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ThemaBedarfs- und Entwicklungsplan Hessen: Einsicht?2 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorStef8fen8 H8., Bad Vilbel / Hessen543589
Datum16.02.2009 01:493828 x gelesen
Moin Gemeinde,

laut § 3 (1) 1. haben die Gemeinden in Hessen

"in Abstimmung mit den Landkreisen eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung zu erarbeiten, fortzuschreiben und daran orientiert eine den örtlichen Erfordernissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, diese mit den notwendigen baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie technischer Ausrüstung auszustatten und zu unterhalten"

Ist dieser Plan öffentlich, d.h. habe ich ein Recht diesen einzusehen?


Grüße, der Steffen!

Wer Visionen hat sollte zum Arzt gehen. (Helmut Schmidt)

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen543611
Datum16.02.2009 08:121802 x gelesen
Moin,

zumindest wird er in der Regeln in öffentlichen Sitzungen beraten. Die Sitzungen der Gemeinde- bzw. Stadtparlamente werden, je nach Kommune, auch relativ ausführlich kommuniziert, bis hin zur Veröffentlichung der Protokolle bzw. Anlagen im I-Net.

Und zumindest der Feuerwehr muss dieser Plan ja bekannt sein, um entsprechendes Handeln darauf ausrichten zu können.

Also einfach mal vor Ort nachfragen.

Gruß, otti


"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog

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 16.02.2009 01:49 Stef7fen7 H7., Bad Vilbel
 16.02.2009 08:12 Matt7hia7s O7., Waldems
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