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ThemaUnterschriftensammlung für das nächstgelegene Notarztsystem25 Beträge
RubrikRettungsdienst
 
AutorJan 8O., Trennewurth / Schleswig-Holstein543082
Datum14.02.2009 08:547511 x gelesen
Hallo,

musste mir gerade mächtig die Augen reiben. Clickt Ihr:

Unterschriften Notarztsystem

Lt. Google Maps geht es da um über 10 Kilometer Differrenz. Sollten wir denen aus unseren Regelungen was abgeben??? Ist das in NRW tatsächlich nur auf den Kreis bezogen??? Dann könnten wir durchaus aushelfen. Bei uns in SH ist zuletzt 1991 durch Gesetz solcher Unsinn beendet worden:

§ 7 RDG SH Organisation

(1) Der Träger des Rettungsdienstes hat in seinem Rettungsdienstbereich eine Rettungsleitstelle und Rettungswachen in ausreichender Zahl einzurichten. Die Auswahl der Standorte der Rettungswachen hat die gleichmäßige Versorgung des Rettungsdienstbereiches zu gewährleisten; die Standorte der Rettungswachen benachbarter Träger des Rettungsdienstes sind zu berücksichtigen.


§ 7 DVO-RDG SH Rettungswachen

(1) Die Rettungswachen müssen ständig einsatzbereit und mit den für ihre Aufgaben im Rettungsdienst erforderlichen Krankenkraftwagen einschließlich des Rettungsgerätes und des Sanitätsmaterials, den erforderlichen Anlagen im Sinne des Gesetzes über Fernmeldeanlagen sowie dem notwendigen Personal ausgestattet sein.

(2) Die Standorte der Rettungswachen sind auch unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten der Kooperation mit benachbarten Trägern des Rettungsdienstes so zu bestimmen, daß jeder ausschließlich über eine Straße erreichbare mögliche Einsatzort mit dem Rettungswagen oder mit dem Notarzteinsatzfahrzeug in der Regel innerhalb einer Frist von zwölf Minuten nach Eingang der Notfallmeldung bei der Rettungsleitstelle (Hilfsfrist) erreicht werden kann.

Gruß Jan Osnabrügge


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen543083
Datum14.02.2009 08:595281 x gelesen
Geschrieben von Jan OsnabrüggeIst das in NRW tatsächlich nur auf den Kreis bezogen???

Ja. Die Bedarfsplanung findet nur auf Grundlage der RD-Bereiche (entspricht den Kreisen und krisfr. Städten) statt. Die Stadt Düsseldorf hat AIFIK mehrfach Versuche unternommen, benachbarte RD-Träger (Kreise) auf sowas im RTW-Bereich anzusprechen. Kein Interesse, wie man hörte.

Folge: Kostenintensive Verlegung von 2 RTW-Standorten (auf der anderen Seite der Grenze vmtl. ähnlich).


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorRalf8 S.8, Gerlingen / NRW543086
Datum14.02.2009 09:075123 x gelesen
Geschrieben von Jan OsnabrüggeLt. Google Maps geht es da um über 10 Kilometer Differrenz. Sollten wir denen aus unseren Regelungen was abgeben???

Bei der Feuerwehr das gleiche: Feuerwehr-Standort der Gemeinde B ist 500 meter von einer Ortschaft der Gemeinde A entfernt, zuständig ist aber die 5 km entfernte Feuerwehr der Gemeinde A.

Wirst Du so in der Art wahrscheinlich sehr häufig antreffen können...


Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG!

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AutorJan 8O., Trennewurth / Schleswig-Holstein543087
Datum14.02.2009 09:085194 x gelesen
Hallo und Moin, Andreas,

dann bin ich ehrlich gesagt, ziemlich platt....

Ein solcher Einsatz bei uns im Bereich, sofern nicht als Fehler passiert, führt zu einer anschließenden Stellenausschreibung!!!


Gruß und rette sich denn nun wer kann.

Jan Osnabrügge


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen543091
Datum14.02.2009 09:355090 x gelesen
Alles hohe Politik, da stecken wir an der Front nicht drin...

Heißt ja nicht, dass im Einzelfall nicht telefoniert wird (auch im zu grunde liegenden Fall wird das ja beschrieben), aber erstmal gelten die kommunalen Grenzen. Ist bei der Feuerwehr (noch) genauso geregelt.


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY543111
Datum14.02.2009 11:385065 x gelesen
Geschrieben von Ralf SchmidtBei der Feuerwehr das gleiche: Feuerwehr-Standort der Gemeinde B ist 500 meter von einer Ortschaft der Gemeinde A entfernt, zuständig ist aber die 5 km entfernte Feuerwehr der Gemeinde A.

Wirst Du so in der Art wahrscheinlich sehr häufig antreffen können...


Hallo,

das soll jetzt mit den neuen ILS in Bayern abgeschafft werden.
Wir wurden auch schon zu Einsätzen alarmiert, zu denen eine FF aus einem Nachbarlandkreis (und Regierungsbezirk) sehr viel näher gehabt hätte als wir.
Ich hoffe nur, dass das System nicht verwässert wird und die ILS auch "grenzübergreifend" arbeiten.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner


Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)

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AutorDani8el 8R., Reppenstedt / Niedersachsen543117
Datum14.02.2009 12:014953 x gelesen
Geschrieben von Ralf SchmidtBei der Feuerwehr das gleiche: Feuerwehr-Standort der Gemeinde B ist 500 meter von einer Ortschaft der Gemeinde A entfernt, zuständig ist aber die 5 km entfernte Feuerwehr der Gemeinde A.

Bei uns fuhr eine Nachbarwehr sogar an unserem Fw-Haus vorbei um zur einer in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Jugendherberge zu gelangen (ohne uns)!
Das wurde dann über den Obergefreiten-Dienstweg geändert, jetzt dürfen wir mit!


MkG
Daniel


Auf Wiedersehen, bei unserem großen Fw-Marsch "Rund um Gut Brockwinkel" am 29.03.2009

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern543122
Datum14.02.2009 12:124949 x gelesen
Hallo Anton,

Geschrieben von Anton Kastnerdas soll jetzt mit den neuen ILS in Bayern abgeschafft werden.
das wäre auch schon ohne ILS genauso möglich gewesen, liegt lediglich am Alarmplan! Beim RD funktioniert das bei uns jetzt auch schon (ohne ILS).

Geschrieben von Anton KastnerIch hoffe nur, dass das System nicht verwässert wird und die ILS auch "grenzübergreifend" arbeiten.
wo das bis jetzt nicht der Fall war wäre ich da eher skeptisch.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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AutorLutz8 R.8, Weener / Niedersachsen543169
Datum14.02.2009 14:484997 x gelesen
Moin,

sollte sowas nicht schon zu "Behinderung einer Hilfeleistung" mit Schulderschwerniss "Im Amt" zählen ? Im Zweifelsfalle ist da immer einer Schuld dran, und wenn es die Landesregierung ist, die so einen Unsinn erlässt, wonach sich andere dann richten.

Und wenn der Leitstellendisponent wusste, daß es einen NEF/NAW-Standort gibt, der näher liegt als der eigene, dann ist der Tatbestand von ihm Schuldhaft begangen worden. Und da reden wir von Bundesrecht, das ja bekantlich Länderrecht bricht .

Gruß

Lutz


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen543190
Datum14.02.2009 15:454900 x gelesen
Geschrieben von Lutz Richter"Behinderung einer Hilfeleistung"

Welcher § des Emsländischen Landstrafrechts regelt denn diesen interessanten Tatbestand?


Gruß

A.

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AutorStef8fen8 H8., Bad Vilbel / Hessen543192
Datum14.02.2009 15:515003 x gelesen
Geschrieben von Andreas Bräutigam Emsländischen

Weener liegt nicht im LK Emsland, das emsländische Recht gilt bei denen nicht.


Grüße, der Steffen!

Wer Visionen hat sollte zum Arzt gehen. (Helmut Schmidt)

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AutorLutz8 R.8, Weener / Niedersachsen543198
Datum14.02.2009 16:154905 x gelesen
Danke ;-)

Wir kennen ja alle die Hilfeleistungsparagraphen. Dort steht etwas über Verpflichtung zur Hilfeleistung und Strafbewehrung bei Unterlassen. Daraus ergibt sich logischerweise, daß die Behinderung einer Hilfeleistung, welche als vorsätzliche Tat begangen wird, ebenfalls Strafbar ist. Sollte der Gesetzgeber wegen der Unvorstellbarkeit von so einer verwerfrlichen Tat keinen passenden Paragraphen , Absatz oder Satz geschrieben haben, dann wird der Richter trotzdem entsprechen Urteilen können. Dieses nennt sich dann " Richterrecht ". Und schließlich besteht unser Recht zu 50 % aus Richterrecht. ( Das sind dann diese sogenannten "Präzedenzfälle" )

Mit kameradschaftlichem Gruß

Lutz


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AutorStep8han8 B.8, Wesseling / NRW543200
Datum14.02.2009 16:204933 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Jan OsnabrüggeIst das in NRW tatsächlich nur auf den Kreis bezogen???

Ich kenne es durchaus so, dass NEFs auch regulär kreisübergreifend fahren, so deckt das NEF unserer Wehr große Teile der Nachbarstadt im Nachbarkreis planmäßig ab (primär NEF). Auch die RTWs fahren schon mal übergreifend und auch Einsätze im Süden der kreisfreien Stadt Köln kommen regelmäßig vor.

Gruß Stephan


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AutorStef8an 8H., Essen / NRW543204
Datum14.02.2009 16:554834 x gelesen
Geschrieben von Lutz RichterSollte der Gesetzgeber wegen der Unvorstellbarkeit von so einer verwerfrlichen Tat keinen passenden Paragraphen , Absatz oder Satz geschrieben haben, dann wird der Richter trotzdem entsprechen Urteilen können. Dieses nennt sich dann " Richterrecht ". Und schließlich besteht unser Recht zu 50 % aus Richterrecht.

Die anderen 50 % sind das so genannte "gefährliche Halbwissen". ;-)


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen543211
Datum14.02.2009 18:254923 x gelesen
Ich kenne auch zwei RD-Bereiche, die sich ein NEF teilen. Anders als im FSHG (§ 1 Abs. 7) fehlt im RettG NW aber eine Regelung dazu (was nicht heißt, dass das Vorgehen verwerflich ist).


Gruß

A.

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen543212
Datum14.02.2009 18:354904 x gelesen
Geschrieben von Lutz RichterDaraus ergibt sich logischerweise, daß die Behinderung einer Hilfeleistung, welche als vorsätzliche Tat begangen wird, ebenfalls Strafbar ist.

Sorry, aber: Deine Lösung passt nicht zum Problem.

1. Begeht niemand ein Unterlassen oder eine Behinderung, wenn er ein angemessenes Rettungsmittel zu einem Notfall disponiert, sondern er macht exakt das, was er soll. Ein Dienstvergehen im beamten- oder arbeitsrechtlichen Sinne scheidet auch aus, wenn jemand das macht, was er soll.

2. Die Tatsache, dass ein NEF/RTW eines benachbarten RD-Bereiches evtl. schneller dagewesen wäre, spielt nur dann irgendeine Rolle, wenn gerichtsfest(!) nachweisbar ist, dass es zu einem Schaden (im schlimmsten Fall Tod des Patieten) gekommen ist, der bei einer anderen Ermessensentscheidung sicher nicht eingetreten wäre. Ohne diesen Schutz würde sich wohl kaum jemand ohne Androhung grober körperlicher Gewalt in eine Leitstelle setzen, denn Juristen gibts ja deutlich mehr als Disponenten...

3. Bei der Frage, ob ein anderes Rettungsmittel (RM) schneller ist, darf die Zeit die es braucht um die Verfügbarkeit zu prüfen (eigene und fremde RM) nicht außer acht gelassen werden. In der Zeit holt das eigene, weiter entfernt stehende RM je nach technischer Ausstattung der Leitstelle(n) im zweifel den Nachteil an Fahrzeit schon wieder raus.

4. Ist ja auch noch nicht überall sichergestellt, dass innerhalb eines RD-Bereiches imemr der RTW disponiert wird, der am schnellsten eintreffen kann. Näheres dazu gerne hier.


Gruß

A.

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen543215
Datum14.02.2009 18:424850 x gelesen
Geschrieben von Lutz RichterUnd schließlich besteht unser Recht zu 50 % aus Richterrecht. ( Das sind dann diese sogenannten "Präzedenzfälle" )

Sind das die Fälle, die "mein" vorsitzender Richter am LG Düsseldorf immer mit "Deutsche Gerichte urteilen in der ersten Instanz schnell und in der zweiten Instanz richtig" meinte?


Gruß

A.

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AutorJago8 H.8, Köln / NRW543227
Datum14.02.2009 20:544706 x gelesen
Geschrieben von Andreas BräutigamDie Bedarfsplanung findet nur auf Grundlage der RD-Bereiche (entspricht den Kreisen und krisfr. Städten) statt.

Hier muss ich mal meinen Heimat-Landkreis (Hameln-Pyrmont) im sonst so oft gescholtenen Niedersachsen positiv hervorheben:

Das NEF Bad Münder (LK HM-PY) deckt einen Teil der südlichen Region Hannover (Stadt Springe etc.) sowie des Landkreises Schaumburg ab, das NEF Bad Pyrmont tut dies für einen Teil des Kreises Lippe (also sogar länderübergreifend).

Für jede Regelung, die nicht IMMER das nächststehende Fahrzeug bevorzugt, habe ich keinerlei Verständnis.

Gruß Jago


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AutorChri8sto8ph 8H., Hagen / NRW543229
Datum14.02.2009 21:154848 x gelesen
Geschrieben von Andreas BräutigamIch kenne auch zwei RD-Bereiche, die sich ein NEF teilen.
Du redest nicht zufällig von Deiner Heimat und der Stadt, deren Einwohner garstig werden, wenn man sie nicht auf der ersten, sondern der dritten Silbe betont?

Gruß

Christoph


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AutorJago8 H.8, Köln / NRW543231
Datum14.02.2009 21:194725 x gelesen
Geschrieben von Christoph HeitfeldDeiner Heimat und der Stadt, deren Einwohner garstig werden, wenn man sie nicht auf der ersten, sondern der dritten Silbe betont?


Welche Stadt ist gemeint?

Gruß Jago


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AutorChri8sto8ph 8H., Hagen / NRW543232
Datum14.02.2009 21:244677 x gelesen
Geschrieben von Jago HexelWelche Stadt ist gemeint?
Naja, Hagen und Iserlohn...


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AutorJago8 H.8, Köln / NRW543234
Datum14.02.2009 21:274718 x gelesen
Geschrieben von Christoph HeitfeldNaja, Hagen und Iserlohn...

Ach so.
Ja, mensch, ich weiß doch nicht wo der Andreas herkommt ;-)

Gruß Jago


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen543249
Datum14.02.2009 22:144772 x gelesen
nein, nicht zufällig :-)


Gruß

A.

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AutorLutz8 R.8, Weener / Niedersachsen543293
Datum15.02.2009 10:094722 x gelesen
Moin,

*g*

Naja, wenn man bedebkt, daß dafür die Politiker verantwortlich sind, und ich mir diue "nachbastelrate" der letzten Gesetzesvorhaben so anschaue, dann könntest du recht haben.

In der Tat gibt es in England fast ausschließlich das Richterrecht, und die fahren dort ganz gut damit.

Gruß

Lutz


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AutorLutz8 R.8, Weener / Niedersachsen543295
Datum15.02.2009 10:144698 x gelesen
Moin,

bedingt ja... . Beim Richterrecht fängt es oft erst so richtig an unübersichtlich zu werden.

Gruß

Lutz


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 14.02.2009 08:54 Jan 7O., Trennewurth
 14.02.2009 08:59 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 14.02.2009 09:08 Jan 7O., Trennewurth
 14.02.2009 09:35 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 14.02.2009 20:54 Jago7 H.7, Köln
 14.02.2009 09:07 Ralf7 S.7, Gerlingen
 14.02.2009 11:38 Anto7n K7., Mühlhausen
 14.02.2009 12:12 Chri7sto7f S7., Vilseck
 14.02.2009 12:01 Dani7el 7R., Reppenstedt
 14.02.2009 14:48 Lutz7 R.7, Weener
 14.02.2009 15:45 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 14.02.2009 15:51 Stef7fen7 H7., Bad Vilbel
 14.02.2009 16:15 Lutz7 R.7, Weener
 14.02.2009 16:55 Stef7an 7H., Essen
 15.02.2009 10:09 Lutz7 R.7, Weener
 14.02.2009 18:35 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 14.02.2009 18:42 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 15.02.2009 10:14 Lutz7 R.7, Weener
 14.02.2009 16:20 Step7han7 B.7, Wesseling
 14.02.2009 18:25 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 14.02.2009 21:15 Chri7sto7ph 7H., Hagen
 14.02.2009 21:19 Jago7 H.7, Köln
 14.02.2009 21:24 Chri7sto7ph 7H., Hagen
 14.02.2009 21:27 Jago7 H.7, Köln
 14.02.2009 22:14 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
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