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ThemaUVV Fw für Wettkämpfe, war: Welche Jacken ,21 Beträge
Rubrikpers. Ausrüstung
Infos:
  • UK-BW: "Versicherte Tätigkeiten"
  •  
    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW541947
    Datum09.02.2009 08:507608 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n PannierEs stellt sich ohnehin die Frage, ob die UVV "Feuerwehren" für Wettkämpfe überhaupt anwendbar ist. Siehe §§ 1, 2.

    Ist die Frage, ob die UK bzw. ein Richter einen "Wettkampf" als Bestandteil des Feuerwehrdienstes ansieht - oder eben nicht.

    Spätestens bei Geschwindigkeitswettkämpfen die so niemals Bestandteil von Übungen wären, weil in der Ausführung völlig unzulässig weil zu gefährlich, wirds Probleme geben, wenn was passiert (vgl. § 17 (1)): "Im Feuerwehrdienst dürfen nur Maßnahmen getroffen werden,
    die ein sicheres Tätigwerden der Feuerwehrangehörigen ermöglichen." und der Kommentar dazu: "– von sportlichen Übungen, die mit erhöhten Verletzungsgefahren für
    die Feuerwehrangehörigen verbunden sind, abgesehen wird."!

    Jetzt wirds spannend: Wo ist da die Grenze....?

    Ein Standardleistungsabzeichen zur Vornahme von 3 Rohren über die Wiese zum Umspritzen von 3 Eimern kann als Feuerwehrübung gelten - oder aufgrund ggf. enger Zeitvorgaben auch als "sportlich". Hindernisläufe o.ä. sind?
    Hakenleiternklettern mit Anlauf ist?

    Ggf. können die CTIF-Wettkämpfer die hier mitlesen was näheres dazu sagen:
    - schon mal Probleme gehabt nach einem Unfall bei einer Übung etc.?
    - Zusatzversicherung, welche?
    - ...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen541948
    Datum09.02.2009 08:555723 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Ulrich CimolinoEin Standardleistungsabzeichen zur Vornahme von 3 Rohren über die Wiese zum Umspritzen von 3 Eimern kann als Feuerwehrübung gelten - oder aufgrund ggf. enger Zeitvorgaben auch als "sportlich". Hindernisläufe o.ä. sind?
    Hakenleiternklettern mit Anlauf ist?


    zumindest in Hessen werden die Vorschriften für die Leistungsübungen per Erlass vom HmdI heraus gegeben, die speziell an die Feuerwehren adressiert sind. Folglich ist eine Leistungsübung im Rahmen dieses Erlasses auch Feuerwehrdienst. Und eine gweisse zeitliche Komponente soll es ja auch im "richtigen" Einsatz geben...

    Versicherungstechnische Probleme im Rahmen von Wettkämpfen hatten wir bei Verletzungen noch nie. Allerdings weiß ich nicht wie es sich da bei den CTIF- Wettkämpfen oder ähnlichen Veranstaltungen oder irgendwelchen Spaß-Wettkämpfen, Feuerwehr-Olympiaden beim TdoT o.ä. verhält.

    Gruß, otti


    "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

    Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW541952
    Datum09.02.2009 09:065795 x gelesen
    Geschrieben von Matthias Ottzumindest in Hessen werden die Vorschriften für die Leistungsübungen per Erlass vom HmdI heraus gegeben, die speziell an die Feuerwehren adressiert sind.

    In NRW wird zu Beerdigungen von FA z.B. seitens des Leiters der Fw eingeladen und in Uniform aufmarschiert.
    Ist das dann Fw-Dienst?

    Wenns dabei zu Verletzungen kommt, z.B. als Sargträger für den Toten, ist das ein Unfall im Dienst?
    Fakt ist, dass die UK das m.W. anders sieht...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen541956
    Datum09.02.2009 09:345625 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Ulrich CimolinoIn NRW wird zu Beerdigungen von FA z.B. seitens des Leiters der Fw eingeladen und in Uniform aufmarschiert.
    Ist das dann Fw-Dienst?


    zunächst mal schon. Hintergründig müsste man prüfen, auf welcher Rechtsgrundlage der das anordnen konnte. Die Rechtsgrundlage für den Leistungsvergleich ist der o.g. Erlass. Dementsprechend ist für mich in Hessen eine Leistungsübung eindeutig Feuerwehrdienst.

    Geschrieben von Ulrich CimolinoWenns dabei zu Verletzungen kommt, z.B. als Sargträger für den Toten, ist das ein Unfall im Dienst?
    Fakt ist, dass die UK das m.W. anders sieht...


    Das mit den Sargträgern? Das könnte ich verstehen. Bei Leistungsübungen käme es m.M.n. darauf an wie diese geregelt sind bzw. auf welcher Grundlage die durchgeführt werden. Mir sind einige Unfälle bei Leistungsübungen bekannt, jedoch kein Fall in dem es wegen der Art der durchgeführten Tätigkeit zu Problemen gekommen wäre.

    Gruß, otti


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    AutorHara8ld 8H., Erfurt / Thüringen541958
    Datum09.02.2009 09:445689 x gelesen
    Auch wenn die Diskussion sich immer weiter von der Ausgangsfrage entfernt..:

    In TH gibt es bei Sportunfällen (auch bei Wettkämpfen) nach meinem Kenntnisstand keine Probleme bei der Anerkennung als Dienstunfall.
    Bedingung ist natürlich, dass es sich um Feuerwehr-Wettkämpfe handelt.


    Geschrieben von Ulrich CimolinoWenns dabei zu Verletzungen kommt, z.B. als Sargträger für den Toten, ist das ein Unfall im Dienst?
    Ja, wenn es sich "um eine dienstliche Veranstaltung handelt". d. h., dass der Leiter der Feuerwehr dies so "angeordnet" hat. Die Jahreshauptversammlung ist ja auch Dienst. Und der Weg dorthin ist ebenso versichert wie der Weg danach nach Hause (wenn er zeitnah nach dem offiziellen Schluss angetreten wird und "die Promille" nicht "wesentliche Mitursache" des Unfalls sind.)


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Harald



    Das ist meine private Meinung!
    Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen.
    Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen.

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    AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz541963
    Datum09.02.2009 10:295762 x gelesen
    Naja ich kann da nur für RLP sprechen, nach Vorgaben des LFV ist die Schutzausrüstung für Leistungsabzeichen vorgeschrieben und auch Einhaltung der UVV wird explizit hingewiesen

    Leistungsabzeichen RLP

    So und zu Thema Versicherungen ist auf der Hompage des LFV folgendes zu finden:

    Die Freiwilligen Feuerwehren sind über ihre Gemeinden bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz in Andernach gegen Unfall gesetzlich versichert. Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch (SGB) VII. Diese Versicherung umfasst aber nur die Tätigkeiten nach dem Landesgesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz vom 2. 11. 1981 (LBKG) wie Einsätze, Übungen und öffentliche Veranstaltungen.

    Zusätzliche Unfallversicherung
    nach § 13 Abs. 8 LBKG

    Nach § 13 Abs. 5 LBKG haben die Gemeinden als Träger der Feuerwehr die ehrenamtlichen Feuerwehrleute zusätzlich gegen Unfall im Feuerwehrdienst zu versichern. Hierdurch sollen die bei einem Unfall auftretenden Nachteile und zusätzlichen Kosten ausgeglichen werden.

    Da das Gesetz nur die generelle Verpflichtung zur Unfallversicherung nicht aber deren Umfang und Höhe enthält, wurde auf Betreiben des LFV mit Unterstützung des Ministeriums des Innern und für Sport zwischen dem Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz und der GVV Kommunal-Versicherung VVaG in Köln 1995 ein Rahmenvertrag abgeschlossen. Der gleiche Vertrag besteht auch mit der Provinzial-Versicherung in Düsseldorf.

    Diese Rahmenverträge dienen den Gemeinden als Grundlage und Anhaltspunkt für die von ihnen abzuschließenden Einzelverträge.

    Zu dem dienstlichen Bereich zählen nicht nur Einsätze und Übungen sondern auch Öffentlichkeitsarbeit und Kameradschaftspflege. Der Vertrag kann auf die Jugendfeuerwehren sowie Musik- und Spielmannszüge ausgedehnt werden. Wichtig für Feuerwehrleute ist, dass auch die Spätfolgen einer Rauchvergiftung von dem Vertrag erfasst werden.

    Darüber hinaus gibt es eine Versicherung der LFV:
    War die Feuerwehr als Verein tätig und ist sie bei ihrem Kreis-, Stadt- oder Regional-Feuerwehrverband Mitglied, kann sie die Haftpflichtversicherung des LFV in Anspruch nehmen
    Ein Teil unseres Versicherungsvertrages beinhaltet die Versicherung von Unfällen bei Tätigkeiten der Feuerwehr als Verein oder im Förderverein
    Helfer
    Da viele Veranstaltungen nur mit feuerwehrfremden/vereinsfremden Personen als Helfer durchzuführen sind, sieht der Vertrag auch eine Unfallversicherung für diese mithelfenden Personen vor. Voraussetzung ist eine eindeutige Verpflichtung zum Dienst, was in der Regel über einen Arbeitsplan erfolgt. Im Gegensatz zu den Mitgliedern ist der Weg von und zur Veranstaltung nicht versichert.

    Grüße
    Stefan


    "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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    AutorHara8ld 8H., Erfurt / Thüringen541964
    Datum09.02.2009 10:555629 x gelesen
    Geschrieben von Stefan Jurgahnnach Vorgaben des LFV ist die Schutzausrüstung für Leistungsabzeichen vorgeschrieben und auch Einhaltung der UVV wird explizit hingewiesen

    Der LFV kann natürlich die "Spielregeln" für das Leistungsabzeichen festlegen.
    Aber aus der "Gefährdungsbeurteilung" beim Wettkampf auf einer Wiese oder im Stadion ergibt sich nicht, dass eine durchtrittsichere Sohle und ölbeständiges Schuhwerk notwendig sind. Hier braucht man zur Unfallverhütung "nur" Schutz gegen umknicken, ausrutschen usw.

    Geschrieben von Stefan JurgahnZusätzliche Unfallversicherung
    nach § 13 Abs. 8 LBKG

    Diese Reglung haben wir in TH auch. Sie soll dann greifen, wenn die gesetzliche UV nicht oder nicht umfassend greift (auch das gibt es, ist aber im deutschen Recht so normiert!).

    Geschrieben von Stefan JurgahnDarüber hinaus gibt es eine Versicherung der LFV:
    Das ist in TH der Floriansvertrag. Weil rechtlich zwischen dem Dienst in der Feuerwehr ("als unselbständiger Teil der Gemeinde" - hier gilt die gesetzliche UV) und Vereinstätigkeit (dafür gibts den Floriansvertrag) unterschieden wird.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Harald



    Das ist meine private Meinung!
    Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen.
    Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen.

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    AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz541967
    Datum09.02.2009 11:115505 x gelesen
    Geschrieben von Harald HilpertAber aus der "Gefährdungsbeurteilung" beim Wettkampf auf einer Wiese oder im Stadion ergibt sich nicht, dass eine durchtrittsichere Sohle und ölbeständiges Schuhwerk notwendig sind.
    Und auf dem Weg dorthin, wenn der Maschi vor dem Wettkampf noch nen Ölwechsel gemacht gemacht hat? Dann bräucht ich auch keine Feuerschutzkleidung, denn offenens Feuer wird bei den Übungen auch nicht verwendet. ;-) Nee mal ganz einfach. In den Regeln ist FESTGELEGT, welche Schutzausrüstung zu tragen ist.

    "Zu dem dienstlichen Bereich zählen nicht nur Einsätze und Übungen sondern auch Öffentlichkeitsarbeit und Kameradschaftspflege" Wenn FA dann noch schriftlich entsendet werden, sehe ich da überhaupt kein Versicherung-Problem...

    Grüße
    Stefan


    "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY541973
    Datum09.02.2009 12:075517 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich CimolinoIn NRW wird zu Beerdigungen von FA z.B. seitens des Leiters der Fw eingeladen und in Uniform aufmarschiert.
    Ist das dann Fw-Dienst?

    Wenns dabei zu Verletzungen kommt, z.B. als Sargträger für den Toten, ist das ein Unfall im Dienst?
    Fakt ist, dass die UK das m.W. anders sieht...


    Hallo Ulrich,

    da haben wir es bei uns etwas besser.
    Teilnahme an Beerdigungen sind Vereinsangelegenheit. Sollte da etwas passieren, dann sind wir über eine Zusatzversicherung der Gemeinde abgesichert.
    Wenn das nicht wäre, dann könnte es natürlich schon Probleme geben.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner


    Aus gegebenem Anlass:
    Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

    Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)

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    AutorHara8ld 8H., Erfurt / Thüringen541978
    Datum09.02.2009 12:375497 x gelesen
    Geschrieben von Stefan JurgahnIn den Regeln ist FESTGELEGT, welche Schutzausrüstung zu tragen ist.

    Genau das hab ich doch auch gesagt!
    Wenn der LFV sagt, der Wettkampf ist im Taucheranzug zu machen, dann gilt auch das.

    Der Sinn des Wettkampfes ist doch, die entsprechenden Aufgaben in der Feuerwehrschutzkleidung zu absolvieren. Darum soll sie getragen werden, und nicht wegen der Gefährdungen.

    Die Ausgangsfrage war jedoch nicht die Ausschreibeung des LFV sondern die Frage, ob die Unfallversicherung eintritt, wenn keine Feuerwehrschutzstiefel beim Wettkampf getragen werden. Und unter diesem Gesichtspunkt hab ich geantwortet.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Harald



    Das ist meine private Meinung!
    Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen.
    Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen.

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    AutorJan 8K., Niederlungwitz / Sachsen541986
    Datum09.02.2009 13:285468 x gelesen
    Hallo!

    Habe folgendes im Netz gefunden:
    FUK --siehe Seite 3


    Geschrieben von Ulrich Cimolino schon mal Probleme gehabt nach einem Unfall bei einer Übung etc.?

    Bei den 3 Unfällen die mir im Mom einfallen (Finger gebrochen FF, Knieprellung JFW und Kupplungschlüssel in Mund eingehakt JFW) sind mir keine Probleme bekannt, sind ja aber auch alles relative Kleingkeiten (behandlungsmäßig)


    Geschrieben von Ulrich Cimolino Zusatzversicherung, welche?

    Ist mir auch nichts davon bekannt solange die Wettkämpfer Mitglieder der FF/JFW sind.


    Gruß Jan


    ... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist!!!!!!!!

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio542050
    Datum09.02.2009 18:345438 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Harald HilpertDer Sinn des Wettkampfes ist doch, die entsprechenden Aufgaben in der Feuerwehrschutzkleidung zu absolvieren. Darum soll sie getragen werden, und nicht wegen der Gefährdungen.

    Naja, in anderen Bundesländern scheint man den Begriff der beim Wettkampf zu tragenden Feuerwehrschutzkleidung etwas weiter auslegen (hier in schnell)


    MkG,
    Christi@n

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    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    "Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...."

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen542051
    Datum09.02.2009 18:385313 x gelesen
    Geschrieben von Harald HilpertDer Sinn des Wettkampfes ist doch, die entsprechenden Aufgaben in der Feuerwehrschutzkleidung zu absolvieren. Darum soll sie getragen werden, und nicht wegen der Gefährdungen.

    Fragt sich nur wie es zu bewerten ist, wenn durch die angeordnete , im Grunde nicht notwendige PSA vermeidbare Gefährdungen hinzukommen oder die Vorgaben nicht auf einer Gefährdungsanalyse (bzw. auf einer nicht korrekt Durchgeführten) basieren.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorStef8an 8H., Essen / NRW542076
    Datum09.02.2009 19:425335 x gelesen
    Geschrieben von Harald HilpertWenn der LFV sagt, der Wettkampf ist im Taucheranzug zu machen, dann gilt auch das.

    Naja, der LFV ist sicher nicht für die richtige PSA bei irgendwelchen Dingen zuständig. Höchstens für die PSA von eigenen Mitarbeitern bei der Verbandsarbeit. ;-)


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    AutorStef8an 8H., Essen / NRW542077
    Datum09.02.2009 19:445336 x gelesen
    Geschrieben von Anton Kastnerda haben wir es bei uns etwas besser.
    Teilnahme an Beerdigungen sind Vereinsangelegenheit.


    Das hat es (m.W. hier in NRW) einen Fall gegeben, bei dem die Fw-Musik zu einem 50. Geburtstag aufsoielen sollte. Die Teilnahme war freigestellt ("wer kann an dem Tag?"). Daraus folgerte die Rechtsprechung, dass es kein Dienst war.


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    AutorRain8er 8H., Schüttorf / Niedersachsen542096
    Datum09.02.2009 20:455562 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich CimolinoIn NRW wird zu Beerdigungen von FA z.B. seitens des Leiters der Fw eingeladen und in Uniform aufmarschiert.
    Ist das dann Fw-Dienst?

    Wenns dabei zu Verletzungen kommt, z.B. als Sargträger für den Toten, ist das ein Unfall im Dienst?
    Fakt ist, dass die UK das m.W. anders sieht...


    FUK Niedersachsen:

    Entscheidend für den Versicherungsschutz ist, dass die unfallbringende Tätigkeit in rechtserheblicher Weise mit dem „Unternehmen“ Feuerwehr zusammenhängt und sie somit als versicherte Tätigkeit zu werten ist.
    Zu diesen Veranstaltungen zählen z. B. Feuerwehrfeste, Selbstdarstellung der Feuer-wehr beim sogenannten „Tag der offenen Tür“, Osterfeuer oder Veranstaltungen, die der Kameradschaftspflege dienen.

    Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass
    • die entsprechende Veranstaltung wesentlich den Zwecken der Feuerwehr dient,
    • seitens des feuerwehrdienstlich Verantwortlichen als Dienst angeordnet ist und
    • dass der Dienst vom ausdrücklichen Willen des Trägers des Brandschutzes getragen wird.

    Die Grenzen des Versicherungsschutzes sind immer dann erreicht, wenn die ausgeübte Tätigkeit nicht mehr in einem inneren Zusammenhang mit der Feuerwehr steht und ü-berwiegend von eigenwirtschaftlichen Interessen geprägt ist, z. B. privates Verweilen im Anschluss an einen Kameradschaftsabend, mehrstündiger Aufenthalt auf einem Fest-platz nach Beendigung eines Umzuges der Feuerwehr. Wann diese Grenzen jeweils erreicht sind, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles ab. Starre Grenzen lassen sich aufgrund der hohen Anzahl von möglichen Fallgestaltungen nicht ziehen. Bei Zweifeln im Einzelfall stehen wir für nähere Auskünfte gerne zur Verfügung.


    Quelle

    So makaber es klingt: Bleibt die Frage, ob man eine Beerdigung unter "Kameradschaftspflege" einordnen kann...


    --Erfahrung ist die Summe aller Misserfolge--

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio542099
    Datum09.02.2009 21:005403 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Rainer HarmsenSo makaber es klingt: Bleibt die Frage, ob man eine Beerdigung unter "Kameradschaftspflege" einordnen kann...

    Nein.
    "Die Teilnahme an Trauer- und/oder Hochzeitsfeiern beruht in der Regel auf menschlicher Anteilnahme, kameradschaftlicher Verbundenheit sowie gesellschaftlicher oder religiöser Bindung und ist daher unversichert. Ausnahmsweise kann Versicherungsschutz bestehen, wenn ein oder mehrere Feuerwehrangehörige vom Wehrführer verpflichtet werden, an einer solchen Feier teilzunehmen. (Gesetzliche Unfallversicherung, hrsg. von der UK Rheinland-Pfalz, leider nicht mehr online)


    MkG,
    Christi@n

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    Fumus ignem

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    AutorRain8er 8H., Schüttorf / Niedersachsen542101
    Datum09.02.2009 21:045364 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n PannierAusnahmsweise kann Versicherungsschutz bestehen, wenn ein oder mehrere Feuerwehrangehörige vom Wehrführer verpflichtet werden, an einer solchen Feier teilzunehmen.

    Aus einem Nachruf in der Tageszeitung:

    Die Feuerwehrangehörigen treffen sich um 13:45 in Uniform am Feuerwehrhaus, um an der Beerdigung teilzunehmen.

    Unterzeichnet vom Gemeinde- und vom Ortsbrandmeister. Verpflichtung?


    --Erfahrung ist die Summe aller Misserfolge--

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    AutorStef8an 8H., Essen / NRW542102
    Datum09.02.2009 21:105334 x gelesen
    Geschrieben von Rainer HarmsenUnterzeichnet vom Gemeinde- und vom Ortsbrandmeister. Verpflichtung?

    Bei einer juristischen Prüfung eher nicht... ein Aushang am Schwarzen Brett im Feuerwehrgerätehaus wäre m. E. verbindlicher ("9.2.09: Beerdigung Kamerad xx, Treffen um 13:45 am Feuerwehrhaus").


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen542107
    Datum09.02.2009 21:285376 x gelesen
    Geschrieben von Stefan HeckBei einer juristischen Prüfung eher nicht...

    Sofern die Zeitung nicht gleichzeitig als amtliches Verkündigungsblatt der Kommune fungiert.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorMich8ael8 B.8, Gemmingen / Baden-Württemberg542177
    Datum10.02.2009 08:135340 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich CimolinoGgf. können die CTIF-Wettkämpfer die hier mitlesen was näheres dazu sagen:

    Lies mal den Download ganz unten: http://www.feuerwehrwettbewerbe.de/index.php?option=com_remository&Itemid=37&func=startdown&id=116


    Gruß
    Michael


    Ich gebe hier nur meine private Meinung wieder und diese hat nichts mit meiner dienstlichen/geschäftlichen Meinung zu tun!

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     08.02.2009 22:21 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig Welche Jacken , Hosen und Handschuhe sind noch erlaubt???
     09.02.2009 08:50 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     09.02.2009 08:55 Matt7hia7s O7., Waldems
     09.02.2009 09:06 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     09.02.2009 09:34 Matt7hia7s O7., Waldems
     09.02.2009 09:44 Hara7ld 7H., Erfurt
     09.02.2009 10:29 Stef7an 7J., Birlenbach
     09.02.2009 10:55 Hara7ld 7H., Erfurt
     09.02.2009 11:11 Stef7an 7J., Birlenbach
     09.02.2009 12:37 Hara7ld 7H., Erfurt
     09.02.2009 18:34 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     09.02.2009 18:38 ., Bad Hersfeld
     09.02.2009 19:42 Stef7an 7H., Essen
     09.02.2009 12:07 Anto7n K7., Mühlhausen
     09.02.2009 19:44 Stef7an 7H., Essen
     09.02.2009 20:45 Rain7er 7H., Schüttorf
     09.02.2009 21:00 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     09.02.2009 21:04 Rain7er 7H., Schüttorf
     09.02.2009 21:10 Stef7an 7H., Essen
     09.02.2009 21:28 ., Bad Hersfeld
     09.02.2009 13:28 Jan 7K., Niederlungwitz
     10.02.2009 08:13 Mich7ael7 B.7, Gemmingen
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