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ThemaBrandschutztüren mit Glasschreiben15 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz541179
Datum05.02.2009 21:5616329 x gelesen
Folgendes habe ich einem mir vorliegenden Dokument entnommen:

Fensterscheiben an Brandschutztüren dürfen nicht mit Folie beklebt werden, da den Rettungskräften dadurch die Einsichtnahme verwehrt wird.

Kann das jemand verifizieren? Oder widerlegen?
Mir erscheint das nicht stichhaltig. Über Sinn und Unsinn der Beklebung von Brandschutztüren möchte ich jetzt nicht diskutieren. Sondern alleine darum, ob die von mir zitierte Argumentation richtig oder falsch ist. Und sofern sie doch richtig sein sollte, ob sich dies zwingend auf die gesamte Tür bezieht oder auch nur bestimmte Bereiche freigehalten werden müssen. Annahme ist eine Brandschutztür vollständig aus Glas nur mit Metallrahmen.


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio541181
Datum05.02.2009 21:5812636 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Steffen WenzKann das jemand verifizieren? Oder widerlegen?

Nirgendwo ist gefordert, dass Brandschutztüren ein Sichtfenster haben müssen. Dementsprechend haben es die allermeisten auch nicht.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...."

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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz541185
Datum05.02.2009 22:0212461 x gelesen
Das hilft mir jetzt nicht wirklich weiter. Daß die wenigsten Brandschutztüren ein Sichtfenster haben, ist mir klar. Aber wenn sie eines haben, darf dieses dann nachträglich "abgedeckt" werden? Wie gesagt, ich halte die Argumentation für den allergrößten Schmarrn. Aber solange ich es dem Brandschutzbeauftragten nicht widerlegen kann, bleibt die Tür "durchsichtig".


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio541188
Datum05.02.2009 22:0712561 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Steffen WenzAber wenn sie eines haben, darf dieses dann nachträglich "abgedeckt" werden?

Mal abgesehen vom Sinn des Ganzen (warum erst für teuer Geld eine Brandschutztür mit Fenster kaufen, um das Fenster dann unnutzbar zu machen?) würde ich formal eher zu einem "nein" tendieren. Aber auch nur, weil ein geprüftes Bauelement nachträglich verändert wird.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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AutorMarc8 S.8, Borken / NRW541189
Datum05.02.2009 22:1112074 x gelesen
Geschrieben von ---Steffen Wenz, Elmstein--- Folgendes habe ich einem mir vorliegenden Dokument entnommen:

Was ist denn das für ein Dokument?


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AutorStep8han8 B.8, Dormagen / Nordrhein-Westfalen541191
Datum05.02.2009 22:2712448 x gelesen
Es zum Teil nicht zulässig, weil die Brandschutzverglasung durch Aufkleber, Ätzungen o. ä. in ihrem Brandverhalten negativ beieinflusst wird. Dies ist in der Zulassung des Glases geregelt bzw. verboten, wenn es nicht geregelt ist.

Sonst wären mir keine Gründe bekannt.

Stephan


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AutorMarc8 S.8, Borken / NRW541192
Datum05.02.2009 22:2912422 x gelesen
So kann man das sagen. Für das Bauteil "Feuerschutzabschluss mit Verglasung" (=Tür) gibt es einen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis (=Zulassung), siehe hier:

Bsp. Allg. bauaufs. Zulassung

Wenn dort nicht ausdrücklich steht, dass man auf die Verglasung eine Folie aufkleben darf, ist diese Änderung grundsätzlich auch nicht erlaubt. Zulässige Änderungen an Feuerschutzabschlüssen sind hier zusammengestellt:

Zulässige Änderungen an Feuerschutzabschlüssen

Vom Aufkleben einer Folie auf Verglasungen kann ich da nix entdecken - also ist's generell nicht gestattet. Was aber erstmal nichts mit einer Sichtbehinderung im Feuerwehreinsatz zu tun hat - sondern mit der Zulassung des Bauteils.


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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz541194
Datum05.02.2009 22:3312327 x gelesen
Nochmal, allgemein über Sinn und Unsinn der Beklebung von Brandschutztüren oder auch Rauchabschlußtüren (da sind sich die Unterlagen auch nicht ganz einig) möchte ich nicht diskutieren. Daß es dadurch zu Problemen kommen kann, ist mir durchaus bewußt.
Aber mir geht es ganz konkret um die von mir oben zitierte Begründung des Verbots.


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AutorMarc8 S.8, Borken / NRW541196
Datum05.02.2009 22:3812191 x gelesen
Dann gib doch kurz die Quelle preis, aus der das Zitat, auf das Du Dich beziehst, stammt.

Konkret: Wer hat die Forderung nach einer Nicht-Beklebung aufgestellt und in was für einem Dokument? Das könnte bei der Beantwortung Deiner Frage helfen.


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AutorStep8han8 B.8, Dormagen / Nordrhein-Westfalen541198
Datum05.02.2009 22:4112061 x gelesen
Für Rettungskräfte ist sie mir neu. Schau mal in die Brandschutzordnung oder das Brandschutzkonzept zur Baugenehmigung, da müsste es beschrieben sein, wenn es eine behördlich geforderte Auflage ist.

Im Bereiche des Arbeitsschutzes ist solche eine Forderung schon eher üblich (z. B. zu Küchen um hier Kollisionen zu vermeiden).

Stepahn


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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz541199
Datum05.02.2009 22:4112296 x gelesen
Wenn du wüßtest, daß es der Brandschutzbeauftragte der Firma XYZ in einem internen Dokument war, hilft dir das dann weiter? Nein.


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AutorMarc8 S.8, Borken / NRW541203
Datum05.02.2009 22:5312213 x gelesen
Dann könnte es genau so sein, wie Stephan schreibt. Die Forderung des Brandschutzbeauftragten kann also bspw. daher rühren, dass

- in der Baugenehmigung (der Stellungnahme der Brandschutzdienststelle, dem Bransschutzkonzept, den Vorbesprechungen im Genehmigungsverfahren, ...) genau diese Forderung für das konkrete Objekt aufgestellt wurde, mit der Auflage, diese Forderung in das von Dir genannte interne Dokument zu übernehmen, weil es für die Einsatztaktik in diesem Objekt wichtig ist durch Türen in bestimmte Bereiche hinein zu schauen,

- der Brandschutzbeauftragte sich im Zulassungsverfahren auskennt und weiß, dass bei Beklebung von Scheiben die Zulassung erlischt, in dieses generelle Verbot aber etwas "Einsatztaktik" hineininterpretiert hat,

- es eine Million andere Gründe dafür geben kann ...


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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz541205
Datum05.02.2009 23:0412113 x gelesen
Geschrieben von Marc Stolbrink in der Baugenehmigung (der Stellungnahme der Brandschutzdienststelle, dem Bransschutzkonzept, den Vorbesprechungen im Genehmigungsverfahren, ...) genau diese Forderung für das konkrete Objekt aufgestellt wurde, mit der Auflage, diese Forderung in das von Dir genannte interne Dokument zu übernehmen, weil es für die Einsatztaktik in diesem Objekt wichtig ist durch Türen in bestimmte Bereiche hinein zu schauen,

Gebäude wurde zu Zeiten des 3.Reiches erbaut. Aktuelle Nutzung seit Beginn der 70iger. Brandschutztüren (so es denn welche sind und nicht doch nur Rauchabschlußtüren) dürften etwa aus dieser Zeit stammen dem Erscheinungsbild nach. Kann ich also nahezu ausschließen. Und es ist auch kein besonderer Bereich, es ist einfach nur ein langer Flur mit einzeln Räumen zu beiden Seiten hin. Keine Küche, kein Labor, keine Werkstatt,...

Geschrieben von Marc Stolbrink der Brandschutzbeauftragte sich im Zulassungsverfahren auskennt und weiß, dass bei Beklebung von Scheiben die Zulassung erlischt, in dieses generelle Verbot aber etwas "Einsatztaktik" hineininterpretiert hat,

Ein Brandschutzbeauftragter, der sich so gut auskennt, aber dann eine falsche Begründung nennt? Nicht sehr wahrscheinlich. Außerdem sofern es doch nur Rauchabschlußtüren sind bzw. nur solche gefordert sind, dann erlischt hier wohl auch keine Zulassung, da sich an der "Dichtheit" der Tür nichts verändern würde.

Geschrieben von Marc Stolbrink es eine Million andere Gründe dafür geben kann ...

Glückwunsch. Soweit war ich auch schonmal, sonst hätte ich mich kaum mit meiner Frage an das Forum gewandt.


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AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern541211
Datum05.02.2009 23:5612091 x gelesen
Servus,

mal so abseits von deiner Frage:
Viele Brandschutzgläser werden bei Hitzebeaufschlagung "blind". Es kann dann sowiso nicht mehr durchgeschaut werden.
Ich vermute auch, dass es mit der Zulassung zu tun hat. An den Komponenten einer Brandschutztür darf i.d.R. nichts verändert werden, bzw nur explixit dafür zugelassenes Zubehört angebracht werden.


Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


--
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AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü541215
Datum06.02.2009 00:1412022 x gelesen
Geschrieben von Thorsten SchlotterViele Brandschutzgläser werden bei Hitzebeaufschlagung "blind". Es kann dann sowiso nicht mehr durchgeschaut werden.

Erläuterung F / G- Verglasung.


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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 05.02.2009 21:56 Stef7fen7 W.7, Elmstein
 05.02.2009 21:58 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 05.02.2009 22:02 Stef7fen7 W.7, Elmstein
 05.02.2009 22:07 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 05.02.2009 22:29 Marc7 S.7, Borken
 05.02.2009 22:33 Stef7fen7 W.7, Elmstein
 05.02.2009 22:38 Marc7 S.7, Borken
 05.02.2009 22:41 Stef7fen7 W.7, Elmstein
 05.02.2009 22:53 Marc7 S.7, Borken
 05.02.2009 23:04 Stef7fen7 W.7, Elmstein
 05.02.2009 22:41 Step7han7 B.7, Dormagen
 05.02.2009 23:56 Thor7ste7n S7., Eltingshausen
 06.02.2009 00:14 Jose7f M7., Bad Urach
 05.02.2009 22:11 Marc7 S.7, Borken
 05.02.2009 22:27 Step7han7 B.7, Dormagen
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