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Thema | Führerscheinkontrolle | 8 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Bern8d L8., Emden / Niedersachsen | 539115 | |||
Datum | 27.01.2009 20:08 | 8669 x gelesen | |||
Guten Abend allerseits! Gibt es in Deutschland ein Gesetz, Verordnung, Runderlass oder eine sonstige Rechtsvorschrift, die Arbeitgeber verpflichtet, den Führerschein seiner Arbeitnehmer regelmäßig vorzeigen zu lassen, wenn der Arbeitnehmer Dienstwagen fahren soll/muss/kann? Bisher habe ich nur eine Vermutung eines in der Regel gut informierten Kollegen gehört, der glaubt, dass es vor kurzem ein Gerichtsurteil gegeben hat, das die Sorgfaltspflichten eines Arbeitgebers näher beschreibt. Gibt es irgendwo Berufsfeuerwehren und/oder Rettungsdienste, wo die Kollegen ihre Fahrerlaubnis vorzeigen müssen? Die Deutsche Post verlangt das neuerdings von ihren Fahrern, und das alle drei Monate auf`s neue. Schöne Grüße aus Emden/Ostfriesland Bernd Lenz | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8H., Karlsruhe / Baden-Württemberg | 539124 | |||
Datum | 27.01.2009 20:21 | 5807 x gelesen | |||
Hallo Bernd, der Chef ist Besitzer der Fahrzeuge oder dafür verantwortlich. Wenn Du als Besitzer jemandem Dein privates Auto ausleihst mußt Du sicherstellen, daß diese Person auch berechtigt ist dieses Fahrzeug zu führen. Das kannst Du entweder mit Vertrauen oder eben mit Führerscheinkontrolle. Und bei Mitarbeitern musst Du damit rechnen, daß diese Dir nicht sagen wenn der Schein mal weg ist wegen Arbeitsplatzangst. Christian Das ist wie immer meine Meinung und hat nichts mit der Meinung meiner Abteilung zu tun. Ich finde es Feige, wenn hier Kameraden still mitlesen, und dann hinterher mobbing betrieben wird. WICHTIGER HINWEIS! Die Beiträge, die ich hier im Forum auf www.feuerwehr.de schreibe und veröffentliche, sind lediglich für dieses Forum bestimmt. Ich untersage jegliches Kopieren und Wiederveröffentlichen, auch auszugsweise, ohne meine schriftliche Einwilligung. | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 539125 | |||
Datum | 27.01.2009 20:21 | 5604 x gelesen | |||
Hallo! Unter anderem hier Thema. Weitere Quellen liefert die Suchfunktion des Forums. Gruß, Markus Wenn man aus einem 100 Stockwerke hohem Hochhaus springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital) | |||||
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Autor | Paul8 H.8, Bremen / Bremen | 539129 | |||
Datum | 27.01.2009 20:24 | 5364 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernd LenzGibt es irgendwo Berufsfeuerwehren und/oder Rettungsdienste, wo die Kollegen ihre Fahrerlaubnis vorzeigen müssen? Ja § 21 StVG (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1.ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder 2.als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist. | |||||
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Autor | Andr8é D8., Bad Honnef / Nordrhein-Westfalen | 539130 | |||
Datum | 27.01.2009 20:27 | 5409 x gelesen | |||
Hallo, bei uns erst gestern gemacht worden! Direkt im Anschluss meiner Lieblingpflichtveranstaltung. UVV und Sonderrechte! Schönen Abend noch! www.feuerwehr-bad-honnef.de | |||||
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Autor | Stef8fen8 H8., Bad Vilbel / Hessen | 539134 | |||
Datum | 27.01.2009 20:34 | 5546 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernd LenzGibt es irgendwo Berufsfeuerwehren und/oder Rettungsdienste, wo die Kollegen ihre Fahrerlaubnis vorzeigen müssen Ja, hier. M.W. über eine Dienstanweisung geregelt. Kontrolliert wird m.W. mindestens 2 mal per Anno, bei der Fortbildungswoche und bei der Dienstbesprechung der Dienststellen Grüße, der Steffen! Wer Visionen hat sollte zum Arzt gehen. (Helmut Schmidt) | |||||
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Autor | Olaf8 G.8, Haiger / Hessen | 539615 | |||
Datum | 29.01.2009 19:23 | 5227 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernd LenzGibt es in Deutschland ein Gesetz, Verordnung, Runderlass oder eine sonstige Rechtsvorschrift, die Arbeitgeber verpflichtet, den Führerschein seiner Arbeitnehmer regelmäßig vorzeigen zu lassen, wenn der Arbeitnehmer Dienstwagen fahren soll/muss/kann? Das hier wäre jedenfalls ein Argument dafür, das unbedingt zu tun!: Quelle: Polizeipräsidium Mittelhessen, Polizeidirektion Lahn-Dill, Pressestelle 29.01.2009 | 12:31 Uhr POL-LDK: Tägliche Pressemeldung Lahn-Dill Dillenburg (ots) - 18 Jahre ohne Führerschein Greifenstein: Bei einer Verkehrskontrolle hielten Beamte der Herborner Polizeistation am 28.01.2009 gegen 12.35 Uhr einen 42-jährigen Lkw-Fahrer an, der seit 18 Jahren ohne Führerschein unterwegs ist. Zunächst gab der Mann falsche Personalien an und äußerte, keine Ausweispapiere dabei zu haben. Angeblich hätte er diese in einem anderen Pkw vergessen. Um die Identität des Mannes zu überprüfen, wollten die Ordnungshüter mit ihm auf die Gemeindeverwaltung fahren, um dort seinen Pass einzusehen. Nachdem der Mann merkte, dass er die Beamten nicht täuschen konnte, machte er reinen Tisch. Er fuhr mit den Polizisten zu seiner Wohnanschrift. Hier gab er seinen richtigen Namen an und übergab ihnen seinen Ausweis, den er aus dem Haus geholt hatte. Zudem überraschte er die Beamten mit der Aussage, bereits seit 1991 keinen Führerschein mehr zu besitzen. Die Beamten stellten daraufhin den Zündschlüssel des Lkws sicher und zeigten den Mann wegen des Fahrens ohne Führerschein an. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Der Halter hat jetzt definitiv auch ein Problem: § 21 StVG (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1.ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder 2.als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist. Pressemitteilung Mfg Olaf Gyrnich | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 539622 | |||
Datum | 29.01.2009 19:47 | 4981 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von POL-LDK: Tägliche Pressemeldung Lahn-Dill Dillenburg (ots) - 18 Jahre ohne Führerschein... Zumindest eines muß man ihm lassen: Er hat in den 18 Jahren kein Verkehrsvergehen gehabt, welches ihn überführt hätte. Da geht es manchen mit gültigen Führerschein wohl anders... ;-) mkg hwk | |||||
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