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ThemaAufgabenverteilung zwischen Kommandant und Stellvertreter6 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorThom8as 8R., Gammertingen / Baden Württemberg543033
Datum13.02.2009 19:545006 x gelesen
Servus,
wie läuft das bei euch in euren Wehren mit der Aufgabenverteilung zwischen dem Kommandanten und seinem Stellvertreter.
Ist der Stellvertreter nur ein "rechtlich notwendiges Anhängsel" oder hat er einen klaren Aufgabenbereich. Wie stimmt die Kommunikation zwischen den beiden ??


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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen543038
Datum13.02.2009 20:323146 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Thomas Riegger
Ist der Stellvertreter nur ein "rechtlich notwendiges Anhängsel" oder hat er einen klaren Aufgabenbereich.
Gute Frage!
In der DDR hat man die Antwort so drauf gefunden:
Die Stv. waren gleichzeitig Leiter von Fachgebieten, so gab es unter dem WL:
den Stv. für E&A (Einsatz und Ausbildung)
den Stv. für T&A (Technik und Ausrüstung)
den Stv. für KiB (Kontrollen im Brandschutz (&Öffentlichkeitsarbeit))
...

Nachdenkenswert?


mkg hwk

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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW543039
Datum13.02.2009 20:453103 x gelesen
Die stellvertretende Feuerwehrkommandanten haben den Feuerwehrkommandanten
zu unterstützen und ihn in seiner Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten zu vertreten.

Sind also sog. "Verhinderungsvertreter" und haben bei der Anwesenheit des Kommandanten eigentlich nur den Generalauftrag diesen zu unterstützen.

Es sei den, dass die jeweils örtliche Satzung hier spezielle Aufgaben für die oder den Stellvertreter vorsieht!


Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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AutorThom8as 8R., Gammertingen / Baden Württemberg543046
Datum13.02.2009 21:293006 x gelesen
Aber wie läuft das in euren Wehren ab. Macht der Stellvertreter nur dann was, wenn der "Boss" nicht da ist ?? Inwieweit Unterstützt der 2. Mann den 1. ???


Dies ist alles meine persönlich Meinung und hat keinerlei Anspruch auf allgemeine Gültigkeit und Zustimmung .

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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW543050
Datum13.02.2009 21:362908 x gelesen
Geschrieben von Thomas RieggerAber wie läuft das in euren Wehren ab. Macht der Stellvertreter nur dann was, wenn der "Boss" nicht da ist ?? Inwieweit Unterstützt der 2. Mann den 1. ???

Natürlich wird da eine Arbeitsteilung vorgenommen! Das ist ja hoffentlich auch der Normalfall. Das wird ja wohl hoffentlich zwischen dem Kommandanten und seinem Stellvertreter abgesprochen sein.

Ein Rechtsanspruch oder ein Regelwerk dazu gibt es (Gott sei Dank) nicht!


Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland543055
Datum13.02.2009 21:512931 x gelesen
Bei uns in der Gemeinde (5 Löschbezirke) sind die stellv. Löschbezirksführer (= stellv. Kommandanten) im Schulausschuss, d.h. sie Planen die überörtliche Ausbildung wie den Grundausbildungslehrgang (TM1 und TM2) und den Truppführerlehrgang und sind dann auch für die Durchführung verantwortlich.
Die Chefs der Löschbezirke sind im Technik- und Beschaffungsausschuss. Bei Verhinderung verteten sich Beide gegenseitig im jeweiligen Ausschuss.

Bei Löschbezirksfüherbesprechungen sind die Stellvs genauso eingebunden und entscheidungsbefugt wie die Chefs.

für unseren Löschbezirk:
Kontakt von Löschbezirksführer und Stellv. ist immer gegeben. 1 bis 5 Telefonate die Woche und wenn mal was Wichtiges anliegt dann trifft man sich persönlich. Bei uns sind aber auch die Funktionen (Dienstränge und Dienststellungen = Lösch-/Brandmeister und die Warte) mit einbezogen in die Abläufe. Basisdemokratie wird gelebt.
Im Einsatzfall ist der Chef natürlich Chef und der Einsatzbefehl geht nur von einem aus.

PS: bin Stellv. und fühl mich nicht als fünftes Rad am Wagen.


________________________________________________

Gruß Daniel

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 13.02.2009 19:54 Thom7as 7R., Gammertingen
 13.02.2009 20:32 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
 13.02.2009 20:45 ., Kirchheim unter Teck
 13.02.2009 21:29 Thom7as 7R., Gammertingen
 13.02.2009 21:36 ., Kirchheim unter Teck
 13.02.2009 21:51 Dani7el 7G., Überherrn
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