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ThemaBeamte und Social Networking8 Beträge
RubrikSonstiges
 
AutorRalf8 S.8, Gerlingen / NRW542196
Datum10.02.2009 10:334737 x gelesen
Hallo!

Wie ich gestern erfahren habe, will die Polizei eines großen Bundeslandes verstärkt ihre Beamten überprüfen, ob sie im Rahmen von "Social Networks" a la StudiVZ und Xing ein schlechtes Licht auf ihren Beruf werfen.
Konkret wurde wohl angekündigt, wer sich im Internet in einer Art und Weise präsentiert, die auch nur ansatzweise geeignet erscheint die Polizei zu diskreditieren, bekommt ein Disziplinarverfahren mit dem Ziel Ausschluß aus der Polizei.

Es geht dabei um Dinge wie die Mitgliedschaft in einer StudiVZ-Gruppe "BPH - ein Leben auf Klassenfahrt" oder "Die Straßenverkehrsordnung behindert meinen Fahrstil" oder auch schlicht nur um das "falsche" Auswählen von Standardantwortmöglichkeiten im Profil wie: "Beruf: Polizist; Was er da macht: Troubleshooter" oder "Politische Richtung: Kronloyal" (Wir erinnern uns: Freiheitlich demokratische Grundordnung usw)
Problematisch könnte auch das veröffentlichen von Fotos sein, die den Beamten privat (!) in ungünstigen Situationen zeigt (Betrunken etc).

Wie seht ihr das? Geht das zu weit? Das auch ein Beamter ein Privatleben hat dürfte wohl einleuchten. Gabs sowas in der Richtung auch schon bei Feuerwehrs?


Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG!

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AutorPete8r S8., Karben / Hessen542197
Datum10.02.2009 10:423159 x gelesen
Geschrieben von Ralf SchmidtWie seht ihr das? Geht das zu weit?

Meiner Meinung nach: Ja!


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AutorHilm8ar 8K., Köln / NRW542199
Datum10.02.2009 10:572928 x gelesen
Hallo Ralf,

hier hilft das Beamtenrecht weiter, Grundsätzlich kann alles geandet werden was ein schlechtes Bild auf den Dienstherrn wirft, ihn diskreditiert oder der freiheitlichen demokratischen Grundordnung widerspricht. Ob die Überprüfungen in einzelnen Fällen zu weitgehen kann ich nicht beurteilen.

Über ein Disziplinarverfahren mit dem Ziel des Ausschlusses muss sowieso dann das zuständige Disziplinargericht entscheiden.

mfG
Hilmar


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW542201
Datum10.02.2009 11:003079 x gelesen
Geschrieben von Peter SchadeMeiner Meinung nach: Ja!

hängt am Schluß sicherlich vom Detail ab, aber irgendwann wird man sich bei derartigen Diskussionen (vgl. aktuell auch die "Bahn-/Telefomaffären") die Frage nach dem Sinn der allgemeinen Grundsätze der FDGP stellen müssen - und für sich selbst, wo die Grenze ist...
Erfahrungsgemäß regelt die Demokratie aber Auswüchse jeder Art früher oder später.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen542205
Datum10.02.2009 11:482847 x gelesen
Geschrieben von Ralf SchmidtGabs sowas in der Richtung auch schon bei Feuerwehrs?


Ja! Mir ist eine BF bekannt, die einen Mitarbeiter gezielt auf die Durchsuchung solcher Portale angesetzt hat mit dem Ziel, "fragwürdige" Auftritte der Beamten zu erkennen und zur Ahndung zu melden. Ob dieselbe Feuerwehr auch sonst Privatschnüffler auf Ihre Kollegen ansetzt, weiß ich nicht, ich wills aber auch echt nicht ausschließen.

Ich kann nur sagen: Wer sonst keine Probleme in seiner Dienststelle hat, der kümmert sich halt um sowas. Ich denke, das Personal steht dabei voll hinter der Feuerwehrleitung (solange von vorne geschossen wird).


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorJago8 H.8, Köln / NRW542208
Datum10.02.2009 11:512865 x gelesen
Geschrieben von Ralf Schmidtdas "falsche" Auswählen von Standardantwortmöglichkeiten im Profil wie: "Beruf: Polizist; Was er da macht: Troubleshooter" oder "Politische Richtung: Kronloyal" (Wir erinnern uns: Freiheitlich demokratische Grundordnung usw)

Da diese Aussagen ja ganz eindeutig ironisch gemeint sind, hielte ich eine Ahndung für vollkommen überzogen.

Geschrieben von Ralf SchmidtProblematisch könnte auch das veröffentlichen von Fotos sein, die den Beamten privat (!) in ungünstigen Situationen zeigt (Betrunken etc).

Jeder, der sich gelegentlich ins städtische Nachtleben begibt weiß, dass man durchaus auch fotografiert wird, ohne es zu wollen. Oder man ist sogar irgendwo "mit drauf" ohne es zu wissen.
Das würde dann in der Konsequenz bedeuten, dass man sich als Beamter vom Nachtleben fern halten müsste...

Geschrieben von Ralf SchmidtKonkret wurde wohl angekündigt, wer sich im Internet in einer Art und Weise präsentiert, die auch nur ansatzweise geeignet erscheint die Polizei zu diskreditieren, bekommt ein Disziplinarverfahren mit dem Ziel Ausschluß aus der Polizei.


Wenn die Polizei keine anderen Sorgen hat, als sich um so etwas zu kümmern und für so einen Unsinn noch freie Ressourcen hat, habe ich dafür nur Kopfschütteln übrig.

Geschrieben von Ralf SchmidtWie seht ihr das? Geht das zu weit? Das auch ein Beamter ein Privatleben hat dürfte wohl einleuchten.

Ja, das geht zu weit. Jungen Menschen (bei der Pol. sind schließlich viele, die davon betroffen wären zwischen 19-25 Jahre alt) zu verbieten sich an sozialen Netzwerken wie dem StudiVZ zu beteiligen geht eindeutig zu weit.
Denn faktisch wäre nach so einer Androhung eine ganz "normale" Teilnahme ja gar nicht mehr möglich, es könnte ja ALLES MÖGLICHE ein schlechtes Licht auf die Polizei werfen, was dort nachzulesen ist...

Gruß Jago


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AutorErwi8n P8. M8., Bad Soden a. Ts. / Hessen542255
Datum10.02.2009 17:362614 x gelesen
Hallo,

wo siehst Du/ seht Ihr den Unterschied zu "stillen Mitlesern" hier im Forum? Ob ich meine Dienststelle/ meine FF etc. hier durch vermeindlich negative Kommentare diskreditiere, oder es bei XING, Facebook etc. tue ist für mich das gleiche. Und ob nun jemand abgestellt wird, gezielt Social Networks zu durchleuchten oder in Foren mitzulesen ist IMHO ebenfalls das gleiche.

Geschrieben von Ralf SchmidtProblematisch könnte auch das veröffentlichen von Fotos sein, die den Beamten privat (!) in ungünstigen Situationen zeigt (Betrunken etc).Das gilt nicht nur für Beamte. Manche Arbeitskollegen waren mäßig begeistert, sich auf Bildern unserer Weihnachtsfeier bei einem anderen Kollegen auf Facebook wiederzufinden.

Allgemein ist dies das Problem des Internets, wir meckern zwar über mangelnden Datenschutz und gläserne Kunden in der großen Konsumwelt, teilen aber über das Internet Hinz und Kunz freigiebig Massen an Informationen über uns mit. Sie ist nur gleich vielfach publiker und außerdem dokumentiert, also eine andere Größenordnung, als abends in der Kneipe über seinen Brötchengeber/ seine Dienststelle/ seinen Chef usw. zu lästern.


MkG, Erwin

--
Ich stehe zu Artikel 5 des Grundgesetzes. Mein Zynismus, meine Rhetorik. Wer ein Problem hat möge dies doch offen äußern und nicht feige hinter meinem Rücken tuscheln.

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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz542258
Datum10.02.2009 18:402626 x gelesen
Geschrieben von Ralf SchmidtWie ich gestern erfahren habe, will die Polizei eines großen Bundeslandes verstärkt ihre Beamten überprüfen, ob sie im Rahmen von "Social Networks" a la StudiVZ und Xing ein schlechtes Licht auf ihren Beruf werfen.
Konkret wurde wohl angekündigt, wer sich im Internet in einer Art und Weise präsentiert, die auch nur ansatzweise geeignet erscheint die Polizei zu diskreditieren, bekommt ein Disziplinarverfahren mit dem Ziel Ausschluß aus der Polizei.


Die letztendlich entscheidende Frage ist:
Wie sehr muss man sich außerdienstlich wohlverhalten?

Eine Person ist in MeinVZ augenscheinlich angetrunken (nicht leichtbekleidet, vollgekotzt o.ä.) mit einem alkoholischen Getränk zu sehen. Der Arbeitgeber mahnt diese Person ab.
(in diesem Fall übrigens obwohl das Profil keinen nicht mal ansatzweisen Bezug zum Arbeitgeber dieser Person hatte).
In diesem Fall musste die Abmahnung zurückgenommen werden.
Wäre sie ok gewesen wenn das Profil direkte oder indirekte hinweise auf seinen Arbeitgeber enthalten hätte?
Wäre die Abmahnung erst berechtigt gewesen, wenn die Person auf dem Foto nicht auf einer Feier alkoholisiert abgebildet worden währe, sondern erst in Verbindung mit ihrer beruflichen Tätigkeit?

Ich denke auf die Arbeits- bzw. Verwaltungsgerichte wird dahingehend in den kommenden Jahren etwas Arbeit zukommen.


Manuel


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 10.02.2009 10:33 Ralf7 S.7, Gerlingen
 10.02.2009 10:42 ., Karben
 10.02.2009 11:00 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 10.02.2009 10:57 Hilm7ar 7K., Köln
 10.02.2009 11:48 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 10.02.2009 11:51 Jago7 H.7, Köln
 10.02.2009 17:36 Erwi7n P7. M7., Bad Soden a. Ts.
 10.02.2009 18:40 ., Westerwald
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