dem Kirchenchor die Messe singe oder Sonntags auf dem Fußballplatz stehe renn ich da weg?

Die Diskussion finde ich daneben.

Gruß, Markus


Wenn man aus dem 100. Stockwerk springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital)

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AutorMich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg545862
Datum28.02.2009 10:449648 x gelesen
Deshalb hab ich geschrieben das Dienst im KTW-, RTW- oder einfacher SAN-Dienst als Ausnahme läuft. Hier wird dann der Funkmelder der Feuerwehr nicht mitgenommen. Für mich die logische Konsequenz. Wer das nicht kann sollte sich auf eine Organisation beschränken.
Einfache Regelung. In Zivil oder FW-Bekleidung = Feuerwehrdienst, in Hiorg-Bekleidung = Hiorg-Dienst.
Hab ich Schicht auf dem KTW kann ich mir die Nacht davor auch nicht komplett beim FW-Einsatz um die Ohren schlagen sondern muss mich herauslösen lassen. Nichts anderes machen unsere Hauptamtlichen auch. Wenn da einer völlig übermüdet zum "NEF-fahren" antritt ist dies wohl auch nicht optimal.
Das muss vorher genauestens abgestimmt sein und wenn beide Organisationen ihr OK geben steht dem nichts im Wege.
Übrigens ist dies auch ein Grund das ich nicht bei der ortsansässigen Hiorg tätig bin sondern ein Stück entfernt mit weitestgehend anderem Einsatzgebiet/ Kreisgebiet.
Die Vorteile der zweigleisigen Ausbildung (zwei Organisationen) haben sich bis jetzt für beide Organisationen in kürzester Zeit bewert.


Gruß Micha

Meine Erfahrung und persönliche Meinung!

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern545866
Datum28.02.2009 11:199630 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Bernhard DeimannOb das für alle Beteiligten optimal ist ?
nicht optimal, aber so ist es halt! Wir haben auch Mitglieder in der FF die Sonntag Nachmittag auf dem Fußballplatz stehen, wenn dann ein Alarm kommt, kannst mal raten, ob die dann zum Einsatz erscheinen...


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen545870
Datum28.02.2009 11:459555 x gelesen
Geschrieben von Bernhard DeimannOb das für alle Beteiligten optimal ist ?

Nur die Frage hier ist vllt auch wie oft solche gleichzeitigen "dienen" für zwei herren zu erwarten ist.

Geschrieben von Bernhard DeimannWährend des San-Dienstes gab es Alarm für seine FF über DME (Wohnungsbrand !).

Für eins von beiden sollte ich mich aber entscheiden können.

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorFabi8an 8F., Geislingen an der Steige / Baden-Württemberg545893
Datum28.02.2009 13:339635 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Bernhard DeimannOb das für alle Beteiligten optimal ist ?

mit dieser Argumentation könnte man pauschal sämtliche Mitarbeiter der Gemeinde/des öffentlichen Dienstes als Feuerwehrangehörige ausschließen, denn:

- Die Verwaltungsmitarbeiter können sich idR schlecht aus einer GR-Sitzung verabschieden,
- Mitarbeiter in Präsenzstellen wie dem Bürgeramt können nicht immer den Arbeitsplatz verlassen und sei es nur aus Personalmangel,
- Die Bauhofarbeiter können das halb gefüllte Schlagloch nicht stehen lassen,
- Dieses Jahr ganz aktuelle, die Wahlvorstände der Wahllokale können sich ebenfalls nicht auf und davon machen,
- Der Busfahrer wird seinen Bus nicht vor dem Magazin abstellen,
- Das Personal der Kläranlage in Rufbereitschaft wird sich auch genau überlegen ob es zum Einsatz kommt,
- Dito das Bereitschaftspersonal der Stadtwerke.

Im Grunde hat man von einer Doppelmitgliedschaft doch wesentlich mehr Synergieeffekte (eigenes Personal mit SAN-Ausbildung) als Nachteile. Das ganze zu verteufeln weil man gelegentlich für Einsätze unpässlich ist halte ich für falsch.

MkG
Fabian


Das ist meine private Meinung. Ich vertrete hier nicht die Meinung der Feuerwehr Geislingen.

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AutorC S.8, Recklinghausen / NRW545901
Datum28.02.2009 13:519525 x gelesen
Moin,Moin,

und die Kameraden, die bei einer BF tätig sind, und vllt. auch in Rufbereitschaft sind, sind dann auch ausgeschlossen....obwohl wir uns doch eigentlich über deren Know-How und Wissen in der FF freuen sollten.

^^

Gruss
Christian


FWNetz - Das Onlineportal für Feuerwehrleute!

www.FWNetz.de

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AutorAndr8eas8 S.8, Lampertheim-Hofheim / Hessen545914
Datum28.02.2009 15:369536 x gelesen
Zum Thema "Sanitätswachdienst" möchte ich folgendes zu bedenken geben: Der Veranstalter und die HiOrg, die diesen SanDienst stellt, schließen einen Vertrag ab. In diesem Vertrag wird unter anderem auch festgeschrieben, in welchem Umfang an Personal und Material der Dienst zu besetzen ist. Somit besteht also ein Rechtsanspruch auf die Erfüllung dieses Vertrages.

Will nun ein Helfer, der für den SanDienst fest eingeplant ist, aufgrund der Alarmierung diesen Dienst verlassen, könnte es passieren, dass die Hilfsorganisation vertragsbrüchig wird, da der vereinbarte Dienst nicht mehr im vollem Umfang geleistet werden kann. Eventuell müsste dann sogar die Veranstaltung beendet werden (wenn es sich um einen nach dem Maurer-Schema geplanten Dienst handelt und die geforderte Anzahl an Helfern nicht mehr erreicht wird) - und das dürfte für den betreffenden OV sowie für den Rest der Gliederung der GAU sein...

Meistens ist eben keine Personalreserve eingerechnet, um solche Fälle abzufangen - somit kann ich den Einsatzleiter des SanDienstes voll und ganz verstehen.


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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern545945
Datum28.02.2009 18:239676 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Andreas SchneiderDer Veranstalter und die HiOrg, die diesen SanDienst stellt, schließen einen Vertrag ab. In diesem Vertrag wird unter anderem auch festgeschrieben, in welchem Umfang an Personal und Material der Dienst zu besetzen ist. Somit besteht also ein Rechtsanspruch auf die Erfüllung dieses Vertrages
richtig, das Problem wird bei uns (HiOrg) auch öfter diskutiert. Denn was ist, wenn um die Ecke der Sicherheitsabstellung ein Notfall eintritt? Meiner Meinung nach ist die Lst. dann verpflichtet, die Kollegen zu diesem Notfall zu schicken (wenn der RD länger zur EST braucht, oder bis der RD ausreichend vor Ort ist). Solche Einsätze können dann auch mal ne halbe Stunde oder länger dauern. Für diese Zeit muss der Veranstalter auf den San. Dienst verzichten.

Umgehen kann man das natürlich so, dass die Lst. nichts von der Sicherheitsabstellung weiß. Bei uns fahren die Kollegen aber immer mit einem Dienstfahrzeug zur Abstellung, und melden sich deshalb auch bei der Lst.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
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http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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AutorSylv8ia 8S., Rosenheim / Bayern546249
Datum02.03.2009 15:579455 x gelesen
Vielen Dank für die ganzen Ratschläge. Noch ist das mit den Einsätzen eh kein Problem für mich, da ich erst 17 und noch in der Grundausbildung bin, aber für später ist das wichtig. Ich rede auf jeden Fall erst mal mit allen Beteiligten.
LG Sylvia


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AutorCars8ten8 G.8, Dormagen / NRW546253
Datum02.03.2009 16:239524 x gelesen
Geschrieben von Christof StroblUmgehen kann man das natürlich so, dass die Lst. nichts von der Sicherheitsabstellung weiß

Eine schlechte Lösung. Wenn ich dann bei einem größeren Notfall Kräfte nachfordern will, muss ich erstmal erklären, was ich denn da tue.....kein guter Ansatz.

Bei uns gilt ein Sanitätsdienst als Einsatz. Hierfür wird im Leitrechner auch ein Einsatz eröffnet und die Kräfte/Einheiten gehen mit Status 3+4 in den Einsatz rein und sind dann erstmal gebunden. Ein Diponent kann dann bei einem weiteren Einsatz sehen, dass Kräfte "um die Ecke stehen" und könnte anfragen, ob man überzählige Kräfte hat. Wenn ja: Schön. wenn nein, dann halt nicht.


DLRG Ortsgruppe Dormagen e.V.
www.dlrg-dormagen.de

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern546350
Datum02.03.2009 23:359606 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Carsten GöschBei uns gilt ein Sanitätsdienst als Einsatz. Hierfür wird im Leitrechner auch ein Einsatz eröffnet und die Kräfte/Einheiten gehen mit Status 3+4 in den Einsatz rein und sind dann erstmal gebunden. Ein Diponent kann dann bei einem weiteren Einsatz sehen, dass Kräfte "um die Ecke stehen" und könnte anfragen, ob man überzählige Kräfte hat. Wenn ja: Schön. wenn nein, dann halt nicht.
bei uns ähnlich, da gibt es aber ein Problem. Passant sieht, dass auf dem Fußballplatz ein "Sanka" (KEINER unterscheidet zwischen KTW, 4Trager,RTW....) steht. Im Ort kommt es zu einem Notfall, und der Disponent schickt das Fahrzeug von der Sicherheitsabstellung nicht hin, obwohl es deutlich schneller da wäre als der RD.

Was würde passieren wenn einer dagegen klagt? Der Vertrag mit dem Veranstalter (um den es ja in einem anderen Beitrag ging) ist das eine, aber der Disponent müsste IMHO das nächstgelegene Fahrzeug zumindest zur Erstversorgung schicken, auch wenn die Veranstaltung dafür unterbrochen werden müsste (z.B. im Motorsport).


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen546353
Datum03.03.2009 00:139483 x gelesen
Geschrieben von Christof Stroblaber der Disponent müsste IMHO das nächstgelegene Fahrzeug zumindest zur Erstversorgung schicken,

Immer Überlegen was das für ein Fahzeug ist, wer es betreibt und warum es dort steht. Zumeist wird es sich um ein Fahrzeug handeln was einem Unternehmen oder einem Verein gehört (bzw. diesem zu Nutzung überlassen wurde) und was dort aufgrund einer rein privatrechlichen Nutzung des Besitzers steht. Auf gut Deutsch: Nix was den Disponenten irgendwie angeht.

Das wäre so als würde die Pol-Zentrale einen privaten Sicherheitsdienst anfordern, weil dieser näher wäre als die nächstgelegene Streife.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern546354
Datum03.03.2009 01:199497 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Marc DickeyNix was den Disponenten irgendwie angeht.
glaube ich nicht, denn dann bräuchte sich ja das entsprechende Fahrzeug erst gar nicht bei der zuständigen Lst. zu dieser Sicherheitsabstellung melden. Ist es bei der Lst. nicht gemeldet, so gibt es natürlich kein Problem, denn der Disponent kann es dann logischerweise nicht zur Erstversorgung schicken.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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AutorMich8ael8 S.8, Delbrück / NRW546355
Datum03.03.2009 02:119569 x gelesen
Geschrieben von ---Christof Strobl--- Was würde passieren wenn einer dagegen klagt? Der Vertrag mit dem Veranstalter (um den es ja in einem anderen Beitrag ging) ist das eine, aber der Disponent müsste IMHO das nächstgelegene Fahrzeug zumindest zur Erstversorgung schicken, auch wenn die Veranstaltung dafür unterbrochen werden müsste (z.B. im Motorsport).Da du hier gerade den Motorsport anführst, will ich Dir mal kurz erläutern, wie das in solch einem Falle dann abläuft:

>SanWD meldet sich mit 1 NA + 1 RTW bei der Leitstelle für den Dienst bei einem - sagen wir Kart- Turnier - an. RTW und NA sind hier lediglich für die Betreuung der Teilnehmer laut FIA- Reglement bestellt. Ein SanWD für die Zuschauer existiert nicht.
>Während die Veranstaltung in vollem Gange ist, läuft während eines Laufes ein Notruf in der Lst. auf, 300m vom Veranstaltungsgelände entfernt habe sich ein VU unklarer Lage ereignet.
>Disponent erinnert sich an RTW + NA beim Kart- Rennen und stellt Anfrage an diesen, ob er denn "ob der Nähe, mal eben erkunden und evtl. Erstversorgen könnte".

Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Der RTW mitsamt NA folgt der Aufforderung der Leitstelle und verlässt umgehend während eines Laufes das Veranstaltungsgelände, ohne den Verantwortlichen Leiter der Streckensicherung zu informieren. Nur Sekunden nachdem der RTW weg ist, ereignet sich auf der Strecke ein Einschlag in die Reifenstapel, bei dem der Fahrer sich in der Folge nicht selbst befreien kann. - Und was nun???
(zur Erklärung: im Kartsport darf ein Fahrer, der sich nicht selbst befreien kann, nur unter Aufsicht eines Arztes durch die Hilfskräfte befreit werden. Ausnahme: das Leben des Fahrers ist akut - z.B. durch Feuer - gefährdet.)

Möglichkeit Nr. 2 (wie es seinen geregelten Gang geht): Die Besatzung des RTW informiert den Verantwortlichen Leiter der Streckensicherung über die Anfrage. Der LS informiert den Rennleiter.
Dieser hat nun drei Entscheidungsmöglichkeiten:
(a)Er bricht den Lauf, bei dem es evtl. auch um Punkte zur Meisterschaft geht ab, damit der RTW - der samt NA für diese Veranstaltung von der HiOrg angemietet ist - der Leitstelle diese "kleine Gefälligkeit" tun kann. Diese Lösung ist eher unwahrscheinlich.
(b)Der Rennleiter erteilt dem RTW die Freigabe, nach Ende des Laufes in ca. 10 Min. (Ein Lauf im Kartsport dauert i.d.R. zwischen 15 und 20 Minuten - je nach Serie) den Auftrag der Leitstelle anzunehmen. Die weiteren Läufe werden soweit verschoben, bis der SanWD wieder einsatzbereit an der Strecke steht. Diese Lösung halte ich persönlich ebenso für unwahrscheinlich.
(c)Der Rennleiter bedauert, der Leitstelle den RTW nicht zur Verfügung stellen zu können und alles geht seinen geplanten Gang. m. E. die wahrscheinlichste Lösung.

So ist das nunmal im Motorsport: Alle Räder stehen still - wenn kein qualifizierter Sanitäts- oder Rettungsdienst an der Strecke steht.

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen546357
Datum03.03.2009 06:109459 x gelesen
Geschrieben von Christof Strobl
glaube ich nicht, denn dann bräuchte sich ja das entsprechende Fahrzeug erst gar nicht bei der zuständigen Lst. zu dieser Sicherheitsabstellung melden.


Wie glaubst du regeln das Unternehmen, die in dieser Branche tätig sind und kein BOS-Gerät im Fahrzeug haben? Stimmt, die Melden sich auch nicht. Warum auch?

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
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Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW546359
Datum03.03.2009 06:409383 x gelesen
Der Disponent schickt das nächste freie Fahrzeug dort hin. Ihr seit, wie du selber geschrieben hast, schon im Einsatz und laut Stati gebunden.
Er kann euch auch nicht einsetzen da er nicht weis ob Ihr vlt. gerade selber dabei seit jemanden zu versorgen oder nicht.
Er kann höchstens freundlich anfragen ob es ginge und mit euren Einsatzauftrag, den Ihr ja erfüllen müsst, zu vereinbaren ist.
Das wäre ja das selbe, als wenn er ein NEF von ner EST abzieht, nur weil er vermutet das es dort nicht benötigt wird, geht ja auch nicht. Er kann nur fragen ob es möglich ist.
Wenn euer Einsatzauftrag hier klar sagt, eventuell vertraglich geregelt, das ihr dort zu sein habt ansonsten muss die Veranstaltung pausieren oder abgebrochen werden dann bleibt ihr bei der Veranstaltung!
Gruß
Sven


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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW546360
Datum03.03.2009 06:409384 x gelesen
Geschrieben von Christof Strobldenn dann bräuchte sich ja das entsprechende Fahrzeug erst gar nicht bei der zuständigen Lst. zu dieser Sicherheitsabstellung melden

Auf welcher Grundlage / Anweisung ?

DV 810 ?
Da das Fahrzeug dann in einem Einsatz ist (Status 3, 4) kaum mehr disponierbar, oder ?


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW546362
Datum03.03.2009 06:479377 x gelesen
Geschrieben von Christof StroblFür diese Zeit muss der Veranstalter auf den San. Dienst verzichten.

Wozu macht er dann einen Vertrag über eine Dienstleistung (SWD) ?
Wohl weil der SWD benötigt wird ?
Ggfs. (z.B. Motorsport aber auch Reitsport) auch über die Verbandsregeln gefordert.
Der Abzug der vertraglichen Leistung könnte u.U. zu Regreßforderungen des Veranstalters führen.
Ein ähnliches Problem tritt ggfs. auch auf, wenn die RM einen Transport vom Veranstaltungsort durchführen und dann an diesem nicht zur Verfügung stehen.


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW546364
Datum03.03.2009 06:559454 x gelesen
Geschrieben von Christof Stroblaber der Disponent müsste IMHO das nächstgelegene Fahrzeug

Da fehlt das Word "verfügbare" oder "freie" Fahrzeug.

Geschrieben von Christof Stroblauch wenn die Veranstaltung dafür unterbrochen werden müsste

Dumm nur, das einige Sportverbände die Anwesenheit des SanD vorschreiben,
ergo kein Abrücken solange sich da noch ein "Sportler" bewegt.

Wenn Du aber warten musst, bis die Veranstaltung quasi stillgelegt wurde,
bist Du dann unter dieser Prämisse noch schneller ?


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorMark8us 8G., Dortmund / NRW546377
Datum03.03.2009 09:469501 x gelesen
Hallo, für Dich vielleicht wirklich hilfreich aber in NRW ist es meines Wissens nicht gestattet in zwei "Organisationen" tätig zu sein. Zumindest von der Feuerwehrseite aus gesehen.

Gruß
Markus


**Man muss die Welt nicht verstehen, man muss sich nur darin zurechtfinden.**
!! MEINE MEINUNG SONST NIX !!

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AutorMark8us 8G., Dortmund / NRW546379
Datum03.03.2009 09:509382 x gelesen
Oh sorry habe das nicht vergessen....

Hallo, für Dich vielleicht nicht wirklich hilfreich aber in NRW ist es meines Wissens nicht gestattet in zwei "Organisationen" tätig zu sein. Zumindest von der Feuerwehrseite aus gesehen.

Gruß
Markus


**Man muss die Welt nicht verstehen, man muss sich nur darin zurechtfinden.**
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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern546419
Datum03.03.2009 14:289345 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Michael RoleffDa fehlt das Word "verfügbare" oder "freie" Fahrzeug.
mir ist das schon alles klar. Interessant wäre zu wissen, wie das evtl. ein Gericht sehen würde, wenn es zu einer Unterlassungsklage wegen einem nicht alarmierten Fahrzeug "in der Nähe" käme.
Aber das wissen wir wahrscheinlich erst, wenn es einmal dazu kommt;-)


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
http://hvo-vilseck.de/index1.html
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