alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaVorwürfe gegen die Freiwillige Feuerwehr Göttingen24 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen539932
Datum31.01.2009 16:0810519 x gelesen
Hallo!

Kann mir jemand mal erklären, wie so Etwas (s. News) zustande kommen kann?

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorKlau8s S8., München / Bayern539933
Datum31.01.2009 16:227598 x gelesen
wie es schon drin steht, ein anonymes Schreiben eines verprellten oder unstimmigen von der FF enttäuschten Menschen an die Aufsichtsbehörde und die muss da leider tätig werden, hoffentlich ist es wirklich haltlos das ganze.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü539936
Datum31.01.2009 16:276891 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyKann mir jemand mal erklären, wie so Etwas (s. News) zustande kommen kann?


In städtischen Verwaltungswesen kenne ich mich nicht aus.

Nachdem ich allerdings vor vielen Jahren das Materialwesen einer hierarchisch organisierten Organisation kennegelernt habe vermute ich folgendes:

Mehrstufiger bürokratischer Kontrollablauf, bei dem sich jeder darauf verlässt daß der Andere die erforderlichen Kontrollen durchführt.


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen539937
Datum31.01.2009 16:297504 x gelesen
Geschrieben von Klaus Schillerwie es schon drin steht, ein anonymes Schreiben eines verprellten oder unstimmigen von der FF enttäuschten Menschen an die Aufsichtsbehörde und die muss da leider tätig werden, hoffentlich ist es wirklich haltlos das ganze.

Auch wenn es nicht stimmt, ist es schon interessant, daß verschiedene Ebenen der Feuerwehrstruktur überhaupt die Möglichkeit haben Finanzmittel hin und her zu schieben und das dann auch noch so, daß es dem Rest der Verwaltung nicht auffällt.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorKlau8s S8., München / Bayern539941
Datum31.01.2009 16:387239 x gelesen
ja das stimmt ich kann bloss sagen , das in der FF in der ich war (Ba-Wü) der Kassenwart alles in seiner Hand hatte, ausser die dicken Batzen wie Fahrzeugbeschaffung oder so , aber so 4-stellige Summen waren schon Feuerwehrintern buchhaltlich versorgt


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds539943
Datum31.01.2009 16:536867 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyAuch wenn es nicht stimmt, ist es schon interessant, daß verschiedene Ebenen der Feuerwehrstruktur überhaupt die Möglichkeit haben Finanzmittel hin und her zu schieben und das dann auch noch so, daß es dem Rest der Verwaltung nicht auffällt.


Da hat schlicht das Vier-Augen-Prinzip versagt.

Ich kann nur jeden raten, wenn er denn mit öffentlichen Geldern zu tun hat, im eigenen Interesse die Kontrollmechanismen peinlich zu beachten

Nur so ist er nicht angreifbar.

Solche Sachen können auch aus Unkenntnis (nicht jeder Feuerwehrführer ist auch ein gestandener Verwaltungsfachmann) passieren, Dinge, die man mit regelmäßiger Rechnungslegung vermeidet.

Was die Staatsanwaltschaft betrifft: Die muss tätig werden, sobald ein Anfangsverdacht besteht.
Sie kann (leider) nicht sagen: "Anonym, da kümmern wir uns nicht drum!"
So schäbig so etwas auch ist.

So manche Familie hat schon das Jugendamt auf dem Hals gehabt, weil missgünstige Nachbarn da die wildesten Behauptungen in die Welt gesetzt haben, so Mancher hatte plötzlich die Steuerfahndung im Haus, weil irgend jemand Beschuldigungen schön aus der dunklen Ecke heraus "als Bürgerpflicht" los schickte.

Unschön, nur so etwas kann man nur durch peinliche Korrektheit ohne Wenn und Aber nicht vermeiden, aber doch so abfedern, dass man da heil raus kommt.

Gruß
Klaus


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg539946
Datum31.01.2009 16:567205 x gelesen
Geschrieben von Klaus Schiller ja das stimmt ich kann bloss sagen , das in der FF in der ich war (Ba-Wü) der Kassenwart alles in seiner Hand hatte,

Der "Kassenwart" ist der Kassier und der verwaltet allerhöchstens das Sondervermögen zur Kameradschaftspflege (ugs. "Kameradschaftskasse") nach §18a FwG Ba-Wü.
Das hat mit dem städtischen Haushalt absolut nichts zu tun und ist allenfalls zum Feiern, Festen, fröhlichsein und nicht zur Beschaffung von Einsatzgerät vorgesehen.

Alles was die Feuerwehr gem. FwG zur Aufgabenerfüllung benötigt ist über den kommunalen Haushalt abzuwickeln, über die der Kämmerer wacht.



Ganz nebenbei ist das o.g. Sondervermögen auch eine städtische Nebebkasse und die Gemeinde haftet für das was die Fw damit anstellt. Sprich: Plant die Feuerwehr ein dreitägiges Fest mit Zelt, den "Höllentaler Tastenquälern" oder einer anderen Band die eine fünfstellige Gage am Abend kostet,... und macht Verluste die das Vermögen des Sondervermögens übersteigen, dann haftet dafür die Gemeinde aus dem Haushalt. Das ist i.d.R. wiederum kaum einem Bürgermeister oder Kämmerer bekannt, so daß sie gar nicht wissen, daß sie darauf tunlichst auch ein Auge zu werfen haben...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorKlau8s S8., München / Bayern539950
Datum31.01.2009 17:006851 x gelesen
Ja so kenn ich das auch noch aus einer unmittelbaren Nachbargemeinde von dir grins


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen539955
Datum31.01.2009 17:027053 x gelesen
Geschrieben von Christian Fischer
Ganz nebenbei ist das o.g. Sondervermögen auch eine städtische Nebebkasse und die Gemeinde haftet für das was die Fw damit anstellt.


Und so ein Sondervermögen gibt es i.d.R. auch nur in wenigen Regionen Deutschlands.

Geschrieben von Christian FischerSprich: Plant die Feuerwehr ein dreitägiges Fest mit Zelt, den "Höllentaler Tastenquälern" oder einer anderen Band die eine fünfstellige Gage am Abend kostet,... und macht Verluste die das Vermögen des Sondervermögens übersteigen, dann haftet dafür die Gemeinde aus dem Haushalt.

Und machen sie ein Plus wäre es letztendlich eine Gewinnerzielung aus einem kommunalen Wirtschaftsbetrieb. Den man jedoch in fast allen BL nur unter gewissen Voraussetzungen betrieben kann...

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg539979
Datum31.01.2009 18:356751 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyUnd machen sie ein Plus wäre es letztendlich eine Gewinnerzielung aus einem kommunalen Wirtschaftsbetrieb. Den man jedoch in fast allen BL nur unter gewissen Voraussetzungen betrieben kann...

Klar. Wenn die entsprechenden Freigrenzen bzew. -beträge überschritten werden stellt sich automatisch die Steuerpflicht ein.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFran8k E8., Diepersdorf / Bayern539983
Datum31.01.2009 18:546629 x gelesen
wohl doch erst am Ende des Jahres. Zweckgebundene Rücklagen können Gewinne mindern. So kenne ich es zumindest noch aus meinen Vorstandszeiten. So sind aus einigen Hunderttausend Gewinn plötzlich Hunderttausend Minus geworden.

Geht das nicht auch bei den Feuerwehren?


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen539984
Datum31.01.2009 19:036571 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerWenn die entsprechenden Freigrenzen bzew. -beträge überschritten werden stellt sich automatisch die Steuerpflicht ein.

Das auch. Aber wie sieht es mit den Einschränkungen aus, die durch das Kommunalrecht entstehen?

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg539985
Datum31.01.2009 19:066504 x gelesen
Geschrieben von Frank EisenblaetterSo sind aus einigen Hunderttausend Gewinn plötzlich Hunderttausend Minus geworden.

Geht das nicht auch bei den Feuerwehren?


Das kommt auf den Einzelfall an (Sondervermögen, Verein, Verein mit zuerkannter Gemeinnützigkeit,...), ob dies überhaupt möglich ist und ob dies Auswirkungen auf die Steuerbarkeit und Steuerpflichtigkeit hat.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY539986
Datum31.01.2009 19:156713 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von News Im Fokus stehen Stadtbrandmeister Klaus Lück und der Geschäftsführer der Freiwillligen Feuerwehr, Christian Hampe.

was für Aufgaben hat eigentlich ein Geschäftsführer der Freiwilligen Feuerwehr?
Ich habe ja schon viel gehört, aber dieser Posten ist mir vollkommen neu.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner


Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen539994
Datum31.01.2009 19:506596 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Anton Kastner
was für Aufgaben hat eigentlich ein Geschäftsführer der Freiwilligen Feuerwehr?
Ich habe ja schon viel gehört, aber dieser Posten ist mir vollkommen neu.

Mir auch!
Aber mit der Finanzkrise und den "notleidenden" Banken haben wir doch alle plötzlich von Dingen erfahren, von denen in der ökologisch orientierten, sozialen Marktwirtschaft nicht zu träumen war? ;-)


mkg hwk

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8an 8H., Essen / NRW540012
Datum31.01.2009 22:126453 x gelesen
Geschrieben von Anton Kastnerwas für Aufgaben hat eigentlich ein Geschäftsführer der Freiwilligen Feuerwehr?

Evtl. eine Funktion bei der BF, die die organisatorischen Dinge der FF regelt/unterstützt. Der offizielle Name ist vllt. auch "Geschäftsstelle FF".


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAndr8é S8., Essen / NRW540017
Datum31.01.2009 22:256558 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Stefan HeckEvtl. eine Funktion bei der BF, die die organisatorischen Dinge der FF regelt/unterstützt. Der offizielle Name ist vllt. auch "Geschäftsstelle FF".

Geschäftsstellen FF gibt es bei Berufsfeuerwehren häufig, wie Stefan schon schreibt.
Auf den Seiten der FF Wuppertal steht der Begriff auch so.


Gruß
André


Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/

Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8fen8 F.8, Limburg / Hessen540027
Datum01.02.2009 08:596453 x gelesen
@All

Den Geschäftsführer bei einer FF kann ich mir schon vorstellen.

Anscheinend werden in dieser Diskussion einige Fakten total durcheinander geworfen. Eine Freiwillige Feuerwehr ist nicht nur eine Freiwillige Feuerwehr. ;-)

Soll heißen, DIE Freiw. Feuerwehr besteht meist aus zwei teilen:

1. Der öffentlich-rechtliche Teil
Das ist der Teil, der im Auftrag der Gemeinden mit Aufgaben betraut wird. Hierzu wird sie auch von dieser Ausgestattet und unterhalten.

2. Der Feuerwehrverein
Das ist der Teil, der sich um die Feierlichkeiten und die o.g. Kameradschaftskasse kümmert. Dieser sollte am besten auch als "e.V" geführt werden und ist somit ein Verein wie jeder andere. Vollkommen autonom. Hierzu gehört auch ein eigenständiger, von den Mitgliedern des Vereins (passive Mitglieder) gewählter Vorstand. Je nach dem wie der Verein im Register eingetragen ist, kann es auch sein, dass ein Geschätsführer mit allen nRechten und Pflichten bestellt wird.

Ich hoffe, dass ich hiermit ein wenig Licht ins Dunkel bringen konnte.


Mit kameradshaftlichen Grüßen

Steffen


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg540030
Datum01.02.2009 09:176451 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Steffen FachingerSoll heißen, DIE Freiw. Feuerwehr besteht meist aus zwei teilen:

1. Der öffentlich-rechtliche Teil
Das ist der Teil, der im Auftrag der Gemeinden mit Aufgaben betraut wird. Hierzu wird sie auch von dieser Ausgestattet und unterhalten.

2. Der Feuerwehrverein
Das ist der Teil, der sich um die Feierlichkeiten und die o.g. Kameradschaftskasse kümmert. Dieser sollte am besten auch als "e.V" geführt werden und ist somit ein Verein wie jeder andere. Vollkommen autonom. Hierzu gehört auch ein eigenständiger, von den Mitgliedern des Vereins (passive Mitglieder) gewählter Vorstand. Je nach dem wie der Verein im Register eingetragen ist, kann es auch sein, dass ein Geschätsführer mit allen nRechten und Pflichten bestellt wird.

kann man so pauschal nicht sagen. Es gibt viele Feuerwehren bei denen es keinen Feuerwehrverein gibt. Das ist auch regional unterschiedlich.

So sind in BaWü im Gegensatz zu Bayern Feuerwehrvereine gar nicht so weit verbreitet.


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY540031
Datum01.02.2009 09:336311 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M@yerSo sind in BaWü im Gegensatz zu Bayern Feuerwehrvereine gar nicht so weit verbreitet.

Hallo,

ich denke, in Bayern gibt es kaum eine Feuerwehr, die nicht einen Verein im Hintergrund hat. Die Feuerwehrvereine sind ja auch im BayFwG festgeschrieben.
Aber hier gibt es, meines Wissens, nirgends einen Geschäftsführer.
Ich bin jetzt seit 19 Jahren Schriftführer unseres Vereins und da gab´s noch nie die Notwendigkeit, einen Geschäfstführer zu bestellen. Da sind wir Manns genug, das selbst zu machen.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner


Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8fen8 F.8, Limburg / Hessen540032
Datum01.02.2009 09:426182 x gelesen
Geschrieben von Anton Kastner

Aber hier gibt es, meines Wissens, nirgends einen Geschäftsführer.
Ich bin jetzt seit 19 Jahren Schriftführer unseres Vereins und da gab´s noch nie die Notwendigkeit, einen Geschäfstführer zu bestellen. Da sind wir Manns genug, das selbst zu machen.


Sotief bin ich jetzt auch nicht im Vereinsgesetz drin, kenne aber zufällig einen Verein, der (aufgrund seiner Größe?) einen Geschäftsführer bestellt hat. Schau mal hier unter Vorstand


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Steffen

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen540033
Datum01.02.2009 09:446225 x gelesen
Geschrieben von Anton Kastnerch bin jetzt seit 19 Jahren Schriftführer unseres Vereins und da gab´s noch nie die Notwendigkeit, einen Geschäfstführer zu bestellen.

Och, es gibt mehrere Feuerwehrvereine, die ich kennen, die Funktion des Kassierer und des Schriftführers zu einem Geschäftsführer fusioniert haben.

Ist aber in besagtem Fall irrelevant, da es ja offenkundig nicht um Vereinsmittel sondern um Geld der Stadt geht. Hat also nichts mit den Vereinen zu tun.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen540034
Datum01.02.2009 09:446341 x gelesen
Geschrieben von Steffen FachingerSotief bin ich jetzt auch nicht im Vereinsgesetz drin, kenne aber zufällig einen Verein, der (aufgrund seiner Größe?) einen Geschäftsführer bestellt hat. Schau mal hier unter Vorstand

Alles eine Frage der Benennung. Ich kann die Vorstandsfuntionen so bennen wie ich spaß habe.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAndr8é S8., Essen / NRW540068
Datum01.02.2009 13:426171 x gelesen
Hallo Stefan,

was haben die Geschäftsstellen einer FF bei einer Berufsfeuerwehr mit einem Verein zu tun?
Das sind Einrichtungen dieser Behörde als zentrale Anlaufstelle für alle Angelegenheiten der FF. Jedenfalls ist das in Wuppertal so.
Ob der Kollege der BF jetzt korrekt als Geschäftsführer bezeichnet würde ist eine andere Frage. Aber er ist nicht Geschäftsführer eines Vereins, sondern leitet die Geschäftsstelle FF der Feuerwehr Wuppertal.


Gruß
André


Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/

Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 31.01.2009 16:08 ., Bad Hersfeld
 31.01.2009 16:22 ., München
 31.01.2009 16:29 ., Bad Hersfeld
 31.01.2009 16:38 ., München
 31.01.2009 16:56 Chri7sti7an 7F., Wernau
 31.01.2009 17:00 ., München
 31.01.2009 17:02 ., Bad Hersfeld
 31.01.2009 18:35 Chri7sti7an 7F., Wernau
 31.01.2009 18:54 ., Diepersdorf
 31.01.2009 19:06 Chri7sti7an 7F., Wernau
 31.01.2009 19:03 ., Bad Hersfeld
 31.01.2009 16:53 Klau7s B7., Isernhagen
 31.01.2009 16:27 Jose7f M7., Bad Urach
 31.01.2009 19:15 Anto7n K7., Mühlhausen
 31.01.2009 19:50 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
 31.01.2009 22:12 Stef7an 7H., Essen
 31.01.2009 22:25 Andr7é S7., Essen
 01.02.2009 08:59 Stef7fen7 F.7, Limburg
 01.02.2009 09:17 Jürg7en 7M., Weinstadt
 01.02.2009 09:33 Anto7n K7., Mühlhausen
 01.02.2009 09:42 Stef7fen7 F.7, Limburg
 01.02.2009 09:44 ., Bad Hersfeld
 01.02.2009 09:44 ., Bad Hersfeld
 01.02.2009 13:42 Andr7é S7., Essen
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt