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ThemaFarbe der Feuerschutzkleidung45 Beträge
Rubrikpers. Ausrüstung
 
AutorJürg8en 8G., Weiterstadt / Hessen539319
Datum28.01.2009 15:1918270 x gelesen
Hallo,

weiß jemand eine Antwort auf die Frage, ob die Feuerschutzkleidung "PBI gold" (die gelbe Kleidung wie sie in Amerika verwendet wird) im Bezug auf die Farbe nach HuPF zulässig ist?

In der HuPF steht unter Punkt 2.1.6 (Farbe): 2.1.6.1 - blau und 2.1.6.2 - rot-orange!
sonst keine weitere Farbe.

Schließt das automatisch das gold (gelb) aus???

Danke...


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AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt539321
Datum28.01.2009 15:2215785 x gelesen
Wenn nur schwarz und orange in der HuPf vorgesehen sind, dann ist ocker/khaki/goldgelb nicht vorgesehen ;-)


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AutorLutz8 W.8, Düren / NRW539322
Datum28.01.2009 15:2515788 x gelesen
Geschrieben von Tim Sittig
weiß jemand eine Antwort auf die Frage, ob die Feuerschutzkleidung "PBI gold" (die gelbe Kleidung wie sie in Amerika verwendet wird) im Bezug auf die Farbe nach HuPF zulässig ist?


Die Frage ist ob du Kleidung in PBI Gold findest, die in der Bestreifung und ihrer Anordnug auf der Kleidung der Hupf entspricht. Vieleicht mal an die Kollegen die sich damit näher beschäftigen Christian Pannier und Co ;-)


Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung

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AutorJürg8en 8G., Weiterstadt / Hessen539324
Datum28.01.2009 15:2815454 x gelesen
Also ich trage selbst die Kleidung im Dienst. Bei der Werkfeuerwehr Merck nutzen wir die PBI gold. Die Anbringung der Reflexstreifen entspricht der HuPF. Nur das mit der Farbe.... ??? Ich weiß ja net...


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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen539325
Datum28.01.2009 15:3315348 x gelesen
Geschrieben von Tim SittigDie Anbringung der Reflexstreifen entspricht der HuPF. Nur das mit der Farbe.... ??? Ich weiß ja net...
Wenn die Farbe der Kleidung nicht mit den Farben übereinstimmt, die die HuPF vorsieht, ist das kein HuPF-Kleidung. Aber: Wer schreibt euch denn vor, dass ihr HuPF-konforme Kleidung beschaffen müsst?


MkG Sascha

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AutorMich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW539326
Datum28.01.2009 15:3715336 x gelesen
Geschrieben von Sascha TrögerAber: Wer schreibt euch denn vor, dass ihr HuPF-konforme Kleidung beschaffen müsst?
Hat er doch gar nicht behauptet oder?


Gruß
Michael

Ich bin dafür verantwortlich was ich sage, aber nicht dafür was Du daraus liest!

Buchtipps rund um das Thema Feuerwehr

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern539327
Datum28.01.2009 15:3815157 x gelesen
Geschrieben von Tim SittigSchließt das automatisch das gold (gelb) aus???

Ja.


Gruß
Christian





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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen539328
Datum28.01.2009 15:4215177 x gelesen
Geschrieben von Michael ArensHat er doch gar nicht behauptet oder?
Richtig. Nur wo ist dann das Problem bzgl. der Farbe?


MkG Sascha

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AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW539329
Datum28.01.2009 15:4715232 x gelesen
Hallo suche mal hier im Forum nach einer Präsentation der FUK (Habe keine Zeit, sonst würde ich den link einfügen).
Sowiet ich weiß wurde das Thema vor einigen Wochen hier behandelt. Ich war in D'dorf bei einer Veranstaltung, wo u.a ein Vertreter der FUK NRW referiert hat. Soweit ich mich erinenr kann, muß nur der Kontrast gegeben sein, also keine gelben Reflexstreifen auf gelber Kleidung. Dazu gibt es eine aktuelle Broschüre (Stand 10/2008) oder so.
Wie gesagt, Sorry, keine Zeit für detailierte Antworten


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW539331
Datum28.01.2009 15:5915509 x gelesen
Geschrieben von Hubert KohnenWie gesagt, Sorry, keine Zeit für detailierte Antworten
Ließ mir keine Ruhe - schaue mal hier Seite 25


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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AutorMarc8el 8N., Windhagen / NRW539332
Datum28.01.2009 16:0815062 x gelesen
Irgendwer erzählte mir, Engelskirchen würde demnächst Einsatzuniformen in PBI Gold beschaffen. Kann mich aber auch täuschen. Vielleicht da mal fragen?


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AutorChri8sti8an 8T., Recklinghausen / NRW539335
Datum28.01.2009 16:1615254 x gelesen
Hallo Tom,

Du kannst Kleidung aus PBI nähen und in Schnitt und Aufbau wie eine HuPF Jacke aussehen lassen.
Aber wie die vorherigen Antworten schon sagen, die Jacke kann gar nicht der HuPF in allen Punkten entsprechen, da sie ja die Falsche Farbe hat.
Das ist wie bei Fahrzeugen, sagt die Norm es ist in RAL 3000 zu lackieren und die Stoßfänger etc. in weiß, dann kannste es auch grün lackieren. Ein Feuerwehrauto ist es dann trotzdem, aber es entspricht halt nicht der Norm.......
Gruß Christian


Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern539337
Datum28.01.2009 16:1815046 x gelesen
Geschrieben von Hubert KohnenLieß mir keine Ruhe - schaue mal hier Seite 25

Das hat dann aber nix mit der HUPF zu tun was dort in beige (PBI gold) abgebildet ist.
Die HUPF sieht beige (z.B. PBI gold) nicht vor, das ist Fakt und da helfen keine Broschüren oder nachfragen bei anderen Wehren wie hier im Thread vorgeschlagen.


Gruß
Christian





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AutorJürg8en 8G., Weiterstadt / Hessen539393
Datum28.01.2009 19:3714926 x gelesen
Ok...

Also die Diskussion mit dem Kontrast wurde von einem Rundschreiben der deutschen Unfallversicherung, dass der Kontrast nicht erforderlich ist. Wie dem auch sei...

Es geht um die freiwillige Feuerwehr meiner Heimatstadt. Muss sich eine FF an die HuPF halten???


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio539394
Datum28.01.2009 20:0015006 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Tim SittigEs geht um die freiwillige Feuerwehr meiner Heimatstadt. Muss sich eine FF an die HuPF halten???

Nein.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...."

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AutorChri8sti8an 8T., Recklinghausen / NRW539422
Datum28.01.2009 22:1814677 x gelesen
Hallo Tim,
wie bereits von Christian P. geschrieben, muss sich die Feuerwehr nicht an die HuPF halten. Allerdings sollte man vor der Beschaffung ganz genau prüfen, ob es PBI Kleidung sein muss. Ob sich der Vorteil dieses Stoffes in Relation zum Anschaffungspreis wirklich gegenüber anderen Materialien rechtfertigt.
Zur besseren Erkennbarkeit (Kontrast): Das müsst ihr auch für euch entscheiden. Ich will keine Diskussion über Warnwesten ja oder nein losbrechen, aber ein Kontrastreicher Feuerwehrmann wird immer noch besser wahrgenommen, als ein Farbloser Kartoffelsack.........
Gruß Christian


Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen539441
Datum29.01.2009 01:2514762 x gelesen
Morgen,

Geschrieben von Christi@n PannierNein.

ich erninnere mich da an einen Artikel in der Brandschutz, in dem das thematisiert wurde - da hies es IIRC; dass Hessen "HuPF-Land" sei. Es gebe Länder, in denen nach EN zu beschaffen sei, einige, in denen nach beiden Modellen Kleidung möglich sei und dann eben ein oder zwei, in denen die HuPF verbindlich sei - so eben auch in Hessen

Ist das hinfällig oder war das damals schon schlicht und ergreifend falsch?


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio539443
Datum29.01.2009 01:3414799 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Mathias Zimmerich erninnere mich da an einen Artikel in der Brandschutz, in dem das thematisiert wurde - da hies es IIRC; dass Hessen "HuPF-Land" sei. Es gebe Länder, in denen nach EN zu beschaffen sei, einige, in denen nach beiden Modellen Kleidung möglich sei und dann eben ein oder zwei, in denen die HuPF verbindlich sei - so eben auch in Hessen

Ist das hinfällig oder war das damals schon schlicht und ergreifend falsch?


Es gibt eine europäische Gesetzgebung diesbzgl., eine Beschränkung auf HuPF alleine wäre schlichtweg rechtswidrig.


MkG,
Christi@n

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AutorCars8ten8 M.8, Moritzburg / Sachsen539446
Datum29.01.2009 01:4614704 x gelesen
Beispiel Sachsen:
Sächsische Feuerwehrverordnung – SächsFwVO
2 Persönliche Schutzkleidung
Die im Folgenden genannte und beschriebene persönliche Schutzkleidung wird für die
Feuerwehren im Freistaat Sachsen eingeführt.
Die Farbe dunkelblau der Schutzkleidung ähnelt RAL 5004.
RAL-Farbvorlagen können vom Deutschen Institut für Gütesicherung und
Kennzeichnung e.V. in Sankt Augustin bezogen werden.
a) Feuerwehrüberjacke
dunkelblau, mehrlagig nach Herstellungs- und Prüfungsbeschreibung für eine universelle
Feuerwehrschutzkleidung (HuPF) Teil 1
b) Feuerwehrjacke
dunkelblau, einlagig mit Innenfutter nach HuPF Teil 3
c) Feuerwehrüberhose
dunkelblau, mehrlagig in Bundhosenschnitt nach HuPF Teil 4 Typ A zweilagig oder Typ B
vierlagig
d) Feuerwehrhose
dunkelblau, einlagig, Latz- oder Rundbundhose nach HuPF Teil 2


mit bezug auf

Unfallkasse Sachsen Stand: 15.02.2008
Von der Fachgruppe „Feuerwehren/- Hilfeleistung“ wurde im Schreiben vom 6.Februar 2008
festgestellt, dass Feuerwehrschutzjacken entsprechend DIN EN 469:2005 nicht automatisch
die gleiche Warnwirkung wie eine Warnweste gemäß DIN EN 471 Klasse 2 aufweisen. In
dem Fall kann das Tragen von Warnwesten nur im gesicherten Verkehrsbereich entfallen.
Die Fachgruppe „Feuerwehren-Hilfeleistung“ wies ausdrücklich darauf hin, dass sich diese
Aussage nur auf den gesicherten Verkehrsraum (z.B. abgesichert durch abgestellte Einsatzfahrzeuge
und mit Verkehrsleitkegeln abgegrenzt) bezieht. Bei Arbeiten im ungesicherten
Verkehrsraum (z.B. Auf- und Abbauen der Verkehrsabsicherung) ist das Tragen einer
Warnweste gemäß DIN EN 471, Klasse 2 beim Tragen von Einsatzkleidung nach DIN EN
469:2005 grundsätzlich notwendig.
Vergleichbar mit der Wirkung einer Warnweste ist momentan nur die Anordnung der Bestreifung
auf dunkelblauem /schwarzem Hintergrund bei einer Schutzjacke gemäß „Herstellungsund
Prüfungsbeschreibung für eine universelle Feuerwehrschutzkleidung“ (HuPF 08.99 bzw.
09.06). Beim Tragen einer solchen Feuerwehrschutzjacke kann nach Mitteilung der Fachgruppe
„Feuerwehren – Hilfeleistung“ vom 6.Februar 2008 in der Regel auf die Warnweste
verzichtet werden.



du sagst das ist rechtswidrig??


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AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen539447
Datum29.01.2009 01:5914360 x gelesen
Ich denke du weißt das er nur die unzulässige Begrenzung auf Hupf bei der Beschaffung meinte.

Bei der Warnwestendiskussion erspare ich mir jetzt den Kommentar. Wenn sich dann mal alle UK einig sind, bis dahin können wir gern weiterspekulieren. Hier gibts bereits genügend 1,50€ Warnwestendiskussionen.

Und zum Schluß fehlt mir was ganz Spezielles in der Verordnung. Nämlich die Flammschutzhaube.

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio539448
Datum29.01.2009 02:0114513 x gelesen
Tach, Post!

Auch in Sachsen gilt die gleiche Rechtslage wie im Rest von Europa und auch in Sachsen gibt es Feuerwehren, die nicht nach HuPF beschaffen (z.B. Dresden).
Das zweite Zitat der UK Sachsen hat mit der Fragestellung rein gar nichts zu tun.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio539449
Datum29.01.2009 02:0414520 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Peter LieffertzUnd zum Schluß fehlt mir was ganz Spezielles in der Verordnung. Nämlich die Flammschutzhaube.

Was ich an Sachsen ohnehin nicht verstehe: Hier hat man die HuPF - mehr oder weniger - eingeführt, als andere Bundesländer (z.B. Schleswig-Holstein) aus guten Grund gerade wieder deren Exklusivstatus abgeschafft haben.


MkG,
Christi@n

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AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen539450
Datum29.01.2009 02:1314373 x gelesen
Da würde uns wahrscheinlich nur der Blick in die Glaskugel helfen. Ich denke aber das liegt am "langen Marsch" durch die Instanzen. Und ich glaube damals(also wo man die VO schrieb) war es noch aktuell.

Wir kommen ja schließlich auch schon nach 20 Jahren und mit einem LBD auf die Idee landesweit einheitliche Ausbildungsunterlagen zu erstellen :-(.

Und wenn du dann noch das Ergebnis des letzten Treffens-Entschuldigung, war ja ein Workshop- bzgl. Löschen nimmst(nix gegen dich Martin-das las sich recht gut)was auf den Seiten des LFV zu lesen ist, hörst du ein Stückweit auf dich zu wundern.

Peter


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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen539451
Datum29.01.2009 02:1514417 x gelesen
Moin

Der entsprechende Erlass aus dem Jahre des Herrn 1998 ist mit Wirkung zum 1.1.2008 ausgelaufen und nicht wieder verlängert worden.
Man hörte seinerzeit, ein Nachfolger sei "in der Mache", da sich nun aber ein Jahr lang nichts getan hat, rechne ich persönlich nicht mehr damit. Oder ist mir was entgangen?

In dieser damaligen "Richtlinie über die Bekleidung der Feuerwehren" stand jedenfalls die HuPF als zwingend einzuhaltend drin, die Richtlinie ist passé, somit ist Hessen derzeit wahlweise auch EN-469-Land ;o)

Gruß
Sebastian


--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

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AutorCars8ten8 M.8, Moritzburg / Sachsen539482
Datum29.01.2009 11:3914260 x gelesen
ok, danke für die Info war mir halt so nicht bekannt. Konnte mich nur heute früh dunkel erinnern mal was in der FwVO gelesen zuhaben, daher die Nachfrage.


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AutorDomi8nic8 W.8, Nohra und Bad Berka / Thüringen540500
Datum03.02.2009 16:4214334 x gelesen
Hallo Tim,

also PBI Gold im Original also beige bzw gelb entspricht nicht der Hupf.
Aber wenn man einen Antrag bei der Zuständigen FUK stellt kann auch eine Freiwillige Feuerwehr PBI Gold Kleidung tragen.
Zum Beispiel trägt die FFw Pinneberg www.feuerwehr-pinneberg.de seid ca. 2 Jahren komplett PBI Gold die zugelassen ist.
In Deutschland kannst du auf 2 Wegen Einsatzkleidung beschaffen, entweder nach HUPF die mittlerweile jeder Händler anbietet und die dürfen auch mehrfarbig sein. Zum Beispiel von Firma S-Gard, die sind dunkelblau bzw schwarz haben Hupf Streifen und können im Oberen Bereich (Schulter, Brust, Rücken Oberarme) farbig abgesetzt sein. (Rot, Gelb)
Diese sind Hupf genehmigt.
Der 2. Weg ist Feuerwehreinsatzkleidung nach der Europäischen Norm zu beschaffen, die auch in Deutschland gültig ist, die schreibt keine Farben vor !
Aber dafür muss man bei der FUK einen Antrag stellen, damit sie zugelassen wird.

Gruß Dominic


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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz540502
Datum03.02.2009 16:4814142 x gelesen
Hi Dominic,
Geschrieben von Dominic WenkelAber dafür muss man bei der FUK einen Antrag stellen, damit sie zugelassen wird.
Das ist Unsinn

Grüße
Stefan


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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AutorDomi8nic8 W.8, Nohra und Bad Berka / Thüringen540503
Datum03.02.2009 16:5214188 x gelesen
Zitat"Die Genehmigung für die Beschaffung des Schutzanzuges durch die Feuerwehrunfallkasse Nord erfolgte nach dem Bestehen der nach europäischer Norm DIN EN 469:2005 (Leistungsstufe 2) durchgeführten Prüfungen." aus der Internetseite von Pinneberg

im übrigen hatte ich ein paar Gespräche mit Herstellern auf der Rettmobil in Fulda die sagten das gleich.
Kurzes Anschreiben mit dem "Datenblatt" an die FUK und meist kommt ohne Probleme die Genehmigung.


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AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW540505
Datum03.02.2009 16:5414138 x gelesen
Hallo,

Stefan meinte, dass es Quatsch ist sich so etwas durch die FUK genehmige zu lassen.

Du kannst in ganz Deutschland soviel Kleidung nach EN469:2005 kaufen soviel du willst ohne das dies irgendeine FUK "genehmigen" muss.

Mfg,
Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre.


"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt."
Albert Einstein

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AutorDomi8nic8 W.8, Nohra und Bad Berka / Thüringen540508
Datum03.02.2009 16:5914129 x gelesen
´Kann schon sein in Thüringen ist aber laut der FUK (vor 14 Tagen Schulung mit 2 Vertretern) nur HUPF Kleidung zugelassen - andere EN469 Kleidung brauch eine Zustimmung der FUK.


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AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen540509
Datum03.02.2009 17:0614030 x gelesen
Nochmal...

Auch eine Unfallkasse kann keine europäische Gesetzgebung außer Kraft setzen.

Peter


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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz540511
Datum03.02.2009 17:1114032 x gelesen
Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Kurzes Anschreiben mit dem "Datenblatt" an die FUK und meist kommt ohne Probleme die Genehmigung.
So eine "Genehmigung" möchte ich mal sehen. Die Unfallkasse hat Präventiv-Aufgaben, das heisst Sie kann dich bei der Beschaffung beraten.

Grüße
Stefan


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern540525
Datum03.02.2009 17:3614029 x gelesen
Geschrieben von Dominic WenkelKurzes Anschreiben mit dem "Datenblatt" an die FUK und meist kommt ohne Probleme die Genehmigung.

Was für eine Genehmigung?


Gruß
CS





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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern540528
Datum03.02.2009 17:3914090 x gelesen
Geschrieben von Dominic WenkelAber wenn man einen Antrag bei der Zuständigen FUK stellt kann auch eine Freiwillige Feuerwehr PBI Gold Kleidung tragen.

Blödsinn.


Geschrieben von Dominic WenkelZum Beispiel trägt die FFw Pinneberg www.feuerwehr-pinneberg.de seid ca. 2 Jahren komplett PBI Gold die zugelassen ist.

Eben, die ist zugelassen und kann einfach so gekauft werden, ohne Anträge und dubiose Genehmigungen.


Geschrieben von Dominic WenkelIn Deutschland kannst du auf 2 Wegen Einsatzkleidung beschaffen, entweder nach HUPF die mittlerweile jeder Händler anbietet und die dürfen auch mehrfarbig sein. Zum Beispiel von Firma S-Gard, die sind dunkelblau bzw schwarz haben Hupf Streifen und können im Oberen Bereich (Schulter, Brust, Rücken Oberarme) farbig abgesetzt sein. (Rot, Gelb)

Das ist falsch, die HUPF schreibt die Farbe genau vor, irgendwelche bunten Dinge gibt es aber nicht!



Geschrieben von Dominic WenkelAber dafür muss man bei der FUK einen Antrag stellen, damit sie zugelassen wird.

Das ist Unsinn.


Grüßle
Christian





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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio540538
Datum03.02.2009 18:0114218 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Dominic Wenkelalso PBI Gold im Original also beige bzw gelb

PBI Gold ist - wen wundert es - "goldfarben". Wäre es gelb würde es wohl PBI gelb oder PBI yellow heißten, wäre es beige würde es wohl PBI beige heißen.

Geschrieben von Dominic Wenkelentspricht nicht der Hupf.

Soweit richtig.

Geschrieben von Dominic WenkelAber wenn man einen Antrag bei der Zuständigen FUK stellt kann auch eine Freiwillige Feuerwehr PBI Gold Kleidung tragen.

Das geht auch ohne jeden Antrag.

Geschrieben von Dominic WenkelIn Deutschland kannst du auf 2 Wegen Einsatzkleidung beschaffen, entweder nach HUPF die mittlerweile jeder Händler anbietet

Ich bezweifle, dass die jeder Händler anbietet. Schon weil es nur wenige Hersteller gibt, die überhaupt HuPF-Bekleidung im Programm haben (aktuell sind das für Überbekleidung nach HuPF 1/4: Isotemp, Lion Apparel, S-Gard, Tempex, Texport und Watex - in alphabetischer Reihenfolge, damit sich keiner beklagt - alle anderen nicht).

Geschrieben von Dominic Wenkelund die dürfen auch mehrfarbig sein

Ja, dunkelblau mit gelb fluoreszierenden Warnstreifen und silbernen Reflexstreifen.

Geschrieben von Dominic WenkelZum Beispiel von Firma S-Gard, die sind dunkelblau bzw schwarz

Nee, die sind dunkelblau (ähnlich RAL 5004), nicht schwarz. Weil schwarz in der HuPF nicht vorgesehen ist.

Geschrieben von Dominic Wenkelund können im Oberen Bereich (Schulter, Brust, Rücken Oberarme) farbig abgesetzt sein. (Rot, Gelb)

Nein, können sie nicht.


MkG,
Christi@n

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio540543
Datum03.02.2009 18:0414103 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Dominic Wenkel´Kann schon sein in Thüringen ist aber laut der FUK (vor 14 Tagen Schulung mit 2 Vertretern) nur HUPF Kleidung zugelassen - andere EN469 Kleidung brauch eine Zustimmung der FUK.

(Einer) Der Technischen Aufsichtspersonen der FUK-Mitte (mit Büro in Erfurt) ist ein Dutzfreund von mir. Soll ich den mal fragen, ob das wirklich so gesagt wurde (ich wäre da etwas enttäuscht, weil ich Ende 2007 auf dem Seminar für KBM-Sicherheit in Eisenach was anderes erzählt habe und es keinerlei Widerspruch seitens der FUK gab)?


MkG,
Christi@n

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio540546
Datum03.02.2009 18:0614089 x gelesen
P.S.: Die Feuerwehr Erfurt trägt seit Jahren Schutzkleidung nach EN 469, nicht HuPF.


MkG,
Christi@n

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AutorDomi8nic8 W.8, Nohra und Bad Berka / Thüringen540548
Datum03.02.2009 18:1514113 x gelesen
Na gut habts Recht aber nach EN Norm müssen sie nicht dunkelblau oder orange sein
mit beige oder Gelb meinte ich die ungefähre Farbgebung beim PBI Gold
und das PBI Gold bezieht sich nicht auf die Farbe sondern ist nur die Nameserfindung des Herstellers
es gibt PBI Gold auch in Navy Blau und schwarz währs nachlesen will
http://www.pbigold.com/pdfs/PBI_IntBroc.pdf


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AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen540549
Datum03.02.2009 18:1514023 x gelesen
Geschrieben von Dominic Wenkelvor 14 Tagen Schulung mit 2 Vertrete

Wer waren Die denn?


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AutorDomi8nic8 W.8, Nohra und Bad Berka / Thüringen540550
Datum03.02.2009 18:1713961 x gelesen
ach die Namen habe ich mir nicht gemerkt der eine hatte ne Brille und er andere ein Bärtchen beide zwischen 30 und 40 so ungefähr.


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AutorDomi8nic8 W.8, Nohra und Bad Berka / Thüringen540551
Datum03.02.2009 18:1913956 x gelesen
es ging um die Frage Warnwesten oder nicht und da hieß es das in Thüringen HUPF Jacken nur zugelassen sind und bei den neuen Jacken jetzt wieder keine getragen werden muß.
Aber in BB tragen wir ja sowieso keine HUPF Klamotten sondern EN 469.
Weil unsere sind farblich nicht HUPF fähig


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AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen540558
Datum03.02.2009 18:2514027 x gelesen
Geschrieben von Dominic WenkelNa gut habts Recht aber nach EN Norm müssen sie nicht dunkelblau oder orange sein

Mir fällt ein Stein vom Herzen... :-).
Letzteres hatte auch keiner behauptet.


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AutorStef8an 8U., Bersenbrück / Niedersachsen540627
Datum03.02.2009 22:0014086 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierIch bezweifle, dass die jeder Händler anbietet. Schon weil es nur wenige Hersteller gibt, die überhaupt HuPF-Bekleidung im Programm haben (aktuell sind das für Überbekleidung nach HuPF 1/4: Isotemp, Lion Apparel, S-Gard, Tempex, Texport und Watex - in alphabetischer Reihenfolge, damit sich keiner beklagt - alle anderen nicht).


Was ist mit Novotex Isomat? Auf deren Werbeprospekten steht z.B. Überjacke HuPF 1 drauf.

Gruß
Stefan


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio540631
Datum03.02.2009 22:2214029 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Stefan UphoffWas ist mit Novotex Isomat? Auf deren Werbeprospekten steht z.B. Überjacke HuPF 1 drauf.

Deshalb schrieb ich "aktuell sind das" und nicht wer irgendwann mal ein HuPF-Zertifikat hatte.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...."

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AutorStef8an 8U., Bersenbrück / Niedersachsen540636
Datum03.02.2009 22:4314093 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierDeshalb schrieb ich "aktuell sind das" und nicht wer irgendwann mal ein HuPF-Zertifikat hatte.


Ok, hab nochmal genau hingeschaut. Die aktuellen Modelle entsprechen anscheinend nicht der aktuellen HuPF, das sieht man eindeutig am silbernen Reflexstreifen auf Brust/Rücken der in der neuen HuPF drin ist.
Aber die Modelle die nach der alten HuPF geprüft wurden und weiterhin produziert werden sind immer noch Schutzkleidung gemäß der 'alten' HuPF, richtig?
Die Frage ist deshalb interessant, da ja laut FUK eine Gefährdungsbeurteilung für PSA für die Brandbekämpfung entfallen kann, wenn nach HuPF beschafft wird. HuPF alt oder neu dürfte in dem Punkt ja keinen Unterschied machen, oder?


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