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Thema | Unterschriftensammlung für das nächstgelegene Notarztsystem | 25 Beträge | |||
Rubrik | Rettungsdienst | ||||
Autor | Jan 8O., Trennewurth / Schleswig-Holstein | 543082 | |||
Datum | 14.02.2009 08:54 | 7511 x gelesen | |||
Hallo, musste mir gerade mächtig die Augen reiben. Clickt Ihr: Unterschriften Notarztsystem Lt. Google Maps geht es da um über 10 Kilometer Differrenz. Sollten wir denen aus unseren Regelungen was abgeben??? Ist das in NRW tatsächlich nur auf den Kreis bezogen??? Dann könnten wir durchaus aushelfen. Bei uns in SH ist zuletzt 1991 durch Gesetz solcher Unsinn beendet worden: § 7 RDG SH Organisation (1) Der Träger des Rettungsdienstes hat in seinem Rettungsdienstbereich eine Rettungsleitstelle und Rettungswachen in ausreichender Zahl einzurichten. Die Auswahl der Standorte der Rettungswachen hat die gleichmäßige Versorgung des Rettungsdienstbereiches zu gewährleisten; die Standorte der Rettungswachen benachbarter Träger des Rettungsdienstes sind zu berücksichtigen. § 7 DVO-RDG SH Rettungswachen (1) Die Rettungswachen müssen ständig einsatzbereit und mit den für ihre Aufgaben im Rettungsdienst erforderlichen Krankenkraftwagen einschließlich des Rettungsgerätes und des Sanitätsmaterials, den erforderlichen Anlagen im Sinne des Gesetzes über Fernmeldeanlagen sowie dem notwendigen Personal ausgestattet sein. (2) Die Standorte der Rettungswachen sind auch unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten der Kooperation mit benachbarten Trägern des Rettungsdienstes so zu bestimmen, daß jeder ausschließlich über eine Straße erreichbare mögliche Einsatzort mit dem Rettungswagen oder mit dem Notarzteinsatzfahrzeug in der Regel innerhalb einer Frist von zwölf Minuten nach Eingang der Notfallmeldung bei der Rettungsleitstelle (Hilfsfrist) erreicht werden kann. Gruß Jan Osnabrügge | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 543083 | |||
Datum | 14.02.2009 08:59 | 5281 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan OsnabrüggeIst das in NRW tatsächlich nur auf den Kreis bezogen??? Ja. Die Bedarfsplanung findet nur auf Grundlage der RD-Bereiche (entspricht den Kreisen und krisfr. Städten) statt. Die Stadt Düsseldorf hat AIFIK mehrfach Versuche unternommen, benachbarte RD-Träger (Kreise) auf sowas im RTW-Bereich anzusprechen. Kein Interesse, wie man hörte. Folge: Kostenintensive Verlegung von 2 RTW-Standorten (auf der anderen Seite der Grenze vmtl. ähnlich). Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Ralf8 S.8, Gerlingen / NRW | 543086 | |||
Datum | 14.02.2009 09:07 | 5123 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan OsnabrüggeLt. Google Maps geht es da um über 10 Kilometer Differrenz. Sollten wir denen aus unseren Regelungen was abgeben??? Bei der Feuerwehr das gleiche: Feuerwehr-Standort der Gemeinde B ist 500 meter von einer Ortschaft der Gemeinde A entfernt, zuständig ist aber die 5 km entfernte Feuerwehr der Gemeinde A. Wirst Du so in der Art wahrscheinlich sehr häufig antreffen können... Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG! | |||||
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Autor | Jan 8O., Trennewurth / Schleswig-Holstein | 543087 | |||
Datum | 14.02.2009 09:08 | 5194 x gelesen | |||
Hallo und Moin, Andreas, dann bin ich ehrlich gesagt, ziemlich platt.... Ein solcher Einsatz bei uns im Bereich, sofern nicht als Fehler passiert, führt zu einer anschließenden Stellenausschreibung!!! Gruß und rette sich denn nun wer kann. Jan Osnabrügge | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 543091 | |||
Datum | 14.02.2009 09:35 | 5090 x gelesen | |||
Alles hohe Politik, da stecken wir an der Front nicht drin... Heißt ja nicht, dass im Einzelfall nicht telefoniert wird (auch im zu grunde liegenden Fall wird das ja beschrieben), aber erstmal gelten die kommunalen Grenzen. Ist bei der Feuerwehr (noch) genauso geregelt. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 543111 | |||
Datum | 14.02.2009 11:38 | 5065 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf SchmidtBei der Feuerwehr das gleiche: Feuerwehr-Standort der Gemeinde B ist 500 meter von einer Ortschaft der Gemeinde A entfernt, zuständig ist aber die 5 km entfernte Feuerwehr der Gemeinde A. Hallo, das soll jetzt mit den neuen ILS in Bayern abgeschafft werden. Wir wurden auch schon zu Einsätzen alarmiert, zu denen eine FF aus einem Nachbarlandkreis (und Regierungsbezirk) sehr viel näher gehabt hätte als wir. Ich hoffe nur, dass das System nicht verwässert wird und die ILS auch "grenzübergreifend" arbeiten. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Reppenstedt / Niedersachsen | 543117 | |||
Datum | 14.02.2009 12:01 | 4953 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf SchmidtBei der Feuerwehr das gleiche: Feuerwehr-Standort der Gemeinde B ist 500 meter von einer Ortschaft der Gemeinde A entfernt, zuständig ist aber die 5 km entfernte Feuerwehr der Gemeinde A. Bei uns fuhr eine Nachbarwehr sogar an unserem Fw-Haus vorbei um zur einer in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Jugendherberge zu gelangen (ohne uns)! Das wurde dann über den Obergefreiten-Dienstweg geändert, jetzt dürfen wir mit! MkG Daniel Auf Wiedersehen, bei unserem großen Fw-Marsch "Rund um Gut Brockwinkel" am 29.03.2009 | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 543122 | |||
Datum | 14.02.2009 12:12 | 4949 x gelesen | |||
Hallo Anton, Geschrieben von Anton Kastner das soll jetzt mit den neuen ILS in Bayern abgeschafft werden. das wäre auch schon ohne ILS genauso möglich gewesen, liegt lediglich am Alarmplan! Beim RD funktioniert das bei uns jetzt auch schon (ohne ILS). Geschrieben von Anton Kastner Ich hoffe nur, dass das System nicht verwässert wird und die ILS auch "grenzübergreifend" arbeiten. wo das bis jetzt nicht der Fall war wäre ich da eher skeptisch. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Lutz8 R.8, Weener / Niedersachsen | 543169 | |||
Datum | 14.02.2009 14:48 | 4997 x gelesen | |||
Moin, sollte sowas nicht schon zu "Behinderung einer Hilfeleistung" mit Schulderschwerniss "Im Amt" zählen ? Im Zweifelsfalle ist da immer einer Schuld dran, und wenn es die Landesregierung ist, die so einen Unsinn erlässt, wonach sich andere dann richten. Und wenn der Leitstellendisponent wusste, daß es einen NEF/NAW-Standort gibt, der näher liegt als der eigene, dann ist der Tatbestand von ihm Schuldhaft begangen worden. Und da reden wir von Bundesrecht, das ja bekantlich Länderrecht bricht . Gruß Lutz | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 543190 | |||
Datum | 14.02.2009 15:45 | 4900 x gelesen | |||
Geschrieben von Lutz Richter"Behinderung einer Hilfeleistung" Welcher § des Emsländischen Landstrafrechts regelt denn diesen interessanten Tatbestand? Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Stef8fen8 H8., Bad Vilbel / Hessen | 543192 | |||
Datum | 14.02.2009 15:51 | 5003 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamEmsländischen Weener liegt nicht im LK Emsland, das emsländische Recht gilt bei denen nicht. Grüße, der Steffen! Wer Visionen hat sollte zum Arzt gehen. (Helmut Schmidt) | |||||
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Autor | Lutz8 R.8, Weener / Niedersachsen | 543198 | |||
Datum | 14.02.2009 16:15 | 4905 x gelesen | |||
Danke ;-) Wir kennen ja alle die Hilfeleistungsparagraphen. Dort steht etwas über Verpflichtung zur Hilfeleistung und Strafbewehrung bei Unterlassen. Daraus ergibt sich logischerweise, daß die Behinderung einer Hilfeleistung, welche als vorsätzliche Tat begangen wird, ebenfalls Strafbar ist. Sollte der Gesetzgeber wegen der Unvorstellbarkeit von so einer verwerfrlichen Tat keinen passenden Paragraphen , Absatz oder Satz geschrieben haben, dann wird der Richter trotzdem entsprechen Urteilen können. Dieses nennt sich dann " Richterrecht ". Und schließlich besteht unser Recht zu 50 % aus Richterrecht. ( Das sind dann diese sogenannten "Präzedenzfälle" ) Mit kameradschaftlichem Gruß Lutz | |||||
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Autor | Step8han8 B.8, Wesseling / NRW | 543200 | |||
Datum | 14.02.2009 16:20 | 4933 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Jan Osnabrügge Ist das in NRW tatsächlich nur auf den Kreis bezogen??? Ich kenne es durchaus so, dass NEFs auch regulär kreisübergreifend fahren, so deckt das NEF unserer Wehr große Teile der Nachbarstadt im Nachbarkreis planmäßig ab (primär NEF). Auch die RTWs fahren schon mal übergreifend und auch Einsätze im Süden der kreisfreien Stadt Köln kommen regelmäßig vor. Gruß Stephan | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 543204 | |||
Datum | 14.02.2009 16:55 | 4834 x gelesen | |||
Geschrieben von Lutz RichterSollte der Gesetzgeber wegen der Unvorstellbarkeit von so einer verwerfrlichen Tat keinen passenden Paragraphen , Absatz oder Satz geschrieben haben, dann wird der Richter trotzdem entsprechen Urteilen können. Dieses nennt sich dann " Richterrecht ". Und schließlich besteht unser Recht zu 50 % aus Richterrecht. Die anderen 50 % sind das so genannte "gefährliche Halbwissen". ;-) | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 543211 | |||
Datum | 14.02.2009 18:25 | 4923 x gelesen | |||
Ich kenne auch zwei RD-Bereiche, die sich ein NEF teilen. Anders als im FSHG (§ 1 Abs. 7) fehlt im RettG NW aber eine Regelung dazu (was nicht heißt, dass das Vorgehen verwerflich ist). Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 543212 | |||
Datum | 14.02.2009 18:35 | 4904 x gelesen | |||
Geschrieben von Lutz RichterDaraus ergibt sich logischerweise, daß die Behinderung einer Hilfeleistung, welche als vorsätzliche Tat begangen wird, ebenfalls Strafbar ist. Sorry, aber: Deine Lösung passt nicht zum Problem. 1. Begeht niemand ein Unterlassen oder eine Behinderung, wenn er ein angemessenes Rettungsmittel zu einem Notfall disponiert, sondern er macht exakt das, was er soll. Ein Dienstvergehen im beamten- oder arbeitsrechtlichen Sinne scheidet auch aus, wenn jemand das macht, was er soll. 2. Die Tatsache, dass ein NEF/RTW eines benachbarten RD-Bereiches evtl. schneller dagewesen wäre, spielt nur dann irgendeine Rolle, wenn gerichtsfest(!) nachweisbar ist, dass es zu einem Schaden (im schlimmsten Fall Tod des Patieten) gekommen ist, der bei einer anderen Ermessensentscheidung sicher nicht eingetreten wäre. Ohne diesen Schutz würde sich wohl kaum jemand ohne Androhung grober körperlicher Gewalt in eine Leitstelle setzen, denn Juristen gibts ja deutlich mehr als Disponenten... 3. Bei der Frage, ob ein anderes Rettungsmittel (RM) schneller ist, darf die Zeit die es braucht um die Verfügbarkeit zu prüfen (eigene und fremde RM) nicht außer acht gelassen werden. In der Zeit holt das eigene, weiter entfernt stehende RM je nach technischer Ausstattung der Leitstelle(n) im zweifel den Nachteil an Fahrzeit schon wieder raus. 4. Ist ja auch noch nicht überall sichergestellt, dass innerhalb eines RD-Bereiches imemr der RTW disponiert wird, der am schnellsten eintreffen kann. Näheres dazu gerne hier. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 543215 | |||
Datum | 14.02.2009 18:42 | 4850 x gelesen | |||
Geschrieben von Lutz RichterUnd schließlich besteht unser Recht zu 50 % aus Richterrecht. ( Das sind dann diese sogenannten "Präzedenzfälle" ) Sind das die Fälle, die "mein" vorsitzender Richter am LG Düsseldorf immer mit "Deutsche Gerichte urteilen in der ersten Instanz schnell und in der zweiten Instanz richtig" meinte? Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Jago8 H.8, Köln / NRW | 543227 | |||
Datum | 14.02.2009 20:54 | 4706 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamDie Bedarfsplanung findet nur auf Grundlage der RD-Bereiche (entspricht den Kreisen und krisfr. Städten) statt. Hier muss ich mal meinen Heimat-Landkreis (Hameln-Pyrmont) im sonst so oft gescholtenen Niedersachsen positiv hervorheben: Das NEF Bad Münder (LK HM-PY) deckt einen Teil der südlichen Region Hannover (Stadt Springe etc.) sowie des Landkreises Schaumburg ab, das NEF Bad Pyrmont tut dies für einen Teil des Kreises Lippe (also sogar länderübergreifend). Für jede Regelung, die nicht IMMER das nächststehende Fahrzeug bevorzugt, habe ich keinerlei Verständnis. Gruß Jago | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8H., Hagen / NRW | 543229 | |||
Datum | 14.02.2009 21:15 | 4848 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamIch kenne auch zwei RD-Bereiche, die sich ein NEF teilen. Du redest nicht zufällig von Deiner Heimat und der Stadt, deren Einwohner garstig werden, wenn man sie nicht auf der ersten, sondern der dritten Silbe betont? Gruß Christoph | |||||
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Autor | Jago8 H.8, Köln / NRW | 543231 | |||
Datum | 14.02.2009 21:19 | 4725 x gelesen | |||
Geschrieben von Christoph HeitfeldDeiner Heimat und der Stadt, deren Einwohner garstig werden, wenn man sie nicht auf der ersten, sondern der dritten Silbe betont? Welche Stadt ist gemeint? Gruß Jago | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8H., Hagen / NRW | 543232 | |||
Datum | 14.02.2009 21:24 | 4677 x gelesen | |||
Geschrieben von Jago HexelWelche Stadt ist gemeint? Naja, Hagen und Iserlohn... | |||||
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Autor | Jago8 H.8, Köln / NRW | 543234 | |||
Datum | 14.02.2009 21:27 | 4718 x gelesen | |||
Geschrieben von Christoph HeitfeldNaja, Hagen und Iserlohn... Ach so. Ja, mensch, ich weiß doch nicht wo der Andreas herkommt ;-) Gruß Jago | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 543249 | |||
Datum | 14.02.2009 22:14 | 4772 x gelesen | |||
nein, nicht zufällig :-) Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Lutz8 R.8, Weener / Niedersachsen | 543293 | |||
Datum | 15.02.2009 10:09 | 4722 x gelesen | |||
Moin, *g* Naja, wenn man bedebkt, daß dafür die Politiker verantwortlich sind, und ich mir diue "nachbastelrate" der letzten Gesetzesvorhaben so anschaue, dann könntest du recht haben. In der Tat gibt es in England fast ausschließlich das Richterrecht, und die fahren dort ganz gut damit. Gruß Lutz | |||||
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Autor | Lutz8 R.8, Weener / Niedersachsen | 543295 | |||
Datum | 15.02.2009 10:14 | 4698 x gelesen | |||
Moin, bedingt ja... . Beim Richterrecht fängt es oft erst so richtig an unübersichtlich zu werden. Gruß Lutz | |||||
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